Bei den Wasserbucheinträgen zur Flächengebietsfestsetzung handelt es sich u.a. um folgende wasserrechtliche Tatbestände: Wasserschutzgebiete gemäß § 51 WHG i.V.m. § 46 SächsWG; Heilquellenschutzgebiete gemäß § 53 WHG i.V.m. § 47 SächsWG; Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern sowie vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 WHG i.V.m. § 72 SächsWG; Risikogebiete gemäß § 74 WHG bzw. überschwemmungsgefährdeter Gebiete gemäß § 75 SächsWG; Hochwasserentstehungsgebiete gemäß § 78d WHG i.V.m. § 76 SächsWG; Festsetzung von Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 3 WHG i.V.m. § 24 Abs. 4 SächsWG
Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)
Das Projekt "Dynamische GIS-gestützte Bereitstellung der ABK - Daten am Beispiel der Stadt Ratingen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stadt Ratingen, Tiefbauamt durchgeführt. Alle Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sind gemäß Ministerialerlass gehalten, die zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung notwendigen Abwasseranlagen in angemessenen Zeiträumen zu planen, zu errichten, zu erweitern oder den allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik anzupassen. Der Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht notwendigen Baumaßnahmen sind im Abwasserbeseitigungskonzept darzustellen. Die Abwasserbeseitigungskonzepte (ABK) dienen damit zum einen der Berichterstattung gegenüber den Aufsichtsbehörden, zum anderen aber auch der internen Haushalts- und Maßnahmenplanung. Die Mindestinhalte der ABK und die Form ihrer Darstellung sind in der Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums geregelt. Am 27.12.2007 und am 08.08.2008 wurde die Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von ABK der Gemeinden geändert. Die EDV-technische Aufbereitung der kommunalen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen ist für die Städte und Gemeinden verpflichtend. Zur Umsetzung der Verwaltungsvorschrift wurden EDV-Instrumente geschaffen, mit denen die Maßnahmenlisten an einen zentralen Web-Service zu übermitteln sind. Es wurden drei Möglichkeiten zur Übermittlung der Daten geschaffen: - Datenaustauschdatei auf Basis einer Excel-Datei - Manueller Eintrag der Daten in ein Webportal - Direkter Zugriff auf den Web-Service bei IT.NRW. Die eingestellten Daten werden nach Zustimmung durch die zuständige Bezirksregierung zur weiteren Nutzung an ELWAS übermittelt. Durch eine Übertragung der ABK-Maßnahmen ist es möglich, diese mit den in ELWAS vorhandenen Teildaten zu verschneiden und übergreifende Auswertungen durchzuführen. Darüber hinaus werden die übertragenen ABK-Maßnahmendaten ebenfalls in die EDV-Anwendung Wasserkörpersteckbriefe' übertragen und so im Rahmen der WRRL genutzt. Die Stadt Ratingen hat im Jahr 2007 ihr Abwasserbeseitigungskonzept neu aufgestellt. Die Bearbeitung erfolgte dabei grundsätzlich und durchgängig in einem Geografischen Informationssystem (GIS). Da es keine Vorgaben zur Datenaufbereitung und -vorhaltung gab, wurde im Rahmen der Bearbeitung ein System geschaffen, das den Anforderungen der Stadt Ratingen sowie der Plandarstellung genügte. Die Übergabe des ABK erfolgte in analoger Form sowie in einem html-Format. Eine Fortschreibung der Daten ist daher in den genannten Formaten nicht ohne weiteres möglich. Aufgrund der guten Datengrundlage in Ratingen wird an diesem Beispiel aufgezeigt , wie zukünftig vereinheitlicht die Erstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes auf Grundlage eines Geografischen Informationssystems erfolgen kann. Dabei werden eine dynamische Fortschreibung sowie ein ständig aktueller Zugriff auf Grundlagendaten möglich. usw.
