Der Untersuchungsraum liegt in einem Gebiet, das nachweisbar von der vorhandenen Industrie beeinflusst wurde und wird. Insbesondere in der Vergangenheit gelangten u.a. Schwermetalle über den Luftpfad auf die Oberböden. Da sich diese Stoffe nicht abbauen, sind auch heute noch erhöhte Gehalte – vor allem an Arsen und Kupfer - zu finden. Ab 2001 wurde auf Grundlage des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) damit begonnen, alle vorhandenen Bodendaten im Hamburger Südosten zu erfassen und zusammen zuführen. Es wurden ausschließlich Daten von Probenahmestellen ausgewertet, die gewährleisten, dass Belastungen des Oberbodens nicht auf „Altlasten, schädliche Bodenveränderungen, altlastverdächtige Flächen oder Verdachtsflächen“ zurückzuführen sind. Die veröffentlichten Daten beinhalten die Arsen- und Schwermetallgehalte, die im Raster von 500 x 500 m enthalten sind. Es können mehrere Datensätze oder gar keine in diesem Raster vorliegen. Leere Kacheln bedeuten, dass keine Daten vorliegen.
Auf der Grundlage aller auswertbaren Bohrungen im Gebiet des Blattes Rostock werden die eiszeitlichen Schichten einzeln auf Horizontkarten mit Mächtigkeit und Verbreitung dargestellt, unterschieden nach Farben und Signaturen. Da die Erstausgabe des Blattes (gedruckt 1971) veraltet ist, wird z. Zt. eine Neubearbeitung betrieben, die eine wesentliche Erweiterung des Kenntnisstandes dokumentieren wird. Entwürfe sind beim Autoren einsehbar. Zusätzliche Informationen Datengewinnung: analog, liegt vor als: Datensammlung, beziehbar: analog, Geschiebezählung, Paläontologie, Palynologie
Das Hamburger Stadtgebiet wird seit 1920 mit Luftbildern erfasst. Die Luftbilder dokumentieren die Stadtstruktur und deren Veränderungen in einer eindrucksvollen Weise und sind ein unentbehrliches Mittel zur Datengewinnung. Um einen Blick von oben auf Hamburg zu werfen, muss man nicht in die Luft gehen oder Jemandem aufs Dach steigen. Es geht auch einfacher - mit Hilfe von Bildern, die vom Flugzeug aus aufgenommen wurden. Farbige Luftbilder sind ungewöhnliche und eindrucksvolle Bilddokumente und geben einen unverwechselbaren Eindruck von Gesicht und Schönheit unserer Stadt. Sie befriedigen jedoch nicht nur unser ästhetisches Empfinden, sondern bieten Fachleuten vielfältige, interessante Anwendungsmöglichkeiten. Für die Luftbildaufnahme werden mittlerweile fast ausschließlich digitale Kameras benutzt. Die auf dem Markt erhältlichen Aufnahmetechnologien unterscheiden sich in Flächensensoren und Zeilenscanner. Die derzeit bekanntesten digitalen Kameramodelle sind DMC, UltraCAM, ADS40 oder auch die HRSC. Aktuell sieht Hamburgs Bildflugplanung in der Regel einen Bildflug pro Jahr für Senkrechtaufnahmen vor: dafür wird die gesamte Fläche der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) jeweils im Frühjahr (vor Einsetzen der Belaubung) zum Zwecke der photogrammetrischen Luftbildauswertung und Orthophotoberechnung beflogen. Darüber hinaus findet im Rhythmus von 3 bis 4 Jahren während der Sommermonate (bei voller Belaubung) eine Luftbildbefliegung für die gesamte Fläche der FHH mit dem Ziel der Orthophotoerzeugung statt. Projekte von übergeordneter Bedeutung machen manchmal auch Sonderbefliegungen notwendig, die der LGV in Abstimmung mit seinen Kunden betreut, beauftragt und abrechnet. Da zum einen Befliegungen und die anschließende Datenverarbeitung äußerst zeit- und kostenintensiv sind und zum anderen eine Vielzahl unterschiedlicher Kunden abgeleitete Luftbilddaten wünschen, ohne sich zuvor intensiv mit Kameratechnologien, Befliegungszeitpunkten, Preisen oder Bildflugfirmen auseinandersetzen zu müssen, wurde der LGV für die Hamburger Verwaltung als zentrale Beschaffungsstelle photogrammetrischer Leistungen (MittVw 10/99, S. 230 ff) insbesondere vor dem Hintergrund bestimmt, Kosten zu minimieren und Qualität sicherzustellen. Nicht mehr für den Gebrauch bei LGV benötigte, analoge Luftbilder (historische Luftbilder) werden ans Staatsarchiv abgegeben und sind insbesondere für historische Recherchen beliebt, z.B. für Altlastenverdachtsflächen. Ansprechpartner ist hierfür das Staatsarchiv in der Kattunbleiche 19. Näheres kann folgendem Link entnommen werden: http://www.hamburg.de/staatsarchiv/ Der Zweck von Luftbildern lässt sich grob in folgende Kategorien einordnen: - Stereophotogrammetrische Luftbildauswertungen (Vektordaten) - Orthophotoberechnungen (Rasterdaten) - Luftbildkarten (hybride Daten) - Schrägluftbilder (Photos prägnanter Bereiche Hamburgs) Standardprodukte, wie Orthophotos, Luftbildkarten und Schrägluftbilder, werden vom LGV im Luftbildvertrieb oder im Internet auf verschiedenen CDs und als gedruckte Karten vertrieben. Für besondere Anforderungen und Luftbildauswertungen steht der Fachbereich "3D und Fernerkundung" jedem Interessenten mit Rat und Tat zur Seite. Luftbildauswertung: Mit Hilfe digitaler Stereo-Arbeitsstationen kann die luftsichtbare Topographie unter Beachtung der Genauigkeitsanforderungen dreidimensional ausgewertet und an CAD-Programme übertragen werden. Die photogrammetrische Genauigkeit steht (u. a.) in Abhängigkeit von der Flughöhe und der Bodenauflösung. Hauptanwendungsgebiet photogrammetrischer Auswertungen ist im LGV die Fortführung der Liegenschaftskarte ALKIS® und des 3D-Stadtmodells. Für die Luftbildauswertung steht derzeit folgendes Bildmaterial zur Verfügung: - komplette Fläche der FHH: Bildflugzeitpunkt Frühjahr 2018, Farbe, 5cm Bodenauflösung. Die hochauflösenden Luftbilder sind als datenschutzrelevant eingestuft und werden nicht an Dritte weitergegeben. In der Stereophotogrammetrie steckt jedoch noch viel mehr Potenzial. Ein Beispiel sind Versiegelungspläne, die der LGV für Großeinleiter erstellen kann. Verbraucher, die über 5000 Kubikmeter Frischwasser jährlich pro Grundstück beziehen, sparen nach § 15 a Sielabgabengesetz bares Geld, indem sie einen Erstattungsantrag stellen. Bei der Berechnung der Sielbenutzungsgebühr, kann der auf den Regenwasseranteil entfallende Teil reduziert werden. Dazu muss die Größe der Gebäudeflächen, der befestigten Flächen, der weich befestigten sowie der Grünflächen ermittelt werden. Zusätzlich muss ein Bestandsplan mit den farblich gekennzeichneten verschiedenen Flächenarten eingereicht werden. Der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung bietet seinen Kunden an, die entsprechenden tabellarischen Zusammenstellungen und Pläne zu liefern. Dabei werden die Daten durch Auswertung aktuellster Luftbilder gewonnen und durch einen örtlichen Feldvergleich ergänzt und klassifiziert. Weitere Einsatzmöglichkeiten der Stereophotogrammetrie sind bspw. die Erstellung von Bestands-, Grünflächen-, Baum- und Dachlandschaftsplänen. Aber auch Höhenauswertungen, von einzelnen Geländepunkten oder Objekten lassen sich kostengünstig bestimmen. Auch die automatisierte Extraktion von Oberflächenmodellen ist photogrammetrisch über Korrelationsverfahren denkbar.
Als Grundlage für die Bearbeitung der altlastverdächtigen Flächen und Altlasten wurde ein Altlastenprogramm in M-V aufgebaut. Das Umweltministerium M-V gewährt im Rahmen dieses Programms unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung. Die Altlastenfinanzierung ist ein Betrag, um die von diesen Flächen möglicherweise ausgehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu beseitigen, den Boden und das Grundwasser zu sanieren und die flächenschonende Wiedernutzung von Industriebrachen zu fördern. - Die Kommunen können anteilig bei der Erkundung ihrer altlastverdächtigen Flächen und bei der Sanierung und Überwachung ihrer Altlasten gefördert werden. Die Mittelvergabe erfolgt nach Maßgabe der Landeshaushaltsordnung und der "Richtlinie für die Förderung von Untersuchungen und Sanierungen kommunaler Altablagerungen und Altstandorte (Altlasten-Finanzierungsrichtlinie - AlaFR)" vom 24.08.1993. - In M-V gilt wie in allen neuen Bundesländern die Freistellungsregelung nach Art. 1 § 4 Abs. 3 Umweltrahmengesetz, geändert durch Art. 12 des Gesetzes vom 22. März 1991. Danach können Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen von der Verantwortung für Umweltschäden, die vor dem 1. Juli 1990 entstanden sind, freigestellt werden. In der Regel trägt das Unternehmen dann nur noch einen Eigenanteil von ca. 10 % an den Sanierungskosten. Bewilligungs- und Freistellungsbehörden sind in M-V die jeweils örtlich zuständigen Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt.
