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RWE Eemshaven Holding II B.V. - Erhöhung des Anteil an Biomasse im Kraftwerk

Die RWE Eemshaven Holding II B.V. betreibt in Eemshaven ein Steinkohlekraftwerk. Zur Erreichung der Klimaschutzziele nach dem niederländischen Klimaschutzgesetz für den Bereich Produktion von Strom und Wärme strebt die RWE die Nutzung der RWE Strategie "Biobased Energy, Carbon Capture, Utilisation & Storage (BECCUS)" an. Vorhabenziel ist die Erhöhung der Einsatzmenge an Biomasse und die Abscheidung von CO2. Die Menge der eingesetzten Biomasse (Primärbrennstoff und Abfälle) soll von derzeit 1,6 Mio Tonnen/Jahr auf 5 - 6 Mio Tonnen/Jahr (Heizwertabhängig) erhöht werden. Auf Steinkohle wird dann ab 2030 vollständig verzichtet. Das abgeschiedene CO2 aus der Verbrennung wird behandelt und per Schiff oder Pipeline abtransportiert. Die Nutzung und unterirdische Lagerung von CO2, d.h. der Teil "Utilisation & Storage" ist nicht Bestandteil des hier geplanten Projektes.

Verfahrens- und anlagentechnische Demonstration eines neuartig integrierten Heißgasfilter-Katalysator-Systems (HGF-SCR) zur ressourcenschonenden und hochverfügbaren Reduktion von NOx- und NH3-Emissionen in Zementdrehofenabgasen

Das hessische Unternehmen wurde im Jahr 1889 gegründet und stellt verschiedene Produkte aus Kalkstein her, u.a. Zement. Es ist mehrheitlich in Familienbesitz und gilt gemäß EU Definition als Großunternehmen, da die HeidelbergCement AG eine maßgebliche Beteiligung hält. Das Unternehmen betreibt in Großenlüder-Müs ein Zementwerk. Die Zementproduktion ist einer der größten Emittenten von CO 2 und Luftschadstoffen, insbesondere Stickoxide und Ammoniak. Die Potentiale des bislang zur Abgasreinigung überwiegend eingesetzten SNCR Verfahrens für einen umweltverträglichen Umbau der Zementindustrie sind jedoch begrenzt. Die Zementwerke Otterbein planen daher eine innovative Anlage zur Abgasreinigung, die einen Heißgasfilter mit einem Katalysator in einer Funktionseinheit kombiniert (HGF-SCR). Dies ermöglicht eine hocheffiziente Reduktion der bei der Zementherstellung entstehenden Emissionen deutlich unter die geltenden Grenzwerte. Im Vergleich zu anderen innovativen Technologien der Abgasreinigung in diesem Bereich ist das hier geplante Verfahren robuster und energieeffizienter. Die großtechnische Umsetzung gibt darüber hinaus wichtige Erkenntnisse für die umweltfreundliche Ausgestaltung von Zukunftstechnologien zur Abscheidung und Speicherung von CO 2 , die eine Dekarbonisierung der Zementindustrie ermöglichen sollen. Branche: Glas und Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden Umweltbereich: Luft Fördernehmer: Zement- und Kalkwerke OTTERBEIN GmbH & Co. KG Bundesland: Hessen Laufzeit: seit 2021 Status: Laufend

