Energieverbrauch für fossile und erneuerbare Wärme Wärme macht mehr als 50 Prozent des gesamten deutschen Endenergieverbrauchs aus und wird vielfältig eingesetzt: als Raumwärme oder Klimatisierung, für Warmwasser und Prozesswärme oder zur Kälteerzeugung. Durch zunehmende Energieeffizienzmaßnahmen ist ihr Anteil am Endenergieverbrauch seit 1990 leicht rückläufig. Erneuerbare Energien spielen bei der Wärmebereitstellung eine zunehmende Rolle. Wärmeverbrauch und -erzeugung nach Sektoren Der Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte verursacht gut die Hälfte des gesamten Endenergieverbrauchs (EEV), wobei Wärme und Kälte für unterschiedliche Anwendungsbereiche benötigt werden. Allein die Raumwärme und die Prozesswärme haben sektorübergreifend Anteile von knapp 27 % bzw. gut 21 % am EEV. Mit großem Abstand folgen die Anwendungsbereiche Warmwasser und Kälteerzeugung (siehe Abb. „Anteil des Wärmeverbrauchs am Endenergieverbrauch 2008 und 2021“). Wärme wird größtenteils in den drei Endverbrauchssektoren „Private Haushalte“, „Industrie“ sowie „Gewerbe, Handel und Dienstleistungen (GHD)“ direkt erzeugt und verbraucht. Darüber hinaus wird knapp ein Zehntel des Wärmebedarfs durch Fernwärme aus dem Umwandlungssektor der allgemeinen Versorgung gedeckt. Die Anteile der unterschiedlichen Energieträger an der Wärmebereitstellung haben sich in den letzten Jahren kaum verändert (siehe Abb. „Wärmeverbrauch nach Energieträgern“). Die Aufschlüsselung des Wärmeverbrauchs nach Anwendungsbereichen zeigt, dass diese in den drei genannten Sektoren teils sehr unterschiedlich sind (siehe Abb. „Wärmeverbrauch nach Sektoren und Anwendungsbereichen“): In den privaten Haushalten werden über 90 % der Endenergie für Wärmeanwendungen verbraucht. Hierbei entfallen allein rund zwei Drittel auf den raumwärmebedingten Endenergieverbrauch, der stark von der Witterung abhängt und daher größeren Schwankungen unterworfen ist (siehe Artikel „Energieverbrauch der privaten Haushalte“). Für Raumwärme setzen die privaten Haushalte überwiegend Erdgas als Energieträger ein. Auch im Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen dominieren Wärmeanwendungen mit rund 60 Prozent den Endenergieverbrauch. Hierbei ist die Raumwärme für rund 40 Prozent des EEV verantwortlich, wobei ebenfalls überwiegend Erdgas für die Wärmebereitstellung eingesetzt wird. In der Industrie hat Prozesswärme mit über 60 % den größten Anteil am Endenergieverbrauch. Der hohe Anteil an Kohlen ist Resultat der umfassenden Verwendung bei der Stahlerzeugung. Bei der Fernwärmeerzeugung im Umwandlungssektor finden Gase (insbesondere Erdgas) die größte Verwendung, gefolgt von Kohlen. Der Einsatz von Biomasse und Abfall hat sich in den letzten Jahren stetig erhöht. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass 2005 begonnen wurde, unbehandelte Siedlungsabfälle energetisch zu nutzen, statt sie auf Deponien abzulagern (siehe Abb. „Energieeinsatz zur Fernwärmeerzeugung in Kraftwerken der allgemeinen Versorgung“). Abnehmer von Fernwärme sind zu etwa gleichen Teilen die Industrie und die privaten Haushalte, der Anteil des GHD-Sektors beträgt rund 10 %. Anteil des Wärmeverbrauchs am Endenergieverbrauch 2008 und 2023 Quelle: Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen - Eigene Berechnungen des Umweltbundesamtes Diagramm als PDF Wärmeverbrauch nach Energieträgern Quelle: Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen Diagramm als PDF Wärmeverbrauch nach Sektoren und Anwendungsbereichen 2023 Quelle: Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen Diagramm als PDF Energieeinsatz zur Fernwärmeerzeugung in Kraftwerken der allgemeinen Versorgung Quelle: Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen Diagramm als PDF Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien Der Anteil erneuerbare Energien zur Deckung des Wärmebedarfs in Deutschland steigt seit den 1990er Jahren nur relativ langsam an. Im Jahr 2023 kam es so beispielsweise zu einem leichten Rückgang. Mit 17,7 % lag der Anteil knapp unter dem Vorjahreswert von 17,9 % (siehe Abb. „Erneuerbare Energie für Wärme und Kälte - Anteil erneuerbarer Quellen am gesamten Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte“). Zurückzuführen ist diese Entwicklung auf mehrere Effekte: Zwar war das Jahr 2023 ähnlich warm wie 2022, so dass sich der gesamte Heizwärmebedarf nicht stark unterschied. Gleichzeitig sanken die Preise für Erdgas jedoch wieder signifikant im Vergleich zum Krisenjahr 2022 und ließen so den Verbrauch von Erdgas wieder stärker ansteigen. Hinsichtlich der einzelnen erneuerbaren Energieträger im Wärmesektor ergibt sich ein gemischtes Bild: Bei Biomasse und biogenem Abfall gab es nach derzeitigem Kenntnisstand einen Rückgang. Gleichzeitig wuchs die Energiebereitstellung aus Geothermie und Umweltwärme sehr deutlich. Die sonnenärmere Witterung hingegen beeinflusste die Wärmenutzung aus Solarthermieanlagen negativ, so dass hier zu einem Minus von kam. Insgesamt wird der erneuerbare Wärmeverbrauch von der festen Biomasse dominiert, also vor allem Holz und Holzprodukte wie Pellets. Sie stellte 2023 etwa zwei Drittel der insgesamt aus erneuerbaren Energien gewonnenen Wärme bereit (siehe Abb. „Erneuerbare Energie für Wärme und Kälte im Jahr 2022“). Solarthermie, Geothermie und Umweltwärme stellten auch im Jahr 2023 noch weniger als 20 % der erneuerbaren Wärme zur Verfügung. (siehe Abb. „Erneuerbare Energie für Wärme und Kälte“). Erneuerbare Energie für Wärme und Kälte: Anteil erneuerbarer Quellen ... Quelle: Umweltbundesamt auf Basis AGEE-Stat Diagramm als PDF Erneuerbare Energie für Wärme und Kälte im Jahr 2023 Quelle: Umweltbundesamt auf Basis AGEE-Stat Diagramm als PDF Erneuerbare Energie für Wärme und Kälte: Endenergieverbrauch aus erneuerbaren Quellen ... Quelle: Umweltbundesamt auf Basis AGEE-Stat Diagramm als PDF
Mit einem einstimmigen Beschluss aller 193 Mitgliedsstaaten hat die UN-Vollversammlung die Jahre von 2014 bis 2024 zur "Dekade der nachhaltigen Energie für Alle" erklärt. Damit soll die Notwendigkeit des verlässlichen und bezahlbaren Zugangs zu Energiequellen für alle Menschen in den Fokus gerückt werden. Gleichzeitig ist dafür Sorge zu tragen, dass diese Energieerzeugung nachhaltig und umweltschonend ist. Sie wurde 2011 vom UN-Generalsekretär ins Leben gerufen und verfolgt drei miteinander verknüpfte Ziele, die bis zum Jahr 2030 verwirklicht werden sollen: Zugang zu Strom und moderne Energieformen für alle Menschen weltweit; Verdopplung der weltweiten Rate im Bereich Energieeffizienz und Verdopplung des Anteils erneuerbarer Energien am globalen Energiemix.