Das Projekt "Bestandsaufnahme zur Regenwasserbehandlung in der Bundesrepublik Deutschland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Duisburg-Essen, Campus Essen, Fachbereich 10 Bauwesen Siedlungswasserwirtschaft durchgeführt. Problemstellung: Mit der Einführung der EU-Abwasserrichtlinie (91/271/EWG) hat die Europäische Union maßgebliche Vorgaben für das Sammeln, Behandeln und das Einleiten von kommunalem Abwasser für die Siedlungsentwässerung festgelegt. Allerdings liegen die Schwerpunkte dieser Richtlinie in der zeitlichen Vorgabe, Gemeinden an die öffentliche Kanalisation anzuschließen und die Ablaufwerte von kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen festzulegen. Zur Niederschlagswasserbehandlung und zur Thematik der Mischwasserüberläufe werden keine konkreten Aussagen und Vorgaben gemacht. Lediglich in einer Fußnote im Anhang dieser Richtlinie erfolgt die Vorgabe, dass die Mitgliedsstaaten Maßnahmen zur Begrenzung der Gewässerverschmutzung aus Regenüberläufen beschließen. Wie diese Maßnahmen auszusehen haben, welche Zielparameter und Grenzwerte angesetzt werden müssen wird nicht weiter ausgeführt. Die in der EU-Richtlinie geforderte Darstellung der Handhabung der Niederschlagswasserbehandlung bereitet insofern Schwierigkeiten, dass in der Bundesrepublik Deutschland Wasserrecht und dessen Ausführung Ländersache ist. Als Folge der föderalistischen Struktur der Bundesrepublik Deutschland ergibt sich bei der Niederschlagswasserbehandlung ein uneinheitliches Bild bezüglich der rechtsgültigen Vorgaben und Anforderungen. Zielsetzung Wissenschaftliches Ziel dieses Untersuchungsvorhabens ist es, neben einer vergleichenden Darstellung der landesinternen Anforderungen an die Mischwasserbehandlung auch eine vollständige Aufstellung der gesetzlichen und technischen Vorschriften in den Bundesländern der Bundesrepublik zu geben. Erst die vollständige Darstellung der einzelnen Vorschriften zur Planung und zur Überwachung von Mischwasserentlastungsanlagen und deren Umsetzung durch gültige Rechtsquellen schafft die Voraussetzung für einen einheitlichen Handlungsrahmen für die Mischwasserbehandlungsproblematik in der Bundesrepublik Deutschland. Methodik/Vorgehensweise: Zunächst werden die geltenden Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften für den Bereich der Niederschlagswasserbehandlung durch die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) angefordert. Für jedes Bundesland erfolgt die Zusammenstellung der Unterlagen nach der Rangfolge der Rechtsquellen, um einen schnellen Überblick über die geltenden Rechtsquellen mit Bezug zur Mischwasserbehandlung zu erhalten. Die Nennung und die Einbindung der Verordnungen, Verwaltungsvorschriften oder Erlasse in den Gesetzen ist entscheid für eine schlüssige Gesetzesstruktur. In tabellarischer Form werden die Unterschiede bei Gesetzen und Verordnungen zusammengestellt. Der bauliche Zustand und auch die Funktionsfähigkeit der Entlastungsanlagen haben erheblichen Einfluss auf den geforderten Gewässerschutz. Die gesetzlichen Vorschriften werden deshalb unter dem Aspekt der Planungs- und Kontroll- bzw. Überwachungsvorgaben untersucht. ...
Die Verbandsgemeinde Trier-Land, 54295 Trier, beantragt die Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für die Sanierung der Gruppenkläranlage „Zemmer“, sowie einer Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser in ein Gewässer II. Ordnung, Gemarkung Rodt, Verbandsgemeinde Trier-Land, Landkreis Trier-Saarburg, zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht in ihrem Entsorgungsgebiet.
Das Projekt "Moeglichkeiten einer naturnahen Regenwasserbewirtschaftung in Siedlungsgebieten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Rostock, Juristische Fakultät, Ostseeinstitut für Seerecht und Umweltrecht durchgeführt. Die Optimierung des Wasserkreislaufs (OPTIWAK) in den Staedten im Sinne einer groesstmoeglichen Annaeherung an den natuerlichen Kreislauf ist Gegenstand der Studie. Ausgangspunkt ist die Idee, neben den konventionellen Verfahren der Stadtentwaesserung (Ableitung des Regenwassers im Misch- oder Trennsystem) einen dritten Weg zu einer naturnahen Regenwasserbewirtschaftung aufzuzeigen, der die Nachteile dieser Verfahren vermeidet. Das Projekt ist Teil des BMBF-Foerderschwerpunktes 'oekologische Forschung in Stadtregionen und Industrielandschaften (Stadtoekologie)'. Das Ziel des Vorhabens ist die Untersuchung der wasserwirtschaftlichen, oekonomischen, soziologischen, staedtebaulichen, landschaftsgestalterischen und rechtlichen Aspekte bei der Einfuehrung eines naturnahen Verbundsystems zur Regenwasserbewirtschaftung als Alternative zur konventionellen Ableitung, um daraus Handlungsempfehlungen fuer die Optimierung des Wasserkreislaufs abzuleiten. Das Ostseeinstitut fuer Seerecht und Umweltrecht hat die Betreuung sowohl bezueglich der grundsaetzlichen Rechtsfragen als auch bei der Realisierung des Mulden-Rigolen-Systems in ausgewaehlten Projektgebieten der Partnerstaedte Dortmund und Zwickau uebernommen. Dabei geht es um Fragen der Abwasserbeseitigungspflicht fuer das Niederschlagswasser, ihrer Regelung in der Entwaesserungssatzung, um die Festsetzung entsprechender Massnahmen im Bebauungsplan und ihre Beruecksichtigung bei der Gestaltung der Abwassergebuehren.
