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Immissionsschutzfunktion

Wald mit Immissionsschutzfunktion mindert schädliche oder belastende Einwirkungen, besonders durch Stäube, Aerosole und Gase. Er schützt damit Wohn-, Arbeits- und Erholungsbereiche, land- und forstwirtschaftliche Flächen sowie andere schutzbedürftige Objekte vor nachteiligen Wirkungen dieser Immissionen

Waldfunktion Immissionsschutzwald

Immissionsschutzwald mindert schädliche oder belästigende Einwirkungen, wie Lärm, Staub, Aerosole, Gase und Strahlen. Er schützt damit Wohn-, Arbeits- und Erholungsbereiche, land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen sowie andere schutzbedürftige Objekte vor nachteiligen Wirkungen dieser Immissionen. Immissionsschutzwald verbessert die Luftqualität eines Gebietes durch die Absorption von Luftverunreinigungen. Schließlich vermindert Wald Verkehrs- und Industrielärm wesentlich stärker als baumlose Flächen. Lokaler Immissionsschutzwald ist definiert durch seine Lage zwischen einem Emittenten und einem zu schützenden Bereich. Regionaler Immissionsschutzwald ist gekennzeichnet durch großräumig auftretende Immissionen, die sich keinem konkreten Emittenten zuordnen lassen.

INSPIRE BW Bodennutzung Waldfunktion Immissionsschutzwald

INSPIRE Datensatz der Waldfunktion Immissionsschutzwald in Baden-Württemberg. Immissionsschutzwald mindert schädliche oder belästigende Einwirkungen, wie Lärm, Staub, Aerosole, Gase und Strahlen. Er schützt damit Wohn-, Arbeits- und Erholungsbereiche, land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen sowie andere schutzbedürftige Objekte vor nachteiligen Wirkungen dieser Immissionen. Immissionsschutzwald verbessert die Luftqualität eines Gebietes durch die Absorption von Luftverunreinigungen. Schließlich vermindert Wald Verkehrs- und Industrielärm wesentlich stärker als baumlose Flächen. Lokaler Immissionsschutzwald ist definiert durch seine Lage zwischen einem Emittenten und einem zu schützenden Bereich. Regionaler Immissionsschutzwald ist gekennzeichnet durch großräumig auftretende Immissionen, die sich keinem konkreten Emittenten zuordnen lassen.

Stand des Wissens - Bedeutung von Vorläufersubstanzen für die Bildung von UFP

Im Rahmen der Studie wurde der aktuelle Forschungsstand, insbesondere der neueren Entwicklungen der letzten 10-15 Jahre zur Bedeutung von Vorläufersubstanzen auf die UFP-Bildung (Ultrafeine Partikel) recherchiert. Der Schwerpunkt lag auf der Betrachtung der VOCs (Volatile Organic Compounds) und der SOA-Bildung (Secondary Organic Aerosols), es wurden jedoch auch weitere sekundäre Bildungsmechanismen, Quellen und Anteile (z.B. Kondensate) in Kürze zusammengestellt und bewertet. Die Studie richtet sich an Wissenschaftler*innen, Behörden und alle Interessierten zum Thema Ultrafeinstaub und seine Quellen. Veröffentlicht in Texte | 98/2024.

