Blei ist ein toxisches Schwermetall und infolge seiner vielfältigen industriellen Verwendung allgegenwärtig in der Umwelt verbreitet. Die Eintragsquellen sind nicht nur auf den Bereich von Erzvorkommen beschränkt (vor allem Bleisulfid sowie dessen Oxidationsminerale). Blei wird ebenfalls anthropogen über die Verhüttung von Blei-, Kupfer- und Zinkerzen, die weiträumige Abgasbelastung des Kraftfahrzeugverkehrs (bis zur Einführung von bleifreiem Benzin bis zu 60 % der atmosphärischen Belastung), Recyclinganlagen von Bleischrott, die Verwendung schwermetallhaltiger Klärschlämme und Komposte sowie durch Kohleverbrennungsanlagen in den Boden eingetragen . Für unbelastete Böden wird in Abhängigkeit vom Ausgangsgestein ein Pb-Gehalt von 2 bis 60 mg/kg angegeben. Die durchschnittliche Pb-Konzentration der oberen kontinentalen Erdkruste (Clarkewert) beträgt 17 mg/kg, der flächenbezogene mittlere Pb-Gehalt für die sächsischen Hauptgesteinstypen liegt bei 20 mg/kg. Die Gesteine Sachsens weisen keine bzw. nur eine geringe geochemische Spezialisierung hinsichtlich des Bleis auf. Im nördlichen bzw. nordöstlichen Teil Sachsens treten in den Oberböden über den Lockersedimenten des Känozoikums (periglaziäre Sande, Kiese, Lehme, Löss) und den Granodioriten der Lausitz relativ niedrige Pb-Gehalte auf. Bei den Lockersedimenten steigt der Pb-Gehalt mit zunehmendem Tongehalt leicht an. Die Verwitterungsböden über den Festgesteinen des Erzgebirges, Vogtlandes und z. T. der Elbezone haben meist deutlich höhere Bleigehalte, die durch eine relative Anreicherung in den Bodenausgangsgesteinen verursacht werden. Das am höchsten mit Blei belastete Gebiet in Sachsen ist der Freiberger Raum. Durch die ökonomisch bedeutenden polymetallischen Vererzungen (Pb-Zn-Ag), die auch flächenhaft relativ weit verbreitet sind, kam es zu einer besonders starken Pb-Anreicherung in den Nebengesteinen und folglich auch bei der Bildung der Böden über den Gneisen. Zusätzlich entstanden enorme anthropoge Belastungen durch die Jahrhunderte währende Verhüttung der Primärerze und in jüngerer Zeit beim Recycling von Bleibatterien. Besonders hohe Pb-Gehalte treten dabei in unmittelbarer Nähe der Hüttenstandorte einschließlich der Hauptwindrichtungen, im Zentralteil der Quarz-Sulfid-Mineralisationen und in den Flussauen auf. Weitere Gebiete mit großflächig erhöhten Pb-Gehalten liegen vor allem im Osterzgebirge, in einem Bereich, der sich von Freiberg in südöstliche Richtung bis an die Landesgrenze im Raum Altenberg erstreckt und in den Erzrevieren des Mittel- und Westerzgebirges, so um Seiffen, Marienberg - Pobershau, Annaberg, Schneeberg, Schwarzenberg und Pöhla. Der Anteil von Pb-Mineralen in den Erzen dieser Regionen ist jedoch deutlich geringer. Durch häufige Vergesellschaftung von Pb und As in den Mineralisationen ist das Verbreitungsgebiet der erhöhten Pb-Gehalte im Osterzgebirge und untergeordnet im Westerzgebirge sowie in den Auen der Freiberger und Vereinigten Mulde der des Arsens ähnlich. Die Auenböden der Freiberger Mulde führen ab dem Freiberger Lagerstättenrevier extrem hohe Bleigehalte, die sich bis in die Auenböden der Vereinigten Mulde in Nordwestsachen fortsetzen. Die Auen der Elbe und der Zwickauer Mulde weisen durch geogene bzw. anthropogene Quellen (Lagerstätten, Industrie) im Einzugsgebiet ebenfalls Bereiche mit höheren Bleigehalten auf. Die Bleigehalte der Böden im Raum Freiberg und in den Auenböden der Freiberger und Vereinigten Mulde überschreiten z. T. flächenhaft die Prüf- und Maßnahmenwerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
