Neue Leitlinie gibt Rat – auch für Laien und Heimwerker In Deutschland können mehrere Millionen Gebäude, die vor Oktober 1993 gebaut oder saniert wurden, auch heute noch Asbest enthalten. Neben Asbestzementprodukten ist der krebserregende Stoff etwa in Putzen, Bodenbelägen oder Fliesenklebern enthalten, wo man den Asbest nicht sogleich erkennt und er bei normaler Nutzung auch kein Risiko darstellt. Sobald diese Materialien aber bearbeitet werden – etwa durch Bohren, Abstemmen oder Schleifen –, besteht die Gefahr, dass krebserzeugende Fasern freigesetzt werden. Eine neue Leitlinie bietet vor allem Laien Rat, was zu beachten ist, wenn Renovierungs- und Heimwerkerarbeiten geplant sind. Die Leitlinie wurde gemeinsam von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), vom Bundesinstitut für Bau- Stadt- und Raumforschung (BBSR) und vom Umweltbundesamt (UBA) erarbeitet. Bis 31. Oktober 1993 durfte Asbest legal in Gebäuden verwendet werden. Asbest kommt also auch heute noch in vielen Gebäuden vor. Im Fokus der Diskussion stehen aktuell Produkte, bei denen der Asbest fest im Produkt eingebunden ist, und es bei normaler Alltagsnutzung gar nicht zu Problemen für die Raumnutzenden kommt. Das sind asbesthaltige Putze, Fliesenkleber oder Spachtelmassen, ebenso wie (intakte) asbesthaltige Bodenbeläge und Asbestzementprodukte. Kritisch wird es dann, wenn solche Produkte, zum Beispiel im Zuge von Gebäudesanierungen und kleineren Renovierungsarbeiten, bearbeitet werden und wenn Raumnutzerinnen und -nutzer gar nicht wissen, ob Asbest in Baumaterialien der eigenen Wohnung vorhanden ist. Wie man das feststellen kann und was der Laie tun kann, um sich keinen unnötigen Gefahren beim Renovieren und Heimwerken auszusetzen, erklärt die neue „Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden“.
Bis Oktober 1993 durfte Asbest legal in Gebäuden verwendet werden. Asbest kommt also auch heute noch in vielen Gebäuden vor. Im Focus der Diskussion stehen aktuell Produkte, bei den der Asbest fest im Produkt eingebunden ist, und es bei normaler Alltagsnutzung gar nicht zu Problemen für die Raumnutzenden kommt. Das sind asbesthaltige Putze, Fliesenkleber oder Spachtelmassen, ebenso wie (intakte) asbesthaltige Bodenbeläge und Asbestzementprodukte. Kritisch wird es dann, wenn solche Produkte z.B. im Zuge von Renovierungsarbeiten bearbeitet werden und wenn Raumnutz*innen gar nicht wissen, ob Asbest in Baumaterialein der eigenen Wohnung vorhanden ist. Wie man das feststellen kann, und was der Laie tun kann, um sich keinen unnötigen Gefahren beim Renovieren und Heimwerken auszusetzen, darüber gibt die „Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden“, die gemeinsam von den drei Bundesoberbehörden: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Bundesinstitut für Bau- Stadt- und Raumforschung (BBSR) und UBA erarbeitet wurde, Auskunft. Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.
