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Recht der Duengung

Die Rechtsgrundlagen fuer die Duengung (Handelsduenger, Wirtschaftsduenger, Klaerschlamm, Biokomposte) auf der Ebene des Rechts der Europaeischen Gemeinschaft und des deutschen Rechts sollen untersucht werden. In die Untersuchung sollen die niederlaendischen Vorschriften ueber Guelle mit einbezogen werden.

2025-04-23_Stellenausschreibung_Landwirtsch._LG2.2_LWRef._2025.pdf

Sie haben Lust auf einen sicheren und abwechslungsreichen Job in der Landwirtschaftsverwaltung Sachsen-Anhalt? eine praxisorientierte und individuelle Ausbildung? eine aktive Rolle bei der Umsetzung agrarpolitischer Entscheidungen? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir suchen Landwirtschaftsreferendarinnen/ Landwirtschaftsreferendare (m/w/d) für den Vorbereitungsdienst ab dem 01.10.2025 Wir bieten Ihnen  eine Einstellung in den zweijährigen Vorbereitungsdienst unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf als Landwirtschaftsreferendarin/ Landwirtschaftsreferendar (m/w/d), vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, den Erwerb der Laufbahnbefähigung für den landwirtschaftlichen Dienst, Laufbahngruppe 2,2. Einstiegsamt, eine Ausbildung in den Behörden Sachsen-Anhalts, Lehrgänge in Verwaltungs- und Agrarrecht, monatliche Anwärterbezüge der Besoldungsgruppe A 13 Landesbesoldungsgesetz LSA gemäß der Anlage 7 zu § 51 LBesG LSA (aktuell 1.684,00 € brutto) und  einen Sonderzuschlag in Höhe von 30 Prozent des Anwärtergrundbetrages. Eine Übernahme nach erfolgreicher Beendigung des Vorbereitungsdienstes in den Dienst des Landes Sachsen-Anhalt ist beabsichtigt, sofern die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind. Einstellungsvoraussetzungen Zum Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer  die persönlichen Voraussetzungen für die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllt, das Studium an einer Universität oder einer gleichgestellten wissenschaftlichen Hochschule im Bereich der Landwirtschaft, des Gartenbaus oder andere gleichwertige Studiengänge mit bestandener Diplom- oder Staatsprüfung abgeschlossen hat oder den Abschluss bis zum 31.08.2025 erwirbt oder ein Studium im Bereich Landwirtschaft mit einem Master oder Mastergrad an einer Universität oder Fachhochschule abgeschlossen, das in einem Akkreditierungsverfahren als für den höheren Dienst geeignetes Studium eingestuft wurde oder den Abschluss bis zum 31.08.2025 erwirbt, ein mindestens einjähriges Praktikum in landwirtschaftlichen Betrieben oder eine vergleichbare berufspraktische Tätigkeit mit landwirtschaftlichem Bezug entsprechend der oben angeführten Studiengänge absolviert hat.  