Im Landkreis Göttingen werden folgende Deponiearten betrieben: Breitenberg: Deponie für Boden und Bauschutt, Kompostanlage und Recyclinghof Adresse: Herzberger Straße 999, 37115 Duderstadt Annahme von: - Bauschutt unbelastet, nicht verwertbar - Unbelastetem Boden - Boden vermischt mit unbelastetem Bauschutt/Straßenaufbruch - Straßenaufbruch, unbelastet, teerölhaltig und bituminös - Dämmmaterial - Asbestzementabfälle Kompostanlage Annahme von: - Park- und Gartenabfall, kompostierbar - Baum- und Strauchschnitt - Rinden - Sägemehl, unbelastet Recyclinghof Annahme von: - Elektroschrott - Altmetall - Altpapier - Altkleidern - Haus- und Sperrmüll - Altholz Deiderode (EAZD): mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage (MBA) und Recyclinghof Adresse: Auf dem Mittelberge 1, 37133 Friedland Annahme von: - Restabfällen - Sperrmüll - hausmüllähnliche Gewerbeabfälle zusätzlich von Privathaushalten: kleine Mengen an Altmetallen, Altpapier, Baumschutt, Baum- und Strauchschnitt, Elektroschrott und Schadstoffe Dransfeld: Deponie für Boden und Bauschutt, Kompostanlage und Recyclinghof Adresse: Imbser Weg 999, 37127 Dransfeld Annahme von: - Bauschutt unbelastet, nicht verwertbar - unbelastetem Boden - Boden vermischt mit unbelastetem Bauschutt/Straßenaufbruch - Straßenaufbruch, unbelastet, teerölhaltig und bituminös - Dämmmaterial - Asbestzementabfälle Kompostanlage Annahme von: - Park- und Gartenabfall, kompostierbar - Baum- und Strauchschnitt - Rinden - Sägemehl, unbelastet Recyclinghof Annahme von: - Elektronikschrott - Altmetall - Altpapier - Altkleidern - Haus- und Sperrmüll - Altholz Hattorf am Harz: Deponie für Boden, Bauschutt und andere mineralische Abfälle Annahme von u.a.: - vorzubehandelnde Abfälle - Boden und Bauschutt - Straßenaufbruch - Asbestzementabfälle - Dämmmaterial - Park- und Gartenabfälle - Rasenschnitt - Strauchschnitt - Kleinmengen an Rest- und Sperrmüll, Altholz, Elektronikschrott, Altmetall und Papier/Pappe Benutzerordnung: Für gefährliche Abfälle wird bundesweit das elektronische Nachweisverfahren angewendet. Entsorgungsnachweise und Begleitscheine müssen vom Abfallerzeuger in elektronischer Form erstellt, signiert und versendet werden.
Der Schrottplatz wird anlagentypisch betrieben und dient dazu Eisen- und Nichteisenschrotte anzunehmen, zu lagern, zu behandeln und anschließend zu vermarkten, üblicherweise für den Einsatz in industriellen Prozessen (z.B. in Stahlwerken). Die Gesamtlagerkapazität für Eisen- und Nichteisenschrotte soll nach Realisierung des Vorhabens insgesamt bis zu 400 Tonnen umfassen können. Die Behandlung stellt die Aufbereitung von Schrott, im Wesentlichen durch Sortieren und der Entnahme von Stör- bzw. Fremdstoffen dar, damit die Qualitätsanforderungen der Abnehmer gewährleistet werden.
