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Ernaehrungsphysiologisch wichtige Inhaltsstoffe von Obst und Gemuese und deren Veraenderungen durch Kulturmassnahmen und oekologische Faktoren

Das Projekt "Ernaehrungsphysiologisch wichtige Inhaltsstoffe von Obst und Gemuese und deren Veraenderungen durch Kulturmassnahmen und oekologische Faktoren" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hohenheim, Fakultät III Agrarwissenschaften I, Institut für Obst-, Gemüse- und Weinbau.An wichtigen Inhaltsstoffen werden gegenwaertig Geschmacks- incl. Aromastoffe in Verbindung mit der Witterung qualitativ und ihre Beteiligung bei der Fruchtreife am Baum und bei der Lagerung quantitativ bestimmt. Weiterhin werden Versuche unternommen, um zu klaeren, ob sich ein optimaler Reifezeitpunkt durch bestimmte Veraenderungen der Aromastoffe charakterisieren laesst. Fruehere Versuche haben gezeigt, dass eine Minimumwaermegrenze von 170 cal/ Quadratzentimeter in den beiden Monaten Sept. und Okt. nur wenig unterschritten werden darf. Die teils noch in Arbeit befindlichen Untersuchungen erstrecken sich auf Fragen der Qualitaet incl. Aromabildung waehrend der Lagerzeit. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt ist die Sortenvergleichspruefung fuer neue Apfel-, Birnen- und Erdbeersorten, wobei die Aromazusammensetzung und -bildung geklaert werden soll. Der Einfluss von Unterlagen auf die Geschmacks- und Qualitaetsbildung der Fruechte. Ob die Unterlage einen Einfluss auf die Ausbildung biologischer Qualitaetamerkmale ausuebt.

Entwicklung einer Anbaumethode fuer gelben Enzian (Gentiana luteal.)

Das Projekt "Entwicklung einer Anbaumethode fuer gelben Enzian (Gentiana luteal.)" wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität München, Lehrstuhl für Gemüsebau.Die Bedarfsdeckung der Pharma- und Getraenkeindustrie mit Enzianwurzeln wird durch den Naturschutz schwieriger, ausserdem genuegen die heterogenen Sammeldrogen zum Teil nur ungenuegend der Arzneimittelgesetzgebung. Es soll daher ein wirtschaftliches Verfahren entwickelt werden, das qualitativ einheitliches Material (Zucker, Bitterstoffe, Aromastoffe) gewaehrleistet. Dabei werden oekologische und oekonomische Gesichtspunkte beruecksichtigt.

Photochemie grosstechnischer Nitroverbindungen (Riechstoffe, Herbizide)

Das Projekt "Photochemie grosstechnischer Nitroverbindungen (Riechstoffe, Herbizide)" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Duisburg, Fachbereich 6, Fachgebiet Organische Chemie.Es geht darum, MG-Mengen definierter Photo-Abbauprodukte technischer Nitro-Aromaten zu erhalten und diese zu charakterisieren und zu identifizieren. Hierzu werden die gereinigten Ausgangsstoffe unter Bedingungen, die den natuerlichen weitestgehend angepasst sind, belichtet. Die Rohphotolysate werden chromatographisch aufgetrennt und die isolierten Reinsubstanzen identifiziert. Ziel ist jeweils die Kenntnis der Abbauraten und der Abbaumechanismen.

Aromaforschung der Nahrungsmittel

Das Projekt "Aromaforschung der Nahrungsmittel" wird/wurde ausgeführt durch: Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und Lebensmittelforschung.Vergleichende Studien zwischen dem Aroma natuerlicher Nahrungsmittel und synthetischen Kompositionen. Ziel: eindeutige Unterscheidungsmoeglichkeit zwischen diesen beiden Klassen, Ausarbeitung von routinemaessig anwendbaren Aufarbeitungsmethoden der diversen Urproben.

Charakterisierung organischer Massenströme zur potentiellen Nutzbarmachung enthaltener Wertstoffe, TP2: Extraktionsansätze

Das Projekt "Charakterisierung organischer Massenströme zur potentiellen Nutzbarmachung enthaltener Wertstoffe, TP2: Extraktionsansätze" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Phytowelt GreenTechnologies GmbH.

