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Towards a Green Economy

This document presents central messages and recommendations for successfully shaping structural change towards a Green Economy. The document is a result oft he RFEOPLAN-project „Ökologischer Strukturwandel“ (FKZ 3716 14 101 0). Its intended audience are experts and interested laypersons. In addition to general information regarding ecological structural change, especially the automotive industry and basic chemicals are taken into focus. Veröffentlicht in Broschüren.

Diesel-Pkw: Software-Updates reichen nicht aus für saubere Luft

Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesumweltministerium Hendricks und Krautzberger: Umtauschprämie nur für saubere Fahrzeuge einsetzen Die beim Dieselforum am 2. August beschlossenen Maßnahmen führen zu einer Senkung der Stickstoffdioxidbelastung in den deutschen Städten von bis zu sechs Prozent. Diese Senkung reicht in den meisten betroffenen Städten nicht aus, um den Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter einzuhalten, der in der EU zum Schutz der menschlichen Gesundheit gilt. Das ergeben Modellrechnungen des Umweltbundesamtes (UBA), die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks in Auftrag gegeben hatte und heute der Öffentlichkeit vorstellte. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Die Bevölkerung in den deutschen Städten hat ein Recht auf saubere Luft. Deshalb brauchen wir Maßnahmen, die zu einer raschen Senkung der Stickstoffdioxidbelastung führen. Der Dieselgipfel war ein erster Schritt, dem dringend weitere und größere Schritte folgen müssen. Es kann nicht sein, dass sich einige Hersteller selbst vor Software-Updates drücken. Auch die Weigerung der Autoindustrie, sich mit technischen Nachrüstungen zu befassen, ist für mich nicht akzeptabel. Ich kann den Automobilherstellern nur raten, hier schnell Lösungen zu entwickeln. Eines muss dabei klar sein: Wie bei den Software-Updates sind auch bei den Hardware-Nachrüstungen die Hersteller verantwortlich. Und auch die Kosten hierfür müssen natürlich vollständig von den Fahrzeugherstellern getragen werden.“ ⁠ UBA ⁠-Präsidentin Maria Krautzberger: „Dass die Luft in den Städten trotz Software-Update kaum spürbar besser wird, liegt ganz einfach am viel zu schlechten Ausgangsniveau der Fahrzeuge. Euro 5-Diesel ohne Update stoßen heute im Schnitt 906 Milligramm Stickstoffoxide pro Kilometer aus. Das ist fünfmal mehr als der Grenzwert von 180 Milligramm. Auch aktuelle Euro 6-Diesel ohne RDE stoßen sechsmal mehr Stickstoffoxide aus dem Auspuff aus als zulässig.“ Das Umweltbundesamt hat in Szenarien berechnet, wie sich die beim Dieselforum beschlossenen Software-Updates sowie die Umtauschprämien auf zwei beispielhaft gewählte Messstellen auswirken – die Landshuter Allee in München mit einer sehr starken Belastung von 80 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter sowie die Parcusstraße in Mainz mit einer mittleren Belastung von 53 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresdurchschnitt. Im Ergebnis wirken sich Updates und Prämien an stärker belasteten Straßen natürlich stärker aus als an weniger stark belasteten Standorten. In den wahrscheinlichsten Szenarien liegt die Minderung demnach etwa zwischen zwei Mikrogramm (Mainz) und fünf Mikrogramm (München). Krautzberger: „Für fast 70 deutsche Städte reichen die Maßnahmen voraussichtlich nicht aus, um die Atemluft unter den Grenzwert von maximal 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid im Jahresmittel zu senken. Nur in rund 20 Städten, die derzeit knapp über dem Grenzwert liegen, werden die Beschlüsse des Diesel-Gipfels dazu führen, die seit 2010 geltenden EU-Grenzwerte endlich einzuhalten.“ Die von den deutschen Automobilherstellern angebotenen Software-Updates können die Stickoxid-Emissionen der gesamten Pkw-Flotte nach UBA-Schätzung um drei bis sieben Prozent senken – je nachdem, wie viele Besitzer das Update durchführen lassen (Annahme: zwischen 3,5 und 5 Millionen Fahrzeughalter) und je nachdem, wie viel das Update bringt (Annahme: zwischen 15 und 25 Prozent bezogen auf die Situation vor dem Update). Die Wirkung der Umtauschprämie wird insgesamt geringer eingeschätzt als die der Software-Updates und dürfte je nach Annahmen zwischen null und zwei Prozent liegen. Deutlich höher wäre die Wirkung, wenn die Prämie nur für den Kauf sehr sauberer Fahrzeuge eingesetzt würde – und nicht für die Euro-6-Diesel, die die neuen Straßentests noch nicht erfüllen. Hendricks: „Für die Umwelt ist es am besten, wenn die Prämie dazu motiviert, vor allem kleine und sparsame Autos zu kaufen. Autofahrer sollten beim Autokauf darauf achten, die Prämie für wirklich saubere Fahrzeuge einzusetzen. Das sind etwa Elektroautos, solche mit Hybrid- und Gasantrieb, sparsame Benziner oder modernste Diesel, die geringe reale Emissionen auf der Straße haben, wie sie die neuesten Emissionsvorgaben vorsehen. Das sollten sich die Käuferinnen und Käufer vom Hersteller bestätigen lassen." In den nächsten Wochen werden die beim Dieselforum vereinbarten Expertengruppen die Arbeit aufnehmen und weitere Maßnahmen entwickeln für einen zweiten Dieselgipfel im Herbst. Hendricks: „Die Bürgerinnen und Bürger können sich darauf verlassen, dass die Bundesregierung alles dafür tun wird, Fahrverbote zu vermeiden."

