Träger der kommunalen Abwasserbeseitigung, Abwasseranfall (bezogen auf Einwohnerwerte), Anschlußgrad (aktuell und prognostiziert), Abwasserableitung nach Hauptflußgebieten, Abwasseranlagen (Größenklasse nach Abwasserverordnung, Behandlungsart)
Ziel und erwartete Ergebnisse: In Nordrhein-Westfalen werden derzeit ca. 350 genehmigungsbedürftige Anlagen nach den Nrn. 3.9 Spalte, 3.9 Spalte 2 a) und 3.10 Spalten 1 und 2 des Anhangs zur 4. BImSchV betrieben. Für diese Anlagen wird eine umfassende Erhebung zum Stand der Technik und zu möglichen Maßnahmen der Abfallvermeidung und der Verminderung, einschliesslich Darstellung möglicher Bester Verfügbarer Techniken durchgeführt. Hierzu werden die bei den zuständigen Immissionsschutz- und Wasserbehörden vorliegenden Unterlagen (z.B. Genehmigungsunterlagen, Abfallbilanzen, Einleitungserlaubnisse) gesichtet und ausgewertet; Angaben zum Abfall- und Abwasseranfall nach Abstimmung mit den betreffenden Industrieverbänden durch eine Betreiberabfrage zu aktualisiert, ergänzt und ausgewertet; einzelnen Anlagen zwecks Erstellung einer Prioritätenliste hinsichtlich ihrer Bedeutung bewertet; besonders abfall- und abwasserrelevante Anlagen im Hinblick auf die Anforderungen an eine weitgehende Vermeidung und Verwertung von Abfällen und Abwasser einer eingehenden Vor-Ort-Untersuchung unterzogen. Dabei wird für jede untersuchte Anlage ein detaillierter Prüfbericht zu erstellt. Ziel des Projektes ist die Ermittlung des derzeitigen Status im Hinblick auf Anfall, Aufkommen und Entsorgung von Abfällen und Schmutzwasser der Anlagen insbesondere im Hinblick auf besonders überwachungsbedürftige Abfälle; Ermittlung des Vermeidungspotentials für Abfälle und Abwässer sowie des Verwertungspotentials für Abfälle; Ermittlung des Standes des Vollzuges des Paragraph 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG; exemplarische Untersuchung von Anlagen im Hinblick auf die Möglichkeit der Umsetzung von dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen und Abwasser; Erarbeitung eines Leitfadens zur Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen und Abwasser. Dabei sind die Musterverwaltungsvorschriften des LAI, Anforderungen der Abwasserverordnung einschließlich der einschlägigen Anhänge, einschlägige technische Regelwerke und die Ergebnisse der exemplarischen Untersuchungen zu berücksichtigen Das Branchenprogramm wird mit den betreffenden Industrieverbänden diskutiert und wichtige Zwischenergebnisse diesen regelmäßig vorgestellt. In einer Projektsteuerungsgruppe bestehend aus Vertretern der Vollzugsbehörden werden Informationen ausgetauscht, Probleme diskutiert, Optimierungsvorschläge eingebracht und das weitere Vorgehen abgestimmt.
Die EU-Kommunalabwasserrichtlinie 2024/3019 (KARL) ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten, fachlich sehr breit angelegt und umfasst eine Vielzahl neuer regulativer Aspekte im Kontext der Abwasserbehandlung. Exemplarisch seien hier die Bereiche Abwassermanagementpläne, Einführung einer vierten Reinigungsstufe, Energieneutralität, gesundheitliches Monitoring, Nährstoffrecycling und analytische Fragestellungen genannt. Es müssen in Bezug auf die Umsetzung vielfältige fachtechnische, rechtliche und gebührenbezogene Fragen in Abhängigkeit von der Kläranlagengröße und Ausstattung beantwortet werden. Das Vorhaben soll dazu beitragen, schnelle fachliche Zuarbeiten in Bezug auf die Umsetzung der neuen Anforderungen an eine weiterführende Abwasserbehandlung zu ermöglichen und befasst sich dabei insbesondere mit den Absätzen 2 und 4 des Artikel 8 der KARL. Diese Absätze fordern den zeitlich gestaffelten Ausbau aller Abwasserbehandlungsanlagen von Siedlungsgebieten ab 10 000 EW in sogenannten Risikogebieten. Der Ausbau der Abwasserbehandlungsanlagen KARL erfolgt anhand der in Deutschland bis zum 31. Dezember 2030 zu erstellenden Liste von Risikogebieten, in denen Abwasserbehandlungsanlagen mit einer vierten Reinigungsstufe auszustatten sind. Diese Liste ist erstmalig 2033 zu überprüfen und danach regelmäßig alle 6 Jahre. Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung und Evaluierung einer Methode zur Ermittlung von Risikogebieten sowie einer Methode zur Ermittlung und Bestimmung der in den Risikogebieten im zeitlichen Verlauf auszubauenden Abwasserbehandlungsanlagen gemäß Artikel 8 KARL. Dabei werden auch die mit diesen Fragen zusammenhängenden maßgeblichen juristischen Auslegungsfragen des Artikels 8 KARL betrachtet.
Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Ziel der letzten Projektphase war es, mit einer Langzeit-Praxiserprobung das zweistufige biologische Verfahren zur Deponiesickerwasserreinigung als Stand der Technik zu etablieren und zu bilanzieren. Nach der Inbetriebnahme des Technikums am Deponiestandort Schöneiche ging es in der zwölfmonatigen Laufzeit des Projektes AZ 14996/04 in den Langzeitversuchen um die Validierung der Laborergebnisse im technischen Maßstab, die verfahrenstechnische Optimierung der Anlage und um eine damit verbundene mögliche Kostenreduzierung des Systems. Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten Methoden: Nach dem ersten Technikums-Probebetrieb wurde eine Reihe von Optimierungsmaßnahmen durchgeführt: - der Umbau des Rohsickerwasserzulaufs, - die Verwendung von Soda statt Bicarbonat für die Ammoniumoxidation in Reaktor 2, - der Einsatz von Membrandosierpumpen mit integrierten Rückschlagventilen für die Zugabe von Soda und Essigsäure, - der Einbau von zusätzlichen Polyurethan-Festbetten zur Vergrößerung der Oberfläche für die Besiedlung mit Mikroorganismen, - die Einstellung des Sollwerts für Reaktor 4 auf einen pH-Wert von 6,5, - ein Update der SPS-Steuerung der Nanofiltration zur freien Programmierung der Spülzyklen, - der Einbau eines Absperrhahns vor den Nanofiltrations-Vorfilter - und die Trennung des Nanofiltrationsablaufs vom Reaktoren-Sammelablauf zur Behälterleerung. Es wurde sowohl Rohsickerwasser der MEAB-Deponie Schöneiche als auch Sickerwasserkonzentrat der Deponie Vorketzin behandelt. Fazit: Wegen der durchgeführten Optimierungsmaßnahmen ist es prinzipiell gelungen, das Schöneicher Rohsickerwasser gemäß Anhang 51 der Abwasserverordnung aufzureinigen. In Vorketzin wurde die organische Belastung über 70% und Stickstoff über 80% reduziert. Nach Rückgang der Calciumfracht sollte es zukünftig möglich sein, mit der Zweistufen-Biologie das Sickerwasserkonzentrat ausreichend zu reinigen, da organische Belastung und Stickstoffgehalt geringer als im Schöneicher Rohsickerwasser sind. Um das Verfahren als Stand der Technik, vor allem für die Behandlung von Sickerwasserkonzentraten, zu etablieren, müssten die Laborvorgaben mit den Erfahrungen des Technikumsbetriebs kombiniert und in einer weiteren Versuchsreihe unter optimierten Bedingungen verifiziert werden.
