Fachtagung blickt auf den aktuellen Stand der Lärmsituation und der Lärmwirkungsforschung Dauerhafter Lärm ist eine Belastung für Körper und Psyche, kann krank machen und im schlimmsten Fall sogar zu Herzinfarkten und Schlaganfällen führen. Jeder vierte Mensch in Deutschland lebt in einer Region, in der die Belastung durch Verkehrslärm zu hoch ist. Allein durch den Straßenverkehr sind 16 Millionen Menschen regelmäßig einem Geräuschpegel von über 55 Dezibel ausgesetzt. Dies mindert nicht nur die Lebensqualität vieler Menschen, sondern erhöht auch das Krankheitsrisiko, insbesondere für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Damit ist Lärm ein gravierendes Umweltproblem. Das Umweltbundesamt (UBA) befasst sich seit seiner Gründung 1974 mit dem Schutz vor Lärm. Die Fachtagung „50 Jahre UBA – 50 Jahre Schutz vor Lärm“ am 30.01.2024 in Dessau beleuchtet aktuelle Fragen zum Thema Lärmschutz. Zunehmender Verkehr, immer dichtere Besiedlung und neue Lärmquellen: Trotz zahlreicher Erfolge in den vergangenen Jahrzehnten im Bereich des Lärmschutzes sind noch immer viele Menschen in Deutschland von Lärm betroffen. UBA -Präsident Dirk Messner: „Es besteht ein erheblicher Handlungsbedarf auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene, um das Erkrankungsrisiko der Bevölkerung durch Lärm deutlich zu verringern. Wir müssen unsere Städte ruhiger machen.“ Mit welchen Maßnahmen der Schutz der Bevölkerung vor Lärm verbessert werden kann, wird auf der Fachtagung „50 Jahre UBA – 50 Jahre Schutz vor Lärm“ vorgestellt und diskutiert. Die aktuellen Ergebnisse der bundesweiten Lärmkartierung des UBA zeigen, dass allein durch den Straßenverkehr rund 16 Millionen Menschen einem Geräuschpegel von über 55 Dezibel ausgesetzt sind. Auch der Schienenverkehr (rund 3,6 Millionen Betroffene) und der Luftverkehr (rund 800.000 Betroffene) tragen dazu bei, dass etwa 25 Prozent der Menschen in Deutschland in Gebieten leben, in denen die Belastung durch Verkehrslärm zu hoch ist. Deshalb müssen die bestehenden Instrumente und Maßnahmen zum Schutz vor Lärm noch effizienter und zielgerichteter eingesetzt werden. Eine deutliche Minderung der Beeinträchtigungen durch den Verkehrs- und Anlagenlärm lässt sich nur durch eine Kombination verschiedener Einzelinstrumente erreichen – von der Fahrzeug- und Anlagentechnik über das Steuerrecht bis hin zur Verkehrs- und Stadtplanung. In einem umfassenden Konzept zur Lärmminderung sind neben der Verkehrsvermeidung und der Verlagerung von Verkehr auf umweltschonendere Verkehrsmittel Maßnahmen zur Begrenzung der Geräuschemissionen wichtig. Instrumente zur Minderung der Geräuschemissionen zielen auf leisere Fahrzeuge und Anlagen, Betriebsweisen und Fahrwege. Im Hinblick darauf müssen vor allem die Emissionsgrenzwerte konsequent an den fortschreitenden Stand der Technik angepasst werden. Die Entwicklung lärmarmer Technologien muss wiederum durch marktwirtschaftliche Anreize gefördert werden. Das UBA hat seit seiner Gründung 1974 die wissenschaftlichen Grundlagen für zahlreiche Rechtsvorschriften zum Lärmschutz erarbeitet und damit einen wichtigen Beitrag zum Lärmschutz geleistet. So beruht die Verkehrslärmschutzverordnung, die 1990 erlassen wurde und Lärmschutzmaßnahmen an neuen oder wesentlich geänderten Straßen und Schienenwegen vorschreibt, auf der wissenschaftlicher Arbeit der UBA-Fachleute. Auch an der Novellierung der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“, dem wichtigsten