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Sustainable Energy Aschaffenburg GmbH

Änderung der bestehenden Energiezentrale (Gas- und Dampfturbinenanlage) durch Zubau einer Abfallmitverbrennungsanlage sowie zwei Großwasserraumkessel gem § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImschG) am Standort Weichertstr. 7, 63741 Aschaffenburg

069.Ä0.00/19 Wesentliche Änderung einer Abfallbehandlungsanlage in 14770 Brandenburg an der Havel

Die Firma Recyclingpark Brandenburg an der Havel GmbH, August-Sonntag-Straße 3 in 14770 Brandenburg an der Havel beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück in der August-Sonntag-Straße 3 in 14770 Brandenburg an der Havel, Gemarkung Brandenburg, Flur 102, Flurstück 1333 die Abfallbehandlungsanlage wesentlich zu ändern. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Erhöhung der Lagerkapazität zur zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen von 3 671 Tonnen auf 6 529 Tonnen. Hingegen wird die Lagermenge für Eisen- und Nichteisenschrotte von 1 500 Tonnen auf 938 Tonnen reduziert. Die Lagerfläche für diesen nicht gefährlichen Abfall von 380 qm bleibt erhalten. Die Lagermenge von gefährlichen Abfällen liegt bei 30 Tonnen bis weniger als 50 Tonnen. Die Behandlungskapazität der Gesamtanlage zur Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen bleibt mit 313 Tonnen je Tag bestehen. Davon sind mehr als 50 Tonnen täglich zur Herstellung von Abfällen für die Verbrennung beziehungsweise Mitverbrennung vorgesehen. Behandlungsaggregate zur Behandlung nicht gefährlicher Abfälle werden teilweise ausgetauscht. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 8.11.2.3 GE in Verbindung mit den Nummern 8.11.2.4 V, 8.12.1.2 V, 8.12.2 V und 8.12.3.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Die Inbetriebnahme der Anlage ist im November 2021 vorgesehen.

Abfallmitverbrennung in Zementwerken

Das Gutachten gibt einen Überblick über die Grundlagen der Zementklinkererzeugung, die Rechtsgrundlagen für die Abfallmitverbrennung in Zementwerken, die Verfahren und Techniken zur Emissionsminderung und die Wechselwirkungen zwischen Ressourcenschonung und ⁠ Klimaschutz ⁠ bei der Abfallmitverbrennung. Es geht auch kurz auf die erforderliche Qualitätssicherung beim Einsatz abfallbasierter Brennstoffe und die rohstoffliche Verwertung von Abfällen ein. Das Gutachten soll helfen, Informationen zur Abfallmitverbrennung in der Zementindustrie für die interessierte Öffentlichkeit, aber auch für die Presse und andere interessierte Kreise transparent zu machen und Wissenslücken zu schließen. Veröffentlicht in Texte | 202/2020.

Errichtung und Betrieb einer Energieversorgungsanlage in Hürth

Die Firma GSH Green Steam Hürth GmbH, Georg-Brauchle-Ring 52-54, 80992 München hat mit Antrag vom 28.03.2018 die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Energieversorgungsanlage auf dem Betriebsgelände in 50354 Hürth, Bertrams-Jagdweg 12, Gemarkung Hürth, Flur 7, Flurstücke 256, 258, 276 und 277 gemäß §§ 4 und 6 BImSchG beantragt. Die Beantragung umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb einer neuen Energieversorgungsanlage unter Verwendung von Biomasse und Abfällen (Abfallmitverbrennungsanlage) mit einer Feuerungswärmeleistung von 100 MW. Des Weiteren umfasst die Genehmigung die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Lagerung von insgesamt 40 Mg Erdgas und schließt folgende behördliche Entscheidungen ein: • Baugenehmigung gemäß § 60 Landesbauordnung (BauO NRW) • Genehmigung gemäß § 4 Abs Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) • Genehmigung gemäß § 58 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) • Erlaubnis gemäß § 18 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für eine Dampfkesselanlage • Eignungsfeststellu ng nach § 63 WHG für die Anlage zum Lagern von Ammoniakwasser Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 der 9. BImSchV i. V. m. § 6 UVPG ist für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Die Bezirksregierung Köln hat die Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Abfallmitverbrennung in Zementwerken

