Längere Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle: Welche frühzeitigen Vorbereitungen sind hierfür zu treffen? BfE Forum Zwischenlagerung: Sicherheit heute und morgen am 25.06.18 in Berlin Anfang 25.06.2018 Redner Dipl.-Ing. Wolfram König, Präsident des BfE Sehr geehrte Damen und Herren, © BASE ich freue mich, Sie heute zur Auftaktveranstaltung zum „Forum Zwischenlagerung“ begrüßen zu können. Ganz besonders begrüße ich die Bürgermeister und Bürger von Standortgemeinden. Diese Gemeinden mit Zwischenlagern für abgebrannte Brennelemente bzw. HAW -Glaskokillen sind in besonderer Weise von der Entscheidung des Deutschen Bundestags und der Länder betroffen, die Suche nach einem Standort für die Endlagerung hoch radioaktiver Abfälle völlig neu zu beginnen. Die nunmehr benötigte Zeit bis zum Betrieb eines Endlagers für derartige Abfälle wird über die bestehende Befristung der laufenden Genehmigungen hinausreichen. Die zentrale Frage lautet somit: Wie kann die umfassende Sicherheit über eine längere Zwischenlagerzeit gewährleistet werden? Wolfram König, Präsident des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung © Zöhre Kurc / Bildkraftwerk Bei der aktuellen Debatte zur Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle sticht ein Thema heraus. Die Rückführung der letzten 26 Behälter mit verglasten Abfällen aus der Wiederaufbereitung in Großbritannien und Frankreich in verschiedene Zwischenlager nach Deutschland. Um genau zu sein: Es handelt sich dabei um 21 Behälter mit hochradioaktiven Abfällen, fünf weitere enthalten schwach – und mittelradioaktive Stoffe. 108 Behälter mit hochradioaktiven verglasten Abfällen stehen bereits im Zwischenlager Gorleben. Die Verteilung der letzten derartiger Behälter auf die Zwischenlager in Biblis, Brokdorf, Niederaichbach und Philippsburg ist ein Teil des politischen Kompromisses zum Neubeginn der Endlagersuche in Deutschland. Eine aktuelle Arbeit im BfE als zuständige atomrechtliche Genehmigungsbehörde ist die Prüfung der Antragsunterlagen. Die damit verbundenen Fragen sind Gegenstand der laufenden atomrechtlichen Genehmigungsverfahren. Unser Blick heute richtet sich auf die Zukunft. Neubeginn und Neuorganisation bei der Zwischenlagerung Die Gesamtherausforderung der Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle, über die wir mit der heutigen Veranstaltung beginnend diskutieren werden, hat jedoch noch eine andere Dimension. Sie geht über die der Rückführung hinaus: Wir sprechen am Ende der Kernenergienutzung zur Energieerzeugung in Deutschland von rund 1900 Castoren mit hoch radioaktiven Abfällen, die an 16 Standorten der Bundesrepublik lagern. Sie müssen bis zur Endlagerung sicher verwahrt werden. 2034 laufen die ersten atomrechtlichen Lagergenehmigungen aus. Ab 2028 müssen die Betreiber Pläne zum weiteren Umgang vorlegen. Das heißt: Wir beginnen heute einen Weg, den wir 10 Jahre nutzen können, um die Fragen zu identifizieren und belastbar zu beantworten, die mit einer längeren Zwischenlagerung verbunden sind. Es ist gut, dass wir hierbei nicht alleine unterwegs sind. Neben denjenigen, die im Programm der heutigen Veranstaltung ihren aktiven Beitrag leisten, möchte ich beispielhaft das Nationale Begleitgremium nennen. Es hat unabhängig von seinem Auftrag, das Standortauswahlverfahren zu begleiten, eine Veranstaltung Anfang des Jahres in Karlsruhe organisiert, in der ein wichtiger Teil der vor uns liegenden Herausforderungen offen diskutiert wurde. Diese und andere Anstöße werden wir aufgreifen und für unser Kerngeschäft als zuständige Bundesbehörde bewerten: Im Zentrum steht dabei die Aufgabe, unabhängig von Einzelinteressen für die Sicherheit als staatliche Verantwortung einzustehen. Das BfE startet eine öffentliche Veranstaltungsreihe, um diese Herausforderung systematisch und im Diskurs anzugehen. Randbedingungen der Diskussion Dabei begleiten uns zwei wesentliche Änderungen der Randbedingungen: 1. Im Januar 2019 geht die Verantwortung für den Betrieb der Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle von den Energieversorgungsunternehmen auf die bundeseigene Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH ( BGZ ) über. Somit ist außer dem Rückbau der Kernkraftwerke umfassend die öffentliche Hand in der Verantwortung für die Zwischenlagerung und Entsorgung radioaktiver Abfälle. Damit kann der Sicherheit jenseits von wirtschaftlichen Interessen oberste Priorität gegeben werden. Gleichzeitig wächst aber damit die Verantwortung der verschiedenen Organisationen auf staatlicher Seite, die nach Außen als ein einziger großer Akteur wahrgenommen werden könnten. Sie müssen ihre Rollen und Aufgaben deutlich machen als diejenigen, die genehmigen, als diejenigen, die betreiben und als diejenigen, die die Aufsicht führen. Die Glaubwürdigkeit einer vom Betreiber unabhängigen Sicherheitsbewertung ist für die Akzeptanz der Zwischenlager von zentraler Bedeutung. Die verschiedenen Rollen und Zuständigkeiten prägen daher auch die heutige und zukünftige Ausgestaltung der Veranstaltungsreihe. 2. Die allgemeine öffentliche Aufmerksamkeit für das Thema Atomenergie und der ungelösten Endlagerfrage wird mit dem Abschalten des letzten Kernkraftwerks und nach Abschluss der letzten sog. Castortransporte in Zwischenlager weiter schwinden. Dagegen wird die konkrete Frage der Laufzeit für die Zwischenlager in den betroffenen Kommunen sicherlich große Aufmerksamkeit erfahren. Aus genau diesem Grund haben wir heute auch mit Herrn Schulze, Bürgermeister der Standortgemeinde Geesthacht und einen Vertreter einer Bürgerinitiative in Gundremmingen, Herrn Kamm, für Impulsvorträge eingeladen. Spannungsfelder und Schwerpunkte der Veranstaltungsreihe Zur Frage der Zukunft der Zwischenlagerung planen wir verschiedene Veranstaltungen mit verschiedenen Themen an verschiedenen Orten pro Jahr. Vor einigen Wochen hat das BfE bereits Sachverständige zu einem ersten Austausch zu einem Fachforum nach Kassel eingeladen. Dort ging es darum, Fragen und Themen für die weitere Veranstaltungsreihe zu identifizieren. Nach erster Auswertung sehen wir insbesondere drei Schwerpunkte, die wir in nächster Zukunft unter Einbindung von Fachleuten von Experten vertiefen wollen. Spannungsfeld 1: Zukünftige Sicherheit der Zwischenlagerung 1. Das Thema Sicherheit wird einen großen Stellenwert einnehmen. Daher beginnen wir auch die Reihe heute mit dem Titel „Sicherheit heute und morgen“. Insbesondere beim Thema Forschung zur zukünftigen Sicherheit der Zwischenlagerung gibt es viele Fragen zu diskutieren und zu klären, wie zum Beispiel: Welche Auswirkungen hat die Alterung der bestrahlten Brennelemente und sonstiger Inventare auf die Sicherheit bei einer Zwischenlagerung über die aktuelle Genehmigungsdauer hinaus? Wie sind die Entwicklungen und Prozesse prognostizierbar? Wie gestaltet sich die Entwicklung der baulich/technischen Umgebung bei längerer Lagerung? Müssen theoretisch geführte Nachweise auch durch praktische Untersuchungen überprüft werden? Das BfE sieht sich in den nächsten Jahren in der Verantwortung, die Forschung in diesem Feld voranzutreiben. Ebenso stellt sich im Zusammenhang mit der Notwendigkeit einer veränderten Laufzeit der Zwischenlagerung die Frage, welcher Änderungsbedarf bei den verfahrensrechtlichen Regelungen und bei den Leitlinien und Maßstäben zur Sicherheit der Zwischenlagerung besteht. Als Regulierungsbehörde für die Endlagersuche legt das BfE auch ein Gewicht auf ein ganzheitliches Verständnis von Sicherheit: Zwischenlagerung ist immer auch im Zusammenhang auf ihr Ende zu diskutieren. Hier gibt es offene Punkte, etwa bei Fragen der Konditionierung . Spannungsfeld 2: Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Zwischenlagerung 2. steht für das BfE das Thema Öffentlichkeitsbeteiligung auf der Agenda. Parallel zur Endlagersuche, bei der breite und verschiedene Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen sind, wachsen aktuell Forderungen nach mehr Beteiligung