Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Aber noch zu viel Bioabfall und Wertstoffe im Hausmüll In Deutschland fällt derzeit noch rund halb so viel Restmüll an wie vor 35 Jahren, verglichen mit den alten Bundesländern. Das zeigt eine aktuelle Analyse von Siedlungsrestabfällen in Deutschland für das Umweltbundesamt. Die letzte solche Erhebung war 1985 erstellt worden. Viel mehr Wertstoffe wie Glas, Papier und Plastik werden heute getrennt gesammelt. Dennoch enden noch immer viele Wertstoffe in der Restmülltonne, obwohl sie dort nicht hingehören. Bioabfälle machen mit durchschnittlich 39 Prozent den größten Teil davon aus. In städtischen Regionen enthalten die Tonnen insgesamt mehr Restmüll und auch mehr Wertstoffe als in ländlichen Gebieten und Vororten. Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth: „Die Umweltpolitik hat in den vergangenen Jahrzehnten bei der Abfallverwertung einiges bewegt, aber wir sind noch längst nicht am Ende dieses langen Weges. Es gibt noch viel zu tun. Immer noch landen wertvolle Rohstoffe in der Restmülltonne. Um das zu ändern, muss das Trennen noch leichter werden. Unser Ziel ist eine echte Kreislaufwirtschaft, in der kaum noch Restmüll anfällt und die Rohstoffe wiederverwendet werden.“ UBA -Präsident Dirk Messner: „Es fällt noch immer zu viel Restmüll an. Die Abfallvermeidung hat die höchste Priorität in der Abfallhierarchie. Mehr Mehrweg statt Einweg und klare Vorgaben für Einwegprodukte und -verpackungen, wie sie in der Einwegkunststoffrichtlinie vorgelegt werden, sind hier ein richtiger Weg. Bioabfall ist für die Restmülltonne viel zu kostbar, denn er lässt sich vollständig recyceln und liefert den Grundstoff für Kompost und Biogas.“ Insgesamt fielen im Jahr 2018 in Deutschland 128 Kilogramm Restmüll pro Einwohner und Jahr an. Das ist ein Rückgang von rund 46 Prozent im Vergleich zu 1985 (239 Kilogramm Restmüll pro Einwohner und Jahr). Altpapier, Altglas, Metalle und Kunststoffen landen deutlich seltener in der Restmülltonne als damals, hier sind Rückgänge von bis zu 80 Prozent zu verzeichnen. Ein Drittel aller Bioabfälle werden noch immer über den Hausmüll entsorgt. Mit rund 39 Prozent besteht der größte Teil des Restmülltonneninhalts aus Bioabfällen. Dazu gehören Küchen- und Nahrungsabfälle, Gartenabfälle, sonstige organische Abfälle wie Kleintierstreu aus Stroh/Heu sowie gefüllte oder teilentleerte Lebensmittelverpackungen. Die wichtigsten Bioabfälle in Hinblick auf eine Verwertung sind die Nahrungs-, Küchen- und Gartenabfälle mit einer jährlichen Menge von rund drei Millionen Tonnen. Die so genannten trockenen Wertstoffe haben einen Anteil von rund 27 Prozent. Dazu zählen zum Beispiel Altpapier, Altglas, Kunststoffe, Alttextilien, Holz, Kork und Elektroaltgeräte. Nur 32 Prozent dessen, was tatsächlich in der Restmülltonne landet, gehört auch in die Restmülltonne. Dazu zählen Hygieneprodukte, sonstige Abfälle (z. B. Staubsaugerbeutel) und Feinmüll (z.B. Kehricht und Asche). Problemabfälle kommen zu einem geringen Anteil von rund 0,5 Prozent vor. Dies sind schadstoffhaltige Abfälle wie Lösemittel, Energiesparlampen, belastete Bauabfälle sowie Altbatterien und -akkus. Letztere kommen in über 60 Prozent der analysierten Abfallstichproben vor, obwohl sie verpflichtend getrennt gesammelt werden müssen.