Die Mitverbrennung von Abfällen bzw. abfallbasierten Brennstoffen und Rohstoffen stellt eine seit Jahren etablierte und bewährte Maßnahme zur Schonung natürlicher Ressourcen wie fossiler Energieträger oder Primärrohstoffe dar. Zugleich trägt dies auch zur Verringerung des Aufkommens an zu beseitigenden Abfällen bei. Das vorliegende Sachverständigengutachten gibt einen Überblick über die Grundlagen der Zementklinkererzeugung, die Rechtsgrundlagen für die Abfallmitverbrennung in Zementwerken, die Emissionen deutscher Zementwerke, die Verfahren und Techniken zur Emissionsminderung und die Wechselwirkungen zwischen Ressourcenschonung und Klimaschutz bei der Abfallmitverbrennung. Es geht auch kurz auf die erforderliche Qualitätssicherung beim Einsatz abfallbasierter Brennstoffe und die rohstoffliche Verwertung von Abfällen ein. Mit diesem Sachverständigengutachten soll der aktuelle Stand der Abfallmitverbrennung in der deutschen Zementindustrie zusammengefasst, ein Überblick über die gesetzlichen Regelungen und aktuelle Fragen und Perspektiven sowie weitere relevante Aspekte etwa zur Qualitätssicherung beim Abfalleinsatz gegeben werden. Quelle: Forschungsbericht

Bewertung konkreter Maßnahmen einer weitergehenden Phosphorrückgewinnung aus relevanten Stoffströmen sowie zum effizienten Phosphoreinsatz

Schwerpunkte des Berichts bilden das Einsparpotenzial von Phosphor in Produkten und von phosphathaltigen Produkten sowie die Qualität der ⁠Rezyklate⁠ und deren Einsatz als Düngemittel in der Landwirtschaft bzw. in der Düngemittelindustrie. Außerdem werden Verfahren zur P-Rückgewinnung identifiziert und bewertet, die Kosten und der Energieaufwand der Verfahren dargestellt sowie mögliche Umstellungen der Kläranlagen in Bezug auf eine erleichterte Phosphorrückgewinnung geprüft. Weitere zentrale Inhalte sind Mengenberechnungen zur Entwicklung der thermischen Klärschlammentsorgung und die Möglichkeit des Landfill Minings sowie die Langzeitlagerung der Klärschlammaschen. Anhand einer Expertenbefragung wurden Aspekte zur Markteinführung der Rezyklate diskutiert. Weiterhin werden bereits durchgeführte Maßnahmen zur Klärschlammentsorgung und P-Rückgewinnung aus dem Ausland dargestellt. Abschließend erfolgt eine Prüfung der rechtlichen Umsetzungsmöglichkeiten, u.a. zur Finanzierung und Subventionierung der P-Rückgewinnung sowie zur Abnahmeverpflichtung der produzierten Rezyklate.

Beschreibung unterschiedlicher Techniken und deren Entwicklungspotentiale zur Minderung von Stickstoffoxiden im Abgas von Abfallverbrennungsanlagen

Bei der weiteren Entwicklung der Immissionsrichtlinien werden unter anderem auch die NOx-Grenzwerte für Abfallverbrennungsanlagen und Ersatzbrennstoff-Kraftwerke abgesenkt. Das neue Gesetz schreibt vor, dass bei den Anlagen zur Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen mit einer Feuerungsleistung von mehr als 50 ⁠ MW ⁠, die nach dem 31.12.2012 erstmals in Betrieb genommen oder nach diesem Zeitpunkt einer wesentlichen baulichen Änderung unterzogen werden, ab diesem Zeitpunkt ein Jahresmittelwert von 100 mg/Nm³ tr. NOx (angegeben in NO2, bezogen auf 11 Vol.-% O2) nicht überschritten werden darf. Veröffentlicht in Texte | 71/2011.

