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Teilprojekt 6

Das Projekt "Teilprojekt 6" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Informationssystem Integrierte Pflanzenproduktion (ISIP) e.V. durchgeführt. Die Planung und Umsetzung von Pflanzenschutzmittelanwendungen, die Einhaltung von Abstandsauflagen zu Fließgewässern und terrestrischen Saumstrukturen und deren Dokumentation liegen derzeit meist allein in der Zuständigkeit des Fahrers, der die Pflanzenschutzmaßnahme durchführt. Das Ziel dieses Projekt ist es, Landwirte präzise, dynamisch und automatisch bei Entscheidungen zu Pflanzenschutzsmaßnahmen zu unterstützen. Hierzu werden Gelände-, Maschinen-, Hersteller- und Behördendaten in einem Software-System zusammengeführt, das dem Fahrer eine Entscheidungshilfe im Sinn eines optimalen Pflanzenschutzmitteleinsatzes zur Planung und Ausführung der jeweiligen Maßnahme liefert. Die Partner John Deere und die BASF gewährleisten, dass alle benötigten Daten über Sensorinformationen sowie zu Pflanzenschutzmittel bereit gestellt werden. Die Partner JKI und ZEPP besitzen fundierte Kenntnisse im Umgang mit der Modellierung von wissenschaftlichen Daten mit Hilfe von GIS. Das KTBL hat Methoden und Technologien des Daten- und Informationsmanagements in der Landwirtschaft beleuchtet. Die Zusammenarbeit von Industrie und öffentlicher Beratung gewährleistet die Interessen der praktischen Landwirtschaft.

Abstandsregelung beim GVP Anbau - Vorschläge für Abstandsregelungen beim GVP-Anbau in der Nähe von Schutzgebieten

Das Projekt "Abstandsregelung beim GVP Anbau - Vorschläge für Abstandsregelungen beim GVP-Anbau in der Nähe von Schutzgebieten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Kiel, Ökologie-Zentrum durchgeführt. Die Einführung von gentechnisch veränderten Pflanzen in die Landwirtschaft ist bisher überwiegend im Hinblick auf wirtschaftliche Auswirkungen, mögliche Beeinträchtigung der konventionellen Landwirtschaft (Koexistenz) und potenzielle Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit untersucht worden. Auswirkungen auf ökologische Prozesse, vor allem auf deren langfristige und großskalige Implikationen wurden demgegen über viel weniger intensiv untersucht. Die Schließung eines Teils dieser Wissenslücken war Gegenstand des Projekts 'Abstandsregelungen beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen (GVP) in der Nähe von Schutzgebieten'. Das Projekt hatte die Evaluierung von Maßnahmen zum Ziel, die die Auswirkungen des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVP) auf Schutzgebiete mindern oder verhindern können. Dies umfasste die Analyse potenzieller Umweltwirkungen transgener Pflanzen und deren Beeinträchtigung der mit der Einrichtung von Schutzgebieten verfolgten Schutzziele. Fallbeispiele derjenigen gentechnisch veränderten Kulturpflanzen, deren Anbau in naher Zukunft sehr wahrscheinlich ist, standen dabei im Vordergrund und dienten zur Entwicklung eines Bewertungsschemas. Da der Fokus des Projekts auf der Untersuchung der Zweckmäßigkeit von Abstandsregelungen lag, wurde die räumliche Konfiguration von Schutzgebieten in Relation zu Umweltfaktoren, zur Landschaftsstruktur und agrarischen Nutzung in die Evaluierung einbezogen. Diese in einem Geografischen Informationssystem (GIS) durchgeführte geostatistische Analyse war die Grundlage für eine exemplarische Modellanwendung an ausgewählten Schutzgebieten in Schleswig-Holstein, um die raum-zeitliche Ausbreitung von Raps in Abhängigkeit von unterschiedlich breiten Schutzgürteln zu untersuchen.

