Teil der Statistik "Abfallbilanz"
Raum: Deutschland insgesamt
1 Allgemeine Angaben zur Statistik
===================================
1.1 Bezeichnung der Statistik
Abfallbilanz (EVAS-Nr. 32171).
1.2 Geltungsbereich
Die Abfallbilanz stellt das inländische Abfallaufkommen für
Deutschland nach Abfallkategorien (Abfallströmen) und
Verwertungs- bzw. Beseitigungspfaden dar und weist
Verwertungs- und Recyclingquoten auf Bundesebene aus.
Zusätzlich werden die Abfallintensität und das
Abfallaufkommen nach WZ (zweijährlich) ausgewiesen.
1.3 Statistische Einheiten (Darstellungseinheiten)
Da es sich bei der Abfallbilanz um ein Rechensystem handelt,
hat sie nur aus der Datenbasis heraus Statistische
Einheiten. Die zugrunde liegenden Daten werden aus der
Erhebung der Abfallentsorgung (AE), der Erhebung über die
Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen
(BS) sowie der grenzüberschreitenden Abfallverbringung (GV)
gewonnen. Bei diesen Erhebungen sind die Statistischen
Einheiten die Abfallentsorgungsanlagen (AE), die Betreiber
von Anlagen zur Aufbereitung und Verwertung von Bau- und
Abbruchabfällen (BS) bzw. die Exporteure (und Importeure)
von Abfällen (GV). Die Bundesländer bestimmen die
Genehmigungsbehörden, die eine abfallrechtliche Prüfung von
Im- und Exportanträgen zur grenzüberschreitenden
Abfallverbringung vornehmen. Für die Durchfuhr durch
Deutschland ist das Umweltbundesamt zuständig.
Das inländische Abfallaufkommen als Darstellungseinheit wird
in 1000 Tonnen berechnet. Die Darstellung der Ergebnisse
der Abfall- und Bauabfallintensität werden auf das
Bruttoinlandsprodukt bezogen. Als weitere Kennzahlen werden
auch das Aufkommen an Siedlungsabfällen sowie an
haushaltstypischen Siedlungsabfällen in Relation zur
Gesamtzahl der Bevölkerung (Stichtag 31.12.) dargestellt.
Darüber hinaus wird das Abfallaufkommen nach WZ in 1000
Tonnen ausgewiesen.
1.4 Räumliche Abdeckung
Deutschland. Die Angaben beziehen sich auf die
Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand seit dem
03.10.1990.
Die vorliegende Abfallbilanz bezieht sich auf die vom
Statistischen Bundesamt berechneten Bundesergebnisse.
1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt
Berichtsjahr ist das Kalenderjahr 2021.
1.6 Periodizität
Die Abfallbilanz wird jährlich erstellt.
1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen
- Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung -
Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik
(ABl. EG Nr. L 332 vom 09.12.2002) in der jeweils geltenden
Fassung.
- Bundesrepublik Deutschland: § 6 Umweltstatistikgesetz
(UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der
jeweils geltenden Fassung.
- Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016
(BGBl. I S. 2394).
- Für die Erstellung des Abfallaufkommens nach WZ ist das
"Handbuch zur Abfallstatistik – Handbuch zur Datenerhebung
über Abfallaufkommen und -behandlung" von Eurostat
maßgeblich.
1.8 Geheimhaltung
1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften
Gemäß § 16 Abs. 1 BStatG ist die deutsche amtliche Statistik
dazu verpflichtet, Einzelangaben geheim zu halten. Eine
Ausnahme bilden Einzelangaben, die dem Befragten nicht
zuzuordnen sind, oder Einzelangaben, die mit denen anderer
Befragter zusammengefasst sind, d. h. aggregierte Daten
(Tabellen).
Bei den Umweltstatistiken wird die grundsätzliche
Geheimhaltung zusätzlich in § 16 UStatG geregelt. Die
Abfallbilanz weist nur stark aggregierte Ergebnisse aus.
Die Tabellen weisen keine Merkmale aus, anhand derer
Merkmalsträger identifiziert werden können. Daher greifen
diese Bestimmungen hier nicht.
1.8.2 Geheimhaltungsverfahren
Die Geheimhaltung ist bei einem Rechenmodell wie der
Abfallbilanz im Allgemeinen unproblematisch. Verwendet
werden im Wesentlichen Ergebnisse, die bereits in anderen
Statistiken veröffentlicht wurden. Durch das Einbeziehen
von mehreren Erhebungen und das Zusammenfassen von mehreren
Abfallarten entsteht eine Aggregationsebene, bei der keine
Rückschlüsse auf einzelne Betriebe gezogen werden können.
Daher muss kein zusätzliches Geheimhaltungsverfahren
angewandt werden.
1.9 Qualitätsmanagement
1.9.1 Qualitätssicherung
Im Prozess der Datenaufbereitung und Veröffentlichung werden
unterschiedliche Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung
der Datenqualität beitragen. Diese werden insbesondere in
Kapitel 3 (Methodik) erläutert.
Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an verschiedenen
Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf
angepasst und um standardisierte Methoden der
Qualitätsbewertung und -sicherung (wie z. B. im
Qualitätshandbuch der Statistischen Ämter des Bundes und
der Länder dargelegt) ergänzt. Zu diesen standardisierten
Methoden zählt auch dieser Qualitätsbericht, in dem alle
wichtigen Informationen zur Datenqualität zusammengetragen
sind.
Die Qualität der Abfallbilanz hängt entscheidend von der
Datenqualität der verwendeten Basisstatistiken ab.
Diesbezüglich wird auf die Qualitätsberichte der Erhebungen
AE und BS verwiesen, sowie auf die weiterführenden
Informationen des Umweltbundesamtes zur
grenzüberschreitenden Abfallstatistik der notifizierten
Abfälle (www.umweltbundesamt.de). Zusätzlich werden die
Daten der Abfallbilanz jeweils mit den Ergebnissen des
Vorjahres verglichen. So können Ausreißer identifiziert und
bei der Erhebung der zugrundeliegenden Basisstatistiken bei
den Auskunftsgebenden rückgefragt und verifiziert werden.
