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Zu erwartender höchster Grundwasserstand (zeHGW) 2022

Die Höhe der Grundwasseroberfläche bzw. der Grundwasserdruckfläche ist für verschiedene wasserwirtschaftliche, ökologische und bautechnische Fragestellungen von Bedeutung. Insbesondere gilt das für ihren Maximalwert, den höchsten Wert, den der Grundwasserstand erreichen kann, der vor allem für die Bemessung von Bauwerken benötigt wird. Als Planungsgrundlage für die Auslegung einer Abdichtung des Bauwerks gegen „drückendes“ Wasser oder für die Bemessung der Gründung ist dieser Wert unabdingbar. Meist wird dieser Maximalwert anhand langjähriger Grundwasserstandsbeobachtungen ermittelt. Zurzeit werden im Berliner Stadtgebiet an rund 2000 Grundwassermessstellen Grundwasserstände (Standrohrspiegelhöhen) gemessen und in Form von Grundwasserstandsganglinien dargestellt (Beispiel s. Abbildung 1). Der Maximalwert einer solchen Ganglinie wird als höchster Grundwasserstand , abgekürzt HGW , bezeichnet. Der HGW ist damit also ein in der Vergangenheit gemessener Wert. Grundwasserstandsganglinien dreier Messstellen im Urstromtal: Der höchste Grundwasserstand (HGW) wurde zu unterschiedlichen Zeiten gemessen: Mst. 137: 1975, Mst. 5476: 2002 und Mst. 8979: 2011. Wenn an dem Ort, für den der höchste Grundwasserstand benötigt wird, keine Grundwassermessstelle mit hinreichend langer Beobachtungsdauer vorhanden ist, kann dieser Wert aus den höchsten Grundwasserständen benachbarter Messstellen durch Interpolation näherungsweise bestimmt werden. Ein solcher interpolierter Wert wird gleichfalls als HGW bezeichnet. Für viele Fragestellungen ist die Kenntnis eines höchsten, in der Vergangenheit eingetretenen Grundwasserstands zwar sehr hilfreich, aber nicht in allen Fällen voll befriedigend bzw. ausreichend. Soll der HGW beispielweise zur Bemessung einer Bauwerksabdichtung gegen drückendes Wasser benutzt werden, so muss dieser in der Vergangenheit beobachtete Wert selbstverständlich einer sein, der auch in Zukunft, d.h. innerhalb der Nutzungsdauer des Bauwerks, nicht überschritten wird und nur in extrem nassen Situationen auftreten kann. Wenn der beobachtete Grundwasserstandsgang im Wesentlichen durch natürliche Ursachen bedingt ist (jahreszeitlich unterschiedliche Grundwasserneubildung, Wechsel von niederschlagsarmen mit niederschlagsreichen Jahren) kann davon ausgegangen werden, dass er sich zukünftig ähnlich verhält. Das gilt auch im Fall anthropogener Eingriffe mit Auswirkungen auf die Grundwasseroberfläche, sofern diese dauerhaft sind, sich also in Zukunft nicht ändern werden. In weiten Teilen Berlins herrschen bereits seit Langem keine natürlichen Grundwasserverhältnisse mehr. Durch dauerhafte wie zeitlich begrenzte Eingriffe in den Grundwasserhaushalt ist die Höhe der Grundwasseroberfläche künstlich beeinflusst . Zu den dauerhaften Maßnahmen zählen: die Regenwasserkanalisation, die eine Verminderung der Grundwasserneubildung und damit eine Absenkung des Grundwasserstands zur Folge hat; die dezentrale Regenwasserverbringung über Versickerungsanlagen, wodurch die Grundwasseroberfläche in Abhängigkeit von den Niederschlagsereignissen örtlich angehoben werden kann; Dränagen und Gräben, mit denen der Grundwasserstand gebietsweise gezielt abgesenkt wurde; wasserbauliche Maßnahmen (Stauhaltungen, Ufereinfassungen, Gewässerbegradigungen), die sowohl zu einer Anhebung wie zu einer Absenkung des Grundwasserstandes führen können; in das Grundwasser hineinreichende Bauwerke, mit der Auswirkung eines Aufstaus des Grundwassers in Anstromrichtung bzw. einer Absenkung in Abstromrichtung. Zu den zeitlich begrenzten Maßnahmen bzw. denjenigen, die in ihrem Ausmaß stark variieren können, gehören: Grundwasserentnahmen für die öffentliche und private Wasserversorgung sowie zum Zweck der Wasserfreihaltung von Baugruben oder zur Altlastensanierung, die zur Absenkung der Grundwasseroberfläche führen; Grundwasseranreicherungen zur Erhöhung des Grundwasserdargebots für die öffentliche Wasserversorgung, die in der Umgebung der Anreicherungsanlagen den Grundwasserstand anheben; Reinfiltration von gehobenem Grundwasser, z.B. im Rahmen von Grundwasserhaltungsmaßnahmen für Bauzwecke, wodurch – meist örtlich begrenzt – ebenfalls die Grundwasseroberfläche angehoben wird. Durch diese Vielzahl möglicher künstlicher Maßnahmen mit Auswirkungen auf das Grundwasser wird deutlich, dass es im Einzelfall selbst für Fachleute mitunter schwierig zu beurteilen ist, ob und in welchem Ausmaß ein beobachteter (= gemessener) höchster Grundwasserstand (HGW) anthropogen beeinflusst ist und in wieweit ein solcher Wert auch für in die Zukunft gerichtete Fragestellungen verwendet werden kann. Um die Qualität des HGW-Wertes weiter zu erhöhen und sie für den Nutzer leichter verfügbar zu machen, ist eine Karte entwickelt worden, die den „ zu erwartenden höchsten Grundwasserstand “, abgekürzt „ zeHGW “, direkt angibt. Dieser ist folgendermaßen definiert: Der zu erwartende höchste Grundwasserstand (zeHGW) ist derjenige, der sich witterungsbedingt maximal einstellen kann. Er kann nach extremen Feuchtperioden auftreten, sofern der Grundwasserstand in der