Von Vorteil     abgeschlossene Berufsausbildung als Landwirt/in (kann auf die berufspraktische Tätigkeit angerechnet werden), Sachkundenachweis Pflanzenschutz (bei den Schwerpunkten Pflanzenproduktion und Pflanzenschutz), ein Sprachniveau Deutsch mindestens Stufe C 1, gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift Außerdem werden erwartet    Interesse am Umgang mit Rechtsvorschriften, an gesellschaftlichen und politischen Zusammenhängen sowie an der Arbeit für das Gemeinwohl, soziale Kompetenz, Teamfähigkeit und Zielstrebigkeit, Flexibilität und Interesse an den vielfältigen Einsatzbereichen der Landesverwaltung im Landwirtschaftsbereich. Die Laufbahnausbildung gemäß der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren landwirtschaftlichen Dienstes im Land Sachsen-Anhalt (APVO höhltD LSA) ist in den Fachschwerpunkten Pflanzenproduktion/Pflanzenschutz, Tierproduktion oder Betriebswirtschaft vorgesehen. Die eigene Priorität ist bei der Bewerbung bitte mit anzugeben. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 23.04.2025 über unser Online-Bewerbungssystem Interamt unter der Stellenangebots-ID: 1279757 Dem Ministerium liegt der nachhaltige Umgang mit Ressourcen besonders am Herzen. Bewerben Sie sich deshalb bitte ausschließlich online über das Stellenportal für den öffentlichen Dienst - Interamt.de - über den Button „Online bewerben“. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie hier genauere Informationen. Nähere Informationen zur Registrierung entnehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Füllen Sie bitte dort den Bewerbungsbogen vollständig aus und laden folgende Anlagen als pdf-Dokument hoch: lückenloser tabellarischer Lebenslauf, Zeugniskopie des Studienabschlusses (einschließlich Fächer- und Notenübersicht) oder letzter Notenspiegel, wenn das Zeugnis noch nicht vorliegt, Nachweise über Art und Zeiten praktischer Tätigkeiten, ggf. Kopie des Sachkundenachweises und ggf. Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung. Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Warnke (Tel: 0391/567 4373) oder an Frau Garlipp (Tel: 0391/567 4406). Es wird darauf hingewiesen, dass Kosten, die in Verbindung mit der Bewerbung entstehen, nicht erstattet werden. Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten strebt eine weitere Erhöhung des Frauenanteils an und ist an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert. Schwerbehinderte und diesen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Ein Nachweis ist beizufügen. Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Datenschutzhinweise zur Datenverarbeitung im Bewerbungsauswahlverfahren Sie sind Bewerber (m/w/d) in einem Auswahlverfahren des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (MWL), in dessen Rahmen das MWL Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet. Das MWL informiert Sie mit diesen Hinweisen darüber, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Zudem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und darüber informiert, an wen Sie Anfragen und Beschwerden richten können. 1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragte und Aufsichtsbehörde a) Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist das MWL: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg Tel.: (0391) 567 – 01 E-Mail: poststelle@mw.sachsen-anhalt.de