Neues Batteriegesetz stärkt Hersteller-Produktverantwortung Batterien und Akkus gehören zum alltäglichen Leben. Ob in MP3-Playern, Laptops und Mobiltelefonen, Taschenlampen, Hörgeräten oder Autos - sie sind nicht mehr wegzudenken. Am 1. Dezember 2009 tritt das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG) in Kraft und löst die geltende Batterieverordnung ab. Damit startet auch das BattG-Melderegister für die Hersteller und Importeure von Batterien und Akkumulatoren. Zu den neuen Aufgaben des Umweltbundesamtes ( UBA ) gehören die Führung eines zentralen elektronischen Melderegisters für Batteriehersteller und die bundesweite Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten. Das vom Gesetzgeber vorgesehene BattG-Melderegister ist ab dem 1. Dezember über die UBA-Internetseite zu erreichen. Ziel des BattG-Melderegisters ist, die Wahrnehmung der abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung von Herstellern und Importeuren abzusichern. Hersteller im Sinne des Batteriegesetzes sind verpflichtet bis zum 28. Februar 2010 ihre Marktteilnahme in dem BattG-Melderegister anzuzeigen. Die Nutzung des Melderegisters ist gebührenfrei. Auch Verbraucherinnen und Verbraucher können nachvollziehen, ob der Hersteller der von ihnen genutzten Batterien angezeigt ist. Das Batteriegesetz setzt die europäische Batterierichtlinie um und löst die bisherige Batterieverordnung ab. Die wesentlichen Änderungen des Batteriegesetzes sind: Zusätzlich zum bereits geltenden Verbot quecksilberhaltiger Batterien - über 0,005 Gewichtsprozent; für Knopfzellen 2 Gewichtsprozent - werden cadmiumhaltige Batterien verboten. Batterien, die also mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium enthalten, dürfen nicht den Verkehr gebracht werden. Gerätebatterien, die für Not- oder Alarmsysteme, medizinische Ausrüstung oder schnurlose Elektrowerkzeuge bestimmt sind, sind von dem Verbot ausgenommen. Die Erweiterung des Quecksilberverbots um ein Cadmiumverbot bedeutet verringerte Umweltbelastungen, stärkt aber auch den Verbraucher- und Gesundheitsschutz. Etwa 380.000 Tonnen Geräte-, Industrie- und Fahrzeugbatterien wurden im Jahr 2008 in den Verkehr gebracht. Die Vertreiber sind weiterhin verpflichtet, Altbatterien an der Verkaufsstelle kostenfrei zurückzunehmen. Neu sind verbindliche Sammelziele für Gerätebatterien. Das Gemeinsame Rücknahmesystem wie auch die herstellereigenen Rücknahmesysteme müssen bis 2012 eine Sammelquote von 35 Prozent und bis 2016 eine Sammelquote von 45 Prozent gewährleisten. 2008 haben die drei größten deutschen Rücknahmesysteme eine Sammelquote von 41 Prozent erreicht. Damit stagniert der Wert auf dem Niveau von 2007. Weitere Bemühungen sind erforderlich, um die Sammelquote bis 2016 zu steigern, denn neben den Schwermetallen dürfen auch Nickel, Zink und Lithium sowie deren Verbindungen nicht in den Hausmüll gelangen. Erstens kann von Ihnen eine Gefährdung der Umwelt ausgehen. Zweitens handelt es sich um wertvolle Ressourcen, die nur in begrenzter Menge zur Verfügung stehen. Verbraucherinnen und Verbraucher können Altbatterien weiterhin im Handel zurückgeben. Behälter für die unentgeltliche Rücknahme der Altbatterien und -akkus stehen überall dort bereit, wo man Batterien kaufen kann. Verbrauchte Batterien über den Hausmüll zu entsorgen, ist verboten.
