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Fa. Riedel, Ilsede, Lagerung Eisen- und Metallschrott

Die Firma Ulrich Riedel, Bierstraße 92, 31246 Ilsede, hat die Erteilung einer Genehmigung gemäß §§ 4 und 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz für die Neuerrichtung eines Schrottplatzes/ Metalllager beantragt. Neben dem Schrottplatz wird künftig auch ein Abfalllager für nicht gefährliche Abfälle sowie Abfallbehandlungsanlagen betrieben. Standort der Anlage ist das Gelände An der Zuckerfabrik 5, 31246 Ilsede, Groß Lafferde.

Wesentliche Änderung einer Anlage für den Bau und die Montage von Elektrofahrzeugen mit einer Kapazität von jeweils 100 000 Stück oder mehr je Jahr in 15537 Grünheide (Mark) - Reg.-Nr.: G01423

Die Firma Tesla Manufacturing Brandenburg SE, Tesla Straße 1 in 15537 Grünheide (Mark), beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in 15537 Grünheide (Mark) in der Gemarkung Grünheide, Flur 9, Flurstücke 259, 314, 321, 328, 346, 419, 421, 423, 425, 427, 429, 431, 433, 435, 437, 562, 591, 593, 595, 597, 599, 610 und 611 eine Anlage für den Bau und die Montage von Elektrofahrzeugen einschließlich einer Batteriefabrik und Nebeneinrichtungen wesentlich zu ändern (Az.: G01423). Das Änderungsvorhaben umfasst im Wesentlichen die Erweiterung der bestehenden Anlage für den Bau und die Montage von Elektrofahrzeugen durch Erhöhung der jährlichen Produktion von 500 000 auf 1 000 000 Elektrofahrzeuge sowie von Batteriezellen mit einer Speicherkapazität von 50 auf 100 Gigawattstunden pro Jahr. Es handelt sich um eine Anlage der Nummer 3.24 G in Verbindung mit den Nummern 1.2.3.1 V, 3.4.1 GE, 3.8.1 GE, 3.10.1 GE, 3.10.2 V, 5.1.1.1 GE, 5.1.1.2 V, 5.11 V, 8.10.1.1 GE, 8.10.1.2 V, 8.10.2.1 GE, 8.11.2.1 GE, 8.11.2.4 V, 8.12.1.1 GE, 8.12.1.2 V, 8.12.2 V, 8.12.3.1 G, 8.12.3.2 V, 9.1.1.1 G, 9.3.1 G, 9.3.2 V, 9.11.1 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und um ein Vorhaben nach den Nummern 1.2.2.1 S, 3.5.1 X, 3.9.1 A, 3.14 A, 8.7.1.2 S, 9.1.1.2 A, 9.3.2 A in Verbindung mit Nummer 13.3.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das Vorhaben fällt gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie (Richtlinie 2010/75/EU). Für das Vorhaben wurden Befreiungen von den Verboten der Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Erkner, für die Wasserfassungen Neu Zittauer Straße/Hohenbinder Straße für folgende Maßnahmen beantragt: - Errichtung einer Abwasserbehandlungsanlage, - Errichtung von Grundwassermessstellen, - mobile Betankung von Großfahrzeugen, - Errichtung und Betrieb der Betriebseinheit Batteriezellfertigung, - Errichtung von Kühltürmen inklusive der zugehörigen Rohranlagen, - Errichtung und Betrieb von einzelnen Betriebseinheiten der Fahrzeugfertigung, - Lagerung von Klärschlamm, - Betrieb einer Prozesswasserbehandlungsanlage der Gefahrenstufe D, - Erdaufschlüsse, - Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage. Darüber hinaus wurden diverse wasserrechtliche Erlaubnisse gemäß §§ 8 und 9 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oder-Spree und beim Landesamt für Umwelt als obere Wasserbehörde sowie weitere Maßnahmen beantragt: Verfahren - Niederschlagswasserversickerung--> §§ 8, 9, 10 WHG i. V. m. dem Brandenburgischen Wassergesetz (BbgWG) - Niederschlagswasserversickerung für die Erweiterung der Gigafactory Berlin- Brandenburg--> §§ 8, 9, 10 WHG i. V. m. BbgWG - Niederschlagswasserversickerung für den Baustellenbetrieb--> § 49 WHG - Erstellung von Pfahlgründungen mittels Rammpfählen--> §§ 8, 9, 10 WHG i. V. m. BbgWG - Geschlossene Wasserhaltung zur Errichtung von Gruben im Presswerk--> §§ 8 und 9 WHG - Geschlossene Wasserhaltung zur Errichtung von Sedimentationsbecken--> §§ 8 und 9 WHG - Zweites 110-kV-Kabel Umspannwerk Freienbrink - Gigafactory „Last Mile 2“--> Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Für das Vorhaben wurde eine erste Teilgenehmigung nach § 8 BImSchG beantragt. Diese umfasst Änderungen an bestehenden Produktionsgebäuden und Produktionsanlagen sowie die