Das Projekt "Wirksamkeit von Absorberelementen in der Fleischverarbeitung" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung / Fleischerei-Berufsgenossenschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.Zielsetzung: In der fleischverarbeitenden Industrie ergeben sich für die Beschäftigten an vielen Arbeitsplätzen hohe Lärmbelastungen, z. B. im Schlachtbetrieb, an Kuttern, Clippern und Peelern. Selbst in Betrieben mit modernsten Maschinen nach dem Stand der Technik entstehen gehörgefährdende Lärmbelastungen. Da die Arbeitsräume in der Regel allseitig stark reflektierende Raumbegrenzungsflächen aufweisen, sollten sich hier durch raumakustisch wirksame Maßnahmen deutliche Pegelminderungen erreichen lassen, z. B. durch eine schallabsorbierende Belegung der Deckenfläche und ggf. von Wandflächen. Aus hygienischen Gründen kommen allerdings keine offenporigen Schallabsorber aus künstlichen Mineralfasern oder Schaumstoff in Betracht. Alle Materialien müssen sich mit Laugen schäumend reinigen und mit dem Hochdruckreiniger abspritzen lassen. Seit wenigen Jahren gibt es sogenannte mikroperforierte Schallabsorber, die sich z. B. aus Edelstahl, Acrylglas oder PVC herstellen lassen und eine entsprechende Reinigung erlauben. Die akustische Wirksamkeit dieser Materialien beruht darauf, dass der Luftschall bei Durchgang durch das perforierte Material mit vielen winzig kleinen Löchern von z. B. 0,1 bis 1 mm Durchmesser eine Dämpfung erfährt (viskose Reibung in den Löchern) und die Schallenergie in Wärme umgewandelt wird. Die mit diesem Material erreichbaren Lärmminderungserfolge sollen für den Bereich der Fleischwirtschaft untersucht werden. Neben den hier zunächst zu betrachtenden akustischen Aspekten sind dabei auch Fragen der Hygiene aufzugreifen, was in einem separaten Projekt des BGIA - Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung durchgeführt wird. Aktivitäten/Methoden: Da die Wirksamkeit von mikroperforierten Schallabsorbern von den geometrischen Parametern, wie Durchmesser und Anzahl der Bohrungen und dem Abstand zur Decke bzw. Wand abhängt, sollten sie gezielt für den Anwendungsfall ausgewählt werden. Deshalb ist im ersten Schritt der Untersuchung die akustische Situation in den betrachteten fleischverarbeitenden Betrieben zu analysieren. Dabei können größtenteils vorhandene Messdaten der Fleischerei-Berufsgenossenschaft verwendet werden. Die Materialhersteller sollten über die entsprechenden akustischen Eigenschaften der Materialien verfügen, um eine gezielte Auswahl zu ermöglichen. Damit lassen sich dann die erreichbaren Lärmminderungserfolge für einzelne Fleischereibetriebe berechnen. Sollten sich nach diesen Prognoserechnungen ausreichende Lärmminderungserfolge von mindestens 2 dB(A) ergeben, soll die Eignung der mikroperforierten Schallabsorber in einem Folgeprojekt in der betrieblichen Praxis untersucht werden. Dabei sind dann neben der akustischen Wirksamkeit auch Fragen der Hygiene zu untersuchen.
Das Projekt "Bestimmung von Schadstoffkonzentrationen (MAK-Werte) in Arbeitsraeumen" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg.
Das Projekt "Reduzierung der Schadstoffabgabe mit PCP-haltigen Impraegniermitteln behandeltem Holz" wird/wurde ausgeführt durch: Institut für Baubiologie Rosenheim GmbH.Millionen von Wohn- und Arbeitsraeumen, Schulen, landwirtschaftlichen Gebaeuden etc. sind mit pentachlorphenolhaltigen Holzschutzmitteln oder Lasuren behandelt worden; die Halbwertzeit von PCP liegt bei 7 Jahren. Durch chemische Absorption, Verdampfen (Erwaermen), Abschleifen etc. koennten Schaeden gemindert oder aufgehoben werden.
Das Projekt "Brandverhalten von Lithium-Ionen-Batteriesystemen und Brand-Schutz, Wirkung der Schadgase auf Menschen, BALSAM: Brandverhalten von Lithium-Ionen-Batteriesystemen und Brand-Schutz, Wirkung der Schadgase auf Menschen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Es wird/wurde ausgeführt durch: inuTech GmbH.