Die TSR Deutschland GmbH & Co. KG (TSR) betreibt am Standort Halle Radewell eine Anlage zur Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten, einschließlich Autowracks, sowie zur sonstigen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen mit einer Gesamtlagerkapazität von 27.500 t und Gesamtlagerfläche von 33.000 m². Geplant ist die Errichtung und der Betrieb einer Schrottpaketierpresse mit einem Durchsatz von > 10 t/d. Mit dieser Änderung soll das Leistungsspektrum des Standorts erweitert werden, sodass die wirtschaftliche Absicherung für die Zukunft im Bereich des Metallrecyclings weiter-hin gegeben ist. Die Paketschrottpresse wird ergänzend zu der am Standort betriebenen Schrottschere die Varianz der Verarbeitungskapazität zur Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen erhöhen. Eine Erhöhung des Durchsatzes der genehmigten Behandlungskapazität für die Gesamtanlage oder eine Erhöhung der genehmigten Lagerkapazität ist damit nicht verbunden. Mit der Errichtung und dem Betrieb einer effizienter und leiser arbeitenden Paketschrottpresse sollen die zu pressenden Mengen von der Schere wegverlagert werden. Die wesentlichen Inhalte der Änderung sind: -bauliche und entwässerungstechnische Erneuerung von ca. 4.500 m² befestigter Lagerflächen im Lagerbereich für Nichteisenschrotte (BE 1 NE-Lager) in Beton- oder Asphaltbauweise; -Errichtung und dauerhafter Betrieb einer Paketschrottpresse des Herstellers ATM mit einem Durchsatz von > 10 t/d im Bereich des NE-Lagers; -bauliche Errichtung einer Lärmschutzwand mit 8 m Höhe sowie von Lagerboxen zur Zwischenlagerung von Schrotten mit 4 m Höhe aus verschieden Baustoffen; -Entwässerung der BE 1 NE-Zwischenlagerflächen über ein Rohrrigiolen-Versickerungssystem unterhalb der Lagerflächen mit vorgeschalteten Abscheidesystemen wie Ölabscheidern und Substratfiltern. Die Paketschrottpresse als Verwendungsanlage WGK 2 erhält einen eigenen Abscheider, die weitere Entwässerung erfolgt ebenfalls über Substratfilter in das Rohrrigiolensystem
Die Firma Ulrich Riedel, Bierstraße 92, 31246 Ilsede, hat die Erteilung einer Genehmigung gemäß §§ 4 und 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz für die Neuerrichtung eines Schrottplatzes/ Metalllager beantragt. Neben dem Schrottplatz wird künftig auch ein Abfalllager für nicht gefährliche Abfälle sowie Abfallbehandlungsanlagen betrieben. Standort der Anlage ist das Gelände An der Zuckerfabrik 5, 31246 Ilsede, Groß Lafferde.
Die LSH Lübecker Schrotthandel GmbH ist ein mittelständisches Unternehmen, das in Lübeck eine Großschredderanlage mit 35 Mitarbeitenden betreibt. Es werden Metallschrotte zerkleinert und in unterschiedliche Fraktionen sortiert. Der mittels Magnetscheidung abgetrennte Schredderschrott (Stahl) stellt hierbei die Hauptfraktion dar. Des Weiteren wird über Siebe und Wirbelstromscheider eine Schredderschwerfraktion (SSF) gewonnen, die Nichteisenmetalle enthält (Kupfer, Aluminium, VA-Stahl). Die leichte nichtmetallische Fraktion wird als Schredderleichtfraktion (SLF) abgetrennt und in eine feine und eine gröbere Fraktion gesiebt. Derzeit gehen bei der Post-Schredder-Behandlung immer noch Wertstoffe, insbesondere ein Teil der Metalle Aluminium, Stahl, Kupfer sowie edelmetallhaltige Platinen, für eine Verwertung verloren. Dieses bisher ungenutzte Potenzial soll nunmehr gehoben werden. Im Vergleich zu herkömmlichen Nachbehandlungsanlagen werden in diesem Vorhaben aus den Schredderresten umfangreichere Wertstofffraktionen deutlich energieeffizienter gewonnen. Ziel dieses Projektes ist die weitergehende Aufbereitung der am Standort anfallenden Schredderleicht- und -schwerfraktionen (Durchsatz