Gummiwerke Berlin

Der innerhalb eines innerstädtischen Wohngebietes in Friedrichshain gelegene Standort der ehemaligen Gummiwerke Berlin wurde seit Beginn des 20. Jahrhunderts bis in die Gegenwart für die Gummiherstellung industriell genutzt, zuletzt zur Herstellung von Schwingungs- und Dichtungselementen für die Autoindustrie. Im Herbst 2011 wurde der Produktionsbetrieb eingestellt. Infolge des produktionsspezifischen Umgangs mit leichtflüchtigen chlorierten sowie aromatischen Kohlenwasserstoffen (LCKW bzw. BTEX) kam es in der Vergangenheit in zwei voneinander getrennten Arealen zu erheblichen Untergrundverunreinigungen. Die Umgebung der ehemaligen Taucherei und Entfettung war durch relevante LCKW-Verunreinigungen im Grundwasser und in der Bodenluft gekennzeichnet. Im Bereich eines ehemaligen unterirdischen Tanklagers wurden gravierende Verunreinigungen des Bodens und Grundwassers durch BTEX festgestellt. Im Grundwasser wurden BTEX-Gehalte von bis zu 19.000 µg/l ermittelt. Im LCKW-Schadensbereich lagen die Schadstoffkonzentrationen im Grundwasser um ein bis zwei Größenordnungen niedriger. Aufgrund der vorwiegend feinsandigen Ausbildung der Talsande – mit teilweise vorhandenen nicht horizontbeständigen Schlufflagen – und des relativ geringen hydraulischen Gefälles haben die beiden Grundwasserschäden keine große laterale Ausbreitung mit dem Abstrom erfahren. Im Bereich der ehemaligen Taucherei und der Entfettung wurde im Zeitraum von 1994 bis 1997 eine Bodenluftsanierung durchgeführt, in deren Verlauf insgesamt etwa 257 kg LCKW aus der Bodenluft entfernt wurden. Im Zusammenhang mit dem Rückbau des ehemaligen Tanklagers im Herbst 1994 wurden 8 unterirdische Tanks geborgen und entsorgt. Neben dem damit verbundenen lokalen Bodenaustausch waren keine weiteren Sanierungsmaßnahmen verbunden. Nach einer detaillierten Untersuchungsphase des Grundwassers erfolgte im Jahr 2002 die Planung einer hydraulischen Grundwassersanierung mit einer on-site-mikrobiologischen Reinigung. Die Reinigungsanlage wurde zwischen Oktober 2003 und Juni 2008 mit einer Förderrate von bis zu 10 m³/h betrieben. Die wesentlichen Anlagenbestandteile waren ein Airlift-Bio-Reaktor zur Anreicherung des kontaminierten Grundwassers mit Luft und Nährstoffen, ein Druckkiesbettfilter zur Abscheidung von Eisen und Mangan, ein Festbett-Bio-Reaktor und zwei Wasseraktivkohlefilter. Die Reinigung der Abluft aus dem Airlift-Bio-Reaktor erfolgte über Biofilter mit nachgeschaltetem Luftaktivkohlefilter. Das gereinigte Grundwasser wurde im Anstrom des Schadensbereiches über eine Rigole in den Untergrund reinfiltriert. Die Sanierung wurde 2008 eingestellt, da sich ein Hauptteil der Kontamination unterhalb der ehemaligen Gebäude befand, und dieser Bereich trotz Optimierung der Grundwasserreinigungsanlage hydraulisch nicht wirksam erfasst werden konnte. Nach Verlagerung des Produktionsstandortes in 2011 erfolgte bis 2013 der Rückbau der Gebäudesubstanz. Mitte 2013 wurden detaillierte Untersuchungen zur Schadstoffverteilung veranlasst. Nach umfangreichen Maßnahmen zur Tiefenenttrümmerung wurde im Zeitraum März 2015 bis Juni 2015 eine Bodensanierung durchgeführt. Dabei wurden die im gesättigten Bodenbereich vorhandenen Verunreinigungen mit dem Hexagonalrohraustauschverfahren (Wabe) saniert. Im Zuge der Sanierung wurden rund 7.700 t gefährliche Abfälle entsorgt. Durch ein nachgeschaltetes Grundwassermonitoring konnte nachgewiesen werden, das von den verbliebenen Restbelastungen im Boden keine Gefahr mehr für das Grundwasser ausgeht. Das Monitoring wurde Ende 2017 eingestellt und die Messstellen zurückgebaut. Ende 2015 wurde mit der Neubebauung des Grundstücks begonnen. Auf dem rund 26.000 qm großen Areal entstehen Wohnungen, Büro- und Einzelhandelsflächen, eine Kindertagesstätte sowie ein Stadtgarten. Die Kosten für die Erkundung und Sanierung des Standortes belaufen sich insgesamt auf ca. 3 Mio. €.

Wesentliche Änderung eines Ersatzbrennstoffkraftwerkes in 03130 Spremberg OT Schwarze Pumpe und 02979 Spreetal OT Zerre; Vorhaben-ID Süd-G06222

Die Firma Hamburger Rieger GmbH, Geschäftsbereich Kraftwerk, An der Heide A 9 in 03130 Spremberg beantragt die Genehmigung nach § 16 in Verbindung mit § 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken An der Heide A 9 in der Gemarkung Spremberg, Flur 37, Flurstück 538 und in der Gemarkung Zerre, Flur 2, Flurstück 127/1 ein Ersatzbrennstoffkraftwerk wesentlich zu ändern. Darüber hinaus wird eine Zulassung vorzeitigen Beginns gemäß § 8a BImSchG beantragt. Für das Vorhaben wurde eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 in Verbindung mit den §§ 9 Absatz 1 Nummer 4 und 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa beantragt. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Versickerung von Niederschlagswasser über eine Versickerungsrigole. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb - einer zweiten Verbrennungslinie zur thermischen Verwertung von Abfällen (BE 6), - einer zweiten Rauchgasreinigungsanlage zur Abscheidung von Schadstoffen (BE 7), - eines dritten Dampfkessels sowie einer Gegendruckturbine zur Erzeugung von Strom und Dampf (BE 8) und - eines neuen Stapelbunkers zur Abfalllagerung (Erweiterung BE 1). Durch die zweite Verbrennungslinie, welche über eine Durchsatzkapazität von 30,9 Tonnen nicht gefährlicher Abfälle je Stunde verfügt, wird die Gesamtanlage eine Durchsatzkapazität in Höhe von 75,4 Tonnen nicht gefährlicher Abfällen je Stunde aufweisen. Zudem wird sich durch den dritten Dampfkessel mit einer Feuerungswärmeleistung von 25 MW die Gesamtfeuerungswärmeleistung der Dampfkesselanlage auf insgesamt 96,42 MW erhöhen. Für das Vorhaben wurde eine erste Teilgenehmigung nach § 8 BImSchG beantragt. Die erste Teilgenehmigung umfasst dabei die Errichtung aller baulichen Anlagenteile und der dazugehörigen Anlagentechnik. Gegenstand einer weiteren Teilgenehmigung soll der Betrieb der Gesamtanlage sein. Es handelt sich dabei um die Änderung von Anlagen der Nummer 8.1.1.3 GE und der Nummer 1.1 GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 8.1.1.2 X und der Nummer 1.1.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das beantragte Vorhaben fällt gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie. Die Inbetriebnahme der Anlage ist im März 2026 vorgesehen. Der Firma Hamburger Rieger GmbH, Geschäftsbereich Kraftwerk, An der Heide A9 in 03130 Spremberg wurde die Genehmigung nach § 16 in Verbindung mit § 8 BImSchG erteilt, ein Ersatzbrennstoffkraftwerk wesentlich zu ändern.

