Das LBEG führte vom Juli 2015 bis Mai 2017 eine systematische Kampagne zur Untersuchung von Bodenbelastungen im Umfeld von Erdgasförderplätzen durch. Insgesamt wurden 200 der 455 aktiven Erdgasförderplätze in Niedersachsen beprobt und auf mögliche Belastungen durch Schwermetalle, unterschiedliche Kohlenwasserstoffe, Dioxine und Furane untersucht. Außerdem wurde an ausgewählten Plätzen die spezifische Radioaktivität gemessen. Das Programm berücksichtigte alle Landkreise, in denen sich Erdgasförderplätze befinden. Neben dem Landkreis Rotenburg/Wümme waren das Standorte in den Landkreisen Aurich, Celle, Cloppenburg, Diepholz, Emsland, Grafschaft Bentheim, Heidekreis, Leer, Nienburg, Oldenburg, Vechta und Verden sowie in der Stadt Emden und der Region Hannover. Die Förderplätze wurden so ausgewählt, dass in jedem Landkreis ein ungefähr gleicher Anteil der insgesamt vorhandenen Förderplätze untersucht wurde (ca. 40%). Alle Untersuchungen erfolgten nach den rechtlichen Vorgaben der Bundes-Bodenschutzverordnung. Die Ergebnisse stellte das LBEG am 15. Mai 2017 im Rahmen einer Pressekonferenz vor. Der Endbericht liegt zum Download vor. Auf Basis der erarbeiteten Ergebnisse wurde u. a. vorgeschlagen, an allen Erdgasförderplätzen, die in Oberflächengewässer entwässern (insbesondere den Plätzen, die im Rahmen des o. g. Projektes (AG Hg I) nicht untersucht wurden), weitere Sedimentuntersuchungen durchzuführen. Die Sedimentuntersuchungen sind erforderlich, weil im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen (AG Hg I) auffallend häufig Überschreitungen der Schwellenwerte (OW) in Sedimenten entwässerungsrelevanter Oberflächengewässer festgestellt wurden. Im Zuge der weiterführenden Sedimentuntersuchungen wurden im Sommer 2018 im Umfeld von insgesamt 42 Erdgasförderplätzen weitere orientierende Untersuchungen durchgeführt. Die Probenahme wurde an den Einleitstellen sowie im An- und Abstrom der Einleitstellen bzw. der Erdgasförderplätze sowohl in trockenen Gräben als auch in Oberflächengewässern durchgeführt. Die Ergebnisse wurden im November 2018 vorgelegt und im Endbericht zu den weiterführenden Sedimentuntersuchungen zusammengefasst (http://www.lbeg.niedersachsen.de/startseite/boden_grundwasser/schadstoffmessungen/untersuchungen_im_umfeld_von_erdgasfoerderplaetzen/untersuchungen-im-umfeld-von-erdgasfoerderplaetzen-135742.html).
