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Folgen der Klimakrise in Deutschland verschärfen sich

Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz BMUV und UBA stellen dritten Monitoringbericht zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) der Bundesregierung vor Deutschland erlebt regelmäßig Hitzewellen, wird insgesamt wärmer und verliert Wasser. Das zeigt der neue Monitoringbericht zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) der Bundesregierung, den Bundesumweltministerin Steffi Lemke und UBA-Präsident Dirk Messner heute in Berlin vorgestellt haben. Deutschland gehört zu den Regionen mit dem höchsten Wasserverlust weltweit. Wegen der klimabedingten andauernden Trockenheit und des damit verbundenen Schädlingsbefalls hat sich der Zustand der Wälder deutlich verschlechtert. In der Landwirtschaft führte die Wasserknappheit zu spürbaren Ernteeinbußen. Gleichzeitig gibt es Hinweise darauf, dass beim Hitzeschutz erste Maßnahmen zur Anpassung an die neuen Klimabedingungen Wirkung zeigen. Insgesamt müssen die Bemühungen zur Anpassung an die Folgen der Klimakrise jedoch intensiviert werden. Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Die verheerenden Folgen der Klimakrise nehmen in erschreckendem Ausmaß zu. Das zeigt der aktuelle Monitoringbericht überdeutlich. Immer mehr Stürme, ⁠ Starkregen ⁠, Dürreperioden und Hitzewellen wirken sich auf die Gesundheit der Menschen, die Ökosysteme und die Wirtschaft aus. Die gute Nachricht ist, dass immer mehr Kommunen sich ihrer entscheidenden Rolle bewusst werden und Vorsorgemaßnahmen mit konkreten Projekten vorantreiben. Die Bundesregierung unterstützt sie dabei mit fünf entscheidenden Hebeln: dem Klimaanpassungsgesetz und der -strategie, der Nationalen Wasserstrategie, dem Aktionsprogramm Natürlicher ⁠ Klimaschutz ⁠ und mehreren Förderprogrammen. Klar ist, wir brauchen noch mehr Engagement: Um die Lebensqualität in Deutschland zu erhalten, müssen wir die Klimaanpassung stärker vorantreiben, zum Beispiel im Städtebau. Schwammstädte mit viel Grün und entsiegelten Flächen kühlen und können damit Hitzewellen abmildern und außerdem Überflutungen vorbeugen.” ⁠ UBA ⁠-Präsident Dirk Messner: „Der aktuelle Monitoringbericht zeichnet ein präzises Bild der Klimaveränderung und der Klimaanpassung in Deutschland. Neben den Schäden zeigt der Bericht auch, dass Anpassungen vor Ort wirken. Die Zahl der Hitzetoten konnte durch gezielte Informationskampagnen reduziert werden. Auch an der nachhaltigen Bewirtschaftung unserer Wasserressourcen und Böden arbeiten Bund und Länder im Rahmen der Nationalen Wasserstrategie und dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz bereits.” Die Zahl der Sommer mit starken Hitzewellen und ungekannten Temperaturrekorden nimmt zu. Beispielsweise wurde im Juli 2022 erstmals nördlich des 53. Breitengrads in Hamburg eine Temperatur von über 40 Grad gemessen. Die Hitzeperioden belasteten besonders die Bevölkerung in Großstädten. So wurden z. B. im heißen Sommer 2018 in