Das Projekt "Ergaenzung des Verkehrslaermkatasters, Messung von Gewerbelaerm in Wohngebieten" wird/wurde gefördert durch: Stadt Köln, Stadtverwaltung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Stadt Köln, Amt für Umweltschutz, Institut für Umweltuntersuchungen.Erfassung des Ist-Zustandes mit dem Ziel, Aussagen ueber gesundheitliche Auswirkungen machen zu koennen und gewonnene Erkenntnisse bei Stadtplanung zu verwerten.
Das Projekt "Aktive Schallreduzierung in halbgeschlossenen Innenräumen" wird/wurde ausgeführt durch: Helmut-Schmidt-Universität, Universität der Bundeswehr Hamburg, Institut für Fahrzeugtechnik und Antriebssystemtechnik.Gegenstand der Forschung ist die mathematische und messtechnische Untersuchung von Systemen zur aktiven Schallreduzierung. Aufgrund von Arbeitsschutz- und Umweltschutzvorschriften, aber auch aufgrund gestiegener Komfort-Bedürfnisse der Menschen werden Maßnahmen zur Schallreduzierung immer wichtiger. Da gerade bei niedrigen Frequenzen passive Maßnahmen sehr große Gewichte und Bauvolumina erfordern, werden hier vermehrt aktive Systeme eingesetzt. Im Rahmen der aktuellen Forschung wird ein ANC-System sowohl numerisch als auch experimentell untersucht. Die numerischen Untersuchungen bestehen aus Berechnungen des geregelten und ungeregelten Schallfeldes mit der Methode der Finiten Elemente. Aus den daraus gewonnenen Daten werden die optimalen Positionen für Sensoren und Aktuatoren bestimmt. Diese Berechnungen werden durch experimentelle Untersuchungen validiert. Weiterhin dienen die experimentellen Untersuchungen zur Entwicklung und Auswahl geeigneter Reglerkonzepte. Anhand der durchgeführten Untersuchungen sollen Aussagen zur Auslegung des Systems, wie z.B. Positionierung und Größe der Lautsprecher auch ohne experimentelle Untersuchungen ermöglicht werden.
Das Projekt "Messen der Dauerbelastung durch Laerm" wird/wurde ausgeführt durch: Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft Braunschweig-Völkenrode, Institut für Landtechnische Grundlagenforschung.Die Messungen dienen der Erfassung der Laermbelastung, die durch die technischen Produktionsmittel am Arbeitsplatz und in der Nachbarschaft hervorgerufen werden und bilden die Grundlage fuer sinnvolle Bekaempfungsmassnahmen. Weiterhin sollen die Messungen zeigen, inwieweit die in Pruefstandversuchen gemessenen Schallpegelwerte mit der im praktischen Einsatz auftretenden Laermbelastung korrelieren und wie sich die Laermbelastung mit dem technischen Fortschritt aendert. Die langfristig angelegten Messungen erfolgen waehrend des praktischen Einsatzes in der landwirtschaftlichen Produktion. Dabei wird neben dem Mittelungspegel auch die Haeufigkeitsverteilung bzw. Summenhaeufigkeit bestimmt.
Das Projekt "Erfassen der Belastung durch Laerm an typischen Arbeitsplaetzen in der Landwirtschaft" wird/wurde ausgeführt durch: Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft Braunschweig-Völkenrode, Institut für Landtechnische Grundlagenforschung.Die Messungen dienen in erster linie zur Analyse der Laermsituation an typischen Arbeitsplaetzen in der Landwirtschaft und bilden damit die Basis, aus der technische Massnahmen zur Senkung der Belastung abgeleitet werden koennen. Weiterhin bieten die Messwerte die Moeglichkeit einer Abschaetzung der gesundheitlichen Gefaehrdung und der Beintraechtigung der Arbeitsleistung. Mit den Untersuchungen soll ferner ein Zusammenhang zwischen Pruefstandsmesswerten und der tatsaechlich auftretenden Laermbelastung, die durch Aenderung der Betriebszustaende und durch eine Folge von Laerm und Laermpausen gekennzeichnet ist, gefunden werden.
