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Bedarfsprüfung/Vorschläge zur Anpassung des KrW-/AbfG in Folge der Rechtsprechung des EuGH und des BVerwG sowie der Erfahrungen im Vollzug des Gesetzes

Das Projekt "Bedarfsprüfung/Vorschläge zur Anpassung des KrW-/AbfG in Folge der Rechtsprechung des EuGH und des BVerwG sowie der Erfahrungen im Vollzug des Gesetzes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Lüneburg, Institut für Nachhaltigkeitssteuerung (INSUGO), Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Energie- und Umweltrecht durchgeführt. A) Problemstellung: Die immer umfangreichere Rechtsprechung des EuGH zum EG-Abfallrecht schlägt auch auf das deutsche Abfallrecht durch. Dies gilt für materielle Anforderungen ebenso wie für Überwachungs-, Planungs oder Genehmigungspflichten. Zum KrW-/AbfG selbst hat auch das BVerwG bislang strittige Auslegungsfragen höchstrichterlich entschieden, z.B. zur Getrennthaltung von Abfällen oder zum Abfallbesitzer. Präzisierungsbedarf gibt es schließlich auch hinsichtlich der Entsorgungsordnung, wie etwa hinsichtlich der Übertragung von Entsorgungspflichten (Beleihung). Zwar wird gegenwärtig auf EU-Ebene die Novellierung der Abfallrahmen-RL vorbereitet. Aber die dort aufzugreifenden Regelungsbereiche betreffen nicht die vorgenannten Präzisierungen, so dass eine parallele Vorgehensweise - Klärung nationaler Rechtsfragen und Novellierung des europäischen Abfallrechtes - erforderlich ist. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Zum Teil lassen sich Bestimmungen des KrW-/AbfG mit der Rechtsprechung des EuGH nur noch durch eine überaus 'großzügige' Auslegung in Einklang bringen. Ferner sind bestimmte Forderungen des Vollzuges/der Wirtschaft nach Klarstellung und Präzisierung des KrW-/AbfG - auch in Folge der vorgenannten Rechtsprechung - zu prüfen. C) Ziel des Vorhabens ist, im ersten Schritt den erforderlichen Anpassungsbedarf des KrW-/AbfG durch entsprechende Analyse der europäischen/nationalen Rechtsprechung sowie der inzwischen fast zehnjährigen Vollzugserfahrungen zu ermitteln. Im zweiten Schritt sind ausformulierte Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Insgesamt soll damit Vertragsverletzungsverfahren vorgebeugt sowie der Vollzug im Interesse aller Beteiligten rechtsicherer und vereinfachend ausgestaltet werden. Zu behandeln sind nur die klärungsbedürftigen Rechtsfragen, die nicht schon durch die in Vorbereitung befindliche Novellierung des europäischen Abfallrechtes aufgegriffen werden (vgl. Ausführungen zu A).

Zweite Fortschreibung des Verzeichnisses fuer Abfall- und Reststoffe

Das Projekt "Zweite Fortschreibung des Verzeichnisses fuer Abfall- und Reststoffe" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungs- und Entwicklungszentrum Sondermüll durchgeführt. Uebergeordnetes Ziel ist die Umlenkung von Stoffstroemen aus der Beseitigung in die Verwertung. Dazu werden Abfallerzeugern, Abfallbesitzern und Kontrollbehoerden verlaessliche Informationen ueber existierende Verwertungsmoeglichkeiten zur Verfuegung gestellt. Der Loesungsweg fuehrt ueber Auswertung verfuegbarer Verwerterhandbuecher und Verwerterdatenbanken, Selektion von Betrieben, die Sonderabfaelle verwerten, Befragung und Besuch, Speicherung in Verwerterdatenbank. Im Rahmen von vorhergehenden Projekten wurde bereits eine Verwerterdatenbank aufgebaut und aktualisiert. Neue Betriebe sind aufgenommen und die Daten an das veraenderte Abfallrecht angepasst worden.

