Kategorie: Grundwasser</br>Stand: 2012</br>Erarbeitet vom ständigen LAWA-Ausschuss „Grundwasser und Wasserversorgung“ vorgelegt zur 143. LAWA-Vollversammlung am 22./23.3.2012 in Magdeburg Eckpunkt für die Weiterentwicklung des Landwirtschaftsrechts
Deutschland erreicht bisher die verschiedenen Ziele der Wasserrahmenrichtlinie nicht. Neben den fehlenden finanziellen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen ist hierfür, so die der Studie zugrundeliegende These, auch die fehlende Integration von Belangen des Gewässerschutzes in andere Rechtsbereiche jenseits des Wasserrechts ein Grund. Die Studie wurde in mehreren Phasen erstellt: Nach einem Screening verschiedener Rechtsbereiche und Rechtsnormen und deren Potenzial für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wurden Schwerpunktthemen für eine vertiefte Analyse ausgewählt. Die Schwerpunktthemen stammen aus dem Immissionsschutzrecht (Regulierung von Quecksilberemissionen aus Kohlekraftwerken), dem Naturschutzrecht (Gewässerrenaturierung als naturschutzrechtlicher Eingriff und trotz der Verbote des speziellen Artenschutzes), dem Humanarzneimittelrecht (Gewässerschutz im Zulassungsverfahren für Humanarzneimittel verstärken), dem Pflanzenschutzrecht (Eintrag von Pflanzenschutzmittel in Gewässer reduzieren), dem Planungsrecht (Gewässerentwicklung in der Fachplanung sowie der Raumordnung und Bauleitplanung), dem Energierecht (Förderung von Wasserkraftwerken anhand gewässerökologischer Kriterien) sowie dem Agrarrecht (Defizite in der Struktur der Agrarförderung). Für einzelne dieser Schwerpunktthemen wurden Handlungsoptionen entwickelt und ausgearbeitet. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Recht der Duengung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Göttingen, Institut für Landwirtschaftsrecht durchgeführt. Die Rechtsgrundlagen fuer die Duengung (Handelsduenger, Wirtschaftsduenger, Klaerschlamm, Biokomposte) auf der Ebene des Rechts der Europaeischen Gemeinschaft und des deutschen Rechts sollen untersucht werden. In die Untersuchung sollen die niederlaendischen Vorschriften ueber Guelle mit einbezogen werden.
Das Projekt "Anwendbarkeit von Komposten in der Landwirtschaft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fachhochschule Kiel, Fachbereich Landbau durchgeführt. Gedanken zum Stoffkreislauf und gesetzliche Vorgaben haben in den letzten Jahren zu erheblich ausgeweiteter Kompostierung organischer Abfaelle gefuehrt. Die traditionellen Anwendungsbereiche (Garten- und Landschaftsbau) koennen nicht mehr alle Komposte aufnehmen, so dass Komposte zunehmend in der Landwirtschaft Einsatz finden muessen. Ueber die Wirkungsgeschwindigkeit der in Komposten enthaltenen Naehrstoffe auf landwirtschaftliche Kulturen ist nur wenig bekannt. Ebenso koennen mit Komposten erhebliche Stoffrachten in Boeden gelangen. Im Projekt wurden 1. Untersuchungsverfahren fuer Komposte und optimiert, 2. fuer Anlage und Durchfuehrung von exakten landwirtschaftlichen Feldversuchen mit Kompost notwendige Geraete und Maschinen erstellt und erprobt sowie 3. Feldversuche mit verschiedenen Komposten und Aufwandmengen angelegt. Die Feldversuche werden in einem Anschlussprojekt fortgefuehrt und ergaenzt. Wegen der langsamen Wirkung von Komposten koennen die Versuche erst nach mehreren Jahren aussagekraeftige Ergebnisse liefern. Zwischenergebnisse deuten darauf hin, dass die N-Wirkung von Komposten bisher ueberschaetzt wurde.