Abstandsregelungen beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen (GVP) in der Nähe von Schutzgebieten

Das Projekt "Abstandsregelungen beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen (GVP) in der Nähe von Schutzgebieten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bremen, Zentrum für Umweltforschung und Technologie, Abteilung Allgemeine und Theoretische Ökologie durchgeführt. Untersuchungsgegenstand des Projektes sind Auswirkungen des Anbaus von GVP auf Schutzgebiete gemäß Bundesnaturschutzgesetz. Das Ziel ist die Formulierung von Empfehlungen zu Regelungen zum GVP-Einsatz in der Nähe von Schutzgebieten im Sinne einer 'guten fachlichen Praxis'. Das in drei Teilvorhaben gegliederte Projekt umfasst erstens die Zusammenstellung und Bewertung des Status Quo in Bezug auf Eigenschaften gentechnisch modifizierter Kulturpflanzen und deren mögliche Einflussnahme auf Schutzgebiete. Zweitens erfolgt die Aufbereitung bundesweiter räumlicher Basisinformationen mittels GIS und Programmierung, um Regionen mit besonderem Gefährdungspotenzial zu identifizieren. Diese dienen drittens als Grundlage zur exemplarischen Modellierung von Ausbreitungsprozessen sowie zur Durchführung von Szenariorechnungen für Schutzgebiete. Die Ergebnisse aller drei Teilbereiche werden in einem GIS zusammengestellt und münden dann in Empfehlungen zum Umgang von GVP-Anbau in der Nähe von Schutzgebieten.

Mindestabstände Schiff - Sohle zur Vermeidung von Steinschlägen

Das Projekt "Mindestabstände Schiff - Sohle zur Vermeidung von Steinschlägen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Wasserbau durchgeführt. Bei der Bemessung von Sohlensicherungen durch lose Schüttsteine, wie sie z. B. in Dammstrecken von Kanälen zum Schutz der Dichtungen verwendet werden, stellt sich nicht nur die Frage nach den erforderlichen Steingrößen und Deckwerkdicken, sondern auch nach den erforderlichen Mindestabständen zwischen Schiffsboden und Sohle, um zu vermeiden, dass Steine vom Schiffspropeller angesaugt werden und die Schiffspropeller durch Steinschläge beschädigen. Die Steinschlagproblematik ist auch in Flussabschnitten mit grobkörniger Gewässersohle, wie sie in Erosionsstrecken vorkommen, relevant und kann dort die mögliche Abladetiefe beschränken. Nach Untersuchungen im Modellmaßstab am DST in Duisburg, Naturuntersuchungen (BAW und DST) zur Frage des Ansaugbeginns bzw. zu den dabei entstehenden Propellerschäden, Überfahrversuchen im Rahmen des Monitoring-Programms für ein Sohlendeckwerk bei Aicha an der Donau, Naturversuchen im WDK zum Schraubstrahlangriff auf die Gewässersohle und Untersuchungen mit dreidimensionalen Modellverfahren zur Strömungs- und Druckverteilungen in freien Propellern und solchen mit Kort-Düse, die es nunmehr erlauben, Mindestabstände für bestimmte Randbedingungen einzugrenzen, soll sich die Projektarbeit in den Folgejahren auf die Verifizierung der Modellansätze anhand aussagefähiger Naturdaten beschränken. Hierzu gehören Beobachtungen zu gewählten Abladetiefen in der Gebirgsstrecke des Rheins. Die Abladetiefen wurden vom WSA Bingen im Februar 2006 über zwei Wochen erfragt. Sie wurden mit den kleinsten Wassertiefen im Schiffspfad verglichen. Danach wurde von der Schifffahrt an Engstellen ein Mindestflottwasser von im Mittel 0,1 - 0,2 m gewählt, dies trotz der Tatsache, dass die Rheinsohle in der Gebirgsstrecke z. T. grobkörnige Sohlsedimente aufweist. Begrenzte Schäden aus Steinschlägen werden offenbar zu Gunsten einer möglichst großen Abladetiefe in Kauf genommen. Dies steht im Einklang mit bisherigen Untersuchungsergebnissen, wonach signifikante Schäden erst bei Steingrößen von mehr als ca. 60 mm entstehen, die in der Gebirgsstecke des Rheines an Engstellen nur vereinzelt auftreten.