Das Statistische Bundesamt stimmt sich in regelmäßigen
Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend
aus Vertretern verschiedener statistischer Ämter der Länder
und dem Umweltbundesamt (UBA), sowie der
Referentenbesprechung Umweltstatistik, in der alle
statistischen Ämter der Länder vertreten sind, mit den
Ländern ab. Die Sitzungen dienen dem Erfahrungsaustausch
und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der
amtlichen Erhebungen als auch der Weiterentwicklung der
zugehörigen Fragebögen. Bei Bedarf werden zusätzlich
Fachexperten aus Verbänden, dem UBA oder sonstigen
Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht z.B.
Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für die
Weiterentwicklung der amtlichen Erhebungen geben können.
Die Prüfung der Qualität der Erhebungsergebnisse für die
einzelnen Berichtspflichtigen (welche in die Abfallbilanz
einfließen) obliegt den statistischen Ämtern der Länder.
1.9.2 Qualitätsbewertung
Insgesamt weist die jährliche Abfallbilanz, erstellt aus
Daten der Basisstatistiken, eine sehr hohe Qualität auf. Da
die Basisdaten aus qualitätsgesicherten Vollerhebungen
resultieren, ist von einer hohen Genauigkeit der Daten
auszugehen.
Die Ergebnisse der grenzüberschreitenden Abfallverbringungen
werden dem Statistischen Bundesamt vom UBA übermittelt.
Dabei werden alle grenzüberschreitenden
Abfallverbringungen, welche gemäß der Verordnung
1013/2006/EG über die Verbringung von Abfällen (VVA) dem
Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und
Zustimmung unterliegen, vom UBA erfasst und an das
Statistische Bundesamt übermittelt. Somit ist hier von
einer hohen Datenqualität auszugehen.
2 Inhalte und Nutzerbedarf
===========================
2.1 Inhalte der Statistik
2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik
Die Abfallbilanz stellt jährlich das inländische
Abfallaufkommen für Deutschland (Bundesebene) nach
Abfallkategorien (Abfallströmen) und Verwertungs- bzw.
Beseitigungspfaden dar und weist Verwertungs- und
Recyclingquoten aus. Zusätzlich werden auch
Abfallintensitäten veröffentlicht. Alle zwei Jahre, jeweils
in den geraden Jahren, wird zusätzlich das Abfallaufkommen
nach WZ ermittelt.
2.1.2 Klassifikationssysteme
Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische
Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der
Abfallverzeichnisverordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I
S. 3379) in der jeweils gültigen Fassung. Dieses
gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis gliedert
sich in Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten.
Einige Abfallarten werden für die Statistik weiter
untergliedert. Dieses Verzeichnis legt seinen Schwerpunkt
auf die Erfassung der branchenbezogenen Herkunft der
Abfälle.
Für den auf europäischer Ebene geforderten Ausweis des
Abfallaufkommens nach WZ wird der European Waste Catalogue
(EWC) verwendet. Hierbei handelt es sich um eine
stoffbezogene statistische Abfallnomenklatur. Die
Äquivalenztabelle zu dem durch die Entscheidung 200/532/EG
eingeführten EAV ist in Anhang III der
Abfallstatistikverordnung (VO (EG) Nr. 2150/2002 zu finden.
Die Darstellung der WZ erfolgt nach der Klassifikation der
Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Mit der
Einführung der WZ 2008 wird die Verordnung (EG) Nr.
1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.
Dezember 2006 (ABl. EG Nr. L 393, S. 1) zur Einführung der
Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der
Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev.2) umgesetzt.
2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen
Die nationale Abfallbilanz für Deutschland besteht aus den
im Abschnitt 1.1 "Geltungsbereich" genannten Tabellen.
Ziel der Abfallbilanz ist eine vollständige Bilanzierung der
Ergebnisse der abfallstatistischen Erhebungen, die das
Abfallaufkommen, die Verwertung und die Beseitigung der
Hauptabfallströme darstellt. Dieses Abfallaufkommen ist
wesentlicher Bestandteil für die Berichte der
EU-Mitgliedstaaten über die Umsetzung und Anwendung der
Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (Abfallrahmenrichtlinie)
sowie zur Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 zur
Abfallstatistik. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union
erstellen zweijährlich in den geraden Jahren Statistiken
über das Abfallaufkommen der von allen WZ und Haushalten
erzeugten Abfälle (18 WZ und Haushalte gemäß Anhang I der
Verordnung), gegliedert nach 51 Abfallkategorien. Bei der
Erstellung der Statistiken ist die im Anhang III der
Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 wiedergegebene vorwiegend
substanzbezogene statistische Nomenklatur (EWC-Code) zu
verwenden.
Die Grundlage für das Rechenmodell zur Abfallbilanz bilden
die einheitliche Definition und Verschlüsselung der an den
Behandlungs- und Entsorgungsanlagen erfassten Abfallarten.
Diese Funktion erfüllt das EAV. Dieses gliedert sich in
Abfallkapitel (EAV-2-Steller), Abfallgruppen
(EAV-4-Steller) und Abfallarten (EAV-6-Steller) und
Abfallarten, die systematisch – überwiegend nach der
Herkunft – verschlüsselt sind. Sämtliche Zuordnungen in der
Abfallbilanz erfolgen anhand der primär bei den
Anlagenbetreibern erfragten Abfallarten. Gefährliche
Abfälle sind die mit einem Sternchen "*" versehenen
Abfallarten. Sie werden in der Abfallbilanz jeweils als
zusammengefasste Größe dargestellt. Die EAV-Kataloge ab
Berichtsjahr 2012 sind im Klassifikationsserver der
Statistischen Ämter des Bundes und der Länder im Internet
unter www.klassifikationsserver.de -> Auswahl ->
Umweltklassifikationen -> Europäisches Abfallverzeichnis
(EAV) abrufbar. Alle Angaben beziehen sich auf das
Feuchtgewicht (Feuchtmasse) der Abfälle.