Das Projekt "Verlässliche Prognose von anthropogenem, impulsartigem Unterwasserschall über weite Entfernungen" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Curtin University Perth, Centre for Marine Science and Technology.Aufbauend auf Vorarbeiten des Autors und der Gastinstitution sollen Modelle zur Vorhersage von Offshore Rammschall beim Bau von Offshore-Windenergieanlagen und anderen impulshaltigen Unterwasserschallsignalen in beliebigen Umgebungen ermöglicht werden. Im Mittelpunkt steht die Entwicklung eines Ausbreitungsmodells für komplexe Umgebungen, welches die gleichzeitige Berücksichtigung von starken Bathymetrieänderungen (sowohl in zwei wie auch in drei Dimensionen) und Böden mit hohen Scheer Geschwindigkeiten ermöglicht. Hauptanwendungsgebiet soll zunächst die Akustik von Offshore Pfahlrammungen sein, bei der vor allem die Entwicklung von geeigneten Modellen zur Verwendung von Schallschutzsystemen im Vordergrund steht. Aufgrund der in weiten Teilen nur sehr ungefähr bekannten Eingangsparameter für die entsprechenden Modelle, vor allem in Bezug auf die Bodenparameter, soll außerdem die Abschätzung der Vorhersagegenauigkeit unter Berücksichtigung weiterer Parameter vertieft werden. Für alle Teilpakete existieren bereits Messdaten, die für eine entsprechende Validierung genutzt werden sollen.
Bild: SenMVKU Lärmminderungsplanung Berlin Der Verkehr ist in Berlin der Hauptverursacher von Lärm. Mit der Entwicklung von Lärmaktionsplänen und der Umsetzung von Lärmminderungsplänen soll diese hohe Umweltbelastung reduziert werden. Strategische Lärmkarten zeigen die Ergebnisse aus jahrelanger Datenerfassung zur Lärmbelastung. Weitere Informationen Bild: Kalle Kolodziej - Fotolia.com Schallschutzfensterprogramm 2024/2025 (keine Fördermittel mehr verfügbar) Für Wohngebäude an sehr lauten Straßen und Schienenwegen der BVG (soweit oberirdisch) fördert das Land Berlin den Einbau von Schallschutzfenstern im Rahmen des Berliner Schallschutzfensterprogramms 2024/2025. Weitere Informationen Bild: SenStadt Berliner Leitfaden Lärmschutz in der verbindlichen Bauleitplanung Lärmschutzrelevante Aspekte und Fragestellungen treten inzwischen in nahezu allen Bebauungsplanverfahren im Land Berlin auf. Der steigende Bedarf an Wohnraum und Büro- bzw. Gewerbeflächen, insbesondere im Bereich der Berliner Innenstadt, führt zu einer baulichen Verdichtung. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Informationen zum Lärmschutz Lärm ist zu einem ständigen Bestandteil unseres Lebens, gerade in einer Großstadt wie Berlin, geworden. Die unterschiedlichen Nutzungen in einer Stadt auf engem Raum wie Wohnen, Arbeiten und Verkehr führen nahezu zwangsläufig zu Konflikten über die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit von Lärm. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin / Fluglärmschutzbereich BER Fluglärmschutzbereich BER Mit dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) werden in der Umgebung von Flugplätzen bauliche Nutzungsbeschränkungen und baulicher Schallschutz sowie die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen und Bauverbote geregelt. Weitere Informationen Bild: jarous - Fotolia.com Baulärmbroschüre Durch zahlreiche Baumaßnahmen im Zuge der Gestaltung Berlins werden die Bürgerinnen und Bürger auch in den nächsten Jahren weiterhin mit Lärmbelästigungen leben müssen. Weitere Informationen Förderrichtlinie und Gesamtkonzept aktualisiert Die Förderrichtlinie und das Gesamtkonzept