Gemäß den Vorgaben in der AbfRRL und im KrWG ist alle 6 Jahren eine Evaluierung und bei Bedarf eine Fortschreibung des Abfallvermeidungsprogramms (AVP) vorgesehen. Das deutsche AVP aus dem Jahr 2013 wurde 2019 erstmals evaluiert und in Zusammenarbeit mit den Ländern 2021 fortgeschrieben. Um eine konsistente Weiterentwicklung des Programmes im Einklang mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen und den getroffenen Zielsetzungen zu gewährleisten, ist eine erneute Evaluierung und ggf. Fortschreibung des Programmes erforderlich. Anhand einer Sachstandsanalyse und durch Befragungen sind der Stand der Umsetzung des AVP auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene sowie der Umsetzungsstand der enthaltenen Prüfaufträge zu erheben und zu bewerten. Der bestehende gesetzliche Rahmen (AbfRRL, KrWG etc.) und absehbare Novellierungen sind auf Kongruenz mit dem AVP zu prüfen und ggf. Vorschläge zur Erweiterung zu unterbreiten. Ebenso sind neue strategische Zielsetzungen, ökologisch problematische Produktentwicklungen und sich verändernde gesellschaftliche Trends und Ihre ökologischen Auswertungen in die Analyse einzubeziehen und auf eine Integration in das Programm zu prüfen. In diesem Zusammenhang ist zu untersuchen, welche weiteren bislang ungenutzten Potenziale und noch nicht adressierten Aspekte der AV bei der Weiterentwicklung des AVP berücksichtigt werden sollten und bei welchen Maßnahmenkomplexen eine besondere Schwerpunktsetzung erfolgen sollte. Bereits abgeschlossene Vorhaben sind zu analysieren, ob Handlungsempfehlungen und Vorschläge bisher nicht umgesetzt wurden. Identifizierte Lücken sind in Hinblick auf eine Aufnahme zu werten. Eine ggf. erforderliche Fortschreibung des AVP ist zu unterstützen.
APVOtechRef LSA [LSA Ausbildungs- und PrüfungsVO Technische Referendariat] [Verkündungsblatt ausgewertet bis 23.12.2025] Anlage 6: Text gilt seit 01.11.2016 Sachsen-Anhalt Anlage 6 (zu § 5 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5, § 14 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1) Sondervorschriften für die Fachrichtung Umwelttechnik Teil 1 Gliederung der Ausbildung 1. Ausbildungsabschnitte I bis IV Die Ausbildungsabschnitte I bis IV des Referendariats sind wie folgt festgelegt: Ausbildungsabschnitt und DauerAusbildungsinhalt I 22 WochenKreislaufwirtschaft, Abfallbeseitigung und Bodenschutz II 19 WochenImmissionsschutz und Klimaschutz III 10 WochenWasserwirtschaft und Gewässerschutz IV 17 WochenPraktikum/Hospitationen 68 Wochen 2. Allgemeine Seminare und Lehrgänge sowie andere Ausbildungsformen (außerhalb der Ausbildungsabschnitte I bis IV) Für die Prüfungsfächer 1 und 2 sowie für übergeordnete Ausbildungszeiten sind allgemeine Seminare und Lehrgänge sowie andere Ausbildungsformen gemäß § 6 Abs. 3 vorzusehen. Hierfür sind insgesamt zwölf Wochen erforderlich, wobei fachbezogene Vertiefungsbedarfe eingeschlossen sind. Weitere zwölf Wochen werden für die häusliche Prüfungsarbeit, für die schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht, für die mündlichen Prüfungen sowie für Prüfungsvorbereitungen, Arbeitsgemeinschaften und ergänzende Hospitationen benötigt. Die insgesamt 24 Wochen werden formal als „Ausbildungsabschnitt V“ zusammengefasst. 3. Gesamtaufteilung Das zweijährige technische Referendariat setzt sich wie folgt zusammen: a)68 Wochen (Nummer 1), b)24 Wochen (Nummer 2) sowie c)12 Wochen Erholungsurlaub, die Gesamtdauer beträgt 104 Wochen. Teil 2 Sonstige Vorschriften für die Ausbildung 1. Zu den Ausbildungsabschnitten I bis III Die praktische Ausbildung in den Ausbildungsabschnitten I bis III zielt darauf ab, die Zusammenhänge und Arbeitsabläufe in der Umweltverwaltung kennenzulernen, zu verstehen und anhand konkreter Einzelfälle anzuwenden. Die Referendarin oder der Referendar lernt die verschiedenen Ebenen der Umweltverwaltung, die daraus folgenden Aufgabenstellungen und das Zusammenwirken der verschiedenen Ebenen kennen. Sie erfahren unter anderem, dass nachgeordnete Behörden eines Verwaltungszuges der Fachaufsicht unterliegen, wie Fachaufsicht ausgeübt wird und lernen die Fachbehörden, die fachspezifische Aufgaben wahrnehmen, kennen. Im Ausbildungsabschnitt I (22 Wochen) werden Ziele und Grundsätze der Kreislaufwirtschaft, Inhalt und Ablauf der Abfallwirtschaftsplanung, Logistik, Technik der und Anforderungen an die Abfallentsorgung, betriebliche Organisation und Verantwortung, die behördliche Überwachung der Abfallentsorgung sowie die geltenden Andienungs- und Überlassungspflichten, Produktverantwortung vermittelt. Auch Grundsatzfragen des Bodenschutzes und die Möglichkeit der Altlastenbearbeitung werden in diesem Abschnitt behandelt. Im