Coronaschutz in Schulen: Alle 20 Minuten fünf Minuten lüften

Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Kultusministerkonferenz Umweltbundesamt: Fensterlüftung wirksamster Weg zu virenarmer Luft Das Umweltbundesamt (UBA) hat für die Kultusministerkonferenz (KMK) eine Handreichung zum richtigen Lüften in Schulen erarbeitet. Darin geben die Expertinnen und Experten für Innenraumlufthygiene des UBA Empfehlungen, wie sich mit richtigem Lüften in Schulen das Risiko reduzieren lässt, sich mit dem neuartigen Coronavirus zu infizieren. „Kern unserer Empfehlung ist, Klassenräume regelmäßig alle 20 Minuten für etwa fünf Minuten bei weit geöffneten Fenstern zu lüften“, so UBA-Präsident Dirk Messner. Auch zu Luftreinigern und anderen technischen Geräten gibt das UBA Empfehlungen. Die KMK hatte das UBA im Rahmen eines Fachgesprächs am 23.09.2020 zum Thema „Lüften in Schulräumen“ gebeten, die Handreichung zu erstellen. Sie wird nun über die Länder an alle Schulen in Deutschland verteilt. Dirk Messner: „Wo viele Menschen auf engem Raum zusammen sind, kann sich das Virus in der Luft anreichern. Lüften ist die einfachste und wirksamste Maßnahme, um Viren aus der Luft in Klassenzimmern zu entfernen. Unsere Handreichung soll den Schulen helfen, richtig und möglichst effektiv zu lüften. Einen hundertprozentigen Schutz bietet Lüften natürlich nicht. Auch die weiteren Hygienemaßnahmen gemäß den Vorgaben der Länder sind und bleiben wichtig und sollten im Schulalltag beachtet werden.“ Stefanie Hubig, KMK-Präsidentin und rheinland-pfälzische Bildungsministerin: „Die Handreichung bietet Handlungssicherheit für alle an Schule Beteiligten und ich freue mich, dass wir sie nun allen Ländern, Schulträgern und Schulen zur Verfügung stellen können. Die Empfehlungen des Umweltbundesamtes zu Luftaustausch und effizientem Lüften beinhalten kurze und präzise Hinweise, warum, wann und auf welche Weise gelüftet werden soll – und nimmt dabei auch Bezug auf häufig gestellte Fragen. Mit fachgerechtem Lüften leisten wir einen entscheidenden und wirksamen Beitrag zur Reduzierung des Infektionsrisikos durch virushaltige ⁠ Aerosole ⁠ in Schulen.“ Neben dem 20-minütlichen Lüften sollte auch in jeder Unterrichtspause gelüftet werden. Zum Lüften sollten alle Fenster weit geöffnet werden (Stoßlüften). Nur ein Fenster teilweise zu öffnen oder die Fenster zu kippen reicht nicht aus. Ideal ist das Querlüften, wenn Fenster auf gegenüberliegenden Seiten geöffnet werden können. Sowohl beim Stoßlüften wie beim Querlüften sinkt die Temperatur im Raum nur um wenige Grad ab; wer schnell friert, kann für die Zeit kurz einen Pullover überstreifen. Nach dem Schließen der Fenster steigt die Raumtemperatur rasch wieder an. Mit einfachem Lüften werden neben den potentiell virenhaltigen Aerosolen auch ⁠ CO2 ⁠, Feuchte und chemische Stoffe effektiv aus der Luft entfernt. CO2 kann bei zu hoher Konzentration im Innenraum müde machen und zu Konzentrationsschwächen führen. Zuviel Feuchte begünstigt Schimmel. Mobile Luftreiniger können weder CO2 noch Luftfeuchte abführen. Zudem sind sie in der Regel nicht in der Lage, die Innenraumluft schnell und zuverlässig von Viren zu befreien, insbesondere in dicht belegten Klassenräumen. Deswegen sind mobile Luftreinigungsgeräte nicht als Ersatz, sondern allenfalls als Ergänzung zum aktiven Lüften geeignet. Können Räume nicht gelüftet werden, sind die Räume aus innenraumhygienischer Sicht nicht für den Unterricht geeignet. Unter diesem Link finden Sie Videomaterial von Heinz-Jörn Moriske, Experte für Innenraumlufthygiene: https://www.youtube.com/watch?v=zrOtL8-HbGE . Bei Bedarf stellen wir Ihnen die Originalvideodaten gerne zur Verfügung. Bitte melden Sie sich dazu unter presse [at] uba [dot] de . Hier finden Sie eine Infografik in unterschiedlichen Grafikformaten zur freien Verwendung und Anpassung an Ihr eigenes Design: https://www.umweltbundesamt.de/dokument/infografik-lueften-in-schulen Unten finden Sie auch eine Audiodatei des heutigen Pressegesprächs zum Download. Bitte wenden Sie sich an die Pressestelle, wenn Sie das Video zur Berichterstattung verwenden möchten. Wir stellen Ihnen auch gerne das Rohmaterial ohne Grafiken zur Verfügung. Für Blinde und sehbehinderte Menschen stellen wir hier auch eine Audiodeskription zur Verfügung:

Richtiges Lüften reduziert Risiko der SARS-CoV-2-Infektion

Empfehlungen der Innenraumlufthygiene-Kommission am Umweltbundesamt für Schulen und andere Innenräume Aerosole sind ein möglicher Übertragungsweg des neuartigen Corona-Virus. Aerosole verteilen sich insbesondere in geschlossenen Innenräumen schnell im gesamten Raum. Regelmäßiges Lüften durch Stoß- und Querlüften oder über Lüftungstechnik in den Räumen kann das Risiko einer Infektion mit SARS-CoV-2 deutlich reduzieren. Dies beschreibt eine aktuelle Stellungnahme der Kommission Innenraumlufthygiene (IRK) am Umweltbundesamt. Für Schulen empfiehlt die IRK beispielsweise in jeder Unterrichtspause intensiv bei weit geöffneten Fenstern zu lüften, bei längeren Unterrichtseinheiten von mehr als 45 Minuten Dauer auch während des Unterrichts. Laut IRK können CO2-Ampeln als Anhaltspunkt für gute oder schlechte Lüftung dienen. Eine CO2-Konzentration im Innenraum kleiner 1000 ppm (0,1 Vol-%) zeigt unter normalen Bedingungen einen hygienisch ausreichenden Luftwechsel an. Die IRK empfiehlt, in Innenräumen bei der jetzigen virologischen Kenntnislage für eine möglichst hohe Zufuhr von Frischluft zu sorgen. Dies ist notwendig ungeachtet anderer Schutzmaßnahmen wie dem Einhalten von Mindestabständen oder dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Bei Fensterlüftung ist eine Querlüftung optimal, die über einen Durchzug über möglichst gegenüberliegende weit geöffnete Fenster Raumluft schnell gegen Frischluft austauscht. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass es durch die Lüftung nicht zu einer Verbreitung infektiöser ⁠ Aerosole ⁠ in andere Räume kommt. Als wirksam gilt auch eine Stoßlüftung bei weit geöffnetem Fenster (besser mehrere in einem Raum gleichzeitig) über einige Minuten Dauer. Bei Husten und Niesen einzelner Personen, egal ob zu Hause, im Büro oder in der Schule, sollte sofort eine Stoßlüftung durchgeführt werden. In stark belegten Räumen ist das bloße Ankippen der Fenster kaum wirksam, auch wenn dies dauerhaft erfolgt. Beim Betreiben von Lüftungsanlagen (RLT-Anlagen) sollte der Anteil der Umluft während der SARS-CoV-2-Pandemie, sofern keine hochabscheidende (virenabscheidende) Filter im Lüftungssystem eingebaut sind, möglichst gegen Null gefahren werden. Sind in Schulen raumlufttechnische Anlagen vorhanden, was selten der Fall ist, sollten diese bei der derzeitigen Pandemie möglichst durchgehend laufen. Bei Sport in Innenräumen muss ebenfalls für ausreichende Lüftung gesorgt werden. Schon bei geringer Belastung ist die Atemfrequenz gegenüber Ruhephasen deutlich erhöht. Die Menge an emittierten Partikeln steigt daher mit der körperlichen Aktivität weiter an. Deswegen sollten Räume, in denen Sport getrieben wird, deutlich häufiger gelüftet werden. Die IRK empfiehlt, dass die verbrauchte Luft jede Stunde fünfmal durch frische Luft ersetzt wird. 1 Die IRK hält den Einsatz von mobilen Luftreinigern in Klassenräumen oder zu Hause für nicht geeignet, da sie das aktive Lüften nicht ersetzen, sondern allenfalls in Einzelfällen flankieren können. Chemische Zusätze wie Ozon zur Zuluft oder dem Raum wieder zugeführter Umluft lehnt die IRK aus gesundheitlichen Gründen ab. Das gilt auch für UV-C Lampen im nicht gewerblichen Einsatz. Details zum Lüften in Schulen und anderen Innenräumen sowie zum Betrieb von Lüftungsanlagen finden Sie in der ausführlichen Stellungnahme der IRK . 1 In einer vorherigen Version hieß es, die IRK empfehle fünfmaliges Lüften pro Stunde. Wichtig ist dabei, dass die Luft ganz ausgetauscht wird. Daher wurde der Satz präzisiert. (14.08.2020)

Poster: Risks of Solar Radiation Modification (SRM)

SRM is supposed to mask global warming by enhancing the earth’s albedo, for example by stratospheric aerosol injection. Thus altering the whole climate system, SRM would impact most areas of life. The risks for geopolitics, mitigation deterrence, ecosystems, justice, food security and water availability are illustrated in this graphic. Veröffentlicht in Poster.