des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms an Schienenwegen des Bundes wurden überarbeitet und vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) veröffentlicht: Lärmvorsorge und Lärmsanierung an Schienenwegen Für die Entgegennahme von Beschwerden über baustellenbedingte Immissionen (insbesondere Lärm und Staub durch Bauarbeiten) ist ein Auskunftstelefon und die Möglichkeit eine Online-Beschwerde einzureichen eingerichtet worden. Auskunftstelefon und Online-Beschwerde Baustellen Veranstaltungen Formulare Rechtsvorschriften
Wer hat sich nicht schon einmal über den Lärm, den andere verursachen, geärgert. Sei es der Nachbar, der Rasen mäht, sei es die Baustelle nebenan mit ihren vielen unterschiedlichen Geräuschquellen, sei es der Verkehrslärm oder das lautstarke Feiern in der Nachbarschaft. Lärm ist zu einem ständigen Bestandteil unseres Lebens, gerade in einer Großstadt wie Berlin, geworden. Die unterschiedlichen Nutzungen in einer Stadt auf engem Raum wie Wohnen, Arbeiten und Verkehr führen nahezu zwangsläufig zu Konflikten über die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit von Lärm. In den letzten Jahren hat sich daher die Erkenntnis immer mehr durchgesetzt, dass Lärm eine ernstzunehmende Umweltbelastung ist. Durch den Lärm kann es direkt und indirekt zu Wirkungen auf das Wohlbefinden und auch auf die Gesundheit des einzelnen kommen. Insofern ist die Lärmbekämpfung zu einem wichtigen Bestandteil des behördlichen Umweltschutzes geworden. Nachfolgend soll in allgemeinverständlicher Form über die wichtigsten Problemfelder im Zusammenhang mit Lärm informiert werden. Weitere Informationen stehen Ihnen auf dem von den Berliner Umweltbehörden erstellten Umweltportal Berlin zur Verfügung. Wie können unnötige Geräusche vermieden werden? Oft werden Geräusche unter Missachtung des Gebotes der gegenseitigen Rücksichtnahme gedankenlos verursacht. Viele Geräusche können durch zeitliche, örtliche, technische oder organisatorische Maßnahmen entweder ganz verhindert oder zumindest reduziert werden. Zur Vermeidung bzw. Minderung von Geräuschen wird folgendes empfohlen: Einhaltung des Lärmschutzes bei Installation haustechnischer Anlagen verstärkter Einsatz lärmarmer Maschinen und Geräte, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen Verwendung von Elektromotoren anstelle von Otto- oder Dieselmotoren Benutzung lärmarmer Kraftfahrzeuge und eine umweltschonende, ruhige, kraftstoffsparende Fahrweise Einpegelung von Verstärker- und Lautsprecheranlagen auf den zulässigen Lärmrichtwert Einhaltung der Zimmerlautstärke, wenn Tonwiedergabegeräte innerhalb von Wohnungen benutzt werden geeignete Schallschutzmaßnahmen bei starker Trittschall- bzw. Körperschallübertragung innerhalb von Gebäuden (Auslegen von Teppichboden, Tragen von weichen Schuhen) unvermeidbare laute Betätigungen nur außerhalb der schutzwürdigen Nachtzeit bzw. der Sonn- und Feiertage – in Gebäuden nur bei geschlossenen Fenstern und Türen. Rechtsvorschriften Verordnung zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Veranstaltungen im Freien (Veranstaltungslärm-Verordnung – VeranstLärmVO) Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln) Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm Bitte nutzen Sie für die Klärung der Zuständigkeit unsere zusammengetragenen Beispiele unter: An wen wende ich mich? Einen Antrag für die Durchführung von Veranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung finden Sie im Bereich