Die Firma FAWA Fahrzeugwaschanlagen GmbH ist seit über 30 Jahren in der Fahrzeugreinigungsbranche tätig. Aktuell betreibt das Unternehmen zwei maschinelle Fahrzeugwaschanlagen im Stadtgebiet der Universitätsstadt Gießen. Beim Betrieb von Autowaschanlagen werden dem Waschwasser verschiedene Stoffe zugefügt, beispielsweise Tenside, Säuren oder Laugen zur Erhöhung der Reinigungsleistung. Außerdem gelangen bedingt durch den Reinigungsprozess selbst organische und anorganische Substanzen in den Wasserkreislauf. In Deutschland wird die Behandlung von Abwässern aus Autowaschanlagen im Rahmen der Abwasserverordnung geregelt. Zudem wird darin zwar auch festgelegt, dass Waschwasser weitestgehend im Kreislauf zu führen ist, allerdings greift diese Regelung nicht für SB-Waschplätze, da es sich hierbei nicht um eine maschinelle, sondern um eine manuelle Fahrzeugreinigung handelt. Standard-SB-Waschplätze haben allgemein folgenden Aufbau: Die Bodenabläufe der SB-Waschplätze enthalten selbst separate Schlamm- und Sandfänge, oder werden über Rohrleitungen in einen zentralen Schlammfang geführt. Danach ist ein Leichtflüssigkeitsabscheider installiert. Das verbrauchte Waschwasser wird dann in die Kanalisation eingeleitet, da die Qualität des Abwassers für eine Kreislaufführung nicht ausreicht. Im Rahmen dieses UIP-Projekts ist ein Kfz-Waschpark mit SB-Waschplätzen geplant, der mit Regenwassernutzung und einer membranbasierten Wasseraufbereitung ausgestattet ist und so fast komplett ohne Frischwasser auskommt. Darüber hinaus wird ein CO 2 -neutraler Betrieb mit Energieversorgung durch PV-Anlage und Energiespeicher sowie eine innovative Wärmerückgewinnung aus dem Betrieb von speziellen SB-Staubsaugern angestrebt. Durch die Realisierung des Vorhabens werden regenerative Energien effizient genutzt, Regenwasser verwendet und der Einsatz von Chemikalien minimiert. Durch Kreisläufe wird Grauwasser wieder zu Nutzwasser. Anfallende Wärme wird in den energetischen Kreislauf eingebunden und minimiert damit den energetischen Aufwand. Die Nutzung von Regenwasser reduziert im Projekt die projizierte notwendige Menge von Frischwasser auf null, wenn Niederschläge, wie in den vergangenen Jahren fallen. Wenn kein Regenwasser zur Verfügung steht, kann die nötige Qualität auch mittels Umkehrosmose erzeugt werden. Das Wasser, welches normalerweise aufgrund seiner hohen Salzfracht ins Stadtnetz eingeleitet werden würde, kann hier einfach zurück in den Entnahmebehälter geleitet werden. Dort vermischt es sich im Betrieb wieder mit dem Osmosewasser und kann so ohne Weiteres erneut aufbereitet werden. Der Bedarf an Osmosewasser beträgt etwa 20 Prozent des Gesamtbedarfs. Die Bereitstellung des Wassers durch die Aufbereitungsanlage folgt einfachen Regeln, welche in der Steuerung über die Zeit in Abhängigkeit vom Nutzungsverhalten, Wetterdaten und damit u.a. dem PV-Strom Aufkommen optimiert werden. Im weiteren Betrieb optimiert sich die Anlage bezüglich genauerer Vorhersagen, was die täglichen Bedarfsmengen betrifft. Gegenüber einer herkömmlichen Anlage werden voraussichtlich mindestens 1.050 Kubikmeter, gegenüber einer effizienten Anlage immer noch ca. 350 Kubikmeter Frischwasser eingespart. Regenwasser hat eine geringere Härte, dadurch und durch eine Erhöhung der Prozesswassertemperatur um ca. 5 Grad Celsius kann eine Reduzierung von bis zu 35 Prozent der schaumbildenden Chemie erreicht werden. Es können ca. 440 Liter Chemikalien eingespart werden. Trotz der 100-prozentigen Einsparung von Frischwasser kann die innovative Anlage mit dem gleichen Energiebedarf wie eine