Ausbildungsabschnitt II (19 Wochen) werden verschiedene Produktionstechnologien einschließlich Bio- und Gentechnologie und deren Umweltauswirkungen intensiv behandelt. Die Referendarin oder der Referendar befasst sich mit technischen Maßnahmen der Abluftreinigung und Fragen der Luftreinhaltung, dem gebietsbezogenen Immissionsschutz, Lärm und Erschütterungen sowie mit umweltgefährdenden Stoffen. Der Klimaschutz, Verminderung von Treibhausgasemissionen und Emissionshandel sind ebenso Lernstoff, wie die Auswirkungen des Klimawandels und Anpassungsmaßnahmen. Weiterhin lernen die Referendarinnen und Referendare die Gewerbeaufsichtsverwaltung und deren Abstimmung mit den Immissionsschutzbehörden kennen. Im Ausbildungsabschnitt III (zehn Wochen) erhalten die Referendarinnen oder Referendare Einblick in die Grundlagen der Wasserwirtschaft, befassen sich mit dem Schutz der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers im Spannungsfeld mit den unterschiedlichen Nutzungsansprüchen. Außerdem werden die technischen Standards und die Technologien der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung vermittelt. 2. Zu dem Ausbildungsabschnitt IV Während die Abschnitte I bis IV von den Fachdezernaten der Ausbildungsbehörden gestaltet werden, erhält die Referendarin oder der Referendar im Abschnitt V (17 Wochen) die Möglichkeit, externe Organisationen, Körperschaften und andere Behörden kennenzulernen. 3. Zu den allgemeinen Seminaren und Lehrgängen sowie anderen Ausbildungsformen (Ausbildungsabschnitt V) Zu Beginn der Ausbildung soll ein Einführungslehrgang von etwa zwei Wochen Dauer stehen. Die Ausbildung ist außerdem durch ein fachbezogenes Verwaltungsseminar (drei Wochen) zu vertiefen. In diesen Lehrveranstaltungen erhält die Referendarin oder der Referendar umfassende theoretische Kenntnisse über Staats- und Verwaltungsrecht, Haushaltsrecht und die für den Umweltschutz wichtigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Diese Kenntnisse können auch in einem Fernstudiengang (Verwaltungsrecht und/oder Umweltrecht) erworben werden, soweit dieser von den Ländern als geeignet eingestuft wird. Zur Vorbereitung auf Führungsaufgaben und Leitungsfunktionen in der Verwaltung werden in einem gesonderten Führungslehrgang (zwei bis vier Wochen) die hierzu notwendigen Grundkenntnisse vermittelt. Teil 3 Ausbildungsplan der Fachrichtung Umwelttechnik Der nachfolgende Ausbildungsplan der Fachrichtung Umwelttechnik strukturiert als allgemeines Muster die Regelausbildung. Der Ausbildungsplan wird für jede Referendarin oder jeden Referendar erstellt. Dabei können die Reihenfolge der Ausbildungsabschnitte vertauscht und verschiedene Ausbildungsabschnitte zeitlich zusammengelegt werden, die in denselben Ausbildungsstellen absolviert werden. Im durch den Ausbildungsplan vorgegebenen Rahmen sollen dabei individuelle Wünsche und Prioritäten der Referendarin oder des Referendars unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Ausbildungsabschnitte und DauerFachgebiet, AusbildungsstellenAusbildungsinhalte I bis VAllgemein für alle AusbildungsstellenManagement- und Kommunikationsqualifikation sowie soziale Kompetenz sind in allen Ausbildungsabschnitten ausbildungsbegleitend in Theorie und Praxis zu vermitteln. Durch die eigenständige Bearbeitung von Aufgaben oder Projekten sind die überfachlichen Führungs- und Managementtechniken anzuwenden. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen Führungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit Besonderer Wert ist darauf zu legen, dass die Referendarin oder der Referendar sich in der Präsentationstechnik, im Vortrag und im Schriftverkehr vervollkommnet. Ihr oder ihm ist Gelegenheit zur Teilnahme an Terminen, Verhandlungen und Sitzungen zu geben. Insbesondere sollen die Referendarinnen und Referendare an Besprechungsrunden von Behördenleitungen und anderen Führungskräften sowie an der Durchsicht der von Führungskräften zu verteilenden Eingänge (Post, E-Mails) beteiligt werden. Sie sollen Kurzvorträge halten, Besprechungsrunden moderieren und Arbeitsergebnisse vorstellen. Dabei sollen Methoden und Techniken in folgenden Bereichen erlernt werden: Motivation, Gesprächsführung, Konfliktbewältigung, Rhetorik, Visualisierung, Moderation, Protokollierung, Delegation, Besprechungsvorbereitung und -durchführung sowie Feedback über die Ergebniserzielung. Zum Ende des jeweiligen Ausbildungsabschnittes sollen die Referendarinnen und Referendare die Ergebnisse ihrer Arbeiten oder aktuelle Themen aus dem Ausbildungsabschnitt präsentieren. Betriebswirtschaftliche Kompetenzen, Haushaltsgrundlagen und -bewirtschaftung sowie Finanzplanungen, Qualifizierung