Planfeststellungsverfahren Kiessandtagebau Mühlberg Werk V

Die Elbekies GmbH beantragte mit Schreiben vom 19. Dezember 2018 die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für das Vorhaben “Kiessandtagebau Mühlberg Werk V“. Gegenstand des Antrags ist die Gewinnung von Kiesen und Sanden im Nassschnitt, die Errichtung einer Bandbrücke über die L 663, die Errichtung zweier Zufahrten, von der L 663 nach Süden in den Tagebau Mühlberg Werk V und nach Norden in das Werk II/Süderweiterung sowie die Wiedernutzbarmachung der entsprechend Anlage 1.3 des Rahmenbetriebsplans durch den Tagebau in Anspruch genommenen Gesamtfläche von ca. 119,5 ha. Die eigentliche Abbaufläche beträgt 100 ha. Die Fläche des verbleibenden Restsees, der als Landschaftssee entwickelt wird, wird ca. 73,2 ha betragen. 26,8 ha der beanspruchten Fläche werden im Rahmen der Wiedernutzbarmachung wieder verspült und einer landwirtschaftlichen Nachnutzung zugeführt. Die technisch gewinnbare Vorratsmenge an Sanden und Kiesen beträgt ca. 46,9 Mio t. Bei einer geplanten jährlichen Abbaumenge von etwa 2,7 Mio. t Sanden und Kiesen beträgt der Abbauzeitraum ca. 17 Jahre. Die durchschnittliche Abbautiefe liegt zwischen 32 m bis 35 m unter der derzeitigen Geländeoberkante. Zum Einsatz kommen eine Schwimmgreiferanlage mit Schwimmbandstraße und den dazugehörigen stationären Bandanlagen sowie eine Vorsiebstation. Eine Aufbereitung innerhalb der Planungsfläche erfolgt nur auf der Vorsiebstation zur Abscheidung von Feinsandanteilen und Überkorn. Der Weitertransport des vorgesiebten Materials geschieht über eine Bandanlage, einschließlich einer Bandbrücke über die Landstraße L 663, zur Aufbereitungsanlage im Werk II. Dort erfolgt wie bisher die Herstellung der Fertigprodukte und deren Versand überwiegend (90-95 %) per Bahn und nur untergeordnet (5-10 %) per LKW. Bis auf die Vorsiebstation und die Bandanlage mit Bandbrücke über die L 663 werden im Bereich der beantragten Rahmenbetriebsplanfläche für das Werk V keine ortsfesten baulichen Anlagen errichtet und betrieben. Das Vorhaben bedarf einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Staubabscheider für Einzelraumfeuerungsanlagen