Lemwerder Sie sind hier: Rathaus · Ortsrecht Ortsrecht Hier finden Sie die Satzungen und Verordnungen der Gemeinde Lemwerder. Hinweis zu den Satzungen: Nur die Satzungen und Verordnungen der Gemeinde Lemwerder sind rechtsverbindlich, die im Amtsblatt für den Landkreis Wesermarsch erlassen wurden. Satzungen und Verordnungen können im Rathaus eingesehen werden. Allgemeine Verwaltung & Rat Hauptsatzung 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lemwerder (ab dem 01.10.2017) 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lemwerder (ab dem 19.11.2022) Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften vom 30.06.2022 Satzung der Gemeinde Lemwerder über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigungen für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Lemwerder über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigungen für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen vom 28.10.2021 (Fraktionsgelder) Baurecht Abgrenzungssatzung Altenesch Abgrenzungssatzung Bardewisch Einbeziehungssatzung Bardewisch Abgrenzungssatzung Süderbrook Ergänzungssatzung Süderbrook Innenbereichssatzung Süderbrook Abgrenzungssatzung Deichshausen Außenbereichssatzung Barschlüte Außenbereichssatzung mit örtlichen Bauvorschriften Sannau Vorkaufsrechtssatzung Ablösungssatzung Satzung zur Aufhebung der Ablösesatzung Satzung zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf die Nutzungsberechtigten der Grundstücke durch Kleinkläranlagen Allgemeine Entsorgungsbedigungen des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV) für die Abwasserentsorgung Flächennutzungspläne Bekanntmachung zum Flächennutzungsplan Flächennutzungsplan Stand 2015 1. Berichtigung zum Flächennutzungsplan Stand 2017 2. Berichtigung zum Flächennutzungsplan Stand 2020 3. Berichtigung zum Flächennutzungsplan Stand 2021 1. Änderung zum Flächennutzungsplan Stand 01/2023 (Planzeichnung) 1. Änderung zum Flächennutzungsplan Stand 01/2023 (Begründung) 1. Änderung zum Flächennutzungsplan Stand 01/2023 (Umweltbericht) 2.Änderung zum Flächennutzungsplan Stand 06/2024 (Planzeichnung) 2.Änderung zum Flächennutzungsplan 06/2024 (Begründung) 2.Änderung zum Flächennutzungsplan 06/2024 (Umweltbericht) Bebauungspläne Bebauungsplan Nr. 1 Stand 1974 Bebauungsplan Nr. 2 Stand 1964 Planausschnitt zum Bebauungsplan Nr. 2 Stand 4/1964 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 2 Stand 1968 Neufassung Bebauungsplan Nr. 2 Stand 1977 Bebauungspläne 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 2 Stand 2005 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 2 / Begründung Stand 2005 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 2 Stand 2022 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 2 / Begründung Stand 2022 Bebauungsplan Nr. 3 Stand 1965 Bebauungsplan Nr. 4 Stand 1966 Neufassung zum Bebauungsplan Nr. 4 Stand 1979 Bebauungsplan Nr. 5 Stand 1966 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 5 Stand 1991 Bebauungsplan Nr. 6 Stand 1968 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 6 Stand 1992 Bebauungsplan Nr. 7 Stand 1991 1. Änderung zur Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 7 Stand 1991 Bekanntmachung zur 2. Satzungsänderung zum Bebauungsplan Nr. 7 Stand 2017 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 7 Stand 2017 Bebauungsplan Nr. 8 Bebauungsplan Nr. 10 Bebauungsplan Nr. 11 Bebauungsplan Nr. 12 Stand 1979 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 12 Stand 1981 Bebauungsplan Nr. 13 Bebauungsplan Nr. 14 Stand 1983 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 14 Stand 1995 Bebauungsplan Nr. 15 Bebauungsplan Nr. 16 Blatt2 Stand 1983 Bebauungsplan Nr. 16 Blatt3 Stand 1983 Bebauungsplan Nr. 17 Bebauungsplan Nr. 19 Bebauungsplan Nr. 20_1-20 Bebauungsplan Nr. 21_1-21 Stand 1992 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 21_1-21 Stand 1998 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 21_1-21 Stand 2019 Bebauungsplan Nr. 22_1-22 Bebauungsplan Nr. 22_1-22-A