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Elektronische Kommunikation in der Kreislaufwirtschaft: (Teilvorhaben 2) Weiterentwicklung und Anpassung der elektronischen Schnittstelle und der konkretisierenden Hinweise gem. § 18 Abs. 1 Satz 2 NachwV

Das Projekt "Elektronische Kommunikation in der Kreislaufwirtschaft: (Teilvorhaben 2) Weiterentwicklung und Anpassung der elektronischen Schnittstelle und der konkretisierenden Hinweise gem. § 18 Abs. 1 Satz 2 NachwV" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Consist ITU Environmental Software GmbH durchgeführt. Im Rahmen der Einführung der elektronischen Nachweisführung ist das BMUB nach § 18 Abs.1 Satz 2 der NachwV zur Bekanntgabe der für die elektronische Kommunikation erforderlichen Datenschnittstellen sowie zur Bekanntgabe nachfolgend erforderlich werdender Änderungen oder Berichtigungen verpflichtet. Zur Unterstützung und Erläuterung der Datenschnittstelle gibt das BMUB zudem die konkretisierenden Hinweise heraus.

Untersuchungen zur Entsorgungsvorsorge für abgebrannte Brennelemente, zum Verwertungsnachweis von Plutonium und zum Nachweis des Verbleibs von radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung

Das Projekt "Untersuchungen zur Entsorgungsvorsorge für abgebrannte Brennelemente, zum Verwertungsnachweis von Plutonium und zum Nachweis des Verbleibs von radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH durchgeführt. Die Betreiber von Kernkraftwerken haben nach § 9a des Atomgesetzes nachzuweisen, dass sie für die schadlose Verwertung bzw. geordnete Beseitigung der anfallenden radioaktiven Reststoffe ausreichende Vorsorge getroffen haben. Der Nachweis ist jährlich zu führen. Die Entsorgungsvorsorgenachweise werden den Aufsichtsbehörden der Länder vorgelegt, welche dem BMUB Kopien zur Verfügung stellen. Im Rahmen seiner bundesaufsichtlichen Verpflichtungen fällt dem BMUB die Aufgabe zu, die Entsorgungsvorsorgenachweise zu prüfen und eine länderübergreifende Auswertung durchzuführen. Dieses Vorhaben untersucht die Nachweise unter Einsatz moderner Datenverarbeitungsmethoden auf ihre Stimmigkeit und bewertet ihre Stichhaltigkeit unter Anwendung wissenschaftlicher Fachkenntnisse. Die erforderlichen Kenntnisse und Verfahren werden bereitgestellt. Gegenstand der Untersuchungen sind insbesondere die von den Betreibern getroffenen Maßnahmen und Planungen zur vollständigen Verwertung des abgetrennten Plutoniums durch Rezyklierung und zum Verbleib des Urans aus der Wiederaufarbeitung. Dafür werden die Mengen an noch anfallenden bestrahlten Brennelementen unter Berücksichtigung von Einflussgrößen wie die Restlaufzeiten der KKWs und die verfügbaren Zwischenlagerkapazitäten abgeschätzt. Ausgehend von den abgeschätzten Mengen wird die Möglichkeit der vollständigen Rezyklierung des Plutoniums untersucht. Dabei werden weitere Einflussgrößen berücksichtigt wie die Fertigungskapazität für MOX-Brennelemente und der unterschiedliche MOX-Anteil der Kraftwerkskerne. Hinsichtlich des Urans aus der Wiederaufarbeitung wird über die Untersuchung der Mengen- und Entsorgungssituation hinaus das Potential von Weiterentwicklungen zur Rezyklierung bewertet. Jährlich Bericht Entsorgung abgebr. Brennelemente aus den Kernkraftwerken in der Bundesrepublik Deutschland Ergebnisse der Länderumfrage zum Stichtag 31.12.20XX dargestellt. Für die Jahre 2014-2016 erfolgte dies im Rahmen des Vorgängervorhabens 3614R03311.

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