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Mitverbrennung von Abfällen und Biomasse in Kraftwerken / Verwendung von Reststoffen (Flugaschen) aus der Mitverbrennung

Das Projekt "Mitverbrennung von Abfällen und Biomasse in Kraftwerken / Verwendung von Reststoffen (Flugaschen) aus der Mitverbrennung" wird/wurde ausgeführt durch: Verbund Umwelttechnik GmbH.Prüfung der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten zur Mitverbrennung eines breiten Spektrums von Abfällen und biogenen Materialien als Ersatzbrennstoffe in kalorischen Kraftvwerken. Klärung von Fragestellungen betreffend Handling und Aufbereitung von Ersatzbrennstoffen, Korrosionsrisiken, Emissionen udgl. Untersuchung der Auswirkungen der Mitverbrennung auf die Eigenschaften von Karftwerksreststoffen (insbesondere von Flugaschen) und auf die Verwertungseignung.

Sustainable Energy Aschaffenburg GmbH

Änderung der bestehenden Energiezentrale (Gas- und Dampfturbinenanlage) durch Zubau einer Abfallmitverbrennungsanlage sowie zwei Großwasserraumkessel gem § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImschG) am Standort Weichertstr. 7, 63741 Aschaffenburg

069.Ä0.00/19 Wesentliche Änderung einer Abfallbehandlungsanlage in 14770 Brandenburg an der Havel

Die Firma Recyclingpark Brandenburg an der Havel GmbH, August-Sonntag-Straße 3 in 14770 Brandenburg an der Havel beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück in der August-Sonntag-Straße 3 in 14770 Brandenburg an der Havel, Gemarkung Brandenburg, Flur 102, Flurstück 1333 die Abfallbehandlungsanlage wesentlich zu ändern. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Erhöhung der Lagerkapazität zur zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen von 3 671 Tonnen auf 6 529 Tonnen. Hingegen wird die Lagermenge für Eisen- und Nichteisenschrotte von 1 500 Tonnen auf 938 Tonnen reduziert. Die Lagerfläche für diesen nicht gefährlichen Abfall von 380 qm bleibt erhalten. Die Lagermenge von gefährlichen Abfällen liegt bei 30 Tonnen bis weniger als 50 Tonnen. Die Behandlungskapazität der Gesamtanlage zur Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen bleibt mit 313 Tonnen je Tag bestehen. Davon sind mehr als 50 Tonnen täglich zur Herstellung von Abfällen für die Verbrennung beziehungsweise Mitverbrennung vorgesehen. Behandlungsaggregate zur Behandlung nicht gefährlicher Abfälle werden teilweise ausgetauscht. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 8.11.2.3 GE in Verbindung mit den Nummern 8.11.2.4 V, 8.12.1.2 V, 8.12.2 V und 8.12.3.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Die Inbetriebnahme der Anlage ist im November 2021 vorgesehen.

Abfallmitverbrennung in Zementwerken

Das Gutachten gibt einen Überblick über die Grundlagen der Zementklinkererzeugung, die Rechtsgrundlagen für die Abfallmitverbrennung in Zementwerken, die Verfahren und Techniken zur Emissionsminderung und die Wechselwirkungen zwischen Ressourcenschonung und ⁠ Klimaschutz ⁠ bei der Abfallmitverbrennung. Es geht auch kurz auf die erforderliche Qualitätssicherung beim Einsatz abfallbasierter Brennstoffe und die rohstoffliche Verwertung von Abfällen ein. Das Gutachten soll helfen, Informationen zur Abfallmitverbrennung in der Zementindustrie für die interessierte Öffentlichkeit, aber auch für die Presse und andere interessierte Kreise transparent zu machen und Wissenslücken zu schließen. Veröffentlicht in Texte | 202/2020.

