Das Projekt "Toxikologische Bewertung fuer die Klassierung organischer Stoffe nach Nr. 3.1.7 TA Luft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungs- und Beratungsinstitut Gefahrstoffe GmbH (FoBiG) durchgeführt. Anhang E der Technischen Anleitung Luft (TA Luft) vom 27.2.1986 enthaelt eine Liste organischer Substanzen, die nach Abschnitt 3.1.7 TA Luft in verschiedene Emissionsklassen eingestuft sind. Im Rahmen dieses FB wurden toxikologisch begruendete Einklassierungsvorschlaege fuer 44 weitere organische Verbindungen erarbeitet. Grundlage der Bewertung war ein Bewertungsschema des Umweltbundesamtes in der Fassung vom 26.1.1995, das u.a. Grenzwerte am Arbeitsplatz, Klassierungen nach Gefahrstoffverordnung und Analogiebewertungen beruecksichtigt. Die Stoffauswahl erfolgte durch das Umweltbundesamt aufgrund der Relevanz in der Umwelt. Fuer 27 Substanzen konnten Einklassierungsvorschlaege (Abs. 7, Klasse I, II, III) vorgelegt werden. Fuer die restlichen 17 Verbindungen war die Datenlage unzureichend fuer eine Einklassierung.
Das Projekt "Ueberpruefung der Durchfuehrbarkeit von Pruefungsvorschriften und der Aussagekraft der Stufe 1 und 2 des ChemG - Teil II" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayer AG durchgeführt. Im Rahmen der Folgestufe des o.g. Pruefprogramms fuer 25 Altstoffe wurden an 2 Stoffen 8 Pruefungen durchgefuehrt. Es wurden Informationen zum Eigenschafts-/Wirkungsprofil dieser Stoffe im Hinblick auf Pruefanforderungen der Folgestufen 1 und 2 der EG-RL 79/831 fuer gefaehrliche Stoffe erzielt. Ferner wurden besonders fuer die Methode zur Bestimmung der Adsorption/Desorption zahlreiche Verbesserungsvorschlaege erarbeitet, die sowohl bei der endgueltigen Erarbeitung der Methoden in der EG (Annex V) als auch fuer das Updating der OECD verwertet werden koennen.
Das Projekt "Stellungnahme zur Novellierung des Chemikaliengesetzes (BT-Ds 11/4550)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Antworten zum Fragenkatalog fuer die Sachverstaendigenanhoerung im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages am 18.09.1989 in Bonn.
Das Projekt "Erarbeitung DV-technisch verarbeitbarer chemischer Strukturen zu den Stoffen des Europaeischen Altstoff-Inventars (EINECS) - Teil 3, Abschluss der Arbeiten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Chemie Daten Hans-Peter Schenck durchgeführt. 1996 wurde Teil 1 und im Januar 1997 Teil 2 des 1994 begonnenen F+E-Vorhabens erfolgreich und termingerecht beendet. Das Ergebnis: Fuer ca. 80.000 Stoffe (von ueber 100.000 Stoffen des EINECS) sind zu den Namen des EINECS-Registers nunmehr chemische Strukturen (70.000 Stoffe) oder zumindest wertvolle Teilstrukturen (10.000 Stoffe) in der Datenbank ChemG vorhanden, was die Arbeitsablaeufe im Rahmen des Vollzugs ChemG (Alte Stoffe) verbessert und zuverlaessiger macht. Ziel dieses Vorhabens ist es, von den verbliebenen 20.000, bisher nicht bearbeiteten Stoffen, diejenigen mit Strukturdaten zu versehen, fuer die eine eindeutige Zuordnung des Namens zu Strukturdaten noch moeglich ist. Diese Zuordnung erwarten wir fuer ca. 2.000 Stoffe mit teilweise definierten Strukturen aus dem chemisch-technischen Bereich und fuer eine unbekannte Zahl von Stoffen aus Mehrkomponenten-Systemen (unbekannte Teilmenge aus 7.700 Stoffen mit 14.000 Komponenten). Damit wird die Strukturdaten-Erstellung aus dem EINECS-Register abgeschlossen (Teil 3, Abschluss der Arbeiten).
Das Projekt "Bearbeitung von Nomenklatur- und Identifizierungsfragen im Hinblick auf die Erarbeitung einer VO nach Paragraph 4 Abs. 5 ChemG fuer Stoffe, die in ein EG-einheitliches Altstoffverzeichnis (EINECS) aufgenommen werden sollen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von FIZ CHEMIE Berlin, Fachinformationszentrum Chemie durchgeführt. Es wurden ca. 53.000 Stoffe, die von etwa 550 Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland fuer das EINECS gemeldet worden waren, im Hinblick auf ihre Meldefaehigkeit, die Konsistenz der angegebenen Daten und eine korrekte Nomenklatur ueberprueft und in eine eigens dafuer eingerichtete Datenbank des Umweltbundesamtes eingegeben. Offensichtliche Fehler in den Meldungen wurden nach Moeglichkeit vor der Eingabe korrigiert. Im Falle nicht zu klaerender Widersprueche oder fehlender Meldefaehigkeit wurden die betreffenden Stoffe in der Datenbank mit einem Fehlervermerk versehen. Aufgrund einer Reihe von Mehrfachmeldungen enthaelt die Datenbank etwa 41.000 individuelle Stoffe. 95 Prozent dieser Stoffe wurden von ihren Meldern fuer eine vorgezogene Veroeffentlichung freigegeben, die Ende 1984/Anfang 1985 erfolgen soll.