Asbest in Gebäuden auch heute noch ein Problem Neue Leitlinie gibt Rat – auch für Laien und Heimwerker In Deutschland können mehrere Millionen Gebäude, die vor Oktober 1993 gebaut oder saniert wurden, auch heute noch Asbest enthalten. Neben Asbestzementprodukten ist der krebserregende Stoff etwa in Putzen, Bodenbelägen oder Fliesenklebern enthalten, wo man den Asbest nicht sogleich erkennt und er bei normaler Nutzung auch kein Risiko darstellt. Sobald diese Materialien aber bearbeitet werden – etwa durch Bohren, Abstemmen oder Schleifen –, besteht die Gefahr, dass krebserzeugende Fasern freigesetzt werden. Eine neue Leitlinie bietet vor allem Laien Rat, was zu beachten ist, wenn Renovierungs- und Heimwerkerarbeiten geplant sind. Die Leitlinie wurde gemeinsam von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), vom Bundesinstitut für Bau- Stadt- und Raumforschung (BBSR) und vom Umweltbundesamt (UBA) erarbeitet. Bis 31. Oktober 1993 durfte Asbest legal in Gebäuden verwendet werden. Asbest kommt also auch heute noch in vielen Gebäuden vor. Im Fokus der Diskussion stehen aktuell Produkte, bei denen der Asbest fest im Produkt eingebunden ist, und es bei normaler Alltagsnutzung gar nicht zu Problemen für die Raumnutzenden kommt. Das sind asbesthaltige Putze, Fliesenkleber oder Spachtelmassen, ebenso wie (intakte) asbesthaltige Bodenbeläge und Asbestzementprodukte. Kritisch wird es dann, wenn solche Produkte, zum Beispiel im Zuge von Gebäudesanierungen und kleineren Renovierungsarbeiten, bearbeitet werden und wenn Raumnutzerinnen und -nutzer gar nicht wissen, ob Asbest in Baumaterialien der eigenen Wohnung vorhanden ist. Wie man das feststellen kann und was der Laie tun kann, um sich keinen unnötigen Gefahren beim Renovieren und Heimwerken auszusetzen, erklärt die neue „Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden“.
Bis Oktober 1993 durfte Asbest legal in Gebäuden verwendet werden. Asbest kommt also auch heute noch in vielen Gebäuden vor. Im Focus der Diskussion stehen aktuell Produkte, bei den der Asbest fest im Produkt eingebunden ist, und es bei normaler Alltagsnutzung gar nicht zu Problemen für die Raumnutzenden kommt. Das sind asbesthaltige Putze, Fliesenkleber oder Spachtelmassen, ebenso wie (intakte) asbesthaltige Bodenbeläge und Asbestzementprodukte. Kritisch wird es dann, wenn solche Produkte z.B. im Zuge von Renovierungsarbeiten bearbeitet werden und wenn Raumnutz*innen gar nicht wissen, ob Asbest in Baumaterialein der eigenen Wohnung vorhanden ist. Wie man das feststellen kann, und was der Laie tun kann, um sich keinen unnötigen Gefahren beim Renovieren und Heimwerken auszusetzen, darüber gibt die „Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden“, die gemeinsam von den drei Bundesoberbehörden: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Bundesinstitut für Bau- Stadt- und Raumforschung (BBSR) und UBA erarbeitet wurde, Auskunft.
25.6 Steckbrief „Vinyl-Asbest-Platten (auch Floor-Flex oder Flex-Platten)“ Dieser Steckbrief gilt nur im Zusammenhang mit dem Grundsatzpapier „Allgemeine Grundsätze für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien, insbesondere „Grenzwertiger Abfälle“ (Stand: 09.09.2024)“ ABFALLSCHLÜSSEL Tabelle: Zuordnung der Abfallschlüssel, die in diesem Steckbrief behandelt werden. Abfall- schlüsselAbfallbezeichnung nach der Abfallverzeichnisverordnung 17 06 05*Asbesthaltige Baustoffe ZUSAMMENSETZUNG Vinyl-Asbest-Platten (auch Floor-Flex- oder Flex-Platten) sind ein in den 1950er bis 1970er Jahren sehr häufig verbauter Bodenbelag. Optisch nur sehr schwer von Linoleum oder heute gängigen PVC-Bodenbelägen zu unterscheiden, wurde dieses Produkt aufgrund seiner Materialeigenschaften nur als Fliesen angeboten. Die weithin größte Problematik ist das mangelnde Wissen um die Asbest-Verwendung in diesem Produkt und die mangelnde Sensibilität bei der Entfernung und Entsorgung. Dabei sind grundsätzlich zwei Arten von asbesthaltigen