im Bereich Recht, Projektmanagement und organisatorische Kompetenz sind nach Möglichkeit fachrichtungsübergreifend zu vermitteln. Dies gilt auch für gesellschaftlich relevante Querschnittsbereiche wie Umweltverträglichkeit, nachhaltiges Flächenmanagement und Sozialverträglichkeit. Zur Stärkung der EU-Kompetenz sind Aspekte über Entscheidungsprozesse auf EU- Ebene, Initiierung und Begleitung von EU-Fördermaßnahmen sowie fachpolitische Strategien in die einzelnen Ausbildungsabschnitte aufzunehmen. Selbständige Mitarbeit in allen Arbeitsbereichen. In den Abschnitten I bis III sind jeweils auch Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit (zum Beispiel Management, Mitarbeiterführung, Planung, Entscheidung, Rhetorik, Gesprächsführung) zu vermitteln. I Kreislaufwirtschaft, Abfallbeseitigung, Bodenschutz, Chemikaliensicherheit Ziele und Grundsätze der Kreislaufwirtschaft, Abfallwirtschaftsplanung und Abfall-, Bodenschutz- und Chemikaliensicherheitsbehörden, Abfallvermeidungsprogramm, Zulassung von Entsorgungsanlagen (Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und Deponien), Abfallbehandlung, Landesanstalt für Altlastenfreifreistellung[1] Abfallbeseitigung, Überwachung der Abfallentsorgung, Abfallarten und -deklaration, Stoffstromkontrollen, Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln mit Abfällen; (22 Wochen) Rücknahme-, Rückgabepflichten und freiwillige Rücknahmen; Fachbetriebe, Betriebsbeauftragte, auditierte Standorte, Sanktionsvorschriften; Bodenschutz, davon Altlasten, Obere Abfall- und Bodenschutzbehörde, obere Chemikaliensicherheit Chemikaliensicherheitsbehörde Vollzug von Rechtsvorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts (10 Wochen) Selbständige Mitarbeit in allen Arbeitsbereichen, unter anderem auch Teilnahme an Untere Abfall- und Messungen, Untersuchungen, Probeentnahmen, Außendienst, Überwachung von Bodenschutzbehörde Anlagen (8 Wochen) Landesanstalt für Altlastenfreistellung (4 Wochen) II Immissionsschutz und Klimaschutz Immissionsschutzbehörden und Fachbehörde (19 Wochen) davon Immissionsschutz, Genehmigungsverfahren, Produkttechnologien und Auswirkungen, Lärm; Erschütterungen, Luftreinhaltung, Abgasreinigung, umweltgefährdende Stoffe, Klimaschutz Vollzug von Rechtsvorschriften des Immissionsschutzrechts Obere Immissionsschutzbehörde oder untere Immissionsschutzbehörde (12 Wochen) Landesamt für Umweltschutz (LAU) (6 Wochen) Landesamt für Verbraucherschutz Selbständige Mitarbeit in allen Arbeitsbereichen, unter anderem auch Teilnahme an Messungen, Untersuchungen, Probeentnahmen, Außendienst, Überwachung von Anlagen Organisation und Aufgaben der Gewerbeaufsicht (1 Woche) III Wasserwirtschaft und Gewässerschutz (10 Wochen)Grundlagen der Wasserwirtschaft, Oberirdische Gewässer, Gewässerüberwachung, Gewässernutzungen, Einleiter-Überwachung, Abwasserbeseitigung, Abwasserabgabe, Wasserversorgung, Grundwasser, wassergefährdende Stoffe, Hochwasserschutz, Wasserrahmenrichtlinie davonVollzug wasserrechtlicher Vorschriften Wasserbehörden und Fachbehörden Obere oder untere Wasserbehörde (5 Wochen) Landesamt für Umweltschutz oder Landesbetrieb für Hochwasserschutz (LHW) (5 Wochen) In den Ausbildungsabschnitten I bis III Organisation, Aufbau und Aufgaben des Landesbetriebs für Hochwasserschutz bzw. des LAU Selbständige Mitarbeit in allen Arbeitsbereichen, unter anderem auch Teilnahme an Messungen, Untersuchungen, Probeentnahmen, Außendienst, Überwachung von Anlagen Kommunalverwaltung (1 Woche) Organisation und Aufbau von Kommunen, Selbstverwaltung, Aufgaben im eigenen und im übertragenen Wirkungskreis, Daseinsvorsorge, Politische Willensbildung, Kommunale Planungen, Haushalts- und Rechnungswesen, Vollzug umweltrechtlicher Vorschriften LAU Organisation, Aufbau und Aufgaben, Gutachten und Stellungnahmen (für Genehmigungs- oder Gerichtsverfahren) Fachplanungen, Messungen, Untersuchungen, Bekanntgabe von Stellen, Erarbeitung von Jahresberichten, Statistiken
<p>Die wichtigsten Fakten</p><p><ul><li>Das Aufkommen von Siedlungsabfällen zeigt im Zeitablauf nur geringe Schwankungen und lag im Jahr 2023 bei 48,9 Millionen Tonnen.</li><li>Ziel der Umweltpolitik ist die Vermeidung von Abfällen.</li><li>Bei den Siedlungsabfällen wird dieses Ziel nicht erfüllt. Um den Ressourcenverbrauch zu verringern, müssen die Siedlungsabfälle weiter zurückgehen.</li></ul></p><p>Welche Bedeutung hat der Indikator?