Formular-Center. Formulare im Bereich Lärm Eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 8 LImSchG Bln für Bauarbeiten während der gesetzlich geschützten Ruhezeiten (nachts (20 – 7 Uhr), sonn- oder feiertags) können Sie online über die Berliner Dienstleistungsdatenbank beantragen. Berliner Dienstleistungsdatenbank Anmerkungen zum Lärmrecht Das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin – LImSchG Bln löst die bisher geltende Verordnung zur Bekämpfung des Lärms ab. Es soll die Bürger vor vermeidbarem störenden Lärm schützen. Weitere Informationen An wen kann ich mich wenden? Verwaltungsbehörden sind für die Verfolgung von Lärmstörungen zuständig, durch die gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstoßen werden. Bei Verstößen gegen privatrechtliche Vereinbarungen sollte die zuständige Hausverwaltung oder der Verband eingeschaltet werden. Weitere Informationen Zuständigkeiten Weitere Informationen
Pressemitteilung Nr.: 04/2009 Halle (Saale), 24.04.2009 Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt führt mit Unterstützung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt zum diesjährigen „Tag gegen Lärm“ am 29. April 2009 ein Experten-Internet-Chat durch. Am Mittwoch, dem 29.04.2009 von 16.00 - 17.00 Uhr können Sie mit mehre- ren Experten, die professionell mit dem Schutz vor Lärm beschäftigt sind, über Ihre Fragen, Meinungen und Probleme im eigens dafür eingerichteten Exper- ten-Chat-Raum diskutieren. Unter www.lau-st.de gelangen Sie direkt zum Chat. Dort stehen für Sie Lärmexperten des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Herr Holger Feuerstake, des Landesverwal- tungsamtes des Landes Sachsen-Anhalt, Herr Wolfgang Waltmann sowie des TÜV Nord, Herr Dr. Richard Neuhofer bereit. Das diesjährige Motto des Tages gegen Lärm lautet: Im Mittelpunkt stehen dieses Jahr alle Geräusche, die im täglichen Leben (ob am Arbeitsplatz oder zu Hause) allgegenwärtig sind und vor allem in der eige- nen Wohnung zur Belastung werden können. Neben Verkehrsgeräuschen, deren Reduzierung durch Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie ermög- licht werden soll, haben auch Bau-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie der Lärm am Arbeitsplatz eine große Bedeutung für die Erhaltung unserer Lebensquali- tät. Unsere Experten werden mit Ihnen diskutieren und Sie beraten über An- sprechpartner, Gesetze, Verordnungen sowie geltende Mess- und Berech- nungsverfahren für die Erfassung von Geräuschen und Erschütterungen. Das LAU Sachsen-Anhalt unterstützt mit dieser Aktion auch dieses Jahr wie- der die Organisatoren des „Tages gegen Lärm“ der Deutschen Gesellschaft für Akustik (DEGA). 1/1 Öffentlichkeitsarbeit PRESSEMITTEILUNG Internet-Chat des LAU Sachsen-Anhalt zum „Tag gegen Lärm“ am 29.04.2009 Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-123 Fax: 0345 5704-190 Daniela.Kopitziok@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de www.lau-st.de
Die derzeitige Wirtschaftsweise untergräbt unseren Wohlstand, weil sie die natürlichen Grundlagen des Wirtschaftens zerstört. Daher ist der Übergang zu einer Green Economy erforderlich, die in Einklang mit Natur und Umwelt steht. Das Umweltbundesamt arbeitet an der Umsetzung dieses Leitbilds. Es analysiert die vielfältigen Beziehungen zwischen Umweltschutz und wirtschaftlicher Entwicklung. Green Economy Die heutige Wirtschaftsweise zerstört die natürlichen Lebensgrundlagen und untergräbt dadurch den Wohlstand kommender