herkömmliche Anlage betrieben werden. Der Gesamtenergiebedarf reduziert sich bei der Projektanlage um ca. 6.800 Kilowattstunden auf 11.503 Kilowattstunden pro Jahr, was einer Reduktion von etwa 40 Prozent gegenüber einer effizienten Anlage entspricht. Besonders an der Anlage ist vor allem die sehr gute Übertragbarkeit der einzelnen Technologien in der Branche. Die Komponenten können fast alle, teilweise in abgewandelter Form, einfach in bereits bestehende SB-Waschanlagen, Portalanlagen und Waschstraßen integriert und nachgerüstet werden. Branche: Grundstücks- und Wohnungswesen und Sonstige Dienstleistungen Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: FAWA Fahrzeugwaschanlagen GmbH Bundesland: Hessen Laufzeit: seit 2023 Status: Laufend
<p>Die wichtigsten Fakten</p><p><ul><li>An mehr als der Hälfte aller Messstellen an deutschen Flüssen werden zu hohe Phosphor-Konzentrationen gemessen und die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/g?tag=Gewssergte#alphabar">Gewässergüte</a> muss herabgestuft werden.</li><li>Messstellen mit hohen Konzentrationen sind seit Beginn der 1980er Jahre um rund ein Drittel zurückgegangen. Extreme Belastungen treten nur noch selten auf.</li><li>Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie ist es, die Phosphor-Orientierungswerte spätestens 2030 in allen Gewässern einzuhalten.</li><li>Dafür muss die Landwirtschaft ihre Düngepraxis verändern und besonders kleine Kläranlagen die Phosphorelimination an den Stand der Technik anpassen.<br><br></li></ul></p><p>Welche Bedeutung hat der Indikator?</p><p>Die Gewässer Deutschlands sind mehrheitlich in keinem guten Zustand (siehe Indikatoren zum ökologischen Zustand der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-oekologischer-zustand-der-fluesse">Flüsse</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-oekologischer-zustand-der-seen">Seen</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-oekologischer-zustand-der-uebergangs">Meere</a>). Die Überdüngung der Gewässer (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Eutrophierung#alphabar">Eutrophierung</a>) mit Phosphor ist eines der größten Probleme, weil es ein übermäßiges Wachstum von Algen und Wasserpflanzen auslöst. Sterben diese ab, werden sie von Mikroorganismen zersetzt. Dabei wird viel Sauerstoff verbraucht. Sauerstoffdefizite im Gewässer wirken sich auf Fische und andere aquatische Organismen negativ aus; in Extremsituationen kann es zu Fischsterben führen. Um die Überdüngung zu vermeiden, muss vor allem die Belastung durch Phosphor verringert werden. Der Kartendienst <a href="https://gis.uba.de/maps/resources/apps/acp/index.html?lang=de">„Nährstoffe und Salze“</a> zeigt Auswertungen für ca. 250 Messstellen in deutschen Flüssen. </p><p>Wie ist die Entwicklung zu bewerten?</p><p>Anfang der 1980er Jahre wurden an fast 90 % aller Messstellen überhöhte Phosphorgehalte gemessen. Seit 2018 liegt der Anteil bei knapp 60 %. Betrachtet man die unterschiedlichen Güteklassen, sieht man eine weitere Verbesserung: Insgesamt ist der Anteil der stärker belasteten Gewässer zurückgegangen. Zu dieser Verbesserung haben vor allem die Einführung phosphatfreier Waschmittel und die Phosphatfällung in den größeren Kläranlagen beigetragen.</p><p>Derzeit bestehen Engpässe bei der Lieferung von Fällmitteln (z.B. Aluminiumsalze), mit denen der Phosphor in Kläranlagen aus dem Abwasser entfernt wird. Stehen diese Chemikalien zur Abwasserreinigung nicht in ausreichender Menge zur Verfügung, hat dies eine Erhöhung der Phosphorkonzentrationen im Gewässer zur Folge.