</p><p>Um den Rohstoffbedarf der Volkswirtschaft zu reduzieren, verfolgt die Politik verschiedene Strategien. Ein Ansatz ist die Vermeidung von Abfällen. So definiert das <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/">Kreislaufwirtschaftsgesetz</a> in Paragraph 6 eine Abfallhierarchie: Höchste Priorität hat demnach die Abfallvermeidung. Abfälle, die nicht entstehen, erzeugen auch keine Umweltbelastungen, die sonst bei ihrer Sammlung und Sortierung, sowie der weiteren Verwertung oder Deponierung entstehen würden. Das gesamte Abfallaufkommen Deutschlands setzt sich zusammen aus Siedlungsabfälle, Abfälle aus der Gewinnung und Behandlung von Bodenschätzen, übrige Abfälle (insbesondere aus Produktion und Gewerbe), Bau- und Abbruchabfälle sowie Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen. Zwar wird das Abfallaufkommen vor allem von Bauabfällen dominiert, die rund 52,3 % am Aufkommen ausmachen und bildet somit vor allem die Konjunktur der Bauindustrie ab, doch sollte auch die Relevanz der jeweiligen Abfallströme in Betracht gezogen werden. Der hier verwendete <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a> stellt die Entwicklung des Teilstroms der Siedlungsabfälle dar, die 2023 rund 15,2 % des gesamten Netto-Abfallaufkommens ausmachten. Unter Siedlungsabfällen werden im Wesentlichen die Abfallarten zusammengefasst, die bei kommunalen Abfallwirtschafts-Betrieben anfallen. „Abfallproduzenten“ sind vor allem private Haushalte, Verwaltung und Gewerbe-Betriebe. Das Siedlungsabfallaufkommen bildet somit das Verhalten eines breiten Spektrums von Abfallverursachern ab und wird in nicht gefährliche und gefährliche Abfälle unterteilt.</p><p>Wie ist die Entwicklung zu bewerten?</p><p>Die Menge der Siedlungsabfälle hat sich im Zeitraum zwischen 2010 und 2021 kaum verändert: Lag sie im Jahr 2010 noch bei 49,2 Mio. t, war der Höhepunkt des Aufkommens im Jahr 2016 bei 52,1 Mio. t erreicht. In den folgenden Jahren verblieb die Siedlungsmenge bei Werten über 50 Mio. Im Jahr 2022 sank das Siedlungsabfallaufkommen mit einem Wert von 48,6 Mio. t erstmals unter den von 2010 (49,2 Mio. t) und blieb auch 2023 mit 48,9 Mio. t unter dem Wert von 2010.</p><p>Mit dem Ziel, die Abfallvermeidung zu stärken, hat die Bundesregierung gemäß § 33 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) 2013 ein <a href="https://www.bmuv.de/download/abfallvermeidungsprogramm-des-bundes-unter-beteiligung-der-laender-fortschreibung-wertschaetzen-statt-wegwerfen">Abfallvermeidungsprogramm</a> des Bundes unter Beteiligung der Länder beschlossen und im Jahr 2020 fortgeschrieben. Während das Kreislaufwirtschaftsgesetz die Vermeidung der Entstehung von Abfällen als höchste Priorität ausgibt, wird im Abfallvermeidungsprogramm die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Abfallmenge angestrebt: Die Abfallmenge soll höchstens so schnell wachsen wie die Wirtschaft. Während ein Rückgang der Abfallmengen im betrachteten Zeitraum nicht zu verzeichnen war, kann eine leichte Entkopplung vom Wirtschaftswachstum beobachtet werden: Während die deutsche Wirtschaft zwischen 2010 und 2021 um etwa 15,9 % wuchs (<a href="https://www.statistischebibliothek.de/mir/receive/DEHeft_mods_00159547">Statistisches Bundesamt</a>, BIP preisbereinigt) nahm die Menge der Siedlungsabfälle um lediglich etwa 5,9 % zu. 2022 war erstmalig ein Rückgang der Siedlungsabfälle um 1,4 % gegenüber 2010 zu verzeichnen. Der Rückgang der Siedlungsabfälle bewegt sich 2023 auf ähnlichem Niveau. Weitere Anstrengungen sind dennoch erforderlich, um die Abfallmengen auf allen Stufen der Wertschöpfungskette wirksam zu reduzieren.</p><p>Wie wird der Indikator berechnet?</p><p>Das Abfallaufkommen wurde bis zum Berichtsjahr 2020 jährlich in der <a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Umwelt/Abfallwirtschaft/Tabellen/liste-abfallbilanz-kurzuebersicht.html">Abfallbilanz</a> des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht. Ab dem Berichtsjahr 2020 wurde das bisherige Format der Abfallbilanz durch den Statistischen Bericht - Abfallbilanz abgelöst (<a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Umwelt/Abfallwirtschaft/Publikationen/_publikationen-innen-abfallbilanz.html">Statistisches Bundesamt 2025</a>). Die Abfallstatistik basiert auf einer Reihe unterschiedlicher Erhebungen, die zur Abfallbilanz zusammengefasst werden. Weitere Angaben zu den abfallstatistischen Erhebungen sind in den jeweiligen <a href="https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Umwelt/einfuehrung.html">Qualitätsberichten</a> zu finden.</p><p><strong>Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/abfallaufkommen">"Abfallaufkommen"</a>.</strong></p>
