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Market analysis on import, quality and use in Germany of seeds treated in the European Union

In Deutschland darf aus der EU importiertes gebeiztes Saatgut ausgebracht werden, selbst wenn es mit Pflanzenschutzmitteln behandelt ist, welche keine Zulassung in Deutschland besitzen. Aus diesem möglichen Defizit im EU Recht, welches zum Zeitpunkt der Verhandlungen zur Pflanzenschutzmittel Verordnung nicht abschätzbar war, ergibt sich eine Lücke in der aktuellen Umweltrisikobewertung und Risikominimierung von Saatgutbeizen: Es ist weder möglich, die spezifischen Risiken für die Umwelt durch die Ausbringung von gebeiztem Saatgut in Deutschland abzuschätzen, noch geeignete Risikominderungsmaßnahmen festzulegen. Ziel dieser Marktstudie ist, Gründe für den Import und die Verwendung von gebeiztem Saatgut zu beleuchten und Informationen bezüglich der Menge und eingesetzten Pflanzenschutzmitteln zu geben. Die Erkenntnisse des Gutachtens sollen potenzielle, bisher noch nicht bei der Risikobewertung von Saatgutbeizen berücksichtigte Risiken für die Umwelt identifizieren, die durch die Ausbringung von importiertem gebeiztem Saatgut spezifisch für den Naturhaushalt in Deutschland entstehen können. Darauf basierend sollen mögliche Ansätze für die Risikobewertung und Risikominimierung von gebeiztem Saatgut auf regulatorischer Ebene erarbeitet werden. Quelle: Forschungsbericht

Umsetzung des Artikels 12 FFH-Richtlinie

Das Projekt "Umsetzung des Artikels 12 FFH-Richtlinie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. Ziel des Projektes ist es, ein Konzept zur Umsetzung der Artenschutzvorschriften des Paragraph 12 FFH-Richtlinie in Deutschland zu entwickeln. Im Mittelpunkt steht dabei insbesondere der Tierartenschutz auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen außerhalb der NATURA 2000 Gebiete. Damit verbunden ist die Fragestellung, wie mit der Ausnahmeregelung des Paragraph 43 Abs. 4 BNatSchG zu verfahren ist, die im Gegensatz zum Text der EU-Richtlinie nichtabsichtliche Beeinträchtigungen geschützter Arten von den Schutzvorschriften ausnimmt. Dazu werden bestehende Ansätze zur Umsetzung des Paragraph 12 in anderen EU-Mitgliedsstaaten herangezogen und geprüft, inwieweit diese aus fachlicher Sicht und auch hinsichtlich ihrer Umsetzung in nationales deutsches Recht bewertet werden können. Hierauf aufbauend soll ein Umsetzungskonzept entwickelt und abschließend anhand von zwei Fallbeispielen (2 Arten) exemplarisch auf seine Anwendbarkeit überprüft werden.

Sumpf- und Wasserpflanzen

Das Projekt "Sumpf- und Wasserpflanzen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hohenheim, Institut für Landschafts- und Pflanzenökologie durchgeführt. Bestandserhebungen werden an hochgradig gefaehrdeten Sumpf und Wasserpflanzen in Baden-Wuerttemberg gemacht. Die historische und rezente Verbreitung wird dargestellt. Die Gefaehrdungsfaktoren werden erfasst und art- und vorkommensbezogene Schutzstrategien fuer die behandelten Arten werden entwickelt. Aus den erhobenen Daten wird ein Artenschutzkonzept fuer Pflanzen in limnischen Oekosystemen ausgearbeitet.

Probleme des Erhalts von Wildpflanzen auf Ackerflaechen

Das Projekt "Probleme des Erhalts von Wildpflanzen auf Ackerflaechen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft durchgeführt. Landwirtschaftliche Nutzung - sowohl konventionell als auch nach den Regeln des oekologischen Landbaus betrieben - veraendert die Zusammensetzung von Pflanzengesellschaften in Agraroekosystemen. Die Zurueckdraengung einzelner Pflanzenarten ist besonders bei den Rote-Liste-Arten von Relevanz. Es wird untersucht, welche Erhaltungsstrategien fuer gefaehrdete Pflanzenarten sich auf den zu nutzenden Flaechen entwickeln lassen und welche Konsequenzen sich daraus fuer die Pruefung, Bewertung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ableiten.

Moos-Steckbriefe als Datengrundlage für die Rote Liste

Das Projekt "Moos-Steckbriefe als Datengrundlage für die Rote Liste" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Kiel, Ökologie-Zentrum durchgeführt.

