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Abfallverbringungsgesetz

§ 1(1) Dieses Gesetz gilt für die Verbringung von Abfällen in den, aus dem oder durch den Geltungsbereich dieses Gesetzes (grenzüberschreitende Verbringung).

Abfallnotifizierungen

Bearbeitung von Notifizierungen grenzüberschreitender Abfallverbringung sowie Überwachung und Kontrolle gemäß Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und Abfallverbringungsgesetz. Es sind Daten zu den einzelnen Notifizierungen vorhanden (Abfallarten, Mengen, Versandstaaten, etc.).

Arbeitsgespräch 'Erfahrungsaustausch nach elf Jahren Vollzug der EG-AbfVerbrV und des AbfVerbrG am 22. und 23.9.2005 im UBA

Das Projekt "Arbeitsgespräch 'Erfahrungsaustausch nach elf Jahren Vollzug der EG-AbfVerbrV und des AbfVerbrG am 22. und 23.9.2005 im UBA" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Umweltbundesamt durchgeführt.

Arbeitsgespraech 'Erfahrungsaustausch nach drei Jahren Vollzug der EG-Abfallverbringungsverordnung und des Abfallverbringungsgesetzes' am 17. und 18.11.1997

Das Projekt "Arbeitsgespraech 'Erfahrungsaustausch nach drei Jahren Vollzug der EG-Abfallverbringungsverordnung und des Abfallverbringungsgesetzes' am 17. und 18.11.1997" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Umweltbundesamt durchgeführt.

Arbeitsgespräch 'Erfahrungsaustausch nach acht Jahren Vollzug der EG-Abfallverbringungsverordnung und des Abfallverbringungsgesetzes am 2. und 3.9.2002 im UBA

Das Projekt "Arbeitsgespräch 'Erfahrungsaustausch nach acht Jahren Vollzug der EG-Abfallverbringungsverordnung und des Abfallverbringungsgesetzes am 2. und 3.9.2002 im UBA" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Umweltbundesamt durchgeführt.

Steigerung der Ressourceneffizienz durch effiziente Kontrollen von grenzüberschreitenden Abfallverbringungen

Das Projekt "Steigerung der Ressourceneffizienz durch effiziente Kontrollen von grenzüberschreitenden Abfallverbringungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt. Ausgangslage / Zielstellung / Methodik des Vorhabens: Durch illegale Verbringungen gehen Ressourcen verloren, da die Abfälle insbesondere in Entwicklungsländern nicht effizient genutzt werden. Lt. IMPEL-TFS Bericht 'Enforcement Actions I' vom Juni 2008 waren 6Prozent von 2000 kontrollierten Verbringungen illegal; dieser Prozentsatz liegt bei Seehäfen deutlich höher. Mit Artikel 50 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und Paragraph 11 des Abfallverbringungsgesetzes vom 19. Juli 2007 wurden erstmals rechtsverbindliche Regelungen zu Kontrollen von Abfallverbringungen geschaffen. Die Kommission bereitet einen Aktionsplan zu Kontrollen und später evtl. zusätzliche rechtsverbindliche Regelungen vor. LAGA und UMK haben Beschlüsse zu Kontrollen gefasst; die LAGA berichtet an die UMK zum Stand des Vollzugs der Abfallverbringung. Ziel des Vorhabens ist es, die Abläufe von Kontrollen darzustellen und die Wirksamkeit der bestehenden Regelungen zu ermitteln sowie die Auswirkungen illegaler Abfallverbringungen auf den Ressourcenhaushalt abzuschätzen. Zudem sollen Vorschläge zur Weiterentwicklung der europa- und bundesrechtlichen Regelungen zu Kontrollen von Abfallverbringungen und Empfehlungen zu deren effektiven Umsetzung erarbeitet sowie Einzelfragen geklärt werden. Die Ergebnisse früherer Vorhaben (u.a. FKZ 3708 93 300 und 363 01 133) sollen berücksichtigt werden.

Optimierung der Steuerung und Kontrolle grenzüberschreitender Stoffströme von Elektroaltgeräten/Elektroschrott