Das Projekt "EXIST-Forschungstransfer: IntFlow" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Berlin, Institut für Werkzeugmaschinen und Fabrikbetrieb, Fachgebiet Werkzeugmaschinen und Fertigungstechnik.
Zwei vom Klimaschutzministerium geförderte rheinland-pfälzische Holzbauprojekte unter den besten sechs Projekten mit dem Deutschen Ingenieurbaupreis ausgezeichnet – Produktionshalle von CLTech in Kaiserslautern erhält Nachwuchspreis – Werk- und Forschungshalle der RPTU ebenfalls ausgezeichnet „Für die Begrenzung des Klimawandels ist eine Bauwende unerlässlich. Gebäude und der Bausektor sind zusammen für etwa 40 Prozent der CO2-Emissionen weltweit verantwortlich. Wohn- und Arbeitsräume müssen nachhaltig für Mensch und Umwelt gestaltet sein. Wer mit Holz baut, spart CO2-intensive Baustoffe, wie Stahl und Beton ein. Das ist klimafreundlich und innovativ“, sagte Klimaschutzministerin Katrin Eder anlässlich der Prämierung zweier rheinland-pfälzischer Projekte mit dem Deutschen Ingenieurbaupreis. Die Verleihung fand am gestrigen Donnerstag in Berlin statt. Der Deutsche Ingenieurbaupreis wird vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und der Bundesingenieurkammer ausgelobt und vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung durchgeführt. Die Gesamtpreissumme beträgt 60.000 Euro. Das Siegerprojekt erhält 30.000 Euro. Weitere 30.000 Euro stehen für bis zu fünf Auszeichnungen à 4.000 Euro sowie für einen Nachwuchspreis in Höhe von 10.000 Euro zur Verfügung. Aus Rheinland-Pfalz wurden am gestrigen Abend zwei Projekte ausgezeichnet: Den mit 10.000 Euro dotierten Nachwuchspreis erhält in diesem Jahr die Produktionshalle von CLTech in Kaiserslautern. Die Werk- und Forschungshalle des Campus Diemerstein der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern Landau (RPTU) erhält eine der mit 4.000 Euro dotierten Auszeichnungen. Beide Projekte wurden durch das Klimabündnis Bauen von der Landesregierung finanziell unterstützt und in diesem Jahr bereits mit dem rheinland-pfälzischen Holzbaupreis prämiert. Mit der Forschungshalle des Campus Diemerstein entsteht mitten im Pfälzerwald unter der Projektleitung von Prof. Dr.-Ing. Jürgen Graf ein Campus der RPTU für innovativen und experimentellen Holzbau. Die mit demontierbaren Verbindungen kreislaufgerecht umgesetzte Werk- und Forschungshalle bildet den Auftakt. In der Produktionshalle von CLTech wiederum wurden die Erkenntnisse aus dem Forschungsprojekt „Laubhölzer im Baubereich“ der Hochschule Trier angewendet und weiterentwickelt. Unter der Leitung von Prof. Dr. Wieland Becker wurden im geförderten Forschungsprojekt die Potenziale von Eichenschwachholz für eine nachhaltige, hochwertigere Nutzung im Holzbau erforscht. „Mit unserer Förderung möchten wir die stoffliche Verwertung von unserem Holz weiter unterstützen und junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Kontakt mit dem Baustoff Holz bringen. Die Prämierung der von uns unterstützten Projekte mit dem Deutschen Ingenieurbaupreis zeigt, dass wir das Bauen mit Holz vorantreiben, dabei aber keineswegs auf dem Holzweg sind“, so Katrin Eder. Hintergrund Weitere Infos zum Klimabündnis Bauen Rheinland-Pfalz finden Sie unter: https://klimabuendnis-bauen.rlp.de Weitere Infos zur Forschungshalle des Campus Diemerstein finden Sie unter: https://klimabuendnis-bauen.rlp.de/klimafreundlich-bauen/projekte/umweltschutz-trifft-design-die-forschungshalle-des-campus-diemerstein Weitere Infos zum Forschungsprojekt „Laubhölzer im Baubereich“ von CL Tech finden Sie unter: https://klimabuendnis-bauen.rlp.de/klimafreundlich-bauen/projekte/laubhoelzer-im-baubereich Weitere Infos zum Deutschen Ingenieurbaupreis finden Sie unter: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Wettbewerbe/DeutscherIngenieurbaupreis/2024/verfahren.html
