Kontinuierliche Emissionsmessungen erfolgen zur Überwachung der Einhaltung von Emissionsgrenzwerten unter Verwendung von automatischen Messeinrichtungen, die in der Abgasleitung der zu überwachenden Anlage stationär installiert sind. Die immissionsschutzrechtlichen Vorschriften sehen dies für Anlagen mit größeren Emissionsmassenströmen für bestimmte Schadstoffe vor. Die dabei eingesetzten Messeinrichtungen müssen für diese Messaufgabe eine Eignungsprüfung nach der Norm DIN EN 15267 Blatt 3 erfolgreich bestanden haben, ihre Eignung muss im Bundesanzeiger veröffentlicht sein. Eine Datenbank für alle bekannt gegebenen Messeinrichtungen wird vom Umweltbundesamt geführt. Zur Zeit stehen eignungsgeprüfte Messeinrichtungen für die Schadstoffe CO,CO 2 , CH 4 , Formaldehyd, Phenol, SO 2 , NO x , N 2 O, Staub, H 2 S, HCl, HF, Summe organischer Stoffe, NH 3 , Hg und für die Abgasparameter Sauerstoff, Volumenstrom und Feuchtegehalt zur Verfügung. Die automatischen Messeinrichtungen müssen während ihres Betriebes in regelmäßigen Abständen geprüft werden, ob sie bestimmten Qualitätsanforderungen genügen. Dazu gehören die von nach § 29b i. V. m. § 26 BImSchG bekanntgegebenen Prüfinstituten durchzuführenden jährlichen Funktionsprüfungen sowie die Kalibrierung der Messeinrichtungen alle drei Jahre (s. a. DIN EN 14181). Hierbei erfolgt ein Abgleich der Messgeräteanzeige mit Messergebnissen, die parallel mit dem für den jeweiligen Schadstoff zutreffenden Standard-Referenzmessverfahren durch Einzelmessungen ermittelt werden. Mit Hilfe einer eignungsgeprüften Auswerteeinrichtung müssen im laufenden Betrieb der Messeinrichtung die aus den Messergebnissen gebildeten Halbstunden- und Tagesmittelwerte registriert, validiert, klassiert, ausgewertet und gespeichert werden. Die Regelungen sind in der Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen (RdSchr. d. BMUB v. 31.07.2023 – AG C I 2 – 5025/001-2023.0001) enthalten. Eine detaillierte Darstellung von Vorgaben zur Statuskennung und Klassierung kann als Interpretationshilfe der Bundeseinheitlichen Praxis bei der Überwachung der Emissionen herangezogen werden. Der Anlagenbetreiber berichtet der zuständigen Behörde über die Ergebnisse der kontinuierlichen Messungen eines Kalenderjahres innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres.