im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Zwischenlager. Doch was heißt „Beteiligung“? Ist Information gemeint, Teilhabe am Diskurs oder Mitspracherecht? Hier ist es notwendig, zu differenzieren und zu sagen, was genau gemeint ist. Klarheit über den Rahmen ist eine wesentliche Bedingung für eine erfolgreiche Öffentlichkeitsbeteiligung - sei es im formalisierten oder im freiwilligen Format. Hier gibt es im Rahmen der Veranstaltungsreihe noch einigen Diskussions- und Klärungsbedarf. Spannungsfeld 3: Sicherung/ Transparenz versus Sicherheit Und 3. hat das BfE das Thema Transparenz und Geheimschutz identifiziert. Transparenz, also die Veröffentlichung von Informationen im Bereich nukleare Entsorgung und Transporte, ist notwendig, damit Bürgerinnen und Bürger das Handeln staatlicher Akteure nachvollziehen können. Um die notwendigen Sicherheiten zu gewährleisten, gerade beim Schutz vor terroristischen Angriffen müssen Informationen gleichzeitig vor dem Missbrauch durch Dritte geschützt werden. Sie können daher nicht immer veröffentlicht werden. Hier gibt es einen Zielkonflikt, der sich nur mit einem gemeinsam entwickelten gesellschaftlichen Verständnis darüber auflösen lässt, wie diese Grandwandung zwischen Transparenz und Schutz der Bevölkerung beschritten werden kann. Des Weiteren werden die Fachleute in der Veranstaltungsreihe erörtern, wie wir unter Einhaltung wesentlicher Maßstäbe des Geheimschutzes mehr Nachvollziehbarkeit für Bürgerinnen und Bürger ermöglicht werden können: Können nicht doch mehr strukturelle Fragen der Sicherung mit der Öffentlichkeit diskutiert werden, ohne in die Details (und damit dem Geheimschutz unterliegende Fragen) gehen zu müssen? Und zuletzt - wie kann besser begründet werden, warum bestimmte Dinge geheim gehalten werden müssen? Fazit Der heutige Tag bildet den Auftakt zu einem längeren und kontinuierlichen Dialog, den das BfE führen möchte. Ziel ist es, erste Grundlagen für die Diskussion um Sicherheitsfragen in der Zwischenlagerung zu legen. Wir werden die Ergebnisse dokumentieren, auswerten und darauf aufbauend den Fortgang der Veranstaltungsreihe sowie die inhaltlichen Schwerpunkte planen. Es würde mich freuen, Sie schon bald wieder im Forum Zwischenlagerung begrüßen zu können. Das nächste Forum planen wir im November dieses Jahres in Kassel, nähere Details dazu werden wir öffentlich bekannt geben. Sehen Sie die Veranstaltungsreihe als Einladung, gemeinsam und über alle Interessenslagen hinweg bestmögliche Antworten und Lösungen im Sinne des Gemeinwohles für eine sichere Zwischenlagerung bis zur Endlagerung zu finden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Publikationen Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle - Sicherheit bis zur Endlagerung Label: Broschüre Herunterladen (PDF, 8MB, barrierefrei⁄barrierearm) Printversion bestellen Veranstaltungsreihe des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) Forum Zwischenlagerung
Greenpeace legte am 9. Juni 2015 Beschwerde bei der Europäischen Kommisson gegen den Transport von hochradioaktivem Müll aus dem AKW Jülich in die USA ein. Die EU-Beschwerde richtet sich gegen das Verhalten der beteiligten Bundesministerien, Bundesämter sowie gegen das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalens. Nach Auffassung der Umweltorganisation stellt die geplante Verbringung von 152 Castorbehältern mit Brennelementekugeln aus dem Zwischenlager des FJZ zur Wiederaufbereitungsanlage Savannah River Site und – nach deren Aufbereitung – der Verbleib der Abfälle in den USA, eine Verletzung von Art. 4 (4) der Richtlinie 2011/70/EURATOM dar. Denn EURATOM genehmigt nur den Export von Atommüll aus der Forschung. Der AVR-Reaktor in Jülich speiste jedoch als Prototyp von 1967 bis 1988 rund 1,5 Milliarden Kilowattstunden Strom ins öffentliche Netz ein und könne aus diesem Grund nicht als Forschungsreaktor bezeichnet werden. AVR steht für Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor Jülich – ein Zusammenschluss vor allem kommunaler Stromversorger.