Ab 1. März 2010 drohen Nachzüglern Bußgelder Das Batteriegesetz-Melderegister ist erfolgreich angelaufen. Seit dem 1. Dezember 2009 haben über 1.400 Hersteller mit insgesamt mehr als 4.800 Marken ihre Marktteilnahme angezeigt. Das sind jedoch längst nicht alle vom Batteriegesetz betroffenen Hersteller. Das Umweltbundesamt (UBA) ruft Nachzügler dazu auf, die Anzeige schnell unter https://www.battg-melderegister.umweltbundesamt.de/battg/authenticate.do nachzuholen. Unternehmen, die unter das Batteriegesetz (BattG) fallen, dürfen Batterien in Deutschland nur dann in Verkehr bringen, wenn sie dies zuvor im BattG-Melderegister ordnungsgemäß angezeigt haben. Geschieht dies nicht, sind Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro möglich. Der Ordnungswidrigkeitenvollzug beginnt am 1. März 2010. Ziel des am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Batteriegesetzes ist, dafür zu sorgen, dass die Batteriehersteller ihre Verantwortung bei der Rücknahme und Entsorgung ihrer Produkte wahrnehmen. Hierzu schafft das Melderegister die notwendige Transparenz unter den Herstellern und Vertreibern und stärkt die Selbstkontrolle der Wirtschaft.Das UBA hat das BattG-Melderegister unbürokratisch als „E-Government-Lösung“ umgesetzt und online gestellt: So müssen die Hersteller im Sinne des Gesetzes ihre Marktteilnahme über das Online-Portal des UBA anzeigen. Dieser Vorgang ist kostenlos. Die Daten werden an das UBA übergeben, dort elektronisch archiviert und in Online-Akten geführt. Mit dem Aufbau des Ordnungswidrigkeitenvollzugs zum 1. März 2010 unterstützt das UBA die wettbewerbskonforme Ausgestaltung der Produktverantwortung für Batterien. Damit soll sichergestellt werden, dass wirklich alle verantwortlichen Hersteller und Vertreiber die ordnungsgemäße Entsorgung der Batterien übernehmen und Trittbrettfahrer chancenlos bleiben. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre alten Batterien und Akkus weiterhin im Handel zurückgeben. Dieser sorgt für eine ordnungsgemäße und umweltfreundliche Entsorgung. Behälter für die unentgeltliche Rücknahme der Altbatterien stehen überall dort, wo man Batterien kaufen kann. Verbrauchte Batterien über den Hausmüll zu entsorgen, ist verboten, weil dies die Umwelt und Gesundheit mit Schadstoffen belasten kann. Zudem gehen wertvolle Rohstoffe verloren.
5.000 Hersteller haben sich registriert – Recycling liefert jährlich tausende Tonnen an Metallen Wer verbrauchte Batterien und Akkus vom Restmüll getrennt entsorgt – zum Beispiel in den Sammelboxen der Super- oder Baumärkte – schont die Umwelt in mehrfacher Hinsicht. So werden in Deutschland jährlich mehrere 1.000 Tonnen an wertvollen Metallen wiedergewonnen. Gleichzeitig können die Schwermetalle, die in Batterien und Akkus teilweise enthalten sind, nicht in die Umwelt gelangen. In Deutschland sind die Hersteller für die Rücknahme sowie das Recycling verbrauchter Batterien und Akkus verantwortlich. Deshalb muss jeder Hersteller seine Marktteilnahme im Melderegister für Batteriehersteller anzeigen und mitteilen – dies gibt Rückschluss, wie er seiner Entsorgungsverantwortung nachkommt. Verantwortlich für das Melderegister ist das Umweltbundesamt (UBA). Der Präsident des UBA, Jochen Flasbarth dazu: „Seit vier Jahren betreibt das Umweltbundesamt das Batteriegesetz-Melderegister, mit dem sichergestellt werden soll, dass die Hersteller von Batterien ihre abfallwirtschaftliche Produktverantwortung erfüllen.“ Inzwischen hat der 5.000ste Hersteller seine Marktteilnahme im Register erklärt. Zwar wird die gesetzliche Sammelquote für Gerätebatterien erreicht, aber nur weniger als die Hälfte aller Gerätebatterien werden am Ende in die getrennte Sammlung gegeben. In Deutschland wurden im Jahr 2010 über 1,5 Milliarden Gerätebatterien verkauft. Diese enthielten insgesamt über 8.000 Tonnen Eisen, etwa 5.000 Tonnen Zink, 2.000 Tonnen Nickel, 200 Tonnen Cadmium, sechs Tonnen Silber und rund vier Tonnen Quecksilber. Nur wenn Batterien getrennt gesammelt werden, lassen sich diese sowie weitere Leicht- und Schwermetalle wiedergewinnen. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass Schwermetalle wie Blei, Cadmium und Quecksilber nicht in die Umwelt gelangen. Die Sammlung und das Recycling zu garantieren, ist die Aufgabe der Batteriehersteller. Will ein Hersteller die Batterien in Deutschland vertreiben, muss er sich daher im sogenannten Batteriegesetz-Melderegister (BattG-Melderegister) eintragen. Dieses Melderegister garantiert, dass die getrennt gesammelten Batterien und Akkus von den Herstellern, zum Beispiel von Produzenten oder Importeuren, zurückgenommen und recycelt werden. Das BattG-Melderegister wurde vom UBA zum 01. Dezember 2009 eingerichtet. Im Register zeigen Hersteller ihre Marktteilnahme elektronisch an. Das UBA stellt das öffentlich einsehbare Melderegister als staatliche Stelle kostenfrei bereit. Jochen Flasbarth: „Wir registrieren jetzt den 5.000sten Hersteller. Das Melderegister hat sich bei den Unternehmen als unbürokratisches Mittel bewährt. Die Hersteller und ihre Rücknahmesysteme schaffen einen großen Mehrwert für die Gesellschaft: Metalle werden in großen Mengen wiedergewonnen – Schwermetalle gelangen nicht in die Umwelt. Batterien sammeln lohnt sich also.“ Wie viele Batterien zurückgenommen und recycelt werden müssen, ist gesetzlich festgelegt. Derzeit sind die verschiedenen Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien verpflichtet mindestens 35 Prozent und ab 2014 40 Prozent der gehandelten Batterien wieder einzusammeln. Ab dem Jahr 2016 liegt diese Quote bei 45 Prozent. Insgesamt erreicht Deutschland seit dem Jahr 2007 jährlich Sammelquoten von über 40 Prozent. Jochen Flasbarth: „Derzeit gelangen etwas weniger als die Hälfte aller gehandelten Batterien im Recycling. Für die Betreiber der Rücknahmesysteme ist es also wichtig, Verbraucherinnen und Verbraucher beim Batterien sammeln noch stärker zu motivieren.“ Im privaten Bereich empfiehlt das Umweltbundesamt, wenn möglich auf Batterien zu verzichten, da die Energie-Bilanz von Batterien verhältnismäßig schlecht ausfällt: Batterien verbrauchen bei ihrer Herstellung zwischen 40- bis 500-mal mehr Energie, als sie bei der Nutzung liefern. Ähnlich sieht es mit den Kosten aus: So ist elektrische Energie aus Batterien mindestens 300-mal teurer als Energie aus dem Netz. Diese ineffiziente Art der Energieversorgung wird durch die Verwendung von Akkus anstelle von nicht wiederaufladbaren Batterien in den meisten Fällen gemildert. Wenn man Batterien durch Akkus ersetzt, kann man etwa ein halbes Kilogramm klimarelevantes Kohlendioxid pro Servicestunde der Batterie sparen. Von etwa 5.000 aktiv am Markt tätigen Herstellern sind laut Batteriegesetz-Melderegister 81 Prozent Gerätebatteriehersteller, 13 Prozent Industriebatteriehersteller und sechs Prozent Fahrzeugbatteriehersteller. Die Gerätebatteriehersteller erfüllen ihre Rücknahme- und Entsorgungspflichten über das „Gemeinsame Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien“ (GRS Batterien) oder über eines der drei derzeit eingerichteten „herstellereigenen Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien“ (REBAT, ERP Deutschland, Öcorecell). Bei einem durch das UBA durchgeführten Forschungsvorhaben zur Überprüfung der Schwermetallgehalte in handelsüblichen Batterien und Akkus wurden zahlreiche Grenzwertüberschreitungen sowie Kennzeichnungsverstöße festgestellt. Die Ergebnisse veröffentlichte das UBA im Mai 2013.
Entsorgungsunternehmen berichten vermehrt von Bränden in Abfallentsorgungsanlagen, welche auf eine fehlerhafte Sammlung und Entsorgung von lithiumhaltigen Batterien und Akkus (LIB) bzw. batteriehaltigen Elektroaltgeräten zurückgeführt werden. Betroffen sind u.a. Abfallströme wie Verpackungsabfall, Restabfall, Sperrmüll, Elektroaltgeräte und Altpapier. In Verbindung mit zunehmenden Verkaufs- und Abfallmengen an LIB steht die korrekte Zuführung zur Entsorgung im Fokus und verschiedene Akteure fordern eine Pfandpflicht für LIB. Das Gutachten untersucht, ob die Einführung einer Pfandpflicht auf LIB, ein geeignetes Instrument ist, um LIB in die korrekten Entsorgungspfade zu lenken, Brandereignisse entlang der Entsorgungskette zu reduzieren sowie Sammelmengen von Altbatterien zu steigern. Zudem werden weitere (alternative) Maßnahmen zur Fortentwicklung der Sammlung von LIB ausgeführt. Veröffentlicht in Texte | 60/2023.