Untersuchungen zur Gefährdung von Farn- und Samenpflanzen als Grundlage für den Schutz der biologischen Vielfalt und für die Umsetzung der FFH-Richtlinie

Das Projekt "Untersuchungen zur Gefährdung von Farn- und Samenpflanzen als Grundlage für den Schutz der biologischen Vielfalt und für die Umsetzung der FFH-Richtlinie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Leipzig, Institut für Biologie I, Abteilung Spezielle Botanik durchgeführt. Es wird die Funktion der Koordinierung der oben genannten Forschung für den Regierungsbezirk Leipzig übernommen. Es werden Daten über Verbreitung, Standortansprüche und Bestandsveränderungen von Farn- und Samenpflanzen erhoben und ausgewertet. Belegmaterial wird im Herbarium der Universität archiviert. Wir bieten anderen Institutionen, aber auch Einzelpersonen den Service an, taxonomisch schwierige Sippen zu determinieren bzw. Belege zu revidieren.

Ermittlung von Ursachen fuer die Unterschiede im biologischen Inventar der Agrarlandschaft in Ost- und Westdeutschland

Das Projekt "Ermittlung von Ursachen fuer die Unterschiede im biologischen Inventar der Agrarlandschaft in Ost- und Westdeutschland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von SALIX Büro für Landschaftsplanung Dr. Scheller u. Dr. Voigtländer (Gebr.) durchgeführt. Im Rahmen des beantragten F+E-Vorhabens sollen die naturschutzrelevanten Unterschiede der Bewirtschaftung in der Agrarlandschaft Ost- und Westdeutschland vor und nach 1990 ermittelt werden. Durch Literaturrecherchen und ergaenzende Bestandserfassungen soll zudem die dadurch bedingte Situation der biotischen Ausstattung der Agrarlandschaft festgestellt werden. Ziel ist es, die Schluesselfaktoren fuer den Erhalt eines deutlich hoeheren Potentials in der Agrarlandschaft Ostdeutschlands (z.B. Seeadler, Kranich, aber auch bestimmte Ackerwildkraeuter oder Insektengruppen) zu ermitteln und Empfehlungen fuer die Landbewirtschaftung zu erarbeiten.

'Überlebenssicherung der Wildrebe Vitis vinifera L. var. sylvestris Gmelin in den Rheinauen durch gezieltes in situ-Management'

Das Projekt "'Überlebenssicherung der Wildrebe Vitis vinifera L. var. sylvestris Gmelin in den Rheinauen durch gezieltes in situ-Management'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Instituts für Geographie und Geoökologie (IfGG), Bereich WWF-Auen-Institut durchgeführt. 'Überlebenssicherung der Wildrebe Vitis vinifera L. var. sylvestris Gmelin in den Rheinauen durch gezieltes in situ-Management'

Erhaltung und Nachzucht seltener Baum- und Straucharten

Das Projekt "Erhaltung und Nachzucht seltener Baum- und Straucharten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg durchgeführt. Ziel des Projektes ist die langfristige Sicherung und Erhaltung von Vorkommen seltener Baumarten, sowie die Etablierung neuer/verjüngter Vorkommen an geeigneten Standorten. Zunächst erfolgt die Evaluierung, Auswahl und Beerntung erhaltungswürdiger Bäume aus südwest-deutschen Wald- und Feldvorkommen (insbes. Elsbeere, Speierling, Wildapfel, Wildbirne, Schwarzpappel, Ulme, Walnuss und Eibe; außerdem Straucharten) mit entsprechender Dokumentation. Anschließend erfolgt eine vegetative und generative Weitervermehrung zum Aufbau von Erhaltungs-Klonsammlungen bzw. zum Aufbau von Erhaltungs-Samenplantagen, (ex-situ Generhaltung). Parallel dazu werden o.g. seltene Baumarten vegetativ und generativ mit 1- bis 3-jähriger Kulturzeit nachgezogen und an interessierte bzw. am Evaluierungsprozess beteiligte Forstämter abgegeben (in-situ Generhaltung) und dort langfristig weiterbeobachtet.

Sammlung und Erhaltung von gefaehrdeten Arten der Wildflora

Das Projekt "Sammlung und Erhaltung von gefaehrdeten Arten der Wildflora" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft Braunschweig-Völkenrode, Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung durchgeführt. A: Ziel des Projektes: Die durch Eingriffe von aussen an vielen Standorten in ihrer Existenz gefaehrdeten Wildarten sollen in Form von Samenmustern in die Genbank eingelagert werden, bis eine Ansiedelung an einem neuen adaequaten und sicheren Standort moeglich wird. B: Forschungsinhalte: Koordination der Sammelaktivitaeten an den kritischen Standorten. Einlagerung der Samenmuster im Kuehllager. C: Forschungsmethoden: Exploration, keimungsphysiologische Untersuchungen.

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