Frankfurt am Main 42 heiße Tage gezählt, während der bundesweite Durchschnitt bei 20 heißen Tagen lag. Die vergangenen vier Jahre waren zudem von starken regionalen Dürren geprägt. Deutschland gehört zu den Regionen mit dem höchsten Wasserverlust weltweit. Seit 2000 verliert das Land 2,5 Kubikkilometer Wasser pro Jahr. In den Jahren 2019 bis 2021 wurden vielerorts Rekordunterschreitungen der langjährigen niedrigsten Grundwasserstände an den Messstellen ermittelt. Die Wirkungen der Dürrejahre seit 2018 sind auch 2023 noch nicht ausgeglichen. Der Wassermangel führte zu Ernteeinbußen in der Landwirtschaft. So lagen 2018 z. B. Winterweizenerträge um 15 Prozent und die Silomaiserträge um 20 Prozent unter dem Mittel der sechs Vorjahre. In den deutschen Wäldern hat sich wegen des Trockenstresses und des damit verbundenen Käferbefalls der Waldzustand deutlich verschlechtert. 2020 starben 20-mal so viele Fichten wie im Mittelwert der vorangegangenen zehn Jahre (2010-2019). Das betraf ganze Waldbestände, die flächig abgestorben sind. Durch die extrem trockene ⁠ Witterung ⁠ kam es zu erheblich mehr und in den nordöstlichen Bundesländern auch zu großflächigeren Waldbränden. Mit der Erwärmung der Umwelt und dem Verlust an Wasser sind messbare ökologische Folgen verbunden: Durch wärmere Meere verschieben sich die Lebensräume der Fischarten nach Norden. In der Nordsee wandern heimische Arten in die nördlichen Gewässer aus. Zugleich rücken Arten aus südlicheren Gewässern nach. In der Ostsee führen steigende Wassertemperaturen zu einer Entkopplung von Nahrungsketten. So laichen zum Beispiel Heringe aufgrund der Erwärmung früher, die Nahrungsquelle Plankton entwickelt sich aber erst bei zunehmendem Tageslicht zu einem späteren Zeitpunkt. Auch an Land führt die Erwärmung zu einer Veränderung der Artenzusammensetzung. Dies zeigen beispielsweise die Daten zu Vögeln und Schmetterlingen. Neue Arten aus wärmeren Regionen wandern ein, etwa die Tigermücke als Überträger von Krankheitserregern, was gesundheitliche Folgen für den Menschen haben kann. Mit dem Klimaanpassungsgesetz und der vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen, die derzeit in einem breiten Beteiligungsprozess erarbeitet wird, soll die Klimaanpassung in Deutschland verbindlicher und ambitionierter werden. Im Klimaanpassungsgesetz ist festgelegt, dass die Bundesregierung künftig alle vier Jahre einen Monitoringbericht zur ⁠ DAS ⁠ veröffentlicht. Er wird damit zu einem wichtigen Instrument, mit dem die Umsetzung der messbaren Ziele nachvollzogen wird. Der Monitoringbericht zur DAS der Bundesregierung berichtet über ⁠ Klimafolgen ⁠ und Anpassung auf der Grundlage von gemessenen Daten und stellt dar, welche Veränderungen sich in Vergangenheit und Gegenwart vollzogen haben. Der Monitoringbericht 2023 informiert dazu zu den 16 Handlungsfelder der DAS. Die fachlichen Grundlagen des Monitoringberichts stützen sich auf eine Zusammenarbeit mit mehr als fünfzig Bundes- und Länderbehörden, Universitäten und Fachverbänden.