2025-04-23_Stellenausschreibung_Landwirtsch._LG2.1_LWOI_2025.pdf

Sie haben Lust auf  einen sicheren und abwechslungsreichen Job in der Landwirtschaftsverwaltung Sachsen-Anhalt? eine praxisorientierte und individuelle Ausbildung? eine aktive Rolle bei der Umsetzung agrarpolitischer Entscheidungen? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir suchen Landwirtschaftsoberinspektorinnen-Anwärterinnen/ Landwirtschaftsoberinspektor-Anwärter (m/w/d) der Agrarwissenschaft / Agrarwirtschaft für den Vorbereitungsdienst ab dem 01.10.2025 Wir bieten Ihnen eine Einstellung in den 1,5-jährigen Vorbereitungsdienst unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf als Landwirtschaftsoberinspektor-Anwärter/-in (m/w/d), vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, den Erwerb der Laufbahnbefähigung für den landwirtschaftlich-technischen Dienst, Laufbahngruppe 2,1. Einstiegsamt, eine Ausbildung in den Behörden Sachsen-Anhalts, Lehrgänge in Verwaltungs- und Agrarrecht, monatliche Anwärterbezüge der Besoldungsgruppe A 10 Landesbesoldungsgesetz LSA gemäß der Anlage 7 zu § 51 LBesG LSA (aktuell 1.512,82 € brutto) und einen Sonderzuschlag in Höhe von 30 Prozent des Anwärtergrundbetrages. Eine Übernahme nach erfolgreicher Beendigung des Vorbereitungsdienstes in den Dienst des Landes Sachsen-Anhalt ist beabsichtigt, sofern die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind. Einstellungsvoraussetzungen Zum Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer  die persönlichen Voraussetzungen für die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllt, die erforderlichen Kenntnisse und Methoden in dem mit einer Prüfung abgeschlossenen Studiengang Landwirtschaft oder Gartenbau an einer Fachhochschule oder in einem gleichwertigen Studiengang angeeignet hat und den Abschluss bereits vorweisen kann oder bis zum 31.08.2025 erwirbt, ein mindestens einjähriges Praktikum in landwirtschaftlichen Betrieben oder eine vergleichbare berufspraktische Tätigkeit mit landwirtschaftlichem Bezug entsprechend der oben angeführten Studiengänge absolviert hat. Von Vorteil     abgeschlossene Berufsausbildung als Landwirt/in (kann auf die berufspraktische Tätigkeit angerechnet werden), Sachkundenachweis Pflanzenschutz (bei den Schwerpunkten Pflanzenproduktion und Pflanzenschutz), ein Sprachniveau Deutsch mindestens Stufe C 1, gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift Außerdem werden erwartet    Interesse am Umgang mit Rechtsvorschriften, an gesellschaftlichen und politischen Zusammenhängen sowie an der Arbeit für das Gemeinwohl, soziale Kompetenz, Teamfähigkeit und Zielstrebigkeit, Flexibilität und Interesse an den vielfältigen Einsatzbereichen der Landesverwaltung im Landwirtschaftsbereich. Die Laufbahnausbildung gem. APVO gehltD LSA ist in den Fachschwerpunkten Pflanzenproduktion/Pflanzenschutz, Tierproduktion oder Betriebswirtschaft vorgesehen. Die eigene Priorität ist bei der Bewerbung bitte mitanzugeben. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 23.04.2025 über unser Online-Bewerbungssystem Interamt unter der Stellenangebots-ID: 1279755 Dem Ministerium liegt der nachhaltige Umgang mit Ressourcen besonders am Herzen. Bewerben Sie sich deshalb bitte ausschließlich online über das Stellenportal für den öffentlichen Dienst - Interamt.de - über den Button „Online bewerben“. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie hier genauere Informationen. Nähere Informationen zur Registrierung entnehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Füllen Sie bitte dort den Bewerbungsbogen vollständig aus und laden folgende Anlagen als pdf-Dokument hoch: lückenloser tabellarischer Lebenslauf, Zeugniskopie des Studienabschlusses (einschließlich Fächer- und Notenübersicht) oder letzter Notenspiegel, wenn das Zeugnis noch nicht vorliegt, Nachweise über Art und Zeiten praktischer Tätigkeiten, ggf. Kopie des Sachkundenachweises und ggf. Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung. Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Warnke (Tel: 0391/567 4373) oder an Frau Garlipp (Tel: 0391/567 4406). Es wird darauf hingewiesen, dass Kosten, die in Verbindung mit der Bewerbung entstehen, nicht erstattet werden. Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten strebt eine weitere Erhöhung des Frauenanteils an und ist an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert. Schwerbehinderte und diesen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Ein Nachweis ist beizufügen. Bitte beachten Sie folgende Hinweise Datenschutzhinweise zur Datenverarbeitung im Bewerbungsauswahlverfahren Sie sind Bewerber (m/w/d) in einem Auswahlverfahren des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (MWL), in dessen Rahmen das MWL Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet. Das MWL informiert Sie mit diesen Hinweisen darüber, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Zudem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und darüber informiert, an wen Sie Anfragen und Beschwerden richten können. 1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragte und Aufsichtsbehörde a) Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist das MWL: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg Tel.: (0391) 567 – 01 E-Mail: poststelle@mw.sachsen-anhalt.de Innerorganisatorisch verantwortlich für die Datenverarbeitung im Bewerbungsauswahlverfahren ist die Abteilung 1, Referat 12.

Energiesystemanalyse von Dekarbonisierungsstrategien der Landwirtschaft, Teilvorhaben: Rechtliche Analyse der Dekarbonisierung in der Landwirtschaft und juristische Bewertung der erarbeiteten Lösungen

Embrace Tsalka (ENPARD-Programm)