Umgebung durch künstliche Eingriffe weder abgesenkt noch aufgehöht wird. Nach dieser Definition handelt es sich um einen Grundwasserstand, der nach gegenwärtigem Wissenstand unter den folgenden geohydraulischen Randbedingungen nach sehr starken Niederschlagsereignissen nicht überschritten wird: einerseits den natürlichen Randbedingungen (z.B. Wasserdurchlässigkeit des Untergrundes) und andererseits den dauerhaft künstlich veränderten Randbedingungen (z.B. Stauhaltungen der Fließgewässer, s.o.). Höhere Grundwasserstände als der zeHGW können grundsätzlich zwar auftreten, aber nur in Folge weiterer künstlicher Eingriffe. Solche Eingriffe (z.B. Einleitungen in das Grundwasser) sind langfristig natürlich nicht vorhersehbar. Sie brauchen aber auch für die meisten Fragen insofern nicht berücksichtigt zu werden, als sie in jedem Fall einer wasserbehördlichen Erlaubnis oder Bewilligung bedürfen. Sinngemäß entspricht die Definition des zu erwartenden höchsten Grundwasserstands damit der Definition des „Bemessungsgrundwasserstands“ für Bauwerksabdichtungen gemäß BWK-Regelwerk, Merkblatt BWK-M8 (2009; BWK Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau e.V.). Der Begriff Bemessungsgrundwasserstand wird hier zu Gunsten des Begriffs zu erwartender höchster Grundwasserstand jedoch nicht verwendet, da die zeHGW-Karte auch für andere Fragen neben der nach einer erforderlichen Bauwerksabdichtung zur Verfügung gestellt wird. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass die Festlegung von Bemessungsgrundwasserständen für Baumaßnahmen im Grundsatz dem Bauherrn bzw. seinem Fachplaner oder -gutachter obliegt. Da dies für den Einzelnen wegen der übergreifenden komplexen, durch den Menschen stark beeinflussten Grundwasserverhältnisse in Berlin allein auf der Grundlage von Grundwasseruntersuchungen am Ort der Baumaßnahme und dem engeren Umfeld mitunter nicht oder nur mit sehr hohem Aufwand möglich ist, stellt das Land Berlin Informationen zum Grundwasserstand für den Bürger zur Verfügung. Die Arbeitsgruppe Landesgeologie der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz gibt seit Jahrzehnten Auskünfte zum Grundwasser, damit auch zum höchsten Grundwasserstand (HGW), der von Fachleuten auf der Basis der vorliegenden Grundwasserstandsdaten ermittelt wird. Da der HGW entsprechend seiner Definition (s.o.) kein unbeeinflusster Grundwassersstand sein muss, wird angestrebt, für das gesamte Stadtgebiet eine Karte des zeHGW zu entwickeln, der für in die Zukunft gerichtete Fragestellungen (z.B. Bauwerksabdichtung) aussagekräftiger ist. Der Zugriff auf die Karte über das Internet erlaubt es dem Nutzer, den zeHGW für den gewünschten Standort abzulesen. Bisherige Wartezeiten, die durch die schriftliche Anfrage entstanden, entfallen dadurch. Die zeHGW-Karte ist für vier Gebiete Berlins verfügbar (s. Abbildung 2). Geologisch gesehen handelt es sich um das Gebiet des Berliner Urstromtals und das Gebiet des Panketals . Beide sind dadurch gekennzeichnet, dass ihr Untergrund oberflächennah ganz überwiegend durch gut wasserleitende Sande, aufgebaut ist und sich die Grundwasseroberfläche im Allgemeinen nur in geringer Tiefe (Grundwasserflurabstand wenige Meter, stellenweise auch weniger als einem Meter) befindet (SenStadtUm). Des Weiteren wurde die zeHGW-Karte für die südlich des Urstromtals anschließenden Bereiche der Teltow-Hochfläche und der westlich der Havel gelegenen Nauener Platte entwickelt. Im östlichen Teil ist die Hochfläche von relativ mächtigem Geschiebemergel bzw. Geschiebelehm der Grundmoräne bedeckt, die z. T. auch für gespannte Grundwasserverhältnisse verantwortlich sind, im westlichen Teil sind überwiegend mächtige Sandabfolgen vorhanden. Im Bereich der Nauener Platte sind Geschiebemergel und Schmelzwassersande gleichermaßen verbreitet. Kennzeichnend für das Gebiet südlich des Urstromtales ist, dass die Grundwasseroberfläche in einer Tiefe von meist deutlich größer 10 m, im Grunewald und auf der Wannseehalbinsel teilweise auch größer 20 m anzutreffen ist. Geringe Flurabstände finden sich dagegen entlang der oberirdischen Gewässer z. B. Havel, Grunewaldseen, aber auch im Gebiet um das Rudower Fließ, im südlichen Bereich von Lichtenrade und auf den ehemaligen Rieselfeldern Karolinenhöhe. Aktuell wurde die zeHGW-Karte für den nördlich des Urstromtales und südöstlich des Panketals angrenzenden Teil der Barnim-Hochfläche ergänzt. In diesem Bereich bestimmen die ausgedehnten Geschiebemergelkomplexe der weichsel- und saalekaltzeitlichen Grundmoränen, die zumeist mit Schmelzwassersanden wechsellagern, die hydrogeologischen Verhältnisse maßgeblich. Der Grundwasserleiter ist in diesem Bereich i. A. bedeckt und in weiten Teilen gespannt, z. T. auch artesisch, das hydraulische Gefälle ist vergleichsweise hoch. Der Grundwasserflurabstand kann mehrere zehner Meter erreichen. Da über den Grundmoränensedimenten häufig Decksande abgelagert sind, ist das Vorkommen von Schichtenwasser verbreitet. Für alle Gebiete, in denen z.T. methodisch unterschiedlich vorgegangen wurde, wird hier eine Karte der Grundwasserhöhen mit der Bezeichnung „Zu erwartender höchster Grundwasserstand (zeHGW)“ veröffentlicht.