Wie kann ich Radon messen (lassen)? Radon -Messungen sind preiswert und unproblematisch. Besonders einfach ist der Einsatz passiver Radon -Detektoren. Das BfS stellt Adressen qualitätsgeprüfter Anbieter bereit, die Detektoren per Post versenden. Die Detektoren werden an verschiedenen Stellen in der Wohnung aufgestellt. Nach drei bis zwölf Monaten werden sie an den Anbieter zurückgeschickt, der sie auswertet und über die Ergebnisse informiert. Zeichnung eines Radonmessgeräts Wie hoch die Konzentration von Radon in einem Gebäude ist, wird durch viele äußere und innere Faktoren – wie zum Beispiel Witterungsverhältnisse und Lüftungsverhalten der Bewohner - beeinflusst. Eine verlässliche Aussage zur Radon -Konzentration ist nur mit einer Messung möglich. Radon -Messungen sind preiswert und unproblematisch. Gemessen werden sollte, wie hoch die Radon -Konzentration in den wichtigsten Aufenthaltsräumen in einem Jahr durchschnittlich ist ("Jahresmittelwerte"). Mit den wichtigsten Aufenthaltsräumen sind die Räume gemeint, in denen sich die Bewohner*innen oder Nutzer*innen des Gebäudes üblicherweise am längsten aufhalten – zum Beispiel Wohnzimmer, Schlafzimmer, Wohn- und Essdielen, Arbeitsräume. Handelsübliche Messgeräte können in Aufenthaltsräumen problemlos eingesetzt werden und stören nicht. Wichtig ist, dass die Bewohner*innen die Art und Weise, wie sie den Raum üblicherweise nutzen und belüften, nicht verändern. Passive Messgeräte Am einfachsten lässt sich die Radon -Konzentration in der Raumluft mit einem so genannten passiven Detektor ("Kernspurdosimeter") messen. Passive Detektoren sind kleine Plastikbehälter, die keinen Strom benötigen, weder Licht noch Geräusche aussenden, sondern lediglich ausgelegt werden. Mithilfe von passiven Detektoren können Radon -Konzentrationen von 15 bis über 5.000 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft bestimmt werden. Aktive (elektrische) Messgeräte Neben der Langzeitmessung mit passiven Detektoren sind auch Kurzzeitmessungen mit aktiven (elektrischen) Messgeräten möglich. Diese Messgeräte werden nur für wenige Minuten bis Tage eingesetzt und zeigen den Messwert direkt in einem Display an. Durch die kurze Messdauer zeigen sie lediglich eine Momentaufnahme der Radon -Konzentration im Gebäude an und ermöglichen keine verlässlichen Aussagen zur langfristigen Radon -Belastung der Bewohner und Nutzer eines Gebäudes. Sie eignen sich jedoch gut, um einen ersten Überblick über die Radon -Konzentration in einem Gebäude zu erhalten (so genanntes "Screening") oder Stellen zu identifizieren, an denen Radon in ein Gebäude eindringt (so genanntes "Sniffing"). Medien zum Thema Broschüren und Video downloaden : zum Download: Radon - ein kaum wahrgenommenes Risiko (PDF, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) … PDF 3 MB Broschüre Radon - ein kaum wahrgenommenes Risiko downloaden : zum Download: Radon in Innenräumen (PDF, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) … PDF 853 KB Broschüre Radon in Innenräumen Video Radon Zu viel Radon im Haus kann Lungenkrebs verursachen. Aber woher weiß ich, ob ich betroffen bin? Wie kann ich es messen? Was kann ich gegen zu viel Radon tun? mehr anzeigen Stand: 25.11.2024 Ionisierende Strahlung Häufige Fragen Was ist Radon? Wie breitet sich Radon aus und wie gelangt es in Häuser? Welche Radon-Konzentrationen treten in Häusern auf? Alle Fragen