Revised EU legislation makes producers responsible for the management of batteries once they become waste. Adopted by the European Parliament and Council in 2006, the revised Batteries Directive should be transposed by Member States into national law by September 26, 2008.
Das Forschungsprojekt untersucht, mit welchen Änderungen der abfallrechtlichen Vorschriften in Deutschland sichergestellt werden kann, dass auch Hersteller mit Sitz außerhalb der EU ihrer abfallrechtlichen Produktverantwortung beim Verkauf von Elektrogeräten, Batterien und Ver-packungen über elektronische Marktplätze in Deutschland nachkommen. Bislang hilft diesen sogenannten Drittland-Trittbrettfahrern eine "Gesetzeslücke", wonach die Betreiber elektronischer Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister nicht verpflichtet sind, sicherzustellen, dass die bei ihnen tätigen Händler die abfallrechtlichen Registrierungs- und Anzeigepflichten einhalten. Zudem können die deutschen Behörden aufgrund der geltenden Vollzugsregelungen nicht wirksam gegen Drittland-Trittbrettfahrer vorgehen. In der Folge beteiligen sie sich auch nicht an den Kosten für die Sammlung und Entsorgung von Elektroaltgeräten sowie von Alt-Batterien und Verpackungsabfall. Im Projekt wurden verschiedene Vorschläge für das deutsche Kreislaufwirtschaftsrecht entwickelt und auf ihre Vereinbarkeit mit Verfassungs-, Europa- und Welthandelsrecht geprüft. Wir empfehlen als wichtigste Maßnahme eine Prüfpflicht für die Betreiber von elektronischen Marktplätzen sowie für Fulfilment-Dienstleister einzuführen. Die Überprüfung der Produkte muss abgeschlossen sein, bevor Produkte auf Marktplätzen angeboten und/oder an die Kundin oder den Kunden versandt werden können. In einer thematisch eigenständigen Forschungsfrage wird die Sach- und Rechtslage recherchiert und analysiert, wie Onlinehändler mit retournierter Neuware umgehen. Dazu wird abgeschätzt, in welchem Ausmaß und aufgrund welcher Motive Onlinehändler retournierte funktionstüchtige Waren entsorgen oder sie eine auf andere Art einer weiteren Verwendung zuführen, z. B. durch Drittvermarktung oder Spende. Zudem werden Änderungen des Rechtsrahmens vorgeschlagen, um insbesondere der Entsorgung von funktionsfähigen Waren entgegenzuwirken. Quelle: Forschungsbericht
Das Forschungsprojekt untersucht, mit welchen Änderungen der abfallrechtlichen Vorschriften in Deutschland sichergestellt werden kann, dass auch Hersteller mit Sitz außerhalb der EU ihrer abfallrechtlichen Produktverantwortung beim Verkauf von Elektrogeräten, Batterien und Verpackungen über elektronische Marktplätze in Deutschland nachkommen. Bislang hilft diesen sogenannten Drittland-Trittbrettfahrern eine "Gesetzeslücke", wonach die Betreiber elektronischer Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister nicht verpflichtet sind, sicherzustellen, dass die bei ihnen tätigen Händler die abfallrechtlichen Registrierungs- und Anzeigepflichten einhalten. Zudem können die deutschen Behörden aufgrund der geltenden Vollzugsregelungen nicht wirksam gegen Drittland-Trittbrettfahrer vorgehen. In der Folge beteiligen sie sich auch nicht an den Kosten für die Sammlung und Entsorgung von Elektroaltgeräten sowie von Alt-Batterien und Verpackungsabfall. Im Projekt wurden verschiedene Vorschläge für das deutsche Kreislaufwirtschaftsrecht entwickelt und auf ihre Vereinbarkeit mit Verfassungs-, Europa- und Welthandelsrecht geprüft. Wir empfehlen als wichtigste Maßnahme eine Prüfpflicht für die Betreiber von elektronischen Marktplätzen sowie für Fulfilment-Dienstleister einzuführen. Die Überprüfung der Produkte muss abgeschlossen sein, bevor Produkte auf Marktplätzen angeboten und/oder an die Kundin oder den Kunden versandt werden können. In einer thematisch eigenständigen Forschungsfrage wird die Sach- und Rechtslage recherchiert und analysiert, wie Onlinehändler mit retournierter Neuware umgehen. Dazu wird abgeschätzt, in welchem Ausmaß und aufgrund welcher Motive Onlinehändler retournierte funktionstüchtige Waren entsorgen oder sie eine auf andere Art einer weiteren Verwendung zuführen, z. B. durch Drittvermarktung oder Spende. Zudem werden Änderungen des Rechtsrahmens vorgeschlagen, um insbesondere der Entsorgung von funktionsfähigen Waren entgegenzuwirken. Quelle: Forschungsbericht
