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Errichtung und Betrieb einer Lageranlage (D266) zur Lagerung von Black Mass und Abfällen aus der CAM-Produktion auf dem Betriebsgelände der BASF Schwarzheide GmbH in 01986 Schwarzheide; Vorhaben-ID: Süd-G00524

Die Firma BASF Schwarzheide GmbH, Schipkauer Straße 1 in 01986 Schwarzheide, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück Schipkauer Straße 1, 01986 Schwarzheide in der Gemarkung Schwarzheide, Flur 6, Flurstück 470 eine Anlage zum Lagern von Abfällen über einen Zeitraum von jeweils mehr als einem Jahr mit einer Aufnahmekapazität von 10 Tonnen oder mehr je Tag zu errichten und zu betreiben. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Anlage der Nummer 8.14.2.1 GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach der Nummer 8.9.1.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben besteht somit die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Weiterhin fällt das beantragte Vorhaben gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie. Für das Vorhaben wurde eine Zulassung vorzeitigen Beginns gemäß § 8a BImSchG beantragt. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Ertüchtigung des bestehenden Gebäudes D266 auf dem Blockfeld D200 auf dem Betriebsgelände der BASF Schwarzheide GmbH und dessen Nutzung als Lageranlage für die Lagerung von Abfällen aus der Herstellung und dem Recycling von Lithiumionen-Batterien, darunter Black Mass (getrocknet oder pyrolysiert) und Abfälle aus der Produktion von kathodenaktiven Materialien (unter anderem Fehlchargen, Filterstäube), mit einer Aufnahmekapazität von 90 Tonnen pro Tag und einer Gesamtlagerkapazität von 4 500 Tonnen. Bei Black Mass handelt es sich um ein pulverisiertes Stoffgemisch, unter anderem bestehend aus Mischoxiden von Nickel, Cobalt, Mangan, Aluminium und Lithium, Metallen (zum Beispiel Kupfer, Eisen und Aluminium), Lithiumsalzen, Graphit sowie Lösungsmitteln und Polymeren, das teilweise als wassergefährdend, störfallrelevant beziehungsweise als Gefahrstoff deklariert ist. Die Inbetriebnahme der Anlage ist für September 2024 vorgesehen.

Willi Hennies Recycling GmbH & Co.KG, Hildesheim

Die Firma Willi Hennies Recycling GmbH & Co.KG, Römerring 14, 31137 Hildesheim hat mit Schreiben vom 14.08.2023 die Erteilung einer Genehmigung gemäß § 16 Abs. 1 i. V. m. § 10 BImSchG für die wesentliche Änderung einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Be-handlung von Abfällen am Standort in 31137 Hildesheim, Römerring 14, Gemarkung: Hildes-heim, Flur: 3, Flurstück 1/25 beantragt.

Fa. Riedel, Ilsede, Lagerung Eisen- und Metallschrott

Die Firma Ulrich Riedel, Bierstraße 92, 31246 Ilsede, hat die Erteilung einer Genehmigung gemäß §§ 4 und 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz für die Neuerrichtung eines Schrottplatzes/ Metalllager beantragt. Neben dem Schrottplatz wird künftig auch ein Abfalllager für nicht gefährliche Abfälle sowie Abfallbehandlungsanlagen betrieben. Standort der Anlage ist das Gelände An der Zuckerfabrik 5, 31246 Ilsede, Groß Lafferde.

BMZ - Biomassezentrum Velsen

Die AVA Velsen GmbH, Alte Grube Velsen 16, 66127 Saarbrücken, hat beim Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes nach § 16 Abs. 1 BImSchG die wesentliche Änderung ihres Abfallheizkraftwerkes Velsen durch die Errichtung und den Betrieb einer neuen biologischen Abfallbehandlungsanlage (BioMasseZentrum Velsen) beantragt.

Umstellung auf eine Anlage zur Kompostierung von Grünschnitt, Herstellung von Erden und Substraten, Behandlung und zeitweilige Lagerung von Abfällen/Zuschlagstoffen. (MUEG Mitteldeutsche Umwelt- und Entsorgung GmbH)