Aquifer-Sedimentologie

Zur Loesung zunehmender Umweltprobleme, sowie zur Sicherung unserer Trinkwasserreserven kann die Sedimentologie wichtige Beitraege liefern, insbesondere durch die Uebertragung von Methoden und Erfahrungen aus der Erdoelindustrie (Reservoir-Geologie) auf Grundwasserleiter. Im Zuge der staerkeren Orientierung der Grundwasserforschung in Richtung Hydrochemie und Hydraulik zeigt sich immer mehr die Notwendigkeit, auch die Geometrie, Struktur und Genese von Aquiferen besser zu verstehen. Ausgangspunkt fuer eine staerkere Einbeziehung sedimentologischer Daten ist die Erkenntnis, dass weder Oel-Reservoire noch Aquifere, wie vielfach geschehen, als homogene und isotrope Medien betrachtet werden koennen. Vielmehr zeigen Aquifere wie Reservoire ein grosses Spektrum von komplexen Fazies- und diagenetischen Variabilitaeten, welche die hydraulischen Eigenschaften bestimmen. Diese Heterogenitaeten lassen sich systematisch, z.T. prognostizierbar, durch ein hierarchisches System charakterisieren und quantitizieren. Innerhalb einer solchen Hierarchie von Heterogenitaeten sind die einzelnen Untergliederungen sowohl als genetische, sedimentologische und gleichzeitig auch als hydraulische Einheiten anzusehen. In der Reservoir-Sedimentologie werden zur Charakterisierung dieser Heterogenitaeten mit grossem Erfolg Analogstudien an Oberflaechen-Aufschluessen durchgefuehrt, um Subsurface-Flow-Systeme zu verstehen. In aehnlicher Weise werden, innerhalb der Forschungsrichtung Aquifer-Sedimentologie, Analog-Aufschluesse wichtiger Grundwasserleiter mit sedimentologischen, geophysikalischen und hydraulischen insitu Methoden untersucht. Insgesamt bietet die Aquifer-Sedimentologie ein neues Anwendungs- und Arbeitsfeld innerhalb der Umweltgeologie, z.B. bei der Ausweisung von Wasserschutzgebieten, Beurteilung und Sanierung von Altlasten und anderen Kontaminationen, Fragen der Bioremediation, Standortauswahl und Risikoabschaetzung fuer Deponien, sowie als Datenlieferant fuer quantitative Grundwassermodellierungen.

Altlasten und ihre Sanierung

<p> <p>Altlasten stellen eine große ökologische und ökonomische Belastung dar. Ihre Sanierung trägt dazu bei, den Umweltzustand erheblich zu verbessern, Standorte in eine Nachnutzung zu bringen und Investitionshemmnisse zu beseitigen.</p> </p><p>Altlasten stellen eine große ökologische und ökonomische Belastung dar. Ihre Sanierung trägt dazu bei, den Umweltzustand erheblich zu verbessern, Standorte in eine Nachnutzung zu bringen und Investitionshemmnisse zu beseitigen.</p><p> Begriffsbestimmung <p>Mit dem <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bbodschg/">Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)</a> wurden einheitliche Begriffsbestimmungen zum Thema Altlasten eingeführt.</p> <p><em>Altlasten:</em></p> <ul> <li>stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), oder</li> <li>Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte),</li> </ul> <p>durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.</p> <p><em>Altlastverdächtige Flächen: </em></p> <ul> <li>Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.</li> </ul> <p><em>Sanierung im Sinne des Gesetzes sind Maßnahmen:</em></p> <ul> <li>zur Beseitigung oder Verminderung der Schadstoffe (Dekontaminationsmaßnahmen),</li> <li>die eine Ausbreitung der Schadstoffe langfristig verhindern oder vermindern, ohne die Schadstoffe zu beseitigen (Sicherungsmaßnahmen),</li> <li>zur Beseitigung oder Verminderung schädlicher Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Bodens.</li> </ul> <p><em>Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen sind sonstige Maßnahmen:</em></p> <ul> <li>die Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit verhindern oder vermindern, insbesondere Nutzungsbeschränkungen der betroffenen Fläche.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/359/bilder/img006.jpg"> </a> <strong> Industrielle Altablagerungen in einem Tagebaurestloch </strong> Quelle: Frauenstein / Umweltbundesamt </p><p> Statistik zur Erfassung, Gefährdungsabschätzung Sanierung und Überwachung von Altlasten <p>Die statistischen Altlastendaten werden bundesweit zur besseren Vergleichbarkeit nach der folgenden Klassifizierung veröffentlicht:</p> <ul> <li>Gefahrenverdacht abzuklären</li> <li>Gefahrenverdacht ausgeräumt</li> <li>Altlasten</li> <li>Sanierung abgeschlossen</li> <li>Altlastverdächtige Flächen</li> </ul> <p>In der Tabelle „Bundesweite Übersicht zur Altlastenstatistik“ sind der Erfassungsstand und der Stand der Bearbeitung der altlastverdächtigen Flächen und Altlasten in der Bundesrepublik Deutschland zusammengestellt.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_tab_altlastenstatistik_2025-11-07.png"> </a> <strong> Tab: Bundesweite Übersicht zur Altlastenstatistik </strong> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_tab_altlastenstatistik_2025-11-07.pdf">Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung (98,69 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_tab_altlastenstatistik_2025-11-07.xlsx">Tabelle als Excel (233,92 kB)</a></li> </ul> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Jahresbericht 2025