Daten zur Luftqualität 2018: 57 Städte über dem NO2-Grenzwert

Umweltbundesamt veröffentlicht Magazin „Gesunde Luft“ Die Messdaten für Stickstoffdioxid (NO2) im Bundesgebiet für das Jahr 2018 liegen vor: Demnach überschritten im vergangenen Jahr noch 57 Städte den Luftqualitätsgrenzwert von 40 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft (µg/m³) im Jahresmittel. Im Jahr 2017 waren noch 65 Städte betroffen. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA): „Die Luft in den Städten wird besser und der Trend geht in die richtige Richtung. Dennoch sieht man: Die bislang beschlossenen Maßnahmen reichen nicht aus, damit wirklich überall der EU-Grenzwert für NO2 im Jahresmittel zum Schutz der Gesundheit eingehalten wird. Neben den angelaufenen Software-Updates brauchen wir insbesondere eine schnelle Nachrüstung älterer Diesel-Pkw mit wirksamen Katalysatoren zur deutlichen Reduzierung des Stickoxidausstoßes. Die rechtlichen Voraussetzungen zur Zulassung solche Katalysatoren liegen vor und Nachrüstunternehmen haben erste Anträge auch für Pkw gestellt. Nun kommt es darauf an, dass der Genehmigungsprozess rasch durchlaufen wird. Alle Automobilhersteller sind dazu aufgerufen, die Nachrüstunternehmen technisch und die Kunden beim Kauf der Systeme finanziell zu unterstützen.“ Im Vergleich zum Vorjahr wurde in 13 Städten der Grenzwert nicht mehr überschritten. Gleichzeitig liegen fünf Städte wieder geringfügig über dem Wert: Leipzig, Ulm, Koblenz, Eschweiler und Sindelfingen. Insgesamt setzt sich der langsame Rückgang der NO 2 -Belastung in den Städten fort. Im Mittel lagen die NO 2 -Werte (Jahresmittelwert) an verkehrsnahen Messstationen rund 1,5 µg/m³ unter denen des Jahres 2017. Auch wenn im Jahr 2018 nur an einer industrienahen Messstation der Feinstaub (PM 10 )-Grenzwert (nicht mehr als 35 Tage mit Tagesmittelwerten über 50 µg/m³) überschritten wurde, ist die Belastung dennoch zu hoch und ein Risiko für die Gesundheit. Deutlich wird dies, wenn die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (⁠ WHO ⁠) – maximal drei Tage mit Werten oberhalb von 50 µg/m³ – zur Bewertung herangezogen wird. An 78 Prozent aller 374 Messstellen wurde dieser von der WHO emfohlene Wert überschritten. Nicht nur Ballungsräume und große Städte waren hiervon betroffen, sondern auch Kleinstädte und ländliche Gebiete. Es bedarf also weiterer Anstrengungen, um das Gesundheitsrisiko durch Feinstaub zu verringern. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Emissionen aus der Holzverbrennung in Privathaushalten und die nicht-verbrennungsbedingten Partikelemissionen aus dem Abrieb von Bremsen, Kupplungen und Reifen zu legen. Auch die Landwirtschaft, die mit Emissionen gasförmiger Vorläuferstoffe, insbesondere Ammoniak aus der Tierhaltung, zur sekundären Feinstaubbildung beiträgt, muss in die Minderungsanstrengungen einbezogen werden. Nachträgliche Datenlieferungen oder Korrekturen aus den Ländermessnetzen sind bis zum Termin der offiziellen Berichterstattung an die EU-Kommission am 30.09.2019 noch möglich. Magazin „Gesunde Luft“: Das ⁠ UBA ⁠ greift das Thema auch im aktuellen Magazin „Schwerpunkt: Gesunde Luft“ auf. In knapper und verständlicher Form stellt das Magazin die relevantesten Luftschadstoffe vor, erläutert Grundlagen der Luftreinhaltung und stellt Messverfahren und Berechnungsmethoden zur Krankheitslast vor. Das Heft ist hier zum Download verfügbar.

