Das Projekt "Quecksilber-Gutachten NRW" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt. Das Gutachten fasst Daten zu den Quecksilberemissionen in NRW zusammen und stellt Maßnahmen und Potenziale dar, mit denen sich nach Einschätzung der Gutachter der Quecksilberausstoß aus Industrieanlagen verringern lässt. Nach Berechnungen des Gutachtens könnten durch den Einsatz moderner Technik die Quecksilberemissionen in NRW deutlich gesenkt werden. Industrieanlagen in Nordrhein-Westfalen verursachen mit etwa drei Tonnen Quecksilberemission pro Jahr fast ein Drittel der Quecksilberemissionen in Deutschland. Hauptemittenten in NRW sind die Kohlekraftwerke mit 2,2 Tonnen Quecksilber im Jahr. Die Braunkohlekraftwerke verursachen dabei die Hälfte der Quecksilberemissionen von Nordrhein-Westfalen (1,5 Tonnen), Steinkohlekraftwerke etwa ein Viertel (0,7 Tonnen). Das Gutachten enthält auch Erkenntnisse zur Quecksilberminderung bei Abfallverbrennungsanlagen und Abfallmitverbrennungsanlagen (Zementwerke). Darüber hinaus werden neben den Luftemissionen auch die Quecksilberemissionen in Gewässer und deren mögliche Minderungstechniken beschrieben. Auch wenn die Konzentration von Quecksilber in der Atemluft und in Gewässern heute weit unterhalb der Werte liegen, die zu einer akuten Gesundheitsgefährdung führen, wurden 2012 durch Industriebetriebe immer noch etwa acht Tonnen Quecksilber in Deutschland (davon 93 Prozent in die Luft und 7 Prozent ins Wasser) freigesetzt; dies geht aus dem PRTR-Bericht (Pollutant Release and Transfer Register) für Deutschland hervor. Das in Auftrag gegebene Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass besonders bei den Quecksilberemissionen aus Kohlekraftwerken ein hohes Minderungspotenzial besteht. Die entsprechende Technik sei bereits auf dem Markt verfügbar. Nach Aussage des Gutachters belaufen sich die Kosten für den Einsatz effizienter Quecksilber-Minderungstechnik auf weniger als ein Prozent der Stromgestehungskosten. Durch den Nebeneffekt der Abgasreinigung für Staub, Stickstoffoxide und Schwefeldioxid werden Quecksilberemissionen bereits heute deutlich unter die derzeitigen Grenzwerte gesenkt. In den meisten Anlagen wird aber noch nicht der gemäß Gutachten weiter fortgeschrittene Stand der Technik zu Minderung von Quecksilber eingesetzt. Würde diese Technik eingebaut, so die Gutachter, könnten die derzeitigen Quecksilberkonzentrationen im Abgas auf unter ein Mikrogramm pro Kubikmeter gesenkt werden. Würden die Minderungstechniken bei allen großen Kraftwerken eingebaut, ergäbe sich laut Gutachten eine Quecksilberminderung um rund 80 Prozent beziehungsweise rund 1,8 Tonnen im Jahr in NRW. Dies entspräche mehr als der Hälfte der Quecksilberemissionen in Nordrhein-Westfalen oder rund 20 Prozent in Deutschland. (Auszug Pressemitteilung zur Veröffentlichung des Gutachtens).
Das Projekt "Vollzugshilfe Kleinfeuerungsanlagen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fachhochschule Münster, Fachbereich Energie, Gebäude, Umwelt durchgeführt. Die Beurteilung von Nachbarbeschwerden verursacht durch die Geruchsemissionen von privat betriebenen Kleinfeuerungsanlagen (wie z.B. Kaminöfen und Kachelöfen) ist mit Problemen verbunden. Weder die Bearbeitung der Nachbarbeschwerde erfolgt einheitlich noch gibt es belastbare Beurteilungsmaßstäbe, die eine Entscheidung der zuständigen Behörden über eine ggf. vorhandene schädliche Umwelteinwirkung ausreichend stützen. Es ist davon auszugehen, dass sich in Zukunft diese Problematik durch die vermehrte Verbrennung von festen Brennstoffen wie z. B. Holz voraussichtlich noch verstärkt. Die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen für die Bewertung möglicher Geruchsbelästigungen verursacht durch privat betriebene Kleinfeuerungsanlagen sind auf diese Anlagen nicht übertragbar. Die rechtlichen Vorschriften behandeln ausschließlich Geruchsimmissionen verursacht durch gewerbliche genehmigungsbedürftige bzw. nichtgenehmigungsbedürftige Anlagen.
Ziel des Projektes ist es eine Vollzugshilfe zu entwickeln, in der eine Vorgehensweise zur Bearbeitung von Nachbarbeschwerden wegen Gerüchen aus Kleinfeuerungsanalgen definiert wird, die ein möglichst rechtssicheres Ergebnis erzielen soll. Zudem soll untersucht werden, inwieweit eine Schwelle oder Grenze der unzulässigen Beeinträchtigung von Nachbarn definiert werden kann, die der Überwachungsbehörde als Maßstab für die eigene Entscheidung dienen kann.
Vorläufige Struktur: Die Vollzugshilfe soll wie folgt strukturiert sein: 1. Allgemeine Informationen und Rechtsgrundlagen (Stichworte sind u. a.: BImSchG, 1. BImSchV, GIRL, Schornsteinfegerhandwerksgesetz, Feuerungsverordnung, VDI-Richtlinien). 2. Aufgaben der Beteiligten (Stichworte sind u. a.: Schornsteinfeger, Ordnungsbehörden, Immissionsschutzbehörden). 3. Vorgehensweise beim Bearbeiten einer Geruchsbeschwerde (Stichworte sind u. a.(Stichworte sind u. a.: Prüfungen nach 1. BImSchV und anderen Regelwerken, Durchführung von Messungen, Ausbreitungsrechnungen und Ortsbegehungen, Bescheidmöglichkeiten). 4. Maßnahmen zur Vermeidung von unzumutbaren Geruchsbelästigungen bei der Planung und beim Betrieb von Kleinfeuerungsanlagen (Stichworte sind u. a.: Festsetzungsmöglichkeiten in der Bauleitplanung, Informationsmaterial für Betreiber und Betreiberinnen, Anlagenbedienung, Betriebszeitenbeschränkung, Lagerung und Verwendung von Brennstoffen, Abluftreinigung).