Belägen zu unterscheiden. Es gab einerseits die so genannten „Floor-Flex“-Platten, bei denen Asbest als Füllstoff fest in die Matrix des Belagmaterials (z. B. auf PVC-Basis, aber auch als Linoleum) eingebunden ist. Andererseits jedoch gab es auch die mehrschichtig aufgebauten Beläge, bei denen die obere Verschleißschicht - in der Regel aus PVC - mit einer unteren Trägerschicht aus Asbest verbunden war. Diese asbesthaltige Trägerschicht, häufig als Belagsrücken bezeichnet, weist nur geringe Mengen an Bindemittel auf, besteht also nahezu aus reinem Asbest auf Chrysotilbasis (Weißasbest) und wäre der Struktur nach mit einer dünnen Asbestpappe vergleichbar. Man bezeichnete diese Beläge als „Cushion-Vinyl“-Beläge oder kurz CV-Beläge, da der Asbestrücken eine polsternde Wirkung aufwies. LUBW, Referat 35 Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Steckbrief Nr. 25.6 - Stand: 09.09.2024 1 Nachfolgend eine Gegenüberstellung der beiden asbesthaltigen Bodenbelagsarten, bezogen auf die wichtigsten asbestspezifischen Materialeigenschaften. Plattenart"Floor-Flex""Cushion-Vinyl" Asbestanteil:ca. 20 % (Gew.%)ca. 40-98 % (Gew.%) Asbestvorkommen: fest in PVC-Matrix gebunden schwach gebunden in Pappe als Trägermaterial Vinyl-Asbest-Beläge sind von ihrem Aufbau her homogene, glatte Beläge, die folgende Bestandteile aufweisen: ◼ca. 20 % PVC/PVA - Copolymerisat als organischer Binder ◼ca. 20 % Chrysotil (Weißasbest) ◼ca. 50 % Kalksteinmehl als Füllstoff sowie ◼ca. 10 % Pigmente Die Mischung der ersten drei Bestandteile wurde bei ca. 160° Celsius in einem Knetwerk geliert und danach als pastöse Masse im Kalander zu Bahnen von ca. 1,5 mm bis 2,0 mm Stärke ausgezogen. Während dieses Prozesses wurden auch die Pigmentstoffe in die Masse eingebracht, welche das für die Vinyl-Asbest-Platten charakteristische Muster der Marmorierung ergaben. Während des Aushärtens verloren die Vinyl-Asbest-Platten ihre Plastizität und erstarrten schließlich zu harten, spröden Platten, welche bei geringem Verbiegen bereits zum Brechen tendierten. Aufgrund dieser Eigenschaft der leichten Brüchigkeit der Vinyl-Asbest-Platten wurden sie als Fliesen und nicht als kontinuierliche Bahnen in den Handel gebracht. PROBLEMBESCHREIBUNG Vinyl-Asbest-Platten (auch Floor-Flex- oder Flex-Platten) fallen bei Abbruch-, Umbau- oder Reparaturmaßnahmen von Gebäuden an. Die konventionelle Entfernung von Vinyl-Asbest-Platten erfolgt in der Regel mit großen, gegebenenfalls elektrischen Spachtelwerkzeugen. Dabei zerbricht die Vinyl-Asbest-Platte aufgrund ihrer spröden Materialbeschaffenheit, wobei die in der PVC-Matrix eingebundenen Asbestfasern freigesetzt werden können. Nach den Untersuchungen des Batelle-Institutes wird durch das „Abreißen mit einer Reißzange“ trotz des Charakters als fest gebundenes asbesthaltiges Produkt eine Emission an lungengängigen Asbestfasern (lAF) in der Größenordnung von 1.000.000 lAF/m³ hervorgerufen, infolge des Abschabens der Vinyl- Asbest-Platte vom Untergrund sind es noch immer etwa 25.000 lAF/m³. LUBW, Referat 35 Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Steckbrief Nr. 25.6 - Stand: 09.09.2024 2 Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) - früher Bundesgenossenschaftliches Institut für Arbeitsschutz - führt ein Verzeichnis über geprüfte Arbeitsverfahren mit geringer Asbestfaserexposition nach TRGS 519 [1]. Darunter findet sich auch ein solches zur Entfernung von