Produkte zu reparieren und ihre Lebensdauer zu verlängern, hilft, Ressourcen einzusparen und das Klima zu schützen. Um die nachhaltige Nutzung von Elektrogeräten in Privathaushalten zu fördern, hat Berlin im September den ReparaturBONUS eingeführt. Dieser soll Berlinerinnen und Berliner durch finanzielle Anreize sensibilisieren, ihre Elektrogeräte reparieren zu lassen und länger zu nutzen. So werden Abfälle und Treibhausgasemissionen reduziert und die lokale Wirtschaft unterstützt. Die Förderung gilt für haushaltsübliche Elektrogeräte und kann bis zum 31. Dezember 2024 online beantragt werden. Sie deckt 50 % der Reparaturkosten bis zu einem Höchstbetrag von 200 Euro. Weitere Informationen sind den folgenden Links zu entnehmen: Pressemitteilung: ReparaturBONUS IBB Business Team: ReparaturBONUS Antragstellung repami Netzwerk Seit dem 21. Oktober finden in Berlin die ersten Zero-Waste-Aktionswochen statt. Die Aktionswochen machen Berliner Akteure und deren Angebote sichtbar, die Berlin auf dem Weg zur Kreislaufwirtschaft unterstützen und schaffen Bewusstsein für die Themen rund um Zero Waste, Ressourcenschonung und zirkuläres Wirtschaften. Noch bis zum 24. November finden in ganz Berlin Angebote für alle Berlinerinnen und Berliner statt. Das vielfältige Programm rund um die Schonung von Ressourcen und Vermeidung von Abfall beinhaltet neben Ausstellungen, Workshops und Events in ganz Berlin auch Videokurse zur online-Teilnahme. Das wachsende Programm und weitere Informationen zu den Aktionswochen finden Sie auf der folgenden Website: Zero-Waste-Aktionswochen Am 16. November 2024 von 13–18 Uhr veranstaltet die BSR zum fünften Mal das Zero Waste Future Festival, bei dem sich alles um Null Verschwendung, Re-Use und nachhaltigen Konsum dreht. Das Festival findet in der NochMall statt, dem BSR-Gebrauchtwarenkaufhaus in der Auguste-Viktoria-Allee 99 in Berlin-Reinickendorf. Das Festivalprogramm bietet wieder zahlreiche kostenlose Mitmach- und Informationsstände interessanter Akteurinnen und Akteure der Berliner Zero Waste Szene zu den verschiedensten Themen wie „Upcycling“, „Reparatur“ oder „Lebensmittelverschwendung“. Die vielen Möglichkeiten sollen allen Interessierten aufzeigen, wie einfach dies im Alltag umsetzbar ist. Weitere Informationen zum Programm finden Sie auf der Festival-Webseite: Zero Waste Future Festival 2024 Die BSR ruft zum sechsten Mal zum Schul-Filmwettbewerb #abgedreht zum Thema „Reparieren/Brauchen wir ein Recht auf Reparatur?“ auf. Bis zum 16. Dezember sind Schülerinnen und Schüler der Berliner Klassen sieben bis zwölf eingeladen, teilzunehmen. Dabei sollen Ideen zum Thema Reparieren, zur Schonung von Ressourcen und gegen das Wegschmeißen von Kaputtem, möglichst kreativ in dreiminütige Kurzfilme verpackt werden. Eine Jury wählt die besten Filme aus, die Ende Januar bei einer Preisverleihung vorgestellt werden. Es gibt Preise für die besten drei Filme, einen Sonder- und einen Publikumspreis. Alle wichtigen Informationen, Tutorials und Inspiration zur Teilnahme unter dem folgenden Link: 6. Schulfilm-Wettbewerb der BSR #abgedreht Die Europäische Woche der Abfallvermeidung (EWAV) ist die größte Kommunikationskampagne zum Thema Abfallvermeidung in Europa. Die EWAV findet vom 16. bis zum 24. November 2024 statt. Das diesjährige Motto in Deutschland lautet: Bis zum letzten Krümel: Lebensmittel sorgsam verwenden. Die Kampagne soll darauf aufmerksam machen, dass durch die Vermeidung von Lebensmittelabfällen natürliche Ressourcen geschont und Emissionen gespart werden können. Die digitale Auftaktveranstaltung am 18.11., ab 10 bis ca. 13 Uhr, gibt traditionell den Kick-off zur Woche der Abfallvermeidung. Aktionen rund um das Thema Abfallvermeidung können ab sofort angemeldet werden. Weitere Informationen zur EWAV, der Anmeldung zur Auftaktveranstaltung oder von Aktionen finden Sie unter den folgenden Links: Europäische Woche der Abfallvermeidung EWAV: Anmeldung Auftaktveranstaltung EWAV: Anmeldung Aktionen Vom 29. September bis zum 6. Oktober fand die Aktionswoche „Zu gut für die Tonne“ statt, die in Berlin mit zahlreichen Aktionen auf die Verschwendung von Lebensmitteln aufmerksam machte. Im Rahmen dieser Woche besuchte Berlins Verbraucherschutzsenatorin Dr. Felor Badenberg am 30. September die Ehrenamtlichen der Tafel LAIB und Seele e.V. in der Gropiusstadt. Sie würdigte die 50 Freiwilligen, die Bedürftige mit gespendeten Lebensmitteln unterstützen. Zudem gaben die Berliner Verbraucherzentrale und der Verein Restlos Glücklich Tipps zur richtigen Lebensmittellagerung. Darüber hinaus fand am 7. Oktober der erste Runde Tisch gegen Lebensmittelverschwendung statt, zu dem der Senat für Verbraucherschutz wichtige Akteure aus dem Handel sowie der Berliner Tafel und weiteren lebensmittelrettenden Organisationen eingeladen hatte. Bis zur Grünen Woche 2025 sollen effektive Maßnahmen entwickelt und vorgestellt werden. Zu gut für die Tonne Bericht im Newsletter