</p><p>Nach der europäischen <a href="http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32000L0060">Wasserrahmenrichtlinie</a> (EU-RL 2000/60/EG) müssen alle Gewässer bis 2027 einen guten ökologischen Zustand erreichen. In Deutschland haben fast zwei Drittel der Gewässer hierfür zu hohe Phosphorgehalte. Um die Einträge in Gewässer zu reduzieren, schreibt die neue <a href="https://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Pflanzenbau/Ackerbau/_Texte/Duengung.html">Düngeverordnung</a> vor, auf Böden mit hohen Phosphorgehalten wenig Gülle oder phosphorhaltige Mineraldünger auszubringen. In eutrophierten Gebieten können die Anforderungen verschärft werden. Ob dies ausreicht, wird ein Wirkungsmonitoring zeigen. Daneben soll die Abwasserverordnung nach einer Anpassung regeln, dass auch kleine Kläranlagen Phosphor nach dem Stand der Technik entfernen. In größeren Anlagen erfolgt dies bereits. Gemäß Ziel 6.1.a der <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/die-deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846">Nachhaltigkeitsstrategie</a> der Bundesregierung sind die Orientierungswerte für Phosphor spätestens im Jahr 2030 einzuhalten.</p><p>Wie wird der Indikator berechnet?</p><p>Die Bundesländer übermitteln dem Umweltbundesamt Messwerte von etwa 250 repräsentativen Messstellen. Für die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/gewaesser/fluesse/ueberwachung-bewertung">Einordnung in eine Gewässergüteklasse</a> wird der Mittelwert der Phosphor-Konzentration mit der Konzentration verglichen, die für den guten ökologischen Zustand in dem jeweiligen Gewässertyp nicht überschritten werden sollte <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/ogewv_2016/BJNR137310016.html">(OGewV 2016)</a>. Sie liegen je nach <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/f?tag=Fliegewssertyp#alphabar">Fließgewässertyp</a> zwischen 0,1 und 0,15 mg/l Phosphor (bei einem Typ 0,3 mg/l) sowie in Übergangsgewässern bei 0,045 mg/l. Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a> entspricht dem Anteil der Messstellen, die diese Orientierungswerte nicht einhalten.</p>
Das Projekt baut auf den bisherigen Stand und die Ergebnisse der bundesweiten Bilanzierung von Schadstoffeinträgen mit dem Modellinstrument MoRE auf. Ziel ist die Verbesserung der bundesweiten Aussagefähigkeit, insbesondere mit Blick auf eine effiziente Ausweisung umweltentlastender Maßnahmen. Der Fokus liegt hier auf den urbanen Eintragspfaden (Mischwasserüberläufe und Regenwassereinleitungen), die mit der technischen Weiterentwicklung der Abwasserbehandlung im kommunalen Bereich, an Relevanz für den Stoffeintrag in Gewässer zunehmen. Eine plausible Priorisierung der einzelnen Eintragspfade ist essentiell. Fehleinschätzungen können zu Fehlinvestitionen im Maßnahmenbereich führen. Dies ist unbedingt zu vermeiden. Insbesondere ein Ausbau der Mischwasser- und Regenwasserhandlung kann unter Berücksichtigung der aktuellen Gegebenheiten (z.B. vorhandener Ausbaugrad, Flächendargebot) einhergehen mit erhöhtem technischen Aufwand und dementsprechend hohen Kosten. Aktuell sind die im Modell integrierten methodischen Ausätze teilweise sehr alt, wie auch die verwendeten Eingangsdaten und bedürfen dringend einer Überprüfung. Zusätzlich ist eine Prüfung bestehender technischer und rechtlicher Regelwerke notwendig. In einem separaten Arbeitspaket soll eine Bewertung der Auswirkungen veränderter Anforderungen nach Anhang 1 der Abwasserverordnung auf die Gewässer durchgeführt werden. Dies unterstützt die Arbeiten einer B/L Arbeitsgruppe des BLAK Abwasser.
