Das Projekt "Vorbereitung und Begleitung bei der Erstellung EEG-EB, Fachlos 9 BesAR-Eigenverbrauch" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Prognos AG, Büro Berlin durchgeführt. Evaluierung der Besonderen Ausgleichsregelung und der Eigenversorgung von Neuanlagen. a) bis 30.10.16: vorläufige Ergebnisse der Analyse der historischen Antragsdaten und Bewilligungen des BAFA im Rahmen der BesAR für die Antragsjahre 2010 bis 2015 b) bis 1.8.17: Zwischenbericht mit Untersuchung der energiewirtschaftlichen und ökonomischen Aspekte der BesAR und der Eigenerzeugung c) bis 15.02.18: Endbericht mit Aktualisierung Zwischenbericht und Entwicklung ab 2016 d) bis 15.10.18: Endbericht mit Aktualisierung mit den dann verfügbaren Daten.
Das Projekt "Power-to-Heat - zur Integration von abgeregeltem Strom aus Erneuerbaren Energien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) - Institutsteil Kassel durchgeführt. Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sieht vor, dass Strom aus Erneuerbaren Energien, der sonst abgeregelt werden müsste, für weitere Anwendungen, wie zum Beispiel im Wärmebereich genutzt werden soll. Die Studie Power-to-Heat zur Integration von ansonsten abgeregeltem Strom aus Erneuerbaren Energien widmet sich genau diesem Thema. Zunächst werden in der Studie mögliche Einsatzfelder identifiziert. Diese sind der Einsatz im Regelleistungsmarkt zur Reduktion der konventionellen Must-Run-Kraftwerke, der Einsatz bei Netzengpässen um die Abregelung der EE im Rahmen des Einspeisemanagements zu vermeiden und der Einsatz bei negativen Preisen, um eine Abregelung in der Marktprämie einzuschränken und ggf. die EEG-Umlage zu senken. PtH wird derzeit bereits im Regelleistungsmarkt genutzt - für die beiden anderen Anwendungsfälle fehlen derzeit die geeigneten Rahmenbedingungen für eine Umsetzung. Die Studie schlägt hier Anpassungen des Rechtsrahmens vor, die einen energiewirtschaftlich sinnvollen Einsatz von PtH in diesen Einsatzbereichen ermöglicht. Dazu zählt: - Die Einführung eines Auktionsmodells für Strom der im Einspeisemanagement abgeregelt wird (Verkauf des Stroms an PtH-Anlagen). Die Auktion wird unter Berücksichtigung der entsprechenden technischen Voraussetzungen für eine Netzentlastung vom ÜNB durchgeführt. Auktionserlöse werden dazu genutzt die Netzentgelte zu entlasten. - Die Reduktion der EEG-Umlage auf 1,5 ct/kWh für PtH, um einen Einsatz im Strommarkt bereits bei einem negativen Preis von minus 20 EUR/MWh zu ermöglichen. Derzeit kann PtH aufgrund der Höhe der Entgelte, Umlagen, Steuern und Abgaben erst bei minus 70 EUR/MWh ohne Verluste eingesetzt werden und somit erst nachdem bereits Windenergieanlagen in der Marktprämie abgeregelt werden. Durch beide Vorschläge kann dem Strom ökologisch sinnvoll eine Nutzung im Wärmsektor ermöglicht werden - zudem zahlt der gegenüber dem Status Quo zusätzlich aber aus volkswirtschaftlicher Sicht kostenfreien Verbrauchs des Stroms einen Beitrag zu Umlagen und Entgelten.