§ 13 Verhaltenspflichten (1) Der Eigentümer eines Schiffes, das die Bundesflagge führt, hat dafür zu sorgen, dass nach Seeunfällen, nach § 7 Absatz 2 der Verordnung über die Sicherung der Seefahrt meldepflichtigen Ereignissen oder nach wesentlichen Veränderungen am Schiff oder seiner Ausrüstung, die den - auch im Bauzustand - zugelassenen Zustand und insbesondere offenkundig die Wirksamkeit oder die Betriebssicherheit beeinträchtigen, die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation unverzüglich davon unterrichtet wird, die sachgemäße Instandsetzung unverzüglich veranlasst wird, zur Wahrung der Zulassung der beeinträchtigungsfreie zugelassene Zustand unverzüglich wiederhergestellt wird und die Wiederherstellung des beeinträchtigungsfreien zugelassenen Zustands der zuständigen Behörde unverzüglich nachgewiesen wird, auf der Brücke stets folgende Unterlagen vorhanden sind: die für die jeweilige Seereise erforderlichen amtlichen Ausgaben von Seekarten und Seebüchern im Sinne von Abschnitt C.I.4 der Anlage 1; bei Sportbooten im Sinne der Sportbootführerscheinverordnung-See genügt es, wenn an Bord nichtamtliche Ausgaben mitgeführt werden, die von der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation herausgegebenen amtlichen Ausgaben der Schiffssicherheitsvorschriften und des Schiffssicherheitshandbuchs, der Schautafeln mit der Darstellung von Manövrierinformationen und Lotsenversetzeinrichtungen sowie auf Fahrgastschiffen die Listen der Fahrtbeschränkungen; das gilt nicht für Schiffe in der Kleinen Hochseefischerei, in der Küstenfischerei und in der Wattfahrt, für Sportboote im Sinne der Sportbootführerscheinverordnung-See sowie für die in § 6 ausdrücklich genannten Schiffe, soweit in Anlage 1a nichts anderes bestimmt ist, die vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie herausgegebenen Nachrichten für Seefahrer des laufenden und der zwei vorangegangenen Jahre bei Reiseantritt; das gilt nicht für Sportboote im Sinne der Sportbootführerscheinverordnung-See sowie für Schiffe in der Küstenfischerei und in der Wattfahrt, auf Schiffen, die von den Anforderungen nach den Buchstaben b und c ausgenommen sind, die für die jeweiligen Schiffe im Verzeichnis des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie aufgeführten Veröffentlichungen, Seetagebücher mitgeführt und nach Maßgabe des Abschnitts B II Nummer 6 der Anlage 1 aufbewahrt werden. in den Fällen des § 9 Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 und Absatz 5 ein gültiges Schiffssicherheitszeugnis oder eine gültige Bescheinigung mitgeführt wird und sich Einrichtungen und Ausrüstungsgegenstände nach Maßgabe der Eintragungen im Sicherheitszeugnis an Bord und in einem ordnungsgemäßen, funktionsfähigen und zugelassenen Zustand befinden. (2) Der Schiffsführer eines Schiffes, das die Bundesflagge führt, hat dafür zu sorgen, dass ein amtlich festgelegter Mindesfreibord des Schiffes nicht unterschritten wird; dies gilt nicht in einem Hafen zwischen der Eingangs- und Ausgangsabfertigung, soweit der Verschlusszustand des Schiffes dies zulässt, das Schiff nur so beladen ist, dass die nach den Stabilitätsunterlagen erforderliche Mindeststabilität nicht unterschritten wird, Decksladungen so gestaut sind, dass Öffnungen im Bereich der Ladung, die als Zugang zu den Besatzungsunterkünften, dem Maschinenraum und allen sonstigen zum Betrieb des Schiffes erforderlichen Arbeitsräumen oder als Fluchtweg dienen, ordnungsgemäß geschlossen werden können, gegen das Eindringen von Wasser gesichert sind und zugänglich bleiben, auf Schiffen nach Kapitel V Regel 22 der Anlage zu dem Übereinkommen, das in Abschnitt A.I der Anlage zum Schiffssicherheitsgesetz aufgeführt ist, die dort vorgeschriebenen Anforderungen an die Sicht eingehalten werden, auf einem Schiff, das mit einem automatischen Schiffsidentifizierungssystem ( AIS ) ausgerüstet ist, dieses zu jeder Zeit ordnungsgemäß in Betrieb gehalten wird entsprechend dem Kapitel V Regel 19.2.4 der Anlage zum SOLAS -Übereinkommen, das in Abschnitt A.I der Anlage zum Schiffssicherheitsgesetz aufgeführt