Die GS Recycling GmbH & Co.KG (GSR) wurde als Schwester des Stamm-Unternehmens KS Recycling GmbH & Co.KG (KSR, mit Sitz in Sonsbeck) im Jahre 2009 gegründet. Die Aufgaben der GSR bestehen in der Bündelung, Organisation und Abwicklung aller unternehmerischen Aktivitäten am Standort „Lippe-Mündungsraum“ in Wesel. GSR plante die Neueinrichtung eines Betriebsstandortes im 20 km entfernten Rhein-Lippe-Hafen (ehemals „Ölhafen“) in Wesel. Dabei sollten die geplanten Anlagen zur Abwasseraufbereitung geeignet sein, ein möglichst breites Spektrum verunreinigter Abwässer aufarbeiten zu können. Dieser Sachverhalt war insbesondere in Hinblick auf das geplante Dienstleistungsangebot einer möglichen Schiffsreinigung notwendig. Das Aufarbeitungsspektrum musste umfassen: Organisch hoch belastete Abwässer und Schlämme mit schwer abbaubaren CSB- bzw. TOC (Total Organic Carbon) – Gehalten Abwässer und Schlämme mit entzündlichen und leicht entzündlichen Verunreinigungen Anorganisch belastete Abwässer inkl. Säuren und Laugen Am Standort in Sonsbeck wurde dazu eine Abwassertotalverdampfungsanlage zur Behandlung der dort aus den Anlagen der KSR zur Aufbereitung von Altöl, Lösemitteln, Brems- und Kühlerflüssigkeiten, ölverschmutzten Betriebsmittel etc. anfallenden Abwässer aufgebaut. In Wesel erfolgte die Errichtung einer Abwasserbiologie (MBBR-Biologie, Nebenanlagen, Nitrifikation und Denitrifikation), in die die in der Totalverdampfung vorgereinigten Abwässer verbracht werden, und in der die Abwässer bis auf eine direkteinleitfähige Qualität weiter behandelt werden. Bei einer Probenahme nach der Abwassertotalverdampfungsanlage am 28.01.2016 war den Qualitätsergebnissen zu entnehmen, dass die erwartete TOC-Reduzierung um den Faktor 10 und vor allem eine umfassende Abscheidung der anorganischen Verunreinigungen (hier: Schwermetalle) erreicht wurde. Damit konnten die Anforderungen des Anhangs 27 der Abwasserverordnung zur Indirekteinleitung der Abwässer als formale Voraussetzung zur Verbringung der Abwässer in die betriebseigene Abwasserbiologie in Wesel sicher eingehalten werden. Im Eingang zur errichteten Abwasserbiologie war eine selbst für Industrieabwässer atypisch hohe organische Befrachtung mit einem TOC-Gehalt bis zu 9.000 Milligramm pro Liter und einem Stickstoffgehalt bis zu 550 Milligramm pro Liter gegeben. Diese extrem hohen Befrachtungen konnten über den gesamten Betrachtungszeitraum von insgesamt 8 Jahren sicher bis unterhalb der geltenden Einleitgrenzwerte in den Rhein abgebaut werden. Branche: Wasser, Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen Umweltbereich: Wasser / Abwasser Fördernehmer: GS Recycling GmbH & Co. KG Bundesland: Nordrhein-Westfalen Laufzeit: 2011 - 2023 Status: Abgeschlossen
Lagebericht 2022 gemäß Artikel 16 der EG-Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (91/271/EWG) [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] STAND DER ABWASSERBESEITIGUNG IN RHEINLAND-PFALZ Lagebericht 2022 gemäß Artikel 16 der EG-Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (91/271/EWG) IMPRESSUM Herausgeber:Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Straße 1 55116 Mainz Bearbeitung:Landesamt für Umwelt Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz © Juni, 2023 Titelbild: Kläranlage Edenkoben, Foto: Martin Hanke, Verbandsgemeinde Edenkoben Stand der Abwasserbeseitigung in Rheinland-Pfalz Lagebericht 2022 INHALTSVERZEICHNIS 1Einleitung4 2Rechtliche Grundlagen5 3Gemeindestruktur und Einwohnerzahlen7 4Gewässergütesituation8 4.1Übersicht8 4.2Detailbetrachtung9 5Anschluss an Kanalisation und Kläranlagen13 6Entwicklung und Stand der Abwasserbeseitigung17 6.1Entwicklung der Abwasserbeseitigung17 6.2Stand der Abwasserbehandlung 202218 7 Reinigungsleistung – Stand 202221 7.1CSB, BSB521 7.2Gesamtstickstoff24 7.3Gesamtphosphor27 8Investitionen und staatliche Förderung29 9Klärschlammentsorgung30 10 Ausblick 31 Übersichtskarte Abwasserbehandlungsanlagen in Rheinland-Pfalz MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT RHEINLAND-PFALZ 3 Stand der Abwasserbeseitigung in Rheinland-Pfalz 1 Lagebericht 2022 