Methoden und Kriterien zur Bewertung der Ökotoxizität von Produkten

Die ökotoxikologische Unbedenklichkeit von Produkten, die in Kontakt mit Regen- oder Sickerwasser zur Verwendung kommen, lässt sich durch standardisierte Ökotoxizitätstests zuverlässig überprüfen. Für Bauprodukte ist eine Kombination normierter Auslaug- und Ökotoxizitätstests (Algen, Daphnien, Fischeier, Leuchtbakterien) sowie Gentoxizitätstests (Ames, umu) heute Stand der Technik. Ziel des Projektes „Methoden und Kriterien zur Bewertung der Ökotoxizität von Produkten“ war es, Referenzdaten über die Ökotoxizität von Bauprodukten zu gewinnen und Produkte zu identifizieren, für die Handlungsbedarf und Potential zur Schadstoffminimierung im Sinne der Zero Pollution Ambition durch Produktkennzeichnung besteht. Veröffentlicht in Texte | 151/2022.

Fisch des Jahres 2013 ist die Forelle

Die Forelle ist zum Fisch des Jahres 2013 gewählt worden. Die zur Familie der Lachsfische (Salmonidae) zählende Forelle gehört wohl zu den bekanntesten heimischen Fischarten. Je nach Lebensweise unterscheidet man drei verschiedene Formen der gleichen Art: Die Bachforelle, die in der Regel ständig in Fließgewässern lebt, die Seeforelle, die in Süßwasserseen vorkommt, zum Laichen aber in die Zuflüsse aufsteigt, und die Meerforelle, die einen Teil ihres Lebens im Salzwasser verbringt und in Lebensweise und Verhalten dem atlantischen Lachs ähnlich ist. Auf der Basis neuerer genetischer Erkenntnisse wird auch die These dreier verschiedener Arten diskutiert.

Roter Thunfisch: natürliches Laichen in Gefangenschaft bedeutet Durchbruch in der EU-Forschung

Forscher der Europäischen Union konnten mit natürlichen Mitteln und ohne Induktion durch Hormone erreichen, dass Atlantischer Roter Thun in Gefangenschaft große Mengen lebensfähiger Fischeier produziert. Dies ist das Ergebnis nach dem dritten Jahr der Forschung im Rahmen des Projekts SELFDOTT, das von der Europäischen Union mit 2,98 Mio. EUR unterstützt und vom spanischen Institut für Ozeanografie (IEO) koordiniert wird. An einem einzigen Tag wurden 10 Millionen Fischeier produziert. Ein natürliches Ablaichen in Gefangenschaft ist ein wichtiger Schritt in der Forschung zur Aquakultur des Atlantischen Roten Thun und bringt die EU der kommerziellen Thunfischzucht näher, was zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Bestände des roten Thun beitragen könnte. SELFDOTT ist ein Konsortium, das 13 staatliche Einrichtungen, Forschungsinstitute und Unternehmensorganisationen aus Frankreich (IFREMER, CNRS, Universität Montpellier 2), Deutschland (Universität Düsseldorf), Griechenland (HCMR), Israel (NCM-IOLR), Italien (Universität Bari), Malta (MCFS, Malta FishFarming), Norwegen (Skretting) und Spanien (Universität Cádiz, Ricardo Fuentes Group und das koordinierende Institut IEO).

Europäisches Parlament fordert schärfere Regeln zur Rettung des Europäischen Aals

In einer am 11. September 2013 verabschiedeten Resolution forderten die Abgeordneten neue Vorschriften zur dringenden Rettung des Europäischen Aalbestands, der in den letzten 30 Jahren um 95% zurückgegangen ist. Die Abgeordneten drängen die Europäische Kommission, einen Gesetzentwurf bis spätestens Ende März 2014 vorzulegen und verlangen Sanktionen gegen Mitgliedstaaten, die die nötigen Daten zur Bewertung des Bestands zu langsam bereitstellen. Die Resolution wurde wurde mit 427 Stimmen angenommen, bei 249 Gegenstimmen und 25 Enthaltungen. Der Rückgang des Europäischen Aalbestands hat verschiedene Gründe. Dazu gehören Überfischung, Umweltverschmutzung, Wanderungshindernisse an den Flüssen oder sogar Änderungen der Meeresströmungen. Aale wandern vom Meer die Flüsse hinauf und zum Laichen wieder zurück ins Meer. Alle Versuche, Aale kommerziell zu züchten, sind bisher fehlgeschlagen.