Ein am 18. September 2014 in Berlin vorgelegtes Rechtsgutachten von Greenepace untersucht, ob der Atommülltransport aus dem Forschungszentrum Jülich in die USA mit den Vorgaben des deutschen Rechts vereinbar ist. Die auf Umweltrecht spezialisierte Hamburger Anwaltskanzlei Günther kommt darin zu dem Ergebnis, dass der Export von Atommüll illegal wäre. Demnach verstieße die Verschickung der 152 hochradioaktiven Castoren in die US-Atomfabrik Savannah River Site (South Carolina) gegen das Verbot, Atommüll aus kommerzieller Nutzung zur Wiederaufarbeitung ins Ausland zu bringen (§9a Abs.1 Satz 2 Atomgesetz). Der BUND Nordrhein-Westfalen stellte am 22. September ebenfalls ein Rechtsgutachten vor, nach dem die geplanten Atommüllexporte aus Jülich und Ahaus in die USA illegal seien, sowohl auf deutscher als auch auf europäischer Ebene. Bundesforschungsministerin Prof. Dr. Johanna Wanka verteidigte in der vierten Sitzung der Endlagerkommission am 22. September 2014, einen möglichen Export von Atommüll aus dem Reaktor in Jülich in die USA. Die Bundesregierung sei der Auffassung, dass ein solches Vorgehen grundsätzlich rechtens sei, da es sich in Jülich um einen Forschungsreaktor handle.
Per Schiff und Flugzeug verfolgt Greenpeace den japanischen Frachter "Akatsuki Maru", der mit 1,7 t Plutonium trotz weltweiter Proteste auf dem Weg von Cherbourg nach Japan ist.
Bei Bremen und Dover stoppen Aktionisten Atomtransporte für die Wiederaufarbeitungsanlage im britischen Sellafield. Radioaktiv verstrahlter Sand wird den Umweltministern deutscher Bundesländer überreicht.