Vinyl-Asbest-Platten. ENTSORGUNGSWEGE Bei Abbrüchen oder Rückbauten von industriell bzw. gewerblich genutzten Gebäuden wird generell die Erstellung eines Entsorgungskonzeptes durch einen Sachverständigen empfohlen (nutzungsbedingte Schadstoffeinträge). Bei Umbau- oder Reparaturmaßnahmen sind wegen der besseren Verwertbarkeit bzw. geordneten Entsorgung die mineralischen Baumaterialien getrennt von anderen Bauabfällen zu halten. Dies gilt insbesondere für die als „asbesthaltig“ deklarierten Baumaterialien. Es besteht in Deutschland derzeit keine Möglichkeit zur Verwertung von derartigen Produkten. Für die Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen besteht nach § 6 Absatz 6 DepV bei Überschreitung des Zuordnungswertes für TOC oder Glühverlust die Ablagerungsmöglichkeit als gefährlicher Abfall in gesonderten Teilabschnitten oder eigenen Deponieabschnitten der Deponieklassen II mit Zustimmung der zuständigen Behörde. Eine Notwendigkeit der Ablagerung auf einer Deponie der Klasse DK III besteht nicht. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit mit Sammelentsorgungsnachweis (SEN) für Kleinmengen zu arbeiten. In diesem Fall müsste die private Abfallwirtschaft diese Kleinmengen annehmen und somit als Erzeuger auftreten. Dieser Erzeuger hat dann die Möglichkeit mit einer entsprechenden Deponie über den § 6 Absatz 6 DepV eine Annahmeregelung (bestimmtes Kontingent) zu vereinbaren. Entsprechende Sammelentsorgungsnachweise sind aufgrund der Einstufung als gefährliche Abfälle über die SAA zu beantragen. ENTSORGUNGSANLAGEN Entsprechend den oben beschriebenen Rahmenbedingungen kommt eine ◼ Beseitigung auf Deponien (DK II) in Frage. LUBW, Referat 35 Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Steckbrief Nr. 25.6 - Stand: 09.09.2024 3
2 Steckbrief „Faserkontaminierte (z.B. Asbest und künstliche Mineralfasern – KMF) Abfälle“ Dieser Steckbrief gilt nur im Zusammenhang mit dem Grundsatzpapier „Allgemeine Grundsätze für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien, insbesondere „Grenzwertiger Abfälle“ (Stand: 09.09.2024)“ ABFALLSCHLÜSSEL Tabelle: Zuordnung der Abfallschlüssel, die in diesem Steckbrief behandelt werden. Abfall- schlüsselAbfallbezeichnung nach der Abfallverzeichnisverordnung 15 02 02*Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a.n.g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt ist 15 02 03Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 02 02* fallen ZUSAMMENSETZUNG Es handelt sich im Wesentlichen um im Zuge von Asbest-Sanierungsarbeiten angefallene Schutzfolien, persönliche Schutzausrüstungen (Filtermasken, Handschuhe, Schuhe und Schutzanzüge) und kontaminierte Bodenbeläge. Diese können vielfach durch Absaugen, Abwischen oder andere vergleichbare Maßnahmen dekontaminiert werden. Gleichartige Abfälle fallen auch bei Arbeiten mit z. B. KMF an. Dieser Steckbrief gilt nicht für asbesthaltige Bodenbeläge. PROBLEMBESCHREIBUNG Die asbestkontaminierten Hilfsmittel und Schutzausrüstungen fallen im Schwarzbereich einer Sanierungsmaßnahme an. In der Regel kommen Einwegerzeugnisse zur Anwendung. Die Materialien fallen in kleinen Mengen während und in größeren Mengen zum Abschluss einer Sanierungsmaßnahme an. Am Gesamtabfallaufkommen einer Sanierungsmaßnahme haben diese Abfälle einen untergeordneten Anteil. Die Zuordnungswerte für den organischen Anteil des Trockenrückstandes der Originalsubstanz, bestimmt als Glühverlust oder als TOC, werden