zunächst wünschen wir Ihnen ein tolles und erfolgreiches Jahr 2025! Wir schaffen auch in diesem Jahr wieder viele Gelegenheiten zum Austausch mit Ihnen. An dieser Stelle nochmals herzlichen Dank für Ihren Input im letzten Jahr! Vor allem die Anregungen und Wünsche aus unserem Projekt zur Zielgruppenanalyse für das HKNR können wir künftig in unsere weitere Arbeit einfließen lassen. Wir freuen uns, künftig gezielter und effektiver mit Ihnen kommunizieren zu können! Veränderungen überall – so sieht unser Ausblick für 2025 aus: Weiteres Wachstum der Teams, schon sehr konkret verbunden mit einer Reihe neuer Kolleginnen und Kollegen, die in diesem Jahr zu uns kommen. Mit der Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) haben wir seit April letzten Jahres eine neue Aufgabe, an der wir intensiv arbeiten. Unsere Ausschreibung für die Software für die neuen Herkunftsnachweisregister für Gas, Wasserstoff und Wärme/Kälte ist in diesem Jahr geplant. Wir bereiten außerdem Anpassungen für die HkRNDV vor, die zunächst in die Ressortabstimmung und danach in die Verbändeanhörung gehen werden. Wir stehen gemeinsam vor den Wahlen für ein neues Parlament und eine neue Regierung. Das bringt für uns aktuell Einschränkungen wegen der vorläufigen Haushaltführung mit sich. Ob es unter einer neuen Regierung wieder Umstrukturierungen in den Ministerien geben wird, wird sich zeigen. Unsere Facharbeit setzen wir jedoch weitgehend unabhängig davon fort. Vielleicht wichtig für Sie: Die Umsetzung der 37. BImSchV für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO) wird ebenfalls in der UBA-Abteilung Klimaschutz und Energie angesiedelt, sozusagen als Nachbarfachgebiet. Es zeichnen sich bereits jetzt enge Verknüpfungen zwischen den Registern ab. Aktuell stecken wir schon intensiv in den Vorbereitungen für unseren Stand bei der E-world im Februar und auch für unsere siebte HKNR-Fachtagung im April . Informationen dazu und auch zu Fragen der Anerkennung, zum neuen Termin für die Stromkennzeichnung und zu unseren neuen Internetseiten finden Sie in diesem Newsletter. Viel Spaß beim Lesen! Ihr Team des Herkunftsnachweisregisters Einladung zur 7. HKNR-Fachtagung Nun ist es soweit – wir möchten Sie ganz offiziell zur 7. Fachtagung des Herkunftsnachweisregisters am 2./3. April 2025 nach Dessau-Roßlau einladen. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen und möchten mit Ihnen in den Austausch gehen zu den neuesten Entwicklungen in Sachen Herkunftsnachweise. Es erwartet Sie – wie in den letzten Jahren – ein informatives und interaktives Programm mit Vorträgen und interessanten Workshops. Neu wird die zeitliche Gestaltung mit verschiedenen Themenblöcken sein, bei denen jeweils eine separate Anmeldung notwendig sein wird (hellblaue Markierung im Text). Wir möchten mit Ihnen über den Aufbau der neuen Vollzüge für Herkunftsnachweise für Wärme/Kälte und Gase (inkl. Wasserstoff) sprechen. Zudem zieht die Vernetzung der verschiedenen Herkunftsnachweissysteme durch Konversion die Notwendigkeit nach sich, auch viele Fragen zu Herkunftsnachweisen für Strom im gegebenen Kontext neu zu beleuchten. Neben den Herkunftsnachweisen wird auch der Umsetzungsstand der 37. BImSchV im Umweltbundesamt ein weiteres Thema sein, worüber wir Sie informieren werden. Das vorläufige Programm können Sie hier aufrufen: https://www.umweltbundesamt.de/dokument/tagesordnung-7-hknr-fachtagung . Unter folgendem Link können Sie sich bis zum 28. Februar 2025 verbindlich anmelden: https://www.umweltbundesamt.de/7-hknr-fachtagung-anmeldung . Geben Sie die Termininformation gerne an Ihre Kollegen*Kolleginnen weiter. Wir möchten Sie jedoch darum bitten, pro Unternehmen mit maximal zwei Personen teilzunehmen, damit auch angesichts des erweiterten Themenfelds unsere Kapazitäten ausreichen. HKNR bei der E-world 2025 Vom 11. bis 13. Februar 2025 findet in Essen Europas Leitmesse der Energiewirtschaft statt. Gemeinsam mit der Deutschen Emissionshandelsstelle werden wir, das Team des Herkunfts- und Regionalnachweisregisters, einen UBA-Stand betreuen. Mit eigenem Fachpersonal und vielen Informationen stehen wir Ihnen in Essen wieder zur Verfügung. Wenn Sie vor Ort mit uns ins Gespräch kommen möchten, melden Sie sich bitte bis 5. Februar 2025 zur Terminvereinbarung (unter HKNR-Tagung@uba.de ) oder Sie schauen einfach am Stand vorbei. Wir freuen uns auf ein Kennenlernen oder Wiedersehen in Essen und viele interessante Gespräche! Weiterführender Link: https://www.e-world-essen.com Anerkennung serbischer, griechischer & zypriotischer HKN Im Rahmen zweier Forschungsprojekte prüften die Auftragnehmenden BBH und Öko-Institut die Anerkennbarkeit von Herkunftsnachweisen aus Serbien, Griechenland und Zypern . Das Umweltbundesamt ist als zuständige Behörde verpflichtet, ein Nachweissystem zu etablieren, mit dem gegenüber den Endkunden der Anteil erneuerbarer Energien im Energiemix von Energieversorgern ausgewiesen wird. Die Herkunft von aus erneuerbaren Energiequellen erzeugter Elektrizität muss mit objektiven, transparenten und nichtdiskriminierenden Kriterien garantiert werden. Diese Pflicht besteht nach Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2018/2001/EU (Renewable Energy Directive II – RED II). Gemäß Artikel 19 Absatz 9 RED II erkennen die Mitgliedsstaaten die von anderen Mitgliedsstaaten gemäß diesen Richtlinien ausgestellte Herkunftsnachweise (HKN) als Nachweis der Herkunft aus erneuerbaren Energien an. Die Anerkennung kann nur verweigert werden, wenn begründete Zweifel an der Richtigkeit, Zuverlässigkeit oder Wahrhaftigkeit des HKN bestehen. Im Rahmen der Forschungsvorhaben wurden das serbische, das griechische und das zypriotische System zur Ausstellung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen geprüft. Die Stromkennzeichnungen in Serbien, Griechenland und Zypern wurden ebenfalls untersucht. Beides erfolgte mit dem Ziel, aus der Perspektive des Umweltbundesamts als deutscher registerführender Stelle bei einer Prüfung der Anerkennungsfähigkeit serbischer, griechischer und zypriotischer Herkunftsnachweise beurteilen zu können, ob generelle, begründete Zweifel an der Richtigkeit, Zuverlässigkeit oder Wahrhaftigkeit serbischer, griechischer oder zypriotischer Herkunftsnachweise bestehen. Das Prüfergebnisse lauten, dass solche Zweifel, die einer Anerkennung serbischer, griechischer und zypriotischer HKN entgegenstehen könnten, nach den Ergebnissen des Forschungsvorhabens verneint werden. Infolgedessen wird nun die Freischaltung für den Import serbischer, griechischer und zypriotischer Herkunftsnachweise erfolgen. Neue Internetseiten zu Gas- und Wärme/Kälte-HKN Das Umweltbundesamt ist mit Erlass der Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) seit dem 25.04.2024 für den Vollzug der Herkunftsnachweisregister für Gas sowie für Wärme und Kälte zuständig. Ein Gas-Herkunftsnachweisregister für erneuerbare Gase inkl. Wasserstoff und kohlenstoffarmes Gas nach § 2 Nummer 10 des Herkunftsnachweisregistergesetzes sowie ein Register für Wärme und Kälte aus erneuerbaren Quellen wie Solarthermie, Geothermie oder Umweltwärme sind somit vorgesehen, diese werden aber noch nicht vom Umweltbundesamt geführt. Bisher werden internationale Nachweise über Biogasmengen und -qualitäten über das Biogasregister Deutschland der Deutschen Energie-Agentur (dena) standardisiert dokumentiert: Biomethan aus dem grenzüberschreitenden Handel wird dafür in vergleichbaren Biogasregistern im Ausland eingebucht und in das Biogasregister Deutschland übertragen. Neben einer Verwendung im freiwilligen Markt sind diese internationalen Biogaszertifikate nach den Vorgaben des BEHG, TEHG , GEG und EWärmeG anerkennungsfähig. Der bestehende internationale Handel mit Biogaszertifikaten wird von den Festlegungen des HKNR-Gesetzes und der GWKHV nicht erfasst. Der Aufbau und Betrieb des vorgesehenen deutschen Gas-Herkunftsnachweisregisters in der Zuständigkeit des Umweltbundesamtes wird für das Jahr 2026 erwartet. Dann muss durch Kooperation der zuständigen Stellen sichergestellt sein, dass es nicht zu Doppelzählungen durch verschiedene Nachweise kommt. Für Herkunftsnachweise nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie ist das Umweltbundesamt mit dem Erlass der GWKHV seit dem 25.04.2024 für den Vollzug der Herkunftsnachweisregister für Gas sowie für Wärme und Kälte zuständig. In diesem Zuge haben wir zum Ende des vergangenen Jahres neue Internetseiten dazu veröffentlicht. Auf den unten verlinkten Seiten finden Sie weitere Informationen zur Umsetzung: • Nachweissysteme für Energie und Klimaschutz (Hauptseite) • Gas-HKNR (Biomethan und Wasserstoff) und • Wärme- und Kälte-HKNR . Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unseren Internetseiten. Erinnerung: 1. Juli neuer Termin zur Fertigstellung der Stromkennzeichnung! Spätestens zum 1. Juli 2025 muss die Stromkennzeichnung für das Lieferjahr 2024 erstellt und veröffentlicht sein, dies gibt § 42 Abs. 1 EnWG vor. In Artikel 2 Nummer 11 des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8. Mai 2024 wurde festgelegt, dass hierfür künftig der 1. Juli als Stichtag für die Ausweisung der Stromkennzeichnung des Vorjahres gilt. Mit der Vorverlegung der Frist (bis zum letzten Jahr galt der 1. November) folgt Deutschland einer gemeinsamen Empfehlung der europäischen Herkunftsnachweisregister. Zur weiteren Harmonisierung der europäischen Stromkennzeichnungen ist dies ein wichtiger Schritt. Die Verschiebung begünstigt außerdem, dass Unternehmen künftig die Stromkennzeichnung für ihre Emissionsbilanzen in der nichtfinanziellen Berichterstattung verwenden können. Die Änderung des Stichtages zog eine Folgeänderung in § 31 Abs. 1 Punkt 1 der HkRNDV mit sich. Demnach dürfen Regionalnachweise künftig vom 1. April bis zum 31. Juli entwertet werden, statt wie bisher vom 1. August bis zum 15. Dezember. Darüber informiert Artikel 8 des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8. Mai 2024 . Artikel 14 Abs. 2 Nr. 1 desselbigen Gesetzes legt das Inkrafttreten für beide Artikel am 01.01.2025 fest. Somit sind die Änderungen verpflichtend für die Stromkennzeichnung anzuwenden, die sich auf das Lieferjahr 2024 bezieht. Letztverbraucher*innen können sich folglich ab 01.07.2025 über ihre Stromkennzeichnung 2024 auf den Websites ihrer Stromlieferanten informieren.