RUBIN: VP4 - Verarbeitungsverfahren für bio-basierte PBS-Werkstoffe, TP4.3: Erforschung der Blasfolienverarbeitung von biobasierten PBS-Werkstoffen

Das Projekt "RUBIN: VP4 - Verarbeitungsverfahren für bio-basierte PBS-Werkstoffe, TP4.3: Erforschung der Blasfolienverarbeitung von biobasierten PBS-Werkstoffen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Es wird/wurde ausgeführt durch: POLIFILM EXTRUSION GmbH.

LUA-Bilanz Weinüberwachung 2023

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ WEINÜBERWACHUNG Ergebnisse von Kontrollen und Untersuchungen der rheinland-pfälzischen Weinüberwachung 2023 © Eberhard / AdobeStock Schäden beim Menschen hätten auslösen können, im Jahr 2023 nicht festgestellt wurden. Schwierige Wetterbedingungen und neue rechtli- che Regelungen stellten Weinerzeuger und Wein- überwachung im vergangenen Jahr gleicherma- ßen vor Herausforderungen. Dennoch blieb die Zahl von Kontrollen, Untersuchungen und Bean- standungen durch das Landesuntersuchungsamt (LUA) weitgehend konstant. Auch im Jahr 2023 verzeichneten die Fachleute der Weinüberwa- chung in Rheinland-Pfalz viele Kennzeichnungs- fehler, aber auch einige schwerwiegende Verstöße gegen das Weinrecht.Frühe Rebsorten faulten rasch Rheinland-Pfalz ist das größte Weinbau treiben- de Bundesland, weshalb die Weinüberwachung hier eine besondere Bedeutung hat. Um die red- lich arbeitenden Winzer und Kellereien vor den schwarzen Schafen der Branche zu schützen, ha- ben die Fachleute des LUA im Jahr 2023 knapp 4.131 Kontrollen vor Ort durchgeführt und 3.734 Proben untersucht. Die weit überwiegende An- zahl der Beanstandungen bezog sich allerdings auf die Kennzeichnung: Häufige Mängel sind dabei ein falsch angegebener Alkoholgehalt, unzutref- fende Geschmacksangaben (zum Beispiel trocken oder halbtrocken), unzutreffende Rebsortenan- gaben oder unzureichende Hinweise auf Allergie auslösende Stoffe. Nicht immer ist dabei von vor- sätzlichen Vergehen auszugehen: Die sich stän- dig ändernden und teils komplizierten Kennzeich- nungsvorschriften lassen auch gutwillige Winzer bisweilen den Überblick verlieren. Aber das LUA deckt auch immer wieder schwer- wiegende Täuschungen und echte Verfälschungen auf. Hier muss von vorsätzlichem Handeln ausge- gangen werden, das der gesamten Branche scha- det. 2023 fielen insgesamt 57 Proben (1,5 Pro- zent) in- und ausländischer Weinerzeugnisse auf wegen Grenzwertverstößen oder unzulässigen Weinbehandlungen wie etwa durch die verbo- tene Zugabe von künstlichen Aromastoffen. Der Gesetzgeber zieht hier aus gesundheitlichen und qualitativen Gründen klare Grenzen. Umso erfreu- licher ist es, dass Verstöße, die gesundheitliche 2 Die Weinernte im Jahr 2023 war von extremen Wetterbedingungen geprägt. Ein zu nasses Früh- jahr führte zu Mehltauinfektionen, dann kam ein sehr trockener und warmer, langer Sommer – auch Anfang September herrschten noch Tempe- raturen von 30 Grad. Dieses Wetter, kombiniert mit Regen kurz vor der Ernte, verursachte rasche Fäulnis bei früh reifenden Sorten wie Burgundern und Probleme durch die Kirschessigfliege bei den roten Rebsorten. Die Weinlese begann früher als erwartet und der Lesezeitraum war ungewöhnlich kurz. Dies bedeutete für die Weinkontrolleure ge- zieltes und schlagkräftiges Vorgehen bei den Kon- trollen. Für die Winzer hatte das Wetter negative Folgen: Partien wurden bereits im Herbst verwor- fen und nicht weiterverarbeitet. Alkoholfreier Wein ist im Trend Noch ist der Marktanteil gering, doch