Errichtung weiterer Nebenanlagen, insbesondere: Bauliche Anpassung von Gebäuden und Produktionsanlagen A000 - Versorgungsanlage (A000), A001 - Presswerk (A001), A002 - Gießerei (A002) - Einsatz leistungsstärkerer Schmelzöfen und Warmhalteöfen, - Anpassung der Schornsteinsituation, - Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle, A003 - Karosserierohbau (A003) - Erweiterung durch den Einsatz neuer Betriebseinheiten (BE) (unter anderem Instandhaltung, Umschlagsprozesse), - Erweiterung bestehender BE (Transferpresse), - Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle, A004 - Lackiererei (A004) - Wegfall der Lackiergestell-(„Skid-“) und Gitterrostreinigung, - Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle, A005 - Sitzfertigung (A005) - Prozessseitige Anpassung der Betriebsbeschreibung, A006 - Fertigung Kunststoff (A006) - Anpassung der Prozessführung, - Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle, - Einsatz neuer BE (Instandhaltungsbereich), A007 - Fertigung Batteriepacks (A007) - Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle (vier Pulvermaterialien), A008 - Fertigung Antrieb (A008) - Veränderung Abluftführung/Schornsteinsituation, - Grundlegende Neuausweisung der BE in der Fertigung Antrieb, - Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle, A009 - Endmontage (A009) - Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle, - Errichtung eines Batteriepacklagerplatzes, A020 - Zellproduktion (A020) - Erhöhung bestehender Material- und Abfalldurchsätze, - Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle, - Ausweisung von Laborräumen, - Erweiterung der Batteriezellproduktion durch Einsatz neuer BE (unter anderem Binder-Anlieferung, Mischstationen, Helium-Leckagestation, Zellwaschstation, Zellen-Transportsystem), - Anpassung der Prozessführung im Betriebsbereich des Formstanzens, - Anpassung der Abwassertankkonfiguration, A021-01 - Hochregallager Batteriezellfertigung, A021-02 - Ver- und Entsorgungsanlagen Batteriezellproduktion, A000-03 – Prozesswasserrecycling 1: A000-03-01 - Prozesswasserbehandlungsanlage 1 (PBA 1), A000-03-02 – Rückgewinnungsanlage 1 (RGA 1), Erweiterung von Produktionsgebäuden ohne Errichtung von Produktionsanlagen A107 - Fertigung Batteriepack 2, A108 - Fertigung Antrieb 2, Umplanung und Verlegung von Nebenanlagen A000-08 - Zentrale Entsorgung für feste Abfälle, A000-08-99 - Temporäres Abfalllager, Errichtung baulicher Infrastruktur der Versorgungs- und Nebenanlagen und deren Betrieb A000-09 - Kombiniertes Lagergebäude für die Lagerung von Stoffen, A000-10 - Labor für Batteriezelltests, A000-11-01 - Lager für flüssige und gefährliche Abfälle, A000-11-02 - Recyclingstelle für Zellträger- und Batterieabfälle, A000-22 - Feuerwehrlöschplatz, A000-24 - Lagerhalle Nicht-Produktionsmaterial, A000-25 - Betonmischanlage, A000-26 - Gasflaschenlager, A000-27 - Schrottunterstellplatz, A000-83 - Logistikbüro Logistikfläche Neuwagen, Errichtung und Betrieb von temporären Anlagen A000-09-05-99 - Temporäres Gefahrstofflager, A000-12 - Temporäres Auslieferungszentrum, A000-13 - Temporäres Betriebsarztzentrum, A000-14 - Temporäre Materialprüfung, A000-15/16/17/18 - Temporäre multifunktionale Zeltsiedlung: A000-15 - Temporäre Logistikzelte für Mehrzweckverpackung 1, 2, 3 und 4, A000-16 - Temporäres Logistikzelt für Nicht-Produktionsmaterial, A000-17 - Temporäres Service Center, A000-18 - Temporäres Logistikzelt 1 und 2, A000-19 - Temporäres Logistikbüro Logistikfläche 1, A000-20 - Temporäre Ausgabe Arbeitskleidung, A000-21 - Temporäres Lager von Lackierträgergestellen (Skid Lager), A000-23 - Temporärer Logistiktunnel für Zellenbelieferung, A000-87 - Temporäre Bürocontainer Logistikfläche Neuwagen, A000-88 - Temporäre Bürocontainer Abfalllager, Errichtung und Betrieb von Infrastrukturanlagen Logistikflächen, A000-80 - Motorradunterstand, A000-82 - Flutlichtmasten, Temporäre Parkflächen. Die Inbetriebnahme der geänderten Anlage gemäß der beantragten ersten Teilgenehmigung ist in der ersten Jahreshälfte 2024 vorgesehen.