Das LBEG führte vom Juli 2015 bis Mai 2017 eine systematische Kampagne zur Untersuchung von Bodenbelastungen im Umfeld von Erdgasförderplätzen durch. Insgesamt wurden 200 der 455 aktiven Erdgasförderplätze in Niedersachsen beprobt und auf mögliche Belastungen durch Schwermetalle, unterschiedliche Kohlenwasserstoffe, Dioxine und Furane untersucht. Außerdem wurde an ausgewählten Plätzen die spezifische Radioaktivität gemessen. Das Programm berücksichtigte alle Landkreise, in denen sich Erdgasförderplätze befinden. Neben dem Landkreis Rotenburg/Wümme waren das Standorte in den Landkreisen Aurich, Celle, Cloppenburg, Diepholz, Emsland, Grafschaft Bentheim, Heidekreis, Leer, Nienburg, Oldenburg, Vechta und Verden sowie in der Stadt Emden und der Region Hannover. Die Förderplätze wurden so ausgewählt, dass in jedem Landkreis ein ungefähr gleicher Anteil der insgesamt vorhandenen Förderplätze untersucht wurde (ca. 40%). Alle Untersuchungen erfolgten nach den rechtlichen Vorgaben der Bundes-Bodenschutzverordnung. Die Ergebnisse stellte das LBEG am 15. Mai 2017 im Rahmen einer Pressekonferenz vor. Der Endbericht liegt zum Download vor. Auf Basis der erarbeiteten Ergebnisse wurde u. a. vorgeschlagen, an allen Erdgasförderplätzen, die in Oberflächengewässer entwässern (insbesondere den Plätzen, die im Rahmen des o. g. Projektes (AG Hg I) nicht untersucht wurden), weitere Sedimentuntersuchungen durchzuführen. Die Sedimentuntersuchungen sind erforderlich, weil im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen (AG Hg I) auffallend häufig Überschreitungen der Schwellenwerte (OW) in Sedimenten entwässerungsrelevanter Oberflächengewässer festgestellt wurden. Im Zuge der weiterführenden Sedimentuntersuchungen wurden im Sommer 2018 im Umfeld von insgesamt 42 Erdgasförderplätzen weitere orientierende Untersuchungen durchgeführt. Die Probenahme wurde an den Einleitstellen sowie im An- und Abstrom der Einleitstellen bzw. der Erdgasförderplätze sowohl in trockenen Gräben als auch in Oberflächengewässern durchgeführt. Die Ergebnisse wurden im November 2018 vorgelegt und im Endbericht zu den weiterführenden Sedimentuntersuchungen zusammengefasst (http://www.lbeg.niedersachsen.de/startseite/boden_grundwasser/schadstoffmessungen/untersuchungen_im_umfeld_von_erdgasfoerderplaetzen/untersuchungen-im-umfeld-von-erdgasfoerderplaetzen-135742.html).
Das LBEG führte vom Juli 2015 bis Mai 2017 eine systematische Kampagne zur Untersuchung von Bodenbelastungen im Umfeld von Erdgasförderplätzen durch. Insgesamt wurden 200 der 455 aktiven Erdgasförderplätze in Niedersachsen beprobt und auf mögliche Belastungen durch Schwermetalle, unterschiedliche Kohlenwasserstoffe, Dioxine und Furane untersucht. Außerdem wurde an ausgewählten Plätzen die spezifische Radioaktivität gemessen. Das Programm berücksichtigte alle Landkreise, in denen sich Erdgasförderplätze befinden. Neben dem Landkreis Rotenburg/Wümme waren das Standorte in den Landkreisen Aurich, Celle, Cloppenburg, Diepholz, Emsland, Grafschaft Bentheim, Heidekreis, Leer, Nienburg, Oldenburg, Vechta und Verden sowie in der Stadt Emden und der Region Hannover. Die Förderplätze wurden so ausgewählt, dass in jedem Landkreis ein ungefähr gleicher Anteil der insgesamt vorhandenen Förderplätze untersucht wurde (ca. 40%). Alle Untersuchungen erfolgten nach den rechtlichen Vorgaben der Bundes-Bodenschutzverordnung. Die Ergebnisse stellte das LBEG am 15. Mai 2017 im Rahmen einer Pressekonferenz vor. Der Endbericht liegt zum Download vor. Auf Basis der erarbeiteten Ergebnisse wurde u. a. vorgeschlagen, an allen Erdgasförderplätzen, die in Oberflächengewässer entwässern (insbesondere den Plätzen, die im Rahmen des o. g. Projektes (AG Hg I) nicht untersucht wurden), weitere Sedimentuntersuchungen durchzuführen. Die Sedimentuntersuchungen sind erforderlich, weil im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen (AG Hg I) auffallend häufig Überschreitungen der Schwellenwerte (OW) in Sedimenten entwässerungsrelevanter Oberflächengewässer festgestellt wurden. Im Zuge der weiterführenden Sedimentuntersuchungen wurden im Sommer 2018 im Umfeld von insgesamt 42 Erdgasförderplätzen weitere orientierende Untersuchungen durchgeführt. Die Probenahme wurde an den Einleitstellen sowie im An- und Abstrom der Einleitstellen bzw. der Erdgasförderplätze sowohl in trockenen Gräben als auch in Oberflächengewässern durchgeführt. Die Ergebnisse wurden im November 2018 vorgelegt und im Endbericht zu den weiterführenden Sedimentuntersuchungen zusammengefasst (http://www.lbeg.niedersachsen.de/startseite/boden_grundwasser/schadstoffmessungen/untersuchungen_im_umfeld_von_erdgasfoerderplaetzen/untersuchungen-im-umfeld-von-erdgasfoerderplaetzen-135742.html).