Das Projekt 'EMBRACE Tsalka' zielt darauf ab, die ländliche Armut zu verringern und die Lebensbedingungen in der Gemeinde Tsalka, Georgien, durch den LEADER-Ansatz zu verbessern. 'EMBRACE Tsalka' befasst sich mit wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Belangen, indem die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft verbessert, eine nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen gefördert und klimaresiliente, ländliche Wirtschaftsweisen und Gemeinschaften aufgebaut werden. Das Projekt 'EMBRACE Tsalka' zielt darauf ab, die ländliche Armut zu verringern und die Lebensbedingungen in der Gemeinde Tsalka, Georgien, durch den LEADER-Ansatz zu verbessern. 'EMBRACE Tsalka' befasst sich mit wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Belangen, indem die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft verbessert, eine nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen gefördert und klimaresiliente, ländliche Wirtschaftsweisen und Gemeinschaften aufgebaut werden. Tsalka ist eine multiethnische und multikulturelle Kommune in der Region Kvemo Kartli mit 30 Gemeinden bestehend aus 43 Dörfern und der Stadt Tsalka. Tsalka ist eine Hochgebirgskommune mit einer Gesamtfläche von 105.430 ha - hauptsächlich von Wiesen und Steppen bedeckt. Ein Großteil des Gebietes besteht aus bergigen Steppen sowie subalpinen und alpinen Wiesen. Die Hauptwirtschaftsaktivität Tsalka ist die Landwirtschaft. Die einzigartigen natürlichen Ressourcen und die Bevölkerungsvielfalt der Kommune schaffen eine lebendige Umgebung und machen Tsalka zu einem inspirierenden Ort zum Arbeiten und Reisen. Das Projekt unterstützt Kleinbauern und Bäuerinnen, Unternehmer*innen, Frauen, Jugendliche und andere lokale Akteure durch verbesserten Zugang zu Wissen und Innovation, durch die Entwicklung von Wertschöpfungsketten, Einführung bewährter 'Best Practice' Verfahren, Förderung öffentlich-privater Partnerschaften (ÖPPs) und Geschäftsverbindungen sowie Schaffung neuer Arbeitsplätze durch Nutzung des Entwicklungspotenzials des Gebiets. Das Projekt wird intensiv mit Jugendlichen (durch Schulen, Öko-Clubs und einem Öko-Hub), vulnerablen Gruppen (VGs) zusammenarbeiten: ethnische und religiöse Minderheiten, Öko-Migranten, Binnenvertriebene, Menschen mit Behinderungen (PwD) und Frauen im ländlichen Raum, die nur begrenzten Zugang zu Entscheidungsprozessen, Beschäftigung, Möglichkeiten der persönlichen Entwicklung, Mobilität und wirtschaftlichen Rechten haben. Das Projekt wird im Rahmen des Europäischen Nachbarschaftsprogramms für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (ENPARD) von der EU-Partnerorganisation CENN in Kooperation mit dem Georgischen Bauernverband (GFA) und dem IfLS durchgeführt. Unsere Rolle ist der Aufbau von Kapazitäten und der Rückhalt bei der LEADER-Implementierung durch Schulungen, Besuche vor Ort und die Organisation von Austauschbesuchen mit deutschen LAGs.

Potenziale anderer Rechtsbereiche zum Erreichen der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie

Deutschland erreicht bisher die verschiedenen Ziele der Wasserrahmenrichtlinie nicht. Neben den fehlenden finanziellen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen ist hierfür, so die der Studie zugrundeliegende These, auch die fehlende Integration von Belangen des Gewässerschutzes in andere Rechtsbereiche jenseits des Wasserrechts ein Grund. Die Studie wurde in mehreren Phasen erstellt: Nach einem Screening verschiedener Rechtsbereiche und Rechtsnormen und deren Potenzial für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wurden Schwerpunktthemen für eine vertiefte Analyse ausgewählt. Die Schwerpunktthemen stammen aus dem Immissionsschutzrecht (Regulierung von Quecksilberemissionen aus Kohlekraftwerken), dem Naturschutzrecht (Gewässerrenaturierung als naturschutzrechtlicher Eingriff und trotz der Verbote des speziellen Artenschutzes), dem Humanarzneimittelrecht (Gewässerschutz im Zulassungsverfahren für Humanarzneimittel verstärken), dem Pflanzenschutzrecht (Eintrag von Pflanzenschutzmittel in Gewässer reduzieren), dem Planungsrecht (Gewässerentwicklung in der Fachplanung sowie der Raumordnung und Bauleitplanung), dem Energierecht (Förderung von Wasserkraftwerken anhand gewässerökologischer Kriterien) sowie dem Agrarrecht (Defizite in der Struktur der Agrarförderung). Für einzelne dieser Schwerpunktthemen wurden Handlungsoptionen entwickelt und ausgearbeitet. Quelle: Forschungsbericht