Für Pellet-, Kamin- und Kachelöfen: Staubabscheider reduzieren Staubemissionen So reduzieren Sie Staubemissionen mit Staubabscheidern Achten Sie beim Kauf von Staubabscheidern auf hohe Staubabscheidegrade (über 50 %) und eine automatische Abreinigung. Prüfen Sie, ob Ihr Staubabscheider eine Bauartzulassung vom DIBt hat. Binden Sie vor dem Einbau eines Staubabscheiders den Bezirksschornsteinfeger oder die Bezirksschornsteinfegerin frühzeitig in die Planungen ein. Gewusst wie Die Verbrennung von Holz in kleinen Holzfeuerungsanlagen wie Kamin- und Kachelöfen ohne automatische Regelung läuft nie vollständig ab und es entstehen neben gasförmigen Luftschadstoffen und Gerüchen auch Feinstaub und Ruß. Diese sehr feinen, mit dem Auge nicht sichtbaren Partikel haben einen kleineren Durchmesser als ein menschliches Haar und können bis tief in die Lunge eindringen und dort zu Entzündungsreaktionen führen. Diese Belastung kann zu Erkrankungen des Lungen- und Herz- Kreislauf-Systems führen. Staubabscheider können die Emissionen von Partikeln deutlich reduzieren und somit die negativen Auswirkungen auf die Gesundheit mindern. Auf hohe Wirksamkeit beim Kauf achten: Achten Sie beim Kauf eines Staubabscheiders auf einen Nachweis des Herstellers, der einen Abscheidegrad von mindestens 50 Prozent aufweist, um sicherzustellen, dass eine Staubminderungseinrichtung nach dem Stand der Technik eingesetzt wird und die Bestandsanlage somit nach Ablauf der Übergangsfrist (Verweis auf § 26 der 1. ⁠ BImSchV ⁠) weiterbetrieben werden darf. Denn Staubabscheider müssen dem Stand der Technik entsprechen, um die Anforderungen des § 26 Absatz 2 der 1. BImSchV zu den Übergangsregelungen und Nachrüstverpflichtungen zu erfüllen. Für Einzelraumfeuerungsanlagen kommen dabei nur elektrostatische Staubabscheider in Betracht, gegebenenfalls ergänzt um Katalysatoren (siehe unten). Beachten Sie, dass Katalysatoren als Einzellösung keine Staubminderung nach dem Stand der Technik darstellen und somit nur ergänzend Anwendung finden können. Katalysatoren dienen vorwiegend dazu, die gasförmigen Abgasbestandteile zu reduzieren. Ihre Wirkung auf die Staubemissionen ist begrenzt. Sie werden deshalb nicht als eigenständige Staubminderungstechnik angesehen (VDI 3670:2016). Je höher der Abscheidegrad desto besser für die Umwelt. Abscheidegrade von über 65 % sind aus Sicht des Umweltbundesamtes zu empfehlen. Prüfen Sie die Bauartzulassung: Eingesetzte Staubabscheider müssen über eine Bauartzulassung verfügen. Diese wird i.d.R. vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt. Zugelassene Staubabscheider sind auf der Internetseite des DIBt gelistet. Bezirksschornsteinfeger*in frühzeitig einbinden: Beziehen Sie frühzeitig Ihren zuständige*n bevollmächtigte*n Bezirksschornsteinfeger*in in die Planung mit ein. Der Einbau wird im Regelfall von Schornsteinbau- oder Ofenbaufachbetrieben durchgeführt. Beachten Sie dabei, dass in den sogenannten Übergangsregelungen des § 26 der 1. BImSchV festgeschrieben ist, dass Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor dem 22. März 2010 errichtet und in Betrieb genommen wurden, nach dem 31.12.2024 nur weiterbetrieben werden dürfen, wenn Grenzwerte für die Emissionen von Staub (0,15 Gramm je Kubikmeter) und Kohlenmonoxid (4 Gramm je Kubikmeter) nicht überschritten werden. Was Sie noch tun können: Durch die richtige Auswahl und einen ordnungsgemäßen Betrieb lassen sich die Emissionen reduzieren. Schauen Sie hierzu in unseren Flyer "Heizen mit Holz – wenn dann richtig" Kaminöfen, die die Anforderungen des "Blauen Engel" erfüllen, erreichen u.a. durch einen eingebauten elektrostatischen Staubabscheider und durch einen Katalysator besonders geringe Emissionen an Staub, Kohlenmonoxid und gasförmigen Kohlenwasserstoffen. Hintergrund Funktionsweisen: Es gibt es zwei typische Funktionsprinzipien der Staubabscheidung: elektrostatische und filternde Abscheider. Ergänzend können auch Katalysatoren Anwendung finden. Elektrostatische Staubabscheidung: Bei elektrostatischen Staubabscheidern erfolgt die Abtrennung der Partikel durch deren Aufladung infolge der Einwirkung eines starken elektrischen Felds, das mittels einer hohen Gleichspannung erzeugt wird, und der anschließenden Abscheidung der geladenen Partikel auf einer elektrisch leitenden Niederschlagsfläche. Der abgelagerte Staub wird im Rahmen der Kehrarbeiten durch das Schornsteinfegerhandwerk abgereinigt und mit der Kehrasche zusammen entsorgt. Aufgrund der höheren Staub- und Rußablagerungen ist es möglich, dass, abhängig von der Nutzungshäufigkeit, eine oder zwei zusätzliche Kehrungen pro Heizsaison notwendig sind. Darüber entscheidet der zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger. Zwingend sind aber die Vorgaben der allgemein bauaufsichtlichen Zulassungen zu beachten. Dort werden Vorgaben über die Kehrhäufigkeit getroffen, um die Betriebssicherheit des Gerätes zu gewährleisten. Elektrostatische Staubabscheider können an verschiedenen Stellen zwischen Ofen und Schornstein, aber auch auf der Schornsteinmündung verbaut werden. Das Material des Schornsteins, also Metall, Beton oder Stein, spielt für die Installation keine Rolle. Filternde Abscheider funktionieren wie ein Schwamm. Staubpartikel lagern sich an der Oberfläche und den Poren und Wänden des Filters an. Diese Art der Staubabscheidung ist sehr effizient, aber auch vergleichsweise teuer und wird in dieser Form nicht bei Einzelraumfeuerungsanlagen eingesetzt. Katalysatoren bilden neben den elektrostatischen und filternden Staub-minderungseinrichtungen eine eigene Gruppe der Abgasreinigungsverfahren. Im Unterschied zu den Staubminderungseinrichtungen, die Feststoffe aus dem Gasstrom entfernen, zielen Katalysatoren primär auf die Umsetzung von gasförmigen Abgasbestandteilen ab. Teilweise kommt es auch zur Reduzierung der Staubemissionen, vor allem von Ruß, als Bestandteil des Staubs (VDI 3670:2016). Da Katalysatoren aber vorwiegend dazu dienen die gasförmigen Abgasbestandteile zu reduzieren und ihre Wirkung auf die Staubemissionen begrenzt ist, werden sie nicht als eigenständige Staubminderungstechnik angesehen (VDI 3670:2016). Katalysatoren als Einzellösung stellen somit keine Staubminderung nach dem Stand der Technik dar. Katalysatoren können sich mit der Zeit zusetzen und dadurch in ihrer Filterwirkung nachlassen. Daher bedürfen diese Produkte einer regelmäßigen Wartung. Darüber hinaus kommt es aufgrund verschiedener Prozesse zu einer Minderung der katalytischen Wirkung. Daher müssen Katalysatoren nach einer bestimmten Anzahl von Betriebsstunden oder -jahren ausgetauscht werden. Reinigungszyklen sowie der Austausch von Bauteilen sind den Zulassungs- oder Herstellerunterlagen zu entnehmen und berücksichtigen übliche und vorhersehbare Abnutzung. Umweltsituation: Aktuell gehören die über 11 Mio. Holzöfen in Deutschland zu einer der Hauptquellen von Feinstaub. Denn die Emissionen von kleinen Holzfeuerungsanlagen können erheblich zur Feinstaubbelastung der Umgebungsluft beitragen und stellen somit eine ernsthafte Umwelt- und Gesundheitsbelastung dar. Diese kleinen Partikel können nicht nur die Atemwege beeinträchtigen, sondern auch zu schwerwiegenderen Gesundheitsproblemen führen. Staubabscheider können die Freisetzung von Luftschadstoffen reduzieren und somit zur Verringerung der Umwelt- und Gesundheitsbelastung beitragen. Noch besser wäre es jedoch kein Holz zu verbrennen, da es auch mit Staubabscheider zu einem Ausstoß von Luftschadstoffen kommt. Gesetzeslage: Der Betrieb von Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kamin- und Kachelöfen ist in der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetze – 1. ⁠ BImSchV ⁠) geregelt. In den sog. Übergangsregelungen des § 26 der 1. BImSchV ist festgeschrieben, dass Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor dem 22. März 2010 errichtet und in Betrieb genommen wurden, nach dem 31.12.2024 nur weiterbetrieben werden dürfen, wenn Grenzwerte für die Emissionen von Staub (0,15 Gramm je Kubikmeter) und Kohlenmonoxid (4 Gramm je Kubikmeter) nicht überschritten werden. Kann ein Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte nicht erbracht werden, sind bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen abhängig vom Alter der Anlage zu bestimmten Zeitpunkten (spätestens bis Ende 2024) mit einer "Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen nach dem Stand der Technik" nachzurüsten oder außer Betrieb zu nehmen (§ 26 Absatz 2 der 1. BImSchV). Bei der Verabschiedung der Verordnung in 2010 wurde diese technologieoffene Formulierung gewählt, um die Entwicklung verschiedener Techniken zu ermöglichen. In der VDI 3670 (Ausgabe: April 2016) wurden die bis zur Drucklegung der technischen Richtlinie bereits auf dem Markt verfügbaren Abgasreinigungstechniken beschrieben. Für nachgeschaltete Staubminderungseinrichtungen für Einzelraumfeuerungsanlagen wurde ein Abscheidegrad von mindestens 50 Prozent beschrieben (siehe auch BMUV-FAQ ). Seit 2016 ist die technische Entwicklung weiter vorangeschritten, sodass je nach Anlagen- und Brennstoffart noch höhere Abscheidegrade möglich sind. Dies zeigt auch die Vergabegrundlage für den Blauen Engel für Staubabscheider , die einen Staubabscheidegrad von 65 % fordert. Marktbeobachtung: Staubabscheider sind bei Einzelraumfeuerungsanlagen bisher eine Nischenanwendung. Eine Installation ist jedoch an verschiedenen Stellen zwischen Feuerungsanlage und Schornsteinmündung möglich. Bei Festbrennstoffkesseln haben elektrostatische Staubabscheider in den letzten Jahren deutlich an Relevanz gewonnen.