EINLEITUNG Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushaltes so zu bewirtschaften, dass jede vermeid- bare Beeinträchtigung ihrer ökologischen Funktion unterbleibt. Hierzu ist besonders auch eine hinreichende Behandlung anfallender kommunaler und ge- werblich-industrieller Abwässer erforderlich. Dies ist gem. § 57 Abs. 1 des Landeswasserge- setzes (LWG) in Rheinland-Pfalz eine Pflichtaufgabe der kreisfreien Städte, der verbands- freien Gemeinden und der Verbandsgemeinden. Sie haben die erforderlichen Einrichtungen und Anlagen nach den jeweils in Betracht kom- menden Regeln der Technik zu errichten und nach dem Stand der Technik zu betreiben. Die systematische Förderung der Gemeinden mit Abwasseranlagen wird in Rheinland-Pfalz nunmehr seit über fünf Jahrzehnten betrieben. Nachdem bis in die 80er Jahre des letzten Jahrhunderts insbesondere die größeren Städte und Gemeinden an zentrale Behandlungsan- lagen angeschlossen wurden, lag der Schwerpunkt der Investitionen in den 90er Jahren in der Erstausstattung des ländlichen Raumes und in der Nachrüstung der größeren Anlagen hin- sichtlich der Nährstoffelimination. Die Umrüstungen von Kläranlagen zur Nährstoffreduzierung bei den Anlagen mit mehr als 10.000 Einwohnerwerten (EW) wurde bereits im Jahr 2003 ab- geschlossen. Seitdem wurden die Anlagen weiter optimiert, sodass die Anforderungen der EG-Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (91/271/EWG; sog. Kommu- nalabwasserrichtlinie) übertroffen werden. Auch bei vielen Kläranlagen mit weniger als 10.000 EW sind mittlerweile aufgrund von immissionsschutzrechtlichen Betrachtungen Anla- gen zur Nährstoffelimination eingerichtet, ohne dass dafür Anforderungen in der Kommunal- abwasserrichtlinie festgeschrieben wären. Die Erstausstattung mit individuellen Systemen im ländlichen Raum wurde im Jahr 2016 mit noch ausstehenden Restmaßnahmen abschließend komplettiert. Seitdem sind die Sanierung und die Optimierung der Anlagen wichtige Schwer- punkte. Die jahrzehntelangen Bemühungen haben somit zu einer deutlich sichtbaren und messbaren (s. Kap. 4) Verbesserung der Gewässergütesituation geführt. In Erfüllung der Berichtspflicht nach Artikel 16 der Kommunalabwasserrichtlinie wird mit die- sem Lagebericht der Stand der Abwasserbeseitigung in Rheinland-Pfalz für das Jahr 2022 dargestellt und erläutert. Der 1. Lagebericht wurde 1996 erstellt, seitdem wird dieser Bericht im Abstand von zwei Jah- ren fortgeschrieben. 4 MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT RHEINLAND-PFALZ Stand der Abwasserbeseitigung in Rheinland-Pfalz 2 Lagebericht 2022 RECHTLICHE GRUNDLAGEN Eine Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in oberirdische Gewässer darf durch die zu- ständige Behörde gemäß § 57 Abs. 1 WHG nur dann erteilt werden, wenn die Menge und Schädlichkeit des Abwassers so gering gehalten wird, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist, die Einleitung mit den Anforderungen insbesondere an die Gewässereigenschaften vereinbar ist und hierzu die erforderlichen Abwasseranlagen errichtet und betrieben werden. Gemäß § 57 Abs. 2 WHG werden die nach Abs. 1 Nr. 1 dem Stand der Technik entsprechen- den Anforderungen durch Rechtsverordnung der Bundesregierung nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 WHG festgelegt. Die Abwasserverordnung und ihr Anhang 1 (Häusliches und Kommunales Abwasser) konkretisieren die für die Abwassereinleitung aus kommunalen Kläranlagen gelten- den Anforderungen. Mit der Abwasserverordnung wurden auch die materiellen Anforderungen an die Reinigungsleistung der Kläranlagen, wie sie in der EG-Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (91/271/EWG) beschrieben sind, in das bundesdeutsche Recht überführt. Neben der Emissionsbetrachtung haben die zuständigen Wasserbehörden für Einleitungen eine gewässerbezogene Beurteilung vorzunehmen. Kann durch die Einhaltung der Mindest- anforderungen nicht sichergestellt werden, dass die erforderliche Gewässergüte erreicht wird, so sind gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 WHG weitergehende Anforderungen zu stellen. In der