Stickoxid-Belastung durch Diesel-Pkw noch höher als gedacht

Auch Euro-6-Diesel stoßen sechs Mal mehr Stickstoffoxide aus als erlaubt Diesel-PKW überschreiten die Euro-Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NOx) auf der Straße noch deutlich stärker als bislang angenommen. Ging man für das Jahr 2016 bislang von 575 mg NOx/km aus, liegt nun die Diesel-Pkw-Flotte in Deutschland bei durchschnittlich 767 mg NOx/km. Das ergaben neue Berechnungen für das Umweltbundesamt (UBA). Für die Neubewertung wurden erstmals auch für den betriebswarmen Motor Messungen bei allen in Deutschland typischen Außentemperaturen berücksichtigt. Hohe NOx-Emissionen treten vor allem an kalten Tagen auf. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger: „Unsere neuen Daten zeichnen ein deutlich realistischeres und leider noch unerfreulicheres Bild der Stickoxidbelastung durch Diesel-Pkw in Deutschland. Wir brauchen mehr denn je eine schnelle Entlastung der vielen hunderttausend Menschen, die in den Innenstädten unter den Folgen der viel zu hohen Dieselabgase leiden.“ Stickstoffdioxid reizt die Atemwege, langfristig beeinträchtigt es die Lungenfunktion und führt zu chronischen Herz-Kreislauf-Erkrankungen und vorzeitigen Todesfällen. Es ist besonders für empfindliche Bevölkerungsgruppen wie Kinder gefährlich. Um ein möglichst realistisches Bild der Emissionen zu bekommen, wurden erstmals nicht nur Messungen des betriebswarmen Motors bei Außentemperaturen von über 20 Grad Celsius zugrunde gelegt, sondern das Abgasverhalten der Diesel über alle Jahreszeiten und für alle in Deutschland üblichen Temperaturen herangezogen. Unterhalb der im Labor üblichen 20 bis 30 Grad Celsius steigen die NOx-Emissionen mit sinkender Außentemperatur stark an. Am schmutzigsten sind unter Berücksichtigung dieses Temperatureffektes Euro-5-Diesel-PKW; sie liegen bei durchschnittlich 906 mg NOx/km (403 Prozent über dem Grenzwert von 180 mg NOx/km). Bei Euro 4 sind es durchschnittlich 674 mg NOx/km (+170 Prozent, Grenzwert: 250), bei modernen, aktuell zugelassenen Euro-6-Diesel-Pkw ohne verbindlichen „RDE-Straßentest (RDE = Real Driving Emissions)“ bei der Zulassung im Mittel 507 mg NOx/km (+534 Prozent, Grenzwert: 80). Die Hälfte der Pkw-⁠ Fahrleistung ⁠ wird in Deutschland bei Temperaturen unter 10 °C erbracht. Dass die Abgasreinigung von Stickoxiden von Diesel-PKW an kalten Tagen im praktischen Betrieb auf der Straße teilweise nur unzureichend funktioniert, war erst im Zuge des Dieselskandals im vollen Umfang bekannt geworden. Das ⁠ UBA ⁠ legt nun mit der Veröffentlichung einer Aktualisierung des „ Handbuches für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs (HBEFA) “ eine systematische Berechnung der Folgen dieses Missstandes vor und zeigt, wie hoch der Einfluss der Umgebungstemperatur auf die NOx-Emissionen eines bereits betriebswarmen Motors ist. In der Vergangenheit wurde der Temperatureinfluss nur bei kalten Motoren berücksichtigt. Die neuen Werte haben keinen Einfluss auf die aktuelle Situation der Luftqualität, sie lassen aber Rückschlüsse auf die Wirkung von Gegenmaßnahmen zu. Aufgrund der nun höheren Ausgangswerte wird die Reduktion der Emissionen bei künftigen Euro-6-Diesel-PKW, für die zusätzliche Anforderungen an die Emissionen im realen Straßenbetrieb (RDE) gelten, die Luftbelastung stärker senken als in den bisherigen Analysen des UBA. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger: „Die Luft in den Städten muss sauber werden. Ich sehe hier ganz klar die Autoindustrie in der Verantwortung, die eine Lösung anbieten muss, welche Verbraucherinnen und Verbraucher nicht belastet. Weitere Informationen: Das Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs (HBEFA) wurde im Jahr 1995 erstmals veröffentlicht und seitdem durch die finanzielle Unterstützung von Behörden aus Deutschland, Frankreich, Norwegen, Österreich, Schweden und der Schweiz regelmäßig weiterentwickelt. Das HBEFA wird u. a. in den Ländern und Kommunen zur Ermittlung verkehrsbedingter Emissionen genutzt. Um die ausgestoßene NOx-Menge von Diesel-PKW zu bestimmen, wurden Messungen auf Prüfständen ebenso wie auch Messungen im praktischen Betrieb auf der Straße (RDE-Fahrten) genutzt. Mit Computermodellen können daraus für beliebige Fahrsituationen die Emissionen bestimmen werden. Der nun aktualisierten HBEFA-Version 3.3., die öffentlich erhältlich ist, liegen wesentlich mehr Messungen von Fahrzeugen zugrunde: 27 Diesel-Pkw der Schadstoffklasse Euro 5 und 25 Diesel-Pkw der Schadstoffklasse Euro 6 – erfasst wurden dabei Fahrzeuge vom Kleinwagen bis zum SUV und damit Fahrzeuge unterschiedlicher Größe. Die neuen Werte bilden die Diesel-PKW-Emissionen in Deutschland repräsentativ ab.

Europäischer JRC-Bericht zu R1234yf ignoriert Brandereignisse

Aus Klimaschutzgründen sollen Pkw-Klimaanlagen in der EU auf ein neues Kältemittel umgestellt werden. Doch nicht nur aus Sicht des ⁠ UBA ⁠ setzen viele Autohersteller hier auf das falsche Pferd. Denn das neue Kältemittel R1234yf kann sich bei Unfällen entzünden und giftige Flusssäure bilden. Dies zeigten unter anderem Versuche im Auftrag des UBA und des Kraftfahrt-Bundesamtes. Besonders Insassen und Rettungskräfte können gefährdet sein. Die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission (JRC) sieht jedoch nach Bewertung der Kraftfahrt-Bundesamt-Tests kein ernstes Risiko und ignoriert Erkenntnisse anderer Studien völlig. Nicht nachvollziehbar, findet das UBA. Veröffentlicht in Stellungnahme.