Überall dort, wo Anwohner oder Beschäftigte im Einwirkungsbereich von Anlagen, die Gerüche emittieren, leben oder arbeiten, kann es zu Geruchsbelästigungen kommen. Geruchsbelästigungen treten in der Regel schon weit unterhalb einer gesundheitsgefährdenden Konzentration eines einzelnen Schadstoffes auf. Das BImSchG regelt deshalb, dass neben der Abwehr von direkten Gefahren für die menschliche Gesundheit auch die Abwehr von erheblichen Belästigungen zum schützenswerten Ziel gehört. Die Beurteilung, ob eine Geruchsbelästigung erheblich und damit als schädlich anzusehen ist, ist sehr komplex. Zur einheitlichen Umsetzung des BImSchG hinsichtlich der Beurteilung und Begrenzung von Geruchsimmissionen in der Verwaltungspraxis wurde ab Ende der Neunzigerjahre die Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) mit den dazugehörigen Auslegungshinweisen von Experten der Bundesländer erarbeitet. Dieses sogenannte GIRL-Expertengremium ist ein behördeninterner Kooperationsverbund, der die Entwicklung der GIRL von Anfang an begleitet und mitbestimmt hat. Die GIRL wurde mehrfach überarbeitet und in allen Bundesländern im Vollzug angewandt. Sie hat sich bundesweit in der Verwaltungspraxis etabliert und wird gerichtlich anerkannt. Unterschiede zwischen den Bundesländern bestanden bislang im Hinblick auf die Verbindlichkeit der Anwendung (hier: Umsetzung per Erlass oder Nutzung als Erkenntnisquelle). Im Rahmen der Neufassung der TA Luft 2021 wurde die GIRL formell angepasst und inhaltlich nahezu unverändert als Anhang 7 in die TA Luft aufgenommen. In Anhang 7 wurde die Systematik der GIRL beibehalten. Die gegenüber der GIRL vorgenommenen Ergänzungen betreffen bereits bekannte Inhalte aus den Auslegungshinweisen und den Zweifelsfragen. Die Integration der GIRL in die TA Luft führt zu einer bundesweit einheitlichen Anwendung und dadurch zu einer Verbesserung der bezweckten Gleichbehandlung von Anlagen. Damit sind erstmals Anforderungen zum Schutz vor erheblichen Belästigungen durch Geruchsimmissionen Bestandteil der TA Luft. Die Beurteilung der Auswirkungen von Geruchsemissionen in Bezug auf eine belästigende Wirkung (anhand der Geruchshäufigkeit) zählt somit zu den Prüfpflichten sowohl im Rahmen der behördlichen Überwachung von bestehenden Anlagen als auch bei der Genehmigung neuer Anlagen. Eine Prüfung nach Anhang 7, ob der Schutz vor erheblichen Geruchsimmissionen sichergestellt ist, beschränkt sich auf Anlagen, von denen relevante Geruchsemissionen ausgehen können. Die Richtlinie VDI 3886 Blatt 1 (Ausgabe September 2019) dient in diesem Zusammenhang als Erkenntnisquelle. Für bislang in der Praxis als nicht geruchsrelevant eingestufte Anlagen ergeben sich keine Änderungen zur bisherigen Vollzugspraxis. Die beschriebenen Methoden (Rastermessung, Ausbreitungsrechnung) werden bundesweit zur Beurteilung von Geruchsimmissionen eingesetzt. Auf ihr basieren Geruchsgutachten für Genehmigungs-, Überwachungs- und Bauleitplanverfahren. Der vorgegebene Rahmen kann sowohl von fachkundigen Gutachterinnen/Gutachtern als auch seitens der zuständigen Behörden im begründeten Einzelfall noch ausgestaltet werden, um zu einer sachgerechten Ermittlung und Bewertung der Geruchsimmissionssituation zu kommen. Die Überwachung der im Genehmigungsbescheid festgelegten Grenzwerte erfolgt durch sachverständige Institute (Stellen nach § 29b in Verbindung mit § 26 BImSchG), die für den Bereich Gerüche bekannt gegeben wurden. Um die wichtigen Erkenntnisse