Umweltbundesamt veröffentlicht Statistik für das Jahr 2007 Deutschland importierte im Jahr 2007 rund 6,2 Millionen Tonnen (Mio. t) genehmigungspflichtige Abfälle. Nach einem zweijährigen Rückgang nahmen die Importe somit wieder zu - trotz des im Jahr 2005 in Kraft getretenen Ablagerungsverbotes für organische Abfälle. Die Menge liegt jedoch immer noch unter dem Rekordwert aus dem Jahr 2004 (damals: 6,5 Mio. t). Der Export ist hingegen mit 1,8 Mio. t leicht zurückgegangen. Für 2008 erwarten die Fachleute keine großen Veränderungen gegenüber dem Jahr 2007. Genehmigungspflichtig sind Abfälle mit gefährlichen Inhaltsstoffen wie Altöl oder bleihaltige Abfälle sowie andere, mit Umweltrisiken behaftete Materialien wie Klärschlamm oder mit Anstrichstoffen behandeltes Holz. Die meisten importierten Abfälle kommen weiterhin aus den Niederlanden (2,3 Mio. t), Italien (1,3 Mio. t), gefolgt von Frankreich, Belgien und Irland mit jeweils rund 380.000 t. Es handelt sich vor allem um Schlacken, Aschen und Filterstäube (1,5 Mio. t), Abfälle aus behandeltem Holz (1,1 Mio. t), Restfraktionen aus Abfallsortieranlagen (600.000 t), Gülle und Klärschlamm (500.000 t), kontaminiertem Boden (370.000 t), Altöl und gebrauchte Lösemittel (240.000 t). Deutschland exportierte vor allem Restfraktionen aus Abfallsortieranlagen, (500.000 t), Abfälle aus behandeltem Holz (230.000 t), Pferdemist (220.000 t), Schlacken, Aschen und Filterstäube (190.000 t) sowie gemischten Hausmüll (160.000 t). Hauptabnehmer waren die Niederlande, Belgien, Frankreich und die Schweiz (je rund 300.000 t) sowie Polen mit 200.000 t. Die meisten nach Deutschland importierten Abfälle werden stofflich verwertet (2,5 Mio. t), verbrannt (1,9 Mio. t) oder auf Deponien abgelagert (780.000 t). 1,2 Mio. t der aus Deutschland exportierten Abfälle wurden stofflich verwertet oder darin enthaltene wertvolle Bestandteile zurück gewonnen, rund 640.000 t wurden verbrannt. Bei den nicht genehmigungspflichtigen Abfällen – vor allem Metallschrott, Altglas, Altpapier, Kunststoff- und Textilabfälle – stieg das Handelsvolumen im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls. Der Export liegt nach den vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes bei 19,4 Mio. t, der Import bei 14,1 Mio. t. Haupthandelspartner für Ein- und Ausfuhr sind auch hier die Niederlande mit insgesamt 11 Mio. t.' Wichtigstes nichteuropäisches Ausfuhrland für nicht genehmigungspflichtige Abfälle ist die Volksrepublik China mit 1,4 Mio. t, die dort verwertet werden. Abfall ist ein Wirtschaftgut und Im- und Exporte sind schon lange Realität. Der europäische Binnenmarkt und der Grundsatz der Warenverkehrsfreiheit erlauben den grenzüberschreitenden Verkehr mit Abfällen ausdrücklich. Ziel dieser Regelung ist, den Abfall dorthin bringen zu können, wo moderne Technik kostengünstig zur Behandlung bereit steht. So ist zum Beispiel das Verwerten des Abfalls im Ausland besser als die bloße Beseitigung im Inland. Allerdings sind zum Schutz der Umwelt wichtige Einschränkungen zu beachten: Für die Ein- und Ausfuhr umweltrelevanter Abfälle sind behördliche Genehmigungen erforderlich. Diese sollen unsachgemäße Abfallentsorgung zu Dumpingpreisen verhindern. Die Ausfuhr gefährlicher Abfälle in Staaten, die nicht als Industrieländer der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ( OECD ) angehören, ist verboten. Die Ursachen für den Anstieg der Importmengen über mehr als zehn Jahre sind vielfältig: Zum einen hat Deutschland moderne Entsorgungsanlagen und freie Kapazitäten, die