Das Projekt "Optimierung der Steuerung und Kontrolle grenzüberschreitender Stoffströme von Elektroaltgeräten/Elektroschrott" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt. Offenbar verlässt eine große Zahl von Elektro(nik)altgeräten/Elektroschrott nach der Entledigung durch die Nutzer Deutschland als Gebrauchtgüter. (Bisher gibt es ebenso wenig konkrete Zahlen wie ein klares Bild von den Akteuren und Strukturen.) Hierdurch gehen in erheblichem Umfang Sekundärressourcen (Edelmetalle etc.) verloren, da in den Zielregionen (insbes. Afrika und Asien) eine Verwertung entsprechend dem Stand der Technik nicht gegeben ist. Zugleich gehen davon erhebliche Gefahren für Mensch und Umwelt aus. Problematisch ist in dem Zusammenhang u.a. - die unklare rechtliche, für die Kontrolle aber maßgebliche Abgrenzung nach Abfall / Nicht-Abfall (Umgehung abfall- und ressourcenpolitischer Ziele), - die Identifikation geeigneter Stellschrauben in Deutschland und der EU (Abfallverbringungsrecht, Statistik) sowie - die Vermittlung effizienter Entsorgungs- und Behandlungstechniken in die betroffenen Zielregionen, die Wertstoffrückgewinnung, Ressourcenschonung und Umweltschutz ermöglichen. Ziel des Vorhabens ist es, - den Export von Altprodukten/Abfällen und Gebrauchtgütern soweit wie möglich (ggf. auf empirischer Basis) zu quantifizieren und qualifizieren; - speziell am Beispiel der Elektro(nik)altgeräte, die nach Afrika und Asien verbracht werden, entsprechende kommunikative, organisatorische und administrative Maßnahmen im Inland wie im Ausland (und unter Berücksichtigung anderer europäischer Ansätze) sowie eine dazu passende rechtliche Regelungsstruktur zum Schutz der Umwelt und der Ressourcen in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Akteuren (ggf. über das Abfallrecht und den deutschen Rechtsrahmen hinaus) abzuleiten, allgemeine Maßnahmenvorschläge zu erarbeiten und dabei die Übertragbarkeit für andere problematische Produkt- und Stoffströme und Zielregionen (z.B. Südostasien) zu berücksichtigen.

20 Jahre Anlaufstelle Basler Übereinkommen

Der Bericht fasst die verschiedenen Beiträge der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zusammen und hebt die aktuellen Herausforderungen sowie mögliche Verbesserungsmaßnahmen hervor. Er dient als Inspiration für alle Akteure, welche sich mit der internationalen Optimierung der Abfallwirtschaft auseinandersetzen.<BR>This report gives a reflection of the different contributions of the speakers and the participants and highlights the new challenges and possible ways forward. This may serve as inspiration for those involved in the international development of instruments to improve the management of waste.Quelle: http://www.umweltbundesamt.de

20 Jahre Anlaufstelle Basler Übereinkommen - 20 Years Focal Point Basel Convention

Der Bericht fasst die verschiedenen Beiträge der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zusammen und hebt die aktuellen Herausforderungen sowie mögliche Verbesserungsmaßnahmen hervor. Er dient als Inspiration für alle Akteure, welche sich mit der internationalen Optimierung der Abfallwirtschaft auseinandersetzen.This report gives a reflection of the different contributions of the speakers and the participants and highlights the new challenges and possible ways forward. This may serve as inspiration for those involved in the international development of instruments to improve the management of waste.

Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Abfall- und Kreislaufwirtschaft Die Abfallwirtschaft ist für den gesamten Abfallkreislauf verantwortlich: von der Abfallvermeidung über die Wiederverwendung und Verwertung bis hin zur Beseitigung. Auch das Sammeln und der Transport von Abfällen, die Sortierung und die Behandlung gehören zu ihren Aufgaben. Abfallwirtschaft in Deutschland Für Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ist es nahezu selbstverständlich, dass Abfälle gesammelt und entsorgt werden. Diese Selbstverständlichkeit steht aber am Ende eines langen Entwicklungsprozesses der Abfallwirtschaft, der Abfalltechnik und des Abfallrechts in Deutschland. Erste gesetzliche Grundlagen für die Abfallentsorgung in Deutschland wurden Anfang des 19. Jahrhunderts in einigen Landesteilen entwickelt. Nachdem die Zusammenhänge zwischen fehlender Stadthygiene und weitverbreiteten Krankheiten wie Cholera immer deutlicher wurden, legte man mehr Wert auf eine geordnete Entwässerung und Abfallentsorgung. Auf kommunaler und regionaler Ebene wurden entsprechende Vorkehrungen getroffen. Die erste bundeseinheitliche rechtliche Regelung wurde 1972 mit dem Erlass des Abfallbeseitigungsgesetzes geschaffen. Bereits 1974 wurden auch auf europäischer Ebene zahlreiche Regelungen erlassen um die Anforderungen an Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in allen EU-Mitgliedsstaaten zu harmonisieren. Die zentrale europäische Vorgabe in diesem Politikbereich ist die 2018 aktualisierte EU-Abfallrahmenrichtlinie . Die aktuelle Grundlage für das Abfallrecht in Deutschland ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), das im Jahr 2020 novelliert wurde und die Vorgaben des europäischen Abfallrechts umsetzt. Am 31. Juli 2013 hat das Bundeskabinett das unter der Beteiligung der Länder erarbeitete Abfallvermeidungsprogramm des Bundes verabschiedet. Es erfasst systematisch und umfassend zielführende Ansätze der öffentlichen Hand zur Abfallvermeidung in Form von konkreten Empfehlungen, Instrumenten und Maßnahmen. Es analysiert unterschiedliche abfallvermeidende Maßnahmen in der Produktion, Produktgestaltung, Handel, Gewerbe und dem Gebrauch von Produkten auch unter Beachtung von ökonomischen, sozialen und rechtlichen Kriterien. Mit dem „ Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder: Fortschreibung “ (Oktober 2020) wird der 2013 angestoßene Prozess fortgeführt und erweitert. Nun werden auch Maßnahmen einbezogen, die Bürgern, Unternehmen, Vereinen und anderen Institutionen Abfallvermeidungsmöglichkeiten aufzeigen. Von der Beseitigung zum Kreislauf Die Abfallwirtschaft hat sich in diesem Zeitraum seit 1972 erheblich gewandelt. Der dabei vollzogene Schritt von der Beseitigungswirtschaft zur Kreislaufwirtschaft stellt einen bedeutenden Paradigmenwechsel dar. Ziel ist es nunmehr, natürliche Ressourcen zu schonen und Abfälle umweltverträglich zu bewirtschaften. Dabei spielen die nachhaltige Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie die Ressourceneffizienz eine wesentliche Rolle. Ein zentraler Grundsatz des Gesetzes ist die fünfstufige Abfallhierarchie: Vermeidung von Abfällen Vorbereitung zur Wiederverwendung von Abfällen Recycling von Abfällen Sonstige Verwertung von Abfällen (energetische Verwertung, Verfüllung von Abgrabungs- oder Abbaustätten, etc.) Beseitigung von Abfällen. Abfälle müssen von Anfang an getrennt gesammelt werden, um die stofflichen Potenziale der verschiedenen Abfallströme möglichst vollständig nutzen zu können. Die getrennte Erfassung der Abfälle ist für die Einhaltung der abfallstromspezifischen Qualitätsanforderungen bei der stofflichen Verwertung grundsätzlich erforderlich. Die haushaltsnah anfallenden Abfallströme Altpapier, Altglas, Kunststoffabfälle und Bioabfälle sind gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) seit 2015 verpflichtend getrennt zu sammeln. Die Pflicht zur getrennten Sammlung gilt gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz ( §10 Abs. 1 ElektroG ) auch für derartige Geräte sowie laut Batteriegesetz ( §11 Abs. 1 BattG ) für Altbatterien und Akkumulatoren. Das im KrWG verankerte Instrument der Produktverantwortung legt Verantwortlichkeiten entlang des Lebenszyklus von Produkten fest. Es schafft Anreize, langlebige und abfallarme Produkte herzustellen. Die Produktverantwortung soll zudem die umweltverträgliche Verwertung und Beseitigung nach dem Gebrauch sicherstellen. Das ⁠ Netto-Abfallaufkommen ⁠ in Deutschland beträgt jährlich etwa 350 Millionen Tonnen. Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch) machen mit rund 60 Prozent den Großteil dieses Abfallaufkommens aus. Rund 14 Prozent sind Siedlungsabfälle. Der Anteil der auch als „Sonderabfälle“ bekannten gefährlichen Abfälle beträgt rund fünf Prozent. Weitere Informationen unter Abfallstatistik. Zur Bewältigung dieser Abfallströme stehen eine Reihe hochwertiger Entsorgungsverfahren zur Verfügung, deren Weiterentwicklung das ⁠UBA⁠ gefördert und begleitet hat. Dabei kommen je nach Abfallart unterschiedliche Abfallbehandlungsverfahren zum Einsatz. Die Abfallwirtschaft in Deutschland ist technologisch hoch entwickelt. Deshalb unterstützt das ⁠ UBA ⁠ gezielt den Transfer von Wissen und Technologien. Im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Abfallverbringungen wurde 1994 im UBA auf Grundlage des Abfallverbringungsgesetzes die Anlaufstelle Basler Übereinkommen eingerichtet. Die Anlaufstelle hat insbesondere die Aufgabe, über den Abfalltransport durch Deutschland zu entscheiden (Erteilung von Transitgenehmigungen), Informationsanfragen zu beantworten sowie Behörden und die Wirtschaft zu beraten. Ferner ist sie Kontaktstelle für andere Anlaufstellen und das Sekretariat der ⁠UNEP⁠ und der EU-Kommission

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