der Berliner Ernährungsstrategie Pressemitteilung: Senat will Verschwendung von Essen eindämmen Das Bezirksamt Neukölln startet diesen Herbst die neue Plattform „Null Müll Neukölln“, die Strategien zur Abfallvermeidung in den Fokus stellt. Damit soll Müll gar nicht erst entstehen, um langfristig einen müllfreien Bezirk zu schaffen. Die Plattform löst die Kampagne „Schön wie wir“ ab, behält deren erfolgreichste Maßnahmen bei und erweitert sie um neue Ideen. Null Müll Neukölln soll bezirkliche Fachämter vernetzen und die Bevölkerung durch gezielte Kommunikation stärker zur Müllvermeidung motivieren. Eine umfassende Kampagne zur nachhaltigen Müllvermeidung und -entsorgung ist für das Frühjahr 2025 geplant. Erste Eindrücke gibt es bereits unter den folgenden Links: Bezirksamt Neukölln: Null Müll Neukölln Pressemitteilung: Null Müll Neukölln Der Re-Use Superstore, ein Projekt der Berliner Senatsumweltverwaltung für mehr Abfallvermeidung, präsentiert sich erneut auf der Grünen Woche 2025 in Halle 27 im Themenfeld grün(er)leben. Vom 17. bis 26. Januar 2025 werden auf einer Fläche von mehr als 200 m² rund 25 Organisationen und Unternehmen gemeinsam ihre nachhaltigen Produkte und Projekte aus den Bereichen Lebensmittelwertschätzung, Fashion, Elektronik, Haushaltswaren, Reparatur, Möbel, Netzwerk, Kunst vorstellen. Schulgruppen und Erwachsene sind eingeladen, an spannenden Mitmachangeboten wie Upcyclingworkshops teilzunehmen. Abfallvermeidung wird auch bei der Gestaltung der Standfläche großgeschrieben. Es kommen Teppiche und Standbaumaterialien zum Einsatz, die von vorangegangen Messen gerettet wurden. Grüne Woche 2025: grünerleben Die dritte Veranstaltung der Reihe “[Un]sichtbare [Infra]strukturen Berlins zukunftsfähig weiterentwickeln” mit dem Titel “Kreislaufstadt” findet am 18. November 2024 von 18 bis 21 Uhr im KINDL – Zentrum für zeitgenössische Kunst in Berlin statt. Das Stadtforum, organisiert von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen, und Wohnen in Partnerschaft mit der Senatsumweltverwaltung sowie der BSR, diskutiert Themen wie smarte Entsorgungsinfrastrukturen, Abfallvermeidung, Recycling und ressourcenorientiertes Bauen. Stadtforum Kreislaufstadt Die “Zu gut für die Tonne!”-App des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bietet über 800 einfache Reste-Rezepte und Haltbarkeitstipps, um Lebensmittel ohne großen Aufwand zu retten und somit Lebensmittelabfälle zu reduzieren. Zu gut für die Tonne: App Eine von Zero Waste Europe veröffentlichte Studie betont die wichtige Rolle öffentlicher Behörden bei der Förderung von Mehrwegsystemen für Takeaway-Verpackungen und zeigt, dass der Umstieg von Einweg- auf Mehrwegverpackungen Treibhausgasemissionen und versteckte Kosten wie Müll und CO 2 -Emissionen senken könnte. Berlin diente als eine von zwei Fallstudien. Zero Waste Europe: Studie
Welche Befugnisse haben Kommunen gebenüber dem Handel in Bezug auf die Abfallvermeidung? Können Kommunen Betriebe steuerlich begünzigen, bzw. in der Erhebung von Gebühren Vergünztigungen anbieten, wenn sie an Abfallvermeidungsprogrammen teilnehmen? Beispiel: Verbot von Einwegverpackungen für "Take-Away-Essen" im Innenstadtbereich. Händler können sich für ein Mehrwegsystem entscheiden und müssen als Ausgleich weniger Abfallgebühren entrichten.
The federal government's first waste prevention program (WPP) with the participation of the federal states was passed in 2013 and continued in 2021. The WPP was accompanied by a dialogue process to strengthen communication and networking between those involved in the implementation process. For specific fields of action, suitable instruments for reducing barriers were developed and impulses were given that motivate the actors and decision-makers to pay more attention to waste prevention in the future and to better implement waste prevention measures. In addition, information bases and priorities for action were developed. Veröffentlicht in Dokumentationen | 05/2023.
Das erste Abfallvermeidungsprogramm (AVP) des Bundes unter Beteiligung der Länder wurde 2013 verabschiedet und im Jahr 2021 fortgeschrieben. Flankiert wurde das AVP von einem Dialogprozess, um die Kommunikation und Vernetzung zwischen den am Umsetzungsprozess Beteiligten zu stärken. Für spezifische Handlungsfelder wurden geeignete Instrumente zum Abbau von Hemmnissen erarbeitet und Impulse gegeben, die die handelnden Akteure und Entscheidungsträger motivieren, Abfallvermeidung künftig stärker in den Blick zu nehmen und Maßnahmen zur Abfallvermeidung besser umzusetzen. Zudem wurden Informationsgrundlagen und Handlungsschwerpunkte entwickelt. Veröffentlicht in Dokumentationen | 04/2023.