Umweltrecht

<p>Umweltrecht</p><p>Das Umweltrecht umfasst alle Normen, die dem Umweltschutz dienen. Der Kernbereich des Umweltrechts besteht aus anlagen-, umweltmedien- und stoffbezogenen Schutzgesetzen (Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, Bodenschutzrecht, Abfallrecht, Chemikalienrecht)</p><p>Zum Kernbereich gehören zudem die höherrangigen Umweltnormen (zum Beispiel das Umweltvölkerrecht, die einschlägigen Bestimmungen des EU-Rechts, Artikel 20a Grundgesetz), die Querschnittsgesetze (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Umweltrechtsbehelfsgesetz, Umweltschadensgesetz) und das Umweltstrafrecht.</p><p>Zunehmend werden Umweltschutzregelungen auch im Fachrecht (zum Beispiel im Energierecht, Landwirtschaftsrecht, Verkehrsrecht, Bergrecht, Bau- und Planungsrecht) integriert, deren ursprünglicher Regelungszweck nicht der Umweltschutz ist. Das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠ entwickelt Vorschläge für Umweltschutzregelungen in diesen Rechtsgebieten.</p><p>Insbesondere in den übergreifenden Rechtsgebieten Klimaschutzrecht und Ressourcenschutzrecht finden sich sowohl klassisches Umweltrecht als auch zahlreiche Rechtsgebiete und Einzelgesetze, die nicht zum Umweltrecht zählen und dennoch etwas für den Umweltschutz tun können. Die übergeordneten Ziele des Ressourcenschutzes und des Klimaschutzes bilden die Klammer und ermöglichen die systematische Erfassung dieser heterogenen Regelungen in einem Rechtsgebiet Ressourcenschutzrecht beziehungsweise Klimaschutzrecht. Mit der Schaffung des Bundes-Klimaschutzgesetzes werden nun übergeordnete Schutzziele und Verfahren kohärent geregelt.</p><p>Über der einzelnen Normierungsarbeit steht die grundlegende Frage nach einer besseren Umweltschutzregulierung und nach deren besserem Vollzug.</p>

Weiterentwicklung landwirtschaftlicher Maßnahmen und Strategien zur Verbesserung der Luftqualität auf Basis einer integrierten Stickstoffbilanzierung

Stickstoffemissionen aus der Landwirtschaft tragen wesentlich zu negativen Umweltwirkungen bei. Ein wichtiger Gradmesser für die Nachhaltigkeit der Landwirtschaft ist der Stickstoffbilanzüberschuss (N-Saldo der Gesamtbilanz für D in kg/ha LN*a) und seine räumliche Verteilung. Trotz langjähriger Anstrengungen wurden in den letzten Jahren stickstoffbezogene Umweltqualitäts- und -handlungsziele verfehlt (z. B. Nationale Emissionshöchstmengen gemäß NEC-Richtlinie und UNECE CLRTAP, Stickstoffüberschussziel der nationalen Nachhaltigkeits- und Biodiversitätsstrategie). Ein nachhaltiges Stickstoffmanagement auf regionaler und nationaler Ebene, auf Basis einer integrierten Stickstoffbilanzierung und effizienter Maßnahmen, ist deshalb nach wie vor von hoher Bedeutung. Im Rahmen des Vorhabens sollen deshalb, auf Grundlage einer detaillierten Analyse und weiterentwickelten Bilanzierung, landwirtschaftliche Instrumente und Maßnahmen abgeleitet werden. Ziel ist es, die Emission reaktiver Stickstoffverbindungen aus den relevanten Quellen der landwirtschaftlichen Produktion zu minimieren und damit zur Einhaltung und ambitionierten Setzung erreichbarer gesetzlicher Vorgaben beizutragen (z.B. NEC, Luftqualitätswerte, anlagenbezogene Regelungen, landwirtschaftliches Fachrecht). Dabei steht die Optimierung des regionalen und des betrieblichen Stoffmanagements im Vordergrund, um die Minderungspotentiale der einzelnen Maßnahmen in der Landwirtschaft besser auszuschöpfen. Bei der Ableitung effektiver Maßnahmen sollen insbesondere deren Kosten und Nutzen, mögliche Verlagerungseffekte, deren Wirksamkeit in der Emissionsberichterstattung, regionale Besonderheiten und die Umsetzbarkeit im Ordnungs- und Förderrecht beachtet werden.