Das Projekt "Embrace Tsalka (ENPARD-Programm)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Ländliche Strukturforschung an der Goethe-Universität Frankfurt am Main durchgeführt. Das Projekt 'EMBRACE Tsalka' zielt darauf ab, die ländliche Armut zu verringern und die Lebensbedingungen in der Gemeinde Tsalka, Georgien, durch den LEADER-Ansatz zu verbessern. 'EMBRACE Tsalka' befasst sich mit wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Belangen, indem die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft verbessert, eine nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen gefördert und klimaresiliente, ländliche Wirtschaftsweisen und Gemeinschaften aufgebaut werden. Das Projekt 'EMBRACE Tsalka' zielt darauf ab, die ländliche Armut zu verringern und die Lebensbedingungen in der Gemeinde Tsalka, Georgien, durch den LEADER-Ansatz zu verbessern. 'EMBRACE Tsalka' befasst sich mit wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Belangen, indem die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft verbessert, eine nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen gefördert und klimaresiliente, ländliche Wirtschaftsweisen und Gemeinschaften aufgebaut werden. Tsalka ist eine multiethnische und multikulturelle Kommune in der Region Kvemo Kartli mit 30 Gemeinden bestehend aus 43 Dörfern und der Stadt Tsalka. Tsalka ist eine Hochgebirgskommune mit einer Gesamtfläche von 105.430 ha - hauptsächlich von Wiesen und Steppen bedeckt. Ein Großteil des Gebietes besteht aus bergigen Steppen sowie subalpinen und alpinen Wiesen. Die Hauptwirtschaftsaktivität Tsalka ist die Landwirtschaft. Die einzigartigen natürlichen Ressourcen und die Bevölkerungsvielfalt der Kommune schaffen eine lebendige Umgebung und machen Tsalka zu einem inspirierenden Ort zum Arbeiten und Reisen. Das Projekt unterstützt Kleinbauern und Bäuerinnen, Unternehmer*innen, Frauen, Jugendliche und andere lokale Akteure durch verbesserten Zugang zu Wissen und Innovation, durch die Entwicklung von Wertschöpfungsketten, Einführung bewährter 'Best Practice' Verfahren, Förderung öffentlich-privater Partnerschaften (ÖPPs) und Geschäftsverbindungen sowie Schaffung neuer Arbeitsplätze durch Nutzung des Entwicklungspotenzials des Gebiets. Das Projekt wird intensiv mit Jugendlichen (durch Schulen, Öko-Clubs und einem Öko-Hub), vulnerablen Gruppen (VGs) zusammenarbeiten: ethnische und religiöse Minderheiten, Öko-Migranten, Binnenvertriebene, Menschen mit Behinderungen (PwD) und Frauen im ländlichen Raum, die nur begrenzten Zugang zu Entscheidungsprozessen, Beschäftigung, Möglichkeiten der persönlichen Entwicklung, Mobilität und wirtschaftlichen Rechten haben. Das Projekt wird im Rahmen des Europäischen Nachbarschaftsprogramms für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (ENPARD) von der EU-Partnerorganisation CENN in Kooperation mit dem Georgischen Bauernverband (GFA) und dem IfLS durchgeführt. Unsere Rolle ist der Aufbau von Kapazitäten und der Rückhalt bei der LEADER-Implementierung durch Schulungen, Besuche vor Ort und die Organisation von Austauschbesuchen mit deutschen LAGs.
Das Projekt "Rechtliche und andere Instrumente für vermehrten Umweltschutz in der Landwirtschaft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH - UFZ, Department Umwelt- und Planungsrecht durchgeführt. Die Landwirtschaft kann einen erheblichen Beitrag zum Erhalt und Schutz natürlicher Ressourcen, des Wassers, Bodens und der Luft, der Artenvielfalt und des Klimas leisten und so auch die Anpassungsfähigkeit der Umwelt an den Klimawandel verbessern. Derzeit verursacht die Landwirtschaft noch zu häufig negative Umweltwirkungen. Im Forschungsvorhaben soll daher untersucht werden, wie die Entwicklung hin zu einer nachhaltigen und umweltgerechten Landwirtschaft stärker als bisher auch durch das Umweltrecht begleitet und gefördert werden kann. Das Recht mit Bezug zur Landwirtschaft soll dazu wirksamer, vollzugs- und anwendungsfreundlicher gestaltet werden. Dazu sollen zum Beispiel - aufbauend auf vorhandenen Forschungsergebnissen - auch neue rechtliche Instrumente, mit deren Hilfe der Beitrag der Landwirtschaft als Treibhausgasproduzent begrenzt werden kann, entwickelt und in den bestehenden Instrumentenmix eingefügt werden. Auch Möglichkeiten, die Planung für die Landwirtschaft sowie die Wirkungen der guten fachlichen Praxis - unter Beachtung der Anpassung an den Klimawandel - weiterzuentwickeln und verbindlich