The Waste Prevention Programme of the federal government with the participation of the states, which was first adopted in 2013, has been updated in 2021. Dialogue with various actors plays a decisive role in the implementation of the programme. To this end, the dialogues on the Waste Prevention Programme II took place in 2021 and 2022. In a total of eight dialogues with different thematic focuses, concrete approaches to the implementation of waste prevention measures were discussed. Dialogues one and two dealt with waste prevention in the area of textiles. Dialogues three and four dealt with disposable articles. The topic of waste prevention in event management was examined in dialogues five and six. Dialogues seven and eight concluded with discussions on educational measures for waste prevention and intercultural communication. About 30 people took part in each dialogue who have points of contact with the topic of waste prevention through their work or other commitments. Participants included representatives of the economy, politics and administration, research, civil society and associations. The dialogues were preceded by a situation analysis in which existing approaches and obstacles to waste prevention in the topic area were examined. At the end of each situation analysis, there were several theses that summarised the contents of the analysis. The dialogues always consisted of a webinar and a subsequent workshop. During the webinar, the findings of the situation analysis were explained and the participants had the opportunity to vote on the focus of the workshop with the help of the theses derived from the situation analysis. At the beginning of the workshops, there were always two to four short talks by people with a background in the according thematic field who gave the participants an initial stimulus. In the second phase of the workshop, participants had the opportunity to actively participate and share their thoughts using an online collaboration tool. A protocol and thematic support material, which was discussed with the participants during the dialogue, were published for each dialogue. The following report summarises all eight dialogues and ends with a conclusion. The Appendix consisting of the protocols and the situation analyses of the eight dialogues can be found in the German version of the final report. Quelle: Forschungsbericht
Das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder, welches erstmalig 2013 verabschiedet wurde, ist 2021 fortgeschrieben worden. Der Dialog mit verschiedenen Akteurinnen und Akteuren spielt in der Umsetzung des Programms eine entscheidende Rolle. Zu diesem Zweck haben 2021 und 2022 die Dialoge zum Abfallvermeidungsprogramm II stattgefunden. In insgesamt acht Dialogen mit verschiedenen thematischen Schwerpunkten wurden konkrete Ansätze zur Umsetzung von Abfallvermeidungsmaßnahmen diskutiert. Dialog eins und zwei beschäftigten sich mit Abfallvermeidung im Bereich Textilien. In den Dialogen drei und vier ging es um Einwegartikel. Das Thema Abfallvermeidung im Eventmanagement wurde in den Dialogen fünf und sechs beleuchtet. Den Abschluss bildeten die Dialoge sieben und acht, in denen Bildungsmaßnahmen zur Abfallvermeidung und zu interkultureller Kommunikation besprochen wurden. An jedem Dialog nahmen ca. 30 Personen teil, die durch ihre Arbeit oder anderes Engagement Berührungspunkte mit dem Bereich Abfallvermeidung haben. Es nahmen Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft, Politik und Verwaltung, Forschung, Zivilgesellschaft und Verbänden teil. Den Dialogen ist jeweils eine Situationsanalyse vorausgegangen, in welcher bestehende Ansätze und Hemmnisse zur Abfallvermeidung im Themenbereich beleuchtet wurden. Am Ende einer jeden Situationsanalyse standen mehrere Thesen, die den Erkenntnisstand zusammenfassten. Die Dialoge setzten sich immer aus einem Webinar und einem darauffolgenden Workshop zusammen. Während des Webinars wurden die Erkenntnisse der Situationsanalyse erläutert und die Teilnehmerinnen und Teilnehmern hatten die Möglichkeit, über die inhaltliche Fokussierung des Workshops mithilfe der von der Situationsanalyse abgeleiteten Thesen, abzustimmen. Zu Beginn der Workshops gab es jeweils zwei bis vier kurze Impulsvorträge von Akteurinnen und Akteuren mit einem entsprechenden thematischen Hintergrund, die den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine erste Anregung geben sollte. In der zweiten Phase des Workshops hatten die Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Möglichkeit sich aktiv einzubringen und konnten mithilfe eines Online-Kollaborationstools ihre Gedanken teilen. Es wurden zu jedem Dialog ein Protokoll und thematisches Unterstützungsmaterial veröffentlicht, über welches im Workshop auch mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern diskutiert wurde. Der folgende Bericht gibt einen Überblick über alle acht Dialoge und enthält eine zusammenfassende Schlussfolgerung. Quelle: Forschungsbericht