Generationen. Die großflächige Abholzung von Wäldern, die Überfischung der Meere oder der Verlust fruchtbarer Ackerböden sind prägnante Beispiele für diese Entwicklung. Allein die Folgekosten durch den Klimawandel und den Verlust der biologischen Vielfalt könnten sich im Jahr 2050 auf rund ein Viertel des weltweiten Bruttosozialprodukts belaufen. Ein „Weiter so“, bei dem die Industrieländer ihre ressourcenintensive Wirtschaftsweise beibehalten und die Entwicklungs- und Schwellenländer diese Wirtschaftsweise übernehmen, stellt keinen gangbaren Weg dar. Daher ist der Übergang zu einer Green Economy erforderlich, die sich innerhalb der ökologischen Leitplanken bewegt und das Naturkapital erhält. Green Economy ist ein neues Leitbild für wirtschaftliche Entwicklung. Es verbindet Ökologie und Ökonomie positiv miteinander und steigert dadurch die gesellschaftliche Wohlfahrt. Ziel ist eine Wirtschaftsweise, die im Einklang mit Natur und Umwelt steht. Der Übergang zu einer Green Economy erfordert eine umfassende ökologische Modernisierung der gesamten Wirtschaft. Insbesondere Ressourcenverbrauch, Emissionsreduktion, Produktgestaltung sowie Umstellung von Wertschöpfungsketten müssen geändert werden. Die Förderung von Umweltinnovationen hat dabei eine zentrale Bedeutung. Das UBA arbeitet an der Konkretisierung des Green-Economy-Leitbildes und entwickelt Vorschläge für die Gestaltung des Transformationsprozesses, bspw. im Rahmen des Projektes "Übergang in eine Green Economy". Umweltschutz und wirtschaftliche Entwicklung sind keine Gegensätze, sondern bedingen einander. Die Steigerung der Energie- und Materialeffizienz wird im 21. Jahrhundert voraussichtlich zu einem entscheidenden Faktor für die internationale Wettbewerbsfähigkeit. Durch den Anstieg der Weltbevölkerung und die wirtschaftlichen Aufholprozesse in Entwicklungs- und Schwellenländern wird die Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen weiter wachsen. Diese Nachfrage lässt sich bei begrenzten natürlichen Ressourcen auf Dauer nur befriedigen, wenn es gelingt, „mehr“ mit „weniger“ herzustellen. Das heißt, Wirtschaftswachstum und die Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen zu entkoppeln. Daher wächst der Druck, Umwelt- und Effizienztechniken einzusetzen und fortzuentwickeln. Besonders deutlich zeigen sich die wirtschaftlichen Chancen eines fortschrittlichen Umweltschutzes am Beispiel der Leitmärkte der Umwelttechnik und Ressourceneffizienz. Zentral sind hierbei: Energieeffizienz, umweltfreundliche Energieerzeugung, nachhaltige Wasserwirtschaft und Mobilität, Materialeffizienz, Abfallmanagement und Recycling. Schätzungen zufolge wird sich das Weltmarktvolumen dieser zentralen grünen Zukunftsmärkte mehr als verdoppeln: von 4,6 Billionen Euro im Jahr 2020 auf 9,3 Billionen Euro im Jahr 2030. Deutschland gehört heute – auch wegen seiner ambitionierten Umweltpolitik – mit Weltmarktanteilen zwischen 7 und 17 Prozent mit zu den weltweit führenden Anbietern auf diesen Märkten. Allerdings verschärfte sich der globale Wettlauf um die grünen Zukunftsmärkte in den letzten Jahren deutlich. Viele Länder haben während der Finanzkrise Konjunkturpakete mit einem hohen Anteil von Umweltschutzmaßnahmen verabschiedet, zum Beispiel Südkorea mit einem „grünen" Anteil von 80 Prozent und China mit 38 Prozent. Diese Programme zielten auch darauf, im Wettbewerb um die grünen Zukunftsmärkte aufzuholen. Deutschland wird seine führende Rolle auf diesen Märkten deshalb nur