Regelwerk zum Schutz vor Industrie- und Gewerbelärm, hat das UBA maßgeblich mitgewirkt. Um die gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Lärm weiter zu reduzieren, sind nach wie vor erhebliche Anstrengungen erforderlich. Das UBA unterstützt diesen Prozess mit Aufklärung, wissenschaftlichen Analysen und fundierten Bewertungen. Die Fachtagung findet am 30.01.2024 im Hörsaal des UBA in Dessau-Roßlau statt. Nähere Informationen zum Programm finden Sie unter folgendem Link: Fachtagung „50 Jahre UBA – 50 Jahre Schutz vor Lärm“
Im Rahmen des Projektes wird das Thema „Siedlungsrückzug“ aus rechtlicher und planerischer Sicht analysiert. Es erfolgt eine Bestandsaufnahme von erfolgten Siedlungsrückzügen in Deutschland und in internationalem Kontext. Anschließend wird der Rechtsrahmen für Siedlungsrückzüge und der Möglichkeiten und Grenzen einer Steuerung analysiert. Untersucht werden insbesondere Regelungen des Raumplanungs-, des Bauplanungs-, des Umwelt-, und des Gebührenrechts. Die Untersuchung wird auf der Grundlage der Handlungsmotive des Umgangs mit dem demografischen Wandel (Leerstandsproblematik) und des Klimawandels (vorsorgender Hochwasserschutz) vertieft. Dabei werden auch Optionen der Vermeidung nicht klimaresilienter Siedlungen einbezogen. Veröffentlicht in Climate Change | 21/2016.
Bis zum Jahr 2030 soll der Flächenverbrauch bundesweit auf weniger als 30 Hektar pro Tag gesenkt werden. In dem Forschungsbericht werden Forschungsergebnisse, Praxiserfahrungen und politische Initiativen zum Flächensparen zusammengestellt und analysiert. Vorhandene aber auch neue Instrumente zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme aus den Bereichen Umweltrecht, Planungsrecht, Kooperation, Steuerrecht, Förderung und Subventionen sowie Öffentlichkeitsarbeit werden klassifiziert und bewertet. Aus den Erkenntnissen haben die Autoren einen an Bund und Länder adressierten Aktionsplan Flächensparen entwickelt. Mit ihm soll es möglich sein, die flächenpolitischen Ziele zu erreichen. Veröffentlicht in Texte | 38/2018.
Neue Leitung für das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Nordrhein-Westfalen: Dr. Sibylle Pawlowski folgt auf Dr. Thomas Delschen. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Nordrhein-Westfalen erhält eine neue Hausleitung. Dr. Sibylle Pawlowski tritt die Nachfolge von Dr. Thomas Delschen an, der in der Vorwoche in Pension gegangen ist. Pawlowski ist die erste Präsidentin des LANUV. „Mit Frau Dr. Pawlowski gewinnen wir eine versierte Fachfrau, die über hervorragende Voraussetzungen für die Behördenleitung verfügt“, sagte Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann. „Einer der wichtigsten Arbeitsschwerpunkte des LANUV sind die Auswirkungen des Klimawandels. Mit ihrem großen Sachverstand im Bereich Wasserwirtschaft ist Frau Dr. Pawlowski daher eine große Bereicherung. Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit.“ Die 58-jährige Dr. Pawlowski wurde in Göttingen geboren. Zuletzt war sie stellvertretende Leiterin der Abteilung für Kreislaufwirtschaft, Bodenschutz und Wasserwirtschaft im nordrhein-westfälischen Umweltministerium (MULNV) und Referatsleiterin für Wasser- und Abgabenrecht. Nach dem Unwetter im Juli 2021 betätigte sie sich in führender Position in der Arbeitsgruppe Hochwasser. Die promovierte Juristin ist seit 1998 im MULNV. Ihre Tätigkeit in der Landesverwaltung begann sie bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Vorher war sie Fachanwältin für Arbeitsrecht. Dr. Pawlowski erklärte zu ihrem Amtsantritt: „Ich freue mich auf die neue Herausforderung. Das LANUV ist die Fachbehörde in Nordrhein-Westfalen für den Schutz von Mensch und Tier, Natur und Umwelt. Ich freue mich darauf, diese renommierte Behörde mit ihren vielen hoch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu führen und ihre Zukunft zugestalten.