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Besonderes Vorkaufsrecht § 25 BauGB

Das Baugesetzbuch (BauGB) bietet der Gemeinde die Möglichkeit, durch (in Hamburg) Verordnung ein besonderes Vorkaufsrecht zu begründen. Der Erlass einer solchen Verordnung steht im Ermessen der Stadt, wenn sie erforderlich ist, um die Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen zu sichern. Sie ist als Instrument des vorsorgenden Grunderwerbs zu werten; sie dient nicht der Erleichterung des allgemeinen Grunderwerbs der Stadt. Die Vorkaufsrechtsverordnung soll die Steuerung einer gesonderten städtebaulichen Entwicklung durch Hamburg während der Laufzeit z.B. von vorbereitenden Untersuchungen einer Städtebaulicher Entwicklungsmaßnahme sichern.

Bezirk Altona - Eimsbüttel

Die Karte bildet die Bezirke Altona - Eimsbüttel im Maßstab 1: 25 000 ab. Diese Stadtplan-, Übersichts- und Planungskarte ist als mehrfarbige Normalausgabe mit Wohn-, Industrie, Verkehrs- und Grünflächen, sowie als Verwaltungsausgabe mit unaufdringlichem Hintergrund erhältlich. Die Bezirkskarte hat das Papierformat 100 x 70 cm.

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