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Verwendung der Abwasserabgabe in Nordrhein-Westfalen - Eine Bestandsaufnahme aus ökologischer und ökonomischer Sicht

Das Projekt "Verwendung der Abwasserabgabe in Nordrhein-Westfalen - Eine Bestandsaufnahme aus ökologischer und ökonomischer Sicht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bochum, Seminar für Wirtschafts- und Finanzpolitik durchgeführt. Die Abwasserabgabe wurde mit der Verabschiedung des Abwasserabgabengesetzes vom 13. September 1976 zum Jahre 1978 eingeführt. Seit dem Jahr 1981 ist nach den Bestimmungen des Abwasserabgabengesetzes die Abwasserabgabe zu entrichten. Zurzeit ist das Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (AbwAG - Abwasserabgabengesetz) in der Fassung vom 18. Januar 2005 in Kraft. Die Abgabepflicht knüpft an die der Einleitung von Abwasser in ein Gewässer an. Abgabepflichtig sind Gemeinden und Wasserwirtschaftliche Verbände sowie Direkteinleiter. Das Landesumweltamt führt die Erhebung der Abwasserabgabe zentral für das Land Nordrhein-Westfalen durch. Die Verwendung des Aufkommens unterliegt einer Zweckbindung. So schreibt das AbwAG eine Verwendung für Maßnahmen vor, die der Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte dienen. Bis auf den zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erforderlichen Teil fließt das Abgabeaufkommen folglich nicht in den allgemeinen Landeshaushalt. Vor dem Hintergrund des Aufkommens aus der Abwasserabgabe und mit Blick auf die nunmehr 25jährige Historie der Abwasserabgabe sind die geförderten Projekte und Maßnahmen hinsichtlich ihrer Verwendung für den Gewässerschutz aus ökologischer und ökonomischer Sicht darzustellen. Zu diesem Zweck werden die Fördermaßnahmen über einen 5-Jahreszeitraum (2000 bis 2004) erfasst, systematisiert und die grundlegenden Entwicklungen, die im Zeitablauf stattgefunden haben, aufgezeigt. Durch die Herausarbeitung der ökologischen sowie ökonomischen Nutzenaspekte lässt sich die kostenlastig geführte politische Diskussion um die Abwasserabgabe um einen zentralen Aspekt erweitern. Die Bearbeitung der vorliegenden Untersuchung erfolgt in zwei Schritten. Im ersten Schritt erfolgt eine Bestandsaufnahme der Verwendung der Abwasserabgabe, indem zunächst die haushaltstechnische Erfassung des Abgabeaufkommens abgebildet wird. Inhaltliche Aspekte der Verwendung werden sodann anhand der Verwendungen der Abwasserabgabe im Rahmen der Initiative ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft in Nordrhein-Westfalen dargestellt. Weitere Mittelverwendungen außerhalb der Initiative Wasserwirtschaft werden ebenfalls inhaltlich sowie hinsichtlich ihrer Entwicklungstendenzen dargestellt. Im zweiten Schritt erfolgt schließlich die Analyse der Verwendung der Abwasserabgabe aus ökologischer und aus ökonomischer Sicht. Vor dem Hintergrund der ökologischen Ziele und Handlungsbedarfe werden die ökologischen Effekte der im Rahmen der Initiative Wasserwirtschaft verausgabten Fördermittel untersucht. Analog dazu erfolgt die Untersuchung ökonomischer Begleiterscheinungen der Verwendung der Abwasserabgabe vor dem Hintergrund ökonomischer Zielgrößen, die durch Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Initiative Wasserwirtschaft tangiert werden. Der Kurzbericht zur Studie schließt mit einem Ausblick im vierten Kapitel.

Wissenschaftliche Unterstuetzung bei der Erarbeitung eines Abfallabgabengesetzes

Das Projekt "Wissenschaftliche Unterstuetzung bei der Erarbeitung eines Abfallabgabengesetzes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Köln - Finanzwissenschaftliches Forschungsinstitut durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist die wissenschaftliche Unterstuetzung der Arbeiten an einem Entwurf des Abfallabgabengesetzes. Die Schwerpunkte liegen dabei in Grundlagenarbeiten zu Fragen der Fassung des Abgabetatbestandes, der Bemessungsgrundlage, der Tarifkonstruktion und der Abgabepflicht, die stets vor dem Hintergrund des mit der Abfallabgabe verfolgten Lenkungszwecks durchzufuehren sind. Ferner soll ein praktikables Verfahren zur Erhebung und Festsetzung der Abgabe erarbeitet werden. Die Vereinbarkeit einer Abfallabgabe mit dem EG-Recht wird im Rahmen des Vorhabens geprueft. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens auftretende Vorschlaege sind fachlich zu ueberpruefen und die Konsequenzen von Ausgestaltungsvarianten der Abfallabgabe abzuschaetzen.

Praktische Ausgestaltung einer fortzuentwickelnden Abwasserabgabe sowie mögliche Inhalte einer Regelung

Das Projekt "Praktische Ausgestaltung einer fortzuentwickelnden Abwasserabgabe sowie mögliche Inhalte einer Regelung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH - UFZ, Department Ökonomie durchgeführt. Das Vorhaben baut auf dem abgeschlossenen Vorhaben 'Weiterentwicklung von Abwasserabgabe und Wassernutzungsentgelten zu einer umfassenden Wassernutzungsabgabe' auf (UBA-TEXTE 67/11). In dem Vorhaben konnte gezeigt werden, dass die Abwasserabgabe als Demeritorisierungsabgabe ihre Lenkungswirkung insbesondere auf die Zahllast stützt. Dadurch wird der Abgabenpflichtige zur kontinuierlichen Überprüfung angehalten, ob Schadstoffeinträge aus dem Abwasser vermindert werden können. Zweck und Ziel des neuen Vorhabens ist es, auf der Grundlage der theoretischen Erkenntnisse des Vorgängervorhabens konkrete Vorschläge zur Ertüchtigung (Effektivierung) der Abwasserabgabe zu erarbeiten und auf ihre praktischen Auswirkungen hin zu untersuchen. Diese Konzepte sind unter abwassertechnischen, rechtlichen und politisch-/ökonomischen Gesichtspunkten zu bewerten.

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