Die MUEG GmbH plant die Umstellung ihrer Anlage zur Kompostierung von Klärschlämmen. Zukünftig soll am Standort Asendorf die Kompostierung von Grünschnitt, die Herstellung von Erden und Substraten und die Behandlung und zeitweilige Lagerung von Abfällen und /Zuschlagstoffen durchgeführt werden. Dabei kommt es zu einer Umstellung der ehemaligen Hauptanalage (HA 01) zur „Kompostierung von Grünschnitt und Klärschlamm“. Die HA 01 wird zukünftig nur die „Kompostierung von Grünschnitt“ durchführen. Des Weiteren wird die Anlage um folgende Nebenanlagen er-weitert: Nebenanalage AN 01.10 „Lagerbereiche Input/Output zur Kompostierung“, Neben-analage AN 02.20 „Lagerbereiche Input/Output“ und Nebenanalage AN 03.30 „Aufberei-tung/Behandlung von Abfällen und Zuschlagstoffen“. Der in der Hauptanlage hergestellte Grünschnittkompost soll aus Ausgangsstoff zur bedarfsgerechten Herstellung von Erden und Substraten für den Garten- und Landschaftsbau dienen. Die Lagerung von Boden und Zuschlagsstoffen sowie das Mischen erfolgt in den Nebenanla-gen und der bereits vorhandenen Anlagentechnik am Standort.

Errichtung und befristeter Betrieb einer Vakuum-Destillationsanlage (ECON-Verfahren) zur Behandlung von gefährlichen Abfällen (BNT Chemicals GmbH)

Die BNT Chemicals GmbH (BNT) plant am Standort Bitterfeld-Wolfen im Chemiepark Bitterfeld eine im Sinne des BImSchG genehmigungsbedürftige Vakuum-Destillationsanlage zur Aufarbeitung von Abfällen aus ihrer Produktion und Rückgewinnung von Zinn zu errichten und zu betreiben. Bei der Herstellung von Zinnorganischen Verbindungen sind über die letzten Jahre werthaltige Abfälle angefallen, die momentan auf ca. 600 Tonnen beziffert werden können. Die Abfälle entstehen in den Sümpfen der sog. Grignard-Synthese. Dabei handelt es sich um Dibuthylzinndichlorid (DBTC) und Tributhylzinnchlorid (TBTC), welche einen nicht unerheblichen Teil an zurückgewinnbarem Zinn enthalten. Nach Schwierigkeiten den Abfall durch spezialisierte Firmen aufbereiten zu lassen, lagert dieser auf dem Gelände der BNT. Zum Zweck der Abfallreduzierung und Rückgewinnung werthaltiger Stoffe aus den vorhandenen Abfällen, will die BNT einen Vakuum-Destillationsanlage aufstellen und betreiben. Die Anlage soll ausschließlich hauseigene Abfälle aufbereiten. Es soll pro Tag ein Batch von 1200 kg (1500 kg Havariegewicht) der Sümpfe aus DBTC bzw. TBTC der Destillation portioniert zugeführt und verarbeitet werden. Es entstehen durch die thermische Trennung anorganische Pulver (Zinnverbindungen) und Organozinn-Kondensate. Es kommt zu keiner chemischen Reaktion, da es sich ausschließlich um ein unter Vakuum durchgeführtes Trennverfahren handelt. Die gewonnenen anorganischen Pulver sind abfallrechtlich noch einzustufen. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass ein gefährlicher Wertstoff vorliegt. Nach Inbetriebnahme wird der Nachweis des „Endes der Abfalleigenschaft“ für diese Pulver angestrebt. Die Destillate werden entweder in die BNT-Prozesse zurückgeführt, oder wie gehabt als gefährlicher Abfall mit dem gleichen Abfallschüssel wie bisher über die vorhandenen Entsorgungswege entsorgt. Die geplante Anlage soll aufgestellt und betrieben sowie die Funktionalität in die BNT-Anlagen integriert werden.

Abfallwirtschaftsplan für das Land Berlin – Teilplan Siedlungsabfälle

Der Abfallwirtschaftsplan für das Land Berlin 2020-2030 – Teilplan Siedlungsabfälle – ist ein landespolitisches Planungsinstrument mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen für eine ordnungsgemäße Entsorgung aller im Land Berlin anfallenden Siedlungsabfälle und Klärschlämme festzulegen. Hierbei ist die Entsorgungssicherheit und eine langfristig umweltverträgliche Abfallentsorgung zu gewährleisten. Durch den Teilplan wird festgestellt, dass in den nächsten Jahren keine erhebliche Mengensteigerung der Siedlungsabfälle in Berlin zu erwarten sind. Werden alle im Abfallwirtschaftskonzept geplanten Maßnahmen erfolgreich durchgeführt, sind sogar deutliche Verringerungen insbesondere beim Haus- und Geschäftsmüll möglich. Die Abfallbehandlungsanlagen sind daher mit ihren Kapazitäten im Planungszeitraum bis 2030 ausreichend und somit die Entsorgungssicherheit für Siedlungsabfälle im Land Berlin gewährleistet. Die Träger öffentlicher Belange und die allgemeine Öffentlichkeit wurden im Zeitraum von 5. Februar bis 19. März 2024 beteiligt.

