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Mengenströme Siedlungsabfall

Auswertung der Abfallbilanzen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und der Betreiberberichte der Abfallentsorgungsanlagen des Landes M-V (z.B. Darstellung der getrennt erfassten Abfälle zur Verwertung, des Aufkommens an Restabfällen aus privaten Haushaltungen sowie der Zusammensetzung der Abfälle).

Branchenprogramm zur Abfallvermeidung und -verwertung in Galvanikanlagen

Ziel und erwartete Ergebnisse: In Nordrhein-Westfalen werden derzeit ca. 350 genehmigungsbedürftige Anlagen nach den Nrn. 3.9 Spalte, 3.9 Spalte 2 a) und 3.10 Spalten 1 und 2 des Anhangs zur 4. BImSchV betrieben. Für diese Anlagen wird eine umfassende Erhebung zum Stand der Technik und zu möglichen Maßnahmen der Abfallvermeidung und der Verminderung, einschliesslich Darstellung möglicher Bester Verfügbarer Techniken durchgeführt. Hierzu werden die bei den zuständigen Immissionsschutz- und Wasserbehörden vorliegenden Unterlagen (z.B. Genehmigungsunterlagen, Abfallbilanzen, Einleitungserlaubnisse) gesichtet und ausgewertet; Angaben zum Abfall- und Abwasseranfall nach Abstimmung mit den betreffenden Industrieverbänden durch eine Betreiberabfrage zu aktualisiert, ergänzt und ausgewertet; einzelnen Anlagen zwecks Erstellung einer Prioritätenliste hinsichtlich ihrer Bedeutung bewertet; besonders abfall- und abwasserrelevante Anlagen im Hinblick auf die Anforderungen an eine weitgehende Vermeidung und Verwertung von Abfällen und Abwasser einer eingehenden Vor-Ort-Untersuchung unterzogen. Dabei wird für jede untersuchte Anlage ein detaillierter Prüfbericht zu erstellt. Ziel des Projektes ist die Ermittlung des derzeitigen Status im Hinblick auf Anfall, Aufkommen und Entsorgung von Abfällen und Schmutzwasser der Anlagen insbesondere im Hinblick auf besonders überwachungsbedürftige Abfälle; Ermittlung des Vermeidungspotentials für Abfälle und Abwässer sowie des Verwertungspotentials für Abfälle; Ermittlung des Standes des Vollzuges des Paragraph 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG; exemplarische Untersuchung von Anlagen im Hinblick auf die Möglichkeit der Umsetzung von dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen und Abwasser; Erarbeitung eines Leitfadens zur Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen und Abwasser. Dabei sind die Musterverwaltungsvorschriften des LAI, Anforderungen der Abwasserverordnung einschließlich der einschlägigen Anhänge, einschlägige technische Regelwerke und die Ergebnisse der exemplarischen Untersuchungen zu berücksichtigen Das Branchenprogramm wird mit den betreffenden Industrieverbänden diskutiert und wichtige Zwischenergebnisse diesen regelmäßig vorgestellt. In einer Projektsteuerungsgruppe bestehend aus Vertretern der Vollzugsbehörden werden Informationen ausgetauscht, Probleme diskutiert, Optimierungsvorschläge eingebracht und das weitere Vorgehen abgestimmt.

Mitverbrennung von Abfällen und Biomasse in Kraftwerken / Verwendung von Reststoffen (Flugaschen) aus der Mitverbrennung

Prüfung der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten zur Mitverbrennung eines breiten Spektrums von Abfällen und biogenen Materialien als Ersatzbrennstoffe in kalorischen Kraftvwerken. Klärung von Fragestellungen betreffend Handling und Aufbereitung von Ersatzbrennstoffen, Korrosionsrisiken, Emissionen udgl. Untersuchung der Auswirkungen der Mitverbrennung auf die Eigenschaften von Karftwerksreststoffen (insbesondere von Flugaschen) und auf die Verwertungseignung.

