Der Arbeitskreis 'Anlagen im Bereich der Wirtschaft' der Laenderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) hatte seinerzeit als Ergaenzung zu den Anlagenverordnungen (VAwS) der Laender und den zugehoerigen Verwaltungsvorschriften (VVAwS) zwei sogenannte Anforderungskataloge fuer Lageranlagen und fuer Abfuell- und Umschlaganlagen (LAU-Anlagen) erarbeitet, aus denen konkretere Massnahmen zur Umsetzung des Besorgnisgrundsatzes des Paragraphen 19g Wasserhaushaltsgesetz - bzw bei Umschlaganlagen des Schutzgrundsatzes - zu entnehmen waren. 1986 waren auch Anlagen zum Herstellen, Behandeln oder Verwenden wassergefaehrdender Stoffe (HBV-Anlagen) dem Besorgnisgrundsatz unterstellt worden. Das machte eine Ueberarbeitung der VAwS und VVAwS erforderlich. In der Zwischenzeit fehlten jedoch Hinweise zur Umsetzung der Anforderungen bei HBV-Anlagen. Als Uebergangsmassnahme bis zur Erarbeitung einer neuen Muster-VAwS und -VVAwS der darauf basierenden Landesvorschriften wurde nach dem Vorbild der vorhandenen Kataloge ein dritter HBV-Katalog entworfen. Das IWS wirkte dabei in dem entsprechenden LAWA-Arbeitskreis mit und auch spaeter, als die L-, AU- und HBV-Kataloge in einem Anhang zu Paragraph 4 (1) Muster-VAwS umgewandelt wurden. Der HBV-Anforderungskatalog wurde vor allem unter dem Blickwinkel der Chemischen Industrie entwickelt. Als erste Entwuerfe dazu der Oeffentlichkeit vorgestellt wurden, bat die Vereinigung Deutscher Elektrizitaetswerke VDEW eV die LAWA um einen eigenen, auf die speziellen Beduerfnisse von Verwendungsanlagen im Netzbereich ihrer Mitgliedsunternehmen zugeschnittenen Katalog. Auf Vorschlag der LAWA erhielt daraufhin das IWS von der VDEW den Auftrag, einen solchen Katalog zu erfassen.
In den Jahren 1993 bis 1996 wurden in den meisten Bundeslaendern neue 'Verordnungen ueber Anlagen zum Umgang mit wassergefaehrdenden Stoffen und ueber Fachbetriebe' (VAwS) in Kraft gesetzt. Auch fuer Hersteller und Betreiber von Werkzeugmaschinen ergeben sich daraus neue Anforderungen. Der Leitfaden soll den Betroffenen die Umsetzung der Anlagenverordnung erleichtern und die zu treffenden Massnahmen uebersichtlich darstellen. Zu diesen Massnahmen gehoeren u.a. die Ausruestung von Anlagen mit Auffangwannen, der Nachweis der Fachbetriebsqualifikation bei Herstellern, die Unterweisung des Betriebspersonals, die Erstellung einer Betriebsanweisung und die Veranlassung von Pruefungen durch Sachverstaendige. Auf knapp 110 Seiten werden in leicht verstaendlicher Form saemtliche Anforderungen an Werkzeugmaschinen dargelegt, die sich fuer die BRD aus dem Wasserhaushaltsgesetz und den daraus abgeleiteten Verordnungen ergeben. Der Leitfaden ist so untergliedert, dass sich - neben uebergeordneten Bereichen - Hersteller und Betreiber abhaengig von ihren Pflichten jeweils in getrennten Kapiteln wiederfinden.
Ziel dieser Veranstaltung ist es, ein Diskussionsforum zu bieten für die nun anstehenden Änderungen der Anlagen-Verordnung der Länder, zum anderen aber auch weiterführende Perspektiven für die Entwicklung des anlagenbezogenen Gewässerschutzes aufzuzeigen. Veröffentlicht in Texte | 09/2001.