und Hinweise aus den Auslegungshinweisen und dem Katalog Zweifelsfragen zur GIRL für den Vollzug zu erhalten und in aktualisierter Form für Anwender verfügbar zu machen, hat das GIRL-Expertengremium beide zu einem Kommentar zu Anhang 7 TA Luft 2021 zusammengeführt. In dem Kommentar sind die Erfahrungen der Bundesländer aus der langjährigen Anwendung der GIRL eingeflossen. Zudem wird auf die erfolgten Neuerungen eingegangen und es werden Hinweise für die Anwendung von Anhang 7 TA Luft gegeben. Auf der 143. LAI-Sitzung wurde den Bundesländern die Anwendung des Kommentars zu Anhang 7 der TA Luft 2021 empfohlen. Die Arbeit im GIRL-Expertengremium wird auch zukünftig fortgesetzt. Dies betrifft insbesondere den Erfahrungsaustausch der Länderbehörden sowie die Abstimmung einer einheitlichen Herangehensweise bei Spezialfällen oder Zweifelsfragen und die Berücksichtigung von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Beurteilung von Geruchsimmissionen. So wurden u. a. die Ergebnisse von 2 Forschungsprojekten bei der Überarbeitung der GIRL einbezogen. Als Ergebnis des Projekts „Geruchsbeurteilung in der Landwirtschaft“ zu Belastungs- und Belästigungsuntersuchungen in der Umgebung von landwirtschaftlichen Anlagen konnten für einzelne Tierarten Gewichtungsfaktoren, die das unterschiedliche Belästigungspotential berücksichtigen, festgelegt werden. Im Rahmen der Neufassung der TA Luft wurden für thermische Abgasreinigungseinrichtungen unter Nr. 5.2.8 neue Festlegungen zur Umweltvorsorge bzgl. der Freisetzung von Geruchsstoffen getroffen: „Werden Abgasreinigungseinrichtungen mit Verbrennungstemperaturen von mehr als 800°C eingesetzt und werden die Abgase nach Nummer 5.5 abgeleitet, soll auf die Festlegung einer Geruchsstoffkonzentration als Emissionsbegrenzung verzichtet werden.“
LänderInformationsSystem Anlagen (LIS-A) Oracle-Datenbank Betriebsstätten und Anlagen (Stammdatenmodul) Betriebsbereiche gem. 12. BImSchV (Störfall-Modul) Anlagenüberwachung (Ü-Modul) Genehmigungsverfahren (G-Modul) Nachbarschaftsbeschwerden (N-Modul) Auswertungen
Kernthema des beantragten Projektes ist die Vermeidung kritischer Anlagenschwingungen und Reduzierung von Verbrennungspulsationen in thermischen Kraftwerken und Großraumwasserkesseln auf Basis einer zu entwickelnden Methodik, welche unter anderem auf Basis der Signale von UV-Flammenwächtern in der Lage ist, kritische Anlagenzustände zu detektieren. Dies soll insbesondere vor dem Hinblick geschehen, dass zukünftig deutlich höhere Mengen Wasserstoff im Erdgas zu erwarten sind, welche einen deutlichen Einfluss auf die Energiefreisetzung und das Pulsationsverhaltens der Flammen sowie die Effizienz von Kesselanlagen haben können. Durch eine optimierte Analyse von Betriebsparametern und zusätzlichen Daten zur Schwingungsmessung sollen zukünftig Pulsationen direkt bei Auftreten erkannt und ausgeregelt werden können, um den Komponentenschutz zu erhöhen, kritische Anlagenzustände zu vermeiden und einen optimierten Betrieb auch unter Erdgas-Wasserstoffmischungen und bei reinen Wasserstoffbrennern zu ermöglichen. Fokus der Arbeitsinhalte von DBI liegt auf der Integration von Flammenwächtern und Betriebsparametern in die zu entwickelnde Messmethodik, die Bewertung der Energiefreisetzung der Flammen und der Erprobung der entwickelten Methodik im Technikum und bei beteiligten Industriepartner. Außerdem obliegt DBI die Koordination aller beteiligter Unternehmen und Partnern und des Gesamt-Projektes.
