Künstliches Licht in der Nacht (artificial light at night – ALAN) ist eng mit modernen Gesellschaften verbunden und nimmt weltweit drastisch zu. Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen jedoch, dass ALAN eine ernsthafte Bedrohung für alle Ebenen der biologischen Vielfalt darstellen kann – von Genen bis hin zu Ökosystemen. Bevor wir die Auswirkungen von ALAN auf die biologische Vielfalt vollständig verstehen und wirksame Maßnahmen zur Abmilderung der Auswirkungen von Lichtverschmutzung entwickeln können, gibt es noch viele offene Fragen zu klären. Hier haben wir die dringendsten wissenschaftlichen Forschungsfragen zusammengetragen, die geklärt werden müssen, um die Auswirkungen von ALAN auf die Biodiversität besser reduzieren zu können, angefangen bei grundlegenden Herausforderungen in der Standardisierung von Lichtmessungen über die vielschichtigen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt bis hin zu Möglichkeiten und Herausforderungen für eine nachhaltigere Beleuchtung in der Nacht.
Pflanzenschutzmittel gefährden Feldvögel Der großflächige Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft gefährdet zunehmend Vögel auf Feldern. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA). Vor allem Rebhuhn und Feldlerche finden durch den Chemikalieneinsatz weniger Nahrung, weil mit den Schädlingen auch Futtertiere wie Schmetterlingsraupen und andere Insekten getötet werden. Herbizide beseitigen außerdem Wildkräuter auf den Äckern, von denen die Insekten leben. So wird die Nahrungskette nachhaltig gestört. Dabei wäre es möglich, die Artenvielfalt auf Äckern, Feldern und Wiesen zu schützen. Thomas Holzmann, derzeit amtierender Präsident des Umweltbundesamtes: „Wir brauchen einen Mindestanteil von Flächen, auf denen nicht gespritzt wird. Auf solchen Blühstreifen und Brachen fänden Feldvögel, Schmetterlinge, und Bienen dann genügend Nahrung.“ Vor allem bei Feldvogelarten, die für die Aufzucht ihrer Jungen auf den Feldern nach Insekten suchen, führt der Einsatz eines Insektenvernichtungsmittels während der Aufzucht oft zum Verhungern der Jungtiere und zur Gefährdung der Art. Bei Rebhuhn, Goldammer und Feldlerche sind solche indirekten Gefährdungen durch Pflanzenschutzmittel nach überwiegender wissenschaftlicher Auffassung weitgehend gesichert. Alle Vogelarten, die am Boden brüten, leiden zudem darunter, dass Getreide durch den Einsatz von Pilzbekämpfungsmitteln (Fungiziden) immer dichter angepflanzt werden kann. Den Vögeln bleibt so zu wenig Raum und Nahrung, um ihre Nachkommen aufzuziehen. Für die aktuelle Studie haben Forscher und Forscherinnen die Ergebnisse zahlreicher anderer Studien zur Gefährdung von Beständen ausgewertet, bei insgesamt 27 Vogel- und 22 Säugetierarten. Sie wollten wissen, welche Ursachen es für den an vielen Orten beobachteten Artenrückgang gibt. Da mit der intensiven Landwirtschaft ein generelles Verbot chemischer Pflanzenschutzmittel nicht vereinbar ist, sind Ausgleichsmaßnahmen notwendig: „Mit Blühstreifen, Brachflächen und unbehandelten Dünnsaaten lässt sich auch in der modernen, intensiven Landwirtschaft die Artenvielfalt auf den Äckern schützen. Vieles davon ist bereits Bestandteil von den Agrarumweltprogrammen der Bundesländer, wir haben also gute Praxiserfahrungen damit. Die negativen Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln lassen sich so deutlich mindern, ohne die Erträge zu gefährden.“, sagte Thomas Holzmann. Langfristig müsse die Abhängigkeit der Landwirtschaft von chemischen Pflanzenschutzmitteln ohnehin verringert werden. Das sei auch der klare Auftrag der EG-Rahmenrichtlinie zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden an die Mitgliedstaaten. „Der Ökolandbau zeigt schon heute, dass es möglich ist, weitgehend ohne chemische Pflanzenschutzmittel auszukommen. Bislang hat der Ökolandbau in Deutschland allerdings nur einen Flächenanteil von 6 Prozent – und verfehlt damit das Ziel der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie von mindestens 20 Prozent Ökolandbau. Hier kann und muss mehr passieren.“, so Thomas Holzmann. In Deutschland werden pro Jahr fast 100.000 Tonnen Pflanzenschutzmittel auf Äckern, Wiesen, Wein- und Obstkulturen eingesetzt. Die Mittel unterliegen einer strengen Zulassung, an der auch das UBA beteiligt ist. Pflanzenschutzmittel dürfen nur nach guter fachlicher Praxis angewendet werden und sich nicht unvertretbar auf die biologische Vielfalt auswirken. Im Zulassungsverfahren prüft das UBA umfassend die Umweltverträglichkeit eines Pflanzenschutzmittels und macht Vorschläge für ein Risikomanagement.