Das Projekt "Handlungsleitfaden für das Auftauchen einzelner Wölfe in Baden-Württemberg" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Freiburg, Forstzoologisches Institut, Professur für Wildtierökologie und Wildtiermanagement durchgeführt. Wölfe breiten sich in vielen Ländern Europas aus. Für Baden-Württemberg sind besonders die deutsch-polnische und die Westalpenpopulation von Interesse. Aus beiden können jederzeit, vor allem aus der Schweiz, einzelne Tiere nach Baden-Württemberg zu- bzw. durchwandern. Anders als beim Luchs, ist beim Wolf eine wesentlich schnellere Etablierung einer Population möglich. Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum (MLR) hat im Januar 2009 die aus Mitgliedern der AG Luchs bestehende Arbeitsgruppe 'Handlungsleitfaden Wolf' eingerichtet. Das zu erarbeitende Dokument 'Handlungsleitfaden für das Auftauchen einzelner Wölfe in Baden-Württemberg' beschreibt den technischen Handlungsrahmen und regelt Zuständigkeiten, Kommunikationswege, das Monitoring und die Abwicklung von Ausgleichszahlungen, wenn Wölfe nach Baden-Württemberg zuwandern. Der Leitfaden zielt darauf ab, ein möglichst konfliktarmes Nebeneinander von Mensch und zuwandernden Wölfen zu erreichen.
Das Projekt "EU-Naturschutzfinanzierung zur Umsetzung von Natura 2000 im Privatwald" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Freiburg, Institut für Geo- und Umweltnaturwissenschaften, Professur für Landespflege durchgeführt. Das Natura 2000-Netzwerk ist das zentrale Instrument für Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt in Europa. Rund 24% der Waldfläche in Deutschland liegt in Natura 2000 Gebieten. FFH-Gebiete liegen dabei zu 28% im Privatwald. Zur Umsetzung der Ziele von Natura 2000 bietet die EU Finanzierungsinstrumente an, die aber derzeit aus verschiedenen Gründen kaum zur Unterstützung betroffener Waldbesitzer beitragen. Für Waldbesitzer können sich aus verpflichtenden Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen in Natura 2000-Gebieten Bewirtschaftungseinschränkungen und damit finanzielle Einbußen ergeben. Trotz eines entsprechenden EU-Fördertitels geben viele privaten Waldbesitzer an keinen ausreichenden Ausgleich für die Natura 2000-bedingten Nutzungseinschränkungen zu erhalten. Zudem werden vorhanden EU-Mittel zur Aufwertung von Waldökosystemen im Rahmen von 'Waldumweltmaßnahmen' kaum von den Bundesländern abgerufen. Vor dem Hintergrund der neuen EU-Förderperiode 2014-2020 soll die Studie die Erfahrungen mit Förderinstrumenten zur Umsetzung von Natura 2000 im Privatwald der vergangenen EU-Förderperiode (2007-2013) aufarbeiten. Darauf aufbauend sollen praxisorientierte Lösungsvorschläge für die zukünftige Ausgestaltung von Finanzierungsinstrumenten zur Umsetzung von Natura 2000 im Privatwald erarbeitet, sowie mögliche Herausforderungen der Umsetzung skizziert werden. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Nutzung von EUMitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Für die Studie werden die ELER Programmierungen und Kompensationsinstrumente verschiedener Bundesländer analysiert. Darüber hinaus werden Interviews mit Privatwaldbesitzern durchgeführt, um deren Erfahrungen mit der bisherigen Umsetzung von Natura 2000 abzufragen. Zur Zielgruppe der Studie zählen in erster Linie die Fachverwaltungen in den Ländern (Naturschutz- und Forstverwaltung), die sich mit der Gestaltung und Um-setzung von EU-Förderprogrammen im Naturschutzbereich befassen.
Das Projekt "Landschaftsbild in der Eingriffsregelung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Hochschule Aachen, Lehrstuhl für Landschaftsökologie und Landschaftsgestaltung durchgeführt. Zur besseren Durchsetzbarkeit der Eingriffsregelung kommt es entscheidend darauf an, dass wesentliche Merkmale des Landschaftsbildes als aesthetische 'Schluesselkriterien' von Naturschutz und Landschaftspflege in Form von Flaechendaten operabel gemacht werden koennen. Sowohl in der Planung als auch in der Eingriffsregelung bestehen jedoch noch immer methodische Defizite zur Erfassung von Raum- und Strukturdaten sowie zur Herleitung des Schutzgutes Landschaftsbild und dessen Beurteilung im Rahmen der Eingriffsregelung. Vorgestellt werden Ansaetze und Methoden, die Hinweise dazu geben, wie das Landschaftsbild flaechendeckend und standoertlich-eingriffsbezogen analysiert und bewertet werden kann.