des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] JAHRESBERICHT 2025 des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) Impressum: Herausgeber: Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Straße 7 • 55116 Mainz Telefon: 06131 6033-0 www.lfu.rlp.de Redaktion und Layout: Stabsstelle Planung und Information Titelbild: Screenshot der Anwendung „HydroZwilling“ Abbildungsnachweis: PhotoGranary - stock.adobe.com S. 12 oben, 24K-Production - stock.adobe.com S. 12 unten, Horst Bingemer - stock.adobe S. 26, BenjaminNolte – stock.adobe S. 27, Iliuta - stock.adobe. com S. 34 oben, HeinzWaldukat - stock.adobe.com S. 34 unten, M. Schäf / www.living-nature.eu S. 36 und 37, Zdenka Kryspínová - stock.adobe.com S. 38, PetrDolejsek - stock.adobe.com S. 39 links, jojoo64 - stock. adobe.com S. 39 rechts, Markus Volk - stock.adobe.com S. 44 oben, nd700 - stock.adobe.com S. 49 Alle weiteren Abbildungen, falls nicht anders angegeben: LfU Druck: LM DRUCK + MEDIEN GmbH, Obere Hommeswiese 16, D-57258 Freudenberg © Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Mai 2026 Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung des Herausgebers Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. INHALT Interview mit Präsident Dr. Grünhoff5 30 Jahre Rheingütestation in Worms8 LfU bietet vielfältige Jobs10 KLIMA 12 Neuer Kartendienst des LfU zeigt die „Terrestrische Klimaresilienz der Landschaft“ in Rheinland-Pfalz13 Fachtagung „Naturschutz im Klimawandel – Strategien zur Anpassung und zum Natürlichen Klimaschutz16 Wasserversorgungsplan Rheinland-Pfalz 2025 – Teil 2 Sensitivitätsanalyse20 UMWELT 24 PFAS im nachsorgenden Bodenschutz – Identifizierung von Verdachtsflächen als Grundlage für die Gefahrenabwehr25 Geländeökologisches Praktikum „Fließgewässer“29 Fachtagung „Kreislaufwirtschaft auf dem Bau – Zukunft der Verwertung mineralischer Abfälle in Rheinland-Pfalz“31 NATUR 34 Staatliche Vogelschutzwarte legt neue Rote Liste der Brutvögel für Rheinland-Pfalz vor35 Tiere und Pflanzen des Jahres 202538 Positiver Trend bei Fließgewässer-Insekten40 BEVÖLKERUNG 44 Ultrafeinstaubkonzentration in Mainz-Hechtsheim45 Verbundprojekt KI-HopE-De: KI-gestützte Hochwasserprognose für kleine Einzugsgebiete in Deutschland49 Anwendung neuer statistischer Verfahren zur Ermittlung von Hochwasserwahrscheinlichkeiten an Pegeln53 HydroZwilling Rheinland-Pfalz für Kommunen gestartet57 3 4 N. N. -1307 Geoffrey Köhlerohne Zusatz: Kaiser-Friedrich-Str. 7, 55116 MainzRheinallee 97-101, 55118 MainzWallstraße 1, 55122 MainzRheingütestation Worms, Am Rhein 1, 67547 Worms (RA)(WA)(RGS) Markus Schmitt -1220 Janina Sehr -1420 -1401 -1407 -1436 -1517 (WA) Wallstraße 1, 55122 Mainz Datenschutzbeauftragter -1201 Martin Franz (RGS) Rheingütestation Worms, Am Rhein 1, 67547 Worms ohne Zusatz: Kaiser-Friedrich-Str. 7, 55116 -1511 Mainz Gleichstellungsbeauftragte Eva Finsterbusch (RA) Rheinallee 97-101, 55118 Mainz -1207 Dr. Dirk Paustian Referat 55 Abwasser Dr. Andreas Schiwy Referat 54 (RGS) Rhein Dr. Pavel Ondruch Referat 53 Gewässerchemie Dr. Matthias Brunke -1526 -1580 -1537 Referat 52 -1531 Gewässerökologie, Badegewässerüberwachung, Fischerei Christoph Linnenweber Vertrauensperson der Menschen mit Behinderung Diana Faller Standorte: -1423 Dr. Jochen Fischer Referat 51 Flussgebietsentwicklung -1501 -1619 -1601 -1069 Christopher Wiehn Referat 67 (WA) -1624 Radioaktivitätsbestimmungen und radiologische Gewässerbeurteilung Petra Enoch Referat 66 (WA) -1683 Organische Spurenanalytik Wasser Dr. Stefan Ullrich Referat 65 (WA) Allg. Wasseranalytik, Anorganische Spurenanalytik Dr. Michael Weißenmayer Referat 62 (RA) -1637 Immissionen und Emissionen Luft Dr. Matthias Zimmer Referat 61 (RA) -1644 Klimawandel, Umweltmeteorologie Markus Willeke Abteilung 6 (RA) Umweltlabor Dr. Heinrich Lauterwald Stabsstelle (RA) Allgemeine Qualitätssicherung Abteilung 5 Gewässerschutz -1203 Dr. Thomas Nette Referat 46 LANIS Thomas Isselbächer Referat 45 -1414 Kompetenzzentrum für Staatlichen Vogelschutz und Artenvielfalt in der Energiewende (KSVAE) Steffen Gorell Referat 44 Daten zur Natur, DV-Fachanwendungen Naturschutz Kathrin Linnemann (Vertretung) Referat 43 Mensch und Natur Dr. Marlene Röllig Referat 42 -1406 Biologische Vielfalt und Artenschutz Ulrich Jäger Referat 41 Biotopsysteme und Großschutzprojekte Dr. Jana Riemann Abteilung 4 Naturschutz -1102 -1902 Vorsitzender des Personalrats Hans AppelReferat 35 -1304 DV-Fachanwendungen Kreislaufwirtschaft und Bodenschutz Referat 34 Deponietechnik, emissionsbezogener Grundwasserschutz -1308 N. N.Referat 27 DV-Fachanwendungen Gewerbeaufsicht Standorte: Telefonnummer 06131 6033-Durchwahl Eike Grabowski (Vertretung) Referat 33 Bodenschutz Referat 26 Lärm, Erschütterungen und nichtionisierende Strahlung -1271 -1301 Referat 32 -1320 Betriebliches Stoffstrommanagement, Sonderabfallwirtschaft N. N. ------ Allgemeine Vertretung des Präsidenten Paul Burkhard Schneider Referat 31 -1317 Kommunales Stoffstrommanagement, Siedlungsabfallwirtschaft Eva Bertsch Abteilung 3 Kreislaufwirtschaft -1917 N. N.Referat 25 -1202 Sozialer und technischer Arbeits- schutz, Koordinierungsaufgaben Gewerbeaufsicht Dieter Welzel Dr. Jens Schadebrodt -1140 -1214 Referat 14 Informations- und Kommunikationstechnik Referat 24 Strahlenschutz Marc DeißrothN. N. -1135 Referat 13 Haushalt, Vergabe Referat 23 -1244 Chemikaliensicherheit, Gefahrgut- transport, Biotechnik, Geräte- u. Produktsicherheit, Geräte- untersuchung Jennifer KleinN. N.Referat 12 Organisation, Innerer Dienst und Fahrdienst -1127 Noreen von SchwanenflugMartin Franz -1201 Referat 21 -1279 Emissionshandel, Luftreinhaltung, Anlagensicherheit -1110 Abteilung 2 Gewerbeaufsicht Referat 11 Personal, Recht, Aus- und Fortbildung -1102 Milan Sell Stabsstelle Planung und Information Paul Burkhard Schneider Abteilung 1 Zentrale Dienste Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Zentrale: 06131 6033-0 Mail: poststelle@lfu.rlp.de Internet: www.lfu.rlp.de Präsident Dr. Dirk Grünhoff -1712 -1712 -1710 -1717 -1701 Stand: 01.03.2026 Salvador Gámez-Ergueta Referat 75 -1713 DV-Fachanwendungen Wasser Dr. Stephan Sauer (Vertretung) Referat 74 Grundwasserbewirtschaftung Dr. Stephan Sauer Referat 73 Hydrologischer Dienst des Grundwassers, Grundwasserbeschaffenheit Norbert Demuth Referat 72 Hydrometeorologie, Hochwassermeldedienst Yvonne Henrichs (komm.) Referat 71 Hydrologischer Dienst der oberirdischen Gewässer, Hochwasserschutz Dr. Thomas Bettmann Abteilung 7 Hydrologie INTERVIEW Am 15. Oktober 2025 wurde Dr. Dirk Grünhoff zum Präsidenten des Landesamtes für Umwelt ernannt. Er folgte auf Dr. Frank Wissmann, der in den Ruhestand verabschiedet wurde. Präsi- dent Dr. Grünhoff war zuvor viele Jahre leiten- der Referent im rheinland-pfälzischen Umwelt- ministerium, unter anderem Abteilungsleiter. Herr Dr. Grünhoff, Sie haben das LfU jetzt ein halbes Jahr intensiv kennengelernt. Zuvor waren sie viele Jahre in leitender Funktion im rheinland-pfälzischen Umweltministerium tätig. Welche zentralen Aufgaben sehen Sie für unser Landesamt? Die Natur in Rheinland-Pfalz ist vielfältig und schützenswert. Sie zu bewahren und ihre Entwick- lungen zu verstehen, ist unser zentraler Auftrag. Unter dem Leitmotiv „messen, bewerten, bera- ten“ erhebt das Landesamt für Umwelt seit über 30 Jahren verlässliche Daten, analysiert Verän- derungen und stellt Politik, Verwaltung und Öf- fentlichkeit fundiertes Wissen zur Verfügung. Als obere Umweltfachbehörde des Landes sind wir zentraler Ansprechpartner für alle Umwelt- und Naturschutzfragen im Land. An dieser Stelle Ver- antwortung zu tragen, empfinde ich als großes Privileg. Zu unseren Kernaufgaben gehört die systema- tische Erhebung von Umweltdaten, sei es in der freien Natur, an Gewässern mit festen und mobi- len Messstationen oder mit Arbeitsbooten. Dazu gehört auch die qualitätsgesicherte Aufbereitung, Bewertung und transparente Veröffentlichung dieser Daten. Als nachgeordnete Fachbehörde des Umwelt­ ministeriums ist es unsere Kernaufgabe, Daten und Fakten zu erheben, auszuwerten und einzu- ordnen. Wir liefern damit eine wissenschaftlich fundierte Grundlage für Entscheidungen des Ministeriums und anderer Behörden. Mit unseren Ergebnissen wird es nachvollziehbar, wie es um unsere Umwelt steht. Daraus lassen sich wiede- rum Maßnahmen zum Schutz unserer Umwelt ableiten. Und das ist elementar: Denn nur was wir genau kennen und verstehen, können wir auch wirksam schützen. Was erwartet die Leserinnen und Leser in dem vorliegenden Jahresbericht 2025 des LfU? Der Jahresbericht 2025 bietet den Leserinnen und Lesern einen anschaulichen Einblick in die ganze Bandbreite unserer Arbeit – von der Wasserwirt- schaft über den Bodenschutz, die Gewerbeauf- sicht bis hin zur Immissionsüberwachung. Anhand ausgewählter Projekte zeigen wir exem- plarisch, wie vielfältig und zugleich praxisrelevant die Arbeit unserer gut 280 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist. Hinter unseren Aufgaben stehen konkrete Beiträge zum Schutz von Umwelt und Gesundheit in Rheinland-Pfalz. Exemplarisch hervorheben möchte ich die Fertig- stellung der Roten Liste Brutvögel, die einen fun- dierten Überblick über den Zustand und die Ge- fährdung unserer heimischen Vogelarten gibt. 5