verteidigen können, wenn es weiterhin eine Vorreiterrolle im Umweltschutz einnimmt und Umweltinnovationen systematisch fördert. Nutzen und Kosten des Umweltschutzes Keine Frage, Umweltschutz ist nicht zum Nulltarif zu haben. Meist sind aber die Nutzen höher als die Kosten. So führen Investitionen in integrierte Umweltschutztechniken und Effizienzmaßnahmen unter dem Strich vielfach zu erheblichen Kosteneinsparungen auf betrieblicher Ebene – etwa durch einen geringeren Material- und Energieverbrauch oder rückläufige Entsorgungskosten. Hinzu kommen zahlreiche weitere Vorteile des Umweltschutzes auf Unternehmensebene, die schwierig zu quantifizieren sind: zum Beispiel Imagegewinne, eine geringere Wahrscheinlichkeit von Störfällen. Der Einsatz von Umwelt- und Energiemanagementsystemen bietet dabei die Möglichkeit, die wirtschaftlichen Chancen des betrieblichen Umweltschutzes systematisch zu nutzen und die betriebliche Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern. Außerdem wirkt der Umweltschutz häufig auch gesamtwirtschaftlich positiv, zum Beispiel indem er umweltbedingte Material- oder Gesundheitsschäden und andere Umweltkosten verringert. Nicht zuletzt ist eine hohe Umweltqualität auch ein positiver Standortfaktor für die Wirtschaft, die mit dem guten Umweltimage einer Region um qualifizierte Arbeitskräfte werben kann. Gesamtwirtschaftlich positiv sind auch die Beschäftigungswirkungen des Umweltschutzes. Die Zahl der Umweltschutzbeschäftigten ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Für das Jahr 2021 kann von 3,2 Millionen Erwerbstätige im Umwelt- und Klimaschutz . Arbeitsplätze entstehen in den Bereichen der energetischen Gebäudesanierung, den Erneuerbaren Energien, in der Herstellung von nach Umweltschutzgütern und in umweltschutzorientierten Dienstleistungen. Anspruchsvolle Klima - und Umweltschutzziele können zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, etwa durch den Ausbau der erneuerbaren Energien oder die Steigerung der Energieeffizienz. Auch Maßnahmen zur Steigerung der Rohstoff- und Materialeffizienz können erhebliche positive Beschäftigungswirkungen hervorrufen. Umweltbelastungen verursachen hohe gesellschaftliche Kosten, zum Beispiel durch umweltbedingte Gesundheits- und Materialschäden, Ernteausfälle oder die Kosten des Klimawandels. Eine ambitionierte Umweltpolitik verringert diese. Grundsätzlich sollten Umweltkosten internalisiert, das heißt den Verursachern angelastet werden. Bisher geschieht dies nur unzureichend. Daher erhalten die Verursacher keine ausreichenden ökonomischen Anreize, die Umweltbelastung zu senken. Außerdem sagen die Preise ohne vollständige Internalisierung der Umweltkosten nicht die ökologische Wahrheit. Dies verzerrt den Wettbewerb und hemmt die Entwicklung und Marktdiffusion umweltfreundlicher Techniken und Produkte. Vor allem in sehr umweltintensiven Bereichen wie dem Energie- und Verkehrssektor ist es wichtig, die entstehenden Umweltkosten stärker in Rechnung zu stellen. Dies würde den Ausbau der erneuerbaren Energien fördern, die Energieeffizienz erhöhen und wesentlich zu einer nachhaltigen Mobilität beitragen. Zur Schätzung der Umweltkosten veröffentlicht das Umweltbundesamt regelmäßig die Methodenkonvention . Sie beinhaltet Kostensätze u.a. für die Emission von Treibhausgasen, Luftschadstoffen und Lärm, und gibt methodische Empfehlungen für die Ermittlung von Umweltkosten. Ein wichtiger Anwendungsbereich von Umweltkosten ist die