Das Projekt "Weiterentwicklung der EU-Richtlinie zur Messung der CO2-Emission von Pkw - Untersuchung der Einflüsse verschiedener Parameter und Verbesserung der Meßgenauigkeit" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG durchgeführt. Ausgangslage / Zielstellung / Methodik des Vorhabens: Problem: Die Europäische Kommission hat einen Richtlinienvorschlag zur Begrenzung der CO2-Emissionen bei neu zugelassenen Pkw unterbreitet. Dieser setzt die zulässigen CO2-Emissionen in Bezug zur Masse der Pkw. In der Messvorschrift zur Ermittlung der CO2-Emissionen im Typprüfzyklus gibt es mehrere Parameter, die nicht eindeutig bestimmt sind, so dass zulässige Spielräume/Varianzen entstehen. Die UBA-Feldüberwachung offenbart regelmäßig Überschreitungen der Typprüfwerte. Ohne eine genauere Definition der Messvorschrift ist die Wirksamkeit der künftigen. Richtlinie in Frage gestellt. Auch die Höhe der Ausgleichszahlungen im Fall von Überschreitungen des zulässigen Flottengrenzwertes hängt von den gemessenen Ergebnissen ab. Zudem könnte eine öffentliche Diskussion über die Verlässlichkeit der Messungen entstehen. Ziel: Bericht über die Varianzen der Messvorschriften und Vorschläge zur Konkretisierung für die weitere Diskussion auf europäischer Ebene. Öffentliche Präsentation der Ergebnisse im Rahmen eines Workshops. Methodik: (1) Vermessung von Pkw unter Ausnutzung der maximal möglichen Variationen der Parameter innerhalb der bestehenden Messvorschrift. (2) Einordnung der Relevanz der verschiedenen Parameter für die CO2-Emissionsmessung. (3) Vorschläge für eine konkreter gefasste CO2-Emissionsmessvorschriften für die Typprüfung und aller für die Messung relevanter Parameter, sodass die Varianz der Ergebnisse deutlich eingeengt wird.
Das Projekt "Teilvorhaben B0" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. RWI, Kompetenzbereich Umwelt und Ressourcen durchgeführt. Ziel dieses Forschungsvorhabens ist die Erarbeitung von Aussagen zur Akzeptanz der durch die Energiewende ausgelösten Auswirkungen auf die Kosten und Qualität der Energieversorgung. Unter Berücksichtigung von sozio-ökonomischen Charakteristika, Umwelteinstellungen und Energie-Bildung wird die Akzeptanz dieser Auswirkungen mit Hilfe empirischer Haushaltsdaten untersucht. Anhand von Discrete-Choice Experimenten werden die Präferenzen der Bürger für die Versorgungssicherheit mit Strom sowie den Ausbau der Stromnetze und der Erneuerbaren-Energien-Anlagen anhand ihrer Zahlungsbereitschaft (Willingness-to-pay, WTP) und der Akzeptanz von Kompensationszahlungen (Willingness-to-accept, WTA) ermittelt. Zudem werden diese beiden Präferenzmaße einem Methodenvergleich unterzogen und analysiert, wie unterschiedliche Informationsstände auf diese Maße wirken. Das Forschungsvorhaben besteht aus drei Elementen: Zuerst werden basierend auf Haushaltsbefragungen individuelle Zahlungsbereitschaften für die Versorgungssicherheit mit Strom sowie Kompensationszahlungen für den Ausbau der Stromnetze ermittelt (E1). Unter Verwendung von Haushaltsgewichten werden diese sodann auf die gesamtgesellschaftliche Ebene zu repräsentativen Aussagen aggregiert (E2). Unter Zuhilfenahme der Erkenntnisse aus dem Methodenvergleich können im Dialog mit von der Energiewende betroffenen Verbänden konkrete Handlungsempfehlungen erarbeitet werden (E3).