Abfallmitverbrennung in Zementwerken - Sachverständigengutachten

Das Projekt "Abfallmitverbrennung in Zementwerken - Sachverständigengutachten" wird/wurde ausgeführt durch: BZL Kommunikation und Projektsteuerung GmbH.Die Mitverbrennung von Abfällen bzw. abfallbasierten Brennstoffen und Rohstoffen stellt eine seit Jahren etablierte und bewährte Maßnahme zur Schonung natürlicher Ressourcen wie fossiler Energieträger oder Primärrohstoffe dar. Zugleich trägt dies auch zur Verringerung des Aufkommens an zu beseitigenden Abfällen bei. Das vorliegende Sachverständigengutachten gibt einen Überblick über die Grundlagen der Zementklinkererzeugung, die Rechtsgrundlagen für die Abfallmitverbrennung in Zementwerken, die Emissionen deutscher Zementwerke, die Verfahren und Techniken zur Emissionsminderung und die Wechselwirkungen zwischen Ressourcenschonung und Klimaschutz bei der Abfallmitverbrennung. Es geht auch kurz auf die erforderliche Qualitätssicherung beim Einsatz abfallbasierter Brennstoffe und die rohstoffliche Verwertung von Abfällen ein. Mit diesem Sachverständigengutachten soll der aktuelle Stand der Abfallmitverbrennung in der deutschen Zementindustrie zusammengefasst, ein Überblick über die gesetzlichen Regelungen und aktuelle Fragen und Perspektiven sowie weitere relevante Aspekte etwa zur Qualitätssicherung beim Abfalleinsatz gegeben werden.

Errichtung und Betrieb einer Energieversorgungsanlage in Hürth

Die Firma GSH Green Steam Hürth GmbH, Georg-Brauchle-Ring 52-54, 80992 München hat mit Antrag vom 28.03.2018 die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Energieversorgungsanlage auf dem Betriebsgelände in 50354 Hürth, Bertrams-Jagdweg 12, Gemarkung Hürth, Flur 7, Flurstücke 256, 258, 276 und 277 gemäß §§ 4 und 6 BImSchG beantragt. Die Beantragung umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb einer neuen Energieversorgungsanlage unter Verwendung von Biomasse und Abfällen (Abfallmitverbrennungsanlage) mit einer Feuerungswärmeleistung von 100 MW. Des Weiteren umfasst die Genehmigung die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Lagerung von insgesamt 40 Mg Erdgas und schließt folgende behördliche Entscheidungen ein: • Baugenehmigung gemäß § 60 Landesbauordnung (BauO NRW) • Genehmigung gemäß § 4 Abs Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) • Genehmigung gemäß § 58 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) • Erlaubnis gemäß § 18 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für eine Dampfkesselanlage • Eignungsfeststellu ng nach § 63 WHG für die Anlage zum Lagern von Ammoniakwasser Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 der 9. BImSchV i. V. m. § 6 UVPG ist für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Die Bezirksregierung Köln hat die Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Abfallmitverbrennung in Zementwerken

Die Mitverbrennung von Abfällen bzw. abfallbasierten Brennstoffen und Rohstoffen stellt eine seit Jahren etablierte und bewährte Maßnahme zur Schonung natürlicher Ressourcen wie fossiler Energieträger oder Primärrohstoffe dar. Zugleich trägt dies auch zur Verringerung des Aufkommens an zu beseitigenden Abfällen bei. Das vorliegende Sachverständigengutachten gibt einen Überblick über die Grundlagen der Zementklinkererzeugung, die Rechtsgrundlagen für die Abfallmitverbrennung in Zementwerken, die Emissionen deutscher Zementwerke, die Verfahren und Techniken zur Emissionsminderung und die Wechselwirkungen zwischen Ressourcenschonung und Klimaschutz bei der Abfallmitverbrennung. Es geht auch kurz auf die erforderliche Qualitätssicherung beim Einsatz abfallbasierter Brennstoffe und die rohstoffliche Verwertung von Abfällen ein. Mit diesem Sachverständigengutachten soll der aktuelle Stand der Abfallmitverbrennung in der deutschen Zementindustrie zusammengefasst, ein Überblick über die gesetzlichen Regelungen und aktuelle Fragen und Perspektiven sowie weitere relevante Aspekte etwa zur Qualitätssicherung beim Abfalleinsatz gegeben werden. Quelle: Forschungsbericht

FHprofUnt2012: Sekundärbrennstoffanalyse mittels Röntgenfluoreszenz (StAR)