in anderen Staaten fehlen. Auch die Abfallart ist zu betrachten: Zum Beispiel wird Hühnertrockenkot aus den Niederlanden auf den landwirtschaftlichen Flächen Deutschlands als Dünger verwertet, der in den Niederlanden nicht ausgebracht werden kann, weil dort mehr Abfall anfällt, als auf landwirtschaftlichen Flächen sinnvoll zu nutzen wäre. Im grenznahen Bereich sind die kurzen Transportwege zwischen Abfallentstehungs- und Entsorgungsstelle sowohl bei Ein- als auch Ausfuhr eine wichtige Ursache für grenzüberschreitende Transporte. Die derzeit relativ hohe Exportmenge ist weitgehend auf das im Jahr 2005 in Kraft getretene Ablagerungsverbot für organische Abfälle auf Deponien zurückzuführen. Dessau-Roßlau, den 24.07.2008
Das Bundesumweltministerium gab am 31. März 2017 ein Gutachten in Auftrag, um zu prüfen, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen eine Stilllegung der Urananreicherung und der Brennelementeproduktion in Deutschland möglich wäre. Damit setzt das Ministerium einen Auftrag der Konferenz der Landesumweltminister um. Mit dem Atomausstieg wurde 2011 zwar die Abschaltung von Atomkraftwerken beschlossen, aber nicht das Ende der Produktion von Kernbrennstoffen. Solange aber Kernbrennstoffe in Deutschland produziert werden, werden die Behörden auch Ausfuhrgenehmigungen erteilen müssen. Bei den Exportgenehmigungen für Brennelemente handelt es sich um sogenannte "gebundene Genehmigungen", die nicht versagt werden können, wenn der Antragsteller die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen erfüllt.
Das Projekt "Rechtliche Begutachtung der Genehmigungen nach § 3 Absatz 3 AtG für die Ausfuhr von Kernbrennstoffen nach Belgien und Frankreich" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Weißleder Ewer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB durchgeführt. Die Unterstützung des Bundes durch die Untersuchungen des Auftragnehmers soll die Grundlage dafür schaffen, dass das BMUB seine Fachkompetenz in rechtlich gebotener Weise und zeitgerecht ausüben kann. Hierfür ist eine Beratung und Unterstützung zu einer speziellen Rechtsfrage zur grenzüberschreitenden Verbringungen radioaktiver Stoffe nach dem Atomrecht erforderlich. Der Auftragnehmer soll das BMUB durch die Anfertigung eines Rechtsgutachtens unterstützen. Untersucht werden soll die Frage, ob Sicherheitsbedenken im Hinblick auf ausländische grenznahe Atomkraftwerke es zulassen oder gebieten, Genehmigungen zur Ausfuhr von Kernbrennstoffstoffen an solche Atomkraftwerke zu verweigern. Es ist angedacht, den Auftrag freihändig an Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Ewer zu vergeben. Herr Prof. Dr. Ewer ist anerkannter Fachmann auf dem Gebiet des Verwaltungs- und insbesondere des Atomrechts. Er hat bereits mehrere Rechtsgutachten verfasst, darunter - für das Land Schleswig-Holstein zur Zuverlässigkeit der Einbringung von Brennelementen in das Standortzwischenlager (2016); - für das Land Nordrhein-Westphalen zu den Handlungsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden nach § 19 AtG (2016); - für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu verschiedenen atromrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Schiedsverfahren vor dem Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten in Washington, D.C. (2016); - für die nordrhein-westfälische Landesregierung ein Gutachten zur rechtlichen Zulässigkeit der Urananreicherungsanlage Gronau (2013). Er ist in der Lage, das jetzt benötigte Gutachten innerhalb von zwei Wochen ab Beauftragung zu erstellen.