ist, sowie entsprechend den von der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation in ihrer Entschließung A.1106(29) vom 14. Dezember 2015 ( VkBl. 2022 Seite 576) festgelegten Richtlinien, indem sichergestellt wird, dass das AIS im Normalbetrieb entsprechend den einleitend genannten Vorschriften ständig auf der hohen Nennleistungsstufe eingeschaltet ist, unbeschadet der Meldepflicht nach § 58 Absatz 3 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung vollständig die AIS-Daten sendet und die niedrige Nennleistungsstufe nur eingestellt ist, wenn für die UKW -Seefunkanlage eine Absenkung der Sendeleistung auf 1 Watt erlaubt ist. auf einer Decksladung Laufplanken und Schutzgeländer oder Strecktaue als wirksame Schutzvorkehrung für die Besatzung angebracht sind, wenn auf oder unter Deck kein geeigneter Verkehrsgang vorhanden ist, auf Schiffen, denen ein Holzfreibord erteilt worden ist, zusätzlich zu den Erfordernissen nach den Nummern 3 und 5 auf jeder Seite der Decksladung bis zur Höhe von mindestens 1 m über der Ladung Schutzgeländer oder Strecktaue in senkrechtem Abstand von höchstens 0,33 m angebracht sind, vorbehaltlich der für Binnenschiffe auf den Wasserstraßen der Zonen 1 und 2 nach Anhang I der Binnenschiffsuntersuchungsordnung geltenden Sonderregelungen Ladeluken vor Antritt der Fahrt wetterdicht geschlossen werden und während der Fahrt verschlossen bleiben, soweit sie nicht bei ruhigem Wetter, insbesondere wegen Arbeiten unter Deck oder wegen der Art der Ladung, vorübergehend geöffnet werden, Getreide auf einem Schiff von mindestens 6,50 m Breite als Schüttgutladung nur befördert wird, wenn dafür eine Genehmigung nach Kapitel VI Regel 9 der Anlage zu dem Übereinkommen, das in Abschnitt A.I der Anlage zum Schiffssicherheitsgesetz aufgeführt ist, vorliegt, ausreichende Vorkehrungen für den Wachdienst im Sinne der Regel VIII/2 Absatz 2 der Anlage zum STCW -Übereinkommen getroffen werden, die amtlich zulässige Anzahl von Personen, die von dem Schiff befördert werden dürfen, nicht überschritten wird, die Seetagebücher mitgeführt werden und im Schiffstagebuch über alle Vorkommnisse an Bord, die für die Sicherheit in der Seefahrt einschließlich des Umweltschutzes auf See und des Arbeitsschutzes von besonderer Bedeutung sind, unverzüglich durch geeignete Eintragungen berichtet wird unter Beachtung der nach Abschnitt B.II Nummer 7 der Anlage 1 veröffentlichten Liste der eintragungspflichtigen Vorgänge, das nach § 9 Absatz 3 vorgeschriebene Sicherheitszeugnis, die nach Anlage 4 in Verbindung mit § 9 Absatz 3 ausgestellte besondere Bescheinigung für Ro-Ro -Fahrgastschiffe oder die nach § 9 Absatz 5 ausgestellte Bescheinigung mitgeführt und auf Verlangen einer zuständigen Behörde vorgelegt wird und auf Fahrzeugen, für die Schiffssicherheitszeugnisse für verschiedene Verwendungszwecke ausgestellt worden sind, zu Beginn einer jeden Reise jede Änderung des Nutzungszwecks des Fahrzeugs im Schiffstagebuch eingetragen wird. (2a) Schiffsführer eines Schiffes im öffentlichen Dienst sind von der Verhaltenspflicht nach Absatz 2 Nummer 4a befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist. (3) Der verantwortliche nautische Wachoffizier eines Schiffes, das die Bundeflagge führt, hat dafür zu sorgen, dass das Ruder bei hoher Verkehrsdichte, bei verminderter Sicht oder wenn es die Bauart des Schiffes, dessen Beladung oder besondere Umstände erfordern, mit einem geeigneten Rudergänger besetzt ist und bei Benutzung der Selbststeueranlage sichergestellt ist, dass erforderlichenfalls sofort auf Handsteuerung unter seiner Aufsicht übergegangen werden kann und insbesondere bei der Fahrt im Revier sich ein Rudergänger in der Nähe des Ruders aufhält, dafür zu sorgen, dass der Ausguck bei der Fahrt im