Bebauungsplan Nr. 23_1-23 Bebauungsplan Nr. 24_1-24 Stand 1999 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 24_1-24 Stand 2000 Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 25 Bebauungsplan Nr. 25_1-25 Stand 1999 Bekanntmachung zur 1. Satzungsänderung zum Bebauungsplan Nr. 25 Stand 2015 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 25_1-25 Stand 2015 Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 26 Bekanntmachung zur 1. Satzungsänderung zum Bebauungsplan Nr. 26 Stand 2018 Bebauungsplan Nr. 26_1-26 Stand 2003 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 26_1-26 Stand 2018 Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 28 Bekanntmachung zur 1. Satzungsänderung zum Bebauungsplan Nr. 28_1-28 Stand 2019 Bebauungsplan Nr. 28_1-28 Stand 2004 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 28_1-28 Stand 2019 Vorhaben und Erschließungsplan zum Bebauungsplan Nr. 28_1-28 Stand 2019 Bebauungsplan Nr. 29_1-29 Bebauungsplan Nr. 30_1-30 Bebauungsplan Nr. 31_1-31 Bebauungsplan Nr. 32 Satzung über die Veränderungssperre des Bebauungsplanes Nr. 32 Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 33 Bebauungsplan Nr. 33 Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 34 Bebauungsplan Nr. 34 Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 35 Bebauungsplan Nr. 35 Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 37, Am Hohen Groden, Ost Bebauungsplan Nr. 37 Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 38 Bebauungsplan Nr. 38, Stand 2020 Bebauungsplan Nr. 39 "Solarpark an der L875 (Auf der alten Gärtnerei) - Planzeichnung - Planzeichnung /VEP - Begründung - Umweltbericht Bebauungsplan Nr. 40 "Solarpark Agri-Photovoltaik Butzhausen" - Planzeichnung - Planzeichnung/VEP - Begründung - Umweltbericht Ergänzungssatzungen Ergänzungssatzung „Am Hohen Groden"- Ortsteil Altenesch-Süderbrook, gem. § 34 Abs.4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) Erschließungsbeiträge Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen Änderung des § 8 bei der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Ausbau der Erschließungsanlage "Wiesenstraße" Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Ausbau der Erschließungsanlage "Ahornweg" Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Ausbau der Erschließungsanlage "Erlenweg" Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Ausbau der Erschließungsanlage "Eschenweg" Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Ausbau der Erschließungsanlage "Am Leuchtturm" Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Ausbau der Erschließungsanlage "Stader Straße" Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Ausbau der Erschließungsanlage "Wilhelmshavener Straße" Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Ausbau der Erschließungsanlage "Braker Weg" Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Ausbau der Erschließungsanlage "Huder Weg" Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Ausbau der Erschließungsanlage "Jeverweg" Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Ausbau der Erschließungsanlage "Elsflether Weg" Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Ausbau der Erschließungsanlage "Nordenhamer Weg" Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Ausbau der Erschließungsanlage "Vegesacker Weg" Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Ausbau der Erschließungsanlage "Rasteder Weg" Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Ausbau der Erschließungsanlage "Westersteder Weg" Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Ausbau der Erschließungsanlage "Theodor-Storm-Straße" Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Ausbau der Erschließungsanlage "Wiefelsteder Weg" Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Ausbau der Erschließungsanlage "Niedersachsenstraße/Mellumring" Benutzungsordnungen Benutzungsordnung für die Bücherei Benutzungsordnung für die Ernst-Rodiek-Halle Benutzungsordnung für die Dorfgemeinschaftshäuser Benutzungsordnung