Auf der Grundlage des Beschlusses des rheinland-pfälzischen Landtags (Drucksache 12/1154 vom 18. März 1992) ist in einem zweijährigen Turnus der Energiebericht des Landes Rheinland-Pfalz zu erstellen. Der nunmehr 15. Energiebericht basiert auf den Beiträgen des MKUEM, des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW), des Ministeriums für Bildung (BM), des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit (MWG), des Ministeriums der Finanzen (FM) sowie des Ministeriums des Innern und für Sport (MdI) sowie des Statistischen Landesamts Rheinland-Pfalz. Die Schwerpunkte des Berichts umfassen die Ziele und die Darstellung der wichtigsten Handlungsfelder der rheinland-pfälzischen Energiepolitik, landesspezifische energiestatistische Daten zur Entwicklung der Energieerzeugung, des Energieverbrauchs und der Energiepreise, die Kurzberichterstattung gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 1 Landesklimaschutzgesetz zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen im Zeitraum 1990 bis 2021 sowie die Darstellung und Bewertung der Entwicklung energiebedingter Emissionen von SO2 und NOx. Die im 15. Energiebericht Rheinland-Pfalz enthaltenen amtlichen Statistiken und die damit verbundenen statistischen Auswertungen beziehen sich insbesondere auf die Bilanzjahre 2020 und 2021. Der 15. Energiebericht zeigt sehr anschaulich, dass im Berichtszeitraum durch zahlreiche Maßnahmen der Landesregierung die Umsetzung der Energiewende im Land gemeinsam erfolgreich weiter vorangebracht werden konnte. So konnte in den zurückliegenden 10 Jahren der Anteil der erneuerbaren Energien an der Bruttostromerzeugung von circa 30 Prozent in 2011 auf circa 51 Prozent sowie an der Deckung des Bruttostrombedarfs von circa 17 Prozent in 2011 auf über 37 Prozent deutlich gesteigert werden. Gleichzeitig ist der Anteil der Stromimporte zur Deckung des rheinland-pfälzischen Strombedarfs von über 43 Prozent in 2011 auf unter 27 Prozent gesunken.
Erneuerbare Energien im Verkehr Im Vergleich zu den Sektoren Strom und Wärme ist der Anteil erneuerbarer Energien im Verkehr bislang deutlich geringer. Nach langer Stagnation liegt er inzwischen wieder fast beim bisherigen Höchstwert des Jahres 2007. Die Beiträge der verschiedenen erneuerbaren Energieträger im Verkehr haben sich im Laufe der Zeit deutlich verändert. Erneuerbare Energien im Verkehr Der Verkehrssektor ist der Sektor mit dem geringsten Anteil an erneuerbaren Energiequellen. Einschließlich des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien im Schienen- und Straßenverkehr betrug der Anteil seit dem Jahr 2008 bis zum Jahr 2019 kontinuierlich zwischen fünf und sieben Prozent (siehe Abb. „Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Verkehr“). Im Jahr 2020 stieg der Anteil der erneuerbaren Energien im Verkehrssektor deutlich von 5,5 % (2019) auf 7,5 %. Ursache für den verhältnismäßig starken Anstieg waren verschiedene Faktoren, insbesondere die Anhebung der Treibhausgas -Minderungsquote von 4 % auf 6 % im Jahr 2020. Im Jahr 2021 sank – trotz gleichbleibender THG-Quote von 6 % – der Anteil der Erneuerbaren am Energieverbrauch wieder deutlich unter den relativ hohen Wert von 2020. Dies lag vor allem an Mechanismen der Erfüllung der Treibhausgas-Minderungsquote (Übertragungsregelungen im Zuge der der THG-Quote in den Jahren 2019 bis 2021, verstärkte Anrechnungen sogenannter Upstream-Emissionsminderungen bei der Kraftstoffherstellung zur Erfüllung der THG-Quote). Im Jahr 2022 lag der Absatz von Biokraftstoffen trotz der Erhöhung der THG-Quote von 6 % auf 7 % in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Zwar sank der Absatz von Biodiesel. Dies wurde aber durch einen Mehrverbrauch von Bioethanol ausgeglichen. Die Nutzung von erneuerbarem Strom im Verkehr stieg um 7 % verglichen mit dem Vorjahr. Weil jedoch auch mehr fossiler Kraftstoff genutzt wurde, verblieb der Anteil erneuerbarer Energien im Verkehr ungefähr auf dem Niveau des Vorjahres. Im Jahr 2023 stieg der Anteil der Erneuerbaren am Energieverbrauch im Verkehr bei leicht abnehmenden Energieverbrauch im Verkehr wieder an und lag bei 7,5 %. Wichtigster Treiber war vor allem der erneuerbare Strom, dessen Verbrauch um 22 % anstieg. Dies bildet einerseits den höheren Erneuerbaren-Anteil am deutschen Stromverbrauch ab (siehe Artikel Stromverbrauch ), andererseits die steigende Nutzung von Elektrofahrzeugen. Anteile verschiedener erneuerbarer Energieträger Den größten Anteil am Verbrauch erneuerbarer Energieträger im Verkehr hatte im Jahr 2023 mit 58 % Biodiesel , gefolgt von Bioethanol (21 %; siehe Abb. „Verbrauch erneuerbaren Energien im Verkehrssektor im Jahr 2023“). Der Anteil von Biomethan betrug 3 %. Der Kraftstoff kommt erst seit 2011 in relevantem Umfang zum Einsatz, wächst seitdem aber kontinuierlich. Pflanzenöl wurde im Jahr 2007 im Verkehr noch im Umfang von 8,5 TWh verbraucht. Heute kommt es als Kraftstoff mit einem Verbrauch von 0,03 TWh praktisch nicht mehr zum Einsatz. Entwicklung erneuerbarer Energieträger Durch die zunehmende Elektromobilität steigt der Stromverbrauch im Verkehr. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch ist in den vergangenen Jahren deutlich angewachsen (vgl. Artikel „ Stromverbrauch “). Damit stieg auch der rechnerisch ermittelte Verbrauch von Strom aus erneuerbaren Energiequellen im Verkehr. Den größten Anteil daran hält der Schienenverkehr (siehe Abb. „Verbrauch erneuerbarer Energien im Verkehrssektor“).