Das LBEG führte vom Juli 2015 bis Mai 2017 eine systematische Kampagne zur Untersuchung von Bodenbelastungen im Umfeld von Erdgasförderplätzen durch. Insgesamt wurden 200 der 455 aktiven Erdgasförderplätze in Niedersachsen beprobt und auf mögliche Belastungen durch Schwermetalle, unterschiedliche Kohlenwasserstoffe, Dioxine und Furane untersucht. Außerdem wurde an ausgewählten Plätzen die spezifische Radioaktivität gemessen. Das Programm berücksichtigte alle Landkreise, in denen sich Erdgasförderplätze befinden. Neben dem Landkreis Rotenburg/Wümme waren das Standorte in den Landkreisen Aurich, Celle, Cloppenburg, Diepholz, Emsland, Grafschaft Bentheim, Heidekreis, Leer, Nienburg, Oldenburg, Vechta und Verden sowie in der Stadt Emden und der Region Hannover. Die Förderplätze wurden so ausgewählt, dass in jedem Landkreis ein ungefähr gleicher Anteil der insgesamt vorhandenen Förderplätze untersucht wurde (ca. 40%). Alle Untersuchungen erfolgten nach den rechtlichen Vorgaben der Bundes-Bodenschutzverordnung. Die Ergebnisse stellte das LBEG am 15. Mai 2017 im Rahmen einer Pressekonferenz vor. Der Endbericht liegt zum Download vor. Auf Basis der erarbeiteten Ergebnisse wurde u. a. vorgeschlagen, an allen Erdgasförderplätzen, die in Oberflächengewässer entwässern (insbesondere den Plätzen, die im Rahmen des o. g. Projektes (AG Hg I) nicht untersucht wurden), weitere Sedimentuntersuchungen durchzuführen. Die Sedimentuntersuchungen sind erforderlich, weil im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen (AG Hg I) auffallend häufig Überschreitungen der Schwellenwerte (OW) in Sedimenten entwässerungsrelevanter Oberflächengewässer festgestellt wurden. Im Zuge der weiterführenden Sedimentuntersuchungen wurden im Sommer 2018 im Umfeld von insgesamt 42 Erdgasförderplätzen weitere orientierende Untersuchungen durchgeführt. Die Probenahme wurde an den Einleitstellen sowie im An- und Abstrom der Einleitstellen bzw. der Erdgasförderplätze sowohl in trockenen Gräben als auch in Oberflächengewässern durchgeführt. Die Ergebnisse wurden im November 2018 vorgelegt und im Endbericht zu den weiterführenden Sedimentuntersuchungen zusammengefasst (http://www.lbeg.niedersachsen.de/startseite/boden_grundwasser/schadstoffmessungen/untersuchungen_im_umfeld_von_erdgasfoerderplaetzen/untersuchungen-im-umfeld-von-erdgasfoerderplaetzen-135742.html).