Ab dem Berichtsjahr 2006 erfolgt die Bilanzierung des
Abfallverbleibs anhand des Entsorgungsverfahrens der
Anlagen (D-Verfahren/Beseitigungsverfahren und
R-Verfahren/Verwertungsverfahren gemäß Anlagen 1 und 2 des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes). Alle in einer
Entsorgungsanlage angenommenen Abfälle erhalten den
Verfahrenscode der jeweiligen Anlage.
2.2 Nutzerbedarf
Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die
Bundesministerien, insbesondere die Fachressorts "Umwelt",
"Wirtschaft" und "Landwirtschaft", das Umweltbundesamt, die
Umweltökonomischen Gesamtrechnungen des Statistischen
Bundesamtes sowie das Statistikamt der Europäischen Union
(EuroStat) und die Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Daneben zählen auch
Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft
(Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte
Öffentlichkeit zu den Nutzern der Abfallbilanzdaten.
2.3 Nutzerkonsultation
Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten
Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus der für die
Abfallbilanz genutzten Erhebungen, lassen sich auf
nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels
Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die
Bundesministerien, die statistischen Ämter der Länder, die
Verbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im
Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das
Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät.
Als Gremium des Statistischen Beirats tagt unregelmäßig der
Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen
(UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige
Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden, Eurostat etc.
eingeladen werden.
3 Methodik
===========
3.1 Basisstatistiken
Für die Berechnung der Abfallbilanz werden die Ergebnisse
der abfallstatistischen Erhebungen nach § 3 (1), § 4 Nr. 2
und § 5 (1) Umweltstatistikgesetz mit Hilfe eines
Rechenmodells zusammengeführt. Die übrigen Erhebungen
werden zur Vermeidung von Mehrfachzählungen in der
Bilanzrechnung nicht berücksichtigt, weil davon auszugehen
ist, dass die hierbei erfassten Abfälle früher oder später
als Input einer Entsorgungsanlage berichtet werden. Im
Falle der zweijährlich durchzuführenden Erhebung bei den
Anlagen zur Aufbereitung von Bauabfällen werden in den
ungeraden Bilanzjahren die Ergebnisse aus dem vorherigen
Erhebungsjahr übernommen.
3.2 Vorgehensweise bei der Datenberechnung
Bei der Abfallbilanz handelt es sich um ein Rechenmodell.
Die Berechnung erfolgt ab dem Berichtsjahr 2006 nach dem
Bruttomengenprinzip. Ausgehend vom Input aller
registrierten Abfallentsorgungsanlagen werden die
entsorgten Abfallmengen gegliedert nach den im Inland
erzeugten Abfallarten zusammengefasst. Grundlage hierfür
ist der Input der Inlandsmenge aller
Abfallentsorgungsanlagen (einschließlich
Bauschuttaufbereitungsanlagen und Asphaltmischanlagen)
zuzüglich der Exporte notifizierungspflichtiger Abfälle.
Mehrfach behandelte Abfallströme erhöhen dabei in gewissem
Umfang das Abfallaufkommen. Deshalb werden die erneut
behandelten Sekundärabfälle, die bereits aus einer
Abfallbehandlung entstanden sind, separat ausgewiesen. Die
Recyclingquoten in der Abfallbilanz werden nach den
Input-Mengen aller mit dem Verfahren "Stoffliche
Verwertung" eingestuften Behandlungsanlagen berechnet
(input-orientierte Recyclingquote). Hier sind Materialien,
die im weiteren Verlauf des Abfallbehandlungsprozesses
abgeschieden und entweder verbrannt oder abgelagert werden,
noch mit enthalten. Eine Vergleichbarkeit der
Input-Recyclingquoten in der Abfallbilanz mit den an die EU
zu berichtenden output-orientierten Recyclingquoten ist
daher nicht gewährleistet.
3.3 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren
Die Ergebnisse der Abfallbilanz werden nicht preis- oder
saisonbereinigt.
Die Abfallbilanz stellt ausschließlich Jahresergebnisse
bereit. Bei der Darstellung der Abfallintensität des
Abfallnettoaufkommens, des Abfallbruttoaufkommens sowie der
Bau- und Abbruchabfälle werden zusätzlich im Nenner jeweils
die aktuellen, rückgerechneten Angaben des preisbereinigten
Bruttoinlandsproduktes verwendet.
3.4 Beantwortungsaufwand
Da es sich bei der Abfallbilanz um ein Rechenmodell handelt,
in dem bereits vorliegende Daten von abfallstatistischen
Erhebungen zusammengeführt werden, findet keine Belastung
von Auskunftspflichtigen statt.
4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit
==================================
4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit
Die Qualität der Abfallbilanz hängt maßgeblich von der
Qualität der Basisstatistiken ab. Grundsätzlich sind die
Ergebnisse dieser Jahreserhebungen als genau einzustufen,
da es sich bei den im Statistischen Verbund durchgeführten
Erhebungen um Vollerhebungen handelt. Zudem werden die
Ausgangsstatistiken bereits einer Qualitätskontrolle
unterzogen. So wird Fehlerquellen in der Phase der
Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen
entgegengewirkt. Zur Plausibilitätsüberprüfung werden u. a.
Vorjahresvergleiche durchgeführt.
Bei der GV handelt es sich um Verwaltungsdaten, welche das
Statistische Bundesamt vom UBA zur Verfügung gestellt
bekommt (siehe Punkt 1.9.2). Zur Gesamtmenge der
Abfallbilanz trägt die GV nur geringfügig (ca. 10%) bei.
Illegale Verbringungen müssen vom Verursacher
rückabgewickelt werden. Dieser hat die Kosten für die
Rückführung und eine umweltverträgliche Entsorgung der
Abfälle im Versandstaat zu tragen. Daher ist davon
auszugehen, dass auch diese Daten, welche außerhalb der
amtlichen Statistik produziert wurden, ebenfalls eine gute
Qualität aufweisen.