Stromverbrauch Der Stromverbrauch in Deutschland geht seit dem Höhepunkt im Jahr 2007 zurück. Im Jahr 2023 lag der Verbrauch deutlich unter dem von 1990. Den meisten Strom verbraucht die Industrie, gefolgt vom Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungssektor, den privaten Haushalten und dem Verkehrssektor. Entwicklung des Stromverbrauchs Der Höhepunkt des deutschen Stromverbrauchs war im Jahr 2007 mit 624 Terawattstunden ( TWh ) erreicht. Die Bundesregierung hat sich 2010 in ihrem Energiekonzept zum Ziel gesetzt, den Stromverbrauch bis zum Jahr 2020 um 10 % gegenüber dem Verbrauch des Jahres 2008 zu senken. Dieses Ziel wurde im Jahr 2020 mit einem Rückgang von etwa 10,5 % erreicht. Allerdings war der Stromverbrauch in diesem Jahr von den Auswirkungen der Corona-Pandemie geprägt. Nach einem vorübergehenden Anstieg im Jahr 2021 sank der Stromverbrauch in den Jahren 2022 und 2023 schließlich auf den niedrigsten Wert seit der Wiedervereinigung. Allerdings waren beide Jahre von Sondereffekten durch den Krieg in der Ukraine gekennzeichnet (allgemeine Sparbemühungen wegen eines erwarteten Erdgas-Mangels 2022, Rückgang der Industrieproduktion) (siehe Abb. „Bruttostromverbrauch“). Künftig ist mit einer Zunahme des Stromverbrauchs zu rechnen, da Effekte der sogenannten „Sektorkopplung“ einzuplanen sind. Dazu zählt, dass sowohl Fahrzeugantriebe als auch die Wärmebereitstellung in Gebäuden (Stichwort Wärmepumpe) verstärkt elektrisch erfolgen sollen. Maßnahmen: Energieeffizienz... Die wichtigsten Maßnahmen in den Sektoren Haushalte und Kleinverbrauch sind die Ausweitung und Verbesserung von Effizienzstandards für elektrische Geräte und energieverbrauchsrelevante Produkte im Rahmen der Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) sowie eine wirksame Energieverbrauchskennzeichnung. Innovative Querschnittstechniken in der Industrie – etwa effizientere Elektromotoren und Druckluftsysteme – können darüber hinaus ebenfalls einen Beitrag leisten. Ein verpflichtendes Energiemanagement und die verbindliche Umsetzung von identifizierten wirtschaftlichen Einsparmaßnahmen können den Unternehmen dabei helfen, Kosten zu sparen. … und Erneuerbare Energien Im Verkehrssektor strebt die Politik eine Steigerung der Elektromobilität an. Dies geht einher mit einem stetig wachsenden Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch (siehe Abb. „Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch“). Eine vorübergehende Ausnahme von diesem Trend war das Jahr 2021 mit einem deutlichen Rückgang des Erneuerbaren-Anteils. Hintergründe zu dieser Entwicklung sind in der Publikation „ Erneuerbare Energien in Deutschland 2023 “ beschrieben. Im Jahr 2023 stieg der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch auf einen neuen Höchstwert von fast 52 %. Wesentlich dafür war unter anderem ein neuer Höchststand bei der Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen (siehe Artikel „ Erneuerbare Energien in Zahlen “) bei einem gleichzeitig sinkenden Bruttostromverbrauch. Die Erneuerbaren leisten damit im Bereich der Stromversorgung einen großen Anteil zum Erreichen der deutschen Klimaschutzziele. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz hat der Gesetzgeber im Jahr 2022 verankert, dass der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch bis 2030 auf mindestens 80 % steigen soll.
Indikator: Primärenergieverbrauch Die wichtigsten Fakten Der Primärenergieverbrauch (PEV) in Deutschland ist seit Ende der 2000er Jahre deutlich rückläufig. Er ist von 2008 bis 2023 um 26 % zurückgegangen. Gemäß dem Energieeffizienzgesetz von 2023 soll der PEV bis 2030 gegenüber 2008 um 39 % sinken. Der „Projektionsbericht 2023“ des Umweltbundesamtes zeigt, dass die bislang dafür ergriffenen Maßnahmen voraussichtlich nicht ausreichen werden, um diese Ziele zu erreichen. Der Indikator „Primärenergieverbrauch“ wird methodisch durch die steigenden Anteile erneuerbarer Energien verzerrt: Steigt der Anteil der Erneuerbaren, sinkt der Primärenergieverbrauch, auch wenn der Endenergieverbrauch konstant bleibt. Welche Bedeutung hat der Indikator? Mit dem Einsatz und der Erzeugung von Energie sind eine Vielzahl an Umweltbelastungen verbunden: Durch den Abbau von Rohstoffen wie Kohle oder Erdöl werden Ökosysteme teilweise deutlich geschädigt. Beim Transport der Rohstoffe wird Energie verbraucht, Treibhausgase und gesundheitsgefährdende Luftschadstoffe werden ausgestoßen. Auch bei der Umwandlung und Bereitstellung von Energie kommt es zu Umweltbelastungen. Die Senkung des PEV ist neben dem Umstieg auf alternative und erneuerbare Energien daher ein wichtiger Baustein der Energiewende. Allerdings unterliegt der Indikator „Primärenergieverbrauch“ methodenbedingten Verzerrungen: Steigt der Anteil der Erneuerbaren, sinkt der Primärenergieverbrauch , auch wenn der Endenergieverbrauch konstant bleibt (siehe Abschnitt „Wie wird der Indikator berechnet?