Das Projekt "FHprofUnt2012: Sekundärbrennstoffanalyse mittels Röntgenfluoreszenz (StAR)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fachhochschule Münster, IKFM Institut für Konstruktions- und Funktionsmaterialien, Labor für Instrumentelle Analytik und Kunststoffanalytik.Der Gesetzgeber hat in der europäischen Richtlinie 2000/76/EG einheitliche Normen für die Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen erlassen, die eine Untersuchung der physikalischen und chemischen Zusammensetzung bei der Anlieferung und Annahme der Abfälle vorschreibt und damit vor der eigentlichen Verbrennung. Das Ziel des geplanten Forschungsprojektes 'StAR - Sekundärbrennstoffanalysen mittels Röntgenfluoreszenz' besteht darin, ein kostengünstiges und prozessnahes analytisches Verfahren zur quantitativen Bestimmung umwelt- und prozessrelevanter Elemente in Sekundärbrenn stoff(ström)en zu entwickeln. Ein geeignetes Röntgenfluoreszenz analyseverfahren (RFA) könnte auf Grund der leichten Automatisierbarkeit und der sehr einfachen Probenvorbereitung die derzeitige Praxis revolutionieren und die tatsächliche Einhaltung aktueller und zukünftiger Umweltstandards garantieren. Die RFA ist jedoch eine sehr matrixabhängige Relativmethode. Matrixabhängig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass das gemessene Elementsignal signifikant von der Gesamtzusammensetzung der Probe abhängig ist. Die exakte Quantifizierung der enthaltenen Elemente in einer Sekundärbrennstoffprobe, deren Zusammensetzung je nach Herkunft sehr stark variieren kann (Matrixeffekte), ist derzeit mit der RFA nicht möglich. Heute werden zwar schon vor allem mobile Hand-RFA-Geräte eingesetzt, aber deren Quantifizierungsmechanismen sind in der Regel unzureichend und sind daher nur als Screening zu betrachten. Das grundlegende Problem für den breiten, quantitativen Einsatz der RFA in dieser Anwendung besteht darin, dass derzeit weder Kalibriermaterialien noch zertifizierte Referenzmaterialien für diese Fragestellung zur Verfügung stehen und vorkalibrierte (standardlose) Quantifizierungsalgorithmen für diesen Anwendungsbereich derzeit noch nicht ausgereift sind. Der innovative Ansatz dieses Vorhabens ist, eben diese sogenannten standardlosen Quantifizierungsalgorithmen, die bei anderen Matrices, wie z.B. Stahl, hervorragend funktionieren, für vergleichsweise leichte Matrices wie Sekundärbrennstoffe, wo die Matrixelemente nicht vollständig mit der RFA messbar sind, zu entwickeln und anzupassen. Das würde erstmals die Möglichkeit eröffnen, werkseitig vorkalibrierte RFA Geräte auf den Markt zu bringen, die dann unabhängig vom vorliegenden Stoffstrom, die Einhaltung der geforderten chemischen Prüfung zeitnah vor der Verbrennung und damit potentiellen Freisetzung in die Umwelt garantieren könnten. Auf dieser Grundlage könnte dann in Zukunft eine automatische Messung und Sortierung von Sekundärbrennstoff(strömen)en mit Hilfe der RFA in thermischen Abfallbehandlungsanlagen zeit- und prozessnah erfolgen.