Mehr Sicherheit für die Trinkwasserqualität in Gebäuden

Änderungen der Trinkwasserverordnung schützen besser vor Legionellen und Stoffen aus Installationsmaterialien Mehrere Neuerungen in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) stärken die Qualitätsstandards für Trinkwasser. Im Fokus stehen die Trinkwasser-Installationen in Gebäuden. Diese dürfen die Qualität des Trinkwassers nicht beeinträchtigen. So müssen ab November die Trinkwasser-Installationssysteme auch in gewerblich genutzten Gebäuden wie Mietshäusern auf Legionellen untersucht werden. Bisher bestand diese Pflicht nur für öffentliche Gebäude. „Diese wesentliche Verbesserung des Verbraucherschutzes wird dazu beitragen, Legionellenkontaminationen im Trinkwasser zu verhindern.“, sagte Thomas Holzmann, der Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA). Verbindlich sind nun auch technische Regeln für den Bau und Betrieb von neuen Trinkwasserversorgungs-anlagen. Dadurch soll vermieden werden, dass für Trinkwasser-Installationen ungeeignete Materialien verwendet werden, aus denen sich Stoffe in das Trinkwasser lösen könnten. Als erstes Land in der Europäischen Union (EU) führt Deutschland zudem einen Grenzwert für Uran im Trinkwasser ein. Trinkwasser-Installationen in gewerblich genutzten Gebäuden, also entsprechend Trinkwasserverordnung auch in Mietshäusern, müssen ab November 2011 auf Legionellen untersucht werden. Das legt die 1. Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 3. Mai 2011 fest. Bisher galt diese Regelung nur für Gebäude, in denen Wasser an die Öffentlichkeit abgegeben wird. Die Verordnung führt zudem für Legionellen erstmals einen so genannten „technischen Maßnahmenwert“ ein. Er liegt bei 100 „koloniebildenden Einheiten“ in 100 Milliliter Wasser. Wird dieser Wert erreicht oder überschritten, kann das Gesundheitsamt den Anlagenbetreiber dazu verpflichten, die Ursache der Belastung zu ermitteln und zu beheben. Legionellen können schwere, teils tödliche Lungenentzündungen sowie das grippeähnliche Pontiac-Fieber hervorrufen. Sie sind nicht von Mensch zu Mensch ansteckend, sondern gelangen durch das Einatmen von Aerosolen in den Körper. Gefährliche Legionellenmengen können im warmen Wasser entstehen, wenn zum Beispiel durch Baufehler in den Anlagen die erforderlichen Temperaturen (Kaltwasser < 25 und Warmwasser > 55 °C) nicht eingehalten werden. So können auch stillgelegte und regelwidrig nicht abgetrennte Stränge in der Trinkwasserleitung das Legionellenwachstum fördern, weil hier das Wasser stagniert. Um die Qualität des Trinkwassers in Deutschland noch besser vor Verunreinigungen zu schützen, regelt die Trinkwasserverordnung nun den Einsatz von Installationsbauteilen strenger: Installationsbetreiber werden auf die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik verpflichtet. Sie dürfen ab sofort nur Leitungen und Armaturen einsetzen, die allenfalls ein Minimum an Stoffen abgeben und nachweislich entsprechend geprüft wurden. Ein solcher Nachweis geht aus Prüfzeichen hervor. Wer nicht geprüfte Installationsbauteile neu einbaut, begeht ab jetzt eine Ordnungswidrigkeit. Der Hintergrund für die Neuregelung: Aus fehlerhaft ausgewählten Installationsmaterialien können sich Chemikalien lösen und ins Trinkwasser gelangen. Das kann seine Qualität beeinträchtigen und auch das Wachstum von Bakterien nach sich ziehen, etwa Legionellen. Hinzu kommt ferner ein besserer Schutz vor Verunreinigung mit Wasser, das keine Trinkwasserqualität hat, wie Regenwasser oder Wasser aus der Heizungsanlage. Betreiber müssen durch Einbau einer so genannten „Sicherungseinrichtung“ nun dafür sorgen, dass kein Wasser minderer Qualität durch Rückfließen in das Trinkwassernetz gelangen kann. Eine weitere Änderung der TrinkwV betrifft das Schwermetall Uran. Ab dem 1. November führt Deutschland als einziges Land in der EU einen Uran-Grenzwert für Trinkwasser ein. Er legt eine Obergrenze von 10 Mikrogramm pro Liter Wasser fest. Relevant ist diese Änderung aber nur für wenige, meist kleine Trinkwassergewinnungsgebiete, in denen Uran lokal in höheren Konzentrationen vorkommen kann. Das Metall ist relativ giftig und unterliegt jetzt in Deutschland einem Trinkwasser-Grenzwert, der im weltweiten Vergleich sehr niedrig ist. Dieser schützt auch empfindliche Personen zuverlässig vor dem nierentoxischen Potenzial des Urans. Dagegen ist die Strahlungsaktivität von Uran erst ab einer etwa zehnmal höheren Konzentration gesundheitlich relevant. Stellungnahme der Trinkwasserkommission beim ⁠ UBA ⁠ (TWK) vom 03.11.2008 zu sechs häufig gestellten Fragen zu Uran im Trinkwasser: Uran im Trinkwasser - Stellungnahme der TWK zu sechs häufig gestellten Fragen PDF / 128 KB Ansprechpartner zu Fragen der Trinkwasserqualität in den Bundesländern Ansprechpartner Trinkwasserwerte PDF / 128 KB