“ am Ende des Artikels sowie die Ausführungen im Artikel „ Primärenergieverbrauch “). Die Kenngröße „ Endenergieverbrauch “ ist hinsichtlich des Energieverbrauchs einer Volkswirtschaft aussagekräftiger. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? 2023 wurde in Deutschland 29 % weniger Primärenergie verbraucht als 1990. Noch 2006 lag der Verbrauch fast so hoch wie 1990. Seitdem ist er deutlich gesunken. Das liegt einerseits am sinkenden Endenergieverbrauch . Auch die Umstellung auf erneuerbare Energieträger geht mit einem überproportional sinkenden PEV einher. Russlands Krieg gegen die Ukraine verursachte eine Energiepreiskrise, die zu einer reduzierten Produktion energieintensiver Güter in Deutschland führte. Dies trug im Jahr 2023 zum niedrigsten Energieverbrauch seit 1990 bei. Im 2023 verabschiedeten Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist das Ziel festgeschrieben, dass der PEV bis 2030 um 39 % unter den PEV des Jahres 2008 sinken soll. Im „ Projektionsbericht 2023 für Deutschland “ wurde auf der Basis von Szenarioanalysen untersucht, ob Deutschland seine Energie- und Klimaziele im Jahr 2030 erreichen kann: Wenn alle von der Regierungskoalition geplanten Maßnahmen umgesetzt werden, ist im Jahr 2030 mit einem Rückgang des PEV von etwa 30 % gegenüber dem Jahr 2008 zu rechnen (Mit-Maßnahmen-Szenario). Damit wäre das Ziel des EnEfG eines Rückgangs um 39 % bis 2030 deutlich verfehlt. Weitere Maßnahmen zur Senkung des PEV sind also erforderlich, um die Ziele des EnEfG zu erreichen. Wie wird der Indikator berechnet? Der Primärenergieverbrauch wird von der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) über das Wirkungsgradprinzip ermittelt. Die in Kraftwerken und anderen Feuerungsanlagen verbrannten Energieträger werden mit ihrem Heizwert multipliziert. Wird Strom aus Wind, Wasserkraft oder Photovoltaik erzeugt, so ist der Wirkungsgrad vereinbarungsgemäß 100 %. Bei der Geothermie beträgt er 10 % und bei der Kernenergie 33 %. Methodische Hinweise zur Berechnung veröffentlicht die AGEB in den Erläuterungen zu den Energiebilanzen . Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel „Primärenergieverbrauch“ .
Endenergieverbrauch nach Energieträgern und Sektoren Der Endenergieverbrauch in Deutschland ist seit Beginn der 1990er Jahre bis zum Jahr 2019 kaum gesunken. Im langjährigen Trend war nur der Wärmeverbrauch rückläufig, während der Verbrauch von Kraftstoff und Strom nahezu konstant blieben. Seit 2020 ist der Endenergieverbrauch auf Grund der „Coronakrise“ als auch in Folge des Krieges gegen die Ukraine rückläufig. Allgemeine Entwicklung und Einflussfaktoren Der Endenergieverbrauch (EEV) in Deutschland ist seit Beginn der 1990er Jahre nur in geringem Umfang gesunken (siehe Abb. „Endenergieverbrauch nach Sektoren“). Energie wird zwar immer effizienter genutzt und teilweise eingespart, doch Wirtschaftswachstum und Konsumsteigerungen verhindern einen deutlicheren Rückgang des absoluten Endenergieverbrauchs (siehe auch Artikel "Energieproduktivität" ). Im kurzfristigen Zeitraum eines Jahres betrachtet hat die Witterung , die sich auf den Bedarf an Wärmeenergie auswirkt, großen Einfluss auf die Verbrauchsentwicklung. Auch die Corona-Pandemie verursachte im Jahr 2020 einen Sondereffekt, der Endenergieverbrauch sank auf den bis dato niedrigsten Wert seit 1990. Zwar stieg der Verbrauch in 2021 in Folge der wirtschaftlichen Erholung nach der Pandemie wieder an. Doch seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine reduzierte sich der EEV zwei Jahre hintereinander. Somit lag der Verbrauch des Jahres 2023 auf einem historischen Tiefstand seit der Wiedervereinigung. Der Gesetzgeber hat im Herbst 2023 das „Energieeffizienzgesetz“ (EnEfG) beschlossen. Dieses sieht vor, dass der Endenergieverbrauch gegenüber dem Wert des Jahres 2008 bis 2030 um etwa 26,5 % sinken soll (1.867 TWh ) und bis 2045 um 45 % (1.400 TWh). Dabei legt das EnEfG für die Ziele eine von der in der deutschen Energiestatistik verwendeten Definition der AG Energiebilanzen leicht abweichende Definition zugrunde. Diese Abweichungen betreffen insbesondere die Umweltwärme und oberflächennahe Geothermie, die bei der Berechnung des Indikators nicht einbezogen werden. Damit wird eine Konvention der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie übernommen. Der so ermittelte EEV (also ohne Umweltwärme und Geothermie) lag 2022 etwa 1 % unter dem von der AG Energiebilanzen ermittelten Wert. Durch den Ausbau der Wärmepumpentechnik wird der aus Umweltwärme bereitgestellte EEV künftig voraussichtlich wachsen. Entwicklung des Endenergieverbrauchs nach Sektoren und Energieträgern Im Sektor Industrie ist der Endenergieverbrauch (EEV) abgesehen von Jahren mit Konjunktureinbrüchen (2009, 2020 sowie 2022/23) in den letzten drei Jahrzehnten nahezu konstant geblieben. Fortschritte bei der Energieeffizienz wurden durch das Wirtschaftswachstum kompensiert (siehe Abb. „Endenergieverbrauch nach Energieträgern“). Etwa zwei Drittel des Endenergieverbrauchs werden in der Industrie für Prozesswärme benötigt. Mechanische Energie zum Beispiel zum Betrieb von Motoren oder Maschinen sorgt für circa ein Viertel des Verbrauchs, Raumwärme hat nur einen kleinen Anteil (siehe auch Artikel „ Energieverbrauch für fossile und erneuerbare Wärme “). Der Kraftstoffverbrauch im Verkehrssektor war lange weitgehend unverändert, stieg dann in den Jahren bis 2018 aber auf einen neuen Höchstwert. Im Zuge der Verkehrseinschränkungen durch die Corona-Krise im Jahr 2020 fiel der Verbrauch auf den niedrigsten Wert seit 1990. Auch im Jahr 2021 lag der Energieverbrauch noch auf einem verhältnismäßig niedrigen Niveau, bevor er im Jahr 2022 wieder leicht anstieg. 