Für einen stabilen Netzbetrieb muss das Angebot an elektrischer Leistung stets dem Verbrauch entsprechen. Dazu halten die Übertragungsnetzbetreiber Regelleistung zur Primär- und Sekundärregelung sowie Minutenreserve vor. Mit der Zunahme der Leistungseinheiten mit volatiler Netzeinspeisung aus erneuerbaren Energien, wie Windkraft und Photovoltaik, erhöht sich permanent der Bedarf an Regelleistung. Gleichzeitig wird die eingespeiste Leistung aus konventionellen Großkraftwerken und damit die zur Verfügung stehende Regelleistung abnehmen. Aktuelle Studien zeigen zudem, dass in der Primärregelung künftig signifikant kürzere Reaktionszeiten und höhere Leistungsänderungsgeschwindigkeiten erforderlich sind. Die so entstehende Bedarfslücke kann künftig durch regionale zellulare Verbünde von Versorgungseinheiten abgedeckt werden. Sie sind gekennzeichnet durch eigene dezentrale Versorger-, Verbraucher- und Speicherkapazitäten , insbesondere Industriebetriebe mit eigenen Heizkraftwerken auf Basis von Gas, Biomasse oder Kohle mit Priorität der Wärmeversorgung, Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen sowie elektrische Batteriesysteme und thermische Speicher. Sie stellen nach außen einen Verbund mit positiver und negativer Regelreserve dar. Der Netzbetreiber kann die einzelnen Verbünde gestuft einsetzen und abrufen. Hierdurch entstehen zusätzliche Redundanzen, welche die Gesamtsystemstabilität erhöhen. Ziel des Vorhabens ist es zunächst, Lösungsansätze zu entwickeln, so dass regionale zellulare Verbünde von Versorgungseinheiten auch hochdynamische Netzregelaufgaben erfüllen können. Das komplexe Zusammenwirken von Energiebereitstellungs-, Nutzungs- und Speichereinheiten unterschiedlicher Energieformen stellt dabei eine besondere Herausforderung dar. Die Übernahme von Netzregelaufgaben muss ohne Abstriche bei Prozess- und Versorgungsstabilität, Betriebszuverlässigkeit und Anlagenlebensdauer erfolgen. Nur durch die Integration geeigneter Speicher, einer intelligenten Nutzung systeminhärenter Speicherkapazitäten sowie einer übergeordneten Steuerung und Überwachung des komplexen dezentralen Systems können die Anforderungen erfüllt werden. Als Entwicklungsplattform und Demonstrator soll das Technikum des Zentrum für Energietechnik (ZET) der TUD dienen. Es repräsentiert einen derartigen Verbund dezentraler Erzeuger- und Verbrauchereinheiten von Elektroenergie und Wärme mit Kopplung zum Strom- und Wärmenetz des lokalen Energieversorgers im Universitätscampus.
Der Aufgabenschwerpunkt des FuE-Vorhabens liegt in der Entwicklung eines EDV Systems zur Verwaltung, Analyse, Ueberwachung und Darstellung aller raeumlichen und thematischen Daten der Deponie.
Im Fokus bisheriger Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung steht die permanente Verbesserung von Prozessketten, Verfahren und Maschinenwirkungsgraden. Da Maschinen und Anlagen unter ständig wechselnden Anforderungen und Randbedingungen betrieben werden, erschließt eine derartige Optimierung im Mittel nur einen Teil des Effizienzpotenzials. Maßnahmen zum energieoptimalen Betrieb und zur Steuerung von Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Energieeffizienz und weiterer Zielkriterien in situationsbezogener Gewichtung müssen dies ergänzen. Ziel der beantragten Forschergruppe ECOMATION ist es daher, Methoden zur Energieeinsparung durch Automatisierung für die Fertigungstechnik zu entwickeln. Durch situationsoptimales Ansteuern von Komponenten in maschinennahen Energieregelkreisen wird der Verbrauch der einzelnen Maschine minimiert. In maschinenfernen Energieregelkreisen auf Leitebene werden die Planung optimiert, Verlustherde in Anlagen und Fabriken identifiziert und Verbesserungsmaßnahmen eingeleitet. Als Grundlage für die Maßnahmen zur Effizienzsteigerung werden der von den Komponenten und dem Fertigungsverfahren verursachte Energieverbrauch, die Aufteilung in Nutz- und Verlustanteil und Möglichkeiten zur Beeinflussung des Energieverbrauchs analysiert und in Modelle überführt. Um Messdaten handhabbar und aussagefähig zu machen und Vorhersagen zu ermöglichen, wird eine im Bereich der Fertigungstechnik neuartige Modellierungstechnik entwickelt. Es werden Methoden entwickelt, um Verbrauch und Effizienzressourcen auf Basis der Maschinensignale per Software und unter minimalem Einsatz von Zusatzsensorik zu erfassen. Das Bild zeigt den Informationsfluss in einer Produktion mit ECOMATION in zwei Maschinennahen und zwei Maschinenfernen Energieregelkreisen.