Verwertungspflichten im Abfall-, Immissionsschutz- und Atomrecht

Das Projekt "Verwertungspflichten im Abfall-, Immissionsschutz- und Atomrecht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Gießen, Rechtswissenschaft, Professur für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre durchgeführt. Die Arbeit beleuchtet die wesentlichen Gesichtspunkte, die die Verwertungspflichten im Abfall-, Immissionsschutz- und Atomrecht praegen, mit einem Vergleich der Rechtslage vor Inkrafttreten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Die erfolgte Verzahnung der Verwertungsanforderungen im Abfallrecht mit denen im Immissionsschutzrecht ist nicht voellig geglueckt. Problematisch sind insbesondere die Pflichten fuer Abfaelle aus nicht genehmigungsbeduerftigen Anlagen nach Paragraph 22 BImSchG. Die Verwertungspflichten fuer radioaktive Reststoffe nach dem Atomgesetz unterscheiden sich nach Art und Inhalt nicht grundlegend von denen in den anderen Rechtsgebieten, so dass eine weitgehende Angleichung der Vorschriften als moeglich erscheint. Bei der Anwendung des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes gibt es noch viele offene Fragen. Unklar ist insbesondere die Bedeutung der grundsaetzlichen Entsorgungsverpflichtung des Abfallerzeugers neben dem Abfallbesitzer, die Auslegung der 'ueberwiegenden oeffentlichen Interessen' nach dem Paragraph 16 II 1 Nr 3 KrW-/AbfG, sowie von Paragraph 4 III 1, 2 Hs und von Paragraph 5 V KrW-/AbfG.

Bestandsaufnahme zum biogenen Reststoffpotential der deutschen Lebensmittel- und Biotechnik-Industrie

Das Projekt "Bestandsaufnahme zum biogenen Reststoffpotential der deutschen Lebensmittel- und Biotechnik-Industrie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule Bremen, Institut für Umwelt- und Biotechnik durchgeführt. Das Verwertungspotential von Reststoffen aus der Lebens- und Genussmittelindustrie spielt - obwohl dort in jedem Jahr biogene Rückstände in erheblichem Umfang produziert werden - bisher nur eine untergeordnete Rolle bei der Diskussion um die Entwicklung einer regionalen 'bioeconomy'. Ähnliches gilt auch für biogene Reststoffe, die aus der Biotechnik-Industrie selbst stammen. Ziel des hier vorgeschlagenen F&E-Projekts ist es deshalb, das regionale Aufkommen und die aktuelle Verwertung von Reststoffen aus der Nahrungs-, Genussmittel- und Biotechnikindustrie in Deutschland branchenspezifisch zu erfassen und so eine Datenbasis für weitergehende Untersuchungen zur optimierten Nutzung dieser Biomasse-Fraktion als Rohstoff in regionalen Biomasse-Verwertungslinien zu schaffen Die Arbeiten in dem Projektjahr soll gemäß den folgende Teilschritten durchgeführt werden: 1. Identifizierung und Beschreibung der regionalen Reststoffbesitzer 2. Erhebung zum regionalen Aufkommen von biogenen industriellen Reststoffen in Deutschland (Auswertung von Datenbanken, Literatur, Durchführung strukturierter Interviews, ggf. Fragebögen) 3. Beschreibung der aktuellen Verwertungswege (Vollständigkeit der Verwertung, Erlöse, rechtliche Rahmenbedingungen, Perspektiven..) 4. Beschreibung der wichtigsten stofflich-chemischen Charakteristika der anfallenden Reststoffe 5. Aufbau und Bereitstellung einer Excel-Datenbank zur Verwaltung der vorhandenen Daten

Organisation und Ueberwachung der Sonderabfallentsorgung durch die Laender

Das Projekt "Organisation und Ueberwachung der Sonderabfallentsorgung durch die Laender" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Münster, Institut für Umwelt- und Planungsrecht durchgeführt. Die Organisation der Entsorgung sogenannter Sonderabfaelle erfolgt aufgrund landesrechtlicher Regelungen durch Abfallentsorgungsgesellschaften. Hierzu unterliegen die Abfallbesitzer von Land zu Land unterschiedlichen Rechtspflichten. Die Studie untersucht das Verhaeltnis dieser landesrechtlichen Regelungen zu den bundesrechtlichen Vorgaben des Abfall- und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, insbesondere ob und in welchem Umfang die Laender nach Bundesrecht berechtigt sind, Andienungs- und Ueberlassungspflichten der Abfallbesitzer zu schaffen.

Untersuchungen der Möglichkeiten einer Abgrenzung zwischen Abfallverwertung und Abfallbeseitigung anhand monetärer Indikationen

