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Mengenströme Siedlungsabfall

Auswertung der Abfallbilanzen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und der Betreiberberichte der Abfallentsorgungsanlagen des Landes M-V (z.B. Darstellung der getrennt erfassten Abfälle zur Verwertung, des Aufkommens an Restabfällen aus privaten Haushaltungen sowie der Zusammensetzung der Abfälle).

Aufkommen und Verwertung von Verpackungen in Deutschland im Jahr 2010

Das Projekt "Aufkommen und Verwertung von Verpackungen in Deutschland im Jahr 2010" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH durchgeführt. Im Rahmen des Vorhabens soll ein Konzept entwickelt werden wie die notwendigen Daten zur Berichterstattung zur Verpackungsrichtlinie gegenüber der Europäischen Kommission mit geringem Aufwand ermittelt werden können. Nach diesem Vorgehen sollen innerhalb dieses Vorhabens die Zahlen für das Berichtsjahr 2010 erhoben und in der für die Berichterstattung notwendigen Form bereitgestellt werden.

Konzept zum sicheren und umweltverträglichen Umgang mit Materialien und Abfällen beim Betrieb und bei der Wartung von Offshore-Windenergieanlagen S.U.U.M.A.

Das Projekt "Konzept zum sicheren und umweltverträglichen Umgang mit Materialien und Abfällen beim Betrieb und bei der Wartung von Offshore-Windenergieanlagen S.U.U.M.A." wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule Bremen, Institut für technischen Umweltschutz durchgeführt. Bei Betrieb und Wartung von Windenergieanlagen sowie bei der Instandsetzung werden Materialien und Stoffe eingesetzt, die zu unterschiedlichsten Abfällen führen. Zu den Ver- und Entsorgungsgütern zählen u.a. Schmierstoffe, Grundierungen und Lacke, Klebstoffe, Reinigungsmittel, Austauschteile, aber auch Werkzeuge und Prüfgeräte. Bisher sind weder die Zuständigkeiten der Gesetzgebung geregelt, noch die landseitigen Schnittstellen in den Häfen einheitlich gestaltet. Im Rahmen des Forschungsvorhabens ist ein Konzept erarbeitet worden, das für Betrieb, Wartung und Instandhaltung von Offshore-WEA eine Basis zum kontrollierten Umgang mit Materialien schafft und den gezielten und umweltverträglichen Einsatz von Maßnahmen und Techniken gewährleistet. Projektinhalte waren die Abbildung der Material- und Abfallströme, sowie eine Recherche und Dokumentation der gesetzlichen und technischen Rahmenbedingungen. Neben der Entwicklung von land- und seeseitigen Verwertungs- und Entsorgungsstrategien sollte ein Stoffstrommanagementsystem entstehen, das als Informations- und Dokumentationsverfahren in ein allgemeines Controllingsystem integrierbar ist.

Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2005

Das Projekt "Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2005" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH durchgeführt. A) Problemstellung: In Artikel 6 der Europäischen Verpackungsrichtlinie 94/62/EG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2004/12/EG, werden unter anderem Verwertungsquoten für Verpackungen festgelegt, die von allen Mitgliedstaaten eingehalten werden müssen. Zur Überprüfung dieser Quoten müssen jährlich die Mengen der angefallenen und der verwerteten oder in Abfallverbrennungsanlagen mit Energierückgewinnung verbrannten Verpackungsabfälle, aufgeschlüsselt nach Materialart sowie nach Verwertungsverfahren oder Abfallverbrennung mit Energierückgewinnung, erhoben werden. Einzelheiten hierzu regelt die auf der Grundlage von Artikel 12 Absatz 3 der Europäischen Verpackungsrichtlinie erlassene Entscheidung der Kommission vom 22. März 2005 (2005/270/EG) zur Festlegung der Tabellenformate für die zu erhebenden Daten. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Die Ergebnisse des Vorhabens bilden eine wesentliche Grundlage für den Bericht des BMU an die EU-Kommission (Berichtsjahr 2005). C) Ziel des Vorhabens ist die Ermittlung der unter A) angeführten Daten für das Jahr 2005.

Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2012

Das Projekt "Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2012" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH durchgeführt. Ausgangslage: In Artikel 6 der Europäischen Verpackungsrichtlinie 94/62/EG werden verbindliche Verwertungsquoten für Verpackungen festgelegt. Zur Überprüfung dieser Quoten müssen jährlich die Mengen der angefallenen und der verwerteten oder in Abfallverbrennungsanlagen mit Energierückgewinnung verbrannten Verpackungsabfälle - aufgeschlüsselt nach Materialart sowie nach Verwertungsverfahren oder Abfallverbrennung mit Energierückgewinnung - erhoben werden. Einzelheiten regelt die auf der Grundlage von Artikel 12 Absatz 3 der Europäischen Verpackungsrichtlinie erlassene Entscheidung der Kommission vom März 2005 (2005/279/EG) zur Festlegung der Tabellenformate für die zu erhebenden Daten. Derzeit läuft die Erprobungsphase der eingeschränkten Erhebung, denn seit dem Berichtsjahr 2010 wird im jährlichen Wechsel eine Vollerhebung bzw. eine eingeschränkte Erhebung durchgeführt.

New products from waste PVC flooring and safe end-of-life treatment of plasticisers (CIRCULAR FLOORING)

Das Projekt "New products from waste PVC flooring and safe end-of-life treatment of plasticisers (CIRCULAR FLOORING)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung eingetragener Verein durchgeführt.

Die Privilegierung von Fachplanungen nach Paragraph 38 BauGB

Das Projekt "Die Privilegierung von Fachplanungen nach Paragraph 38 BauGB" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Münster, Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, Zentralinstitut für Raumplanung durchgeführt. In Paragraph 38 BauGB wird ein Kreis von Fachplanungen bestimmt, für den die städtebaurechtlichen Zulässigkeitsregelungen der Paragraph Paragraph 29 bis 37 BauGB nicht anzuwenden sind. Damit entfällt unter anderem die direkte Bindung an gemeindliche Bauleitpläne und das Einvernehmenserfordernis gem. Paragraph 36 BauGB. Zudem können nach Paragraph 38 BauGB privilegierte Vorhaben wegen der Unanwendbarkeit der speziell für Außenbereichsvorhaben geltenden Raumordnungsklauseln des Paragraph 35 Abs.3 BauGB auch von der Raumordnung nur eingeschränkt gesteuert werden. Das BauROG 1998 hat zu einer Reihe bedeutsamer Änderungen bei dieser Privilegierung von Fachplanungen geführt. Anstelle der enumerativen Aufzählung bestimmter Fachplanungen gem. Paragraph 38 BauGB a.F. werden von Paragraph 38 BauGB n.F. generell 'Planfeststellungsverfahren und sonstige Verfahren mit den Rechtswirkungen der Planfeststellung für Vorhaben von überörtlicher Bedeutung' privilegiert. Erörterungsbedürftig ist insbesondere der gesetzlich nicht definierte, umstrittene Begriff der überörtlichen Bedeutung. Weiterhin werden nach Immissionsschutzrecht zu genehmigende öffentlich zugängliche Abfallbeseitigungsanlagen gem. Paragraph 38 BauGB in die Privilegierung einbezogen. Durch die nicht vollständige Kongruenz der dafür im Bauplanungs-, Immissionsschutz- und Abfallrecht aufgeführten Begriffe ergeben sich insbesondere bei Anlagen, die sowohl zur Beseitigung als auch zur Verwertung von Abfällen dienen, praktisch bedeutsame Abgrenzungsprobleme. Darüber hinaus wäre die umstrittene Reichweite der für alle privilegierten Fachplanungen geltenden Pflicht zur Berücksichtigung städtebaulicher Belange gem. Paragraph 38 S.1 Hs.2 BauGB zu untersuchen, insbesondere in Bezug auf privatnützige Planfeststellungen.