Standardisierung der Bestimmung des Biomasseanteils in Ersatzbrennstoffen

Siedlungsabfälle und daraus produzierte Ersatzbrennstoffe bestehen aus einer in der Regel unbekannten Mischung biogener und fossiler Energieträger. Auf Grund verschiedener EU-Richtlinien sind Betreiber von Müllverbrennungsanlagen (MVA) bzw. industriellen Verbrennungsanlagen, in denen 'gemischte' Abfälle eingesetzt werden, an folgenden Größen interessiert: (a) dem Stromanteil, der aus biogenen Quellen stammt und (b) der Menge an fossilen CO2 Emissionen. Zur Bestimmung dieser beiden Größen waren in der Vergangenheit drei Verfahren bekannt: die Sortieranalyse, die selektive Lösungsmethode, und die sogenannte Radiocarbonmethode. In den letzten Jahren wurde vom Antragsteller ein alternatives Bestimmungsverfahren, die sogenannte Bilanzenmethode (BM), entwickelt. Sie basiert auf einer Kombination von Betriebsdaten der Verbrennungsanlage mit Informationen über die chemische Zusammensetzung biogener und fossiler Materialien. Derzeit wird die Methode ausschließlich zur rückwirkenden Bestimmung des Biomasseanteils im Abfallinput (Restmüll) von Müllverbrennungsanlagen eingesetzt. Im Fall aufbereiteter Abfälle (Sekundärbrennstoffe) ist eine rückwirkende Brennstoffcharakterisierung zumeist ungenügend, da gesicherte Informationen über die Brennstoffzusammensetzung (z.B. Biomassenanteil) bereits vor der Verbrennung der 'Abfälle' gefordert sind. Durch entsprechende Adaption der Bilanzenmethode ist es dem Antragsteller in Vorarbeiten gelungen die Zusammensetzung von definierten Brennstoffgemischen mit Hilfe eines CHNSO Elementaranalysators zu bestimmen. Das Ziel des gegenständlichen Projektes ist es diese für die Charakterisierung von Ersatzbrennstoffen adaptierte Bilanzenmethode (aBM) anhand weiterer Versuche zu validieren, so dass schlussendlich eine standardmäßige Anwendungsvorschrift für die Bestimmung des Biomasseanteils von Ersatzbrennstoffen abgeleitet werden kann. Die Forschungsfragen, die im Rahmen des Projekts beantwortet werden, lauten: 1. Inwiefern ist die für definierte Brennstoffgemische erarbeitete Methodik geeignet bzw. zu adaptieren, um mithilfe eines Elementaranalysator und der aBM den Biomasseanteil von Ersatzbrennstoffen zu ermitteln? 2. Welchen Einfluss haben Beprobung und insbesondere Probenaufbereitung auf das Resultat der aBM? 3. Wie stark variiert die chemische Zusammensetzung der biogenen und fossilen organischen Substanz in unterschiedlichen Ersatzbrennstoffen? 4. Inwieweit sind die Ergebnisse der aBM vergleichbar mit standardisierten Bestimmungsmethoden (Selektive Lösungsmethode und Radiocarbonmethode)? Die Ergebnisse des Projektes werden einerseits Aufschluss über das Potential und die Zuverlässigkeit der aBM geben; andererseits wird das Projekt konkrete Kriterien (betreffend: Probenahme- und -aufbereitung, Analysenanzahl, Auswertung) für eine standardisierte Anwendung der aBM enthalten.

Bioökonomie International 2019: ScampiLys - Produktion von Lysin aus Shrimpabfällen für Futtermittelzusatzstoffe unter Nutzung eines metabolisch optimierten Vibrio natriegens Stammes

H2020-EU.3.5. - Societal Challenges - Climate action, Environment, Resource Efficiency and Raw Materials - (H2020-EU.3.5. - Gesellschaftliche Herausforderungen - Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe), New products from waste PVC flooring and safe end-of-life treatment of plasticisers (CIRCULAR FLOORING)

Mikrobielle-elektrochemische Nutzung von Sauermolke zur Herstellung von drop-in Kraftstoffen, Teilvorhaben: Anaerobe Fermentation mittel-langkettiger organischer Säuren im Bioreaktor

Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren Neuaufschluss Kaolintagebau Schletta