Quecksilber-Gutachten NRW

Das Projekt "Quecksilber-Gutachten NRW" wird/wurde gefördert durch: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen. Es wird/wurde ausgeführt durch: Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH.Das Gutachten fasst Daten zu den Quecksilberemissionen in NRW zusammen und stellt Maßnahmen und Potenziale dar, mit denen sich nach Einschätzung der Gutachter der Quecksilberausstoß aus Industrieanlagen verringern lässt. Nach Berechnungen des Gutachtens könnten durch den Einsatz moderner Technik die Quecksilberemissionen in NRW deutlich gesenkt werden. Industrieanlagen in Nordrhein-Westfalen verursachen mit etwa drei Tonnen Quecksilberemission pro Jahr fast ein Drittel der Quecksilberemissionen in Deutschland. Hauptemittenten in NRW sind die Kohlekraftwerke mit 2,2 Tonnen Quecksilber im Jahr. Die Braunkohlekraftwerke verursachen dabei die Hälfte der Quecksilberemissionen von Nordrhein-Westfalen (1,5 Tonnen), Steinkohlekraftwerke etwa ein Viertel (0,7 Tonnen). Das Gutachten enthält auch Erkenntnisse zur Quecksilberminderung bei Abfallverbrennungsanlagen und Abfallmitverbrennungsanlagen (Zementwerke). Darüber hinaus werden neben den Luftemissionen auch die Quecksilberemissionen in Gewässer und deren mögliche Minderungstechniken beschrieben. Auch wenn die Konzentration von Quecksilber in der Atemluft und in Gewässern heute weit unterhalb der Werte liegen, die zu einer akuten Gesundheitsgefährdung führen, wurden 2012 durch Industriebetriebe immer noch etwa acht Tonnen Quecksilber in Deutschland (davon 93 Prozent in die Luft und 7 Prozent ins Wasser) freigesetzt; dies geht aus dem PRTR-Bericht (Pollutant Release and Transfer Register) für Deutschland hervor. Das in Auftrag gegebene Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass besonders bei den Quecksilberemissionen aus Kohlekraftwerken ein hohes Minderungspotenzial besteht. Die entsprechende Technik sei bereits auf dem Markt verfügbar. Nach Aussage des Gutachters belaufen sich die Kosten für den Einsatz effizienter Quecksilber-Minderungstechnik auf weniger als ein Prozent der Stromgestehungskosten. Durch den Nebeneffekt der Abgasreinigung für Staub, Stickstoffoxide und Schwefeldioxid werden Quecksilberemissionen bereits heute deutlich unter die derzeitigen Grenzwerte gesenkt. In den meisten Anlagen wird aber noch nicht der gemäß Gutachten weiter fortgeschrittene Stand der Technik zu Minderung von Quecksilber eingesetzt. Würde diese Technik eingebaut, so die Gutachter, könnten die derzeitigen Quecksilberkonzentrationen im Abgas auf unter ein Mikrogramm pro Kubikmeter gesenkt werden. Würden die Minderungstechniken bei allen großen Kraftwerken eingebaut, ergäbe sich laut Gutachten eine Quecksilberminderung um rund 80 Prozent beziehungsweise rund 1,8 Tonnen im Jahr in NRW. Dies entspräche mehr als der Hälfte der Quecksilberemissionen in Nordrhein-Westfalen oder rund 20 Prozent in Deutschland. (Auszug Pressemitteilung zur Veröffentlichung des Gutachtens).

Bewertung konkreter Maßnahmen einer weitergehenden Phosphorrückgewinnung aus relevanten Stoffströmen sowie zum effizienten Phosphoreinsatz

Schwerpunkte des Berichts bilden das Einsparpotenzial von Phosphor in Produkten und von phosphathaltigen Produkten sowie die Qualität der ⁠Rezyklate⁠ und deren Einsatz als Düngemittel in der Landwirtschaft bzw. in der Düngemittelindustrie. Außerdem werden Verfahren zur P-Rückgewinnung identifiziert und bewertet, die Kosten und der Energieaufwand der Verfahren dargestellt sowie mögliche Umstellungen der Kläranlagen in Bezug auf eine erleichterte Phosphorrückgewinnung geprüft. Weitere zentrale Inhalte sind Mengenberechnungen zur Entwicklung der thermischen Klärschlammentsorgung und die Möglichkeit des Landfill Minings sowie die Langzeitlagerung der Klärschlammaschen. Anhand einer Expertenbefragung wurden Aspekte zur Markteinführung der Rezyklate diskutiert. Weiterhin werden bereits durchgeführte Maßnahmen zur Klärschlammentsorgung und P-Rückgewinnung aus dem Ausland dargestellt. Abschließend erfolgt eine Prüfung der rechtlichen Umsetzungsmöglichkeiten, u.a. zur Finanzierung und Subventionierung der P-Rückgewinnung sowie zur Abnahmeverpflichtung der produzierten Rezyklate.

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