“ Dr. Pawlowski tritt die Nachfolge von Dr. Delschen an. Der gebürtige Krefelder hatte die Behördenleitung im Oktober 2013 übernommen. „Herr Dr. Delschen hat das LANUV fachlich und organisatorisch in den vergangenen acht Jahren geprägt sowie erfolgreich ausgebaut und vorangebracht. Vor allem die Vision der nachhaltigen Landesbehörde war ihm sehr wichtig. So trägt das LANUV mittlerweile das EMAS-Siegel, ist als familienfreundlicher Arbeitgeber zertifiziert. Für seinen Ruhestand wünsche ich ihm alles Gute“, sagte Staatssekretär Dr. Bottermann. Das LANUV ist eine technisch-wissenschaftliche Fachbehörde und untersteht dem Umweltministerium. Zu ihren Aufgaben zählen unter anderem Naturschutz und Landschaftspflege, Fischereiökologie, Luftreinhaltung und Gewässerschutz, Geräusche und Erschütterungen, Bodenschutz und Altlastenerfassung, Abfallwirtschaft und Anlagensicherheit, Umweltmedizin, Umweltanalytik, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung, Tierschutz und Tierseuchenkontrolle. Beim LANUV sind derzeit etwa 1500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an insgesamt 17 Dienststellen, beschäftigt, darunter befinden sich auch die drei Hauptstandorte Recklinghausen, Essen und Duisburg. Download: Pressemitteilung Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz
Das Projekt "Durchfuehrung einer Tagung zum Thema 'Oeko-Steuern als Ausweg aus der Agrarkrise?' vom 15.-17. Juni 1992" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Evangelisches Bauernwerk in Württemberg durchgeführt.
Liebe Leser*innen, sie verbrauchen unnötig Ressourcen und produzieren viel Müll, der der Umwelt schadet und ein Ärgernis in Straßen und Parks ist: Einwegverpackungen von „Coffee to go“ und anderen Getränken und Speisen zum Mitnehmen. Um zwei Maßnahmen, die die Müllflut eindämmen sollen, geht es in dieser Newsletter-Ausgabe. Außerdem stellen wir neueste Zahlen zum Klimaschutzpotenzial von Tempolimits vor sowie Konzepte, wie die CO ₂ -Bepreisung sozial gerecht und Städte für alle gesund gestaltet werden können. Ebenfalls mit dabei: innovative Produkte aus dem Bundespreis Ecodesign und die Neuauslobung des Preises für das Jahr 2023. Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Gegen die Müllflut: Neues Recht auf „Mehrweg to go“ und geplante Abgabe auf Einwegplastik To-Go-Einwegverpackungen durch Mehrweg zu ersetzen, spart Müll und Ressourcen. Quelle: FotoHelin / Adobe Stock Ob „Coffee to go“ im Café oder Sushi im Schnellrestaurant – seit dem 01.01.2023 haben Kund*innen die Wahl: Ohne Aufpreis beziehungsweise höchstens gegen Pfand müssen sie Speisen & Getränke zum Sofortverzehr vor Ort oder zum Mitnehmen auch in einer Mehr- statt in einer Einwegverpackung angeboten bekommen. Bei Speisen gilt die Pflicht zur Mehrweg-Alternative für alle Verpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen. Bei Getränken gilt sie – unabhängig vom Material – für alle Einwegbecher. Die Pflicht gilt für alle Verpackungen die jeweils erst beim Unternehmen befüllt werden. Sehr kleine Unternehmen mit höchstens fünf Beschäftigten und