Das Projekt "Erstellung eines Rechtsgutachtens zur Möglichkeit einer Stillegung der Urananreicherungsanlage in Gronau und der Brennelementefertigung durch verwaltungsrechtliche Gestaltung oder durch den Bundesgesetzgeber" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Weißleder Ewer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB durchgeführt. Untervorhaben zum gebilligten (Global-)Vorhaben UM17E03110 'Rechtliche Fragestellungen zur nuklearen Ver- und Entsorgung einschl. Finanzierung, Kosten, Beitragsrecht, Novellierung, AtG und Endlager VIV, Gebühren- und Beitragsverordnung, Rechtsfragen zur Zwischenlagerung radioaktiver Stoffe.' Der Auftragnehmer soll das BMUB durch die zeitnahe Anfertigung eines juristischen Gutachtens bei der Entscheidung unterstützen, ob die im UMK-Beschluss vom 17.6.2016 geforderte Beendigung des Betriebs der Urananreicherungsanlage in Gronau und der Brennelementefertigung durch die Bundesregierung oder durch den Bundesgesetzgeber im Einklang mit dem Atom-, Verfassungs- und Europarecht rechtssicher eingeleitet werden kann. Der Auftrag soll freihändig an Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Ewer in Kiel vergeben werden. Herr Professor Ewer ist anerkannter Fachmann auf dem Gebiet des Verwaltungs- und insbesondere des Atomrechts. Für die NRW-Landesregierung hat Herr Professor Ewer im Jahr 2013 ein Gutachten zur rechtlichen Zulässigkeit der Urananreicherungsanlage Gronau verfasst. Dieses Gutachten ist als Basis für die jetzt zu vergebende Begutachtung und als notwendige Vorarbeit zu werten. Herr Professor Ewer ist daher durch diese Expertise in der Lage, das dringend benötigte Rechtsgutachten bereits innerhalb von acht Wochen ab Beauftragung zu erstellen und dem BMUB zur Verfügung zu stellen. Weiterhin wurde Herr Professor Ewer von November 2016 bis Dezember 2016 durch das BMUB mit einer 'Rechtlichen Begutachtung der Genehmigungen nach § 3 Absatz 3 AtG für die Ausfuhr von Kernbrennstoffen nach Belgien und Frankreich' beauftragt (Vergabenummer: UM16E03132). Mit diesem Gutachten analysierte und klärte Professor Ewer in kürzester Zeit eine dringliche Fragestellung rechtssicher und unterstrich damit seine Zuverlässigkeit und Expertise.
Das Projekt "Isolierung von Schwamm/Bivalvia-assoziierten Pilzen zur Untersuchung der Immunantwort aquatischer Invertebraten und zur Suche nach neuen Immunophilin-Inhibitoren" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Braunschweig, Institut für Mikrobiologie durchgeführt. Das Ziel ist der Einsatz moderner Technologien zur Entwicklung von Immunkompetenz-Assays für marine Invertebraten und - aufbauend auf das Screenen nach neuen Verbindungen von Pilzen und Schwämmen zur immunsuppressiven Therapie. Die Aufgaben der Firma sind: (a) die Entwicklung von Techniken zur Signal-Amplifizierung und Stabilisierung der Reagenzien (Monat 1 - 12), (b) die Entwicklung der Immunkompetenz-Tests (ELISA-Kits; Aufreinigung der monoklonalen Antikörper und Stabilisierung der reagenzien; Monat 12 - 30) und (c) die Weiterentwicklung der Genchips (DNA-Microarrays) zur Prüfung des Gesundheitszustandes mariner Invertebraten (nach der Verfügbarkeit der spezifischen DNA-Sequenzen, Monat 25 - 30). Weitere Aufgaben der Firma sind (d) die Herstellung der benötigten Mengen an Mikrotiterplatten/Testkits zur Durchführung der Feldexperimente/Validierungsversuche durch die weiteren Projektpartner und die Entwicklung von Prototypen der Kits (Monat 24 - 30). Die weitere Aufgabe besteht in der Strukturanalyse der isolierten Substanzen. Ergebnisse: In Zusammenarbeit mit dem brasilianischen Partner (sowie im Rahmen eines zweimonatigen Aufenthalts einer Mitarbeiterin der brasilianischen Partners im Labor des deutschen Partners in Mainz) konnte eine ELISA-Methode zur Nachweis der Expression von Stressproteinen in marinen Invertebraten (Muscheln und Schwämme) ausgearbeitet werden. Antikörper gegen Stresskinasen (MAP-Kinase p38) sowie gegen Immune-Response-Proteine (Allograft Inflammatory Factor, AIF) wurden gezogen. Ihre Expression konnte ebenfalls in Western-Blotting-Experimenten nachgewiesen werden. Feldexperimente an unterschiedlich pollutierten Regionen der brasilianischen Küste (Schwamm: Hymeniacidon heliophila; Muschel: Perna perna) wurden begonnen. Darüber hinaus wurden im Verlauf eines Besuches des deutschen Partners in Brasilien Baumschwämme in der Rio-Negro-Region im Dezember 2006 (vor Einsetzen der Regenperiode) gesammelt. Der Mechanismus der extremen Resistenz dieser Schwämme gegen Trockenheit wird derzeit untersucht. Zunächst aus adriatischen Schwämmen (Suberites domuncula; die Ausfuhrgenehmigung von Material aus Brasilien ist noch nicht erteilt) wurden vom Partner an der TU Braunschweig erste Pilzisolate gewonnen, die derzeit auf Bioaktivität untersucht werden.