Revier sowie von der Zeit vom Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang mit einer geeigneten Person besetzt ist, die Ausführung der Ruder- und Maschinenkommandos und des Ankermanövers zu überwachen, im Sinne der Regel Teil A Kapitel VIII/2 Nummer 25 des Anhangs der Anlage zum STCW-Übereinkommen den gesteuerten Kurs, die Position und die Geschwindigkeit des Schiffes in kurzen, der jeweiligen Verkehrssituation angepassten Zeitabständen zu überprüfen und dabei die vorgeschriebenen und verfügbaren Navigationshilfen zu verwenden; dies gilt auch, wenn das Schiff unter Lotsenberatung steht. (4) Der Leiter der Maschinenanlage eines Schiffes, das die Bundesflagge führt, hat dafür zu sorgen, dass in Absprache mit dem Schiffsführer ein sicherer technischer Wachdienst im Sinne der Regel Teil A Kapitel VIII/2 Nummer 53 des Anhangs der Anlage zum STCW-Übereinkommen besteht. (4a) Bei einer Seefunkstelle auf einem Schiff, das die Bundesflagge führt, darf mobilen Seefunkdienst oder mobilen Seefunkdienst über Satelliten nur ausüben, wer einen für die Funkstelle ausreichenden gültigen Befähigungsnachweis nach Anlage 3 besitzt. Ein Befähigungsnachweis ist gültig und ausreichend, wenn er im Sinne der Verordnung über Seefunkzeugnisse oder dieser Verordnung als ausreichend ausgestellt oder anerkannt worden ist und fortbesteht. Bis zum 31. Dezember 2002 gilt die Verordnung über Seefunkzeugnisse entsprechend für Funkstellen auf Schiffen unter der Bundesflagge, die nicht Kauffahrteischiffe sind. Der Deutsche Motoryachtverband und der Deutsche Segler-Verband werden beauftragt, vom 01. Januar 2003 an nach Maßgabe dieser Verordnung über Anträge auf Zulassung zur Prüfung zum Erwerb von Funkbetriebszeugnissen für Seefunkstellen auf Sportfahrzeugen zu entscheiden, die Prüfungen abzunehmen, bei Bestehen der Prüfung die genannten Zeugnisse zu erteilen, in bestimmten Fällen die genannten Zeugnisse zu entziehen sowie die Kosten zu erheben. (5) Die Beachtung von Anordnungen und Auflagen im Sinne des § 10 Absatz 1 sowie die Verhaltenspflichten nach Absatz 2, ausgenommen die Nummern 5, 6, 9, 10 und 11, gelten auch in Bezug auf Schiffe unter einer ausländischen Flagge nach Maßgabe des § 2 des Schiffssicherheitsgesetzes. (6) Die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation kann von den Verhaltenspflichten in Absatz 2 Nummer 9 und Absatz 3 Nummer 1 und 2 bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach Maßgabe des § 7 Absatz 1 Ausnahmen zulassen. Stand: 30. November 2024
Die Schülerinnen und Schüler der Carlo-Schmid-Oberschule legen ein vorbildliches Engagement im Klima- und Ressourcenschutz an den Tag. Die Spandauer integrierte Sekundarschule konnte bereits bei mehreren Wettbewerben im Umwelt- und Klimaschutzbereich überzeugen. Schülerfirmen Carlos Green Paper Shop und Schmids Druck Studio Besonderes Highlight in Sachen Klimaschutz sind zweifelsohne die beiden Schülerfirmen an der Carlo-Schmid-Oberschule. Im Carlos Green Paper Shop verkaufen Schülerinnen und Schüler umweltfreundliches Schulmaterial, welches beispielsweise mit dem Blauen Umweltengel ausgezeichnet wurde. Die zweite Schülerfirma der Oberschule bietet fair hergestellte, ökologische Textilien an, die vor Ort bedruckt werden. Darüber hinaus können Schülerinnen und Schüler bei Schmids Druck Büro Tassen, Thermobecher, Brotboxen und ähnliche Gegenstände durch Sublimationsdruck verschönern lassen. Durch die Veredelung werden Objekte, welche andernfalls im Abfall landen würden, wieder attraktiv und erhalten so ein längeres Leben. Auf diesem Weg leistet die Schülerfirma unter anderem einen Beitrag zur Abfallvermeidung. Da Schülerfirmen von Jugendlichen für Jugendliche betrieben werden, eignen sie sich hervorragend als Multiplikationsstätten auf