Beratungshilfeprojekt unterstützt den Schutz der Biologischen Vielfalt Im Vorlauf zur 9. Vertragsstaatenkonferenz zum „Übereinkommen über die Biologische Vielfalt” vom 19. bis 30. Mai 2008 in Bonn trägt das Umweltbundesamt (UBA) mit einem Projekt im zentralasiatischen Turkmenistan zum Erhalt der Biodiversität bei. Gemeinsam mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) betreut das UBA den Aufbau eines Nationalparksystems. In Zusammenarbeit mit dem turkmenischen Umweltministerium baut die Michael Succow Stiftung aus den zwei Naturschutzgebieten „Sünt-Chasardag” und „Kopetdag” modellhaft Nationalparke auf. Das Projekt wird aus dem Beratungshilfeprogramm für den Umweltschutz in den Staaten Mittel- und Osteuropas, des Kaukasus und Zentralasiens finanziert, mit dem das Bundesumweltministerium (BMU) die Verankerung höherer Umweltstandards fördert. Während der 9. Vertragsstaaten-Konferenz in Bonn bilden die Verhandlungen über ein weltweites Schutzgebietsnetz einen Schwerpunkt. Turkmenistan hat sich zum Ziel gesetzt, sein Schutzgebietssystem bis 2009 von vier auf sechs Prozent der Landesfläche auszudehnen. Das dünn besiedelte Land ist mit einer unvergleichlich vielfältigen Natur und biologischen Vielfalt mit über 20.000 Arten der Flora und Fauna ausgestattet. Eine besondere Bedrohung der biologischen Vielfalt Turkmenistans geht von der Übernutzung durch Jagd und Wilderei und dem Rückgang von Lebensräumen für viele Arten aus. Deshalb ist der Nationalpark-Ansatz von großer Bedeutung. Einerseits können so Zonen zum Schutz von Ökosystemen eingerichtet werden, die von Wirtschaft, Besiedlung und Erschließung vollkommen unberührt bleiben und nur von den indigenen Völkern vor Ort genutzt werden dürften. Andererseits können Gebiete für den Tourismus erschlossen werden, die von überzogener wirtschaftlicher Nutzung verschont blieben. Turkmenistan hat eine kontrastreiche Geographie: Mit dem Kopetdag-Gebirge an der iranischen Grenze gibt es noch Reste von Lichtwäldern, am Fluss Amudarja Reste von Wüstenauenwäldern, an der iranisch-afghanischen Grenze Vorgebirgssavannen und an der Südwestküste des Kaspischen Meers einsame vielgestaltige Küstenökosysteme. Mehrere Gebirgszüge erheben sich auf bis zu 3000 Meter Höhe, und die turkmenische Küste erstreckt sich auf 1800 Kilometern entlang des Kaspischen Meeres. Das Beratungshilfeprojekt unterstützt auch Öffentlichkeitsarbeit vor Ort, um die Bevölkerung für die schützenswerte Vielfalt der turkmenischen Naturlandschaft zu sensibilisieren. Aufgrund der klimatischen Besonderheiten der Region erwachsen Probleme wie die Desertifikation (Wüstenbildung) infolge landwirtschaftlicher Übernutzung der Steppen und des Klimawandels. In den Bergregionen verstärkt die Rodung der offenen Waldlandschaften für Feuerholz und Weideflächen die Erosion . Der Ökosystemschutz in staatlichen Schutzgebieten kann einen Beitrag zur Minderung der Folgen und zur Anpassung an den Klimawandel leisten.
Zur Orchidee des Jahres 2015 haben die Arbeitskreise Heimischer Orchideen das Fleischfarbene Knabenkraut (Dactylorhiza incarnata) gekürt. Die lichtliebende, bis zu 80 Zentimeter hohe Pflanze gedeiht vor allem auf feuchten und sumpfigen Wiesen und in lichten Moorwäldern. Die Arbeitskreise Heimische Orchidee wollen mit ihrer Wahl auf die Gefährdung der Art bzw. ihres Lebensraum aufmerksam machen.