Bodenbelastungen Was belastet unsere Böden? Herausforderungen für die Landesbehörden Aufgabe des LAU Kennzahlen zur Belastungssituation und Altlastenbearbeitung

Historisch bedingt gehört Sachsen-Anhalt zu den Bundesländern, die vergleichsweise stark von Altlasten und deren ökologischen Auswirkungen betroffen sind. Die massive Industrialisierung und der großflächige Rohstoffabbau führten insbesondere in den industriellen Ballungsräumen zu enormen Boden- und Grundwasserkontaminationen. Für die Landesbehörden bedeutet dies eine große Herausforderung. Wichtiger Hinweis: Auskunft zu Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen erteilt die nach § 18 BodSchAG LSA zuständige untere Bodenschutzbehörde des jeweiligen Kreises. Bodenbelastungen durch Schadstoffe können durch Verunreinigungen auf direktem Wege – beispielsweise durch Altlasten, aufgrund von Unfällen, eines unsachgemäßen Umgangs oder der Ablagerung belasteten Materials – entstehen. Schadstoffe können aber auch durch diffuse Einträge, wie atmosphärische Deposition oder Überschwemmungsereignisse, in die Böden gelangen. Neben punktuellen Kontaminationen treten somit auch großflächige Belastungen, etwa in den ehemaligen Industrieregionen und Bergbaugebieten, wie Bitterfeld/Wolfen, Halle/Merseburg und Harz/Mansfelder Land, auf. Vor allem durch die weitreichenden Emissionen der Hüttenwerke sind in diesen Regionen unter anderem erhöhte Gehalte an Arsen und Schwermetallen nahezu flächendeckend im Boden anzutreffen. Die Verlagerung von Schadstoffen im Grundwasser sowie die Remobilisierung und erneute Ablagerung von Kontaminanten aus belasteten Flussauen stellen ebenfalls eine andauernde und dynamische Gefahr für Mensch und Umwelt dar. Die Böden in Sachsen-Anhalt sind nicht nur durch Altlasten und anthropogene Einflüsse der Vergangenheit teilweise dauerhaft belastet. Aktuelle Tätigkeiten führen absehbar zu neuen Belastungen und damit zu Gefährdungen. Diese entstehen vor allem im Zusammenhang mit der Flächeninanspruchnahme durch Bebauung und der damit einhergehenden Versiegelung sowie mit der land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung von Böden ohne Einhaltung der guten fachlichen Praxis. Als Belastungen wirken hier unter anderem Bodenabtrag (Bodenerosion), Bodenverdichtung und der Verlust organischer Substanz (Stoffentzug). Vergleichsweise neu und deshalb noch kaum untersucht sind beispielsweise Bodenbelastungen durch per- und polyfluorierte Alkylsubastanzen (PFAS) oder Mikroplastik. Bodenschutz in der Nachsorge bedeutet Gefahrenabwehr und den Umgang mit schädlichen Bodenveränderungen und Bodenfunktionsverlust. Die Sanierung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen dient dazu, Mensch und Umwelt vor den Folgen der Bodenbelastungen zu schützen und stillgelegte Industriestandorte wiederzubeleben, weiterzuentwickeln oder erneut einer Nutzung zuzuführen. Im Land Sachsen-Anhalt werden seit 1991 Verdachtsflächen, schädliche Bodenveränderungen sowie altlastverdächtige Flächen und Altlasten systematisch erfasst, auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen bewertet und stufenweise bearbeitet sowie statistisch ausgewertet. Dabei wurden in einem ersten Schritt, gemäß dem Leitfaden zum Altlastenprogramm des Landes Sachsen-Anhalt und dessen Fortschreibung , flächendeckend Altstandorte (unterteilt nach Branchengruppen) und Altablagerungen in einer Ersterfassung auf Grundlage der bestehenden Aktenlage aufgenommen und in einer formalen Erstbewertung nach ihrem Risikopotenzial in drei Prioritätengruppen eingestuft. Die weitere Bearbeitung dieser Standorte und Pflege des Katasters obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als untere Bodenschutzbehörden. Die Vorgehensweise ist im Merkblatt zur Führung der Datei schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten (DSBA) beschrieben. Im Fall der großflächigen Kontaminationsschwerpunkte, in den so genannten Ökologischen Großprojekten (ÖGP), und bei einigen Sonderfällen nimmt die Landesanstalt für Altlastenfreistellung (LAF) diese Aufgaben wahr. Die räumliche Verteilung der Belastungsschwerpunkte, insbesondere der ÖGP, sind in der folgenden Karte dargestellt. Die zentrale Aufgabe des LAU ist – im Hinblick auf den Bodenschutz – die fachliche Beratung und Unterstützung der Vollzugsbehörden im Land. Das LAU stellt den unteren Bodenschutzbehörden das Fachinformationssystem (FIS) Bodenschutz zur Führung der DSBA zur Verfügung und entwickelt dieses fort. Weitere Aufgaben sind u. a. die Analyse vorhandener Datengrundlagen, die Entwicklung von Untersuchungs- und Bewertungsstrategien sowie von Handlungsempfehlungen zur Beschreibung der Belastungssituation von Böden. Veröffentlichungen des LAU zu diesem Thema sind unter den Publikationen zu finden. Ein Überblick über Regularien und Methoden hinsichtlich der Bewertung und Sanierung von Altlasten befindet sich auf der Seite des Informationssystems zur Qualitätssicherung bei der Altlastenbearbeitung (ISQAB) . Die Bearbeitung von Bodenbelastungen bleibt eine dauerhafte Herausforderung. Durch die kontinuierliche Arbeit der Landesbehörden werden jedoch wichtige Beiträge zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der Böden in Sachsen-Anhalt geleistet. Einen Überblick zum aktuellen Bearbeitungsstand der in der DSBA erfassten Flächen geben die nachfolgenden Grafiken und die altlastenspezifischen Kennzahlen, welche hier zum Download bereitstehen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die tatsächliche Altlastensituation im Land nicht vollständig durch die Statistik widergespiegelt wird. Besonders komplexe und großflächige Belastungsgebiete, wie die ÖGP, werden in der Regel als eine Altlast gezählt. So wird beispielsweise die erfolgreiche Sanierung von einzelnen Teilflächen gar nicht berücksichtigt. Diese Kennzahlen beruhen auf den im FIS Bodenschutz des LAU erfassten Stand und fließen u. a. auch in die bundesweite Altlastenstatistik der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) ein. letzte Aktualisierung: 17.07.2026