einer Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern, wie Imbisse und Kioske, können ihre Pflicht auch erfüllen, indem sie anbieten, auf Wunsch mitgebrachte Gefäße der Kund*innen zu befüllen. Ein großer Schritt auf dem Weg raus aus der Wegwerfgesellschaft. Defizite bleiben indes: Einwegverpackungen können auch weiterhin ohne Aufpreis ausgegeben werden und sind oftmals für die Kund*innen bequemer, da sie nicht zurückgegeben werden müssen. Übergreifende Rücknahmesysteme, in denen Mehrwegbehältnisse quasi an jeder Ecke zurückgegeben werden können, sind noch nicht überall verbreitet. Von der neuen Mehrwegangebotspflicht ausgenommen sind zudem derzeit noch Einwegverpackungen, die keinen Kunststoff enthalten, wie etwa Pizzakartons. Mehrweg weiteren Auftrieb verschaffen könnte die voraussichtlich 2024 beginnende Abgabepflicht auf einige Einwegprodukte, die ganz oder teilweise (etwa Beschichtung) aus Kunststoff bestehen: Nach auch in Deutschland umzusetzenden EU-Vorschriften müssen Hersteller von Einweg-Getränkebechern und anderen kunststoffhaltigen Einwegprodukten dann für das Wiedereinsammeln aus Straßen und Parks und das Entsorgen zahlen – bisher bleiben vor allem Städte und Gemeinden auf den Kosten von etwa bis zu 434 Millionen Euro jährlich sitzen. UBA-Präsident Dirk Messner: „Wir erwarten, dass die neue Abgabe auf Einwegplastik der Vermüllung der Umwelt endlich einen Riegel vorschiebt und dass Hersteller und Handel gerade bei den beliebten To-Go-Verpackungen in der Folge deutlich mehr Mehrweg anbieten. Wir Verbraucher können natürlich auch helfen: beim Einkauf auf Mehrweg pochen und Zigarettenkippen und anderen Plastikmüll nicht einfach in die Landschaft werfen“. Studie des Umweltbundesamts: Tempolimit spart mehr CO₂ ein als gedacht Beitrag im ZDF Klimabericht-Podcast zur Klimabilanz des Verkehrssektors Der SPIEGEL-Podcast "Klimabericht" rund um die Klimaziele im Verkehrssektor, unter anderem mit UBA-Verkehrsexpertin Dr. Katrin Dziekan. Böllern zu Silvester: Abgesang auf das Feuerwerk Bunte Raketen zum Start ins neue Jahr: Wegen der Pandemie ist diese Tradition zweimal ausgefallen. Die Folge: weniger Patienten in den Kliniken und sauberere Luft. Beitrag im Deutschlandfunk Kultur, unter anderem mit UBA-Luftexpertin Ute Dauert. Geschäftsmodell Lärm Viele Straßenanwohner*innen beklagen sich über die dauerhafte Geräuschkulisse vor der eigenen Haustür. Der Lärm ist nicht nur nervig, sondern kann auch der Gesundheit schaden. Trotzdem werden manche Automodelle lauter gebaut als technisch notwendig. Warum sie trotzdem zugelassen werden, erklärt UBA-Experte Lars Schade bei 3Sat NANO. Der radikale Umbruch zur Zirkularität genauso wichtig wie Klimaneutralität UBA-Präsident Dirk Messner im "TrashTalk"-Podcast. Er erklärte eindringlich, warum es aus seiner Sicht eines radikalen Umbruches zu einer echten Kreislaufwirtschaft bedarf und warum das Thema Zirkularität mit ähnlich viel Nachdruck verfolgt werden sollte wie die Klimaneutralität. Außerdem beleuchtete er unter anderem die Rolle des UBA beim Vollzug abfallrechtlicher Regelungen sowie bei der Forschung zu Abfallsammlung und Recycling. UBA-Zahl des Monats 12/2022 Quelle: UBA Bisphenole können bereits in geringen Konzentrationen hormonell schädigend für die menschliche Gesundheit und Organismen in der Umwelt sein. Bisphenol A (BPA) wurde in 100 Prozent der untersuchten Erwachsenen in Europa, Bisphenol F und Bisphenol S in 50 Prozent der Menschen nachgewiesen.