in Summe ca. 28.000 Tonnen pro Jahr) mit Hilfe von fortschrittlichen Sortierverfahren und Maschinen direkt vor Ort, um daraus einerseits die darin enthaltenen Metalle möglichst vollständig und gut verwertbar zu separieren und andererseits eine weitestgehend metall- und mineralikfreie Fraktion zu gewinnen, die solchen Qualitätsanforderungen entspricht, dass sie perspektivisch als Input zur Gewinnung von wasserstoffreichem Syngas verwendet werden könnte. Durch innovative Lösungen wie die sensorgestützte Separation aus einer Kombination aus Induktion und Kamera sowie diverse innovative Kombinationen von Aggregaten, wie z.B unterschiedlich starker Magnete, können Metallfraktionen in relativ hoher Reinheit für das Recycling gewonnen werden. Dabei richtet sich die Kombination der jeweils durchlaufenen Aggregate nach dem Materialstrom. Es sollen etwa 10 neue Klassier-, Sortier- und Zerkleinerungsaggregate sowie die zugehörigen Aggregate wie Förderbänder, Vibrorinnen, Klappen, Schurren, Kompressor so kombiniert werden, dass sowohl SLF als auch SSF effizient und flexibel aufbereitet werden können. Die neue Anlage soll in den Bestand der bisher bestehenden Schredder- und Post-Schredder-Anlage eingepasst werden. Somit können auch die Vorteile einer an einem Standort integrierten Behandlungskette - im Gegensatz zu extern angesteuerten Post-Schredder-Anlagen - genutzt werden. Die vielfältigen Umweltentlastungen werden in diesem Projekt erreicht durch: die fast vollständige Metallabtrennung aus den Schredderrückständen und die Verringerung der Metallverluste, die bisher deponiert wurden oder in die Abfallverbrennung gelangten, die Möglichkeit, auch (edelmetallhaltige) Leiterplatten und dünnere Kupferkabel und Kabellitzen für das Recycling zu separieren, die vertiefte Gewinnung von Metallfraktionen, z.B. VA-Edelstähle, Metallverbunde, NE-Metalle, von relativ hoher Reinheit, sodass der Bedarf an Folgeaufbereitung stark reduziert wird, die verbesserte Energieeffizienz, welche durch den Einsatz von IT-basierten Regelungssystemen („intelligenter“ Bunker) und die dadurch erreichte Durchsatzglättung zusammen z.B. mit einem optimierten Druckluftmanagement (Einsparung 50 Prozent) und kaskadenartigen Separationsprozessen erreicht wird. Konkret sollen durch dieses Projekt folgende Mengen für das Recycling zusätzlich zurückgewonnen werden: Aluminium: 900 Tonnen pro Jahr VA-Stahl: 60 Tonnen pro Jahr Stahl: 351 Tonnen pro Jahr Kupfer: 66 Tonnen pro Jahr Platinen: 70 Tonnen pro Jahr Dabei ist insgesamt mit Treibhausgas-Einsparungen von etwa 7.295 Tonnen CO 2 -Äq. pro Jahr zu rechnen. Somit trägt das Projekt sowohl zur Kreislaufwirtschaft, Verbesserung der Rohstoffsicherung und zum Klimaschutz bei. Die innovativen Techniken wie die sensorgestützte Sortierung durch Induktionsmessung und Kamera lassen sich sowohl auf zentralisierte Postschredderanlagen als auch direkt am Schredderstandort befindliche Postschredderprozesse übertragen. Auch eine Übertragung auf andere Recyclingbranchen, in denen andere Abfallströme sortiert werden, ist denkbar. Branche: Wasser, Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen Umweltbereich: Abfall Fördernehmer: LSH Lübecker Schrotthandel GmbH Bundesland: Schleswig-Holstein Laufzeit: seit 2023 Status: Laufend