Augenhöhe. Die Schülerinnen und Schüler werden von Gleichaltrigen auf die Bedeutung des Klimaschutzes im Alltag hingewiesen und zum Nachdenken animiert. Mit den eigenen Händen etwas für die Natur und Artenvielfalt erschaffen: Das Schulgelände bietet den Jugendlichen der Carlo-Schmid-Oberschule diverse Möglichkeiten, sich in und für die Natur zu engagieren. Wer sich für die Biodiversität in der Großstadt einsetzen möchte kann etwa bei der Pflege des Schulgartens aktiv werden, die Bewohner des Aquariums oder Terrariums umsorgen, sich in der AG Imkerei engagieren, im Rahmen der AG Carlos Klimaschützer Früchte auf der Streuobstwiese ernten und weiterverarbeiten oder einfach nur das Leben der Kleinstlebewesen im Insektenhotel oder der verschiedenen Vogelarten in der speziell angelegten Totholzecke beobachten. Auch die künstlerische Auseinandersetzung mit der Natur ist im Schulgarten der Carlo-Schmid-Oberschule möglich – etwa durch das basteln nachhaltiger Kunstobjekte aus Naturmaterialien. Die Naturverbundenheit der Jugendlichen sowie die Auseinandersetzung mit Klimathematiken wird an der Oberschule ferner durch zielgerichtete Ausflüge und Exkursionen verstärkt. In der Vergangenheit konnten die Schülerinnen und Schüler beispielsweise bei Kanutouren oder Waldläufen komplett in die Natur eintauchen. Bei Forschungsausflügen stehen hingegen wissenschaftliche Methoden im Fokus: Die Jugendlichen untersuchten beispielsweise die Pflanzenwelt im „gläsernen Labor“ auf dem Campus Berlin Buch. In jährlich stattfindenden Projektwochen befassen sich die Schülerinnen und Schüler intensiv mit einem bestimmten Aspekt des Klimawandels und -schutzes. Von Abfallmanagement über Förderung der Biodiversität hin zur Relevanz von Nahrungsmittel im globalen Kontext nähern sich die Jugendlichen der Thematik von verschiedenen, breit gefächerten Ansätzen. Darüber hinaus stellen die Lehrkräfte im Unterricht immer wieder Bezüge zu aktuellen Klimaschutzthemen her. Im Rahmen eines Erasmus-Schüleraustausches beschäftigten sich die Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit Jugendlichen aus Italien, Spanien und Griechenland mit den Global Goals der Agenda 2030. Wie tief der Umwelt- und Klimaschutzgedanke in der Schülerschaft der Carlo-Schmid-Oberschule verankert ist zeigt sich exemplarisch an der Wahl des Mottos für das Sommerfest 2019: Aus alt mach neu. Der Tag stand ganz im Zeichen des Upcyclings und die verschiedenen Stände der Schülerinnen und Schüler zeugten vor großer Kreativität im Umgang mit vermeintlichen Abfall. Trinkwasserspender | Umweltfreundliches Schulmaterial | Recycling | Upcycling | Schulgarten | Biodiversität | Grünes Klassenzimmer | Umweltfreundliche Klassenfahrten | Schulprogramm | Projekte Über 1.000 Schülerinnen und Schüler besuchen derzeit die integrierte Sekundarschule mit gymnasialer Oberstufe in Spandau. Betreut werden sie von 123 Lehrkräften, Sozialarbeiterinnen und Erziehern. Die Oberschule wird als Ganztagsschule in teilgebundener Form geführt. Die Schule ist nach dem Politiker und Staatsrechtler Carlo Schmid benannt, welcher sich im ganz besonderen Maße für die europäische Integration einsetzte. Gemäß dessen Äußerung „Du wirst dich darauf einrichten müssen, mit Menschen auszukommen, die anders denken als du selbst, und du darfst nicht versuchen sie zu vergewaltigen oder zu betrügen, um sie zu deiner Meinung zu bekehren“ legt die Oberschule einen besonderen Wert auf gegenseitige Achtung und Toleranz, Verständnis, Rücksichtnahme und Geduld. Die Schülerinnen und Schüler lernen, dass sie den Lebens- und Arbeitsraum Schule mit unterschiedlichen Grundvoraussetzungen betreten, ihn jedoch gemeinsam gestalten. Verbraucherschule Silber 2019/20 1. Platz beim Start-Green@School Award Gütesiegel Berliner Klimaschule Bild: motortion/Depositphotos.com Weitere engagierte Schulen in Spandau Übersicht: Diese Spandauer Schulen engagieren sich besonders im Klima- und Umweltschutz. Weitere Informationen Bild: Goodluz/Depositphotos.com Handlungsfelder Ressourcenschutz, Nachhaltigkeit, Klimabildung: In diesen Bereichen engagieren sich Schülerinnen und Schüler aller Altersgruppen für nachhaltige Verbesserungen im Klimaschutz. Weitere Informationen