für die BEGU Lemwerder Nutzungsentgelte für die BEGU Lemwerder Feuerwehr Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgellich zu erfüllenden Pflichtaufgaben Jugendordnung für die Jugendfeuerwehr Lemwerder Grundsätze über die Organisation der Kinderfeuerwehr Lemwerder Finanzen & Abgaben Vergnügungssteuersatzung vom 25.02.2016 Erste Änderung der Vergnügungssteuersatzung vom 15.06.2018 Satzung über die teilweise Nichterhebung einer Vergnügungssteuer Hundesteuersatzung Verwaltungskostensatzung Abwasserabgabensatzung Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen Satzung zur Umrechnung und Glättung von satzungsrechtlichen Euro-Beträgen Satzung der Stiftung der Gemeinde Lemwerder Stiftungsgeschäft Haushalt 2018 Haushalt 2019 Haushalt 2020 Haushalt 2021 Haushalt 2022 Haushalt 2023 Haushalt 2024 Kindertagesstätten & Schulen Schulbezirkssatzung Satzung über die Einrichtung eines Beirates für die Kindertagesstätte Lemwerder Öffentliche Einrichtungen Satzung für die BEGU Lemwerder Nutzungsentgelte für die BEGU Sicherheit und Ordnung Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Lemwerder (ab 01.01.2020) Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Gemeinde Lemwerder (ab 01.01.2020) Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Lemwerder (ab 01.01.2020) Satzung über die Abhaltung eines Wochenmarktes und über die Teilnahme an diesem Wochenmarkt (aufgehoben am 20.09.2024) 2. und 3. Änderung der Satzung über die Abhaltung eines Wochenmarktes (aufgehoben am 20.09.2024) Satzung über die Erhebung von Standgeldern auf dem Wochenmarkt Satzung über die Abhaltung und Teilnahme eines Wochenmarktes in der Gemeinde Lemwerder (MarktS) vom20.09.2024 Niedersächsisches Gaststättengesetz (NGastG) Satzung für den Wohnmobilstellplatz am Peter-Baxmann-Platz der Gemeinde Lemwerder Fragen und Antworten zum Hundegesetz vom Land Niedersachsen (NHundG) Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) Gewerbe Verordnung über den Mindestabstand von Spielhallen innerhalb der Gemeinde Lemwerder (SpielhStandVO) Sonstiges Satzung über die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten Satzung über die Bildung eines Seniorenbeirates der Gemeinde Lemwerder (am 19.11.2022 außer Kraft getreten) Satzung über die Bildung eines Senioren- und Behindertenbeirates (vom 03.11.20222) Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Lemwerder über die Bildung eines Senioren- und Behindertenbeirates der Gemeinde Lemwerder vom 19.09.2024 Satzung über die Bildung eines Jugendbeirates der Gemeinde Lemwerder Ortsrecht zurück nach oben Datenschutz Impressum Kontakt powered by webEdition CMS
FACHINFOR MATION Nr. 5/2008 Dezentrale Abwasserbeseitigung mit Kleinkläranlagen Deckblatt oberes Bild: Mehrkammerausfaulgrube (WV Saale-Fuhne-Ziethe) mittleres Bild: SBR-Anlage (Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt) unteres Bild: Verteilerschacht für die Versickerung des gereinigten Abwassers (Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt) aktualisiert: Dezember 2012 Fachbereich 2: Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Anlagentechnik Wasserwirtschaft Inhaltsverzeichnis Seite 1. 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 1.7 1.8 1.9 1.10Grundsätzliche Hinweise Begriffe Abwasserbeseitigungspflicht Wasserrechtliche Erlaubnis Stand der Technik Fristen für die Ertüchtigung von Kleinkläranlagen Anschluss- und Benutzungszwang bei Dauerlösungen Einhaltefiktion Kleinkläranlage mit Einleitung in einen Bürgermeisterkanal Allgemein anerkannte Regeln der Technik Wichtige Technische Regelwerke und Normen1 1 1 2 3 3 4 4 5 5 5 2.Verfahrensalternativen7 3. 3.110 3.2 3.3Planung einer Kleinkläranlage Wichtige Voraussetzungen für eine eigenständige Abwasserbeseitigung auf dem Grundstück Auswahl einer Kleinkläranlage Kleinkläranlagen-Demonstrationsfelder11 11 12 4. 