EG-Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser werden zudem Fristen genannt, zu denen bestimmte Anforderungen an die Einleitung von Abwasser eingehalten werden müssen. Diese Fristen wurden mit der Landesverordnung über die Beseitigung von kommunalem Abwasser (KomAbwVO) vom 27.11.1997, zuletzt geändert am 14.07.2015, (in das Landesrecht eingeführt. Demnach waren Einleitungen von kommunalem Abwasser in ge- meindlichen Gebieten bis 10.000 Einwohnerwerten (EW) in angemessenen Fristen, spätes- tens jedoch bis zum 31.12.2005, und in gemeindlichen Gebieten mit mehr als 10.000 EW bis zum 31.12.1998 an die Anforderungen der Abwasserverordnung und deren Anhang 1 anzu- passen. Die Frist für gemeindliche Gebiete mit mehr als 10.000 EW kann unter den Voraus- setzungen des Artikels 5 Abs. 4 der EG-Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Ab- wasser im Einzelfall begrenzt überschritten werden („75%-Nachweis“). Weiterhin bedarf die Einleitung von Abwasser in kommunale Abwasseranlagen gemäß § 58 Abs. 1 WHG einer Genehmigung, soweit an das Abwasser in der Abwasserverordnung für den Ort des Anfalls des Abwassers oder vor seiner Vermischung Anforderungen festgelegt sind; dies betrifft vor allem industrielles Abwasser. Schließlich wird in der Landesverordnung über die Beseitigung von kommunalem Abwasser die Überwachung aller Einleitungen entspre- chend der EG-Richtlinie festgeschrieben. MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT RHEINLAND-PFALZ 5
Niederschlagswasser gehört zum Abwasser und wird teilweise über die getrennte Kanalisation über einfache dezentrale Behandlungsanlagen in Oberflächengewässer eingeleitet. Trifft Niederschlagswasser auf Straßen, Plätze oder Gebäude erfolgt eine Vermischung mit dort vorhandenen Schadstoffen (Schwermetalle, organische Schadstoffe, Mikroplastik). Diese liegen häufig assoziiert oder sorbiert an Partikeln vor. Damit besteht die Möglichkeit, dass sie zum Beispiel in die aufnehmenden Oberflächengewässer gelangen. Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist die Schädlichkeit von Abwasser so gering zu halten, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist. Aktuell wird ein Anhang zur Abwasserverordnung (AbwV) erarbeitet, der Mindestanforderungen an Niederschlagsabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer definieren und bundeseinheitliche Anforderungen schaffen soll. Die Bewertung dezentraler Behandlungsanlagen wird nach aktuellem Stand der Diskussion über den Parameter 'AFS63' (Abfiltrierbare Stoffe kleiner als 63 Mikro m) erfolgen. Ziel dieses Forschungsvorhabens ist eine Testmethode zu entwickeln, welche Randbedingungen für eine bundesweite Zulassung von dezentralen Behandlungsanlagen liefert. Bei der Entwicklung werden bestehende Prüfverfahren des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) berücksichtigt. Das neue Verfahren muss auf die Anforderungen an die Einleitung von Niederschlagswasser in Oberflächengewässer angepasst werden. Die Prüfung der Wirksamkeit des Stoffrückhaltes von Behandlungsanlagen soll über ein reproduzierbares Laborprüfverfahren erfolgen. Untersuchungen zur Auswahl eines geeigneten Prüfmaterials zur Feststoffprüfung bei Sedimentationsanlagen und die Probenaufbereitung sind weiterer Gegenstand des Forschungsprojekts.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 53 |
| Kommune | 1 |
| Land | 45 |
| Weitere | 18 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 8 |
| Zivilgesellschaft | 5 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 2 |
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 36 |
| Gesetzestext | 5 |
| Text | 30 |
| Umweltprüfung | 12 |
| unbekannt | 23 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 61 |
| Offen | 44 |
| Unbekannt | 4 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 108 |
| Englisch | 4 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 3 |
| Datei | 3 |
| Dokument | 41 |
| Keine | 41 |
| Unbekannt | 2 |
| Webseite | 44 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 61 |
| Lebewesen und Lebensräume | 84 |
| Luft | 48 |
| Mensch und Umwelt | 108 |
| Wasser | 100 |
| Weitere | 109 |