Empfehlungen und Richtlinie Die Strahlenschutzkommission hat erste fachlich begründete Empfehlungen zum Umgang mit den Folgen des Uranerzbergbaus nach dessen Stilllegung gegeben, um dringend benötigte behördliche Entscheidungen zu unterstützen. Eine Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung bei bergbaulichen Tätigkeiten findet in den neuen Bundesländern Anwendung bei der Stilllegung und Sanierung von Anlagen und Einrichtungen des Uranerzbergbaus und der Uranerzaufbereitung sowie bei Arbeiten an Halden und industriellen Absetzanlagen und bei der Verwendung darin abgelagerter Materialien. Dem BfS obliegt die zentrale Erfassung der Ergebnisse der Emissions- und Immissionsüberwachung nach der REI Bergbau und die Berichterstattung darüber an das Umweltministerium sowie den Bundestag und Bundesrat. Empfehlungen zum Umgang mit der durch bergbauliche Tätigkeiten verursachten besonderen Strahlenschutzsituation Unmittelbar nach der Stilllegung des Uranerzbergbaus hat die Strahlenschutzkommission ( SSK ) Empfehlungen zum Umgang mit der durch bergbauliche Tätigkeiten verursachten besonderen Strahlenschutzsituation gegeben, die für behördliche Entscheidungen dringend erforderlich waren. Darin formuliert die Strahlenschutzkommission Richtwerte, bei deren Einhaltung davon auszugehen ist, dass Maßnahmen zur Reduzierung der Strahlenexposition nicht erforderlich sind. Bei der Festlegung dieser Richtwerte folgte die Strahlenschutzkommission dem Grundprinzip, dass für Verhältnisse, die unter üblichen Bedingungen auch natürlicherweise auftreten können, Interventionsmaßnahmen aus Gründen des Strahlenschutzes nicht gerechtfertigt sind. Die im Projekt "Radiologische Erfassung, Untersuchung und Bewertung bergbaulicher Altlasten (Altlastenkataster)" angewandten Bewertungskriterien orientieren sich an den SSK -Empfehlungen. Die SSK -Empfehlungen wurden vor allem in den Jahren von 1990 bis 1994 verabschiedet und befassen sich mit dringenden Fragestellungen, die bei der Sanierung der Uranbergbaugebiete auftraten. Dazu gehören Hinweise zur möglichen Nutzung von Halden und bergbaulich beeinflussten Flächen sowie von Wässern, aber auch zur Freigabe von Schrott und Bauschutt und zur Nutzung von kontaminierten Gebäuden im Uranbergbaugebiet. Ergänzend äußerte sich die Strahlenschutzkommission zur Verwendung von Kupferschlacke aus dem Mansfelder Raum. Alle SSK -Empfehlungen sind unter SSK Online als PDF -Dateien verfügbar. Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung Im Zuge der weiteren Sanierung der Regionen des ehemaligen Uranerzbergbaus wurde 1997 eine Vorschrift zur Überwachung dieser Arbeiten verabschiedet: Die Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung bei bergbaulichen Tätigkeiten ( REI Bergbau) findet gemäß § 162 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) in den neuen Bundesländern Anwendung. Alle Veränderungen im Laufe der Sanierungsarbeiten müssen bei der zuständigen Behörde beantragt werden, die die dabei unvermeidlich entstehenden radioaktiven Ableitungen prüft und genehmigt. Die Emissionsüberwachung und Immissionsüberwachung ermöglicht dann eine Kontrolle der Einhaltung von zulässigen Aktivitätsabgaben und eine Beurteilung der aus diesen Ableitungen radioaktiver Stoffe mit Luft und Wasser und sonstigen Freisetzungen resultierenden Strahlenexposition des Menschen. Dem Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) obliegt die zentrale Erfassung der Ergebnisse der Emissions- und Immissionsüberwachung nach der REI Bergbau und die Berichterstattung darüber an das Umweltministerium sowie den Bundestag und Bundesrat. Stand: 25.03.2025
Die THECO Thesing GmbH & Co. KG beabsichtigt, die Kabelrecyclinganlage und den Schrottplatz durch folgende Maßnahme wesentlich zu ändern: Errichtung eines Dosierbunkers mit Kratzfördereinrichtung sowie die Ausweisung eines neuen Grundstückteils als Lagerplatz für Metallschrott Die Kabelrecyclinganlage und der Schrottplatz befinden sich in 48653 Coesfeld, Gemarkung Coesfeld Kirchspiel, Flur 39, Flurstücke 232 und 319.