Planänderungsbeschluss Kiessandtagebau Flemmingen 2

Auf der Grundlage von § 52 Abs. 2a und Abs. 4 Satz 2 Bundesberggesetz (BBergG) i. V. m. § 76 Abs. 3 VwVfG werden die von der Kieswerke Flemmingen GmbH beantragten Änderungen und die Verlängerung vom 8. November 2006 (Planunterlage vom 12.September 2006) zum obligatorischen Rahmenbetriebsplan vom 4. April 1996 welche durch Unterlagen vom 22. Juli 2007 und 28. Juni 2019 ergänzt wurden, mit den sich aus diesem Beschluss ergebenden Änderungen, Ergänzungen und Nebenbestimmungen zugelassen. Diese umfasst insbesondere • den um 6 ha vergrößerten Nassabbau innerhalb der bereits genehmigten Flächeninanspruchnahme, • die Errichtung und Verspülung des Schlammweihers Nr. XVIII, • die Erhöhung des Einsatzes von bergbaufremden mineralischer Abfälle zur Verwertung auf 3,5 Mio m³, • Die Fortführung der Gewinnung und Wiedernutzbarmachung auf einer Fläche von ca. 44 ha über den bisher beantragten Zulassungszeitraum hinaus. Durch diesen PÄB wird die Zulässigkeit des Änderungsvorhabens im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt. Die vom Vorhaben in Anspruch genommenen Flächen liegen auf der Gemarkung Niedersteinbach der Gemeinde Penig im Landkreis Mittelsachsen. Sie sind in Anlage 1 (Flurstückskarte mit den Grenzen des PFB) dargestellt. Die Gestattung des mit dem bisherigen Vorhaben verbundenen Eingriffs in Natur und Landschaft gemäß § 15 BNatSchG i. V. m. § 10 SächsNatSchG wird mit diesem Beschluss entsprechend Abschnitt A.1.2 verlängert. Durch diesen PFB wird die Zulässigkeit des Vorhabens im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt.

Untersuchung ueber umweltvertraegliche Bergung und Entsorgung des Treibsels

Das Projekt "Untersuchung ueber umweltvertraegliche Bergung und Entsorgung des Treibsels" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Industrielle Agrarrohstoff Verarbeitungs-Gesellschaft durchgeführt. An den Deichen der Oberläufe der in die Nordsee einmündenden Flüsse und an der Nordseeküste selbst werden insbesondere durch die Herbst- und Frühjahrsstürme große Mengen Treibgut angeschwemmt. Das auch als Treibsel oder Teek bezeichnete Material besteht zum größten Teil (ca. 90 Prozent) aus abgestorbenen Pflanzenteilen des Vorlandes. Daneben enthält es auch Holz (5-9 Prozent) und anderes schwimmfähiges Material wie Plastikbehälter und Glasflaschen (1-5 prozent). Die Menge des anfallenden Treibsels ist besonders hoch an den westlich ausgerichteten Deichen, wie am Dollart, an der Leybucht und am Ostufer des Unterlaufes der Weser. Je nach Materialanfall und Witterungseinflüssen erreicht der sich an der Außenböschung des Hauptdeiches ablagernde Saum Höhen von 1 m und mehr und Breiten bis zu 30 m. Im Rahmen der Deichunterhaltung und -pflege muß der angeschwemmte Teeksaum möglichst umgehend beseitigt werden, da andernfalls die darunterliegende Grasnarbe erstickt wird. Außerdem kann wegen der sich dann ausbildenden günstigen Lebensbedingungen für Wühlmäuse die Stabilität des Deiches beeinträchtigt werden. Für die Deichpflege und den Küstenschutz werden allein in der Bundesrepublik Deutschland mehrere hundert Millionen DM aufgewendet. Seit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes gilt Treibsel als pflanzlicher Abfall zur Verwertung aus einem anderen Herkunftsbereich als aus Haushaltungen. Die Beseitigung erfolgt hauptsächlich dadurch, daß der Teek weitgehend von Unrat befreit, nach einer gewissen Trockenphase zu Wällen zusammengeschoben und dann verbrannt wird. Ab dem 01.06.1998 tritt nach Ablauf einer Übergangsfrist das generelle Brennverbot in Kraft. Um vor diesem Hintergrund eine effiziente Kostenentlastung zu erreichen, wird der Einsatz von Teek in der Biomassefeuerung des Heizkraftwerkes Weener vorgeschlagen. Zur fundierten Vorbereitung dieser Nutzung des Teeks sollte eine detallierte Machbarkeitsanalyse durchgeführt werden. Im Zuge der Bearbeitung sollen Antworten auf die essentiellen Fragen gefunden werden, wie z. B. - wie kann Treibsel umweltverträglich geborgen werden? - Wie kann Treibsel zu einem Biobrennstoff aufbereitet werden, um in dem Biomassenheizkraftwerk Weener einer thermischen Verwertung zugeführt werden zu können?