Transportgenehmigung für Brennstäbe von Lingen nach Kasachstan Embargo gegen Russland nimmt derzeit Kernbrennstoffe aus Meldung Stand: 10.11.2022 Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ) hat am 7.11.2022 für das deutsche Hoheitsgebiet den Transport von unbestrahlten Brennstäben aus der Brennelementefabrik Lingen nach Kasachstan genehmigt. Die Genehmigung des BASE erfolgt nach den Vorgaben von § 4 des Atomgesetzes und umfasst den Transport des Materials innerhalb Deutschlands. Für die Ausfuhr des Materials ist eine Genehmigung durch das Bundesamt für Ausfuhr- und Wirtschaftskontrolle erforderlich, die bereits am 21. und 25. Oktober erteilt worden war. Bei der Prüfung von Anträgen dieser Art handelt es sich um sogenannte gebundene Entscheidungen. Liegen alle Genehmigungsvoraussetzungen vor, sind diese ohne Ermessen der Behörde zu erteilen. Besonderheit im vorliegenden Fall ist, dass das Material vor seinem Bestimmungsort Kasachstan auch über das Staatsgebiet Russlands transportiert werden soll. Angesichts des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine schaltete das BASE daher auch das Bundesumweltministerium als seine Fachaufsicht zur Bewertung solcher Transporte ein. Da derzeit kein Ein- oder Ausfuhrembargo der EU für Kernbrennstoffe zur Nutzung gegen Russland gelte, bestehe keine rechtliche Handhabe gegen Ein- bzw. Ausfuhren sowie für eine Aufhebung von bereits erteilten Genehmigungen. Vor dem Hintergrund dieser Rechtssituation war durch das BASE eine Genehmigung für den Transport auf deutschem Hoheitsgebiet zu erteilen. Da das BASE Genehmigungen ausschließlich für das deutsche Gebiet erteilt, darf es bei seinen Genehmigungsverfahren auch die Überprüfung des Empfängers nicht zur Entscheidungsfindung heranziehen. Wann konkret ein genehmigter Transport stattfindet, liegt in der Verantwortung des jeweiligen Transportunternehmens in Abstimmung mit den vom Transport berührten Aufsichts- und Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern. Informationen über Transportzeitpunkte können aus Sicherungsgründen im Vorfeld des Transports nicht veröffentlicht werden. Das BASE informiert zeitnah über vollzogene Transporte sowie neu erteilte Transportgenehmigungen in der Liste aktueller Transportgenehmigungen , die regelmäßig aktualisiert wird. BASE: Liste aktueller Transportgenehmigungen (PDF Direktdownload) Aktuelle Transportgenehmigungen Herunterladen (PDF, 390KB, barrierefrei⁄barrierearm) BMUV: Ausfuhrgenehmigungen nach §3 Atomgesetz (PDF zum Direktdownload) Übersicht des BMUV zu Ausfuhrgenehmigungen
Rücktransport von hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in Großbritannien zum Zwischenlager Isar genehmigt Meldung Stand: 20.12.2024 Die Genehmigung für einen Transport von aus Großbritannien zurückzunehmenden hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung von Brennelementen aus deutschen Atomkraftwerken ist erteilt. Die Transportfirma Orano NCS GmbH hat nach Prüfung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung die Einhaltung aller dafür notwendigen Sicherheitsanforderungen nachgewiesen. Genehmigt ist der Transport der hochradioaktiven Abfälle auf einem Seeschiff und weiter auf der Schiene in maximal sieben Transport- und Lagerbehältern ab dem 01. März 2025 bis einschließlich dem 31. Dezember 2025. Wann und auf welchem Weg konkret der Transport stattfindet, stimmt die Antragstellerin insbesondere mit den zuständigen Sicherheitsbehörden der Länder und des Bundes sowie dem Eisenbahn-Bundesamt als zuständige atomrechtliche Aufsichtsbehörde für den Schienentransport ab. Die Rücknahme der deutschen Abfälle ist völkerrechtlich verbindlich vorgegeben. Aufbewahrungsgenehmigung für das Zwischenlager Isar liegt vor Die Aufbewahrung der verglasten Abfälle im Zwischenlager Isar wurde vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung im April 2023 genehmigt. Auch nach der Rücknahme der sieben Behälter wird am Standort Isar die bereits genehmigte Zahl an Behältern für hochradioaktive Abfälle nicht ausgeschöpft. Im Zwischenlager Isar ist u.a. die Aufbewahrung von maximal 152 Behältern mit hochradioaktiven Abfällen gestattet. Inklusive der Behälter mit den verglasten Abfällen werden dort