Im Altlastenbereich werden alle altlastenverdächtigen Flächen und Altlasten von Sachsen in dem Kataster SALKA geführt. Das LfULG ist im Altlastenbereich für die Datensammlung, die Erarbeitung methodischer Leitlinien (Handbücher) und die Aufarbeitung von einzelnen Themen der Altlastenbearbeitung (Materialien) zuständig. Außerdem begleitet das LfUG die Erkundungs- und Sanierungsarbeiten an sogenannten Modellstandorten. Diese dienen dazu, verschiedene insbesondere innovative Methoden bzw. Verfahren exemplarisch einzusetzen und die Erfahrungen für ähnliche Standorte aufzuarbeiten. Der internationale Wissensstand zur Erkundung, Bewertung und Sanierung wird im LfUG laufend gehalten.
Das Altlastenprogramm Mecklenburg-Vorpommern beinhaltet unter anderem die Bearbeitung von Altlastenverdachtsflächen. Folgende Erkundungsetappen werden dabei durchlaufen: 1. Erstbewertung 2. orientierende Untersuchung 3. Detailerkundung. In jeder Erkundungsetappe muss die Notwendigkeit weiterer Arbeiten fachlich begründet werden. Bei einer nachgewiesenen Kontamination von Boden und Grundwasser ist im Ergebnis der Gefährdungsabschätzung über Beobachtung oder Sanierung der Altlast zu entscheiden. Im Rahmen des Altlastenprogramms ist die Hauptaufgabe des Dezernats die zentrale Erfassung aller altlastenverdächtigen Flächen bzw. Altlasten, Rüstungsaltlasten und militärischen Altlasten mit Hilfe von EDV-Programmen (z. B. ALPHA 2000).
Das Landesamt für Umweltschutz führt nach § 11 Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Bundes-Bodenschutzgesetz (BodSchAG LSA) ein Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem. Das Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem (ST-BIS) enthält beschreibende Informationen (Metainformationen) über Daten, deren Kenntnis für die Erfüllung bodenschutz- und altlastengesetzlicher Aufgaben von Bedeutung sein kann. Dieses Metainformationssystem gibt Auskunft darüber, wer Daten besitzt, wie man Sie erhält und um was für Daten es sich handelt. Das ST-BIS wird im Internet geführt. Die Informationen für das ST-BIS stellen die Behörden dem LAU auf Anforderung gebührenfrei zur Verfügung.
Das Fachinformationssystem Altlasten ist ein Programmsystem zur landesweit einheitlichen Erfassung, Verwaltung und Auswertung von Daten zu altlastverdächtigen Flächen, Altlasten, Verdachtsflächen und stofflichen schädlichen Boden-veränderungen, das nach BbgAbfBodG im LfU geführt wird. Hauptkomponenten des Fachinformationssystem Altlasten sind: Altlastenkataster (ALKATonline): Mit der webbasierten Software ALKATonline werden Daten zu altlastverdächtigen Flächen, Altlasten, Verdachtsflächen und stofflichen schädlichen Bodenveränderungen durch die unteren Bodenschutz-behörden der Landkreise und kreisfreien Städte in einer zentral vom LfU geführten Datenbank erfasst. Es handelt sich um ein gemeinsames Verfahren des LfU, des LBGR und der unteren Bodenschutzbehörden, bei dem nur berechtigte Nutzer einen Zugriff auf die Daten besitzen. Geografisches Informationssystem (GIS): Mittels eines ALKATonline-Service wird eine Anbindung des GIS WebOffice realisiert. Damit wird die Visualisierung der im ALKATonline erfassten Flächen sowie ihre geografischen Auswertung möglich.
Sammlung von Informationen über schädliche Bodenveränderungen und Altlasten (Altablagerungen und Altstandorte), Verdachtsflächen und altlastverdächtige Flächen des Landes Sachsen-Anhalts innerhalb des Umweltinformationssystems im Fachinformationssystem Bodenschutz. (ehemals MDALIS)
Flächen im Kreisgebiet Mettmann klassifiziert z.B. nach Altlasten, Verdachtsflächen oder sanierten Flächen bereitgestellt für die Präsentation im Geoportal des Kreises Mettmann. Die Daten werden im Geoportal jährlich aktualisiert.
Origin | Count |
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Bund | 245 |
Land | 175 |
Zivilgesellschaft | 1 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 180 |
Gesetzestext | 1 |
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Umweltprüfung | 25 |
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