2023 reduzierte sich der EEV des Sektors erneut leicht aufgrund des geringeren Energiebedarfs im Straßenverkehr – der Energieverbrauch der Luftfahrt stieg dagegen innerhalb von zwölf Monaten leicht an. Insgesamt liegt der EEV des gesamten Verkehrssektors noch deutlich unter dem Niveau vor der Corona-Pandemie (siehe Abb. „Endenergieverbrauch nach Energieträgern und Sektoren im Jahr 2023“). Im Verkehrssektor werden zu über 90 % Kraftstoffe aus Mineralöl eingesetzt, Biokraftstoffe und Strom spielen bislang nur eine geringfügige Rolle. Fast die gesamte im Verkehr eingesetzte Energie wird zur Erzeugung von mechanischer Energie verwendet, wovon bei Verbrennungsmotoren durchschnittlich jedoch nur weniger als die Hälfte für den Antrieb umgewandelt wird. Ein großer Anteil geht als Abwärme verloren. Der Anteil des Stroms am Endenergieverbrauch im Verkehr beträgt etwas mehr als 2 %, stieg in den letzten Jahren jedoch. Der Endenergieverbrauch der privaten Haushalte wird zu etwa 70 % von dem Energieverbrauch für Raumwärme bestimmt. Zwar wurden viele Wohngebäude in den letzten Jahrzehnten gedämmt, gleichzeitig hat die zu beheizende Wohnfläche zugenommen. Da die hier dargestellten Daten nicht temperaturbereinigt sind, wird der Energieverbrauch der Haushalte eines Jahres sehr von der Witterung des jeweiligen Jahres beeinflusst, insbesondere von den Temperaturen in den Wintermonaten. Dadurch schwankt der EEV der privaten Haushalte deutlich. Langfristig sinkt der EEV der Haushalte zwar, seit 2014 zeigt der Indikator jedoch wieder einen Aufwärts-Trend. Erdgas und Heizöl weisen beim EEV der Haushalte die höchsten Anteile auf, auch erneuerbare Wärme wird verstärkt in diesem Sektor eingesetzt. Zunehmende Bedeutung kommt auch der Fernwärme aus fossilen und erneuerbaren Energieträgern zu (siehe auch Artikel "Energieverbrauch der privaten Haushalte" ). Der Endenergieverbrauch des Sektors Gewerbe, Handel und Dienstleistungen (GHD) ist in den letzten Jahrzehnten ebenfalls deutlich zurück gegangen: Er lag 2023 etwa 25 % niedriger als im Jahr 2008. Der Energieverbrauch des Sektors ist dabei stark von der Witterung abhängig. Raumwärme macht hier immerhin fast die Hälfte des Endenergieverbrauchs aus. Da im GHD-Sektor viele Gebäude in den letzten Jahrzehnten energetisch ertüchtigt und gedämmt wurden, ist aber der absolute Bedarf an Raumwärme deutlich zurückgegangen. Gleichzeitig ist im GHD-Sektor der relative Stromanteil von allen Endenergiesektoren am höchsten, was auf den Stromeinsatz für mechanische Energie, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Beleuchtung zurückzuführen ist. Die Umstellung auf sparsame LED-Beleuchtung hat aber in den letzten Jahren zu Energieeinsparungen geführt. Endenergieverbrauch 2023 Quelle: Umweltbundesamt auf Basis Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen Diagramm als PDF Endenergieverbrauch nach Energieträgern Quelle: Umweltbundesamt auf Basis Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen Diagramm als PDF Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Bruttoendenergieverbrauch Ein immer größerer Anteil des Bruttoendenergieverbrauchs wird in Deutschland durch erneuerbare Energien gedeckt. Anders als der Endenergieverbrauch umfasst der Bruttoendenergieverbrauch (BEEV) neben dem Endenergieverbrauch der Letztverbraucher (private Haushalte, GHD, Industrie und Verkehr) auch die Eigenverbräuche der Erzeugungsanlagen und die Leitungsverluste. In seinem „Nationalen Energie- und Klimaplan“ (NECP) hat sich Deutschland verpflichtet, den Anteil der Erneuerbaren am BEEV bis zum Jahr 2030 auf 41 % zu steigern. Die NECPs der EU-Mitgliedsstaaten beschreiben die unterschiedlichen nationalen Beiträge zur Erreichung der europäischen Erneuerbaren- und Klimaziele. Um das deutsche Ziel zu erreichen wird in den nächsten Jahren eine deutliche Beschleunigung beim Ausbau der erneuerbaren Energien, sowie bei der Elektrifizierung der Wärmeversorgung (durch Wärmepumpen) und der E-Mobilität nötig werden. Bei den Werten des Anteils der erneuerbaren Energien ist zu berücksichtigen, dass bei der Berechnung des Erneuerbaren-Anteils gemäß der EU-Richtlinie verschiedene spezielle Rechenregeln angewandt werden müssen. Beispielsweise wird über eine „Normalisierung“ der Einfluss ungewöhnlich guter oder schlechter Witterung korrigiert.