Vorderbrüggen Bau GmbH, Rietberg, Az.: 20546

GW-Absenkung zwecks Errichtung von Wohnhäusern (60 WE) mit einer gemeinsamen Tiefgarage auf dem Grundstück Stadt Gütersloh, Gemarkung Spexard, Flur 8, Flurstück 2525. das entnommene GW soll nach Abscheidung evtl. auftretender Sedimente in den nebenliegenden Vorfluter an der Linteler Straße eingeleitet werden. Die maximal zulässigen Entnahme- bzw. Einleitungsmengen betragen 90 m³/h, jedoch nicht mehr als 2.112 m³/d und insgesamt 380.031 m³. Für dieses Vorhaben hat Vorderbrüggen Bau GmbH, Hauptstraße 40, 33397 Rietberg die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz beantragt. Die am 22.01.2024 eingereichten Unterlagen sind vollständig und prüffähig. Ich stelle als zuständige Behörde nach Beginn des Verfahrens, das der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens dient, auf der Grundlage geeigneter Angaben zum Vorhaben sowie eigener Informationen unverzüglich fest, ob für das Vorhaben nach den §§ 6 bis 14a für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) besteht oder nicht. (§ 5 Abs. 1 UVPG) Das Vorhaben ist der Ziffer 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG zuzuordnen. Demnach ist für das Zutagefördern von Grundwasser in einer Menge von 100.000 m³/a bis weniger als 10 Millionen m³/a eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 1 UVPG durchzuführen. Die allgemeine Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien durchgeführt. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Neuvorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Absatz 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach den Bestimmungen des UVPG hat im vorliegenden Fall zu dem Ergebnis geführt, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch das Vorhaben der Vorderbrüggen Bau GmbH, Hauptstraße 40, 33397 Rietberg nicht zu besorgen sind. Entsprechend § 7 Abs. 2 UVPG habe ich daher festgestellt, dass für das Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Feststellung wird gemäß § 5 Abs. 2 UVPG öffentlich bekannt gegeben. Sie ist gemäß § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Spurenanalyse im BfS