Methoden und Kriterien zur Bewertung der Ökotoxizität von Produkten

Die Umweltverträglichkeit von Bauprodukten, die in Kontakt mit Regen- oder Sickerwasser kommen, wurde durch Kombination normierter Elutions- (DSLT, Perkolationstest) und Ökotoxizitätstests (Algen, Daphnien, Fischeier, Leuchtbakterien) sowie Gentoxizitätstests (Ames, umu) untersucht. Ziel des Projektes war es einerseits, einen Beitrag zur Harmonisierung der Prüfmethoden unter CEN/TC 351 zu leisten und andererseits potentielle Produktgruppen, die sich für die Umweltzeichenvergabe des Blauen Engels eignen würden, zu erkennen. Durch umfangreiche qualitative und quantitative chemische Analysen (u. a. GC-MS- sowie LC-MS-Screening) wurden einige der freigesetzten Stoffe identifiziert und anhand von Literaturdaten ökotoxikologisch charakterisiert. Insgesamt wurden 34 Bauprodukte (Dachbahnen, Lacke, Wood-Plastic-Composites, Pflasterfugenmörtel, Korkgranulate, Schaumglasschotter, Wegedecken, Dichtmassen) untersucht. Hierbei wurden insbesondere bei den Fugenmörteln und Korkgranulaten sehr hohe Ökotoxizitäten (bis LID = 16384 bei den Fugenmörteln und LID = 24578 bei den Korkgranulaten) beobachtet. Algen- und Leuchtbakterientests waren in der Regel deutlich empfindlicher als der Daphnien- und Fischeitest. Die untersuchten Dachbahnen, Lacke, Wood-Plastic-Composites und Schaumglasschotter zeigten hingegen keine oder nur sehr geringe Ökotoxizitäten. Zur Qualitätssicherung und Validierung wurde ein Europäischer Ringversuch gemäß den Vorgaben der DIN ISO 5725 organisiert, durchgeführt und ausgewertet. Hierzu wurde ein Fugenmörtel als flächiges Produkt im DSLT und als gebrochenes körniges Produkt im Perkolationstests eluiert und die Eluate nachfolgend in den 29 teilnehmenden Laboren hinsichtlich ihrer Ökotoxizität untersucht. Hierbei wurden insgesamt plausible Ergebnisse und gute (<50 %) bis sehr gute (<20 %) Reproduzierbarkeiten erzielt. Es wird empfohlen, für die Produktgruppen Dachbahnen, Kunstrasen und Sportböden sowie Fugenmörtel Vergabekriterien für den Blauen Engel zu entwickeln. Quelle: Forschungsbericht

Mehr als 1 ½ Millionen Glasaale in Berliner Gewässern ausgesetzt

Zum Erhalt und zum Schutz des europäischen Aals hat heute die Staatssekretärin für Umwelt und Klimaschutz, Dr. Silke Karcher, gemeinsam mit Berliner Fischern und Anglern mehr als 1 ½ Millionen junge Glasaale in der Havel, der Dahme und der Spree ausgesetzt. Da sich Aale nicht in Gefangenschaft vermehren, werden die Tiere als sogenannte Glasaale im Meer gefangen und in den heimischen Gewässern ausgebracht. Der Fang erfolgte mit einer zertifizierten, besonders nachhaltigen und schonenden Methode. Die natürliche Wanderungsbewegung der Aale aus dem Meer in die Flüsse, die durch Wehre, Schleusen und andere Bauwerke stark eingeschränkt ist, wird durch dieses Ausbringen direkt in die Oberläufe der Fließgewässer substituiert. In diesem Jahr werden in Berlin 456 Kilo Glasaale auf eine Gewässerfläche von 4.575 Hektar ausgebracht. Durchgeführt und finanziert wird die Maßnahme durch das Fischereiamt Berlin, die Köpenicker Fischervereinigung e.V. und die Fischersozietät Tiefwerder-Pichelsdorf. Die Maßnahmen werden durch die Europäischen Union und die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz des Landes Berlin gefördert. Die Kosten im Jahr 2022 betragen 144.000 Euro. Davon sind 75.000 Euro Fördermittel der Europäischen Union, 45.000 Euro Landesmittel und 24.000 Euro Eigenmittel der Fischereiberechtigten. Der Europäische Aal gehört zu den heimischen Fischarten und hat eine wichtige ökologische Funktion. Er trägt unter anderem zur Wasserreinhaltung und zur Reduzierung der Fischbiomasse in den Gewässern bei. Darüber hinaus gehört er zu den wirtschaftlich bedeutendsten Fischarten der Fluss- und Seenfischerei. Aale werden etwa zwanzig bis dreißig Jahre alt und wandern zum Laichen rund 5.000 Kilometer durch den Atlantik bis zur Sargassosee, wo sie nach dem Laichen sterben. Die aus den Eiern schlüpfenden Larven treiben anschließend etwa drei Jahre passiv im Meer, bevor sie als Glasaale an die Flussmündungen und anschließend flussaufwärts zu den angestammten Plätzen der Elterntiere wandern. Aufgrund der veränderten Umweltbedingungen sowie der fehlenden Wandermöglichkeiten ging der Aalbestand in Berlin in den vergangenen 20 Jahren um rund die Hälfte zurück. Mit dem Ausbringen der Jungaale soll der Bestand in den Berliner Gewässern wieder langfristig gesichert werden.