Australien hat die Gefährdungsstufe für die Tasmanischen Teufel von "gefährdet" auf "bedroht" angehoben. Hauptgefahr für die Beuteltiere ist eine Krebserkrankung, die sich rasch in der Population ausbreitet und dazu geführt hat, dass die Zahl der Tasmanischen Teufel in freier Wildbahn dramatisch zurückgegangen ist. Mit der Heraufstufung der Gefährdung soll der Schutz für die Tiere im Staat Tasmanien verstärkt werden.
Die Madagaskar-Moorente (Aythya innotata) ist eine extrem seltene Tauchente, von der man annahm, dass sie bereits seit den 1960er Jahren ausgestorben sei. 2006 wurde noch Exemplare in Madagaskar wiederentdeckt. Eine Studie der britischen Tierschutzvereinigung Wildfowl and Wetland Trust, die am 26. August 2014 in der Fachzeitschrift Bird Conservation International veröffentlicht wurde, zeigt auf, dass nur 25 Exemplare der Madagaskar-Moorenten in freier Wildbahn leben. Die Moorente hat sich in einem Feuchtbiotop in einem ehemaligen Vulkankrater im Nordosten von Madagaskar angesiedelt. Die Studie, belegt, dass eigentlich genügend Jungtiere schlüpfen, um den Bestand der seltenen Tauchente zu sichern. Die Forscher beobachteten aber, dass die Sterberate der jungen Enten in ihrer zweiten und dritten Lebenswoche extrem hoch war. Offenbar verhungerten 96 Prozent der Entenküken. Die Forscher vermuten, dass der See, in dem die jungen Vögel nach Nahrung suchen, zu tief für die Tiere ist. Nun wird nach einem neuen Habitat für die bedrohte Art gesucht.
Am 15. November 2014 stellte die Naturschutzorganisation BirdLife International auf dem World Parks Concress der Internationalen Naturschutzunion IUCN in Sydney/Australien eine weltweite Liste bedrohter Naturgebiete vor. Laut Bericht stehen 356 der wertvollsten Naturgebiete in 122 Ländern davor ihren Wert für die Natur zu verlieren. Dabei sind etwa die Hälfte dieser Gebiete ausgewiesene Schutzgebiete. Der Bericht ist Ergebnis einer Bewertung der Gefährdung der 12.000 weltweit wichtigsten Gebiete für Vögel und Artenvielfalt, die seit den 1970er Jahren nach wissenschaftlichen Kriterien auf der ganzen Welt als "Important Bird and Biodiversity Areas", kurz IBAs identifiziert wurden. Die Liste der ‘IBAs in Danger’ beinhaltet unter anderem auch fünf Gebiete in Deutschland: Der Untere Niederrhein und die Hellwegbörde in Nordrhein-Westfalen, die Leda-Jümme-Niederung in Niedersachsen, das Mühlenberger Loch, ein Brackwasser-Watt der Elbe in Hamburg sowie die Vorpommersche Küsten- und Boddenlandschaft.
Der Rückgang von Insekten spiegelt sich seit langem in den Roten Listen des Bundes und Nordrhein-Westfalens wieder. Von den in den Roten Listen Nordrhein-Westfalens behandelten knapp über 3000 Insektenarten gelten 52 Prozent als gefährdet oder ausgestorben. Das genaue Ausmaß für alle anderen der etwa 25.000 Insektenarten in Nordrhein-Westfalen ist weitgehend unbekannt, vor allem da umfassende und standardisierte Untersuchungsprogramme fehlen. Mit einem neuen Monitoringprojekt zum Thema „Rückgang von Insekten“ soll nun die Basis geschaffen werden, um mittels ausgewählter Artengruppen die Anzahl und Verbreitung von Insekten in Nordrhein-Westfalen dauerhaft und repräsentativ zu erfassen. Daraus kann dann beispielsweise abgeleitet werden, wie Maßnahmen zum Schutz wirken und wo diese gezielt eingesetzt werden können. Gemeinsam mit der Universität Osnabrück wird das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) in den kommenden drei Jahren die Grundlagen für diese landesweite Dauerüberwachung (Monitoring) schaffen. Umweltministerin Ursula Heinen-Esser informierte sich heute (Mittwoch, 12. Juni 2019) am LANUV-Standort in Essen über die Methodik des Insektenmonitorings: „Der Verlust von Arten stellt neben den Folgen des Klimawandels die größte ökologische und ökonomische Bedrohung dar“, erklärte Ministerin Heinen-Esser in ihrem Grußwort. „Der Rückgang von Insekten ist ein wichtiger Anzeiger für die Bedrohung unserer Artenvielfalt, selbst in Naturschutzgebieten ist dieses Phänomen zu beobachten. Wir müssen aber noch mehr herausfinden über die Ursachen und vor allem über die Auswirkungen auf unsere gesamte Umwelt.