Spurenanalyse im BfS Mit hochempfindlichen physikalischen Messsystemen ist es dem BfS möglich, geringste Spuren radioaktiver Stoffe in der Luft zu detektieren. Dabei kann unterschieden werden, ob die nachgewiesenen radioaktiven Spuren natürlichen oder künstlichen Ursprungs sind. Diese Untersuchungen werden als Spurenanalyse bezeichnet und dienen unter anderem zur Überwachung des weltweiten Stopps von Kernwaffenversuchen. Aufgaben und Ziele der Spurenanalyse des BfS sind es, geringste Mengen radioaktiver Stoffe in der Luft nachzuweisen sowie deren Herkunft, Verteilung und Transport in der Umwelt zu untersuchen und kurz- und langfristige Änderungen auf niedrigstem Aktivitätsniveau zu verfolgen. Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Grundlagen für die Untersuchungen im Rahmen der Spurenanalyse sind das Strahlenschutzgesetz ( StrlSchG ) mit den Messprogrammen zur AVV - IMIS , der EURATOM -Vertrag sowie der Vertrag zur Überwachung des Kernwaffenteststoppabkommens ( CTBT ). Die Messergebnisse werden von der Leitstelle Spurenanalyse im BfS zusammengefasst und an das Bundesumweltministerium ( BMUV ), die Internationale Atomenergieorganisation (International Atomic Energy Agency, IAEA ) sowie an die Europäische Union ( EU ) berichtet. Die Ergebnisse werden im Ereignisfall, wenn größere Mengen radioaktive Stoffe in die Luft gelangen (zum Beispiel bei einem Unfall in einem Kernkraftwerk) zusätzlich im System der elektronischen Lagedarstellung des Notfallschutzes ( ELAN ) bereitgestellt. Luftstaubsammler der Spurenanalyse auf dem Dach der BfS-Dienststelle in Freiburg Luftproben An der Messstation Schauinsland und in Freiburg werden Luftstaub- und Edelgasproben genommen und in den Spurenanalyselaboren am Standort Freiburg aufbereitet und gemessen. Die Luftstaub- und Edelgasproben werden kontinuierlich – in der Regel jeweils über eine Woche – gesammelt. Bei Bedarf (zum Beispiel nach dem Unfall in Fukushima ) werden zusätzlich Niederschlagsproben genommen und auf Radionuklide untersucht. Darüber hinaus werden Edelgasproben aus aller Welt im Edelgas-Labor in Freiburg analysiert. Labore Zur Spurenanalyse nutzt das BfS verschiedene Labore : Edelgas-Labor Gammaspektrometrie-Labor Radiochemie-Labor Edelgas-Labor Edelgas-Labor zur Spurenanalyse Akkreditiertes Labor nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 Aufgaben Umweltüberwachung im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben Nachweis von verdeckten nuklearen Aktivitäten Die radioaktiven Isotope der Edelgase Xenon (zum Beispiel Xenon-133) und Krypton (Krypton-85) spielen eine wichtige Rolle bei dem Nachweis von verdeckten nuklearen Aktivitäten wie unterirdischen Kernwaffentests sowie als Indikator für die Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen (auch zur Produktion von Plutonium für Kernwaffen). Das BfS unterstützt mit seinem Labor die Vertragsorganisation zur Überwachung des Kernwaffenteststoppabkommens ( CTBTO ) als " Support Labor". Das BfS nimmt wöchentlich Luftproben in Freiburg und auf dem Schauinsland. An derzeit weltweit weiteren sechs Probeentnahmestationen werden in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen wöchentlich Proben für die Analyse im Edelgas-Labor des BfS gesammelt. Hierzu werden die Proben an den Probenahmestellen so aufbereitet, dass sie in Druckdosen oder Gasbehältern an das Edelgas-Labor verschickt werden können. Verfahren Eine Edelgasprobe wird für die Aktivitätsmessung aufgearbeitet Im Edelgas-Labor wird die Luftprobe mittels eines gaschromatographischen Verfahrens analysiert; das heißt, das Gasgemisch wird in seine einzelnen chemischen Bestandteile getrennt. Die Aktivität des Kryptonanteils wird mit Hilfe von Messungen der Beta- Strahlung mit Proportionalzählrohren bestimmt. Das Gasvolumen des analysierten Kryptonanteils wird anschließend gaschromatographisch ermittelt. Für die Bestimmung der Aktivität der Xenon-Isotope betreibt das Edelgas-Labor zwei nuklidspezifische Xenon-Messsysteme. Mit diesen Systemen können die Aktivitäten und Aktivitätskonzentrationen der vier Xenon-Isotope Xenon-133, Xenon-135, Xenon-131m und Xenon-133m mit Hilfe der simultanen Messung von Beta- und Gamma-Strahlung bestimmt werden. Wird in Luftproben Xenon nachgewiesen, kann die so ermittelte Isotopenzusammensetzung Hinweise auf die mögliche Quelle des Xenons liefern. Das Verfahren wurde im März 2022 in den Akkreditierungsumfang aufgenommen. Bei erhöhtem Probenaufkommen besteht zusätzlich auch die Möglichkeit der Aktivitätsbestimmung von Xe-133 über die Betaaktivität analog zur Aktivitätsbestimmung von Kr-85. Nachweisgrenze Typische Nachweisgrenzen des Proportionalzählrohr-Messsystems liegen für die Aktivitäten von Krypton-85 bei zirka 0,03 Becquerel und bei zirka 0,01 Becquerel für Xenon-133. Für die nuklidspezifischen Xenon-Systeme liegt die