festzusetzen, sollen dargestellt werden. Die Steuerungsfähigkeit weiterer umweltrechtlicher Instrumente hinsichtlich der Landwirtschaft, beispielsweise des Haftungsrechts oder des EEG, soll untersucht und ggf. verbessert werden. Da das Verhalten der Landwirtschaft in besonderem Maße von der finanziellen Förderung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU abhängt, ist dabei auch ein Augenmerk auf das Zusammenspiel der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) mit bestehenden und möglichen neuen umweltrechtlichen Regelungen zu richten, sind hier Synergien zu verstärken und Inkohärenzen abzubauen. Eine mögliche Übertragbarkeit der für die Landwirtschaft gefundenen Ergebnisse auf die Forstwirtschaft sollen zumindest in Form eines Ausblicks dargestellt werden. Die Ergebnisse sollen in Workshops und Fachgesprächen mit Rechtsexperten und Fachleuten anderer Disziplinen
Das Projekt "Vorschlaege fuer die Sicherung einer nachhaltigen Landwirtschaft in den beiden Kreisen Hoexter und Unna - Nordrhein-Westfalen-Gutachten im Auftrag des Ministeriums fuer Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Kassel, Fachbereich 13 Stadtplanung,Landschaftsplanung, Fachgebiet Ländliche Entwicklung durchgeführt. Ziel der Studie ist es Massnahmen zur Verankerung einer nachhaltigen Landwirtschaft in ausgewaehlten Regionen Nordrhein-Westfalens vorzuschlagen. Als Modellregionen wurden die beiden Kreise Hoexter und Unna ausgewaehlt. Sie sind in sich agrarstrukturell heterogen und unterscheiden sich wesentlich durch ihre Naehe bzw. Ferne zum Ballungsraum Ruhrgebiet. Die vorgeschlagenen Massnahmen beziehen sich insbesondere auf - die Erhoehung der einzelbetrieblichen Wertschoepfung (u.a. Nutzung und Ausbau neuer Absatzmoeglichkeiten), - die Veraenderung der rechtlich-institutionellen Bedingungen (wie Agrarrecht, Umweltrecht, Foerderinstrumente), - die Hervorhebung der gesellschaftlichen Bedeutung laendlicher Lebensformen. Die Vorschlaege liegen schwerpunktmaessig im Rahmen der Gestaltungsmoeglichkeiten der Landesagrarpolitik des Landes Nordrhein-Westfalen.
Das Projekt "Handbuch des Agrarumweltrechts" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hohenheim, Institut für Rechtswissenschaft, Forschungsstelle für Agrar- und Umweltrecht durchgeführt. Das gemeinsam mit Peter-Christian Storm (UBA Berlin) geplante Handbuch wird die umweltrechtlichen Vorschriften erfassen, systematisieren und erlaeutern, die in besonderer Weise auf den Agrarbereich bezogen sind. Unter dem Begriff Agrarumweltrecht lassen sich diejenigen Rechtsnormen, Rechtsinstitute und Rechtsprobleme einordnen, die einer landwirtschaftlichen Bestaetigung aus Gruenden der Umweltpflege den umweltrechtlichen Rahmen setzen. Dazu zaehlen im weiteren Sinne auch die der Landwirtschaft wegen ihrer 'Sonderlage' als Zweig der Urproduktion gewaehrten Ausnahmen von allgemein geltenden umweltrechtlichen Vorschriften und die umweltrechtlichen Normen, die sich an nicht landbewirtschaftende Dritte zugunsten der Landwirtschaft richten. Das Handbuch wendet sich vornehmlich an die Rechtspraxis. Fuer seine Bearbeitung werden Autoren aus Rechtswissenschaft und Rechtspraxis gewonnen.
Das Projekt "Lebensmittelrecht in Frankreich" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Göttingen, Institut für Landwirtschaftsrecht durchgeführt.
Das Projekt "Pflanzenproduktion und Umweltschutzrecht. Rechtsvorschriften fuer die Landwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland und den Europaeischen Gemeinschaften" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Göttingen, Institut für Landwirtschaftsrecht durchgeführt. In den letzten Jahren hat sich die oeffentliche Debatte in immer staerkerem Masse Fragen um Landwirtschaft und Umweltfragen zugewandt, und sie hat Forderungen nach 'natuerlicher' Ernaehrung aufgegriffen. In diesem Zusammenhang sind es zwei Problemkreise, die ein Eingreifen des Gesetzgebers erforderlich machen: auf der einen Seite geht es um den Schutz des Verbrauchers durch Gewaehrleistung einwandfreier und vollwertiger Lebensmittel, auf der anderen Seite bedarf es eines Schutzes vor Umweltbelastungen durch die modernen Produktionsmethoden im Bereich der Pflanzenproduktion. Die vorliegende Arbeit greift diese Problematik erstmals in umfassender Weise aus rechtlicher Sicht auf und behandelt fuer den Bereich der Pflanzenproduktion das geltende Umweltschutzrecht der Bundesrepublik Deutschland und der Europaeischen Gemeinschaften.