4.2 Qualität der Datenquellen
Für die Abfallbilanz werden Angaben aus der amtlichen
Statistik sowie aus anderen amtlichen Quellen mit
vergleichbarer Qualität berücksichtigt. Dazu zählen
insbesondere die Ergebnisse der Erhebung über die
Abfallentsorgung (§ 3 Absatz 1 UStatG), der
grenzüberschreitenden Verbringung von
notifizierungspflichtigen Abfällen gemäß dem Basler
Übereinkommen (§ 4 Nr. 2 UStatG) und der Entsorgung
bestimmter Abfälle, wie Bau- und Abbruchabfälle (§ 5 Absatz
1 UStatG).
4.3 Revisionen
4.3.1 Revisionsgrundsätze
Die Abfallbilanz veröffentlicht sowohl vorläufige als auch
endgültige Daten. Da die Basisdaten u. a. aus dezentralen
(in den Statistischen Ämtern der Länder durchgeführten)
Erhebungen entstammen, kann es zu nachträglichen
Korrekturen kommen. Auch die im Statistischen Bundesamt
erstellten Tabellen für die Abfallbilanz können Korrekturen
aufweisen.
Da im Rahmen der Hauptmeldung (Statistischer Bericht und
GENESIS-Online) ausschließlich endgültige Ergebnisse
veröffentlicht werden, finden Revisionen regulär nicht
statt.
Lediglich für die Berechnung der Abfallintensitäten werden
im Nenner ggf. revidierte Ergebnisse für das
preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt verwendet. Die
Zeitreihe für die Abfallintensität wird daher in
Folgejahren ebenfalls revidiert.
4.3.2 Revisionsverfahren
Entfällt für die Abfallbilanz. Für die Abfallintensität
siehe Qualitätsbericht der Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnungen.
4.3.3 Revisionsanalysen
Entfällt für die Abfallbilanz. Für die Abfallintensität
siehe Qualitätsbericht der Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnungen.
5 Aktualität und Pünktlichkeit
===============================
5.1 Aktualität
Die Veröffentlichung von vorläufigen Ergebnissen der
Abfallbilanz erfolgt spätestens 16 Monate nach Ende des
aktuellen Berichtsjahres. Die endgültigen Ergebnisse werden
gemäß UStatG § 6 (2) spätestens 18 Monate nach Ende des
Berichtsjahres veröffentlicht.
5.2 Pünktlichkeit
Im Regelfall werden alle angekündigten
Veröffentlichungstermine eingehalten.
6 Vergleichbarkeit
===================
6.1 Räumliche Vergleichbarkeit
Das Modell zur Berechnung der Abfallbilanz basiert auf einer
Aggregation des Abfallinputs über alle statistisch
erfassten Abfallentsorgungsanlagen hinweg. Es handelt sich
also um eine rein entsorgungsseitige Betrachtung der
Abfallströme. Die regionale Herkunft der entsorgten Abfälle
wird dabei nicht nach einzelnen Gemeinden differenziert;
diese Information dürfte den befragten Betrieben auch nicht
bekannt sein und wäre nur mit unverhältnismäßig hohem
Aufwand zu beschaffen. Die Berechnung von Abfallbilanzen
und daraus abgeleiteten Recyclingquoten auf kommunaler
Ebene sind folglich mit den vorliegenden Daten nicht
möglich.
6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit
Die vorliegenden Zeitreihen des Abfallaufkommens reichen von
1996 bis zum gegenwärtigen Berichtsjahr. Allerdings gibt es
Brüche in den Zeitreihen.
Zunächst kam es 1999 mit der Einführung des Europäischen
Abfallkatalogs (EAK) zu Mengenverschiebungen zwischen den
einzelnen Abfallschlüsseln, da den Erhebungen in den Jahren
vor 1999 noch der Abfallkatalog der
Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfallstatistik (LAGA) zu Grunde
lag. Weitere Mengenverschiebungen resultierten aus dem
Übergang vom EAK zum EAV 2002. Vor dem Berichtsjahr 2004
waren die gefährlichen Abfälle nicht vollständig in den
Daten enthalten. Ein weiterer Bruch in der Zeitreihe
erfolgte durch die Einführung des Bruttomengenprinzips in
2006. Das Nettoabfallaufkommen enthält keine Abfälle aus
Abfallbehandlungsanlagen, ist jedoch seit 1996
vergleichbar.
7 Kohärenz
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7.1 Statistikübergreifende Kohärenz
Statistikextern besteht zu anderen Abfallstatistiken
Kohärenz bezüglich der Verwendung der gleichen
Klassifikationen und der Darstellung der gleichen
Berichtsjahre. Lediglich für die zweijährliche Erhebung
über die Aufbereitung und Verwertung von Bau- und
Abbruchabfällen liegen in den ungeraden Jahren keine
Ergebnisse vor (Nutzung der Ergebnisse der geraden Jahre).
Bei der Abfallbilanz werden ebenso wie bei den anderen
Abfallstatistiken entsorgte Abfallmengen in Tausend Tonnen
dargestellt. Eine Inkohärenz besteht zur Erhebung der
Abfallerzeugung insofern, dass zwar in beiden Erhebungen
Angaben für eine Abfallerzeugung bzw. ein Abfallaufkommen
in Deutschland dargestellt werden. Allerdings werden bei
der Erhebung der Abfallerzeugung nicht alle WZs und nicht
alle Betriebe in Deutschland befragt, da entsprechende
Informationen (Verteilung des Abfallaufkommens nach dessen
Herkunft für Zwecke der EU-Berichterstattung) aus anderen
Quellen gezogen werden. Die Erhebung der Abfallerzeugung
zeichnet daher kein vollständiges Bild. Daher ist auch
keine Hochrechnung mit Aussagekraft für Deutschland
möglich. Diese würde aufgrund der unterschiedlichen
Berichtskreise und Methodik andere Ergebnisse als die
Abfallbilanz ergeben.
7.2 Statistikinterne Kohärenz
Die Ergebnisse innerhalb der Statistik (statistikintern)
sind vergleichbar, da die Modellierung des Abfallaufkommens
für alle Abfallströme und Verbleibswege durch die gleiche
Methodik erfolgt. Die statistikinterne Kohärenz ist somit
seit dem Berichtsjahr 2006 (berechnet nach dem
Bruttomengenprinzip) gegeben.
7.3 Input für andere Statistiken
Die Abfallbilanz dient auf internationaler Ebene als
Grundlage für weitere Berechnungen bzw.