Liebe Leser*innen, Online-Shopping ist nicht grundsätzlich schlecht für die Umwelt – es kann sogar klimafreundlicher sein, als mit einem Auto zu einem Geschäft zu fahren. Doch was und wie wir online einkaufen, beeinflusst die CO ₂ -Bilanz erheblich. Wir stellen Ihnen unsere neuesten Studienergebnisse für einen klimafreundlicheren Onlinehandel vor und was Handel, Logistikunternehmen, Politik und Verbraucher*innen konkret tun können. Außerdem geht es um die neuesten Daten zu den Treibhausgasemissionen und erneuerbaren Energien in Deutschland im Jahr 2022 sowie um die wichtigsten Erkenntnisse aus dem kürzlich erschienenen Synthesebericht des Weltklimarates, an dem das UBA mitgewirkt hat. Ein weiteres Thema: der unter anderem vom UBA bei der Europäischen Chemikalienagentur eingereichte Vorschlag für eine EU-weite Beschränkung per- und polyfluorierter Alkylsubstanzen (PFAS). Sofern die Beschränkung wie vorgeschlagen umgesetzt wird, wird die Verwendung der für Umwelt und Gesundheit bedenklichen PFAS in vielen Produkten, für die es bereits Alternativen gibt, nicht mehr erlaubt sein. Etwa in beschichtetem Kochgeschirr, Textilien und Nahrungsmittelverpackungen. Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Wie der Onlinehandel klimafreundlicher werden kann Beim Onlineshoppen kann viel CO2 gespart werden. Etwa, indem Retouren vermieden werden. Quelle: Gorodenkoff / Adobe Stock Ob online oder im Laden – wer nur das wirklich Nötige kauft und ansonsten auf umweltfreundliche Produkte achtet, spart am meisten klimaschädliche Treibhausgasemissionen. Darüber hinaus liegen die größten Potenziale für einen klimafreundlicheren Onlinehandel bei Versandverpackungen, Retouren und Logistik, so eine Studie des UBA. Würden in diesen drei Bereichen alle identifizierten Optimierungspotenziale genutzt, könnten die Treibhausgasemissionen pro beispielhaftem Onlineeinkauf zwischen 18 und 98 Prozent sinken. Hierfür sind alle Akteure gefragt: Politik, Handel, Logistikunternehmen und auch die Kundinnen*Kunden. Beispiel Retouren: Das Zurücksenden von Waren schlägt nicht nur mit dem zusätzlichen CO ₂ -Ausstoß des Rücktransports zu Buche, sondern teils auch mit den gesamten Emissionen der Herstellung, wenn die zurückgegebenen Waren vernichtet werden. Helfen könnte zum Beispiel, wenn Händler bessere Informationen zu ihren Produkten bereitstellen, um Retouren zu vermeiden. Die Politik könnte durch Anpassungen im Steuerrecht fördern, dass Händler zurückgesandte Waren spenden statt vernichten. Beispiel Versandverpackungen: Viele Produkte sind in ihrer Produktverpackung bereits gut geschützt. Sie können ohne zusätzliche Versandverpackung verschickt werden, so dass weniger Verpackungsmaterial verbraucht wird. Auch Mehrwegsysteme bei Versandverpackungen sollten in Zukunft stärker genutzt werden. Beispiel Logistik: 80 Prozent der Treibhausgasemissionen je Lieferung auf der letzten Meile könnten durch eine Elektrifizierung der Lieferfahrzeuge und durch Lieferkonzepte mit Zwischenlagern (Micro Hubs) und Liefer-Fahrrädern gespart werden. Die Politik kann hier fördernd eingreifen und zum Beispiel Ladeinfrastruktur und Raum für Micro Hubs bereitstellen. Unternehmen, die bereits Lieferdienstleistungen möglichst umweltschonend auf der letzten Meile anbieten, können ihr Umweltengagement mit dem Umweltzeichen Blauer Engel kennzeichnen. Umweltbundesamt-Chef: Wärmepumpe ist nur Teil der Lösung UBA-Präsident Dirk Messner im Interview mit der FUNKE Mediengruppe über Maßnahmen zum Klimaschutz Tempolimit 120: Warum es mehr bringt als gedacht Tagesspiegel Background zur neuen UBA-Studie zu den Klimawirkungen eines Tempolimits Wie viel Energie können wir noch sparen? Energie zu sparen ist nicht nur gut für den Geldbeutel, sondern auch für das Klima. Doch wie können Verbraucher*innen und Unternehmen überhaupt noch effizienter werden? Handelsblatt-Podcast "Green&Energy" unter anderem mit UBA-Experte Matthias Weyland „Es sind keine Steuererhöhungen, über die wir hier reden“ UBA-Präsident Dirk Messner empfiehlt im Interview mit dem Handelsblatt den Abbau umweltschädlicher Subventionen und skizziert Maßnahmen, die aus seiner Sicht auch die FDP überzeugen könnten. Klimaneutrale Produkte – Saubere Sache oder trickreiche Täuschung? Shampoo, Schokolade und selbst Flugreisen nennen sich heute klimaneutral. Doch wer genau hinsieht merkt: Vom angeblich grünen Konsum mit gutem Gewissen bleibt oft kaum etwas übrig. "Zeitfragen Feature" im Deutschlandfunk Kultur, unter anderem mit UBA-Experte Michael Bilharz. Giftfrei leben: Gesundheit schützen, Gefahren minimieren Für 18 untersuchte Stoffe und Stoffgruppen hat das Gesundheitsforschungsprojekt HBM4EU über fünf Jahre hinweg kritische Belastungen in nahezu allen Bevölkerungsgruppen Europas gefunden. In 14 Prozent der Körper von Kindern und Jugendlichen finden sich Werte, „bei denen gesundheitliche Folgen nicht mehr ausgeschlossen werden können“, erläutert UBA-Expertin Dr. Marike Kolossa-Gehring. Podcast "Umwelt aufs Ohr" vom Deutschen Naturschutzring PFAS-Chemikalien: "Bauen sich nicht wirklich ab" "Ewige Chemikalien" sind in und auf einigen Alltagsprodukten enthalten, auch in bestimmten Nahrungsmitteln, sagt UBA-Expertin Marike Kolossa-Gehring. "Wir sind gut beraten, sehr genau hinzugucken, welche Produkte wir kaufen", sagt sie im WDR 5 Morgenecho. UBA-Präsident empfiehlt klimagerechtes Steuersystem Eine Mehrwertsteuer-Senkung für pflanzliche Lebensmittel und Vorteile für die Heizungssanierung: UBA-Präsident Dirk Messner plädiert für zielgerichtete Steuern, um den Klimaschutz voranzubringen. "Interview der Woche" bei BR24
Das Projekt "Abgaben fuer den Bodenschutz in Sachsen-Anhalt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Köln - Finanzwissenschaftliches Forschungsinstitut durchgeführt. Der Schutz des Bodens, der lange im Schatten des Natur- und Landschaftsschutzes als integraler Bestandteil desselben verstanden wurde, trat mit den Bodenschutzgesetzen einiger Länder und dem Entwurf für ein Bundesbodenschutzgesetz (das als Fraktionsentwurf von Bündnis 90/Grüne existierende Bodenschutzgesetz Sachsen-Anhalt) den Weg zu einem eigenen Rechtsbereich an, der freilich dennoch in enger rechtlicher Verbundenheit mit dem Naturschutz und dem Naturschutzrecht verbleibt. Das Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut hat 1996 vom Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt den Auftrag erhalten, eine Bodenschutzabgabe zu konzipieren. Der Konzeption der Abgabe ging eine mit dem Auftraggeber gemeinsame Entwicklung der Zielkonzeption der Abgabe einher, in der das landespolitische Bodenschutzziel Sachsen-Anhalts bestimmt und auf konkurrierende Beziehungen zu anderen Zielen und Instrumenten geprüft wurde. Daran