Anbindung des Schlauchgrabens an den Rhein

Das Projekt "Anbindung des Schlauchgrabens an den Rhein" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stadt Mannheim, Fachbereich Grünflächen und Umwelt durchgeführt. Zielsetzung und Anlaß des Vorhabens: Der Schlauchgraben ist ein ehemaliger Seitenarm des Rheins, der durch langjährige Verlandungsprozesse vom Hauptstrom abgeschnitten wurde. Ziel ist es, die ökologischen Potentiale des Schlauchgrabens wieder nutzbar zu machen und ihn dadurch naturschutzfachlich aufzuwerten. Dies kann umgesetzt werden durch die Anbindung an den Rhein mittels eines offenen Grabens und durch die Vergrößerung der Abflussquerschnitte an den Wegkreuzungen. Nach Abschluss der Maßnahmen wird der Schlauchgraben bereits bei Mittelwasserverhältnissen durchströmt, was statistisch an 155 Tage/Jahr stattfindet. Dies verhindert ein frühzeitiges Trockenfallen des Schlauchgrabens und ermöglicht eine natürliche Auenentwicklung. Zusätzlich wird insbesondere das naturschutzfachliche Ziel, die Förderung der heimischen Amphibienfauna, dadurch erreicht. Für diese Gruppe wurde letztmalig 2012 durch einen stadtweite Kartierung im Ergebnis festgestellt, dass die Artenausstattung insgesamt sehr gut für das Stadtgebiet ist, aber es einen Mangel an geeigneten Laichgewässern gibt. Dies soll sich mit der Anbindung des Schlauchgrabens verbessern. Fazit: Das Projekt 'Anbindung des Schlauchgrabens an den Rhein' konnte durch die Fördermittel größtenteils fertiggestellt werden. Die lange Vorbereitungszeit hat dazu geführt, bereits im Vorfeld der Ausschreibung viele Fragestellungen geklärt und ggf. optimiert werden konnte. Allerdings waren die (finanziellen) Auswirkungen bei der Berücksichtigung der vorhandenen Gashochdruckleitung und der anderen in Franzosenweg liegenden Leitungen nicht in seiner tatsächlichen Dimension abschätzbar. Das Zusammenspiel zwischen dem Ingenieurbüro, der Baufirma und der weiteren Beteiligten, z.B. der Kampfmittelsondierungsfirma, liefen reibungslos. Die eingetretenen Verzögerungen sind schuldlos zustande gekommen. Sie basierten auf unvorhergesehene Ereignisse. Sie hatten keinen Einfluss auf die Kosten. Die andauernden niedrigen Pegelstände des Rheins lassen derzeit keine Aussage die tatsächlichen Erfolge zu in Bezug auf die Durchlässigkeit und auf die Nutzung durch Amphibien.