Karlstadt, Gemarkung Wiesenfeld - Änderungsgenehmigungsverfahren (§ 16 BImSchG) - wesentliche Änderung einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrott, Werthmann Transport GmbH

Die Firma Werthmann Transport GmbH betreibt auf dem Grundstück Flurnummer 23276 der Gemarkung Wiesenfeld eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrott nach Nr. 8.12.3.2 des Anhanges 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Die Werthmann Transport GmbH plant künftig zusätzlich zu den bereits genehmigten Abfällen die folgenden fünf metallhaltigen Mischstoffe zeitweilig zu lagern und diese zur weiteren Verwertung zu behandeln (Trennung Metall – Mineralik mittels Magnet): AVV-Abfallschlüssel (Abfallbezeichnung nach AVV, Lagern „L“ / Behandeln „B“) 10 09 03 (Ofenschlacke, L, B) 10 09 08 (Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 07 (gefährliche Stoffe enthalten) fallen, L, B) 12 01 01 (Eisenfeil- und drehspäne, L, B) 12 01 02 (Eisenstaub und -teilchen, L, B) 12 01 17 (Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 16 (gefährliche Stoffe enthalten) fallen, L, B) Es ist nicht vorgesehen mehrere Abfallarten (AVV-Nummern) zeitgleich auf dem Betriebsgrundstück zu lagern. Mit der geplanten Änderung werden auch sonstige Betriebsparameter nicht geändert (z. B. Betriebszeiten, LKW-Verkehr). Die Lager- und Fahrflächen bleiben gleich. Die bislang genehmigte Lagerkapazität von maximal 1.000 t in Summe für beide Abfalllager soll auch mit der geplanten Änderung weiterhin nicht überschritten werden. Durch den zusätzlichen Abfallbehandlungsvorgang (Trennung Metall – Mineralik mittels Magnet) wird von einer deutlich niedrigeren Durchsatzleistung als bisher ausgegangen (bislang maxi-mal 15.000 t/a möglich, künftig auf 7.500 t/a begrenzt). Mit dem bereits für die Verladung vorhandenen Magneten werden künftig > 10 t/d Abfall getrennt. Hierzu wird dieser an den bereits vorhandenen Verladebagger angehängt. Die Firma Werthmann Transport GmbH geht von einem Baggereinsatz in Höhe von ca. 2 h/d für die Trennung der Abfälle aus. Die Lagerung und Behandlung der neuen Abfälle soll, wie die bisherige Lagerung, in der bereits vorhandenen Halle im Südosten des Betriebsgrundstückes erfolgen. Hierfür ist keine bauliche Änderung erforderlich. Die Halle ist dreiseitig geschlossen und lediglich an der kurzen Seite nach Nordwesten hin geöffnet. Mit Schreiben vom 11.03.2019 hat die Firma Werthmann Transport GmbH die Erteilung der erforderlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 16 BImSchG i. V. m. Nrn. 8.11.2.4, 8.12.2 und 8.12.3.2 des Anhanges 1 der 4. BImSchV beantragt. Wegen der Zuordnung des Vorhabens in Spalte c des Anhanges 1 der 4. BImSchV zu „V“ ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der 4. BImSchV das Genehmigungsverfahren im vereinfachten Verfahren nach § 19 BImSchG durchzuführen.