Rechtsvorschriften im Bereich Bodenschutz

Landesrecht Bundesrecht Europarecht Internationales Recht Berliner Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Berliner Bodenschutzgesetz – Bln BodSchG) Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen im Sinne von § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Bln BodSUV) Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG) Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) Auf europäischer Ebene gibt es einige nennenswerte Rechtsinstrumente, die den Boden indirekt schützen und auch im Land Berlin zur Rechtsanwendung kommen. EU-Verordnung 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869 Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur zielt in Bezug auf den Bodenschutz darauf ab, dass die EU-Mitgliedstaaten dafür Sorge zu tragen haben, dass in sogenannten städtischen Ökosystemgebieten gem. Art. 6 Abs. 1 der EU-Verordnung bis Ende 2030 kein Nettoverlust an der nationalen Gesamtfläche städtischer Grünflächen gegenüber dem Referenzjahr 2021 zu verzeichnen ist. Ferner stellen die EU-Mitgliedstaaten gem. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 der EU-Verordnung sicher, dass die nationale Gesamtfläche städtischer Grünflächen in Städten sowie kleineren Städten und Vororten bis 2040 um mindestens 3 % und bis 2050 um mindestens 5 % gegenüber 2021 vergrößert wird. Bei der Vorschrift handelt sich damit um ein Instrument, dem Flächenverbrauch von unversiegelten Stadtböden entgegenzuwirken und Entsiegelungsmaßnahmen durchzuführen. EU-Verordnung 2023/839 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 19. April 2023 (LULUCF-Verordnung) Seit Mai 2023 ist die überarbeitete LULUCF-Verordnung in Kraft. Der Schutz und die Regeneration von Wäldern, Mooren sowie anderen natürlichen Ökosystemen sind unerlässlich auf dem Weg zur Erreichung der Treibhausgasneutralität bis 2050. Die Überarbeitung der EU-Verordnung für Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) zielte darauf ab, bestimmte Landnutzungen als natürliche Kohlenstoffsenken in die EU-Klimaziele einzubeziehen. Der Entwurf einer Bodenschutzrahmenrichtlinie durch die EU-Kommission aus dem Jahr 2023 Die EU-Kommission hat im Juni 2023 einen Legislativvorschlag für ein sogenanntes Bodenüberwachungsgesetz veröffentlicht. Das EU-Parlament hat sich mit diesem Entwurf in 1. Lesung am 10. April 2024 mit Änderungen befasst. Der Rat der EU hat am 17. Juni 2024 in seiner Allgemeine Ausrichtung ebenfalls Änderungen an dem ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission beschlossen. Das sich anschließende Trilog-Verfahren zwischen dem EU-Parlament, dem Rat der EU und der EU-Kommission wurde am 10. April 2025 mit einer Presseerklärung erfolgreich abgeschlossen. Der Rat der EU und das EU-Parlament haben eine vorläufige Einigung über eine Richtlinie zur Schaffung eines Rahmens für die Bodenüberwachung erzielt. Die vorläufige Einigung muss nun vom Rat und vom Parlament gebilligt werden. Nach Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen wird sie dann von beiden EU-Organen förmlich angenommen. Am 04. Juni 2025 hat bereits der Umweltausschuss des EU-Parlamentes dem Ergebnis der Trilogverhandlungen zugestimmt. Der gesunde Zustand der weltweiten Böden ist ein entscheidender Faktor für die Klimaresilienz, Klimaneutralität und Biodiversität. Das Internationalen Recht weist bisher nur ein Abkommen auf, welches den Boden unmittelbar als Schutzgut zum Regelungsgegenstand hat: das im Jahr 1994 beschlossene und im Jahr 1996 in Kraft getretene Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Desertifikation. Auf der Vertragsstaatenkonferenz der UNCCD (COP15) im Mai 2022 in Abidjan (Côte d’Ivoire) haben die Vertragsstaaten bekräftigt, dass sie den Schutz und die Wiederherstellung von Böden bis zum Jahr 2030 weltweit verstärken wollen. Mit der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung , die im Jahr 2015 auf einem UN-Gipfel in New York zwischen den Staats- und Regierungschefs vereinbart wurde, ist der Bodenschutz als globale Herausforderung explizit in Erscheinung getreten. Das 15. Nachhaltigkeitsziel der Agenda 2030 beschreibt den Bodenschutz als globale Aufgabe (u. a. den Schutz und die Wiederherstellung der Landökosysteme, die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder, die Beendigung der Bodendegradation sowie die Wahrung der biologischen Vielfalt). Die EU und ihre Mitgliedstaaten als Vertragsparteien des mit dem Beschluss 93/626/EWG des Rates geschlossenen Übereinkommens über die biologische Vielfalt von Rio de Janeiro aus dem Jahr 1992 haben auf der 15. Konferenz der Vertragsparteien im Jahr 2022 einer neuen globalen Vereinbarung zum Schutz der Natur zugestimmt: dem „ Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal“ . Darin sind einige globale Ziele für 2030 umfasst, die für die Bodengesundheit von Bedeutung sind. Beispielsweise sollen bis zum Jahr 2030 mindestens 30 Prozent der weltweit geschädigten Ökosysteme an Land renaturiert werden. Dabei wurden gemeinsame Indikatoren entwickelt, sodass sich jeder Vertragsstaat dazu verpflichtet hat, in seiner nationalen Biodiversitätsstrategie darzustellen, wie er konkret zur Erreichung der festgelegten Ziele beiträgt.

Pruefung einer geeigneten Wiederverwertung des thermisch gereinigten Bodens aus der Altlastensanierung Konz

Durch Beimischung von Klaerschlamm zum thermisch gereinigten Boden werden dem inerten Material wichtige Organismen und Naehrstoffe zugefuehrt, welche den Einsatz des Bodens als Rekultivierungsschicht ermoeglichen. Ein negativer Aspekt dieses Verfahrens ist allerdings die haeufig sehr hohe Schadstoffbelastung (insbesondere Schwermetalle) des Klaerschlamms. Wesentlich ist hierbei die Mobilitaet der Schadstoffe, dh, ob diese pflanzenverfuegbar sind bzw ins Grundwasser ausgewaschen werden koennen. Eine eventuelle Festlegung an den Bodenmineralen wird in Laboruntersuchungen studiert.