Trotz Finanzkrise: Menschen in Deutschland fordern mehr Umweltschutz

85 Prozent erwarten konsequenten Umstieg auf erneuerbare Energien Wie eine im Frühjahr 2010 für das Umweltbundesamt (UBA) mit 2008 Personen durchgeführte Repräsentativumfrage zeigt, sind fast zwei Drittel der Befragten (62 Prozent) der Ansicht, dass der Staat mehr für den Umweltschutz tun solle. 61 Prozent sprechen sich für eine Vorreiterrolle Deutschlands in der internationalen Klimaschutzpolitik aus. Und 85 Prozent der Befragten stimmen dem Statement zu: „Wir brauchen einen konsequenten Umstieg auf erneuerbare Energien“. Ähnliche hohe Akzeptanzwerte erreicht das umweltpolitische Ziel „Erhöhung der Energieeffizienz“. Große Beiträge des Staates - mittels strengerer Gesetze sowie Streichung umweltschädlicher Subventionen - erwarten rund drei Viertel. “Die Umfrage widerlegt Befürchtungen, dass die Finanzkrise den Umweltschutz in den Augen der Menschen in Deutschland weniger wichtig machen würde.“, sagte UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Hohe umweltpolitische Erwartungen richten die Befragten neben dem Staat vorrangig an die Wirtschaft: Große Beiträge zum Umwelt- und ⁠ Klimaschutz ⁠ können nach rund 90 Prozent der Befragten die Industrie und die Energieversorger leisten, in dem sie umweltfreundlicher produzieren. Dass die Automobilindustrie durch die Entwicklung umweltfreundlicher Autos viel tun kann, sehen rund 85 Prozent. Eine Mehrheit der Befragten sieht auch Möglichkeiten selbst etwas für den Umweltschutz zu tun: Hier sehen im Bevölkerungsdurchschnitt zwischen 58 und 68 Prozent der Befragten die Chance durch umweltfreundliches Konsumverhalten oder weniger Autonutzung sowie weniger Flugreisen einen Beitrag zu leisten.Viele Bürgerinnen und Bürger sind in ihrem Verbraucherverhalten umweltbewusst: Zwei Drittel der Befragten kaufen nach eigener Aussage gezielt Produkte, welche die Umwelt möglichst wenig belasten. Über die Hälfte boykottiert Produkte von Firmen, welche sich nachweislich umweltschädlich verhalten. Das bekundete Umweltbewusstsein schlägt sich aber noch nicht durchgängig in einem entsprechenden Umweltverhalten nieder. So haben nur acht Prozent der Deutschen bislang auf Ökostrom gewechselt. In der Umweltbewusstseinsstudie 2010 wird erneut das Milieumodell des Sinus-Instituts verwendet. Dabei zeigen sich teilweise erhebliche milieuspezifische Unterschiede im Umweltbewusstsein und -verhalten. Vor allem das Sozialökologische Milieu ist besonders und relativ konsistent umweltinteressiert. Die sozial benachteiligten, gelegentlich aber auch die eher konservativ eingestellten Milieus sehen zwar ebenfalls die Notwendigkeit und die Chancen von Umwelt- und Klimaschutz im allgemeinen recht deutlich, sind aber oft zurückhaltender im Hinblick auf umweltpolitische Forderungen und Handlungsbereitschaften. Generell sind unter Menschen mit niedrigeren Einkommen die Anteile der Befragten geringer, welche große Umweltschutz-Potenziale der Akteure sehen. Auch beim Potenzial für kulturelle Innovationen in der Gesellschaft sind milieuspezifische Unterschiede festzustellen: Beispielsweise findet jeder vierte Autofahrer Car-Sharing attraktiv, darunter sind vor allem jüngere und gut gebildete Personen, Frauen und Westdeutsche. Auch würde die Hälfte der Bevölkerung die Möglichkeit begrüßen, Gegenstände des täglichen Bedarfs wie elektrische Haushaltsgeräte, Gartengeräte oder Renovierungsutensilien gegen Gebühr im unmittelbaren Wohnumfeld auszuleihen. Gut Gebildete und Personen mit höherem Einkommen sind hierbei deutlich stärker vertreten. Ähnliche soziale Unterschiede zeigen sich auch beim Anteil an Engagierten im Umwelt- oder Naturschutz, der sich in den letzten Jahren mehr als verdoppelt hat: von vier Prozent in 2008 auf neun Prozent in der aktuellen Umfrage. Dabei sind Mitglieder von Umwelt- und Naturschutzverbänden häufig gut gebildet und verfügen über ein hohes Haushaltsnettoeinkommen. 16.12.2010