<p>Die Abfallwirtschaft ist für den gesamten Abfallkreislauf verantwortlich: von der Abfallvermeidung über die Wiederverwendung und Verwertung bis hin zur Beseitigung. Auch das Sammeln und der Transport von Abfällen, die Sortierung und die Behandlung gehören zu ihren Aufgaben.</p><p>Abfallwirtschaft in Deutschland</p><p>Für Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ist es nahezu selbstverständlich, dass Abfälle gesammelt und entsorgt werden. Diese Selbstverständlichkeit steht aber am Ende eines langen Entwicklungsprozesses der Abfallwirtschaft, der Abfalltechnik und des Abfallrechts in Deutschland.</p><p>Erste gesetzliche Grundlagen für die Abfallentsorgung in Deutschland wurden Anfang des 19. Jahrhunderts in einigen Landesteilen entwickelt. Nachdem die Zusammenhänge zwischen fehlender Stadthygiene und weitverbreiteten Krankheiten wie Cholera immer deutlicher wurden, legte man mehr Wert auf eine geordnete Entwässerung und Abfallentsorgung. Auf kommunaler und regionaler Ebene wurden entsprechende Vorkehrungen getroffen.</p><p>Die erste bundeseinheitliche rechtliche Regelung wurde 1972 mit dem Erlass des Abfallbeseitigungsgesetzes geschaffen. Bereits 1974 wurden auch auf europäischer Ebene zahlreiche Regelungen erlassen um die Anforderungen an Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in allen EU-Mitgliedsstaaten zu harmonisieren. Die zentrale europäische Vorgabe in diesem Politikbereich ist die 2018 aktualisierte <a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:312:0003:0030:de:PDF">EU-Abfallrahmenrichtlinie</a>.</p><p>Die aktuelle Grundlage für das Abfallrecht in Deutschland ist das <a href="https://www.bmuv.de/WS587">Kreislaufwirtschaftsgesetz</a> (KrWG), das im Jahr 2020 novelliert wurde und die Vorgaben des europäischen Abfallrechts umsetzt.</p><p>Am 31. Juli 2013 hat das Bundeskabinett das unter der Beteiligung der Länder erarbeitete <a href="https://www.bmuv.de/publikation?tx_bmubpublications_publications%5Bpublication%5D=77&cHash=8b1574d2e57dcc88815b0a513a4961ec">Abfallvermeidungsprogramm des Bundes</a> verabschiedet. Es erfasst systematisch und umfassend zielführende Ansätze der öffentlichen Hand zur Abfallvermeidung in Form von konkreten Empfehlungen, Instrumenten und Maßnahmen. Es analysiert unterschiedliche abfallvermeidende Maßnahmen in der Produktion, Produktgestaltung, Handel, Gewerbe und dem Gebrauch von Produkten auch unter Beachtung von ökonomischen, sozialen und rechtlichen Kriterien.</p><p>Mit dem „<a href="https://www.bmuv.de/download/abfallvermeidungsprogramm-des-bundes-unter-beteiligung-der-laender-fortschreibung-wertschaetzen-statt-wegwerfen">Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder: Fortschreibung</a>“ (Oktober 2020) wird der 2013 angestoßene Prozess fortgeführt und erweitert. Nun werden auch Maßnahmen einbezogen, die Bürgern, Unternehmen, Vereinen und anderen Institutionen Abfallvermeidungsmöglichkeiten aufzeigen.</p><p>Von der Beseitigung zum Kreislauf</p><p>Die Abfallwirtschaft hat sich in diesem Zeitraum seit 1972 erheblich gewandelt. Der dabei vollzogene Schritt von der Beseitigungswirtschaft zur Kreislaufwirtschaft stellt einen bedeutenden Paradigmenwechsel dar. Ziel ist es nunmehr, natürliche Ressourcen zu schonen und Abfälle umweltverträglich zu bewirtschaften. Dabei spielen die nachhaltige Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie die Ressourceneffizienz eine wesentliche Rolle.</p><p>Ein zentraler Grundsatz des Gesetzes ist die fünfstufige Abfallhierarchie:</p><p>Abfälle müssen von Anfang an getrennt gesammelt werden, um die stofflichen Potenziale der verschiedenen Abfallströme möglichst vollständig nutzen zu können. Die getrennte Erfassung der Abfälle ist für die Einhaltung der abfallstromspezifischen Qualitätsanforderungen bei der stofflichen Verwertung grundsätzlich erforderlich. Die haushaltsnah anfallenden Abfallströme Altpapier, Altglas, Kunststoffabfälle und Bioabfälle sind gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) seit 2015 verpflichtend getrennt zu sammeln. Die Pflicht zur getrennten Sammlung gilt gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__10.html">§10 Abs. 1 ElektroG</a>) auch für derartige Geräte sowie laut Batteriegesetz (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/battg/__11.html">§11 Abs. 1 BattG</a>) für Altbatterien und Akkumulatoren.</p><p>Das im KrWG verankerte Instrument der Produktverantwortung legt Verantwortlichkeiten entlang des Lebenszyklus von Produkten fest. Es schafft Anreize, langlebige und abfallarme Produkte herzustellen. Die Produktverantwortung soll zudem die umweltverträgliche Verwertung und Beseitigung nach dem Gebrauch sicherstellen.</p><p>Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/abfallaufkommen">Netto-Abfallaufkommen</a> in Deutschland beträgt jährlich etwa 350 Millionen Tonnen. Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch) machen mit rund 60 Prozent den Großteil dieses Abfallaufkommens aus. Rund 14 Prozent sind Siedlungsabfälle. Der Anteil der auch als „Sonderabfälle“ bekannten gefährlichen Abfälle beträgt rund fünf Prozent. Weitere Informationen unter Abfallstatistik.</p><p>Zur Bewältigung dieser Abfallströme stehen eine Reihe hochwertiger Entsorgungsverfahren zur Verfügung, deren Weiterentwicklung das UBA gefördert und begleitet hat. Dabei kommen je nach Abfallart unterschiedliche Abfallbehandlungsverfahren zum Einsatz.</p><p>Die Abfallwirtschaft in Deutschland ist technologisch hoch entwickelt. Deshalb unterstützt das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> gezielt den Transfer von Wissen und Technologien.</p><p>Im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Abfallverbringungen wurde 1994 im UBA auf Grundlage des Abfallverbringungsgesetzes die Anlaufstelle Basler Übereinkommen eingerichtet. Die Anlaufstelle hat insbesondere die Aufgabe, über den Abfalltransport durch Deutschland zu entscheiden (Erteilung von Transitgenehmigungen), Informationsanfragen zu beantworten sowie Behörden und die Wirtschaft zu beraten. Ferner ist sie Kontaktstelle für andere Anlaufstellen und das Sekretariat der UNEP und der EU-Kommission</p>
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