Das LBEG führte vom Juli 2015 bis Mai 2017 eine systematische Kampagne zur Untersuchung von Bodenbelastungen im Umfeld von Erdgasförderplätzen durch. Insgesamt wurden 200 der 455 aktiven Erdgasförderplätze in Niedersachsen beprobt und auf mögliche Belastungen durch Schwermetalle, unterschiedliche Kohlenwasserstoffe, Dioxine und Furane untersucht. Außerdem wurde an ausgewählten Plätzen die spezifische Radioaktivität gemessen. Das Programm berücksichtigte alle Landkreise, in denen sich Erdgasförderplätze befinden. Neben dem Landkreis Rotenburg/Wümme waren das Standorte in den Landkreisen Aurich, Celle, Cloppenburg, Diepholz, Emsland, Grafschaft Bentheim, Heidekreis, Leer, Nienburg, Oldenburg, Vechta und Verden sowie in der Stadt Emden und der Region Hannover. Die Förderplätze wurden so ausgewählt, dass in jedem Landkreis ein ungefähr gleicher Anteil der insgesamt vorhandenen Förderplätze untersucht wurde (ca. 40%). Alle Untersuchungen erfolgten nach den rechtlichen Vorgaben der Bundes-Bodenschutzverordnung. Die Ergebnisse stellte das LBEG am 15. Mai 2017 im Rahmen einer Pressekonferenz vor. Der Endbericht liegt zum Download vor. Auf Basis der erarbeiteten Ergebnisse wurde u. a. vorgeschlagen, an allen Erdgasförderplätzen, die in Oberflächengewässer entwässern (insbesondere den Plätzen, die im Rahmen des o. g. Projektes (AG Hg I) nicht untersucht wurden), weitere Sedimentuntersuchungen durchzuführen. Die Sedimentuntersuchungen sind erforderlich, weil im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen (AG Hg I) auffallend häufig Überschreitungen der Schwellenwerte (OW) in Sedimenten entwässerungsrelevanter Oberflächengewässer festgestellt wurden. Im Zuge der weiterführenden Sedimentuntersuchungen wurden im Sommer 2018 im Umfeld von insgesamt 42 Erdgasförderplätzen weitere orientierende Untersuchungen durchgeführt. Die Probenahme wurde an den Einleitstellen sowie im An- und Abstrom der Einleitstellen bzw. der Erdgasförderplätze sowohl in trockenen Gräben als auch in Oberflächengewässern durchgeführt. Die Ergebnisse wurden im November 2018 vorgelegt und im Endbericht zu den weiterführenden Sedimentuntersuchungen zusammengefasst (http://www.lbeg.niedersachsen.de/startseite/boden_grundwasser/schadstoffmessungen/untersuchungen_im_umfeld_von_erdgasfoerderplaetzen/untersuchungen-im-umfeld-von-erdgasfoerderplaetzen-135742.html).
Das LBEG führte vom Juli 2015 bis Mai 2017 eine systematische Kampagne zur Untersuchung von Bodenbelastungen im Umfeld von Erdgasförderplätzen durch. Insgesamt wurden 200 der 455 aktiven Erdgasförderplätze in Niedersachsen beprobt und auf mögliche Belastungen durch Schwermetalle, unterschiedliche Kohlenwasserstoffe, Dioxine und Furane untersucht. Außerdem wurde an ausgewählten Plätzen die spezifische Radioaktivität gemessen. Das Programm berücksichtigte alle Landkreise, in denen sich Erdgasförderplätze befinden. Neben dem Landkreis Rotenburg/Wümme waren das Standorte in den Landkreisen Aurich, Celle, Cloppenburg, Diepholz, Emsland, Grafschaft Bentheim, Heidekreis, Leer, Nienburg, Oldenburg, Vechta und Verden sowie in der Stadt Emden und der Region Hannover. Die Förderplätze wurden so ausgewählt, dass in jedem Landkreis ein ungefähr gleicher Anteil der insgesamt vorhandenen Förderplätze untersucht wurde (ca. 40%). Alle Untersuchungen