Berichterstattungen, für die Ermittlung von Indikatoren
(SDG 11.6.1 Siedlungsabfälle, 12.5.1 Stoffliche Verwertung,
12.4.2 gefährliche Abfälle) sowie für
EU-Berichterstattungen (Joint Questionnaire zu den
Siedlungsabfällen, Deponierichtlinie).
Auf nationaler Ebene bildet die Abfallbilanz den Input für
weitere Berechnungen, z. B. für die Umweltökonomischen
Gesamtrechnungen (UGR) des Statistischen Bundesamtes, sowie
für die UGR der Länder und das Bauabfällemonitoring des
Bundesverbandes Baustoffe.
8 Verbreitung und Kommunikation
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8.1 Verbreitungswege
Pressemitteilungen:
Die Ergebnisse der Abfallbilanz für Deutschland werden
jährlich veröffentlicht. Die vorläufigen Jahresergebnisse
werden vom Statistischen Bundesamt in der Regel in einer
Pressemitteilung bekannt gegeben.
Veröffentlichungen:
Die Ergebnisse der Abfallbilanz werden außerdem im
Statistischen Bericht "Abfallbilanz" veröffentlicht
(www.destatis.de).
Online-Datenbank:
Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online
(www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32171
abgerufen werden.
Zugang zu Mikrodaten:
Kein Zugang zu Mikrodaten vorhanden.
Sonstige Verbreitungswege:
Weitere Informationen zur Abfallbilanz (Pressemitteilungen,
Grafiken, Publikationen) stehen auf www.destatis.de zur
Verfügung.
8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik
- Statistischer Bericht für die Abfallbilanz
(www.destatis.de)
- Handbuch zur Abfallstatistik (Handbuch zur Datenerhebung
über Abfallaufkommen und -behandlung) von Eurostat
(ec.europa.eu/eurostat).
8.3 Richtlinien der Verbreitung
Veröffentlichungskalender:
Die Abfallbilanz wird nicht im Veröffentlichungskalender
nachgewiesen.
Zugriff auf den Veröffentlichungskalender:
Entfällt.
Zugangsmöglichkeiten:
Die Ergebnisse stehen allen Nutzern zeitgleich zur
Verfügung.
8.4 Kontaktinformation
Statistisches Bundesamt
Zweigstelle Bonn
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn
Telefon: +49 (0) 611 / 75 2405
www.destatis.de/kontakt
© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2024
Teil der Statistik "Erhebung der gefährlichen Abfälle"
Raum: Deutschland insgesamt
1 Allgemeine Angaben zur Statistik
===================================
1.1 Bezeichnung der Statistik
Erhebung der gefährlichen Abfälle, über die Nachweise zu
führen sind (EVAS-Nr. 32151).
1.2 Grundgesamtheit
Zur Grundgesamtheit gehören alle im Inland erzeugten
gefährlichen Abfälle, deren Entsorgung der Überwachung
unterliegt und über die Nachweise zu führen sind.
1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und
Erhebungseinheiten)
Erhebungseinheiten sind die für die Überwachung der
Nachweisführung zuständigen Behörden
(Landesumweltbehörden). Darstellungseinheit sind die
erzeugten gefährlichen Abfälle nach Abfallarten,
Wirtschaftszweigen, Ländern und Jahren (siehe 2.1.2
Klassifikationssysteme).
1.4 Räumliche Abdeckung
Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt nach
Bundesgebiet und Bundesländern ausgewiesen. Die
Statistischen Ämter der Länder stellen die Ergebnisse nach
Regierungsbezirken, Kreisen und kreisfreien Städten dar.
1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt
Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr.
1.6 Periodizität
Die Erhebung wird seit 1996 jährlich durchgeführt.
1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen
- Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung -
Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik
(ABl. EG Nr. L 332 vom 09.12.2002) in der jeweils geltenden
Fassung.
- Europäische Union: EU-Abfallrahmenrichtlinie - Richtlinie
2008/98/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom
19. November 2008 über Abfälle (ABl. EU Nr. L 312 vom
22.11.2008) in der jeweils geltenden Fassung.
- Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetz (UStatG)
vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils
geltenden Fassung.
- Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG)
vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der jeweils
geltenden Fassung.
1.8 Geheimhaltung
1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften
Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG
grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich
gesetzlich geregelten Ausnahmefällen oder wenn die
Auskunftgebenden zustimmen dürfen Einzelangaben übermittelt
werden.
Eine Übermittlung von Einzelangaben ist grundsätzlich
zulässig an:
- öffentliche Stellen und Institutionen innerhalb des
statistischen Verbundes, die mit der Durchführung einer
Bundes- oder europäischen Statistik betraut sind (z.B. die
Statistischen Ämter der Länder, die Bundesbank, das
Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat)).
–Dienstleister, zu denen ein Auftragsverhältnis besteht
(ITZBund als IT-Dienstleister des Statistischen
Bundesamtes, Rechenzentren der Länder).
Nach § 16 Absatz 1 UStatG dürfen an die fachlich zuständigen
obersten Bundes- und Landesbehörden für die Verwendung
gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke
der Planung, jedoch nicht für die Regelung von
Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt und den
Statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen
Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder
nur einen einzigen Fall ausweisen.
Nach § 16 Absatz 5 UStatG übermitteln die Statistischen
Ämter der Länder dem Statistischen Bundesamt die von ihnen
erhobenen Einzelangaben für Zusatzaufbereitungen des Bundes
und für die Erfüllung von über- und zwischenstaatlichen
Aufgaben.
Nach § 16 Absatz 6 UStatG übermitteln das Statistische
Bundesamt und die Statistischen Ämter der Länder dem
Umweltbundesamt für eigene statistische Auswertungen
insbesondere zur Erfüllung europa- und völkerrechtlicher
Pflichten der Bundesrepublik Deutschland, jedoch nicht zur
Regelung von Einzelfällen, unentgeltlich Tabellen mit
statistischen Ergebnissen, auch soweit Tabellenfelder nur
einen einzigen Fall ausweisen. Die Tabellen dürfen nur von
den für diese Aufgabe zuständigen Organisationseinheiten
des Umweltbundesamtes gespeichert und genutzt und nicht an
andere Stellen weitergegeben werden. Die
Organisationseinheiten nach Satz 2 müssen von den mit
Vollzugsaufgaben befassten Organisationseinheiten des
Umweltbundesamtes räumlich, organisatorisch und personell
getrennt sein.
Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es zulässig, den Hochschulen
oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger
wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung
wissenschaftlicher Vorhaben
1. Einzelangaben zu übermitteln, wenn die Einzelangaben so
anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig
großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den
Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können
(faktisch anonymisierte Einzelangaben),
2. innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des
Statistischen Bundesamtes und der Statistischen Ämter der
Länder Zugang zu Einzelangaben ohne Namen und Anschrift
(formal anonymisierte Einzelangaben) zu gewähren, wenn
wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltung
getroffen werden.
Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die
Einzelangaben erhalten.
1.8.2 Geheimhaltungsverfahren
Um die statistische Geheimhaltung zu gewährleisten, werden
grundsätzlich keine Angaben für weniger als drei Befragte
(Einheiten) veröffentlicht. Darüber hinaus wird in den
Fällen, in denen primär geheim zuhaltende Angaben durch
Differenzbildung errechnet werden können, die sekundäre
Geheimhaltung durchgeführt, d. h. es erfolgt für diese
gesperrten Ergebnisfelder eine Gegensperrung entweder
innerhalb einer einzelnen Tabelle oder, wenn nötig, auch
tabellenübergreifend.
Aufgrund der statistischen Geheimhaltung stimmen einzelne
Summen nicht immer mit der Addition der dazugehörenden
Einzelangaben überein.
1.9 Qualitätsmanagement
1.9.1 Qualitätssicherung
Im Prozess der Statistikerstellung werden vielfältige
Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Qualität der
Daten beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3
(Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung,
die an einzelnen Punkten der Statistikerstellung ansetzen,
werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden
der Qualitätsbewertung und -sicherung (wie z. B. im
Qualitätshandbuch der Statistischen Ämter des Bundes und
der Länder dargelegt) ergänzt.
Regelmäßige Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken,
bestehend aus Vertretern einiger ausgewählter Statistischer
Ämter der Länder und dem Umweltbundesamt (UBA) sowie der
Referentenbesprechung Umwelt, in der alle Statistischen
Ämter der Länder, sowie Vertreter vom Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz (BMUV) vertreten sind, dienen dem
Erfahrungsaustausch und letztendlich der Optimierung der
Abläufe der Statistiken. Bei Bedarf werden zusätzlich
Fachleute aus Verbänden oder sonstigen Institutionen
kontaktiert, die aus ihrer Sicht Anregungen für
Weiterentwicklungen geben können. Die Qualitätsprüfung der
von den Berichtspflichtigen übermittelten Daten obliegt den
einzelnen Statistischen Ämtern der Länder (nähere
Informationen hierzu siehe unter Punkt 3 "Methodik").
1.9.2 Qualitätsbewertung
Die elektronische Nachweisführung für die Entsorgung
gefährlicher Abfälle wird in der Nachweisverordnung
(NachwV) geregelt.
Die Zulässigkeit der Entsorgung gefährlicher Abfälle wird
mittels (Sammel-)Entsorgungsnachweisen geprüft. Der
Nachweis der durchgeführten Entsorgung nachweispflichtiger
Abfälle wird in §10 NachwV in Form von Begleitscheinen
geregelt. Die für die Überwachung der Entsorgung
gefährlicher Abfälle zuständigen Landesbehörden übermitteln
die Auswertung der Begleitscheindaten an die Statistischen
Ämter der Länder (siehe Kapitel 2.1.3.) und es erfolgt eine
Weiterleitung der Länderergebnisse an das Statistische
Bundesamt.
Die Qualität der Ergebnisse wird daher als sehr hoch
bewertet. Da es sich um eine Totalerhebung handelt, wird
die Qualität der Ergebnisse als sehr hoch bewertet.
2 Inhalte und Nutzerbedarf
===========================
2.1 Inhalte der Statistik
2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik
Erfasst werden alle der Überwachung unterliegenden
gefährlichen Abfälle, soweit sie im Inland erzeugt wurden.
2.1.2 Klassifikationssysteme
Grundlage der erfassten Abfallarten ist seit dem
Berichtsjahr 2002 das Europäische Abfallverzeichnis (EAV)
gemäß der Abfallverzeichnisverordnung vom 10. Dezember 2001
(BGBl. I S. 3379) in der jeweils geltenden Fassung. Dieses
gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis wird
regelmäßig auf der Grundlage neuer Erkenntnisse geprüft und
erforderlichenfalls geändert. Es gliedert sich in
Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten. Das
Abfallverzeichnis ist zu finden unter:
www.klassifikationsserver.de
Die Darstellung der Wirtschaftszweige erfolgt seit dem
Berichtsjahr 2008 nach der Klassifikation der
Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (siehe
(www.destatis.de > Güter- und Wirtschaftsklassifikationen).
Umrechnungsfaktoren von Volumen in Massewerte zu den
Abfallarten finden Sie im Internet unter:
www.statistik.bayern.de/umrechnungsfaktoren
2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen
In der Erhebung der gefährlichen Abfälle im Inland werden
jährlich sekundärstatistische Auswertungen der
Begleitscheine durchgeführt. Die Begleitscheine sind gemäß
§ 10 der Verordnung über die Nachweisführung bei der
Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV) für
alle gefährlichen Abfälle, die das Betriebsgelände
verlassen, zu führen. Dies hat seit dem 01.04.2010 auf
elektronischem Weg über das elektronische
Abfallnachweisverfahren (eANV) zu erfolgen.
Gefährliche Abfälle im Sinne des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind die mit Sternchen (*)
versehenen Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung.