schloss sich die Entwicklung einer zieladäquaten Ausgestaltung der Abgabe an. Wirkungsanalysen von lenkenden Abgaben gliedern sich in drei Teile: die Aufkommensschätzung, die Belastungsanalyse und die Analyse der Lenkungswirkung. Für die Aufkommensschätzung aus der Abgabe wurde neben dem Abgabesatz ein Mengengerüst entwickelt, das landesweit die Bemessungsgrundlage erfasst. Die Belastungsanalyse beruht auf einer Differenzierung der Abgabepflichtigen nach Gruppen, z. B. Unternehmen (oder auch Industriesektoren), Haushalte (oder auch Einkommensgruppen) und Staat (oder auch Gebietskörperschaften). Schließlich wurde für die Lenkungsanalyse die Reaktion der Abgabepflichtigen auf die Abgabe abgeschätzt, und die Ergebnisse wurden auf die Ausgestaltungsvarianten bezogen. Am Ende des Projekts wurde die Broschüre Eine Abgabe für den Bodenschutz erarbeitet.
Das Projekt "Bewertung der rechtlichen Zulässigkeit einer Mehrwertsteuerhalbierung allein für den Schienenfernverkehr vor dem Hintergrund der Auslegung der MwSt-RL durch den EuGH (Rs. C-109/02)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von REDEKER SELLNER DAHS Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB durchgeführt. A) Problemstellung: Der Koalisationsvertrag 2002 sieht die Einführung einer Mehrwertsteuersenkung auf 7 Prozent für den Schienenfernverkehr vor. Auf diese Weise soll die Attraktivität der Bahn gegenüber anderen Verkehrsträgern gestärkt werden. In der derzeitigen Diskussion beruft sich insbesondere das BMF auf ein Urteil des EuGH (C-109/02 vom 23.10.2003), das einer derartigen Begünstigung der Bahn im Verhältnis zu konkurrierenden Verkehrsträgern entgegenstehen soll. Nach dortigem Verständnis des EuGH-Urteils kann aufgrund des Grundsatzes der Steuergerechtigkeit eine Mehrwertsteuerreduzierung nur dann vorgenommen werden, wenn sie gleichzeitig auf konkurrierende Verkehrsträger - also den Inlandsflugverkehr und Omnibussysteme erstreckt wird. Die beabsichtigte Verbesserung der Wettbewerbssituation der Bahn ließe sich dann allerdings nicht erreichen. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Aus Sicht des BMU ist eine Mehrwertsteuerreduktion ein wichtiges Instrument, um über eine Steigerung der Attraktivität der Bahn zu einer verstärkten Verlagerung des Individualverkehr auf die Schiene beizutragen. BMU hat sich daher in der bisherigen Diskussion für eine Umsetzung des Koalitionsziels - sofern Gegenfinanzierungsmöglichkeiten erschlossen werden - ausgesprochen. Für die weitere Diskussion muss die bisherige BMU-Position auf Grundlage einer rechtlichen Stellungnahme einer Überprüfung unterzogen werden und eventuell einer Anpassung erfahren. C) Ziel des Vorhabens ist die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die weitere Positionierung des BMU zur dargestellten Problematik. Im Rahmen des Gutachtens ist zu prüfen, ob eine Mehrwertsteuersenkung allein für den Schienenfernverkehr auf Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH (insbesondere C-109/02 vom 23.10.2003) mit dem europäischen Steuerrecht (Mehrwertsteuerrichtlinie) vereinbar ist.
Das Projekt "Umweltschutz und Steuerrecht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Trier, Fachbereich V Rechtswissenschaft durchgeführt.
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Luft | 62 |
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