“ Ministerin Heinen-Esser ist daher wichtig, zweigleisig zu fahren und neben Naturschutzmaßnahmen auch die Forschung zu fördern und zu unterstützen: „Wir müssen noch mehr darüber erfahren, welche Artengruppen wie stark betroffen sind, ob es Unterschiede in verschiedenen Lebensräumen gibt und ob die Auswirkungen regional unterschiedlich sind.“ Das NRW-Umweltministerium stellt für das Forschungsvorhaben für die ersten drei Jahre etwa 570.000 Euro zur Verfügung. Auf einer Wildblumenwiese des LANUV-Standortes in Essen wurde an praktischen Beispielen demonstriert, wie einzelne Insektenarten gefangen und kategorisiert werden können. Untersucht werden als erstes die Vorkommen von Tagfaltern und Heuschrecken. „Tagfalter und Heuschrecken stehen stellvertretend für viele andere Artengruppen und ermöglichen allgemeine Aussagen zum Zustand der Insektenvielfalt hierzulande,“ erläuterte LANUV-Präsident Dr. Thomas Delschen. „Diese beiden Artengruppen sind eng an ihre Lebensräume angepasst und damit sehr gute Indikatoren für die Vielfalt an Lebensräumen und die Intensität der Landnutzung.“ Wichtig ist Dr. Delschen, mehr zu erfahren über die Ursachen des vorhandenen Rückgangs von Insekten und darüber, welche Maßnahmen wirksam den Rückgang aufhalten können: „Die intensiv landwirtschaftlich genutzten Gebiete sind weiterhin unsere Sorgenkinder, insgesamt nimmt die Artenvielfalt hier weiter ab. Sehr viel besser sieht es aber dort aus, wo zum Beispiel Maßnahmen aus dem Vertragsnaturschutz zum Einsatz kommen. Von mehr Vielfalt an Wegerändern oder Flächen mit Wildblumen, profitieren nicht nur Insekten, sondern auch viele andere Tier- und Pflanzenarten“, betonte Dr. Delschen. Ziel der ersten Projektphase ist ein Insektenmonitoring aufzubauen, welches mit standardisierten Methoden landesweit gültige Ergebnisse sicherstellt. Durchgeführt werden die Untersuchungen im Rahmen der Ökologischen Flächenstichprobe (ÖFS). „Das Flächennetz der ÖFS ist für die Überwachung der Insektenbestände hervorragend geeignet, da es die Regionen und Landschaften Nordrhein-Westfalens exakt repräsentiert und so landesweit gültige Ergebnisse garantiert,“ berichtete LANUV-Präsident Delschen. Der Bereich Insektenmonitoring in der Praxis ist eines von vielen des LANUV-Jahresberichtes 2018, der ab heute (Mittwoch den 12. Juni 2019) erhältlich ist. Unter anderem sind hier Artikel zum Screening von Badegewässern, zur Lichtverschmutzung, zur Afrikanischen Schweinepest oder auch zum neuen LANUV-Standort in Duisburg zu finden. Hintergrund NRW-Insektenmonitoring Das LANUV erhebt mit der Ökologischen Flächenstichprobe als zentralem Baustein des Monitorings zur Artenvielfalt in NRW bereits seit 1997 landesweit repräsentative Daten über Zustand und Veränderungen der biologischen Vielfalt in den vielen unterschiedlichen Landschaften und Lebensräumen Nordrhein-Westfalens. Sie basiert auf einem repräsentativen Netz von 191 zufällig ausgewählten Untersuchungsflächen mit einer Größe von je 100 Hektar. Das entspricht einem Anteil von 0,5 Prozent der Landesfläche. Erfasst werden unter anderem verschiedene Nutzungs- und Biotoptypen, Pflanzenvorkommen und Brutvögel. Das Insektenmonitoring bildet einen weiteren wichtigen Baustein auf dem Weg zu einem umfassenden landesweiten Biodiversitätsmonitoring. Über die verschiedenen Monitoringprogramme hinweg ergeben sich vielfältige Synergien für vertiefte Auswertungen und Analysen, um die Ursachen für einen Rückgang oder auch die Wiederkehr von Tieren und Pflanzen benennen zu können. So können dann auch wichtige Erkenntnisse über Veränderungen der biologischen