Primärerzeuger/Sammelentsorger sind die nachweispflichtigen
Abfallerzeugern, bei denen der Abfall erstmalig anfällt und
die Begriffsmerkmale des §3 Abs. 1 KrwG erfüllt werden. Aus
statistischen Gründen lassen sich die Primär- nicht immer
eindeutig von den Sekundärerzeugern trennen, so dass die
Zuordnung nach dem Schwerpunkt erfolgen muss. Kleinere
Mengen von Abfällen können auch durch die Einsammelnden der
Abfälle (= Sammelentsorger) nachgewiesen werden. Da sie bei
den ursprünglichen Erzeugern nicht gezählt wurden, gelten
hier die Sammelentsorger als Primärerzeuger.
Sekundärerzeuger sind in der Regel Zwischenlager oder
Abfallentsorger, bei denen der Abfall nicht ursprünglich
entstanden ist. Das sind beispielsweise
Entsorgungsunternehmen, die angefallenen Abfall behandeln
oder vermischen und damit deren Natur und Zusammensetzung
verändern. Diese Unternehmen übernehmen Abfälle von anderen
Erzeugern (Primärerzeuger, Einsammlern) und geben dabei
neue Abfälle zur Beseitigung / Verwertung ab. Aus
statistischen Gründen lassen sich die Sekundärerzeuger
nicht immer eindeutig von den Primärerzeugern trennen, so
dass die Zuordnung nach dem Schwerpunkt erfolgen muss.
Die Herkunft der gefährlichen Abfälle ist ein wesentlicher
Bestandteil für den Bericht der EU-Mitgliedstaaten über die
Umsetzung und Anwendung der Richtlinie 2008/98/EG über
Abfälle (Abfallrahmenrichtlinie) sowie zur Verordnung (EG)
Nr. 2150/2002 zur Abfallstatistik.
2.2 Nutzerbedarf
Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundes- bzw.
Länderministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt,
Wirtschaft und Landwirtschaft sowie das Statistikamt der
Europäischen Union (Eurostat). Daneben zählen auch
Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft
(Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte
Öffentlichkeit zu den Nutzern der Abfalldaten.
2.3 Nutzerkonsultation
Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten
Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf
nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels
Gesetzesänderungen umsetzen. Nach § 4 Absatz 1 BStatG
besteht beim Statistischen Bundesamt ein Statistischer
Beirat, der es in statistischen Fachfragen berät und die
Belange der Nutzer der Bundesstatistik vertritt.
Als Gremium des Statistischen Beirats tagt von Zeit zu Zeit
der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen
(UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige
Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden und Eurostat
eingeladen werden.
3 Methodik
===========
3.1 Konzept der Datengewinnung
Inhaltlich werden die Erhebungsmerkmale im § 4 Nr. 1 UStatG
festgelegt. Die Bestimmung der Berichtspflichtigen und die
gesetzliche Auskunftsverpflichtung regelt § 14 Absatz 1
UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Hiernach sind die
Behörden, die für die Nachweise gefährlicher Abfälle
zuständig sind, auskunftspflichtig.
3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung
Die Erhebung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der
Länder durchgeführt. Die für die Überwachung der Entsorgung
gefährlicher Abfälle zuständigen Behörden übermitteln den
Statistischen Ämtern das aus dem Überwachungsverfahren
bereits vorliegende Datenmaterial zur statistischen
Auswertung. Die in den Statistischen Ämtern erstellten
Länderergebnisse werden an das Statistische Bundesamt
weitergeleitet, das aus den Länderergebnissen das
Bundesergebnis zusammenstellt.
3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung)
Es werden keine Imputationsmethoden angewandt. Bei fehlenden
oder unplausiblen Angaben fragen die jeweiligen
Statistischen Ämter der Länder telefonisch oder per Mail
bei den obersten Abfallbehörden nach. Da es sich um eine
Totalerhebung handelt, ist eine Hochrechnung nicht
erforderlich.
3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren
Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei
dieser Erhebung gibt es keine saisonbedingten Effekte und
somit werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren
angewandt.
3.5 Beantwortungsaufwand
Als Sekundärstatistik auf der Basis der bereits vorliegenden
Begleitscheindaten ist diese Erhebung mit wenig
Erhebungsaufwand verbunden.
4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit
==================================
4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit
Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Erhebung als genau
zu bewerten. Fehlerquellen wird in der Phase der
Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen
entgegengewirkt. Eine gute Qualität wird u. a. durch
(maschinelle) Plausibilitätskontrollen (oder ggf. auch
Rückfragen bei den Auskunftspflichtigen) erreicht.
4.2 Stichprobenbedingte Fehler
Da es sich um eine Totalerhebung handelt, liegen
stichprobenbedingte Fehler nicht vor.
4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler
Die Erhebung erfasst alle von den Abfallüberwachungsbehörden
der Länder registrierten und geprüften
Abfallbegleitscheine. Die Datenlieferung an die
Statistischen Ämter erfolgt in einem bundeseinheitlichen
Datensatz über das Gemeinsame
Abfall-Datenverarbeitungssystem (GADSYS), so dass
Erfassungsfehler bei der statistischen Aufbereitung
grundsätzlich nahezu ausgeschlossen sind.
4.4 Revisionen
Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor.
5 Aktualität und Pünktlichkeit
===============================
5.1 Aktualität
Die Statistischen Ämter der Länder erhalten durchschnittlich
acht Monate nach Ende des Berichtsjahres die
Begleitscheindaten von den Landesumweltbehörden. Die
Auswertungen der Begleitscheine durch die Statistischen
Ämter der Länder liegen dem Statistischen Bundesamt in der
Regel im zweiten Quartal des zweiten Jahres nach dem
Berichtsjahr vor. Die Bundesergebnisse der Jahreserhebung
werden planmäßig 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres
veröffentlicht.
5.2 Pünktlichkeit
In den letzten beiden Berichtsjahren konnte trotz
Personalengpässen einzelner Länderbehörden die Erhebung
pünktlich veröffentlicht werden.
6 Vergleichbarkeit
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6.1 Räumliche Vergleichbarkeit
Die jährliche Erhebung wird in allen Bundesländern nach dem
gleichen Verfahren durchgeführt. Die Ergebnisse der
einzelnen Bundesländer sind daher räumlich vergleichbar.