Nachweisegrenze bei zirka 0,002 Becquerel . Gammaspektrometrie-Labor Gammaspektrometrie-Labor zur Spurenanalyse Akkreditiertes Labor nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 Aufgaben Umweltüberwachung im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben Nachweis von Spuren künstlicher Radionuklide in Luftstaubproben Spuren radioaktiver Stoffe im Luftstaub werden mit Hilfe der Gammaspektrometrie nachgewiesen. Die hierfür benötigten Proben werden mit Hochvolumensammlern genommen, der Sammelzeitraum beträgt in der Regel eine Woche. Im Ereignisfall ist auch eine tägliche Probenahme möglich. Ziel der Messungen ist die Bestimmung der Aktivitäten und Aktivitätskonzentrationen der verschiedenen gammastrahlenden Radionuklide , die aus der Luft auf Filtern abgeschieden wurden. Für die Suche nach radioaktiven Spuren werden im Gammaspektrometrie-Labor der Dienststelle Freiburg Luftstaubproben gemessen, die mit Hochvolumensammlern an der Messstation auf dem Schauinsland und auf dem Dach der Dienststelle in Freiburg genommen werden. Die Hochvolumensammler saugen die Luft mit einem Durchsatz von 700 bis 900 Kubikmetern pro Stunde über großflächige Aerosol -Filter. Die Staubpartikel mit den anhaftenden Radionukliden werden auf diesen Filtern abgeschieden. Verfahren Besaugter Aerosolfilter Die Filter werden nach Ende der Sammelzeit (in der Regel eine Woche) zu Tabletten gepresst. Um auch noch kleinste Mengen von Radionukliden nachweisen zu können, werden die Tabletten mit hochempfindlichen Reinstgermaniumdetektoren über mehrere Tage hinweg gemessen. Bleiabschirmungen dienen hierbei zur Reduzierung der überall vorhandenen Umgebungsstrahlung, die die Messung stören kann. Typische Nachweisgrenzen für die Aktivitätskonzentration von Cäsium-137 liegen bei circa 0,1 Mikrobecquerel pro Kubikmeter Luft. Nicht alle Radionuklide können anhand der Gammastrahlung identifiziert werden. Radionuklide wie zum Beispiel Strontium-90 oder Plutonium müssen zunächst radiochemisch abgetrennt und für die jeweilige Messung entsprechend aufbereitet werden. Dies erfolgt in der Regel jeweils monatsweise im Radiochemielabor der Dienststelle Freiburg. Gepresster Filter auf dem Detektor Die Überwachung von radioaktiven Spuren am Luftstaub ist unter anderem ein Bestandteil der Messprogramme nach AVV - IMIS und des EURATOM -Vertrags. Messungen außerhalb des Akkreditierungsumfangs Gasförmiges Jod Gasförmiges Jod kann nicht auf Luftstaubfiltern abgeschieden werden. Um dieses Jod nachweisen zu können, wird es an die Oberfläche eines festen Stoffes (zum Beispiel Aktivkohle) angelagert. Die dabei entstandene Probe wird gammaspektrometrisch untersucht. Niederschlagsproben Bei Bedarf (zum Beispiel nach dem Unfall in Fukushima ) werden an der Dienststelle in Freiburg sowie an der Messstelle auf dem Schauinsland zusätzlich Niederschlagsproben genommen und auf Radionuklide untersucht. Diese Proben enthalten die mit dem Niederschlag aus der Luft ausgewaschenen Radionuklide . Radiochemie-Labor Radiochemie-Labor zur Spurenanalyse Aufgabe: Umweltüberwachung im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben Nachweis radioaktiver Elemente in Luftstaubproben: Strontium Uran Plutonium Nachweis von verdeckten nuklearen Aktivitäten An den Messstationen Schauinsland und in Freiburg gesammelte Luftstaubproben werden zunächst im Gammaspektrometrie-Labor gemessen und ausgewertet. Danach werden sie im Radiochemie-Labor mit speziellen Methoden aufbereitet, um Strontium, Uran und Plutonium einzeln abzutrennen. Verfahren Um eine möglichst niedrige Nachweisgrenze zu erreichen, werden jeweils vier bis fünf Wochenproben zu Monatsproben zusammengefasst und verascht. An der Asche dieser Proben werden die Aktivitätskonzentrationen der oben genannten Nuklide bestimmt. Hierfür wird die Probenasche in Säure aufgelöst und in einem speziell dafür vorgesehenen Mikrowellengerät aufbereitet. Anschließend werden die zu bestimmenden Nuklide mittels radiochemischem Analyseverfahren abgetrennt und auf Filtern beziehungsweise Edelstahlplättchen abgeschieden. Filterproben werden im Radiochemielabor aufgearbeitet Die Strontiumisotope werden mit einem Low-Level alpha/beta Messplatz gemessen. Dabei handelt es sich um ein Messsystem, mit dem kleinste Aktivitäten von Alpha- und Beta-Strahlern nachgewiesen werden können. Die Messung der Uran - und Plutoniumisotope erfolgt nach der elektrochemischen Abscheidung auf Edelstahlplättchen in einem Alphaspektrometer. Nachweisgrenzen Mit dem beschriebenen Verfahren werden Nachweisgrenzen von 1 Mikrobecquerel pro Kubikmeter Luft für Strontium-89, 0,03 Mikrobecquerel pro Kubikmeter Luft für Strontium-90 sowie 0,0005 Mikrobecquerel pro Kubikmeter Luft für die Isotope Uran -234, Uran -235, Uran -238, Plutonium -238, Plutonium -239 und Plutonium -240 erreicht. Stand: 24.07.2024