Das Projekt "Gutachten zur Entwicklung eines Bewertungskonzeptes fuer Komplexbildner im Rahmen des Vollzugs der EG-AltstoffVO" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Regelmann durchgeführt.
Das Projekt "Entwicklung abgestimmter Stoffdateien des Bundes und der Laender, Teil II" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Beilstein-Institut durchgeführt. 1. Praesentation der Ergebnisse des 1. Workshops. 2. Vorstellung weiterer, beim ersten Workshop noch nicht beruecksichtigter Stoffdatenbanken unter Einarbeitung der Erkenntnisse aus dem Beilstein-Beitrag zur Organisationsuntersuchung der Stoffdatenbanken im UBA. 3. Weiterentwicklung von Loesungsansaetzen zur Kooperationsverbesserung und zur Einstellung einer Bundesstoffdatenbank.
Das Projekt "Untersuchung der Stoffbelastung im Druckereibereich und in verwandten Betrieben - Teil 2: Siebdruck" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin durchgeführt.
Das Projekt "Durchfuehrung von Literaturrecherchen, Auswertung und Aufbereitung der Literatur und Ueberpruefung von Daten zu prioritaeren Altstoffen (Teil II)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Institut für wassergefährdende Stoffe (IWS) e.V. durchgeführt. Die zu prioritaeren Altstoffen (BUA-Stoffe und sonstige prioritaere Stoffe) vorliegenden bzw. in den BUA-Berichten aufgefuehrten Daten sind auf Vollstaendigkeit und Bonitaet zu pruefen. Hierzu ist die Durchfuehrung von Literaturrecherchen einschliesslich deren Auswertung zu den Bereichen Oekotoxikologie, Eintrag, Vorkommen und Verteilung in der Umwelt erforderlich (Teilvorhaben 01). Die in den BUA-Stoffberichtsentwuerfen enthaltenen Daten zu den genannten Bereichen sind einer kritischen Pruefung zu unterziehen. Weiterhin muss die zu BUA-Stoffen gelieferte bzw. bereits gesammelte Literatur aufbereitet und ausgwertet werden (Teilvorhaben 02).
Das Projekt "Teilvorhaben 1: Umsetzung der Registrierung und Notifizierung von Chemikalien in Erzeugnissen unter der REACH-Verordnung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt. A) Problemstellung: Die KOM hat am 29. Oktober 2003 nach mehrjähriger Vorbereitungszeit den Entwurf einer EG-Verordnung zur Neuordnung des Chemikalienrechts verabschiedet. Wesentlicher Inhalt ist die Einführung eines einheitlichen Systems zur Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien (REACH) mit folgenden Kernpunkten: - einheitliches System für Alt- und Neustoffe mit am bisherigen Neustoffverfahren orientierten Datenanforderungen, - stärkere Industrieverantwortung, Konzentration der Behörden auf hochtonnagige und Besorgnisstoffe, - Möglichkeit eines Zulassungsverfahrens bei bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, - Einbeziehung nachgeschalteter Anwender bei Verwendungen außerhalb des 'intended use'. B) Handlungsbedarf (BMU ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Eine Konkretisierung der Anforderungen von Artikel 6 der REACH-Verordnung ist hinsichtlich bestimmungsgemäßen und nicht bestimmungsgemäßen Freisetzung notwendig. Das betrifft insbesondere die Frage, wie diese Freisetzung von Chemikalien erfasst und quantifiziert werden kann. C) Ziel: In dem Vorhaben sollen vorhandene Instrumente und Modelle, die zur Erfassung und Quantifizierung des Austritts von Chemikalien aus Erzeugnissen entwickelt wurden, verifiziert werden. Die Anwendbarkeit und Übertragbarkeit zur Charakterisierung und möglichst Quantifizierung von Chemikalien aus Erzeugnissen im Rahmen von Artikel 6 der REACH-Verordnung ist zu prüfen. Modelle zum Leaching von bioziden Wirkstoffen sind im Bereich des Holzschutzes entwickelt worden. Erfahrungen aus den Bereichen Textile Kette und Bauprodukte werden einbezogen. Im Ergebnis des Projektes soll ein Vorschlag für ein Modell zur Umsetzung der Anforderungen von Artikel 6 des REACH-Entwurfes, ggf. mit Einschränkung auf dezidierte, zu definierende Erzeugnistypen vorgelegt werden.
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