alkoholfreie Weine sind im Kommen. Immer mehr Winzer und Kellereien nehmen die alkoholfreien Alternativen in ihr Sortiment auf. Entalkoholisierte und teilwei- se entalkoholisierte Weine fallen auch unter die weinrechtlichen Vorschriften, die zum Jahresende 2021 durch die Änderung der EU-Agrarmarktord- nung in Kraft getreten sind. Zwischenzeitlich ist im nationalen Recht auch die Weinverordnung ge- ändert worden. Diese grundlegenden Neuerungen sind mit einem erhöhten Arbeitsaufwand verbun- den und haben das Arbeitsfeld von Weinkontrolle und Weinchemie deutlich erweitert. mit dem Smartphone gescannt werden und führt auf eine neutrale Seite, die keine Informationen zu Verkaufs- oder Vermarktungszwecken anzeigt und keine Nutzerdaten erhebt. Diese grundlegen- den Neuerungen verlangten von den Weinkontrol- leurinnen und Weinkontrolleuren des LUA einen hohen Bedarf an Fortbildung, um ihr Wissen über die Kennzeichnungsregeln auf den neusten Stand zu bringen. Die Folge ist ein erhöhter Zeitaufwand bei den Kontrollen vor Ort, um diese Neuerungen umzusetzen und mit dem nötigen Augenmaß zu begleiten. Vorsatz oder Verschleppung? Aroma in inländischen Bioweinen Bei einer sensorischen Prüfung fiel ein rheinhessi- scher Grauburgunder wegen einer starken wein- fremden Aromatisierung auf. Dieser Wein so- wie weitere Erzeugnisse des pfälzischen Betriebes wurden im LUA chemisch-analytisch untersucht. Ergebnis: Insgesamt wurden vier Weine wegen weinfremder Aromastoffe natürlicher Herkunft beanstandet. Der Herstellerbetrieb füllt neben Wein und Perl- wein auch aromatisierte weinhaltige Getränke ab - sowohl für den eigenen Betrieb als auch als Lohnabfüller. Die Ursache für die im Wein festge- stellten weinfremden Aromastoffe konnte nicht geklärt werden. Künftig muss der Betrieb jedoch den „Leitfaden der guten fachlichen Praxis zur Verhinderung von technisch vermeidbaren Aro- maverschleppungen bei Wein“ beachten und ver- änderte die Abläufe während der Abfüllung. So gibt es jetzt zum Beispiel separate Schläuche und eigene Tanks für aromatisierte Getränke. Wein braucht jetzt Nährwertdeklaration Es dürfte vielen Verbraucherinnen und Verbrau- chern noch gar nicht aufgefallen sein: Sämtliche Weinerzeugnisse, die nach dem 08.12.2023 her- gestellt wurden, brauchen nun eine Nährwertde- klaration und ein Zutatenverzeichnis auf dem Eti- kett. Weil der Platz dort begrenzt ist, befindet sich auf vielen Etiketten nun ein QR-Code. Der kann Nicht rechtens: Biowein mit Sorbinsäure konserviert Im Rahmen der Lebensmittelüberwachung eines benachbarten Bundeslandes wurde ein in Rhein- land-Pfalz abgefüllter Wein durch Beprobung im Einzelhandel auffällig. Dieser biologisch erzeug- te argentinische Wein der Rebsorte Malbec, Jahr- gang 2021, war aufgrund seines Gehaltes an Sor- binsäure zu beanstanden. Auf dem Etikett wurde der Wein mit dem Fließtext „Dieser […] Malbec aus Argentinien wurde im Einklang mit der Natur nach streng ökologischen Richtlinien an- und aus- gebaut“ beworben, sowie mit dem Logo der EU für ökologische/biologische Produktion mitsamt Codenummer der Kontrollstelle ausgelobt. Seit 2012 gelten europaweite Mindeststandards für ökologische Produktionsmethoden von Bio- wein. Sie erlauben eine deutlich geringere Zahl an Hilfsstoffen und Verfahren als bei der konventio- nellen Kellerwirtschaft. So ist das Konservierungs- mittel Sorbinsäure (bzw. dessen Salz Kaliumsor- bat) für die Behandlung von ökologisch erzeugten Weinen nicht zugelassen, während für