erfolgten nach den rechtlichen Vorgaben der Bundes-Bodenschutzverordnung. Die Ergebnisse stellte das LBEG am 15. Mai 2017 im Rahmen einer Pressekonferenz vor. Der Endbericht liegt zum Download vor. Auf Basis der erarbeiteten Ergebnisse wurde u. a. vorgeschlagen, an allen Erdgasförderplätzen, die in Oberflächengewässer entwässern (insbesondere den Plätzen, die im Rahmen des o. g. Projektes (AG Hg I) nicht untersucht wurden), weitere Sedimentuntersuchungen durchzuführen. Die Sedimentuntersuchungen sind erforderlich, weil im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen (AG Hg I) auffallend häufig Überschreitungen der Schwellenwerte (OW) in Sedimenten entwässerungsrelevanter Oberflächengewässer festgestellt wurden. Im Zuge der weiterführenden Sedimentuntersuchungen wurden im Sommer 2018 im Umfeld von insgesamt 42 Erdgasförderplätzen weitere orientierende Untersuchungen durchgeführt. Die Probenahme wurde an den Einleitstellen sowie im An- und Abstrom der Einleitstellen bzw. der Erdgasförderplätze sowohl in trockenen Gräben als auch in Oberflächengewässern durchgeführt. Die Ergebnisse wurden im November 2018 vorgelegt und im Endbericht zu den weiterführenden Sedimentuntersuchungen zusammengefasst (http://www.lbeg.niedersachsen.de/startseite/boden_grundwasser/schadstoffmessungen/untersuchungen_im_umfeld_von_erdgasfoerderplaetzen/untersuchungen-im-umfeld-von-erdgasfoerderplaetzen-135742.html).
Zur Beurteilung der Grundwasserleiter werden die Entnahmebedingungen (Entnahmepotenziale) abgeschätzt. Damit ist die Brunnenergiebigkeit beziehungsweise die Wirtschaftlichkeit von Grundwasserentnahmen gemeint, wobei ein ausreichendes Grundwasserdargebot vorausgesetzt wird. Ungünstige Entnahmebedingungen liegen bei geringmächtigen beziehungsweise schlecht durchlässigen Grundwasserleitern vor, gute Bedingungen bei entsprechend größerer Mächtigkeit beziehungsweise besserer Durchlässigkeit. Als Maß wird im Lockergestein die Transmissivität (Produkt aus Durchlässigkeitsbeiwert und Mächtigkeit) verwendet. Im Rahmen der Darstellungsmöglichkeiten wird nur die Gesamt-Transmissivität berücksichtigt, auch wenn zwei oder mehrere getrennte Grundwasserleiter ausgebildet sind. Für eine flächenhafte Aussage liegen nicht genügend Transmissivitätsbestimmungen aus hydraulischen Untersuchungen vor, deshalb wird eine Abschätzung auf Grund von Schichtenverzeichnissen der zahlreichen Aufschluss- und Brunnenbohrungen vorgenommen. Dabei wurden für die petrographischen Hauptbestandteile Standard-Durchlässigkeitsbeiwerte (kf-Werte) zugrunde gelegt, die durch die Auswertung einer größeren Anzahl von Pumpversuchen ermittelt wurden. Für die Grundwasservorkommen im Festgestein werden Brunnenergiebigkeiten zur vergleichenden Abschätzung herangezogen. Die in Niedersachsen vorkommenden Gesteine werden in vier Klassen eingeteilt die kennzeichnen, wie gut die Bedingungen für die Entnahme von Grundwasser sind. Sehr gute Entnahmebedingungen entsprechen Transmissivitäten von über 100 m²/h. Sie herrschen überall dort, wo sehr mächtige, gut grundwasserleitende Schichtpakete vorhanden sind. Diese Verhältnisse sind in Niedersachsen in den Räumen Lüneburg und Aurich gegeben, wo quartäre und tertiäre überwiegend sandige Grundwasserleiter einen mächtigen Leiterkomplex bilden, der im Bereich