Das Projekt "Vorhaben: Entwicklung von Testsystemen zur Bestimmung des Gesundheitszustandes mariner Invertebraten und zum Auffinden von Immunophilin-Inhibitoren" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von BiotecMARIN GmbH durchgeführt. Das Ziel ist der Einsatz moderner Technologien zur Entwicklung von Immunkompetenz-Assays für marine Invertebraten und - aufbauend auf das Screenen nach neuen Verbindungen von Pilzen und Schwämmen zur immunsuppressiven Therapie. Die Aufgaben der Firma sind: (a) die Entwicklung von Techniken zur Signal-Amplifizierung und Stabilisierung der Reagenzien (Monat 1 - 12), (b) die Entwicklung der Immunkompetenz-Tests (ELISA-Kits; Aufreinigung der monoklonalen Antikörper und Stabilisierung der reagenzien; Monat 12 - 30) und (c) die Weiterentwicklung der Genchips (DNA-Microarrays) zur Prüfung des Gesundheitszustandes mariner Invertebraten (nach der Verfügbarkeit der spezifischen DNA-Sequenzen, Monat 25 - 30). Weitere Aufgaben der Firma sind (d) die Herstellung der benötigten Mengen an Mikrotiterplatten/Testkits zur Durchführung der Feldexperimente/Validierungsversuche durch die weiteren Projektpartner und die Entwicklung von Prototypen der Kits (Monat 24 - 30). Die weitere Aufgabe besteht in der Strukturanalyse der isolierten Substanzen. Ergebnisse: In Zusammenarbeit mit dem brasilianischen Partner (sowie im Rahmen eines zweimonatigen Aufenthalts einer Mitarbeiterin der brasilianischen Partners im Labor des deutschen Partners in Mainz) konnte eine ELISA-Methode zur Nachweis der Expression von Stressproteinen in marinen Invertebraten (Muscheln und Schwämme) ausgearbeitet werden. Antikörper gegen Stresskinasen (MAP-Kinase p38) sowie gegen Immune-Response-Proteine (Allograft Inflammatory Factor, AIF) wurden gezogen. Ihre Expression konnte ebenfalls in Western-Blotting-Experimenten nachgewiesen werden. Feldexperimente an unterschiedlich pollutierten Regionen der brasilianischen Küste (Schwamm: Hymeniacidon heliophila; Muschel: Perna perna) wurden begonnen. Darüber hinaus wurden im Verlauf eines Besuches des deutschen Partners in Brasilien Baumschwämme in der Rio-Negro-Region im Dezember 2006 (vor Einsetzen der Regenperiode) gesammelt. Der Mechanismus der extremen Resistenz dieser Schwämme gegen Trockenheit wird derzeit untersucht. Zunächst aus adriatischen Schwämmen (Suberites domuncula; die Ausfuhrgenehmigung von Material aus Brasilien ist noch nicht erteilt) wurden vom Partner an der TU Braunschweig erste Pilzisolate gewonnen, die derzeit auf Bioaktivität untersucht werden.