konventio- nellen Wein in der Europäischen Union im Ender- zeugnis Gehalte bis maximal 200 Milligramm pro Liter erlaubt sind. Sorbinsäure wirkt wachstums- hemmend auf Hefen, andere Pilze und verschie- dene Bakterien, aber nicht auf Milchsäure-Bakte- rien. Sie kommt daher insbesondere bei Weinen mit Restsüße zum Einsatz, um eine zweite Fer- mentierung zu vermeiden. Hierbei gilt es, durch besondere Sauberkeit und zusätzliche Schwefel- gaben den unerwünschten Weinfehler „Geranien- ton“ zu vermeiden. Die Inhaber der betroffenen Weinkellerei erklär- ten auf Nachfrage, dass sie diesen Stoff nicht ver- wendet, sondern den Wein lediglich vor der Ab- füllung ökologisch zulässig mit Schwefeldioxid und Metaweinsäure behandelt hätten. Der Ein- trag von Sorbinsäure müsse bereits in Argenti- nien erfolgt sein. Der Wein war aber ausweislich des zugehörigen Begleitdokuments als „organico“ aus dem Drittland bezogen worden. Der Bestand von rund 87.000 Flaschen des Erzeugnisses war zum Zeitpunkt der Feststellung bereits aus- verkauft, der Artikel wird aber mittlerweile nicht mehr im Sor- timent der Kellerei geführt. © seen / Fotolia Bilanz der Weinüberwachung 2023: Schutz für Verbraucher und Branche 3 Alles im grünen Bereich: Schwermetalle und Allergenedas „Geheimversteck“ wurde dann bei einer Kont- rolle im Betrieb entdeckt. Das LUA hat im vergangenen Jahr 29 Weine, die überwiegend aus rheinland-pfälzischem Anbau stammten, auf Schwermetallgehalte untersucht. Die gute Nachricht: Für Aluminium, Arsen, Cad- mium, Blei, Kupfer und Zink gelten in der Wein- verordnung festgelegte Grenzwerte, die in al- len untersuchten Weinen eingehalten und sogar deutlich unterschritten wurden.Insgesamt handelte es sich um 6.667 Liter Wein, die unter Umgehung der Hektarhöchstertragsre- gelung in Verkehr gebracht werden sollten. Diese Regelung erlaubt Weinbaubetrieben nur eine be- stimmte Erntemenge, wodurch die Qualität des Produktes Wein sichergestellt werden soll. Konse- quenz für den Betrieb: Die Übermengen musste er zu Industriealkohol destillieren lassen. Positiv ist auch das Fazit bei der Untersuchung auf Allergene. Auf Weinetiketten ist seit 2012 eine Allergenkennzeichnung erforderlich, sofern die- se Weine mit allergenhaltigen Behandlungsmit- teln hergestellt wurden und die Parameter Case- in aus Milch oder Albumin und Lysozym aus Ei im Enderzeugnis noch nachweisbar sind. Casein- und albuminhaltige Behandlungsmittel reduzieren im Wein den Anteil an Gerbstoffen und tragen da- mit zur Geschmacksharmonisierung bei. Das En- zym Lysozym wird aufgrund seiner antibakteriel- len Eigenschaft eingesetzt und unterdrückt einen unerwünschten biologischen Säureabbau. Die drei Stoffe können in ausreichend großer Menge bei Milch- bzw. Ei-Allergikern allergische Reaktionen auslösen. 2023 wurden insgesamt 20 Weine im Labor auf Gehalte an Casein, Albumin und Lyso- zym überprüft. Das erfreuliche Ergebnis: Die Stof- fe wurden in keiner Probe nachgewiesen. Anonyme Anzeige führt Weinkontrolle auf die Spur von illegalen Übermengen Es mutet wie eine Szene aus einem Krimi an: Hinter einer mit Styropor verstellten Eingangs- tür fanden Weinkontrolleure des LUA in einem rheinland-pfälzischen Betrieb etikettierte Fla- schenweine vor, deren Herkunft in der Weinbuch- haltung nicht dokumentiert war. Bei vielen Partien wurde ein höherer Flaschenweinbestand gezählt als die im Antrag zur Erteilung der amtlichen Prüf- nummer angegebene Abfüllmenge. Auf die Spur dieser sogenannten Übermengen hatte die