XUMA - Expertensystem Umweltgefaehrlichkeit von Altlasten

Standorte mit Altablagerungen haeuslicher, industrieller und gewerblicher Abfaelle sowie Flaechen ehemaliger Industrie- und Gewerbebetriebe, bei denen der begruendete Verdacht besteht, dass von ihnen Gefahren bzw. Beeintraechtigungen fuer die menschliche Gesundheit oder Umwelt ausgehen koennen, werden Altlasten genannt. Aktuellen Schaetzungen zufolge gibt es in der Bundesrepublik Deutschland mehr als 100000 Altlasten, von denen etwa 20000 als sanierungsbeduerftig angesehen werden. Es ist damit zu rechnen, dass in den naechsten 10-20 Jahren fuer die Sicherung und Sanierung von Altlasten ein zweistelliger Milliardenbetrag aufgewendet werden muss. In verschiedenen Bundeslaendern laufen Programme, um die Altlasten systematisch zu erfassen und hinsichtlich ihrer Umweltgefaehrdung zu untersuchen und zu beurteilen. Um die mit der Untersuchung und Beurteilung befassten Fachleute zu unterstuetzen, wird vom Institut fuer Angewandte Informatik des Kernforschungszentrums Karlsruhe und vom Institut fuer Boden, Abfall, Altlasten der Landesanstalt fuer Umweltschutz Baden-Wuerttemberg (LfU) in einem gemeinsamen Vorhaben das Expertensystem Umweltgefaehrlichkeit von Altlasten (XUMA) entwickelt (1)(2),(3). Seit Anfang 1993 beteiligt sich das Forschungszentrum Rossendorf an der Weiterentwicklung des Systems. Das Expertensystem XUMA unterstuetzt Fachleute in Behoerden und Ingenieurbueros als intelligenter Assistent und entlastet sie von Routinearbeiten. Das Wissen der wenigen Fachexperten auf diesem Gebiet wird den Sachbearbeitern leichter zugaenglich und die Erfahrungen aus den Sanierungen sowie andere neue Erkenntnisse koennen unverzueglich in die Beurteilungen einfliessen. Daneben traegt das System zur Vereinheitlichung des Vorgehens sowie der Beurteilungskriterien bei.

ROCKFLOW - Numerische Simulation von Stroemung, Stoff- und Waermetransport im Festgestein

Fuer zahlreiche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Deponierung von Abfaellen, der Altlastensanierung, der Grundwassergewinnung und der Nutzung geothermischer Energie sind Modelluntersuchungen im Kluftgestein durchzufuehren. Dabei sind einerseits geringleitende Formationen fuer die Deponierung von Interesse, die eine wirksame geologische Barriere zur Isolierung von Schadstoffen bilden, andererseits geht es um die Bewirtschaftung von Aquiferen zur Grund- und Thermalwassergewinnung. Die Simulation von Stroemungs- und Transportprozessen in klueftig-poroesen Grundwasserleitern und Grundwassergeringleitern stellt spezifische Anforderungen an die modelltechnische Umsetzung, die aus der signifikanten Inhomogenitaet des klueftigen Untergrunds erwachsen. Zur numerischen Simulation solcher Vorgaenge ist das Finite-Elemente-Programmsystem ROCKFLOW entwickelt worden. Das Programm besteht aus einer Reihe von FE-Rechnenkernen (Kernels), welche die prozessspezifischen Differentialgleichungen mittels Galerkin-FEM approximieren. Diese Rechenkerne sind miteinander verknuepfbar (Models), so dass gekoppelte Prozesse (z.B. Tracertransport durch eine Gasstroemung) simuliert werden koennen. Physikalische Prozesse: Folgende physikalische Prozesse sind modellierbar: - Grundwasserstroemung (Sicker- und Kluftstroemung) - Gasstroemung (kompressible Fluide) - Mehrphasenstroemungen (Systeme aus in- und kompressiblen Fluiden) - nicht- (Forchheimer) und liniare Fliessgesetze (Darcy) - hydrodynamische Dispersion (Scheidegger-Ansatz) - Zerfallreaktionen - nicht- (Freundlich, Langmuir) und lineare Gleichgewichtssorption (Henry) - Dichtestroemungen. Numerik: ROCKFLOW ist ein Finite-Elemente-Simulator, wobei verschieden-dimensionale isoparametrische Elemente beliebig im Raum koppelbar sind. Auf der Basis der Methode der gewichteten Residuen wird eine zur prozessbeschreibenden Differentialgleichung aequivalente sog. 'schwache' Integralformulierung abgeleitet. Es stehen verschiedene Loeser zur Verfuegung (Gauss, BiCGSTAB, QMRCGSTAB), um die resultierenden albebraischen Gleichungssysteme zu loesen. Nichtlineare Probleme werden mit Picard- oder Newton-Verfahren behandelt. Gitteradaption: Ab der dritten Version stehen Methoden fuer eine problemangepasste Gitteradaption zur Verguegung. Der Algorithmus zur Gitteradaption basiert auf einem hierarischen Konzept zur Verfeinerung und Vergroeberung gekoppelter verschieden-dimensionaler Elemente. Diskretisierungsfehler koennen entweder mit heuristischen Indikatoren oder einem analytischem Estimator lokalisiert und quantifiziert werden.

Stellungnahme zur Quecksilberverseuchung in Marktredwitz, verursacht durch die Chemische Fabrik Marktredwitz

Kurze Beschreibung der Giftwirkung und der Belastung, die von Quecksilberverbindungen ausgehen. Auf Grund der hohen Toxizitaet von Quecksilberverbindungen wird eine Sanierung der durch die Chemische Fabrik Marktredwitz verseuchten Boeden gefordert.

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