überschritten. LUBW, Referat 35 Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Steckbrief Nr. 2 - Stand: 09.09.2024 1 ENTSORGUNGSWEGE ▪Thermische Behandlung; i.d.R. werden nur dekontaminierte Abfälle in Anlagen zur thermischen Behandlung von Hausmüll angenommen. ▪Beseitigung auf Deponien möglich, gemeinsam verpackt mit anderen zu entsorgenden asbesthaltigen Abfällen, gegebenenfalls Einzelfallzustimmung nach § 6 Absatz 6 DepV erforderlich. ENTSORGUNGSANLAGEN Eine thermische Behandlung ist beispielsweise in der Sonderabfallverbrennungsanlage (SAV) Biebesheim der HIM GmbH möglich. Dafür müssen die Abfälle jedoch in Gebinde bis 60 cm Durchmesser, 95 cm Höhe (z.B. Papptrommeln) verpackt werden. Das maximale Gebindegewicht darf 100 kg nicht überschreiten. Die speziellen Annahmemodalitäten sind mit dem Entsorger abzustimmen. EMPFEHLUNGEN UND HINWEISE DER AG „GRENZWERTIGE ABFÄLLE“ ▪Nicht dekontaminierte asbestverunreinigte Schutzanzüge, Folien und dergleichen werden von den thermischen Restabfallbehandlungsanlagen (MVA) nicht angenommen. Nur wenn eine Entsorgung in einer dafür zugelassenen Anlage (z. B. SAV HIM Biebesheim) nicht darstellbar und auch eine Dekontamination nicht möglich ist, können diese Abfälle auf der Grundlage des § 6 Absatz 6 Satz 2 Ziffer 1 DepV mit Zustimmung der zuständigen Behörde deponiert werden. Die Prüfung dieser Kriterien ist im Rahmen der grundlegenden Charakterisierung durch den Abfallerzeuger zu dokumentieren. ▪Die Entsorgung der Schutzanzüge, Folien und dergleichen darf nur in dafür zugelassenen Anlagen und Einrichtungen erfolgen. ▪Einzelne, kontaminierte Schutzausrüstungen können zusammen mit dem Dämm- und Asbestmaterial (17 06 01*, 17 06 03*, 17 06 05*) unter den dafür vorgegebenen Maßgaben (LAGA M 23 [1], TRGS 519 [2], TRGS 521 [3]) entsorgt werden. ▪Eine Zuordnung zu dem Abfallschlüssel 15 02 03 (Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 02 02* fallen) ist nur nach nachweislich erfolgter Dekontamination (i.d.R. durch Absaugen) möglich. Gefährliche Abfälle zur Beseitigung sind der Sonderabfallagentur Baden-Württemberg (SAA) anzudienen. LUBW, Referat 35 Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Steckbrief Nr. 2 - Stand: 09.09.2024 2 BEZUGSDOKUMENTE [1]Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle (Mitteilung 23) der Länderarbeits gemeinschaft Abfall (LAGA), zuletzt geändert November 2022 [2]Technische Regel für Gefahrstoffe 519. Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instand haltungsarbeiten (TRGS 519), zuletzt geändert März 2022 [3]Technische Regel für Gefahrstoffe 521. Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungs arbeiten mit alter Mineralwolle (TRGS 521), Ausgabe: Februar 2008 LUBW, Referat 35 Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Steckbrief Nr. 2 - Stand: 09.09.2024 3
Zum Thema Abfall- und Kreislaufwirtschaft sind sowohl an der LUBW Landesanstalt für Umwelt als auch im Umweltministerium Baden-Württemberg zahlreiche Publikationen erschienen. Die jeweiligen Publikationsshops erreichen Sie über den nachstehenden Link: Alle Publikationen können über Publikationen der LUBW kostenlos als pdf-Dokument heruntergeladen werden. Handlungshilfe für Kommunen zum zirkulären, nachhaltigen und klimagerechten Bauen Die Handlungshilfe ist ein Werkzeug für Kommunen, um einen Einstieg zum zirkulären, nachhaltigen und klimagerechten Bauen in unterschiedlichen Planungsphasen (Bedarfsplanung, Architekturwettbewerb, Vorentwurfs- bzw. Entwurfsplanung) zu finden. Die enthaltenen Checklisten sollen unterstützen bei der Umsetzung von ressourcenschonendem, zirkulärem, klimaresilienten und nachhaltigen Bauen unter Berücksichtigung von Suffizienz, mit Bevorzugung von Sanierung statt Abriss und Neubau sowie der Kreislaufführung von Baustoffen, Bauprodukten und Bauteilen. Ressourcenschonung in der Baubranche (August 2023) Die vorliegende Broschüre, die unter Beteiligung verschiedener Akteure aus der Baubranche entstand, soll insbesondere den Bauherren und Bauherrin-nen als maßgebende Weichensteller, aber auch anderen am Bau Beteiligten Möglichkeiten, Ideen und Anregungen geben, ihre Bauvorhaben zu adaptie-ren und damit sowohl eine ökologische als auch ökonomische Motivation zum aktiven Beitrag im Ressourcenschutz und zur Nachhaltigkeit geben. Die Broschüre ist damit an den Bürger als Bauherr oder als Bauherrin und alle am Bau Interessierten und Beteiligten gerichtet. Biologisch abbaubare Beutel in der Bioabfallverwertung: Potential zur Verdrängung konventioneller Plastikbeutel, Abbau in der Anlage, Umweltrelevanz (BabbA) (Juni 2023) Das Forschungsprojekt BabbA verfolgte drei Hauptziele: 1. Die Untersuchung des Fragmentierungs- und Abbauverhaltens von BAW‑ und Papiersammelbeuteln unter praxisnahen und abfalltechnisch relevanten Bedingungen während der stofflichen Bioabfallverwertung in realen Anlagen. 2. Die Abschätzung des Abbauverhaltens von unbehandelten und kompostierten BAW‑Materialen im Boden und die Bewertung ihrer Auswirkung auf Bodenfunktionen. 3. Die Erhebung und Analyse der Einstellungen, Erwartungen und Erfahrungen der Bevölkerung in Bezug auf BAW- und Papiersammelmedien für Bioabfall sowie die Ermittlung der Bereitschaft der Bürger*innen diese zu nutzen Untersuchung der Eignung und Effizienz technischer Systeme zur Fremdstofferkennung bei der Sammlung von Bioabfällen – Abschlussbericht (Juli 2023) In einem vom Umweltministerium geförderten Projekt mit dem Titel „Untersuchung der Eignung und Effizienz technischer Systeme zur Fremdstofferkennung bei der Sammlung von Bioabfällen“ wurden konkrete Daten zum Fremdstoffanteil im Bioabfall und der Wirksamkeit von drei technischen Systemen zur Erkennung von Fremdstoffen bei der Einsammlung am Beispiel der Stadt Freiburg erhoben. Mikrokunststoffe in Komposten und Gärprodukten aus Bioabfallverwertungsanlagen und deren Eintrag inlandwirtschaft-lich genutzte Böden (MiKoBo) (Oktober 2022) Ziel des Vorhabens war die Bestimmung und Quantifizierung von Mikrokunststoffe (MKS) in Komposten und Gärprodukten sowie die Bewertung der potenziellen ökologischen Auswirkungen von MKS auf Bodenlebewesen und -funktionen. Grundlage dafür war die Etablierung von standardisierten Methoden zur Identifikation und Quantifizierung von Kunststoffpartikeln in terrestrischen Ökosystemen. Ehemalige Abfalldeponien können sich gut als Standort für eine Photovoltaikanlage eignen. Im Rahmen eines Projektes konnten Deponiestandorte erhoben und bewertet werden. Die Ergebnisse sowie genauere Hintergrundinformationen sind in der Broschüre „Vom Deponie- zum Solarstandort“ und dem Energieatlas Baden-Württemberg in der Kategorie der Sonderflächen Photovoltaikanlagen auf Deponien zusammengestellt. Untersuchung von Maßnahmen zur Erhöhung der Sammelquote von Elektro- und Elektronik-Altgeräten auf Wertstoffhöfen sowie der Sammelmengen alternativer Entsorgungswege