Fluorierte Treibhausgase: Neue EU-Vorgaben für Kälte- und Klimaanlagen

Prüfen, Installieren und Reparieren ab Juli 2008 nur noch durch zertifiziertes Personal – Selbsteinbau nicht mehr möglich Kälte- und Klimaanlagen gibt es fast überall: in Hotels, Produktionsstätten und privaten Haushalten. Enthalten die Anlagen mehr als drei Kilogramm fluorierte Treibhausgase als Kältemittel, so sind sie mindestens einmal jährlich auf Dichtheit zu kontrollieren – so schreibt es die Verordnung (EG) Nr. 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase vor. Künftig darf nur noch zertifiziertes Personal diese Prüfung vornehmen, ebenso wie Installation, Wartung sowie Rückgewinnung der Kältemittel. Der beliebte Selbsteinbau von Klimageräten mit fluorierten Treibhausgasen aus dem Baumarkt ist nicht mehr zulässig. Das legte die Europäische Kommission (EU) am 2. April 2008 fest in der Verordnung (EG) Nr. 303/2008 zur Festlegung der Mindestanforderungen für die Zertifizierung von Unternehmen und Personal. Die Bundesregierung bereitet gerade eine nationale Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung vor, um den EU-Vorgaben gerecht zu werden. Die neue deutsche Regelung muss bis zum 4. Juli 2008 fertig sein und liegt derzeit dem Bundesrat zur Beratung vor. Mit dem neuen Gesetz will Deutschland auch den Punkt 23 zu „fluorierten Treibhausgasen” im Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IKEP) voranbringen. Fluorierte Treibhausgase - wie Tetrafluorethan (R 134a) oder das ⁠ Gemisch ⁠ R 404A, beides teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) - sind als Kältemittel heute in den meisten ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen in Deutschland enthalten. Diese Stoffe schädigen das ⁠ Klima ⁠ bis zu mehrere Tausendmal stärker als ⁠ Kohlendioxid (CO2) ⁠, wenn sie entweichen. Gerade die Undichtigkeit der Kälteanlagen ist ein großes Problem. Jährlich gelangen allein in Deutschland über 2.000 Tonnen klimaschädliche Kältemittel in die ⁠ Atmosphäre ⁠. Die neuen EU-Vorgaben legen – neben Inverkehrbringensverboten für Produkte, die fluorierte Treibhausgase enthalten, wie beispielsweise Einkomponentenschäume oder neuartige ⁠ Aerosole ⁠ - auch Vorschriften zur Emissionsminderung bei ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen fest: Die Anlagen sind regelmäßig auf Dichtheit zu kontrollieren; wie oft das geschieht, hängt von der Größe der Anlagen ab. Besonders wichtig: Die Kontrollen und alle weiteren emissionsrelevanten Tätigkeiten – wie Installation, Instandhaltung, Wartung und die Rückgewinnung der Kältemittel – dürfen ab dem 4. Juli 2008 nur noch zertifiziertes Personal durchführen. Auch Unternehmen, die solche Anlagen installieren, warten oder instandhalten, müssen sich zertifizieren lassen. Die Zertifizierung ist weiterhin nötig für Personal, das fluorierte Treibhausgase aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen zurückgewinnt. Nicht mehr zulässig ist die bislang beliebte Installation eines Klimagerätes mit fluoriertem Kältemitteln aus dem Baumarkt durch Laien. Alle Fachleute, die die Anforderungen neuen EU-Verordnung Nr. 303/2008 erfüllen, können sich künftig eine Sachkundebescheinigung („Zertifikat”) ausstellen lassen. Es ist geplant, dass die Handwerkskammern, die Industrie- und Handelskammern oder andere anerkannte Stellen diese Zertifikate erteilen. Die Zertifizierung gilt dann in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Dessau-Roßlau, 10.04.2008

Environmental impacts on biogenic emissions of volatile organic compounds (VOCs)

Volatile organic hydrocarbons, which are released to the atmosphere by plants (biogenic ⁠ VOC ⁠, BVOC), have large influence on atmospheric chemistry and thus air quality. They are beside nitrogen oxides and anthropogenic VOC eminent precursors for tropospheric ozone and may also foster the creation of aerosols. This literature review summarizes the current knowledge about functions, drivers and impacts of BVOC and analyses which environmental factors influence their formation. Veröffentlicht in Texte | 02/2019.

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