Auf der Grundlage des § 52 Abs. 2a BBergG i. V. m. §§ 55, 56, 57a und 57b des BBergG und in Verbindung mit § 1 Nr. 1 b) UVP-V Bergbau sowie den §§ 72 bis 78 VwVfG wird der Rahmenbetriebsplan vom 26. Februar 2014 und seine Ergänzungen/Änderungen vom 26. Februar 2015, 2. Juli 2015, 6. August 2018, 12. März 2019, 16. April 2019, und 12. Februar 2020 zum Vorhaben „Neuaufschluss Kaolintagebau Schletta“ der SIBELCO Deutschland GmbH zugelassen. Die Zulassung für die bergbauliche Inanspruchnahme einer Fläche von insgesamt 27,6 ha umfasst insbesondere • den Abbau im Vorhabensgebiet zur Gewinnung von Kaolin auf insgesamt 17,6 ha, • die Errichtung einer Außenhalde zur Zwischenlagerung von Eigenabraum auf insgesamt 3,0 ha, • die Teilverfüllung des Tagebaus mit Eigenabraum und bergbaufremden mineralischen Abfällen zur Verwertung, • Betrieb eines Lagerplatzes für Rohkaolin, • das Anlegen eines Schutzwalles um das Rohkaolinlager, • das Anlegen und Betreiben einer Sedimentationsbeckenanlage, • das Anlegen einer dauerhaften Außensicherung gegenüber Schletta, • Errichtung der Tagebauzufahrt, • Errichtung eines Komplexstandortes für Betriebseinrichtungen (Typencontainer), • Inanspruchnahme einer Verbindungsstraße und die Errichtung einer Ersatzstraße (Entwidmung, Widmung), • Inanspruchnahme eines gemäß § 30 BNatSchG geschützten Biotopes und dessen Ausgleich sowie • die Wiedernutzbarmachung der vom Bergbauvorhaben in Anspruch genommenen Flächen und die damit verbundenen Maßnahmen. Durch diesen PFB wird die Zulässigkeit des Vorhabens in den angegebenen Grenzen im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt (Anlage 1). Die vom Vorhaben in Anspruch genommenen Flächen liegen auf der Gemarkung Schletta der Gemeinde Käbschütztal im Landkreis Meißen. Sie sind in Anlage 1 (Flurstückskarte mit den Grenzen des PFB) dargestellt. Die Zulassung beinhaltet die Gestattung des mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffs in Natur und Landschaft gemäß § 15 BNatSchG i. V. m. § 10 SächsNatSchG. Die Zulassung beinhaltet die Ausnahme gemäß § 30 Abs. 3 BNatSchG vom Verbot der erheblichen Beeinträchtigung von Biotopen gemäß § 30 Abs. 2 BNatSchG i. V. m. § 21 Abs. 1 SächsNatSchG für das vom Vorhaben betroffene geschützte Biotop „Altbergbaugewässer“ gemäß RBP 2. Planergänzung, Anlage 1. Durch diesen PFB wird die Zulässigkeit des Vorhabens im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt.

Planänderungsbeschluss Kiessandtagebau Flemmingen 2

Auf der Grundlage von § 52 Abs. 2a und Abs. 4 Satz 2 Bundesberggesetz (BBergG) i. V. m. § 76 Abs. 3 VwVfG werden die von der Kieswerke Flemmingen GmbH beantragten Änderungen und die Verlängerung vom 8. November 2006 (Planunterlage vom 12.September 2006) zum obligatorischen Rahmenbetriebsplan vom 4. April 1996 welche durch Unterlagen vom 22. Juli 2007 und 28. Juni 2019 ergänzt wurden, mit den sich aus diesem Beschluss ergebenden Änderungen, Ergänzungen und Nebenbestimmungen zugelassen. Diese umfasst insbesondere • den um 6 ha vergrößerten Nassabbau innerhalb der bereits genehmigten Flächeninanspruchnahme, • die Errichtung und Verspülung des Schlammweihers Nr. XVIII, • die Erhöhung des Einsatzes von bergbaufremden mineralischer Abfälle zur Verwertung auf 3,5 Mio m³, • Die Fortführung der Gewinnung und Wiedernutzbarmachung auf einer Fläche von ca. 44 ha über den bisher beantragten Zulassungszeitraum hinaus. Durch diesen PÄB wird die Zulässigkeit des Änderungsvorhabens im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt. Die vom Vorhaben in Anspruch genommenen Flächen liegen auf der Gemarkung Niedersteinbach der Gemeinde Penig im Landkreis Mittelsachsen. Sie sind in Anlage 1 (Flurstückskarte mit den Grenzen des PFB) dargestellt. Die Gestattung des mit dem bisherigen Vorhaben verbundenen Eingriffs in Natur und Landschaft gemäß § 15 BNatSchG i. V. m. § 10 SächsNatSchG wird mit diesem Beschluss entsprechend Abschnitt A.1.2 verlängert. Durch diesen PFB wird die Zulässigkeit des Vorhabens im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt.

H2020-EU.3.5. - Societal Challenges - Climate action, Environment, Resource Efficiency and Raw Materials - (H2020-EU.3.5. - Gesellschaftliche Herausforderungen - Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe), Voluntary certification scheme for waste treatment (CEWASTE)

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