Industrie

Das Emissionskataster Industrie basiert auf den Emissionserklärungen nach § 27 BImSchG und der 11. BImSchV , die von den Betreibern genehmigungsbedürftiger Anlagen für das Jahr 2012 und 2016 abgegeben wurden. Diese Erklärungen enthalten Angaben über Art, Menge, räumliche und zeitliche Verteilung sowie über die Austrittsbedingungen aller relevanten Luftverunreinigungen der jeweiligen Industrieanlage. Die Haupt-Emissionen der Quellgruppe “genehmigungsbedürftige Anlagen” stammen in Berlin aus dem Bereich des Energiesektors . Anfang der 1990er Jahre wurden in diesem Sektor eine Vielzahl von Anlagen auf Grund der geänderten politischen Lage stillgelegt oder auf umweltfreundlichere Brennstoffe umgestellt. Im Zuge der Novellierung der 4. BImSchV im Jahr 2002 sind im Vergleich zum Jahr 2000 143 Anlagen im Energiesektor aus der Genehmigungspflicht entlassen worden. Denn die Kapazitätsgrenzen im Bereich der Feuerungsanlagen wurden auf eine Feuerungswärmeleistung größer 20 MW für gasförmige Brennstoffe und für flüssige Brennstoffe erhöht, so dass kleinere Anlagen nicht mehr nach § 4 BImSchG genehmigungspflichtig sind. Die Änderung der Verordnung über Emissionserklärungen (11. BImSchV) im Jahr 2007 hat im Bereich der Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel zu einem starken Rückgang des Anlagenbestandes geführt, weil kleinere Räuchereien, Brauereien und Kaffeeröstereien aus der Berichtspflicht herausgenommen wurden. Eine Vielzahl von Anlagen aus dem Bereich der Verwertung und Beseitigung von Reststoffen sind seitdem auch nicht mehr zur Abgabe einer Emissionserklärung verpflichtet, z.B. Sortieranlagen und Abfallbehandlungsanlagen. Die Emissionen von Schwefeloxid (SO 2 ) und Stickoxiden (NO x ) – angegeben als NO 2 – der Großfeuerungsanlagen (GFA), die ausschließlich zur Anlagenart Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie gehören, machen im Jahre 2012 und auch 2016 zwischen 85 % und 95 % der Gesamtemissionen der erklärungspflichtigen Industrieanlagen aus, während beim PM 10 -Feinstaub diese Anlagenart knapp über 60 % der Industrie-Emissionen verursacht. Die räumliche Verteilung der Emissionen von Stickoxiden und Feinstaub aus genehmigungsbedürftigen Anlagen in Berlin für das Erhebungsjahr 2012 lässt die erhöhten Emissionen von Kraftwerksstandorten deutlich erkennen. Karte im Geoportal Berlin ansehen Eine Übersicht der Berliner Industrieanlagen und deren jeweiligen Emissionsdaten (z.B. Informationen zu freigesetzten Schadstoffmengen) sind der interaktiven Karte des Umweltbundesamtes zu entnehmen. Hier finden Sie allgemeine Bedienhinweise der Karte .

Bilanzen und Pläne für Abfälle Sachsen-Anhalts Abfallbilanz Abfallwirtschaftsplan Überwachungsplan und Überwachungsprogramme für Deponien Deponien in Sachsen-Anhalt