Planfeststellungsverfahren für den Stand-Alone-Betrieb der REKAL-Anlage, Stadt Wunstorf, Region Hannover

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat der Firma K+S Minerals and Agriculture GmbH, Tienberg 25, 31515 Wunstorf mit der Entscheidung vom 19.11.2021 - L1.4/L67120/02-39_01/2021-0003/001 - den Stand-Alone-Betrieb der REKAL-Anlage am Standort des Bergwerks Sigmundshall in der Stadt Wunstorf (Region Hannover) gem. § 52 Abs. 2a BBergG i.V.m. §§ 48 Abs. 2 und 55 BBergG zugelassen. Projekt: Stand-Alone-Betrieb der REKAL-Anlage, Stadt Wunstorf, Region Hannover Vorhabenträger: K+S KALI GmbH, Tienberg 25, 31515 Wunstorf Antragsgrundlage: § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz (BBergG) in Verbindung mit § 1 Nr. 9 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau), i.V.m. Nr. 8.5 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. Anlage 1 zur 4. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (4. BImSchV). Für die Genehmigung des Vorhabens ist ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Verlauf des Genehmigungsverfahrens: 28.07.2016 Verlangen der Vorlage eines Rahmenbetriebsplans gemäß § 52 Abs. 2a BBergG 11.05.2017 Antragskonferenz (Scoping) 16.05.2019 Eingang des vollständigen Antrags 26.06.2019 bis 25.07.2019 Auslegung der Planunterlagen 05.04.2021 bis 19.04.2021 Online-Konsultation 19.11.2021 Planfestellungsbeschluss 09.12.2021 bis 22.12.2021 Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und der planfestgestellten Unterlagen Vorhabensbeschreibung: Die K+S KALI GmbH betreibt auf dem Gelände des Kaliwerks Sigmundshall in der Gemeinde Wunstorf, Region Hannover eine Anlage zur Verwertung von Salzschlacken der Sekundäraluminiumindustrie. Antragsgegenstand ist der Betrieb dieser REKAL-Anlage im sogenannten Stand-Alone-Betrieb, d.h. nach Einstellung der Kaliproduktion und des Bergwerksbetriebes. Neben dem Betrieb der REKAL-Anlage werden Restarbeiten des Bergwerksbetriebes sowie die Arbeiten zur Abdeckung der Halde durchgeführt. Die Abdeckung der Halde erfolgt auf Grundlage eines bereits zugelassenen und bestandskräftigen Rahmenbetriebsplanes, die Einstellung des Abbaubetriebes ist Gegenstand eines noch zu erarbeitenden und zuzulassenden Abschlussbetriebsplanes. Diese REKAL-Anlage (REcycling KALium) ist eine physikalisch-chemische Behandlungsanlage zur Verwertung von Salzschlacken der Sekundäraluminiumindustrie. Sie setzt sich aus der REKAL-Anlage selbst, dem REKAL-Rückstandslager und der Thermischen Nachverbrennung zusammen. Wesentliche Prozesse der REKAL-Anlage: In der Anlage werden Salzschlacken als Abfall zur Verwertung angenommen. Das entwässerte KCI-Produkt der REKAL-Anlage kann direkt als getrocknetes KCl dem Schmelzsalz Montanal® zur Einstellung des K2O-Gehalts zugesetzt werden, oder es erfolgt eine Weiterverarbeitung in einem Schwesterwerk. Das gewonnene Aluminiumgranulat geht zurück an die Schmelzer. Das gewonnene Ammoniumsulfat wird als Düngemittel verwendet. Metallschrott wird an Dritte abgegeben. Ein Gemisch aus dem Rückstand der REKAL-Anlage, Steinkohlenkraftwerksaschen und Granulierlauge wird für die Abdeckung der Rückstandshalde verwendet mit dem Ziel, den Anfall von niederschlagsbedingtem Haldenwasser zu verringern. Neben der REKAL-Anlage werden Einrichtungen auf dem Bergwerksgelände mitgenutzt, z.B. die Lkw-Annahme, ein Bürogebäude, das Feuchtsalzlager, die Chemikalienlagerhalle und das Magazin. Mitgenutzt werden auch die Kaue sowie das Hauptlabor mit Büros und Sozialräumen. Von baubedingte Arbeiten, von Transportfahrten auf öffentlichen Straßen und vom Betrieb der Anlage, können u.a. folgende Wirkungen ausgehen: Lärm-, Licht-, Stoff-, Staub- und Geruchsemissionen, Erschütterungen, (eine bereits vorhandene) Flächeninanspruchnahme sowie optische Veränderungen und Kulisseneffekte. Weitere Einzelheiten können der Allgemein verständlichen nicht-technischen Zusammenfassung oder den vollständigen Antragsunterlagen und Planergänzungen entnommen werden.

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