von quartären Rinnensystemen noch vertieft und mit grobem Sedimentmaterial verfüllt ist. In diesen Gebieten können sehr große Grundwassermengen auf Dauer bei relativ geringer Absenkung gefördert werden, weil auch die entsprechende Nachlieferung aus der Grundwasserneubildung gewährleistet ist. Gute Entnahmebedingungen liegen bei Transmissivitäten zwischen 20 und 100 m²/h vor. Derartige Verhältnisse bestehen überall im Verbreitungsgebiet der quartären glazifluviatilen Lockergesteine in Norddeutschland einschließlich der Schotterfüllungen der Flusstäler der größeren Flüsse. Auch im Festgestein können in regional eng begrenzten, stark zerklüfteten und verkarsteten Zonen, durchaus gute Entnahmebedingungen herrschen (z.B. Pöhlder Becken). Grundwasserleiter dieser Kategorie sind zur Entnahme größerer Grundwassermengen potenziell geeignet. Ungünstige Entnahmebedingungen liegen vor bei Transmissivitäten unter 20 m²/h. Im Lockergestein werden diese Verhältnisse hauptsächlich dort angetroffen, wo geringmächtige quartäre Sedimente über tonigen Tertiärschichten liegen oder aber im Randbereich zum Festgestein. In den Festgesteinsgebieten sind die Entnahmebedingungen häufig ungünstig. Die Grundwasserleiter dieser Gruppe sind als Brunnenstandorte für größere Grundwasserentnahmen in der Regel nicht geeignet. Stark wechselnde Entnahmebedingungen liegen in Gebieten vor, in denen keine einheitliche Charakteristik der Entnahmebedingungen festzustellen ist, zum Bespiel im Bereich von Stauchendmoränen und teilweise auch im Festgestein.
Zur Beurteilung der Grundwasserleiter werden die Entnahmebedingungen (Entnahmepotenziale) abgeschätzt. Damit ist die Brunnenergiebigkeit beziehungsweise die Wirtschaftlichkeit von Grundwasserentnahmen gemeint, wobei ein ausreichendes Grundwasserdargebot vorausgesetzt wird. Ungünstige Entnahmebedingungen liegen bei geringmächtigen beziehungsweise schlecht durchlässigen Grundwasserleitern vor, gute Bedingungen bei entsprechend größerer Mächtigkeit beziehungsweise besserer Durchlässigkeit. Als Maß wird im Lockergestein die Transmissivität (Produkt aus Durchlässigkeitsbeiwert und Mächtigkeit) verwendet. Im Rahmen der Darstellungsmöglichkeiten wird nur die Gesamt-Transmissivität berücksichtigt, auch wenn zwei oder mehrere getrennte Grundwasserleiter ausgebildet sind. Für eine flächenhafte Aussage liegen nicht genügend Transmissivitätsbestimmungen aus hydraulischen Untersuchungen vor, deshalb wird eine Abschätzung auf Grund von Schichtenverzeichnissen der zahlreichen Aufschluss- und Brunnenbohrungen vorgenommen. Dabei wurden für die petrographischen Hauptbestandteile Standard-Durchlässigkeitsbeiwerte (kf-Werte) zugrunde gelegt, die durch die Auswertung einer größeren Anzahl von Pumpversuchen ermittelt wurden. Für die Grundwasservorkommen im Festgestein werden Brunnenergiebigkeiten zur vergleichenden Abschätzung herangezogen. Die in Niedersachsen vorkommenden Gesteine werden in vier Klassen eingeteilt die kennzeichnen, wie gut die Bedingungen für die Entnahme von Grundwasser sind. Sehr gute Entnahmebedingungen entsprechen Transmissivitäten von über 100 m²/h. Sie herrschen überall dort, wo sehr mächtige, gut grundwasserleitende Schichtpakete vorhanden sind. Diese Verhältnisse sind in Niedersachsen in den Räumen Lüneburg und Aurich gegeben, wo