Nanotechnik für Mensch und Umwelt - Chancen fördern und Risiken mindern

Umweltbundesamt informiert zu umweltrelevanten Aspekten Nanotechnik gewinnt bei der Entwicklung neuer Produkte und Anwendungen zunehmend an Bedeutung. Nanotechnisch optimierte Kunststoffe können etwa das Gewicht bei Autos oder Flugzeugen senken und somit helfen, Treibstoff zu sparen. Neue, nanotechnisch optimierte Lampen - so genannte Licht emittierende Dioden (LED) - haben eine hohe Lebensdauer, wandeln den elektrischen Strom effizienter in Licht um und sparen somit Energie. Dies sind nur zwei Beispiele aus einer rasch wachsenden Zahl von Produkten, die auf den Markt kommen und sich vermutlich positiv auf Umwelt und Wirtschaft auswirken. Der zunehmende Einsatz synthetischer Nanomaterialien in Produkten führt jedoch auch zu einem vermehrten Eintrag dieser Materialien in die Umweltmedien Boden, Wasser und Luft. Die Wirkungen der Nanomaterialien in der Umwelt und mögliche gesundheitliche Risiken für den Menschen sind derzeit noch unzureichend erforscht. Das Umweltbundesamt (UBA) fasst in einem Hintergrundpapier relevante Aspekte über Umweltentlastungspotentiale zusammen, benennt Risiken für Mensch und Umwelt und formuliert Handlungsempfehlungen. Bei der Nanotechnik handelt es sich um die gezielte Herstellung und Anwendung von Prozessen und Nanomaterialien, die aus abgrenzbaren strukturellen Bestandteilen in der Größenordnung von 100 Nanometer (1 nm = 10 -9 m) oder weniger in mindestens einer Dimension bestehen, also mehr als 1.000-mal kleiner als der Durchmesser eines Menschenhaares. In diesem Größenbereich ändern sich die physikalischen und chemischen Eigenschaften der Materialien. Dies kann in vielfältiger Weise zur Entwicklung neuartiger Produkte und Anwendungen genutzt werden. Die Nanotechnik beeinflusst bereits heute die Industrie in vielen Bereichen, etwa die Automobilindustrie, den Maschinenbau, die Chemische und die Lebensmittelindustrie sowie die Bio- und die Umwelttechnik. Allein in Deutschland arbeiten heute über 800 Unternehmen im Bereich Nanotechnik. Die Nanotechnik bietet erhebliche Potentiale für ökologische Produktinnovationen, aber auch Risiken für die Umwelt und die Gesundheit. Hier bestehen noch gravierende Wissenslücken. Daraus ergibt sich ein umfangreicher Bedarf an Forschung und Regulierung. Dafür ist eine transparente und von Industrie, Forschung und Behörden anerkannte Bewertung nanotechnischer Verfahren und Produkte hinsichtlich ihrer Chancen und Risken für Umwelt und Gesundheit notwendig. Die Hersteller sind gefragt, aussagekräftige Daten zur Wirkung und zur ⁠ Exposition ⁠ ihrer Produkte bereitzustellen sowie die Umweltentlastungspotentiale zu dokumentieren. Das ⁠ UBA ⁠ empfiehlt: Die Verwendung von Produkten, die Nanomaterialien enthalten und frei setzen können, sollte - so lange ihre Wirkung auf Mensch und Umwelt weitgehend unbekannt ist - möglichst vermieden werden. Aus Sicht des Umweltbundesamtes ist es erforderlich, rechtliche Rahmenbedingungen für den sicheren Umgang mit Nanomaterialien zu schaffen. Ein wesentlicher Schritt hierzu ist ein Meldesystem für Nanomaterialien in Form eines Produktregisters. Die Diskussion um Chancen und Risiken hat sowohl in Fachkreisen als auch in der Öffentlichkeit in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Die Bundesregierung hat frühzeitig mit der Einsetzung einer NanoKommission reagiert. Die Fachleute des UBA beteiligen sich in der NanoKommission sowie in weiteren nationalen und internationalen Arbeitskreisen, insbesondere innerhalb der ⁠ OECD ⁠ an der Entwicklung von Empfehlungen zum verantwortungsvollen Umgang mit Nanomaterialien. Das UBA trägt aktiv dazu bei, über umweltrelevante Aspekte der Nanotechnik zu informieren, Wissensdefizite auszufüllen und den weiteren Handlungsbedarf zu ermitteln. Das Amt fördert umweltrelevante Innovationen, die durch den Einsatz der Nanotechnik möglich sind und ermittelt Umweltentlastungspotentiale. Voraussetzung ist allerdings, dass potentielle Risiken für die Umwelt und die menschliche Gesundheit bewertbar und vermeidbar sind. Ausführliche Informationen enthält das Hintergrundpapier „Nanotechnik für Mensch und Umwelt - Chancen fördern und Risiken mindern”.