Das Projekt "Untersuchungen der Möglichkeiten einer Abgrenzung zwischen Abfallverwertung und Abfallbeseitigung anhand monetärer Indikationen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für ökologische Wirtschaftsforschung GmbH (gemeinnützig), Büro Heidelberg durchgeführt. Die Möglichkeiten der EU und das Krw-/AbfG unterscheiden nach Abfällen zur Verwertung und Abfällen zur Beseitigung. Folgerichtig enthalten diese Rechtsvorschriften Begrifflichkeiten zur Abgrenzung Verwertung/Beseitigung, wie 'Hauptzweck der Verwertungsmaßnahme' oder 'angemessene' Verwertung. Diese Begriffe bedürfen jedoch zur Entscheidung konkreter Fälle quantitativer Maßstäbe. Da ökobilanzorische Ansätze nicht immer zielführend sind, sollen mit diesem Vorhaben monetäre Indikatoren als Entscheidungskriterien gefunden und quantifiziert werden. Dazu sind Abfallqualitäten sowie Kostenstrukturen bei Beseitigung und Behandlung einzubeziehen. Handelt es sich beispielsweise im Falle der energetischen Nutzung eines brennbaren Abfalls auch dann noch um Verwertung, wenn die Entledigungskosten für den Abfallbesitzer 1000.- DM/t betragen, der kalorische Gegenwert des Abfalls aber nur 10.- DM/t? Das Vorhaben ist EU- und bundesweit von vitalem Interesse, da gegenwärtig wegen des Abdriftens beachtliche Abfallströme in unkonventionelle Verwertungen planvolle abfallwirtschaftliche Entscheidungen empfindlich gestört werden.

Teilprojekt 1: Stoffstromszenarien

Das Projekt "Teilprojekt 1: Stoffstromszenarien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule Nordhausen, Studiengang Umwelt- und Recyclingtechnik durchgeführt. Aktuell niedrige oder stark schwankende Rohstoffpreise stellen für Unternehmen der Rohstoff- und Recyclingbranche in Deutschland eine ebenso große Bedrohung dar wie überhöhte Preise. In diesem Kontext kommt es zu immer stärkeren Marktkonzentrationen beim Zugriff auf bestimmte Rohstoffquellen. Mittel- und langfristig ist ein deutlicher Bedarfsanstieg durch steigende Weltbevölkerung plus steigenden Pro Kopf Verbrauch sicher. In vielen Ländern gelangt das Thema strategische Versorgungssicherheit gegenüber der geologischen Verfügbarkeit immer stärker in den Fokus der Wirtschaft. Für Staaten wie Deutschland, mit einem hohen industriellen Produktions- und Wertschöpfungsanteil, ist eine Rohstoffsicherung zu wettbewerbsfähigen Konditionen aber existentiell. Geringen eigenen geogenen Potentialen stehen große Abfallstämmige Rohstoffpotentiale gegenüber, die es besser zu nutzen gilt. Zwar ist Deutschland im Bereich der Recyclingtechnik eines der führenden Länder, große Verluste an wirtschaftsstrategischen Ressourcen allerdings aber noch durch ungenügende Steuerung von Abfallströmen und durch fehlende Vernetzung zwischen einer großen Zahl an Akteuren (Abfallbesitzer und Abfallverwerter). Identifikation von Wertstoffpotentialen derzeit verfügbarer und zukünftiger Stoffströme Erhöhung der Motivation der Bürger zur Rückführung von Wertstoffen durch intensive Bildungsmaßnahmen Erarbeitung einer Strategie zur bürgernahen Sammlung von EAG im städtischen und ländlichen Raum Präsentation von Informationen und Ergebnissen im Rahmen einer Vernetzung aller Beteiligten Durchführung einer Feldstudie zur indirekten Intervention an Schulen in der Stadt Nordhausen für die Harzregion des Bundeslandes Thüringen Durchführung einer Feldstudie zur indirekten Intervention im Landkreis Nordhausen für die Harzregion des Bundeslandes Thüringen Durchführung einer Feldstudie zur indirekten Intervention in den Harzregionen der Bundesländer Sachsen-Anhalt und Niedersachsen.

Aufbau eines Modells zur entsorgungsorientierten Kompostierung von Siedlungsabfaellen und Erprobung technischer Massnahmen zur Qualitaetsverbesserung von Komposten

Das Projekt "Aufbau eines Modells zur entsorgungsorientierten Kompostierung von Siedlungsabfaellen und Erprobung technischer Massnahmen zur Qualitaetsverbesserung von Komposten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Landkreis Aurich durchgeführt. A) Untersuchung der technologischen Bedingungen zur Erzeugung einer einfachen, den Anspruechen im Rahmen eines Melirationsvorhabens genuegenden Kompostqualitaet aus Siedlungsabfaellen (Grundqualitaet); B) Aufbereitung der Grundqualitaet zur Herstellung hochwertiger Komposte und Kompostmischungen fuer anspruchsvollere Anwendungsbereiche; c) Ueberpruefung der Komposte im Sinne der unter A) und B) genannten Anwendungsarten. D) Organisation und Erprobung eines Vertragsmodells zwischen dem Landkreis Aurich als Abfallbesitzer und Betreiber eines Kompostwerkes und dem Meliorationsverband Aurich als Kompostanwender. E) Erprobung aufbereitungstechnischer Komponenten zur Qualitaetsverbesserung von Komposten.

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