Gesetzesfolgenabschätzung. Zur Unterstützung einer wissenschaftlich fundierten Gesetzesfolgenabschätzung stellt das Umweltbundesamt ein Werkzeug bereit. Es kann den Bundesministerien dabei helfen, eine umfassende und ausgewogene Gesetzesfolgenabschätzung durchzuführen, wie das Umweltbundesamt sie in seinem Positionspapier empfiehlt. Im Rahmen des Projektes „Übergang in eine Green Economy – Notwendige strukturelle Veränderungen und Erfolgsbedingungen für deren tragfähige Umsetzung in Deutschland“ hat der Projektträger Jülich (PtJ) im Auftrag des Umweltbundesamtes ( UBA ) eine Studie „ Internationale Bestandsaufnahme des Übergangs in eine Green Economy “ verfasst, die in der Reihe „Umwelt, Innovation, Beschäftigung“ veröffentlicht wurde. Diese Studie ist das Ergebnis des ersten von fünf Arbeitspaketen des Projektes, das PtJ gemeinsam mit dem Öko-Institut e.V. umsetzt. PtJ hat dabei die Gesamtkoordination inne. Auf der Grundlage der Green-Economy-Definition des Bundesumweltministeriums ( BMUB ) und des UBA wurde zu Beginn der Studie unter dem Gesichtspunkt der Übertragbarkeit auf Deutschland eine internationale Bestandsaufnahme von Green Economy-Strategien vorgenommen. Um aus den bisherigen Erfahrungen zu lernen und Empfehlungen für konkrete Schritte und Handlungsempfehlungen für den Übergang in eine Green Economy in Deutschland abzuleiten, wurde in einem breit angelegten internationalen Screening-Prozess in mehreren Stufen aus einem Kreis von 34 Ländern bzw. Regionen eine Gruppe von 19 ausgewählt und näher betrachtet. Durch weitere Analysen und Experten-Interviews wurden 8 Länder bzw. Regionen mit Modellcharakter selektiert und in Fallstudien vertieft untersucht: die Europäische Union, Japan, die Schweiz, die Niederlande, die Republik Korea, das Vereinigte Königreich, die USA, Kalifornien und die Volksrepublik China. Daran anknüpfend hat das PtJ-Team fünf besonders erfolgreiche und erfolgversprechende Maßnahmen vor dem Hintergrund ihrer Übertragbarkeit auf Deutschland ausgewählt und als Best-Practice-Beispiele detaillierter untersucht: das Öko-Modellstädte-Programm in Japan, den Aktionsplan Grüne Wirtschaft der Schweiz, die Fünfjahresplanung in der Republik Korea, die nachhaltige öffentliche Beschaffung im Vereinigten Königreich sowie das Green-Funds-Programm aus den Niederlanden. Ziel war es, ein besseres Verständnis für die strukturelle und kulturelle Einbettung der verschiedenen Ansätze zur Realisierung einer Green Economy zu entwickeln. Die Ergebnisse dieses ersten Arbeitspakets des Vorhabens sind in der o. g. internationalen Studie ausführlich dokumentiert. Die Best-Practice-Beispiele sind zudem in Form von prägnanten zweiseitigen Policy Briefs aufbereitet und stehen sowohl einzeln für die Länder Japan , Schweiz , Republik Korea , Vereinigtes Königreich und Niederlande als auch als Gesamt-Dokument zum Download zur Verfügung. Im zweiten Arbeitspaket des Projektes wurden die grundlegenden systemischen Transformationshemmnisse und Möglichkeiten zu ihrer Überwindung auf dem Weg zu einer Green Economy analysiert und auf Basis eines ausführlichen Hintergrundpapiers zu fünf Thesenblöcken durch das PtJ-Team zusammengefasst. Im Rahmen eines Fachworkshops mit Experten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft wurden diese Thesen kritisch hinterfragt und diskutiert. Die Beiträge zu diesem Workshop und die Ergebnisse der Analyse werden in Kürze in Form eines Tagungsbandes auf der Internetseite des UBA zum Download bereitstehen.