Das Projekt "Halbzeitbewertung des Entwicklungsplans ländlicher Raum (EPLR) im Land Brandenburg - Evaluierung der Agrarumweltprogramme" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Ländliche Strukturforschung an der Goethe-Universität Frankfurt am Main durchgeführt. Folgende Einzelmaßnahmen des EPLR werden im Rahmen der Halbzeitbewertung evaluiert: a) Ausgleichszahlungen in Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen gemäß Artikel 16 der VO (EG) Nr. 1257/1999; b) Spreewaldtypische Landbewirtschaftung des Ackerlandes in den Gemeinden Lehde und Leipe gemäß Artikel 20 der VO (EG) Nr. 1257/1999; c) Agrarumweltmaßnahmen (KULAP 2000) gemäß Artikel 22 der VO (EG) Nr. 1257/1999. Aufgabe der Halbzeitbewertung ist es, die wesentlichen Aspekte der Förderung im Hinblick auf Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz, Nutzen und Nachhaltigkeit der geförderten Maßnahmen in Abhängigkeit vom Stand der Programmdurchführung zu beurteilen. Dies gilt sowohl in Bezug auf die allgemeinen Ziele der Politik zur ländlichen Entwicklung auf Gemeinschaftsebene als auch im Hinblick auf den besonderen Bedarf und die im Entwicklungsplan für den ländlichen Raum definierten spezifischen Ziele. Die Halbzeitbewertung beurteilt unter Berücksichtigung vorgegebener Bewertungsfragen der Europäischen Kommission insbesondere die ersten Ergebnisse, ihre Relevanz und Kohärenz mit dem Programmplanungsdokument sowie die Verwirklichung der angestrebten Ziele. Sie beurteilt außerdem die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung sowie die Qualität der Begleitung und Durchführung.
Das Projekt "Teilvorhaben: Praxisregion Schleswig-Holstein" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Kurt und Erika Schrobach-Stiftung durchgeführt. Über die Hälfe des weltweiten Bestands des Rotmilans brütet in Deutschland. In Schleswig-Holstein hat die Art ihren Verbreitungsschwerpunkt in den südöstlichen Landesteilen. Hier brüten etwa 75 Brutpaare auf nahezu 3300 km2. Auch Schleswig-Holstein hat daher eine ganz besondere Verantwortung für den Erhalt dieser Greifvogelart.Rotmilane finden in unserer Feldflur immer weniger Nahrung, weil durch den fortschreitenden Flächennutzungswandel die Zahl der Flächen mit einem reichhaltigen Angebot an Beutetieren stark rückläufig ist. Während der Brutzeit sind Feldmäuse, neben Insekten, Regenwürmern oder auch Vögeln eine Hauptnahrungsquelle für den Milan. Weitere Gefährdungsquellen für eine erfolgreiche Brut, die in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewinnen, sind Störungen im Horstbereich, unter anderem durch Holzeinschläge. Das Rotmilan-Projekt hat zum Ziel, durch die Beratung von Flächennutzenden sowie -eigentümerinnen und -eigentümern Horst-Standorte zu sichern und zusätzlich eine landwirtschaftliche Flächennutzung zu etablieren, welche die Nahrungsverfügbarkeit für den Rotmilan verbessern kann. Die Kurt und Erika Schrobach-Stiftung hat deshalb zusammen mit dem Deutschen Verband für Landschaftspflege (DVL) eine besonders 'Milan-freundliche' Kleegras-Bewirtschaftung entwickelt, von der auch weitere Wildarten der Feldflur profitieren. In den Kreisen Lauenburg, Stormarn und Segeberg, einem Verbreitungsschwerpunkt des Rotmilans in Schleswig-Holstein, werden Bewirtschaftungsverträge angeboten. Die teilnehmenden Landwirtschaftsbetriebe erhalten für das angepasste Kleegras-Management Ausgleichszahlungen, die aus Artenschutzmitteln des Landes Schleswig-Holstein finanziert werden. Gleichzeitig erfolgt eine Beratung zu Agrarumweltprogrammen. Das Projekt ist Bestandteil des bundesweiten Vorhabens 'Rotmilan - Land zum Leben', das im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit gefördert wird. Den Eigenanteil der Förderung stellt die Kurt und Erika Schrobach-Stiftung. Weitere Kooperationspartnerin ist die Ornithologische Arbeitsgemeinschaft Schleswig-Holstein und Hamburg, die für die Bestandserhebungen zuständig ist.