Die Angelkarte und ihre Auflagen

Die Angelkarte enthält Einschränkungen und Auflagen, die jeweils auf die besonderen Verhältnisse des Gewässers bezogen sind, in dem Sie angeln wollen. Lesen Sie deshalb bitte Ihren Fischereierlaubnisvertrag (die Angelkarte) sorgfältig durch und halten Sie sich an die dort gesetzten Auflagen. Benutzen Sie nur die dort erlaubten Fanggeräte in der angegebenen Anzahl, Beschaffenheit und Beköderung. Beachten Sie die Gewässerbegrenzung Ihrer Erlaubnis und die geltenden Angelzeiten. Niemand darf an, auf oder in Gewässern, in denen er nicht zum Fischfang berechtigt ist, Fischereigeräte fangfertig mit sich führen. Fische im Sinne des Landesfischereigesetzes sind auch deren Laich, Neunaugen, Krebse, Muscheln und Fischnährtiere. Beachten Sie auch die Berliner Landesfischereiordnung . Wer ohne gültige Angelerlaubnis angelt, die Auflagen der Angelkarte nicht einhält oder auf andere Weise Fische fängt, begeht Fischwilderei und verübt damit eine Straftat! Wer ohne gültigen Fischereischein angelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden kann. Online Angelkarte Weitere Informationen Entgelte für Angelkarten Weitere Informationen Ausgabestellen für Angelkarten Weitere Informationen Auflagen für Angelkarten Fangverbote Aus Gründen der Arterhaltung gibt es für bestimmte gefährdete Fischarten ein Fangverbot. Zu den gefährdeten Kleinfischarten zählen Karausche, Bitterling, Zwerg-Stichling, Gründling, Moderlieschen, Schlammpeitzger und Steinbeißer. Sie dürfen weder gefangen noch als Köder benutzt werden. Solche unabsichtlich gefangenen Fische sind unverzüglich wieder ins Fanggewässer zurückzusetzen. Mindestmaße bei Fischen Es gelten die Mindestmaße der Anlage 1 zur Berliner Landesfischereiordnung . Gegebenenfalls können für Ihren Gewässerbereich erweiterte Mindestmaße gelten. Das ersehen Sie aus Ihrer Angelkarte. Gefangene Fische, die kleiner als das geltende Mindestmaß sind, gemessen vom Kopf bis zur Schwanzspitze, müssen unverzüglich schonend ins Fanggewässer zurückgesetzt werden. Der Bestand von Fischarten, deren natürliches Aufkommen nicht ausreichend gewährleistet ist, wird durch Besatzfische aus Teichwirtschaften gestärkt. Der Besatz mit Karpfen, Schleien, Hechten und Welsen erfolgt im Herbst. Nach dem Aussetzen im Gewässer sind Besatzfische noch lange sehr beißfreudig. Verlassen Sie Fangplätze mit offensichtlich beißfreudigen jungen Besatzfischen. Sie schaden sonst der Entwicklung dieser Fische und dem gesamten Bestand. Köderfische Das Angeln mit lebenden Köderfischen verstößt gegen das Landesfischereigesetz und gegen das geltende Tierschutzgesetz. Dem Fisch werden unnötig Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt. In Berliner Gewässern besteht keine Notwendigkeit, die Raubfischrute mit lebenden Fischen zu beködern. Ein toter Fisch erfüllt den gleichen Zweck! Es gibt auch genügend andere Methoden, um einen Raubfisch zu fangen. Setzen Sie keine gehälterten Köderfische in die Gewässer. Sie können damit Fischkrankheiten verbreiten. Fangen Sie nie mehr Köderfische als Sie benötigen. Kunstköder In den Berliner Gewässern ist der Einsatz von Kunstköder mit einer Gesamtlänge von mehr als 2 cm im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. April eines jeden Jahres verboten. Diese gelten neben Köderfischen, Wirbel- und Krebsködern oder Teilen von diesen (Fetzenködern) als Raubfischköder. Mit Kunstködern, deren Gesamtlänge nicht mehr als 2 cm betragen, können z.B. ganzjährig mit der Friedfischangel Barsche gefangen werden. Verantwortung gegenüber Fischen Töten Sie Ihre Fischfänge sofort und tierschutzgerecht. Das Fleisch von sofort abgeschlagenen Fischen ist bei sachgerechter Kühlung qualitativ hochwertiger und länger haltbar als das Fleisch von Fischen, die über Stunden hinweg in Setzkeschern gehältert und erst danach getötet wurden. Wollen Sie einen Fisch in das Gewässer zurücksetzen, so lassen Sie ihn unmittelbar nach dem Fang ohne Zwischenhälterung mit der erforderlichen Schonung und Sorgfalt wieder frei. Eisangeln im Winter Auch im Winter beim Angeln auf Eis müssen die Fische fachgerecht geschlachtet werden. Die Tiere auf der Eisfläche ersticken zu lassen verstößt gegen den Tierschutz. Markieren Sie das Eisloch beim Verlassen Ihres Angelplatzes mit Zweigen oder Stöcken, damit die Gefahrenstelle für jedermann ersichtlich ist und niemand zu Schaden kommt. Das legen übrigens nicht nur Rücksicht und Vernunft nahe, sondern verlangt auch die Berliner Eisflächenverordnung. Sparsam anfüttern Verwenden Sie nur wenig Anfütterungsmaterial, damit die Fische die zugeworfene Nahrung auch fressen und nicht das meiste Futter nur zu Boden sinkt. Futter auf dem Gewässerboden ist für viele Fische uninteressant und wird kaum noch von ihnen aufgenommen. Es fault und entzieht allen im Wasser lebenden Tieren den Sauerstoff zum Atmen. Angelplatz säubern Jeder Angler möchte einen sauberen Angelplatz. ln der Praxis ist es jedoch häufig nicht so. Sammeln Sie bitte Ihren Abfall ein, nehmen Sie ihn mit und werfen Sie ihn zu Hause in den Müll. So hinterlassen Sie einen sauberen Platz, leisten damit nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz, sondern auch zum positiven Bild des Anglers in der Öffentlichkeit. Ufer schonen Wählen Sie Ihren Angelplatz am Ufer so, dass die Pflanzenbestände an Land und im Wasser nicht darunter leiden. Röhricht zu betreten ist verboten! Angeln Sie vom Boot aus, so halten Sie bitte mindestens 10 m Abstand von den Röhricht- und Seerosenbereichen; damit vermeiden Sie Schäden. Röhricht und Schwimmblattpflanzen sind wichtig für die Entwicklung der Fische. Sie sind Nahrungs-, Schutz- und Regenerationszone zugleich.