Besseres Raumklima durch Pflanzen? – MKUEM-Büros als „Versuchslabor“ – Klimaschutzministerium fördert PhytoSan-Projekt der Hochschule Trier mit rund 90.000 Euro „Das Thema Hitzebelastung und Arbeitsschutz ist allgegenwärtig. Denn der Klimawandel beschert uns vermehrt heiße und schwüle Tage, die eine körperliche Belastung auch bei der Arbeit in Büroräumen darstellen. Mit dem Projekt PhytoSan der Hochschule Trier fördern wir ein innovatives und spannendes Experiment im Bereich der Phytosanierung. In den Räumlichkeiten des Klimaschutzministeriums in Mainz als Forschungsstätte wird dabei der Frage nachgegangen, ob es gelingen kann, durch geeignete Pflanzen das Raumklima in den Büros nachhaltig zu verbessern“, sagte Klimaschutzstaatssekretär Michael Hauer heute in Trier. Dort überreichte er einen Förderbescheid des Ministeriums über 90.565 Euro an Prof. Dr. Georg Rock, Projektleiter und Prodekan am Fachbereich Informatik an der Hochschule Trier. Phytosanierung bezeichnet allgemein eine Methode zur Reinigung verschmutzter Böden, Gewässer und Luft mithilfe von Pflanzen, die Schadstoffe aufnehmen, abbauen und speichern können. Um den Effekt messen zu können, den die Pflanzen auf die Raumluft haben, werden bei dem anstehenden zwölfmonatigen PhytoSan-Projekt im Klimaschutzministerium insgesamt acht „Zwillingsbüros“ – zwei gleichgroße Büros in unmittelbarer Nähe und auf der gleichen Fensterseite – mit einer Sensortechnik ausgestattet. Ein „Zwillingsbüro“ wird mit ausgewählten Pflanzen ausgestattet, das zweite „Zwillingsbüro“ muss zur Vergleichsmessung pflanzenfrei sein. Nach einem halben Jahr werden die Pflanzen in den beiden Zwillingsbüros getauscht, sodass der Effekt der Phytosanierung analysiert werden kann. Die vom Fachbereich Informatik eigens entwickelten und eingesetzten Sensorboxen, die auch Temperatur, relative Luftfeuchtigkeit und Feinstaub messen, zeigen mittels LED-Licht an, wann die CO2-Konzentration im Büro steigt und zur Verbesserung des Raumklimas und der Konzentrationsfähigkeit gelüftet werden sollte. „Durch den sicheren Einsatz unserer Sensorboxen werden kontinuierlich Daten zur Luftqualität erfasst und visualisiert. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit die subjektiven Eindrücke der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinsichtlich ihres Wohlbefindens zu dokumentieren. Das Zusammenführen dieser Daten in der abschließend geplanten Datenanalyse könnte zeigen, wie einfach und kostengünstig Pflanzen zur Verbesserung des Raumklimas beitragen können. Die Ergebnisse dieses Projekts werden wertvolle Erkenntnisse liefern, die sowohl für die Gestaltung zukünftiger Arbeitsumgebungen als auch für nachhaltige Praktiken von Bedeutung sein könnten“, erläuterte Projektleiter Prof. Dr. Georg Rock. „Wir haben eine Fürsorgepflicht gegenüber unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, damit diese sich in den Büros wohlfühlen und motiviert ihre Arbeit wahrnehmen können. Wir alle haben die Hoffnung, dass das Projekt PhytoSan dazu beitragen wird, eine kostengünstige, energieeffiziente und nachhaltige Lösung für die Verbesserung des Raumklimas in den Arbeitsräumen zu entwickeln. Lösungen, die über kurz oder lang auch allen anderen Beschäftigten in Büros zugutekommen“, so Michael Hauer.
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