Übersicht Veranstaltungen 2010 Informationsveranstaltungen (Anmeldung erforderlich)

Hinweis: Die hier bereit gestellten Dokumente sind nicht barrierefrei. 27.01.2010 "Vorstellung Abfallbilanz 2008" Vorträge zum Download 25.02.2010 "Professionalisierung der Archivierung biologischer Daten – Neuerungen für den angewandten Nutzer – Das Projekt "Naturkundliches Universitätsmuseum" der Martin-Luther-Universität Halle/Wittenberg" 25.03.2010 "Untersuchungen zur Belastungssituation von polybromierten Diphenylethern in Sachsen-Anhalt" Einladung 27.05.2010 "Die Elektrifizierung des Antriebstrangs von Kfz – ein Weg zur Erreichung umwelt- und klimapolitischer Zielstellungen" Einladung 17.06.2010 "Messung von Indikatorsubstanzen aus Holzfeuerungsanlagen in Außenluft" Einladung 26.08.2010 "Folgen des Klimawandels für Sachsen-Anhalt - Vulnerabilitätsstudie" Einladung 23.09.2010 "Die Verpackungsverordnung" Einladung Vortrag Hartwich zum Download 07.10.2010 "Abscheidung und Einlagerung von Kohlendioxid – CCS-Technologie" Einladung 18.11.2010 "Mischwasser in Sachsen-Anhalt" Einladung Vorträge 16.12.2010 Maßnahmen zur Luftreinhalteplanung in Halle (Saale) Einladung Vorträge 09.12.2010 "Probennahme von Abfällen" Einladung

Errichtung einer Verwertungsanlage für Flüssigabfälle und Abwässer am Standort „Lippe-Mündungsraum“ in Wesel

Die GS Recycling GmbH & Co.KG (GSR) wurde als Schwester des Stamm-Unternehmens KS Recycling GmbH & Co.KG (KSR, mit Sitz in Sonsbeck) im Jahre 2009 gegründet. Die Aufgaben der GSR bestehen in der Bündelung, Organisation und Abwicklung aller unternehmerischen Aktivitäten am Standort „Lippe-Mündungsraum“ in Wesel. GSR plante die Neueinrichtung eines Betriebsstandortes im 20 km entfernten Rhein-Lippe-Hafen (ehemals „Ölhafen“) in Wesel. Dabei sollten die geplanten Anlagen zur Abwasseraufbereitung geeignet sein, ein möglichst breites Spektrum verunreinigter Abwässer aufarbeiten zu können. Dieser Sachverhalt war insbesondere in Hinblick auf das geplante Dienstleistungsangebot einer möglichen Schiffsreinigung notwendig. Das Aufarbeitungsspektrum musste umfassen: Organisch hoch belastete Abwässer und Schlämme mit schwer abbaubaren CSB- bzw. TOC (Total Organic Carbon) – Gehalten Abwässer und Schlämme mit entzündlichen und leicht entzündlichen Verunreinigungen Anorganisch belastete Abwässer inkl. Säuren und Laugen Am Standort in Sonsbeck wurde dazu eine Abwassertotalverdampfungsanlage zur Behandlung der dort aus den Anlagen der KSR zur Aufbereitung von Altöl, Lösemitteln, Brems- und Kühlerflüssigkeiten, ölverschmutzten Betriebsmittel etc. anfallenden Abwässer aufgebaut. In Wesel erfolgte die Errichtung einer Abwasserbiologie (MBBR-Biologie, Nebenanlagen, Nitrifikation und Denitrifikation), in die die in der Totalverdampfung vorgereinigten Abwässer verbracht werden, und in der die Abwässer bis auf eine direkteinleitfähige Qualität weiter behandelt werden. Bei einer Probenahme nach der Abwassertotalverdampfungsanlage am 28.01.2016 war den Qualitätsergebnissen zu entnehmen, dass die erwartete TOC-Reduzierung um den Faktor 10 und vor allem eine umfassende Abscheidung der anorganischen Verunreinigungen (hier: Schwermetalle) erreicht wurde. Damit konnten die Anforderungen des Anhangs 27 der Abwasserverordnung zur Indirekteinleitung der Abwässer als formale Voraussetzung zur Verbringung der Abwässer in die betriebseigene Abwasserbiologie in Wesel sicher eingehalten werden. Im Eingang zur errichteten Abwasserbiologie war eine selbst für Industrieabwässer atypisch hohe organische Befrachtung mit einem TOC-Gehalt bis zu 9.000 Milligramm pro Liter und einem Stickstoffgehalt bis zu 550 Milligramm pro Liter gegeben. Diese extrem hohen Befrachtungen konnten über den gesamten Betrachtungszeitraum von insgesamt 8 Jahren sicher bis unterhalb der geltenden Einleitgrenzwerte in den Rhein abgebaut werden. Branche: Wasser, Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen Umweltbereich: Wasser / Abwasser Fördernehmer: GS Recycling GmbH & Co. KG Bundesland: Nordrhein-Westfalen Laufzeit: 2011 - 2023 Status: Abgeschlossen

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