REACH nimmt Massenchemikalien unter die Lupe

Bisphenol A und Auto-Kältemittel werden erneut überprüft Die hormonell wirksame Massenchemikalie Bisphenol A wird einer weiteren Bewertung unterzogen. Das sieht die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) in ihrem ersten Aktionsplan vor. Auch das fluorierte Kältemittel für Autoklimaanlagen R1234yf steht vor einer Neubewertung. In der EU soll es seit 2011 in neu Typ-zugelassenen PKWs eingesetzt werden. Ebenso überprüft wird der langlebige Gummizusatzstoff PAN. Alle drei Stoffe stehen im Verdacht, direkt oder indirekt die Umwelt zu schädigen. UBA-Präsident Jochen Flasbarth: „Das Umweltbundesamt hatte diese drei Stoffe zur Prüfung auf europäischer Ebene vorgeschlagen. Erweist sich im Rahmen dieser Prüfungen ihre Umweltschädlichkeit, soll der Einsatz der Stoffe neu geregelt werden.“ Das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) wird 2012 den umstrittenen ⁠ Stoff ⁠ Bisphenol A - chemisch 4,4’-Isopropylidenediphenol - im Rahmen der Europäischen Chemikalienverordnung ⁠ REACH ⁠ erneut bewerten. Dieser kommt in vielen Alltagsprodukten vor, wie in Thermopapier, CD-Rohlingen sowie in Form von Polykarbonat bspw. im Gehäuse von elektronischen Geräten. Jochen Flasbarth: „Mit der REACH-Bewertung soll die möglicherweise schädliche Wirkung von Bisphenol A auf das Hormonsystem sowohl von Umweltorganismen wie der Menschen bewertet und seine ⁠ Emission ⁠ in die Umwelt genauer bestimmt werden. Anhand der Ergebnisse wird dann auch das Umweltrisiko neu abgeschätzt.“ Neu bewertet werden auch die Umweltauswirkungen des fluorhaltigen Kältemittels R-1234yf - chemisch Tetrafluorpropen oder Polyhaloalkene. Verwendet wird es vor allem als Kältemittel in PKW-Klimaanlagen. In den nächsten Jahren werden große Mengen dieser Chemikalie zum Einsatz kommen. Auch die deutsche Automobilindustrie hat sich entschieden, es ab 2011 in der EU in Klimaanlagen neuer Fahrzeugtypen zu verwenden. Wegen der zu erwartenden hohen Einsatzmenge hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (⁠ BMU ⁠) die für REACH zuständigen Bewertungsbehörden gebeten, die Umwelt- und Gesundheitsrisiken dieses Stoffes im Rahmen des ECHA-Aktionsplanes zu bewerten. Das langlebige PAN - chemisch N-1-Naphthylaniline - wird in Gummiprodukten und Schmierstoffen eingesetzt. Mit der Stoffbewertung wird das UBA dem Verdacht nachgehen, dass PAN umweltschädliche Eigenschaften besitzt: Der Stoff baut sich in der Umwelt wahrscheinlich nur sehr langsam ab und kann sich zusätzlich in Organismen anreichern und dort giftig wirken.  Werden diese drei Eigenschaften nachgewiesen, kann PAN für ein Zulassung- oder ein Beschränkungsverfahren vorgeschlagen werden. Bestätigt sich der Verdacht auf erhöhte Risiken für Mensch oder Umwelt, müsste der Einsatz der Stoffe neu geregelt werden. Es wäre möglich, den Stoff nur für bestimmte Anwendungen zuzulassen oder eine generelle Zulassungspflicht vorzunehmen. Ebenfalls kann die  Verwendung auf bestimmte Bereiche begrenzt werden. Kann der Verdacht wegen unzureichender Unterlagen weder ausgeräumt noch bestätigt werden, müssen die Hersteller und Importeure weitere Daten bereitstellen bis eine endgültige Entscheidung über den Verdacht getroffen werden kann. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. Deutschland hat sich zur Bewertung von insgesamt fünf Stoffen für das Jahr 2012 verpflichtet, diese müssen bis Februar 2013 abgeschlossen sein. Diese Bewertung nimmt für Umweltaspekte das UBA wahr und für Aspekte der menschlichen Gesundheit gemeinsam das Bundesinstitut für Risikobewertung (⁠ BfR ⁠) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA). Die genannten Stoffe werden im Rahmen des ECHA-Aktionsplans bewertet. Dieser enthält für 2012 in ganz Europa insgesamt 36 Stoffe. REACH-Verfahren Die ⁠ REACH-Verordnung ⁠ überträgt die Verantwortung für die Bewertung von Chemikalienrisiken den Herstellern und Importeuren. Dazu müssen sie umfassende Registrierungsunterlagen vorlegen. 5% dieser Registrierungen soll die ECHA jedes Jahr überprüfen. Die EU-Mitgliedstaaten und die ECHA können zusätzlich Stoffe auswählen und bewerten, wenn Hinweise auf Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt vorliegen. Der gemeinsame Aktionsplan wird immer für drei Jahre aufgestellt und enthält die Stoffe, die die ECHA und die Mitgliedstaaten prüfen wollen. Er wird jährlich aktualisiert.

Stickstoffdioxidbelastung geht 2018 insgesamt leicht zurück