Wie wichtig unsere Sinne für ein langes, erfolgreiches Arbeitsleben sind, erlebten die Auszubildenden der Firma SIMONA, einer der führenden Hersteller von Kunststoffhalbzeugen in Kirn, bei einer Veranstaltung der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord am internationalen Aktionstag gegen den Lärm am 24.04.2024. Ziel war es, die Auszubildenden für das Thema Lärm zu sensibilisieren und sie über die gesundheitlichen Risiken für das Gehör aufzuklären. Viele Menschen verbringen einen Großteil ihrer Zeit am Arbeitsplatz. Ist man dort dauerhaft Lärm ausgesetzt, ist es wichtig, Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Hier kommt die SGD Nord ins Spiel. Sie ist im nördlichen Rheinland-Pfalz für die Einhaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen zuständig. Heute stand der Lärmschutz der Auszubildenden bei der Firma SIMONA im Fokus. Dafür gaben die Mitarbeitenden der SGD Nord Tipps und Anregungen, um den bestmöglichen Gehörschutz zu erzielen. Der Gewerbearzt der SGD Nord erläuterte die Funktionsweise des menschlichen Gehörs und wie dieses durch Lärm geschädigt wird. Spannend wurde es, als die Auszubildenden die Möglichkeit hatten, vor Ort an einem Hörtest teilzunehmen. Auch wurden Lärmmessungen bei typischen Tätigkeiten der Auszubildenden durchgeführt. Bei den Messungen stellte sich heraus, dass kleine handgeführte Maschinen teilweise mehr Lärm verursachen können als große Anlagen. Die gemessenen Werte und die Lautstärke der Maschinen verglichen die Auszubildenden mit der Lautstärke typischer Freizeitsituationen, wie beispielsweise Rockkonzerte. In diesem Zusammenhang wurden auch die Vor- und Nachteile der verschiedenen persönlichen Schutzausrüstungen gegen Lärm erläutert. Bei der Firma SIMONA spielt der Schutz vor Gesundheitsschäden am Arbeitsplatz eine wichtige Rolle. So stellt sie durch gezielte Maßnahmen den Arbeitsschutz ihrer Mitarbeitenden sicher. Gleichzeitig beteiligt sie sich aktiv am Tag gegen den Lärm, um gemeinsam mit der SGD Nord über Lärmschutz am Arbeitsplatz aufzuklären und die Auszubildenden für das Thema zu sensibilisieren. So geht effektiver Lärmschutz Die wohl effektivste Maßnahme gegen Lärm ist die Bekämpfung der Lärmursache. Zunächst ist zu prüfen, ob es lärmärmere Arbeitsverfahren gibt. Eine geeignete organisatorische Schutzmaßnahme ist die räumliche Trennung von lauten und leisen Arbeitsplätzen. Sollten die Grenzwerte trotzdem überschritten werden, sind personenbezogene Maßnahmen erforderlich. Übersteigt der Lärm den unteren Auslösewert von 80 Dezibel, muss der Arbeitgeber den Beschäftigten einen geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen und arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen anbieten. Gleichzeitig hat der Beschäftigte den Gehörschutz ab 85 Dezibel (oberer Auslösewert) zu verwenden. Ab diesem Auslösewert ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge verpflichtend, um eine mögliche Lärmschwerhörigkeit zu vermeiden. Die SGD Nord kontrolliert die Einhaltung der Vorgaben und trägt auf diese Weise zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei.
Origin | Count |
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Bund | 105 |
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Type | Count |
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Förderprogramm | 98 |
Text | 27 |
Umweltprüfung | 6 |
unbekannt | 6 |
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