Vielfalt und über die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen erzielt werden. Insekten nehmen dabei in der Umwelt ökologische Schlüsselfunktionen ein: sie befördern den Nährstoffkreislauf, sind als Nahrungsquelle beispielsweise für Vögel, Reptilien, Amphibien und Säugetiere Teil eines komplexen Nahrungsnetzes und fungieren als Bestäuber. Insekten sind mit etwa 25.000 Arten die mit Abstand artenreichste Artengruppe in Nordrhein-Westfalen. Sie umfassen 58 Prozent aller 43.000 landesweit vorkommenden Tier- und Pflanzenarten, beziehungsweise 73 Prozent aller Tierarten. Der Insektenrückgang wird in den unter der Federführung des LANUV erarbeiteten und herausgegebenen Roten Listen deutlich. Sichere Informationen zur Bestandssituation (Verbreitung, Bestandsgröße und -entwicklung) liegen für mehr als 3.000 Insektenarten in NRW vor. Von den beispielsweise rund 1.700 Schmetterlingsarten in NRW, inklusive der 145 Tagfalter und Widderchen, sind in der aktuellen Fassung der Roten Liste 55 Prozent gefährdet. Im Vergleich zur Roten Liste von 1999 hat der Anteil gefährdeter Schmetterlingsarten leicht zugenommen. Weitere Beispiele für Insektenarten wären Wildbienen und Wespen: 713 Arten, davon 52 % gefährdet Ameisen: 63 Arten, davon 51 % gefährdet Laufkäfer: 369 Arten, davon 43 % gefährdet Wanzen: 608 Arten, Gefährdungsausmaß derzeit nicht bekannt Heuschrecken: 54 Arten, davon 48 % gefährdet Libellen: 73 Arten, davon 45 % gefährdet Eine neue Rote Liste wird derzeit vorbereit und erscheint 2020/2021. Das Insektenmonitoring ist eins von vielen Themen des aktuell veröffentlichten LANUV-Jahresberichts. Weitere Themen sind unter anderem die Energie aus Grubenwasser, Untersuchungen von Gewässern auf antibiotikaresistente Keime, die Sicherheit von Industrieanlagen oder die vielfältigen Aufgaben der Lebensmittelüberwachung insbesondere fleischlicher Produkte. Den Jahresbericht zum Download und weitere Informationen zum Thema Insektenmonitoring sind zu finden unter www.lanuv.nrw.de . Download: Pressemitteilung
Rote Listen sind heute im Naturschutz unverzichtbar. Über die Ursachen der Gefährdung von Arten erlauben die Roten Listen allein jedoch in der Regel keine genügenden Aussagen. Der Kenntnisstand zu Gefährdungsursachen ist für die einzelnen Arten sehr unterschiedlich und vielfach weit in spezifischer Fachliteratur verstreut dokumentiert oder nur den Spezialisten bekannt. Gerade diese Kenntnisse sind aber eine wesentliche Voraussetzung sowohl für die langfristige Sicherung der Artenvielfalt in Deutschland als auch für naturschutzfachliche Bewertungen in der Planungspraxis. In der vorliegenden Publikation wird der aktuelle Kenntnisstand zu Gefährdungsursachen von gefährdeten Arten (einschließlich der Arten der Vorwarnliste) aus insgesamt 10 planungsrelevanten Tiergruppen in Deutschland erstmals vergleichend zusammengestellt und analysiert. Im ersten Artikel des Bandes erfolgt ein Abriss der historischen Entwicklung der Analyse von Gefährdungsursachen auf nationaler und internationaler Ebene sowie eine Würdigung der im zweiten und Hauptteil des Bandes dargestellten Ergebnisse eines Forschungsprojektes im Kontext Roter Listen. Im Hauptteil des vorliegenden Bandes werden die Ergebnisse der Datenerhebung (Expertenbefragung und Literaturrecherche) zu den artspezifischen Gefährdungsursachen von Säugetieren, Vögeln, Reptilien, Amphibien, Lauf- und Wasserkäfern, Tag- und Dickkopffaltern, Heuschrecken, Libellen sowie Groß-Branchiopoden ("Urzeitkrebsen") ausführlich und anschaulich präsentiert. Damit wurde eine qualitativ gute Datenbasis als fachliche Grundlage für zukünftige effiziente Naturschutzaktivitäten geschaffen.
Das Projekt "Forschung 'Rote-Liste-Zentrum'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) durchgeführt. Forschung Rote-Liste-Zentrum
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