quartäre und tertiäre überwiegend sandige Grundwasserleiter einen mächtigen Leiterkomplex bilden, der im Bereich von quartären Rinnensystemen noch vertieft und mit grobem Sedimentmaterial verfüllt ist. In diesen Gebieten können sehr große Grundwassermengen auf Dauer bei relativ geringer Absenkung gefördert werden, weil auch die entsprechende Nachlieferung aus der Grundwasserneubildung gewährleistet ist. Gute Entnahmebedingungen liegen bei Transmissivitäten zwischen 20 und 100 m²/h vor. Derartige Verhältnisse bestehen überall im Verbreitungsgebiet der quartären glazifluviatilen Lockergesteine in Norddeutschland einschließlich der Schotterfüllungen der Flusstäler der größeren Flüsse. Auch im Festgestein können in regional eng begrenzten, stark zerklüfteten und verkarsteten Zonen, durchaus gute Entnahmebedingungen herrschen (z.B. Pöhlder Becken). Grundwasserleiter dieser Kategorie sind zur Entnahme größerer Grundwassermengen potenziell geeignet. Ungünstige Entnahmebedingungen liegen vor bei Transmissivitäten unter 20 m²/h. Im Lockergestein werden diese Verhältnisse hauptsächlich dort angetroffen, wo geringmächtige quartäre Sedimente über tonigen Tertiärschichten liegen oder aber im Randbereich zum Festgestein. In den Festgesteinsgebieten sind die Entnahmebedingungen häufig ungünstig. Die Grundwasserleiter dieser Gruppe sind als Brunnenstandorte für größere Grundwasserentnahmen in der Regel nicht geeignet. Stark wechselnde Entnahmebedingungen liegen in Gebieten vor, in denen keine einheitliche Charakteristik der Entnahmebedingungen festzustellen ist, zum Bespiel im Bereich von Stauchendmoränen und teilweise auch im Festgestein.
Die BGR führte im Projekt „Deutschlandweite Aerogeophysik-Befliegung zur Kartierung des nahen Untergrundes und seiner Oberfläche“ (D-AERO) flächenhafte Befliegungen an der deutschen Nordseeküste durch. Das Messgebiet Esens (2008/09) wird etwa durch die Ortschaften Aurich und Dornum im Westen sowie Wittmund und Werdum im Osten begrenzt. Die Gebietsgröße beträgt etwa 370 km² und 23 Messflüge mit einer Gesamtprofillänge von 1542 km (437.562 Messpunkte) wurden zur Abdeckung des gesamten Messgebiets benötigt. Der Sollabstand der 75 N-S-Messprofile beträgt 250 m, der Sollabstand der 8 W-O-Kontrollprofile beträgt 2000 m. Die Karte stellt die Anomalien des erdmagnetischen Feldes dar.
Die BGR führte im Projekt „Deutschlandweite Aerogeophysik-Befliegung zur Kartierung des nahen Untergrundes und seiner Oberfläche“ (D-AERO) flächenhafte Befliegungen an der deutschen Nordseeküste durch. Das Messgebiet Esens (2008/09) wird etwa durch die Ortschaften Aurich und Dornum im Westen sowie Wittmund und Werdum im Osten begrenzt. Die Gebietsgröße beträgt etwa 370 km² und 23 Messflüge mit einer Gesamtprofillänge von 1074 km (30.412 Messpunkte) wurden zur Abdeckung des gesamten Messgebiets benötigt. Der Sollabstand der 75 N-S-Messprofile beträgt 250 m, der Sollabstand der 8 W-O-Kontrollprofile beträgt 2000 m. Die Karten stellen die Gesamtstrahlung, die (Äquivalent-)Gehalte von Kalium, Uran und Thorium sowie die Ionendosisleistung am Boden dar.
Origin | Count |
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Type | Count |
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Resource type | Count |
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