The main EU requirements for co-incineration

The relevant waste treatment processes have to fulfil requirements set by European and national legislation. With a focus on incineration and co-incineration of waste, the technical requirements are mainly set by the European Waste Incineration Directive and its amendment by the European Industrial Emission Directive (2010/75/EU - IED). The scope of the directive covers all installations for the incineration and co-incineration of waste. Exempted from the scope are incineration and co-incineration plants only treating the following wastes:Vegetable waste from agriculture and forestry;Vegetable...<BR>© www.zkg.de

17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Die Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen – 17. BImSchV) gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Abfallverbrennungs- und Abfallmitverbrennungsanlagen. Sie beinhaltet Anforderungen an die Auslegung der Feuerung und gibt insbesondere Grenzwerte für zulässige Emissionen anorganischer und organischer Schadstoffe vor. Die Emissionen müssen kontinuierlich überwacht und die Messergebnisse online an die zuständigen Behörden übertragen werden. Es gelten für Müllverbrennungsanlagen und Mitverbrennungsanlagen (zum Beispiel Kraftwerke, Zementwerke) die gleichen Emissionsgrenzwerte. Hinweis: Das PDF-Dokument ist ein Service der juris GmbH (Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland) Müllverbrennung Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das 17. BImSchV.

In einem Jahr gilt neues Abfallrecht - Sachsen-Anhalt ist gut vorbereitet

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 082/04 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 082/04 Magdeburg, den 16. Juni 2004 In einem Jahr gilt neues Abfallrecht - Sachsen-Anhalt ist gut vorbereitet In Magdeburg wird heute die 9. Fachtagung Siedlungsabfallwirtschaft eröffnet. Veranstalter sind Umweltministerium und Universität Magdeburg. Ein Jahr vor dem Auslaufen der übergangsregelungen der Abfallablagerungsverordnung ist Sachsen-Anhalt nach Einschätzung von Umweltministerin Petra Wernicke im Ländervergleich gut vorbereitet. Seit kurzem haben praktisch alle Kreise und kreisfreien Städte ihre künftige Müllpolitik festgelegt und Entsorgungsverträge mit Müllverbrennungsanlagen oder mechanisch-biologischen Anlagen abgeschlossen. In ihrer Eröffnungsrede erinnerte Umweltministerin Petra Wernicke, dass nur noch ein Jahr Zeit sei, für klare Verhältnisse bei der Müllentsorgung: "Ab 1.Juni 2005 sind die neuen Anforderungen einzuhalten und zwar ohne Ausnahme". Wer danach Müll auf nicht mehr zulässige Deponien ablagere, mache sich strafbar. Verantwortlich für die Entsorgung von Abfällen insbesondere von Hausmüll sind Landkreise und kreisfreie Städte. Spätestens ab 01. Juni 2005 darf dieser Müll wegen der höheren Umweltanforderung auf den meisten Deponien nicht mehr abgelagert werden. In Sachsen-Anhalt sind das 22 von 26 betriebenen Hausmülldeponien. Des Weiteren muss Müll vor der Ablagerung thermisch oder mechanisch-biologisch vorbehandelt werden. In Sachsen-Anhalt sind derzeit 3 Müllverbrennungsanlagen im Bau, hinzu kommen weitere Anlagen zur mechanisch-biologischen Abfallbehandlung und zur Mitverbrennung von Abfällen. Dadurch dass das Land die Errichtung weder durch Fördergelder unterstützt noch Zusagen zur Auslastung gibt, werden überkapazitäten wie im Abwasserbereich verhindert. Nach Einschätzung der meisten Kommunen werden die höheren Umweltanforderungen zu moderaten Kostensteigerungen bei der Müllentsorgung führen. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

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