Abfallbilanzen und Abfallwirtschaftspläne geben Auskunft über Abfallaufkommen und Entsorgungskapazitäten und prognostizieren abfallwirtschaftliche Entwicklungen. Die Abfallbilanz für das Land Sachsen-Anhalt vermittelt einen Überblick über Art, Menge und Verbleib der verwerteten oder beseitigten Abfälle aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsgebieten. Sie liefert Daten und Informationen zum Siedlungsabfallaufkommen und zum Aufkommen an nachweispflichtigen (gefährlichen und nicht gefährlichen) Abfällen der Landkreise und kreisfreien Städte Sachsen-Anhalts des vergangenen Jahres. Es werden abfallartenspezifisch die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr sowie die Aufkommensentwicklung seit 1992 aufgezeigt. Bilanzen früherer Jahre können auf den Seiten des Landesamtes für Umweltschutz ebenfalls eingesehen werden. Der Abfallwirtschaftsplan bilanziert abfallwirtschaftliche Entwicklungen die in Hinblick auf das Abfallaufkommen für eine Zeitraum von 10 Jahren. Er stellt die für eine ordnungsgemäße Abfallwirtschaft in Sachsen-Anhalt regional und landesweit erforderlichen Kapazitäten von Abfallvorbehandlungs- und Beseitigungsanlagen dar. Der aktuell gültige Abfallwirtschaftsplan wurde am 17.10.2017 von der zuständigen Planungsbehörde, Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, im Amtsblatt auf den Seiten 143, 144 bekannt gegeben. Der Abfallwirtschaftsplan Sachsen-Anhalt, Fortschreibung 2017 gliedert sich in zwei sachliche Teilpläne: den Teilplan " Siedlungsabfälle und nicht gefährliche Massenabfälle " (TP SiA LSA) den Teilplan " Gefährliche Abfälle " (TP gefA LSA). Beide Teilpläne sind auch über die Internet-Seiten des Landesverwaltungsamts, Referat Kreislauf- und Abfallwirtschaft/Bodenschutz aufrufbar. Hauptinhalt des Abfallwirtschaftsplans ist der Nachweis, dass die Entsorgungssicherheit für die im Planungsraum anfallenden Abfälle gewährleistet ist. Mit seinen Empfehlungen und Leitlinien bildet der Plan die Grundlage für die Entsorgungsträger. Die Umsetzung entsprechender Maßnahmen und Projekte obliegt dabei wesentlich den öffentlich-rechtlichen und privaten Entsorgungsträgern im Rahmen ihrer Eigenverantwortung. Auswirkungen auf die Umwelt relevanter Anlagen sind nach der europäischen Richtlinie 2010/75/EU über Industrie-Emissionen (IE-RL) durch ein System von Umweltinspektionen zu prüfen. Für die von der Richtlinie erfassten Deponien besteht nach § 47 Abs. 7 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Deponieverordnung die Verpflichtung zur Überwachung. Es ist ein anlagenübergreifender Überwachungsplan aufzustellen. Dieser Überwachungsplan ist Bestandteil des Überwachungsplans des Landes Sachsen-Anhalt für Industrie-Emissions-Anlagen (IE-ÜPl). Weitere Informationen zum Überwachungsplan Der Überwachungsplan bildet die Grundlage für die Erstellung der anlagenbezogenen Überwachungsprogramme der jeweils zuständigen Überwachungsbehörde. Die Überwachungsprogramme der Deponien in Zuständigkeit der oberen Abfallbehörde sind auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes verfügbar. Deponien sind Beseitigungsanlagen für die unbefristete Ablagerung von Abfällen. In Abhängigkeit vom Schadstoffgehalt werden die Abfälle verschiedenen Deponieklassen zugeordnet, die einen unterschiedlichen Grad an Sicherheitsvorkehrungen erfordern. Zuordnungswerte für den Schadstoffgehalt bestimmen, welcher Abfall auf welcher Deponieklasse abgelagert werden darf. Deponien der Klassen 0, I, II und III sind oberirdische, Deponien der Klasse IV sind untertägige Anlagen. In Sachsen-Anhalt existiert eine Untertagedeponie im Salzgestein. Bei den oberirdischen Deponien gibt es mehrere Anlagen unterschiedlicher Deponieklasse, auf denen aktuell Abfälle beseitigt werden. Darüber hinaus verfügt Sachsen-Anhalt über mehrere stillgelegte Deponien. Auf denen werden Abfälle in Form von Deponie-Ersatzbaustoffen im Rahmen von deponietechnisch notwendigen Baumaßnahmen eingesetzt. Weiterführende allgemeine Informationen zu Rechtsgrundlagen, Genehmigung, Überwachung und Zuständigkeiten für Deponien finden Sie hier auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes.

Nutzungsmöglichkeiten und Potenziale bei Abfallbehandlungsanlagen zur Sektorenkopplung, Energiebereitstellung und CO₂-Abscheidung

Abfallbehandlungsanlagen, die aus Abfällen Strom, Wärme und Biomethan erzeugen, leisten damit einen Beitrag zur Energieversorgung. In diesem Vorhaben wurde untersucht, wie dieser energetische Beitrag an zukünftige Erfordernisse angepasst werden sollte. Optionen im Bereich Sektorenkopplung, Energiebereitstellung und CO 2 -Abscheidung wurden charakterisiert. Ihre Anwendung auf Abfallverbrennungs- und Bioabfallvergärungsanlagen wurde aus technischer, ökologischer und wirtschaftlicher Sicht bewertet. Anschließend wurden Maßnahmen zur Unterstützung zielführender Realisierungen identifiziert. Veröffentlicht in Texte | 113/2024.

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