Indikator: Anteil Erneuerbare am Bruttostromverbrauch Die wichtigsten Fakten Der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch stieg zwischen 2000 und 2023 von 6,3 % auf 52,5 %. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht vor, dass der Anteil der erneuerbaren Energien bis 2030 auf mindestens 80 % steigen soll. Wenn Deutschland seine ambitionierten Ausbauziele für neue Photovoltaik- und Windkraftanlagen in den nächsten Jahren einhält, ist dieses Ziel in Reichweite. Welche Bedeutung hat der Indikator? Elektrizität machte im Jahr 2023 weniger als ein Viertel des gesamten Endenergieverbrauchs in Deutschland aus – deutlich mehr Energie wurde für die Mobilität (Kraftstoffe) und zum Heizen genutzt. Allerdings sollen künftig auch die Wärmeerzeugung und die Mobilität immer stärker auf elektrischem Strom basieren. Damit wird der „Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch“ ein immer zentralerer klima- und energiepolitischer Indikator . Noch bis vor wenigen Jahren basierte die Stromerzeugung in Deutschland überwiegend auf fossilen und nuklearen Energieträgern. Besonders durch Stein- und Braunkohle entstanden hohe Treibhausgasemissionen. Bei der Umstellung der Stromerzeugung auf erneuerbare Energien werden hingegen nur geringe bis gar keine Mengen an Treibhausgasen emittiert. Zudem kann die Stromerzeugung zu großen Teilen auf Basis inländischer (erneuerbarer) Ressourcen erfolgen. Der Bruttostromverbrauch umfasst den von sogenannten Letztverbrauchern wie Industrie oder privaten Haushalten verwendeten Nettostromverbrauch sowie den Eigenverbrauch der Kraftwerke und die Netzverluste. Da der Indikator damit das Stromsystem vollständig abbildet, wird er bevorzugt als politischer Zielindikator verwendet. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? In den letzten Jahrzehnten entwickelte sich der Einsatz erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung rasant. Hauptgrund war die Förderung der erneuerbaren Stromerzeugungs-Technologien seit der Einführung des „Erneuerbare Energie Gesetzes“ (EEG) in Deutschland. Um die Klimaziele Deutschlands zu erreichen, setzt die Politik auf einen künftig weiter stark steigenden Erneuerbaren-Anteil am Bruttostromverbrauch . In der EEG-Novelle des Jahres 2023 wurde festgeschrieben, dass der Anteil bis 2030 auf mindestens 80 % steigen soll. Im „ Projektionsbericht 2023 für Deutschland “ wurde wissenschaftlich untersucht, ob Deutschland seine Klimaziele im Jahr 2030 erreichen kann. Auch die Entwicklung der erneuerbaren Stromversorgung wurde betrachtet. Der Bericht zeigt, dass der Erneuerbaren-Anteil am Stromverbrauch im Jahr 2030 bei über 80 % liegen kann. Voraussetzung ist allerdings, dass Deutschland seine festgelegten Ausbauziele erreicht. Insbesondere im Bereich der Windkraft zeichnet sich bislang ab, dass dies eine große Herausforderung sein wird. Wie wird der Indikator berechnet? Der Indikator setzt die Bruttostromerzeugung aus erneuerbaren Energien ins Verhältnis zum gesamten Bruttostromverbrauch . Letzterer entspricht der Bruttostromerzeugung aus allen Energieträgern, berücksichtigt aber auch den Stromaußenhandelssaldo, also ob in einem Jahr mehr Strom importiert oder exportiert wurde. Die verwendeten Daten werden von der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) und der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) bereitgestellt. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie in den Daten-Artikeln " Erneuerbare und konventionelle Stromerzeugung " sowie " Stromverbrauch ".
Indikator: Vermiedene THG-Emissionen durch erneuerbare Energien Die wichtigsten Fakten In den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr werden fossile Energieträger zunehmend durch erneuerbare Energien ersetzt. Mehr als ¾ der vermiedenen Emissionen wurden 2023 durch erneuerbaren Strom vermieden. Die Bundesregierung will den Anteil erneuerbarer Energien deutlich ausbauen und die Treibhausgas -Emissionen damit weiter senken. Welche Bedeutung hat der Indikator? Jeder Wirtschaftsprozess ist mit dem Einsatz von Energie verbunden. Derzeit sind sowohl in Deutschland als auch weltweit fossile Energieträger wie Kohle, Erdöl oder Erdgas die wichtigsten Energiequellen. Bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe werden Treibhausgase ausgestoßen. Dies ist der wichtigste Treiber des globalen Klimawandels. Ein wesentlicher Ansatz für den Klimaschutz ist deshalb, die Volkswirtschaft auf saubere Energieformen umzustellen, insbesondere auf erneuerbare Energien. Der Indikator zeigt den Beitrag der erneuerbaren Energien zur Vermeidung von Treibhausgas -Emissionen und damit zur Erreichung der Klimaschutzziele an. Auch der effizientere Einsatz von Energie (Energieeffizienz) spielt eine wichtige Rolle bei der Erreichung der Klimaziele. Jedoch kann Energieeffizienz nur schwer direkt gemessen werden. Mit dem Indikator "Energieproduktivität" liegt ein allgemeines Maß für die Energieeffizienz einer Volkswirtschaft vor. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? In den letzten Jahrzehnten wurden die erneuerbaren Energien in Deutschland stark ausgebaut. Im Jahr 2023 konnten durch ihre Nutzung 249 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente vermieden werden, welche sonst zusätzlich durch die Nutzung fossiler Energieträger entstanden wären. Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien trug im Jahr 2023 ungefähr 79 % zu der durch erneuerbare Energien insgesamt vermiedenen Menge an Treibhausgasen bei. Der Wärmebereich war für gut 16 % verantwortlich und die Nutzung von Biokraftstoffen im Verkehr für ca. 4 %. Die Bundesregierung strebt mit dem „ Klimaschutzprogramm 2030 “ von 2019 an, den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 um 55 % unter den Wert von 1990 zu senken. Bis 2045 soll der Ausstoß laut dem Klimaschutzgesetz 2021 von 2021 auf Null sinken. Zur Erreichung dieser Ziele sollen insbesondere die erneuerbaren Energien einen wichtigen Beitrag leisten. Eine Bewertung des deutschen Erneuerbaren-Anteils und der Erneuerbaren-Ziele finden sich in den Indikatoren „ Anteil Erneuerbare am Bruttoendenergieverbrauch “ und „ Anteil Erneuerbare am Bruttostromverbrauch “. Mit dem Ausbau der Erneuerbaren werden auch die durch sie vermiedenen Treibhausgas -Emissionen weiter deutlich zunehmen. Wie wird der Indikator berechnet? Für die Berechnung des Indikators wird angenommen, dass Energie, die heute aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen wird, nicht mehr durch einen fossilen Energiemix bereitgestellt werden muss. Die für diese Energiemenge eingesparten Emissionen werden im Indikator veranschaulicht. Dabei deckt der Indikator auch die Emissionen erneuerbarer Energieträger ab, welche während Produktion, Installation oder Wartung anfallen (sogenannte Vorketten). Die detaillierte Methodik zur Berechnung des Indikators wird in der Publikation „ Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger 2023" beschrieben . Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel: "Erneuerbare Energien - Vermiedene Treibhausgase" .
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