Das Projekt "Das Gebot sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden im Staedtebaurecht - Ansaetze zur inhaltlichen Konkretisierung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Augsburg, Juristische Fakultät, Institut für Umweltrecht durchgeführt. Die Dissertation untersucht die rechtliche Bedeutung der sogenannten Bodenschutzklausel des Paragraph 1 Abs.5 S.3 BauGB. Der Verfasser interpretiert die Bestimmung als Optimierungsgebot mit der Folge, dass Freiflaechen nur im unbedingt erforderlichen Mass fuer bauliche Nutzungen zur Verfuegung gestellt werden duerfen.
Das Projekt "Leitfaden zur Anwendung des Verschlechterungsverbotes der Wasserrahmenrichtlinie bei physischen Veränderungen von Wasserkörpern nach WHG Paragraph 31 Absatz 2 aus wasserfachlicher und rechtlicher Sicht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH durchgeführt. Ausgangslage/Zielstellung/Methodik des Vorhabens: Unbenommen der streitigen juristischen Frage, ab wann von einer Verschlechterung auszugehen ist, bedarf es der Erläuterung grundlegender Verfahrensschritte bei der Umsetzung des Wasserhaushaltsgesetzes im Paragraph31 Absatz 2. Im Zusammenhang mit neuen physischen Veränderungen und der Einhaltung des Verschlechterungsverbotes wurden bisher keine Methoden oder Verfahren festgelegt für (1) die wasserfachliche Prognose einer Verschlechterung des Gewässerzustandes/ Potenzials und (2) die aus einer vermuteten Verschlechterung folgenden Schritte: a. Abwägung des übergeordneten öffentlichen Interesses, b. die Abwägung des Nutzens zwischen Umweltzielen der WRRL und der neuen Veränderung und c. die Prüfung der besseren Umweltoption sowie (d) durchzuführende Minderungsmaßnahmen. Für Deutschland sind derzeit keine Präzedenzfälle zur Anwendung des Art. 31 (2) des WHG bekannt. Demgegenüber ist es jedoch unstrittig, dass an den Gewässern neue Veränderungen vorgenommen werden und das es Unsicherheiten in der Anwendung des Verschlechterungsverbotes gibt. Es wird als notwendig erachtet, dass sich der Bund als Gesetzgeber für eine harmonisierte Umsetzung der WRRL zu den o.g. Verfahrensschritten äußert. In dem Vorhaben soll der Paragraph31 Absatz 2 des WHG systematisch in einem Leitfaden aufgeschlüsselt und erläutert werden. Der Leitfaden soll als allgemeinverständliche Arbeitshilfe für Vorhabensträger, Planer und für die zuständigen Wasserwirtschafts- und Genehmigungsbehörden entwickelt werden.
Das Projekt "Methodische Anforderungen an die strategische Umweltprüfung in der räumlichen Gesamtplanung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.V. durchgeführt. Die SUP-Richtlinie (RL 2001/42/EG) soll ein hohes Umweltschutzniveau innerhalb der EU sicherstellen. Hierfür sind bestimmte Pläne und Programme mit voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen einer Umweltprüfung zu unterziehen. Wenngleich noch nicht abschließend absehbar ist, wie die Implementation der strategischen Umweltprüfung (SUP) in das deutsche Planungsrecht erfolgen wird, so steht doch fest, dass die SUP einschneidende Weiterentwicklungen der räumlichen Gesamtplanung erzwingen wird. Die Loslösung von einzelfallbezogenen Folgenabschätzungen, die erweiterte Alternativenprüfung, die Erhöhung der Transparenz planerischer Abwägungsprozesse, die Erforderlichkeit eines Wirkungsmonitorings und die ausgeweitete Öffentlichkeitsbeteiligung machen eine umfassende Neuorientierung des Planungsverständnisses, der Planungsverfahren und -techniken erforderlich. Weiterentwicklungsbedarf stellt sich insbesondere im Hinblick auf - die Berücksichtigung kumulativer