IBÖM02: BioFortiSe: Biofortifikation von Äpfeln mit Selen zur Verbesserung der Fruchtqualität, der Lagerfähigkeit und des gesundheitlichen Wertes

Im Rahmen des geplanten F&E-Projektes wird beabsichtigt, auf Basis der Selen-Biofortifikation einen neuen Ansatz zur Verbesserung der Fruchtqualität und Lagerfähigkeit von Äpfeln zu entwickeln, durch den gleichzeitig der Einsatz an synthetischen Pflanzenschutzmitteln im Apfelanbau reduziert und damit die Rückstandsbelastung der Erzeugnisse vermindert werden kann. Zur Initiierung des Projekts ist eine neunmonatige Sondierungsphase vorgesehen, in der ein detaillierter Plan zur Entwicklung der Produktidee erstellt sowie hierfür geeignete Kooperationspartner identifiziert und eingebunden werden sollen. Bei der Ausarbeitung des wissenschaftlich-technischen Untersuchungskonzepts soll eine Serie von Feld- und Gewächshausversuchen geplant werden, mit denen unter anderem der Einfluss von Höhe, Form und Zeitpunkt der Selen-Applikation auf die Fruchtqualität und Lagerfähigkeit von Äpfeln untersucht werden kann. Neben der Klärung wissenschaftlich-technischer Fragen setzt die erfolgreiche Etablierung von innovativen Apfelerzeugnissen ein strategisches Konzept zur Markteinführung voraus. Hierzu sollen entsprechende Konsumenten- und Marktforschungsstudien durchgeführt werden. Des Weiteren soll die Sondierungsphase dazu genutzt werden, agrar- und lebensmittelrechtliche Vorgaben bei Anwendung der Selen-Biofortifikation im Obstbau und der Vermarktung der hieraus resultierenden Erzeugnisse zu klären sowie die Schutzrechtsituation für die angestrebte Innovation zu analysieren. Zur Vorbereitung der Machbarkeitsphase sind außerdem methodische Voruntersuchungen geplant. Dabei sollen die in vitro ermittelten fungiziden Wirkungen von Natriumselenit in vivo an gelagerten Äpfeln überprüft werden, um die erforderlichen Se-Aufwandmengen für die späteren Feldversuche genauer abschätzen zu können. Ferner ist vorgesehen, das analytische Instrumentarium zur Bestimmung von Selen in pflanzlichen Matrices für nachfolgende Serienuntersuchungen zu etablieren.

Rechtliche und andere Instrumente für vermehrten Umweltschutz in der Landwirtschaft

Die Landwirtschaft kann einen erheblichen Beitrag zum Erhalt und Schutz natürlicher Ressourcen, des Wassers, Bodens und der Luft, der Artenvielfalt und des Klimas leisten und so auch die Anpassungsfähigkeit der Umwelt an den Klimawandel verbessern. Derzeit verursacht die Landwirtschaft noch zu häufig negative Umweltwirkungen. Im Forschungsvorhaben soll daher untersucht werden, wie die Entwicklung hin zu einer nachhaltigen und umweltgerechten Landwirtschaft stärker als bisher auch durch das Umweltrecht begleitet und gefördert werden kann. Das Recht mit Bezug zur Landwirtschaft soll dazu wirksamer, vollzugs- und anwendungsfreundlicher gestaltet werden. Dazu sollen zum Beispiel - aufbauend auf vorhandenen Forschungsergebnissen - auch neue rechtliche Instrumente, mit deren Hilfe der Beitrag der Landwirtschaft als Treibhausgasproduzent begrenzt werden kann, entwickelt und in den bestehenden Instrumentenmix eingefügt werden. Auch Möglichkeiten, die Planung für die Landwirtschaft sowie die Wirkungen der guten fachlichen Praxis - unter Beachtung der Anpassung an den Klimawandel - weiterzuentwickeln und verbindlich festzusetzen, sollen dargestellt werden. Die Steuerungsfähigkeit weiterer umweltrechtlicher Instrumente hinsichtlich der Landwirtschaft, beispielsweise des Haftungsrechts oder des EEG, soll untersucht und ggf. verbessert werden. Da das Verhalten der Landwirtschaft in besonderem Maße von der finanziellen Förderung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU abhängt, ist dabei auch ein Augenmerk auf das Zusammenspiel der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) mit bestehenden und möglichen neuen umweltrechtlichen Regelungen zu richten, sind hier Synergien zu verstärken und Inkohärenzen abzubauen. Eine mögliche Übertragbarkeit der für die Landwirtschaft gefundenen Ergebnisse auf die Forstwirtschaft sollen zumindest in Form eines Ausblicks dargestellt werden. Die Ergebnisse sollen in Workshops und Fachgesprächen mit Rechtsexperten und Fachleuten anderer Disziplinen

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