Das Projekt "Leitantrag: Identifizierung von cDNAs/Genen, die an der Immunantwort aquatischer Invertebraten beteiligt sind, für das Biomonitoring und Bioprospecting (Immunophilin-Inhibitoren)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Mainz, Institut für Physiologische Chemie und Pathobiochemie durchgeführt. Das Ziel ist der Einsatz moderner Technologien zur Entwicklung von Immunkompetenz-Assays für marine Invertebraten und - aufbauend auf das Screenen nach neuen Verbindungen von Pilzen und Schwämmen zur immunsuppressiven Therapie. Die Aufgaben der Firma sind: (a) die Entwicklung von Techniken zur Signal-Amplifizierung und Stabilisierung der Reagenzien (Monat 1 - 12), (b) die Entwicklung der Immunkompetenz-Tests (ELISA-Kits; Aufreinigung der monoklonalen Antikörper und Stabilisierung der reagenzien; Monat 12 - 30) und (c) die Weiterentwicklung der Genchips (DNA-Microarrays) zur Prüfung des Gesundheitszustandes mariner Invertebraten (nach der Verfügbarkeit der spezifischen DNA-Sequenzen, Monat 25 - 30). Weitere Aufgaben der Firma sind (d) die Herstellung der benötigten Mengen an Mikrotiterplatten/Testkits zur Durchführung der Feldexperimente/Validierungsversuche durch die weiteren Projektpartner und die Entwicklung von Prototypen der Kits (Monat 24 - 30). Die weitere Aufgabe besteht in der Strukturanalyse der isolierten Substanzen. Ergebnisse: In Zusammenarbeit mit dem brasilianischen Partner (sowie im Rahmen eines zweimonatigen Aufenthalts einer Mitarbeiterin der brasilianischen Partners im Labor des deutschen Partners in Mainz) konnte eine ELISA-Methode zur Nachweis der Expression von Stressproteinen in marinen Invertebraten (Muscheln und Schwämme) ausgearbeitet werden. Antikörper gegen Stresskinasen (MAP-Kinase p38) sowie gegen Immune-Response-Proteine (Allograft Inflammatory Factor, AIF) wurden gezogen. Ihre Expression konnte ebenfalls in Western-Blotting-Experimenten nachgewiesen werden. Feldexperimente an unterschiedlich pollutierten Regionen der brasilianischen Küste (Schwamm: Hymeniacidon heliophila; Muschel: Perna perna) wurden begonnen. Darüber hinaus wurden im Verlauf eines Besuches des deutschen Partners in Brasilien Baumschwämme in der Rio-Negro-Region im Dezember 2006 (vor Einsetzen der Regenperiode) gesammelt. Der Mechanismus der extremen Resistenz dieser Schwämme gegen Trockenheit wird derzeit untersucht. Zunächst aus adriatischen Schwämmen (Suberites domuncula; die Ausfuhrgenehmigung von Material aus Brasilien ist noch nicht erteilt) wurden vom Partner an der TU Braunschweig erste Pilzisolate gewonnen, die derzeit auf Bioaktivität untersucht werden.
Das Projekt "Entwicklung und Erprobung einer kathodischen Nano-Filtrationsmembran für die reduktive Behandlung und Filtration von wasserunlöslichen Farbstoffen und Farbpigmenten zur Aufbereitung von Textilabwasser mit dem Ziel der Wasserkreislaufführung sowie..." wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Wuppertal, Fachgruppe Chemie und Biologie, Arbeitsgruppe Analytische Chemie durchgeführt. Mit einem neuartigen Verfahren sollen im Abwasser der Färberei und Druckerei enthaltene Farbmittel, lösliche wie dispergierbare oder unlösliche Farbmittel in zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden Schritten zunächst reduktiv und dann oxidativ behandelt werden. Zu diesem Zweck soll eine Anlage entwickelt werden, die aus einer Elektrolysezelle und einer anschließenden Oxidationskammer besteht. In der Elektrolysezelle werden die Farbstoffe kathodisch reduziert. Die Reduktion hat das Ziel Azofarbstoffe, Anthrachinonfarbstoffe und Pigmente in eine wasserlösliche Form zu überführen. Infolge der Spaltung der Azofarbstoffe entstehen Produkte mit kleinerem Molekulargewicht. Vermutlich werden aromatische Amine gebildet, deren Hydrophilie im Vergleich zum Dispersionsfarbstoff deutlich größer ist.Die erhöhte Wasserlöslichkeit der Produkte ist entscheidend für die Wirksamkeit bzw. Wirtschaftlichkeit der