Wein- überwachung eine anonyme Anzeige gebracht, 4 Anforderungen nicht erfüllt: Weinhändler ist kein Weingut Auf seiner Homepage warb ein Weinhändler mit dem Slogan „Wir sind kein normales Weingut“. An die Verwendung des Begriffes Weingut sind allerdings hohe Ansprüche gesetzt, wie die Be- wirtschaftung eigener Rebflächen und der Aus- bau und die Abfüllung selbst erzeugter Weine. Der Weinhändler musste sich dann einen neuen Slo- gan überlegen, denn die strengen Kriterien eines Weingutes konnte er nicht einhalten. An dem Kriterium, dass ein Weingut alle verwen- deten Trauben selbst erzeugen muss, scheitern manchmal auch die „normalen“ Weingüter: Etwa im Fall eines Weingutes aus der Pfalz, das Trau- benmost zur Süßung seines fertigen Weins zuge- kauft hatte. In diesem Fall hätte der Wein nicht die Betriebsangabe Weingut tragen dürfen. Herabstufung von Qualitätswein zu Landwein Bei Wein darf der Alkoholgehalt unter anderem mit Saccharose, also Zucker erhöht werden. Hier- für gibt es, je nach Qualitätsstufe, aber unter- schiedliche Grenzwerte. Bei Deutschem Wein oder Landwein sind diese niedriger als bei Qua- litätswein. In einem Fall aus dem Jahr 2023 hat- te ein Wein die Hürde der Qualitätsweinprüfung nicht bestanden und wurde als Rheinischer Land- wein etikettiert und verkauft. Was das Winzerpaar übersehen hatte, war der überhöhte Gesamtalko- hol, der eine Abstufung zu Landwein nicht zulässt. Nicht nur Romantik: Wer Weine verkauft, muss viele Regelungen beachten. Auch die Verwendung der Bezeichnung „Steillage“ ist an Bedingungen geknüpft, die von der Weinüberwachung kontrolliert werden. © RalfenByte / Fotolia Wieder und wieder: Weine ohne amtliche Prüfungsnummer Qualitäts- und Prädikatsweine brauchen eine amtliche Prüfungsnummer (AP-Nummer) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, damit diese beiden Bezeichnungen verwendet werden dürfen. Erteilt wird diese Nummer bei der so ge- nannten Qualitätsweinprüfung, zu der neben ei- ner sensorischen Prüfung durch geschultes Perso- nal auch eine Laboranalyse der Weine gehört. In der Vergangenheit hat sich immer wieder gezeigt, dass sich einige wenige Betriebe die amtliche Prü- fungsnummer auf illegale Weise und ohne eine Qualitätsweinprüfung erschleichen wollen. Bei einer Routinekontrolle wurde beispielsweise in einem Betrieb an der Mosel festgestellt, dass ein Wein nicht zur amtlichen Qualitätsweinprüfung angestellt worden war. Hierbei handelte es sich um eine Menge von rund 2.400 Flaschen à 0,75 Liter, die unzulässigerweise ohne zugeteilte AP- Nummer in Verkehr gebracht worden ist. Hintergrund: Die 2.400 Flaschen enthielten eine Teilmenge eines Weines, der ursprünglich in ei- nem Zuge abgefüllt werden sollte. Wegen feh- lender Verschlüsse musste die Füllung dieser Teilmenge jedoch verschoben werden. Vor dem folgenden Abfülltermin wurde dem Wein aber noch ein Verschnittpartner hinzugefügt, so dass der Wein substantiell nicht mehr mit der ersten Füllung identisch war. Der Verkauf von Wein ohne AP-Nummer ist kein Kavaliersdelikt, in aller Regel gehen solche Fäl- le an die Staatsanwaltschaft. Den Winzern drohen rechtliche und finanzielle Konsequenzen in Form einer Gewinnabschöpfung. Zudem sind solche Be- triebe in den folgenden Jahren im besonderen Fo- kus der Weinüberwachung. An Bedingungen geknüpft: Wein mit der Bezeichnung „Steillage“ Bei einer Betriebskontrolle stellten Weinkontrol- leure des LUA fest, dass in zwei Fällen Fasswei- ne mit der Bezeichnung „Steillage“ in Verkehr ge- bracht wurden, obwohl nur ein kleiner Teil der gelieferten Weine tatsächlich aus einer Steillage stammte. Die Angabe „Steillage“ oder „Steillagen- wein“ darf aber nur verwendet werden, wenn der Wein ausschließlich aus Weintrauben hergestellt worden ist, die von einer Rebfläche stammen, de- ren Neigung mindestens 30 Prozent beträgt. Es handelte sich um eine Gesamtmenge von 15.650 Liter, die so nicht vermarktet werden durfte. 