Rhenus II Port Logistics Rhein Neckar GmbH & Co. KG II, (2008 - 2022)

Berichtsjahr: 2022 Adresse: Hafenstr. 77-85 74076 Heilbronn Bundesland: Baden-Württemberg Flusseinzugsgebiet: Rhein Betreiber: Port Logistics Rhein Neckar GmbH & Co. KG II, Zelthalle, Abfalllager Haupttätigkeit: Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle > 50 t/d

DEUTAG Nord (2009 - 2021)

Betreiberinformation für die Öffentlichkeit: Das Abfalllager wurde vom 19.5. - 2.6.2021 zur Lagerung von falsch deklariertem Ausbauasphalt betrieben. Berichtsjahr: 2021 Adresse: Am Mischwerk 1 38557 Osloß Bundesland: Niedersachsen Flusseinzugsgebiet: Weser Betreiber: DEUTAG Nord Haupttätigkeit: Beseitigung oder Verwertung v. gefährlichen Abfällen > 10 t/d

Planungen für ein Atommülllager in Belgien und die Auswirkungen für Rheinland-Pfalz, sowie auf die Laufzeitverlängerung für Tihange 2

Endlagerung von Atommüll in Belgien, Suche nach Standort, öffentliche Konsultationen wegen Corona-Pandemie eingeschränkt, vorgeschlagene Standorte in Grenznähe zu Rheinland-Pfalz, Kommunikation zwischen Landesregierung und belgischer Regierung; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten

Wesentliche Änderung der Anlage W01-Abfalllager- der Firma InfraServ GmbH & Co. KG, Chemiepark Gendorf

Die Firma InfraServ GmbH & Co. Gendorf KG, Chemiepark Gendorf, beabsichtigt, die Anlage W01 - Abfalllager - durch Erweiterung um einen neuen Lagerort Deponat-Zwischenlager, wesentlich zu ändern und zu betreiben. Für das Vorhaben wurde beim Landratsamt Altötting eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 Abs. 2 BImSchG i. V. m. §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4.BImSchV) und Nrn. 8.12.1.1 und 8.12.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV beantragt. Im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß §§ 7, 9 UVPG i. V. m. Nr. 8.7.2.1 der Anlage 1 zum UVPG vorgenommen.

Referat 250 Strahlenschutz; Zwischenlager Nord; Rückbau; Entsorgung

Seit Dezember 2011 ist die Abteilung 2 des Ministeriums nach dem Atomgesetz auch Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde in Bezug auf die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerks in Lubmin/Rubenow, das Abfalllager des Zwischenlagers Nord (ZLN) sowie für die Entsorgung über die beim Rückbau anfallenden Stoffe. Für das Transportbehälterlager des ZLN ist sie atomrechtliche Aufsichtsbehörde. Schließlich gehört zu ihren Aufgaben die Fachaufsicht über die Landesanstalt für Personendosimetrie und Strahlenschutzausbildung in Berlin sowie über die Abteilung Strahlenschutz des Landesamtes für Umwelt und Geologie in Güstrow.

Lecks an unterirdischen Behältern des Atommülllagers Hanford

In der amerikanischen Atomanlage Hanford Tank Farm im US-Staat Washington sind sechs unterirdische Tanks mit nuklearem Abfall undicht. Das teilten die Behörden am 22. Februar 2013 mit.

Start von Probebohrungen in der Asse

Am 1. Juni 2012 startete Umweltminister Peter Altmaier per Knopfdruck die erste Probebohrung im Atommülllager Asse. Mit dem Anbohren der Kammer 7 in 750 Meter Tiefe begann die praktische Phase der sogenannten Faktenerhebung.

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