NO2-Grenzwert wird weiterhin in etlichen Städten überschritten, nur noch eine Überschreitung bei Feinstaub, hohe Ozon-Belastung. Die Stickstoffdioxidbelastung geht in Deutschland insgesamt leicht zurück. 2018 wurde der Grenzwert für NO2 von 40 µg/m³ im Jahresmittel nach vorläufigen Daten in etlichen deutschen Städten aber nicht eingehalten. Überschreitungen traten hochgerechnet an rund 39 Prozent (2017: 45 Prozent) der verkehrsnahen Messstationen auf. Im Mittel ist die Belastung mit Stickstoffdioxid deutschlandweit mit etwa zwei Mikrogramm Minderung gegenüber dem Vorjahr aber leicht rückläufig. Das zeigt die vorläufige Auswertung der Messdaten der Länder und des Umweltbundesamtes (UBA). Hierbei können nur die 399 Messstationen berücksichtigt werden, die ihre Daten automatisch an die Ämter melden. Von 132 Stationen müssen die Daten noch ausgewertet werden, die Ergebnisse liegen voraussichtlich im Mai 2019 vor. Erst dann kann eine vollständige Aussage getroffen werden, wie viele Städte den Grenzwert für NO2 einhalten. Maria Krautzberger, Präsidentin des ⁠ UBA ⁠: „Der Grenzwert, der seit 2010 eingehalten werden muss, wird immer noch in vielen deutschen Städten überschritten. Das gefährdet die Gesundheit der dort lebenden Menschen. Die Hauptquelle ist der Straßenverkehr und hier vor allem die Diesel-Pkw mit zu hohen Realemissionen. Hier muss endlich angesetzt werden: Diese Fahrzeuge müssen mit wirksamen Katalysatoren nachgerüstet werden – auf Kosten der Verursacher, nämlich der Automobilindustrie. Nur saubere Autos bieten Sicherheit vor drohenden Fahrverboten. Die Technologie wie auch die rechtliche Regelung zur Nachrüstung sind da und müssen nun schnell zum Einsatz kommen. Denn mit den derzeitigen Maßnahmen dauert es einfach zu lange, bis wir überall saubere Luft haben.“ Der Rückgang der mittleren NO 2 -Konzentrationen an verkehrsnahen Messstationen um etwa zwei Mikrogramm lässt sich auf mehrere Faktoren zurückführen: lokale Maßnahmen wie Tempolimits oder Verkehrsbeschränkungen, regionale bzw. nationale Maßnahmen wie die Erneuerung der Fahrzeugflotte durch Umtauschprämien oder Softwareupdates sowie meteorologische Einflüsse, die die Ausbreitung von Luftschadstoffen begünstigen oder verschlechtern können. Anhand der Messdaten allein können keine Aussagen getroffen werden, welchen Beitrag einzelne Maßnahmen zur Minderung haben, da alle genannten Faktoren gemeinsam die Messergebnisse beeinflussen. Dies ist nur über detaillierte Berechnungen möglich. Solche Berechnungen liegen für einzelne Messstationen jedoch nicht vor. Die Messstationen werden von den Bundesländern nach einheitlichen, europäischen Regeln aufgestellt. Maria Krautzberger: „Deutschland hält sich an die Vorgaben, die die EU-Mitgliedstaaten aufgestellt haben. Die europäische Luftreinhalte-Richtlinie wurde 1:1 in deutsches Recht umgesetzt. Allein das ist unser Maßstab, und nicht, ob andere Staaten sich vielleicht nicht an gemeinsam beschlossene Regeln halten.“ Feinstaub (⁠ PM10 ⁠): Erstmals wurde der seit 2005 einzuhaltende Feinstaubgrenzwert in keinem Ballungsraum mehr überschritten. Nur an einer industrienahen Messstation in Nordrhein-Westfalen wurden 36 Tage mit Feinstaubwerten über 50 µg/m³ und damit eine Grenzwertüberschreitung gemessen, zulässig sind 35 Tage. Ozon: Die Ozonkonzentrationen stiegen 2018 im Vergleich zum Vorjahr an. So wurde das Langfristziel zum Schutz der Gesundheit (maximal 120 µg/m³ im Mittel über 8 Stunden) im Rekordsommer an allen 265 Stationen überschritten, und zwar an durchschnittlich 37 Tagen pro Station. Das ist ungewöhnlich oft und wird – seit 2000 betrachtet – nur vom Sommer 2003 mit durchschnittlich 50 Tagen übertroffen. Besonders problematisch war dabei, dass die gesundheitsgefährdenden Ozonkonzentrationen vor allem über einen längeren Zeitraum von Mitte Juli bis Mitte August 2018 durchgehend und großräumig auftraten. Die gesundheitlichen Wirkungen von Ozon bestehen in einer verminderten Lungenfunktion, entzündlichen Reaktionen in den Atemwegen und Atemwegsbeschwerden. Laut ⁠ WHO ⁠ sollten die 8-Stunden-Mittelwerte sogar den Wert von 100 µg/m³ nicht überschreiten. Sie empfiehlt der EU in einem Gutachten, eine Neubewertung für Ozon vorzunehmen. Maria Krautzberger: „Ozon entsteht durch Reaktion von Sauerstoff mit anderen Molekülen, vor allem Stickstoffoxiden und flüchtigen organischen Verbindungen, z. B. aus Farben, Lacken und Reinigungsmitteln. Deshalb müssen wir alles daran setzen, die Emissionen dieser Ozonvorläuferstoffe weiter zu mindern.“