5 Weinüberwachung in Zahlen Weine von nicht handelsüblicher Beschaffenheit 2023 Wein, Gesamtübersicht der untersuchten Proben, Beanstandungen nach Herkunft 2023 DeutschlandEU, ohne InlandDrittlanddavon Zollwein* 3734285459428621 378675199242131861475728454 26917960303 Gesamt Probenzahl überprüfte Menge [hl] Zahl der insgesamt beanstandeten Proben Anteil der insgesamt beanstandeten Proben in % 7,2 Zahl der wegen Grenzwertverstößen und unzulässiger 6,3 57 Behandlung beanstandeter Proben Anteil der wegen Grenzwertverstößen und unzulässiger Behandlung beanstandeten Proben in % insgesamt beanstandete Menge [hl] Anteil insgesamt beanstandeter Menge in % 10,1 10,5 45 14,3 12 1,51,6 2,0 254031978149951231244 6,79,90,410,814,7 *) Drittlandswein, der bei der Einfuhr ins Inland von den Zollbehörden für eine stichprobenartige Untersuchung entnommen wurde. Wein, unzulässige Behandlungsstoffe und -verfahren 2023 Über- und Unterschreitung von Grenzwerten 2023 Inland Ausland Gesamt Proben gesamt 2854 880 3734 Zusatz von Zucker zwecks Süßung bzw. Anreicherung von Prädikatsmosten und -weinen011 Aromazusatz314 Wasserzusatz13013 Rot-/Weißverschnitt202 Sonstiges112 Beanstandungen gesamt19322 (Bei einzelnen Proben sind Mehrfachnennungen möglich.) Verstöße gegen Bezeichnungsvorschriften 2023 InlandAuslandGesamt Proben gesamt28548803734 Beanstandungen351752 (Bei einzelnen Proben sind Mehrfachnennungen möglich.) Übersicht der Weinkontrollen im Jahr 2023 InlandAuslandGesamt 28548803734 Fehlende Identität, ohne A.P.-Nr. in Verkehr ge- bracht oder fingiert, Prä- mierung, Los193150 Alkoholgehaltsangabe281139 Herkunftsangabe819 Geschmacksangabe10313 Jahrgang022 Proben gesamt Gesamtzahl der Kontrollen4131davon Weinbaubetriebe, Genossenschaften3348davon Weinhandlungen, Weinkellereien, Großbetriebe532Qualitätsangabe202 davon Gastronomie3Weingutsangabe505 davon Schaumweinbetriebe72Verkehrsbezeichnung224 davon Weinkommission (Vermittler)14Allergenkennzeichnung347 davon Sonstige162Tätigkeiten auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft12Unzulässige Verwendung oder Verwechslungsge- fahr bei geschützten Begriffen111324 Prüfberichte224Schriftgröße729 Bemängelungen, Abmahnungen, Auflagen erteilt241Weinbuchführung426 Menge vorläufig sichergestellter Weine (Verkaufsverbot, Verarbeitungsverbot) (hl)2142Los-Nummer178 Sonstige358 10383186 InlandAuslandGesamtProben gesamt28548803734davon Inland (hl)2142 Schwefeldioxid224davon Ausland (hl)0 Flüchtige Säure/ Ethylacetat628Zahl der entnommenen Proben (WC 33, 34)3018 Mindest- oder Höchstalkohol909davon Inland2607 davon Europäische Union275 Kohlendioxidüberdruck426davon Drittländer115 Citronensäure101Sensorische Gutachten2685 Sorbinsäure033Geschäftspapiere59592 Restzucker Höchstgehalt303davon Inland52853 Unzulässige Zusatzstoffe/Zutaten101davon Ausland6739 Beanstandungen gesamt26935 Beanstandungen gesamt (Bei einzelnen Proben sind Mehrfachnennungen möglich.) (Bei einzelnen Proben sind Mehrfachnennungen möglich.) 6 7 Mainzer Straße 112 56068 Koblenz poststelle@lua.rlp.de www.lua.rlp.de