Über zwei Millionen Glasaale in Berliner Gewässern ausgesetzt

Heute wurden zwei Millionen junge Glasaale in der Havel, der Dahme sowie der Spree ausgesetzt. Da sich Aale nicht in Gefangenschaft vermehren, werden die Tiere als sogenannte Glasaale im Meer gefangen und in den heimischen Gewässern ausgebracht. Der Fang erfolgte mit einer zertifizierten, besonders nachhaltigen und schonenden Methode. In diesem Jahr werden in Berlin 721 Kilo Glasaale auf eine Gewässerfläche von 4.575 Hektar besetzt. Durchgeführt und finanziert wird die Maßnahme durch das Fischereiamt Berlin, die Köpenicker Fischervereinigung e.V. und die Fischersozietät Tiefwerder-Pichelsdorf. Die Maßnahmen werden durch die Europäischen Union und die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung des Landes Berlin gefördert. Die Kosten im Jahr 2019 betragen 166.000 Euro. Davon sind 93.000 Euro Fördermittel der Europäischen Union, 31.000 Euro Landesmittel und 42.000 Euro Eigenmittel der Fischereiberechtigten. Der Europäische Aal gehört zu den heimischen Fischarten und hat eine wichtige ökologische Funktion. Er trägt unter anderem zur Wasserreinhaltung und zur Reduzierung der Fischbiomasse in den Gewässern bei. Darüber hinaus gehört er zu den wirtschaftlich bedeutendsten Fischarten der Fluss- und Seenfischerei. Aale werden etwa zwanzig bis dreißig Jahre alt und wandern zum Laichen etwa 5.000 Kilometer durch den Atlantik bis zur Sargassosee, wo sie nach dem Laichen sterben. Die aus den Eiern schlüpfenden Larven treiben anschließend etwa drei Jahre passiv im Meer, bevor sie als Glasaale an die Flussmündungen und anschließend flussaufwärts zu den angestammten Plätzen der Elterntiere wandern. Aufgrund der veränderten Umweltbedingungen sowie der fehlenden Wandermöglichkeiten ging der Aalbestand in Berlin in den vergangenen 20 Jahren um etwa 50 Prozent zurück. Mit dem Ausbringen der Jungaale soll der Bestand in den Berliner Gewässern wieder langfristig gesichert werden.

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