Am 18. Februar wird weltweit der Tag der Batterie begangen – am Geburtstag des italienischen Physikers Alessandro Volta, der als Erfinder der Batterie gilt. Heute sind wir als Verbraucher*innen und Nutzer*innen technischer Geräte im Alltag von Batterien und Akkus umgeben. Doch viele von ihnen werden nicht ressourcenschonend und umweltgerecht entsorgt. Die Sammelquoten von Altbatterien liegen mehr oder weniger konstant bei unter 50 Prozent. Für den Umweltschutz und einen nachhaltigen Einsatz der benötigten Ressourcen bedarf es einer wesentlich höheren Rückgabequote der Batterien. Seit vielen Jahren können Verbraucher*innen nicht mehr genutzte Batterien im Handel überall dort zurückgeben, wo sie verkauft werden. Auch die Recyclinghöfe der BSR nehmen Batterien entgegen. Die Energiespeicher enthalten zahlreiche Rohstoffe, wie Stahl, Zink, Aluminium und Silber, die in den Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden können. Durch das Recycling werden Ressourcen geschont. Mit der korrekten Entsorgung wird zudem verhindert, dass giftige Schwermetalle in die Umwelt gelangen und von ihnen eine Gesundheitsgefahr ausgeht. Die in Deutschland derzeit tätigen Batterierücknahmesysteme informieren Verbraucher*innen auf der Webseite www.batterie-zurueck.de umfassend über Batterien und Akkus, deren Nutzung und mögliche Gefahren sowie korrekte Entsorgungswege.
Das Projekt "Teilvorhaben: Alterungsverhalten und 2nd-Life von EV-Batterien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität München, School of Engineering and Design, Lehrstuhl für Elektrische Energiespeichertechnik (EES) durchgeführt. Das Gesamtvorhaben ABattReLife hat zum Ziel die hohen Kosten des Batteriespeichers durch ein verbessertes Verständnis des Alterungsverhaltens, der Weiterverwendbarkeit in einer zweiten, weniger anspruchsvollen Anwendung und einer optimalen Verwertung von Batterieschrott zu reduzieren. In dem Teilvorhaben der TU München (TUM) liegen die Schwerpunkte auf der intensiven Untersuchung der Alterungsphänomene einer Batterie in EV- und in 2nd-life-Anwendungen, wie z.B. der Speicherung von regenerativen Energien. Des Weiteren soll untersucht werden inwieweit die teureren Batterien repariert werden können. Zusammen mit dem Fraunhofer-ISC (Fhg-ISC) leitet die TUM das Arbeitspaket 'Alterungsverhalten von EV-Batterien'. Die TUM wird dabei die Li-Ionen-Zellen aus Sicht der Elektroingenieure betrachten, wohingegen die Fhg-ISC die Perspektive der Elektrochemiker vertreten. Durch diesen interdisziplinären Ansatz sollen möglichst tiefe Einblicke in die Alterungsphänomene einer Li-Ionen-Zelle gewonnen werden. Hierzu werden beschleunigte Alterungstests entworfen und durchgeführt. Es wird besonders untersucht, ob sich das hochgradig nichtlineare Alterungsverhalten abdämpfen lässt, wenn sich das Belastungsszenario von Batterien ändert. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ausgediente EV-Batterien für die Speicherung regenerativer Energien weiterverwendet werden. Überdies werden die Modellierung dieser Phänomene, die On-board-Diagnose sowie die Möglichkeit zur Reparatur untersucht.
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Bund | 86 |
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Förderprogramm | 56 |
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Language | Count |
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