Optimierung der Wirk- und Aromastoffausbeute in Pflanzen und Kondensaten aus Niedrigtemperaturtrocknungsverfahren von Arznei- und Gewürzpflanzen (Vorstudie)

Das Projekt "Optimierung der Wirk- und Aromastoffausbeute in Pflanzen und Kondensaten aus Niedrigtemperaturtrocknungsverfahren von Arznei- und Gewürzpflanzen (Vorstudie)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Institut für Nutzpflanzenwissenschaften und Ressourcenschutz (INRES), Forschungsbereich Nachwachsende Rohstoffe.Ziel des Vorhabens ist die aroma- und wirkstoffschonende Niedrigtemperaturtrocknung von Arznei- und Gewürzpflanzen bei gleichzeitiger Nutzung des anfallenden Kondensats. Als einjährige Vorstudie sollen verschiedene Trocknungszyklen variiert und der Einfluss auf Produkt- und Kondensatquantität und -qualität erfasst werden, sodass am Ende wichtige Kennzahlen für eine Einschätzung des Systems und des weiteren Forschungsbedarfs zur Verfügung stehen. Die Konvektionstrocknung ist eines der wichtigsten Konservierungsverfahren für Arznei- und Gewürzpflanzen. Dabei werden hohe Ansprüche an den Qualitätserhalt (Farbe, Wirkstoffe, Mikrobiologie) gestellt. Gleichzeitig ist die Trocknung bei hohen Temperaturen ein energieintensiver Prozess und bislang gehen wertvolle Inhaltsstoffe mit dem Kondenswasser als Abfallstrom verloren. Im Rahmen des Projektes soll daher gezielt im energieärmeren Bereich der Niedrigtemperatur erprobt werden, welche Trocknungszyklen für verschiedene Arznei- und Gewürzpflanzen (Modellpflanzen: Minze, Basilikum, Tee-Hortensie, Spilanthes spp.) Verbesserungen hinsichtlich des Qualitätserhalts erzielen und das Spannungsfeld zwischen Qualitätserhalt, Trocknungsdauer, Energieeinsatz und mikrobiologischer Kontamination besser verstanden und mit Kennzahlen erfasst werden. Zusätzlich erfolgt eine Aufbereitung des Kondensats, indem darin enthaltene Aromastoffe absorbiert und in Wertschöpfungsketten eingebracht werden.