Standortuntersuchung für Windkraftanlagen im Kreis Mittweida

Das Projekt "Standortuntersuchung für Windkraftanlagen im Kreis Mittweida" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH), Fachbereich Landbau,Landespflege durchgeführt. Die Aufgabe der Planung bestand darin, in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Umweltfachamt Chemnitz neue Standorte für Windkraftanlagen (WKA) im Kreis Mittweida zu finden sowie ein Verfahren zu entwickeln, das Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes erfasst. Anlass war die große Zahl an Anträgen auf Errichtung von WKA in einem Gebiet, für das noch kein Regionalplan verabschiedet wurde und in dem sich viele Flächennutzungspläne noch in der Planungsphase befinden. Im untersuchten Gebiet des Kreises Mittweida waren mit Stand Juni 1999 sieben Windkraftanlagen errichtet worden. Diese sieben Standorte wurden im Projekt mit Hilfe eines Geographischen Informationssystems (GIS) näher untersucht. Dabei wurden die Einhaltung von Ausschlussgebieten (z.B. Siedlungen, Wälder usw.) und notwendigen Pufferzonen als Eignungskriterium ausgewählt. Im Ergebnis befindet sich nur eine Windkraftanlage auf einer nach diesen Kriterien geeigneten Fläche. Zwei Standorte liegen zu nah an Siedlungen. Die Anlage am Standort Bockendorf sowie die südliche Anlage am Standort Hoyersdorf haben nur ca. 450 m Abstand zur nächsten Siedlung. Gefordert werden 500 m. Die Anlage am Standort Diethensdorf unterschreitet den geforderten Abstand von 100 m zu Bundesstraßen und Autobahnen um ca. 50 m. Bei den drei Anlagen des Standortes Eulendorf wurde der geforderte Abstand von 5.000 m zu anderen bereits errichteten Windkraftanlagen nicht eingehalten. Der Abstand zur Anlage des Standortes Bockendorf beträgt nur ca. 3.800 m bis 4.000 m. Die Ergebnisse des Projektes lassen keinen Zweifel daran, dass die raumplanerischen Vorgaben und einschlägigen Richtlinien bei der Planung und Errichtung von WKA nicht strikt beachtet wurden.

Moeglichkeiten der Integration neuer Verfahren zum Gewaesserschutz in die landwirtschaftlich Aus- und Weiterbildung in die Beratung

Das Projekt "Moeglichkeiten der Integration neuer Verfahren zum Gewaesserschutz in die landwirtschaftlich Aus- und Weiterbildung in die Beratung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hohenheim, Fakultät IV Agrarwissenschaften II, Institut für Sozialwissenschaften des Agrarbereichs, Fachgebiet Landwirtschaftliche Kommunikations- und Beratungslehre (430a) durchgeführt. Der Kenntnisstand zu praxistauglichen Verfahren zum Gewaesserschutz in der Landwirtschaft, die z.Z. in zwei Vorhaben zur Erstellung eines Handbuches zusammengestellt und oekonomisch bewertet werden, soll mit dem derzeitigen Stand der Ausbildung, Weiterbildung und Beratung fuer Landwirte verglichen werden. In Defizitanalysen von in diesem Bereichen verwendetem Schriftgut und Befragungen von dort Taetigen sollen Verbesserungsmoeglichkeiten fuer die Beratung und Weiterbildung und die Gestaltung des Handbuches herausgearbeitet werden.

Beseitigung planungsrechtlicher Hindernisse bei der Ausweisung neuer Eignungsgebiete für die Windenergie an Land

Das Projekt "Beseitigung planungsrechtlicher Hindernisse bei der Ausweisung neuer Eignungsgebiete für die Windenergie an Land" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Institut für Landschaftsarchitektur und Umweltplanung, Fachgebiet Umweltprüfung und Umweltplanung durchgeführt. Das Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung von Vorschlägen, um die existierenden planungsrechtlichen Hindernisse zum Ausbau der Windenergienutzung an Land auf Landes- und kommunaler Ebene zu beseitigen. Dazu werden Kriterien für die Ausweisung von neuen Eignungsgebieten für die Windenergie an Land entsprechend der jeweiligen Länderpotentiale entwickelt bzw. fortgeschrieben (z.B. Überprüfung bestehender Abstandsregelungen). Darüber hinaus sollen Planungsbeispiele mit Vorbildcharakter gesammelt und Empfehlungen für Länder und Kommunen ausgesprochen werden. Diese und existierende Leitfäden, Handreichungen sowie sonstige Materialien können anschließend transparent verfügbar gemacht werden, beispielsweise auf einer neu einzurichtenden Internetseite oder evtl. auch durch die weitergehende Nutzung von Web 2.0 Tools (Wiki, Blog). Für die Bearbeitung des Projektes sind 5 thematische Arbeitspakete vorgesehen, Arbeitsschritte dabei sind: 1. Analyse und Vergleich länderspezifischer planungsrechtlicher Rahmenbedingungen und kommunaler Praxis bei der Ausweisung von Eignungsräumen, 2. Identifizierung wesentlicher Ansatzpunkte einer planungsrechtlichen Optimierung sowie 3. Beschreibung möglicher Lösungsansätze und Zusammenstellung guter Planungs- und Regelungsbeispiele (Good Practise) in einem Konzept zur zukünftigen Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergie an Land. Wesentlicher Input wird durch Gesetzes-, Literatur- und Verfahrensanalyse sowie durch Interviews gewonnen.