anschließenden oxidativen Behandlung, die in homogener Phase weitaus effektiver abläuft. Der selektive Transfer der löslichen Produkte in die Oxidationskammer soll über einen Filtrationsprozess mit einer Ultra- bzw. Nanofiltrationsmembran erfolgen. Die Membran hält die dispers gelösten Farbstoffpartikel zurück. Zur Optimierung des Filtrationsprozesses und der Elektrolyse soll die Elektrolyse direkt an der Membran stattfinden. Zu diesem Zweck muss eine elektrisch leitende Membran entwickelt werden, an der gleichzeitig die kathodische Reduktion und der Filtrationsprozess ablaufen können. Bei dem Filtrationsprozess kommt es zu einer Anreicherung der Farbstoffpartikel an der Membran bzw. der Kathodenoberfläche. Auf diese Weise gelangt der Farbstoff in unmittelbaren Kontakt mit der Kathode, so dass der Elektronenübertrag auf das Substrat erleichtert wird.Bei der Entwicklung der Membran muss berücksichtigt werden, dass diese bei einem dauerhaften Einsatz in einer Abwasserbehandlungsanlage stabil gegenüber den elektrochemischen Vorgängen, höheren Drücken und der Katholytzusammensetzung ist.Ein weiteres Projektziel ist die Strukturaufklärung der Reduktions- und Oxidationsprodukte. Dazu werden im wesentlichem zwei Analysensysteme verwendet. Mit dem schon im Projekt OXITEX erfolgreich eingesetzten LC-QTOF können höhermolekulare bzw, wasserlösliche Produkte anhand der gemessenen Präzisionsmassehinsichtlich ihrer Summenformel und ggfs. Struktur chara.kterisiert werden. Kleinere unpolare Verbindungen werden mittels GCxGC-(TOF)MS erfasst. Hier ist eine Identifizierung der über Elektronenstoßionisierten Analyten mit umfangreichen Datenbanken bzw. Vergleichssubstanzen möglich. Die ermittelten Strukturen sollen Aufschluss über den Reaktionsverlauf geben. So soll z.B. die Frage geklärt werden, ob die Reduktion in höheren Konzentrationen Zwischenprodukte liefert, oder ob ein weitergehender bzw.unspezifischer Abbau vorliegt. Auch die Annahme, dass infolge der Reduktion aus Azoverbindungen vorwiegend aromatische Amine entstehen, soll untersucht werden.
Das Projekt "Analyse des gesetzlichen Schutzstatus von Pflanzenarten in den Europaeischen Staaten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von International Union for Conservation of Nature and Natural Resources durchgeführt. Zwei Aufgaben des BML, und zwar 1. die Novellierung der Artenschutzgesetzgebung auf Bundesebene 2. die Durchfuehrung des Washingtoner Artenschutzuebereinkommens setzen eine bessere Kenntnis von Art und Umfang des Schutzes gefaehrdeter Pflanzenarten in den uebrigen europaeischen Staaten voraus. Daher soll der jeweilige gesetzliche Schutzstatus fuer gefaehrdete Pflanzenarten in den einzelnen Laendern festgestellt und durch Klassifizierung nach einheitlichen wissenschaftlichen Kriterien vergleichbar gemacht werden. Die sich aus der Untersuchung ergebenden Informationen sollen nicht nur in die Datenbank des IUCN Law Centre, sondern auch in die der BFANL eingespeist werden, so dass sie sowohl von wissenschaftlichen Institutionen des Bundes und der Laender als auch von den von Bund und Laendern mit administrativen Aufgaben (z.B. Erteilung von Import- und Exportgenehmigungen) betrauten Behoerden genutzt werden koennen. Sowohl BML auch auch die Bundesaemter koennen bei Bedarf benoetigte Daten unmittelbar in ihre Informationssysteme aufnehmen.
Export permits for CITES Appendix II species, or parts or products derived from these, require that the Scientific Authority of the exporting country carries out a Non-Detriment Finding (NDF). NDFs are a procedure to scientifically evaluate parameters such as species distribution and habitats, population status and trends, harvest practices, as well as volumes and impact of trade in target species. They result in a recommendation to the CITES Management Authority of the exporting state. In general this recommendation is made as a positive NDF (necessary precondition for a CITES permit) or a negative NDF.