Bilanz der Weinüberwachung 2023: Kontrollen schützen Verbraucher und Branche

Neue Herausforderungen: Schwierige Wetterbedingungen und zusätzliche rechtliche Regelungen beschäftigten Weinerzeuger und Weinüberwachung im vergangenen Jahr gleichermaßen. Diese Bilanz zieht das Landesuntersuchungsamt (LUA) für 2023. Dennoch blieb die Zahl von Kontrollen, Untersuchungen und Beanstandungen weitgehend konstant. Auch im Jahr 2023 verzeichneten die Fachleute der Weinüberwachung in Rheinland-Pfalz viele Kennzeichnungsfehler, aber auch einige schwerwiegende Verstöße gegen das Weinrecht. Rheinland-Pfalz ist das größte Weinbau treibende Bundesland, weshalb die Weinüberwachung hier eine besondere Bedeutung hat. Um die redlich arbeitenden Winzer und Kellereien vor den schwarzen Schafen der Branche zu schützen, haben die Fachleute des LUA im Jahr 2023 knapp 4.131 Kontrollen vor Ort durchgeführt und 3.734 Proben untersucht. Die weit überwiegende Anzahl der Beanstandungen bezog sich allerdings auf die Kennzeichnung: Häufige Mängel sind dabei ein falsch angegebener Alkoholgehalt, unzutreffende Geschmacksangaben (zum Beispiel trocken oder halbtrocken), unzutreffende Rebsortenangaben oder unzureichende Hinweise auf allergieauslösende Stoffe wie Schwefeldioxid. Aber das LUA deckt auch immer wieder schwerwiegende Täuschungen und echte Verfälschungen auf, bei denen von vorsätzlichem Handeln ausgegangen werden muss. 2023 fielen insgesamt 57 Proben (1,5 Prozent) in- und ausländischer Weinerzeugnisse auf wegen Grenzwertverstößen oder unzulässigen Weinbehandlungen, beispielsweise durch die verbotene Zugabe von künstlichen Aromastoffen oder von Wasser. Der Gesetzgeber zieht hier aus gesundheitlichen und qualitativen Gründen klare Grenzen. Umso erfreulicher ist es, dass Verstöße, die gesundheitliche Schäden beim Menschen hätten auslösen können, im Jahr 2023 gar nicht festgestellt wurden. Frühe Rebsorten faulten rasch Die Weinernte im Jahr 2023 war von extremen Wetterbedingungen geprägt. Ein zu nasses Frühjahr führte zu Mehltauinfektionen, dann kam ein sehr trockener und warmer, langer Sommer – auch Anfang September herrschten noch Temperaturen von 30 Grad. Dieses Wetter, kombiniert mit Regen kurz vor der Ernte, verursachte rasche Fäulnis bei früh reifenden Sorten wie den Burgundern. Außerdem setzte die Kirschessigfliege den roten Rebsorten zu. Die Weinlese begann früher als erwartet, und der Lesezeitraum war ungewöhnlich kurz. Dies bedeutete für die Weinkontrolleurinnen und Weinkontrolleure gezieltes Vorgehen bei den Kontrollen. Für die Winzer hatte das Wetter negative Folgen: Partien wurden bereits im Herbst verworfen und nicht weiterverarbeitet. Wein braucht jetzt Nährwertdeklaration Es dürfte vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern noch gar nicht aufgefallen sein: Sämtliche Weinerzeugnisse, die nach dem 8. Dezember 2023 hergestellt wurden, brauchen eine Nährwertdeklaration und ein Zutatenverzeichnis auf dem Etikett. Weil der Platz dort begrenzt ist, befindet sich auf vielen Etiketten nun ein QR-Code. Der kann mit dem Smartphone gescannt werden und führt auf eine neutrale Seite, die keine Informationen zu Verkaufs- oder Vermarktungszwecken anzeigt und keine Nutzerdaten erhebt. Die Folge ist ein erhöhter Zeitaufwand für die Weinkontrolleurinnen und Weinkontrolleure bei ihren Kontrollen vor Ort, um diese Neuerungen mit dem nötigen Augenmaß zu begleiten. Die vollständige LUA-Bilanz Weinüberwachung 2023 finden Sie hier auf der Homepage .

Maßgeschneiderte Inhaltsstoffe1-2: ProNecator - Prozessentwicklung für eine heterotrophe Terpene-Produktion in Cupriavidus necator, Teilprojekt A

Das Projekt "Maßgeschneiderte Inhaltsstoffe1-2: ProNecator - Prozessentwicklung für eine heterotrophe Terpene-Produktion in Cupriavidus necator, Teilprojekt A" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Hochschule Mittelhessen, Institut für Bioverfahrenstechnik und Pharmazeutische Technologie (IBPT), Arbeitsgruppe Intensivierung von Bioprozessen (IB).

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