Das Projekt "SOKO BIO - Software-basierte Entscheidungshilfe zur Bestimmung kosteneffizienter Kompensationszahlungen für Biodiversitätsschutzmaßnahmen in einer sich ändernden Umwelt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH - UFZ, Department Ökonomie durchgeführt. Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Eine wichtige Anforderung an die Ausgestaltung biodiversitätsfördernder Landnutzungsprogramme (z. B. im Kontext von Agrarumweltmaßnahmen) ist, dass sie kosteneffizient sind, d. h. dass mit den vorhandenen finanziellen Ressourcen ein möglichst hohes Biodiversitätsniveau erzielt wird. Ziel des Projektes ist es, mit Hilfe eines Modellierungsverfahrens eine benutzerfreundliche, softwarebasierte Entscheidungshilfe bereitzustellen, die es dem Nutzer ermöglicht, die Wirkungen von ausgewählten Grünlandmaßnahmen auf gefährdete Arten in den Bundesländern Sachsen und Schleswig-Holstein für vom Nutzer ausgewählte Budgets zu bestimmen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Kosteneffizienz bestehender oder geplanter Artenschutzprogramme im Grünland abzuschätzen sowie Managementzielfunktionen zu definieren, z. B. Überlebensfähigkeit von mehreren ausgewählten Arten, und diese bei gegebenem Budget zu maximieren. Die Software soll außerdem so entwickelt werden, dass veränderte Rahmenbedingungen (wie zum Beispiel Klimaänderungen) integriert werden können. Fazit: Das Projekt wurde entsprechend des Zeitplans mit zwei kostenneutralen Verlängerungen erfolgreich abgeschlossen. Die Software Ecopay inklusive Benutzerhandbuch ist abrufbar unter http://page.mi.fu-berlin.de/austurm/SokoBio/software.html. Auf den Anwenderworkshops in den Bundesländern Schleswig-Holstein (Molfsee) und Sachsen (Dresden-Klotzsche) sowie dem nationalen Workshop in Berlin zum Projektabschluss gab es angeregte Diskussionen mit den interessierten Teilnehmern zu Anwendungsfragen der Software. Die Software wurde am Beispiel des Schutzes von gefährdeten Grünlandarten und Lebensraumtypen in den Bundesländern Sachsen und Schleswig-Holstein entwickelt, ist aber im Prinzip auch auf andere Bundesländer und Regionen in Europa sowie auf die Ackerlandbewirtschaftung übertragbar. Der andauernde Rückgang der biologischen Vielfalt in Agrarlandschaften ist ein Umweltproblem von europaweiter Bedeutung und die entwickelte Software besitzt erhebliches Potenzial zur Lösung dieses Problems beizutragen.
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Bund | 28 |
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Deutsch | 28 |
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Webseite | 6 |
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Boden | 17 |
Lebewesen & Lebensräume | 24 |
Luft | 12 |
Mensch & Umwelt | 28 |
Wasser | 12 |
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