Klimabilanz 2018: 4,5 Prozent weniger Treibhausgasemissionen

Gemeinsame Pressemitteilung vom Umweltbundesamt und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Umweltbundesamt legt erste detaillierte Schätzung vor. In Deutschland wurden 2018 insgesamt 865,6 Mio. Tonnen Treibhausgase freigesetzt - rund 41 Millionen Tonnen oder 4,5 Prozent weniger als im Vorjahr. Das zeigt eine Prognoseberechnung des Umweltbundesamtes (UBA). Damit wurde nach vier Jahren Stagnation erstmals wieder eine nennenswerte Reduzierung im Vergleich zum Vorjahr erreicht. Deutliche Emissionsrückgänge gab es bei Energiewirtschaft und Haushalten. Auch im Verkehrssektor gingen die Emissionen leicht zurück. Gründe für diese Entwicklung sind der zurückgehende Verbrauch von fossilen Energien und die außergewöhnliche Witterung im Jahr 2018. Im Vergleich zu 1990 hat Deutschland seine Emissionen damit um 30,8 Prozent gesenkt. Bis 2030 müssen die Emissionen nach Beschlusslage der Bundesregierung um mindestens 55 Prozent gesenkt werden. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Deutschland hat 2018 deutlich mehr Energie aus Wind und Sonne gewonnen und zugleich weniger Kohle, Öl und Gas verbrannt. Nach Jahren der Stagnation gehen die CO 2 -Emissionen endlich wieder zurück. Das liegt zum Teil an Witterungs- und anderen Sondereffekten. Aber es zeigt auch: Klimaschutzmaßnahmen wie Ökostromausbau, Kohleausstieg und Emissionshandel wirken. Wir brauchen allerdings mehr davon, nicht nur bei der Stromerzeugung, sondern auch beim Verkehr, beim Heizen oder bei der Landwirtschaft. Damit wir unsere Klimaziele bis 2030 sicher erreichen, habe ich den Entwurf eines Klimaschutzgesetzes vorgelegt mit einem verbindlichen Fahrplan und klaren Verantwortlichkeiten. Dieses Gesetz muss in diesem Jahr beschlossen werden, ebenso wie Maßnahmenpakete in allen Bereichen, damit Deutschland wieder auf Zielkurs kommt.“ Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamts: „Die Zahlen zeigen, wie wichtig die erneuerbaren Energien für den ⁠ Klimaschutz ⁠ sind. Im Jahr 2018 haben die erneuerbaren Energien rund 184 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalente vermieden. Den größten Beitrag mit knapp 75 Millionen Tonnen brachte die Windenergie. Umso wichtiger ist es, den Ausbau der Windkraft weiter voranzutreiben. Deshalb halten wir nichts von pauschalen Mindestabständen von Windenergieanlagen zu Wohngebieten. Das brächte den Ausbau der Windenergie ins Stocken. Umwelt- und Gesundheitsfragen sollten jeweils vor Ort individuell geprüft werden.“ Von den insgesamt 41 Mio. Tonnen Minderung entfielen rund 14 Mio. Tonnen CO 2 auf die Energiewirtschaft (4,5 Prozent Senkung). Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien nahm 2018 zu, die aus sämtlichen fossilen Energieträgern ging zurück – unter anderem aufgrund der Stilllegung von Kraftwerken. Den deutlichsten Emissionsrückgang verzeichnete die Steinkohle. Ein Faktor ist hier der infolge der Reform des EU-Emissionshandels gestiegene CO 2 -Preis. Im Laufe des Jahres wurden Steinkohle-Kraftwerke mit rund 1,5 Gigawatt Leistung stillgelegt bzw. gingen in die Netzreserve. Ein weiterer Effekt war der Dürresommer 2018: Niedrige Wasserstände an den Flüssen führten zu geringeren Transportkapazitäten und damit zu höheren Steinkohlepreisen. Die Emissionen aus der Braunkohlenutzung sanken um etwa 3,6 Mio. Tonnen. Am 1. Oktober 2018 haben drei Kraftwerksblöcke (zwei in Niederaußem, einer in Jänschwalde) die Stromproduktion eingestellt und wurden in die Sicherheitsbereitschaft überführt. Die Emissionen aus der Erdgasverbrennung gingen ebenfalls leicht zurück. Ein mit rund 15 Mio. t CO 2 (bzw. 10,9 Prozent) deutlicher Emissionsrückgang im Vergleich zum Vorjahr ist im Bereich der Haushalte und Kleinverbraucher (=übrigen Feuerungsanlagen) zu verzeichnen. Besonders beim Heizöl ist der Absatz 2018 deutlich gesunken. Eine Erklärung dafür ist die milde ⁠ Witterung ⁠ und der damit verbundene geringere Brennstoffbedarf. Eine andere Ursache sind wiederum die infolge des Dürresommers niedrigen Wasserstände vieler Flüsse: In vielen Fällen konnten die Frachter die Flüsse nicht befahren, was zu Heizöl-Knappheit und höheren Preisen führte. Zahlreiche Kunden dürften daher den Heizölkauf auf das Jahr 2019 verschoben haben. Im Verkehrsbereich sanken die Emissionen um rund 5 Mio. Tonnen bzw. 2,9 Prozent. Dieser Rückgang betrifft nicht nur Ottokraftstoffe, sondern erstmals seit vielen Jahren auch Dieselkraftstoff. Eine Erklärung könnten die höheren Preise für Benzin (+ 7 Prozent ggü. Vorjahr) und Diesel (+12 Prozent ggü. Vorjahr) sein. In der Industrie sanken die Emissionen 2018 um rund 4 Mio. Tonnen (2,8 Prozent). Für den Maschinenbau und die pharmazeutische Industrie geht die ⁠ Prognose ⁠ von gestiegenen Emissionen aus, für die Stahlproduktion, die Chemieproduktion und die Automobilindustrie von sinkenden Emissionen. In der Landwirtschaft sanken die ⁠ Treibhausgas ⁠-Emissionen um 4,1 Prozent. Die treibenden Größen sind abnehmende Tierzahlen (Rinder -2,9 %, Schweine -4,1 %). Der Mineraldüngereinsatz (-9,8 %) ging in Folge der Anwendung der neuen gesetzlichen Regelungen und klimatisch bedingt zurück. Auch die witterungsbedingten Ernteausfälle wirkten emissionsmindernd. Auch im Abfallsektor sanken die Emissionen um 5,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dieser anhaltende Rückgang geht maßgeblich auf die Entwicklung im Bereich der Abfalldeponierung zurück. Seit 2005 dürfen in Deutschland keine biologisch abbaubaren Abfälle mehr deponiert werden, was sich neben Abfalltrennung und Recycling bei den Emissionen positiv bemerkbar macht. Die Ergebnisse sind erste Detailschätzungen, also eine mit entsprechenden Unsicherheiten verbundene Prognose. Sie leiten sich aus einem System von Modellrechnungen und Trendfortschreibungen der im Januar 2019 veröffentlichten detaillierten Treibhausgasemissionsberechnungen des Jahres 2017 ab. Zugrunde gelegt wurden von der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen veröffentlichte erste Berechnungen zum ⁠ Primärenergieverbrauch ⁠ (PEV) für das Jahr 2018, amtliche Monatsstatistiken zum Energieverbrauch, vorläufigen Absatzzahlen der Mineralölstatistik des BAFA, Produktionsdaten von Industrieverbänden sowie zusätzliche Informationen (z.B. Gradtagzahlen). Durch diesen Berechnungsansatz ist die Genauigkeit dieser Schätzung zwangsläufig geringer als die der Detailberechnungen für die Vorjahre. Es sei darauf hingewiesen, dass mit den veröffentlichten Schätzungen zum PEV für 2018 auch Veränderungen der PEV-Angaben für 2017 bekannt wurden. Diese können allerdings erst im Rahmen der nächsten detaillierten Berechnungen im Verlauf des Jahres berücksichtigt werden. Die vollständigen offiziellen Inventardaten zu den Treibhausgasemissionen in Deutschland für das Jahr 2018 veröffentlicht das Umweltbundesamt zum 15. Januar 2020 mit der Übermittlung an die Europäische Kommission. Hinweis: Diese Pressemitteilung wurde am 04.04.2019 aktualisiert. In der ersten Version waren die Emissionen der Landwirtschaft falsch berechnet. Diese Zahlen sind nun korrigiert.

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