Die TSR Recycling GmbH & Co. KG (TSR) betreibt im Bereich des Hafens der Stadt Magdeburg, Am Zweigkanal 17c, einen Lager- und Umschlagplatz für Metallschrotte. Geplant ist die Restrukturierung des gesamten Anlagenstandortes mit einer Umschlagsanlage für Eisen- (FE)- und Nichteisenmetalle (NE), sowie einer innovativen Aufbereitungsanalage zur Erzeugung eines neuen Produktes (TSR40). Die geplante Aufbereitungsanlage zur Herstellung des neuen Produktes (TSR40) wird kontinuierlich Werktags von Montag 06:00 bis Samstag 22:00 betrieben. Die Durchsatzleistung des Schredders beträgt ca. 2000 t/d. Die zu verarbeitenden Vormaterialien werden per Schiff, LKW und Bahn angeliefert. Die wesentlichen Inhalte der Änderung sind: -Errichtung einer innovativen Zerkleinerungs- und Separationsstrecke zur Erzeugung eines neuen Produktes (TSR40); - Vergrößerung der Lagerflächen von ca. 37.00 m² auf ca. 70.000 m²; - Erhöhung der Lagermenge von ca. 40.000 t (davon 186 t gefährliche Abfälle) auf 55.000 t nicht gefährliche und 1.200 t gefährliche Abfälle; - Aufnahme zusätzlicher Abfälle; - Erneuerung der Verkehrswege (einschließlich Gleisanlage) und Plätze, darunter die Anpassung von Flächen, auf denen Material gelagert wird, welches besonderen Anforderungen nach wasserhaushaltsrechtlichen Vorschriften genügen muss; - Errichtung eines Büro-/Sozialgebäudes, einschließlich Einstellplätze; - Errichtung eine automatischen Beladevorrichtung für Waggons; - Anpassung der Platzaufteilung innerhalb des Betriebsgeländes; - Instandsetzung der Uferbefestigung; - Sanierung des Altlastenstandortes in Abstimmung mit dem Landesamt für Altlastenfreistellung (LAF); - Entnahme von Wasser Das Betriebsgelände selbst wurde in den zurückliegenden Jahrzehnten intensiv gewerblich genutzt. Hierzu zählt die langjährige Nutzung als Schrottplatz (seit mindestens 1975). Insbesondere in den Jahren vor 1975 haben sich am Standort Kontaminationen im Boden eingestellt, die teils ihren Ursprung in der Nutzung und teils ihren Ursprung durch Migration von Kontaminationen im Umfeld haben. Mit der Neugestaltung des Standortes werden am Standort Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Hierzu wurde ein Sanierungskonzept vorgestellt und mit den zuständigen Ämtern abgestimmt. Die Ergebnisse führen zu einer Sanierungsplanung, welche vorsieht die Oberfläche des Standortes größtmöglich abzudecken, um Niederschlagseinträge in den Boden zu verhindern. Dies hat zur Folge, dass nahezu die gesamte Fläche des Betriebsgrundstückes oberflächenversiegelt werden muss. Der Versiegelungs-grad des am Standort wird somit von ca. 63 % auf ca. 92 % erhöht werden.
Artikel 9.03 Sammlung und Behandlung an Bord, Abgabe an Annahmestellen (1) Der Schiffsführer hat sicherzustellen, dass die in Artikel 9.01 Absatz 1 genannten Abfälle getrennt gesammelt und abgegeben werden. Hausmüll ist wenn möglich getrennt nach Papier, Glas, Hartplastik/Hartkunststoffen, Verpackungsabfällen (Kunststoff, Metall und Getränkekartons), Restmüll und sonstigen Abfällen abzugeben. (2) Das Verbrennen der in Artikel 9.01 Absatz 1 genannten Abfälle an Bord ist verboten. (3) Die Betreiber von Fahrgastschiffen, die über Bordkläranlagen nach Anhang V verfügen, haben für die ordnungsgemäße Abgabe des Klärschlamms gegen Nachweis gemäß den innerstaatlichen Vorschriften in geeigneter Weise selbst zu sorgen. (4) Der Schiffsführer eines unter Artikel 9.01 Absatz 3 vom Verbot der Einleitung häuslicher Abwässer betroffenen Fahrgastschiffes hat sicherzustellen, dass die häuslichen Abwässer in geeigneter Weise an Bord gesammelt und bei einer Annahmestelle oder -anlage nach Artikel 8.02 Absatz 3 abgegeben werden, sofern das Fahrgastschiff nicht über eine Bordkläranlage nach Artikel 9.01 Absatz 5 verfügt. (5) Die in Absatz 1 genannten gesammelten Abfälle sind an Bord in geeigneten Sammelbehältern zu lagern, die mit entsprechenden Piktrogrammen gekennzeichnet sind. Stand: 01. Januar 2025
Origin | Count |
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Bund | 431 |
Land | 87 |
Type | Count |
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Text | 134 |
Umweltprüfung | 46 |
unbekannt | 21 |
License | Count |
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Deutsch | 474 |
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Topic | Count |
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Boden | 326 |
Lebewesen & Lebensräume | 272 |
Luft | 255 |
Mensch & Umwelt | 515 |
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