in Baden-Württemberg (SEEK) (August 2022) Ziel des Projekts ist es, durch die Untersuchung von Maßnahmenpaketen auf Wertstoffhöfen und die Analyse alternativer Entsorgungswege Handlungsoptionen zur Erhöhung der Sammelquote von EAG für öffentlich-rechtliche Entsorger [örE] in Baden-Württemberg aufzuzeigen. Hierzu wurden zwei Modellprojekte auf Wertstoffhöfen wissenschaftlich begleitet und wissenschaftlichen Erkenntnissen aus der Forschungsliteratur ausgewertet. Kunststoff-Sparbüchle Angesichts der massenhaften Anwendung von Kunststoff stellen sich viele Menschen die Frage, wie Kunststoff vermieden werden kann. Das KunststoffSparbüchle hilft dabei, diese Frage zu beantworten, das eigene Konsumverhalten zu hinterfragen und gibt Tipps und Anregungen zum sparsameren Umgang mit Kunststoff. Landschaftspflegematerial – Handlungshilfe zur rechtssicheren Erfassung, Aufbereitung und hochwertigen Verwertung Die Handlungshilfe bietet allen Akteurinnen und Akteuren der Landschaftspflege in Baden-Württemberg eine praktische Unterstützung bei der Nutzung und hochwertigen Verwertung der anfallenden Materialien. Handlungshilfe Deponieverordnung 2020 Die Handlungshilfe zur Deponieverordnung (DepV) steht in einer neu bearbeiteten Fassung zur Verfügung. Sie bietet den Beteiligten in bewährter Form eine wertvolle Unterstützung bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben der DepV 2020. Biotonne richtig nutzen! - Aktionsbausteine Die 23 Aktionsbausteine umfassen technische und organisatorische Elemente (z. B. Umgestaltung der Tonnenplätze) sowie Elemente zur Analyse der Ausgangssituation in den Großwohnanlagen (z. B. Fragebogen zur Bewohnerbefragung) und zur Erfolgskontrolle (Anleitung zur Durchführung von Sichtkontrollen). Jeder Aktionsbaustein enthält grundlegende Informationen, etwa Ablaufbeschreibungen, Aufwandschätzungen, Tipps sowie Vor- und Nachteile der beschriebenen Maßnahmen. Biotonne richtig nutzen! - Leitfaden Der im Rahmen des Projekts "Biotonne richtig nutzen - Fokus große Wohnanlagen" erarbeitete Leitfaden erläutert, warum es wichtig ist, die Qualität von Bioabfall zu verbessern und zeigt, wie ein eigenes Projekt geplant und durchgeführt werden kann. Der Leitfaden ist Bestandteil einer Arbeitsmappe mit 23 Aktionsbausteinen und einem ergänzenden Werkzeugkasten. Mit diesen Hilfsmitteln können interessierte Hausverwaltungen und Abfallwirtschaftsbetriebe erfolgreich eigene Projekte starten. Faltblatt „Asbest in Gebäuden – die versteckte Gefahr“ Das Faltblatt zeigt auf, in welchen Bauprodukten asbesthaltige Materialien enthalten sein können – beispielsweise in Dichtungen, Fußbodenbelägen und Dachplatten, aber auch in Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern – und gibt Tipps, wie Handwerkerinnen und Handwerker oder Heimwerkerinnen und Heimwerker sachgemäß damit umgehen sollten. Leitfaden zum Umgang mit und zur Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch Dieser Leitfaden soll Behörden und Unternehmen Hinweise für einen ordnungsgemäßen Umgang sowie zur Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch unter Berücksichtigung des Leitgedanken der Kreislaufwirtschaft geben. Mit Schreiben des Umweltministeriums vom 29.06.2018 wurde der Leitfaden zusammen mit dem Schreiben des Verkehrsministerium BW zur Bekanntgabe der „Regelungen zur Verwertung von Straßenausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen in Bundesfernstraßen“ vom 