Funktionsüberprüfung mittels Kontrollreuse (24x24h), - Fischbestandserfassung ober- und unterhalb der Wehranlage und Literaturstudie, - Fischaufstiegshilfen wurde als bedingt funktionstüchtig und potenziell selektiv wütend bewertet (8 Fischarten, 121 Individuen, Größenklasse 5 40cm), - Erarbeitung von Vorschlägen zur Funktionsverbesserung: und andere Konstruktion der Querwände, Sohlgestaltung.
Das Referat "Siedlungswasserwirtschaft" ist obere Wasserbehörde und zuständig für die fachtechnische Bewertung von Fragen der Wasserhaushaltssanierung und Wasserbewirtschaftung. Es besteht aus den drei Sachgebieten: Wasserrecht/ Abgaben/ Fördermittel, Wasserhaushaltssanierung und Wasserbewirtschaftung/ Wasserbau. Aufgaben: - Festsetzung und Verrechnung der Abwasserabgabe und Wasserentnahmeabgabe - Förderung von Maßnahmen der Wasserwirtschaft (Bewilligung, Auszahlung und Verwendungsnachweisprüfung) - Wasserrechtliche Genehmigungen zu abwassertechnischen Anlagen und Wasserversorgungsanlagen und Bewilligungen - Wassersicherstellung und Notwasserversorgung - Fachaufsicht über die Unteren Wasserbehörden - fachtechnische Vorbereitung der wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren der LMBV in den Braunkohlensanierungsgebieten - fachliche Bewertung der bergrechtlichen Sonderbetriebspläne Grundwasserwiederanstieg - Überwachung des Grundwasser- und Oberflächenwassers im Bereich des Sanierungsbergbaus - Erarbeitung von Grundsätzen und behördliche Begleitung bei der Renaturierung bergbaulich beeinflusster Fließgewässer - Erteilung hydrologischer Auskünfte - Mitwirkung an der Erstellung von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen - Umsetzung der Maßnahmeprogramme und Bewirtschaftungspläne FGG Elbe - fachtechnische Begleitung von wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren nach § 31 WHG und sonstige PFV mit Wasserrechtstatbeständen - bautechnische Prüfung, Überwachung und wasserrechtliche Abnahme von planfestgestellten Maßnahmen - Mitarbeit am operativen Hochwasserschutz und fachliche Beratung und Kontrolle der Wasserwehren - Überwachung der Talsperren und Speicher gemäß § 84 (1) SächsWG - fachliche Begleitung der Hochwasserschutzkonzepte an Gewässern II. Ordnung - Teilnahme an Gewässer- und Deichschauen
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 1551 |
| Europa | 101 |
| Kommune | 10 |
| Land | 185 |
| Weitere | 22 |
| Wirtschaft | 8 |
| Wissenschaft | 484 |
| Zivilgesellschaft | 36 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 1456 |
| Gesetzestext | 5 |
| Text | 129 |
| Umweltprüfung | 9 |
| unbekannt | 74 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 141 |
| Offen | 1512 |
| Unbekannt | 22 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1581 |
| Englisch | 189 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 8 |
| Bild | 6 |
| Datei | 5 |
| Dokument | 83 |
| Keine | 783 |
| Unbekannt | 14 |
| Webdienst | 2 |
| Webseite | 825 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 971 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1161 |
| Luft | 830 |
| Mensch und Umwelt | 1675 |
| Wasser | 846 |
| Weitere | 1670 |