4.1 4.1.1 4.1.2 4.1.2.1 4.1.2.2 4.2 4.2.1 4.2.1.1 4.2.1.2 4.2.1.3 4.2.2 4.2.2.1 4.2.2.2 4.2.2.3 4.2.3Charakterisierung der Behandlungsverfahren Naturnahe Behandlungsverfahren Abwasserteiche Filtrationssysteme Bodenfilter Filteranlagen Technische Behandlungsverfahren Festbettverfahren Tropfkörper Rotationstauchkörper Belüftete Festbetten Belebungsverfahren Konventionelles Belebungsverfahren Belebungsverfahren mit Aufstauprinzip (SBR) Membranbelebungsverfahren Kombinationen aus Belebungs- und Festbettverfahren13 13 13 14 14 15 17 17 17 18 19 20 21 22 23 24 5.Anlagen zur Einleitung in Gewässer25 6. 6.1 6.2 6.2.1 6.2.2 6.2.3Errichtung und Betrieb von Kleinkläranlagen Hinweise zur Errichtung Hinweise zum Betrieb Eigenkontrolle / Fäkalschlammabfuhr Wartung Überwachung der Selbstüberwachung und der Wartung durch die Gemeinde26 26 27 27 28 30 7.Förderung von Kleinkläranlagen in Sachsen-Anhalt30 8.Literaturhinweise31
Über die Gewässer sind gemäß § 87 WHG - mit Ausnahme von Fällen untergeordneter wasserwirtschaftlicher Bedeutung - Wasserbücher zu führen. In den Wasserbüchern werden auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit dem Sächsischen Wassergesetz anlagenbezogene Tatbestände sowie Tatbestände zu Festsetzung von Flächengebieten erfasst. Der Dienst umfasst alle aktuell gültigen Wasserbucheintragungen im Freistaat Sachsen (Anlagen mit besonderem Schutzbedarf sind nicht enthalten). Er stellt ein reines Informationsmedium für die Öffentlichkeit zu den gemäß § 88 Abs. 2 Sächsisches Wassergesetz eintragungspflichtigen Rechtsverhältnissen dar. Die Eintragungen in das Wasserbuch besitzen keine rechtsbegründende oder rechtsändernde Wirkung, sodass diese für den Bestand und Nachweis von Rechtsverhältnissen nicht maßgebend sind. Im Sinne des § 88 Abs. 5 SächsWG ist die Möglichkeit einer Suche nach personenbezogenen Daten ausgeschlossen. Auskünfte zu bestehenden wasserrechtlichen Bescheiden werden bei Vorliegen eines berechtigten Interesses durch die jeweils zuständige Wasserbehörde erteilt. Die bei den zuständigen Wasserbehörden vorliegenden originären Urkunden (wasserrechtlichen Bescheide) beinhalten die vollumfassenden Informationen zum rechtlichen Tatbestand.
Über die Gewässer sind gemäß § 87 WHG - mit Ausnahme von Fällen untergeordneter wasserwirtschaftlicher Bedeutung - Wasserbücher zu führen. In den Wasserbüchern werden auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit dem Sächsischen Wassergesetz anlagenbezogene Tatbestände sowie Tatbestände zu Festsetzung von Flächengebieten erfasst. Der Dienst umfasst alle aktuell gültigen Wasserbucheintragungen im Freistaat Sachsen (Anlagen mit besonderem Schutzbedarf sind nicht enthalten). Er stellt ein reines Informationsmedium für die Öffentlichkeit zu den gemäß § 88 Abs. 2 Sächsisches Wassergesetz eintragungspflichtigen Rechtsverhältnissen dar. Die Eintragungen in das Wasserbuch besitzen keine rechtsbegründende oder rechtsändernde Wirkung, sodass diese für den Bestand und Nachweis von Rechtsverhältnissen nicht maßgebend sind. Im Sinne des § 88 Abs. 5 SächsWG ist die Möglichkeit einer Suche nach personenbezogenen Daten ausgeschlossen. Auskünfte zu bestehenden wasserrechtlichen Bescheiden werden bei Vorliegen eines berechtigten Interesses durch die jeweils zuständige Wasserbehörde erteilt. Die bei den zuständigen Wasserbehörden vorliegenden originären Urkunden (wasserrechtlichen Bescheide) beinhalten die vollumfassenden Informationen zum rechtlichen Tatbestand.
Origin | Count |
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Bund | 5 |
Land | 8 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 3 |
Umweltprüfung | 2 |
unbekannt | 6 |
License | Count |
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closed | 3 |
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Language | Count |
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Deutsch | 11 |
Resource type | Count |
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Topic | Count |
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Boden | 8 |
Lebewesen & Lebensräume | 9 |
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Mensch & Umwelt | 11 |
Wasser | 11 |
Weitere | 11 |