09.10.2017 bei den nachgeordneten Behörden als Vollzugshilfe bekannt gegeben. Sortenreinheit von Bioabfällen Die Erzeugung von Qualitätsprodukten (Kompost, Gärprodukte) ist ein wesentliches Ele-ment einer hochwertigen Verwertung häuslicher Bioabfälle. Hierzu muss der Fremdstoff-gehalt der Ausgangsprodukte möglichst gering sein. Mit dem Projekt Sortenreinheit von Bioabfällen wurden nun konkrete Daten mittels der im Auftrag der Bundesgütegemein-schaft Kompost (BGK) erstellten neuen (harmonisierten) 'Methodenvorschrift Gebietsana-lyse' erhoben. Der Bericht stellt die gewonnenen Erkenntnisse über die Zusammensetzung des Biotonneninhalts in einem städtischen und einem ländlich geprägten baden-württembergischen Kreis dar. Außerdem werden Hand-lungsempfehlungen gegeben, wie Gebietsanalysen und optische Sichtungen von Biotonnen zur Reduktion der Fremdstoffgehalte im eingesammelten Biogut genutzt werden können. Synthetische Nanomaterialien im Abfall Heute werden in vielen Produkten Nanomaterialien eingesetzt. Diese Produkte werden früher oder später zu Abfall. Dieser Bericht bietet eine Übersicht der eingesetzten Nanomaterialien und ihre Anwendungsbereiche. Anhand zweier exemplarischer Materialflussanalysen von Nanoabfällen (Emissionspfade, Stoffstromanalyse…) wird der Eintrag in die Umwelt über verschiedene Verwertungswege für Abfälle skizziert. PFC-Einträge in Böden durch Kompost und Klärschlamm Um einen größeren Überblick über die mögliche Belastungssituation auf Ackerflächen zu erhalten, die in der Vergangenheit mit Kompost gedüngt wurden, hat die LUBW im Jahr 2015 landesweit Stichproben von Böden entnommen und auf Belastungen mit 20 verschiedenen per- und polyfluorierten Verbindungen (PFC) untersucht. Ergänzend wurden 2016 Stichproben von Ackerflächen im Land auf PFC untersucht, auf denen in den vergangenen Jahren Klärschlamm ausgebracht wurde. Abfallvermeidung in der Baubranche Die vorliegende Broschüre, die unter Beteiligung verschiedener Akteure aus der Baubranche entstand, soll insbesondere den Bauherren und Bauherrinnen als maßgebende Weichensteller, aber auch anderen am Bau Beteiligten Möglichkeiten, Ideen und Anregungen geben, Abfallvermeidung in ihren Bauvorhaben zu adaptieren und damit sowohl eine ökologische als auch ökonomische Motivation zum aktiven Beitrag im Ressourcenschutz und zur Nachhaltigkeit geben. Hochwertige Verwertung von Bioabfällen Der aktualisierte Leitfaden soll Fachleuten und Interessierten in Kreisen und Städten die Auseinandersetzung mit dem Thema Bio- und Grüngut erleichtern. Er liefert entscheidende Kennzahlen, informiert über Optimierungsmöglichkeiten, bietet Hinweise für das Vergabeverfahren und Entscheidungshilfen. Er soll allen Kreisen als Basis für ihre individuellen Konzeptionen dienen. Kompostierungsanlagen zur Behandlung von kommunalen Bio- und Grünabfällen Um einen Überblick über die Kompostierungsanlagen zu erhalten, hat die LUBW die Kompostierungsanlagen zur Behandlung von kommunalem Bioabfall in Baden-Württemberg erhoben, die zum 31.12.2012 in Betrieb waren. Es wurden unter anderem Kapazitäten, Genehmigung, Durchsatz, Technik der Anlagen und Verbleib des spezifikationsgerechten Kompost und der weiteren Ausgangsmaterialien bei den zuständigen Behörden und den Betreibern abgefragt und anschließend ausgewertet. PDF-Datei mit den genannten Publikationen sowie Fachinformationen / Formulare im LUBW Themenbereich "Abfall- und Kreislaufwirtschaft".