6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit
Die vorliegende Zeitreihe reicht von 1996 bis zum
gegenwärtigen Berichtsjahr. Allerdings liegen einige Brüche
in der Zeitreihe vor. Zum einen kam es 1999 mit der
Einführung des Europäischen Abfallkataloges (EAK) zu
Mengenverschiebungen zwischen den einzelnen
Abfallschüsseln, da in den Jahren vor 1999 noch der
Abfallartenkatalog der Länder-Arbeitsgemeinschaft
Abfallstatistik (LAGA) den Erhebungen zugrunde lag. Zum
anderen kam es mit dem Übergang vom EAK zum Europäischen
Abfallartenverzeichnis (EAV) 2002 zu einer Ausweitung der
Anzahl der gefährlichen Abfallschlüssel und damit wiederum
zu Mengenverschiebungen. Weiterhin wurden ab dem
Berichtsjahr 2003 und dann wieder ab 2008 die
Wirtschaftszweige neu abgegrenzt (Änderung der
Wirtschaftszweigklassifikation). Hierdurch können in der
Datenreihe ab 1996 bis zum aktuellen Berichtsjahr
Datenvergleiche nur mit einigen Einschränkungen
durchgeführt werden.
Datenvergleiche bezüglich des Verbleibs der Abfallmengen
(Entsorger) sind ab dem Berichtsjahr 2006 nicht mehr
möglich, da § 4 UStatG durch Artikel 1 des Gesetzes zur
Straffung der Umweltstatistik vom 16. August 2005
dahingehend geändert wurde, dass ab dem Berichtsjahr 2006
nur noch das Abfallaufkommen (Abfallerzeugung) erfasst
wird.
7 Kohärenz
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7.1 Statistikübergreifende Kohärenz
Bei den Erhebungen über die Abfallentsorgung gemäß § 3
Absatz 1 UStatG sowie § 5 Absatz 1 UStatG werden alle in
Abfallentsorgungsanlagen behandelten und entsorgten
gefährlichen Abfälle erfasst. Die Erhebung nach § 4 Nr. 1
UStatG erfasst alle im Inland erzeugten gefährlichen
Abfälle, die der Begleitscheinpflicht unterliegen.
7.2 Statistikinterne Kohärenz
Die Erhebung über gefährliche Abfälle ist intern kohärent.
7.3 Input für andere Statistiken
Die Resultate der Erhebungen dienen als Input für weitere
Berechnungen, z. B. Abfallbilanz, Umweltgesamtrechnung,
Indikatoren und Eurostat-Datenbanken.
8 Verbreitung und Kommunikation
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8.1 Verbreitungswege
Pressemitteilungen:
Unregelmäßig.
Veröffentlichungen:
Datenreihen ab dem Berichtszeitraum 2005 finden Sie in der
GENESIS-Online-Datenbank.
Online-Datenbank:
Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online
(www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32151
abgerufen werden.
Zugang zu Mikrodaten:
Mikrodaten sind nicht verfügbar.
Sonstige Verbreitungswege:
Tiefer gegliederte Länderergebnisse können über die Homepage
des jeweiligen Landesamtes oder in der "Regionaldatenbank"
abgerufen werden (www.statistikportal.de).
8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik
Methodenpapiere liegen nicht vor.
8.3 Richtlinien der Verbreitung
Veröffentlichungskalender:
Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender.
Zugriff auf den Veröffentlichungskalender:
www.destatis.de
Zugangsmöglichkeiten:
Die Ergebnisse sind nach Veröffentlichung frei zugänglich.
8.4 Kontaktinformation
Statistisches Bundesamt
Zweigstelle Bonn
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn
Tel: +49 (0) 611 / 75 2405
www.destatis.de/kontakt
© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2025
On the one hand, the research project updated the calculation basis of the model used by the Federal Environment Agency to calculate waste oil flows, and on the other hand, analyses of waste oils were carried out to examine their reprocessability. Here, suitable waste oils from certain areas of application were identified only in individual cases for waste oils assigned to collection category 2 of the Waste Oil Ordinance. The project also supported the collection and processing of data for reporting to the EU Commission in accordance with the Waste Framework Directive. In the last work package, the future changes of waste oils volumes were estimated. Currently, opposing effects on the waste oil volumes can be seen. Veröffentlicht in Texte | 39/2025.
Elaboration of various Guidance Documents (R1-Efficiency, Definitions, Waste Hierarchy, Exemptions and Separate Collection, Mixing Ban) - Elaboration of an EU-Guidance Document for the calculation of the R1-Efficiency factor for municipal solid waste incineration plants in collaboration with the working group on R1-Efficiency consisting of MS representatives, other stakeholders including the industry and NGOs - Organisation and realisation of Awareness Raising Events on the legal implementation of the new Waste Framework Directive (2008/98/EC) and its practical enforcement in 15 Member States - Guidance for implementation and enforcement of the Waste Shipment Regulation (1013/2006/EC) (Article 18, Annex 7, Article 49 and 50), Proposal for a guideline on financial guarantee under the waste shipment regulation, including stakeholder involvement - Revision on guidance document for waste management planning, including stakeholder involvement - Identification of need for minimum treatment standards for waste streams and treatment methods not covered by IPPC, pursuant to Article 27, elaboration of a corresponding proposals for need of action, including stakeholder involvement - Elaboration and Management of an Electronic forum for information exchange as regards the waste shipment regulation.
Das Forschungsvorhaben hat zum einen Berechnungsgrundlagen des im Umweltbundesamt verwendeten Modells zur Berechnung von Altölstoffströmen aktualisiert, zum anderen wurden Analysen von Altölen durchgeführt um sie auf eine Aufbereitbarkeit zu untersuchen. Hier wurden in der Sammelkategorie 2 der Altölverordnung zugeordneten Altölen nur in Einzelfällen geeignete Altöle aus bestimmten Anwendungsbereichen identifiziert. Weiterhin unterstützte das Vorhaben die Erfassung und Aufbereitung von Daten für die Berichterstattung nach der Abfallrahmenrichtlinie zur EU Kommission. Im letzten Arbeitspaket wurde die zukünftigen Mengenveränderungen an Altölen abgeschätzt, hier kommt es derzeit zu gegenläufigen Effekten. Veröffentlicht in Texte | 38/2025.
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