nach aktueller Planung 28 Behälter mit hochradioaktiven Abfällen weniger stehen als ursprünglich vorgesehen. Hintergrund: Rücknahme der deutschen Abfälle Die deutschen Energieversorgungsunternehmen hatten bis 2005 bestrahlte Brennelemente aus ihren Atomkraftwerken nach Frankreich (La Hague) und Großbritannien (Sellafield) zur Wiederaufarbeitung transportiert. Die dabei entstandenen flüssigen Abfälle wurden anschließend in Glas geschmolzen und seitdem sukzessive nach Deutschland zurück transportiert. Aus Frankreich wurden die letzten dieser Abfälle im November 2024 zurückgenommen. Es befinden sich aber noch verglaste radioaktive Abfälle aus deutschen Atomkraftwerken in Großbritannien, für deren Rücknahme zwei Transporte erforderlich sind. Der erste dieser beiden Transporte ist der jetzt genehmigte in das Zwischenlager Isar. Seit dem Jahr 2005 ist die Lieferung von Brennelementen aus deutschen Atomkraftwerken in die sogenannte Wiederaufarbeitung verboten. Stattdessen wurden die Atomkraftwerksbetreiber durch Änderung des Atomgesetzes verpflichtet, die bestrahlten Brennelemente in Zwischenlagern an den Standorten der Reaktoren zu lagern. Warum Rücktransport nach Niederaichbach? Bis 2011 transportierten die Abfalleigentümer die radioaktiven Rückstände aus der Wiederaufarbeitung in das Zwischenlager Gorleben in Niedersachsen. Dort stehen seither 108 Behälter mit verglasten radioaktiven Abfällen und damit bereits ein Großteil der insgesamt aus der Wiederaufarbeitung zurückzunehmenden Abfälle. In Gorleben befindet sich auch der einzige Standort, der in der Vergangenheit teilweise auf seine Eignung als Endlager für hochradioaktive Abfälle untersucht worden war. Diese geologischen Untersuchungen waren 2012 beendet worden, der Standort ist nicht mehr Teil der Endlagersuche nach dem Standortauswahlgesetz . Mit dem Standortauswahlgesetz , das der Bundestag 2013 mit breiter Mehrheit verabschiedete, änderte der Gesetzgeber auch das Atomgesetz : die verbliebenen verglasten Abfälle im Ausland sind demnach in Zwischenlagern an den Standorten der Kernkraftwerke aufzubewahren. Ziel war es, bei der ergebnisoffenen Suche nach einem Endlager nicht den Eindruck zu erwecken, Gorleben sei als Endlagerstandort bereits festgelegt. 2015 verständigten sich Bundesregierung, Länder und Energieversorgungsunternehmen, die verbliebenen radioaktiven Abfälle in Biblis, Brokdorf, Niederaichbach ( Atomkraftwerk Isar) und Philippsburg zwischenzulagern. Die Verantwortung für den Castor-Transport Bei Transporten von Kernbrennstoffen muss der Schutz der Bevölkerung an erster Stelle stehen. Dafür sind gültige Genehmigungen im Vorfeld und die Überwachung und der Schutz während des Transports wichtig. Die Genehmigung erteilt das BASE . Die Überwachung des Transports erfolgt durch die Sicherheits- und Überwachungsbehörden von Bund und Ländern.Der Kurzfilm erklärt Hintergründe des Transports, wer den Transport überwacht und warum das BASE gesetzlich verpflichtet ist, den Antrag der Energieunternehmen für den Transport von Castoren von Sellafield zu einem deutschen Zwischenlager zu prüfen. Ist die Prüfung erfolgreich abgeschlossen, muss eine Genehmigung erteilt werden. Gegenüber der im Film genannten Zahl sind aktuell nur noch 14 Castoren aus Sellafield zurückzunehmen, da im Jahr 2020 bereits 6 Castoren nach Deutschland zurückgenommen wurden. Weitere Informationen Rückführung radioaktiver Abfälle aus der Wiederaufarbeitung Zwischenlager Isar Transportgenehmigung zum Download Beförderungsgenehmigung 7809 inkl. Anlage 1 Herunterladen (PDF, 852KB, nicht barrierefrei)
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 67 |
| Land | 3 |
| Weitere | 2 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 4 |
| Förderprogramm | 11 |
| Text | 16 |
| unbekannt | 41 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 50 |
| Offen | 22 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 54 |
| Englisch | 18 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 5 |
| Dokument | 22 |
| Keine | 47 |
| Multimedia | 4 |
| Webseite | 6 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 19 |
| Lebewesen und Lebensräume | 61 |
| Luft | 20 |
| Mensch und Umwelt | 72 |
| Wasser | 18 |
| Weitere | 72 |