Berechnung der zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen notwendigen Abstände zwischen potentiellen Konzentrationszonen für Windenergieanlagen und der Wohn-Nachbarschaft

Das Projekt "Berechnung der zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen notwendigen Abstände zwischen potentiellen Konzentrationszonen für Windenergieanlagen und der Wohn-Nachbarschaft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von DataKustik GmbH durchgeführt. Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil der Windenergie an der Stromversorgung von derzeit etwa 3Prozent auf 15Prozent bis zum Jahr 2020 zu steigern. Dafür sollen 2Prozent der Landesfläche als Vorranggebiete für die Windenergie ausgewiesen werden. Derzeit sind für Nordrhein-Westfalen keine öffentlichen, hoch aufgelösten Daten und Analysen zur Windgeschwindigkeit in großen Höhen frei verfügbar, die zur Abschätzung von regionalen Potenzialen genutzt werden könnten. Das Ziel der Studie Potenzialanalyse Windenergie Nordrhein-Westfalen soll es sein, die Windverhältnisse für die Windenergienutzung in NRW auszuwerten und Potenziale zur Ausweitung der Windenergienutzung zu ermitteln. Die Ergebnisse sollen in einem Fachinformationssystem zusammengestellt und im Internet veröffentlich werden. Durch die Ergebnisse der Studie soll der weitere Ausbau der Windenergie unter Abwägung verschiedener Belange (wie z.B. immissionsschutzrechtliche Vorgaben, Naturschutz etc.) objektiv unterstützt werden. Dabei spielen sowohl die Erschließung neuer Windenergieanlagenstandorte als auch Repowering-Vorhaben eine Rolle.

Erstellung einer Folienserie zur Erhoehung der Akzeptanz von Abstandsauflagen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Das Projekt "Erstellung einer Folienserie zur Erhoehung der Akzeptanz von Abstandsauflagen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Staatliche Lehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft, Weinbau und Gartenbau durchgeführt. Ziel des Projektes ist es, eine Folienserie zu erstellen, die als Arbeitsgrundlage fuer Multiplikatoren dient und Hintergrundinformationen und Vortragsunterlagen zur Verfuegung stellt. Damit soll ein Beitrag geleistet werden, das Verstaendnis der Bevoelkerung fuer die komplexen Zusammenhaenge im Pflanzenschutz zu erhoehen und auf der anderen Seite die Einsicht in die Notwendigkeit von Auflagen in der landwirtschaftlichen Praxis zu verbessern.

Geruchsemissionen und -immissionen aus Tierhaltungen - Beurteilungsgrundlagen und Ableitung von Minderungsmassnahmen

Das Projekt "Geruchsemissionen und -immissionen aus Tierhaltungen - Beurteilungsgrundlagen und Ableitung von Minderungsmassnahmen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Agrartechnik Bornim e.v., Abteilung Technik in der Tierhaltung durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist die Erarbeitung von wissenschaftlich-technischen Grundlagen fuer die moeglichst sichere Bewertung des Emissions- und Immissionsverhaltens von Anlagen der Schweine- und Huehnerhaltung. Im Rahmen dieses Projekts sollten zunaechst die Geruchsemissionen repraesentativer Anlagen der Schweine- und Huehnerhaltung, die Ausbreitung der Geruchsstoffe in der Umgebung der Anlagen sowie die Immissionen untersucht und mit Hilfe von theoretischen Modellen und Simulationsrechnungen Datenluecken geschlossen werden. Auf der Basis der Ergebnisse sollen Empfehlungen zur Verminderung der Emissionen abgeleitet und sichere Abstandsregelungen formuliert werden. Diese sollen Eingang finden in den Entwurf der VDI-Richtlinie (Gesamtrichtlinie).

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