Auswirkungen durch multiple Planungsmaßnahmen, - die Durchführung konzeptioneller und standortbezogener Alternativenprüfungen zur Wahl der umweltschonendsten Planungsvariante und - die geforderte 'Überwachung' erheblicher Umweltwirkungen infolge der Durchführung der Pläne und Programme (Monitoring). Insbesondere die Ermittlung und Bewertung kumulativer Umweltauswirkungen zahlreicher Planungsmaßnahmen erfordert neue Methoden der Umweltprüfung. So wird über bisherige Verfahrensansätze und Methoden in der Projekt-UVP hinaus eine Diskussion zu führen sein, wie dem komplexeren Ansatz der SUP inhaltlich und methodisch entsprochen werden kann, gleichzeitig aber die Praktikabilität der Prüfung gewährleistet bleibt. Ziel des Projektes ist die Entwicklung eines methodischen Rahmens für SUP in der räumlichen Gesamtplanung mit einem Fokus auf den neuen Anforderungen an die Umweltprüfung aufgrund der Richtlinie 2001/42/EG. Dazu wird zunächst der methodische Stand der Strategischen Umweltprüfung in der Regional- und Flächennutzungsplanung untersucht. Neben Erkenntnissen aus Deutschland soll dabei auch die ausländische Erfahrung berücksichtigt werden. Basierend auf dieser 'state of the art' Analyse ist ein inhaltliches Anforderungsprofil zu entwickeln, welches anschließend einem umfangreichen Praxistest unterzogen wird. Je eine Fallstudie wird sich der SUP im Rahmen der Regionalplanung und Flächennutzungsplanung widmen.
Das Projekt "Teilprojekt 5: Wissenschaft-Praxis Dialog, Integration in formelle Planwerke" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Sascha Saad durchgeführt. ZURES zielt auf die Entwicklung von neuen Methoden und Instrumenten einer zukunftsorientierten Vulnerabilitäts- und Risikoabschätzung von städtischen Räumen gegenüber Hitzestress - unter Berücksichtigung von gesellschaftlichen Transformationsprozessen. Hierzu werden existierende Prüf- und Planungsverfahren weiterentwickelt, um institutionell-methodische Voraussetzungen für die Anpassung von Planungs- und Steuerungsprozessen zu schaffen. Das Teilprojekt von Sascha Saad (freiberuflicher Einzelunternehmer) fokussiert auf zwei wesentliche Aspekte: 1. Die Etablierung eines Wissenschaft-Praxis-Dialoges als Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Praxis, um die anwendungsorientierte Handhabung und Nutzung der entwickelten Methoden in den Kommunen zu gewährleisten; 2. Die Integration der Ergebnisse in formelle Planungsinstrumente der Stadtentwicklung (Stärkung der Klimaanpassung in kommunalen Plan- und Abwägungsprozessen).
Das Projekt "Teilprojekt 4: Validierung und Übertragung der Ergebnisse, Integration der Ergebnisse in informelle Planungsinstrumente" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Andrea Hartz durchgeführt. ZURES zielt auf die Entwicklung von neuen Methoden und Instrumenten einer zukunftsorientierten Vulnerabilitäts- und Risikoabschätzung von städtischen Räumen gegenüber Hitzestress - unter Berücksichtigung von gesellschaftlichen Transformationsprozessen. Hierzu werden existierende Prüf- und Planungsverfahren weiterentwickelt, um institutionell-methodische Voraussetzungen für die Anpassung von Planungs- und Steuerungsprozessen zu schaffen. Das Teilprojekt von Andrea Hartz (freiberufliche Einzelunternehmerin) fokussiert auf zwei wesentliche Aspekte: 1. Die Integration der Ergebnisse in informelle Planungsinstrumente der Stadtentwicklung (Stärkung der Klimaanpassung in kommunalen Plan- und Abwägungsprozessen); 2. Validierung und Übertragbarkeit (kommunale, nationale und internationale Ebene) mittels Peer Reviews.