Die Kapillarsperre ist eine alternative Dichtung zur Abschirmung von Altlasten und Abfalldeponien. Niederschlagseintrag wird minimiert zum einen durch stark evapotranspirierenden Bewuchs, wie z.B. Nadelwald, zum anderen durch die Wasserableitung in einer geneigten Feinsandschicht ueber einem Grobsand. Es wurden Versuche an einer neigbaren Kipprinne durchgefuehrt.
Das Konzept der Kapillarsperre ist eine vielseitige Alternative zu herkoemmliche Oberflaechenabdichtungen von Deponien und Altlasten. Versuche am Institut fuer Wasserbau haben die grundsaetzliche Eignung der Kapillarsperre unter Laborbedingungen nachgewiesen. Mit dem Bau von Probefeldern auf der Deponie 'Am Stempel' (Landkreis Marburg-Biedenkopf) und deren wissenschaftlicher Betreuung sollen nun bautechnische Fragen und das Langzeitverhalten unter natuerlichen klimatischen Bedingungen naeher untersucht werden.
Durch die Erforschung angepasster Fügetechnologien findet im Forschungsprojekt ein wesentlicher Beitrag zur Befähigung von Kunststoff-Metall-Mischbauweisen statt. Die Volkswagen AG beschäftigt sich hierbei thematisch mit der lokalen, robotergestützten Hybridisierung von Stahlstrukturen mit duroplastischen Faserverbund-Patches und deren daraus einhergehenden Fragestellungen. Die wesentlichen Arbeitspakete sind wie folgt definiert o Auswahl zielführender Materialien für den Verstärkungsprozess o Definition der notwendigen Anlagentechnik und Modifizierung einer bestehenden Roboterzelle o gemeinsame Erarbeitung von zielführenden Oberflächenvorbehandlungen, Haftvermittlern in Zusammenhang mit der Definition zielführender Prozessparameter zur Bauteilhybridisierung o Hybridisierung des Technologiedemonstrator 'ebene Platte' für erste Charakterisierungen mit anschließender Prozessoptimierung o Lessons learned + Hybridisierung des Technologiedemonstrators 'Hutprofil' - Detaillierung der Anlagentechnik (Greifer, Stempel, ggf. kinematisches Vordrapieren) - Auswahl geeigneter Oberflächenvorbehandlungen/Haftvermittler für komplexere Bauteilgeometrien - Darstellung weiteres Gewichtspotential durch Betrachtung lastpfadgerechter Prepreg-Verstärkungen und detaillierter Bauteilauslegung (in Zusammenarbeit mit Inpro) o Ganzheitliche technologische und wirtschaftliche Bewertung des erarbeiteten Fertigungsprozess.
<p>Beim Umzug eine Probekarte ansässiger Verkehrsbetriebe erhalten oder beim Duschen auf dem Display beobachten, wie dem Eisbär die Scholle unter den Tatzen wegschrumpft – zwei Beispiele einer aktuellen UBA-Studie für Impulse zu nachhaltigem Konsumverhalten. Das der Studie zugrundeliegende Prinzip Nudging, also „Anstupsen“, wird bereits seit einigen Jahren viel diskutiert und oft missverstanden.</p><p>Neben der Verbrauchsanzeige für die Dusche und der Förderung der ÖPNV-Nutzung mit Probekarten wurden in der Studie drei weitere Beispiele für Impulse Richtung zukunftsfähiger Konsumhandlungen ermittelt. Ein unmittelbares Verbrauchsfeedback kann zum Sparen von Heizenergie anregen. In unterschiedlich große Fächer unterteilte Einkaufswagen können ein Gefühl für das gesunde und umweltfreundliche Maß an Fleisch oder Süßigkeiten vermitteln,oder die geeignete Anordnung der Lebensmittelauslage am Buffet kann zu einer nachhaltigeren Essensauswahl verhelfen.</p><p>Die Studie nimmt das Konzept hinter dem kontrovers diskutierten Ansatz des Nudging unter die Lupe und zeigt anhand von Beispielen, ob und wie diese Methodik zur Förderung eines umweltbewussten Konsums beitragen kann. Das beauftragte ConPolicy Institut hat dazu weit über 300 internationale Beiträge gesichtet und 20 Anwendungsbeispiele gefunden. Diese wurden nach Kriterien wie der Übertragbarkeit in deutsches Recht, Umweltrelevanz und Kosten-Nutzen Analysen letztlich auf die fünf genannten Beispiele verdichtet.</p><p>Kritik am Nudging</p><p>Kritisiert wird am Nudge-Konzept oft, es sei manipulativ und würde die Schwächen der Menschen ausnutzen – die zum Beispiel in vielen Situationen nicht rational handeln und sich vom Kontext beeinflussen lassen. Nach dem gemeinsam von Nobelpreisträger Richard Thaler und Cass Sunstein entwickelten Ansatz, berücksichtigt Nudging grundsätzlich menschliche Verhaltenstendenzen, zum Beispiel um Kommunikation erfolgreicher zu machen. Dies wird auch ohne den Stempel „Nudge“ in moderner Umweltkommunikation angewendet. Ein Plakat mit viel Text zu überfrachten wird nicht zur Vermittlung einer einfachen Botschaft beitragen. Auch klassische Informationsinstrumente wie die Energieverbrauchskennzeichnung können somit unter Nudging subsummiert werden. Die Studie zeigt auf, dass die Berücksichtigung von Verhaltenstendenzen in der Umweltkommunikation und Umweltpolitik nicht per se neu ist.</p><p>Wahlfreiheit muss nicht beschränkt werden</p><p>Nach den Ergebnissen der Untersuchung liegt die Stärke von Nudges vor allem darin, dass Verhaltensänderungen erreicht werden können, ohne dass die Wahlfreiheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern beschränkt wird. So ist bei besonders wirksamen Voreinstellungen die ökologische Option – zum Beispiel doppelseitiges Drucken – automatisch gewählt und führt direkt und einfach zu nachhaltigem Konsum ohne dass andere Optionen ausgeschlossen oder gar gesetzlich verboten sind. Die Regulierungs- und Eingriffstiefe von Nudges ist somit sehr niedrig. Stark diskutiert wird auch die Frage nach der Legitimation, also wer festlegen kann, was die „beste“ Option ist. Im Fall von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen ist die ökologisch beste Option durch die legitimierten Ziele der Bundesregierung zum Beispiel zum Stromeinsparen gegeben. Durch Nudges haben Verbraucherinnen und Verbraucher in den meisten Fällen auch ökonomische Vorteile und ist die Sparaktion auch wirtschaftlich vernünftig. Andere Optionen bleiben dennoch offen.</p><p>Nationales Programm zu nachhaltigem Konsum</p><p>Bestandteil der Studie sind außerdem Umsetzungsszenarien für die einzelnen Maßnahmen. Diese sollen im Rahmen des nationalen Programms für nachhaltigen Konsum weiter verfolgt werden.</p>
Die Stärkung des Blauen Engels als Instrument und Orientierungszeichen zur Förderung nachhaltiger Produkte/nachhaltigen Konsum setzt die Wahrnehmung und Akzeptanz bei Anbietern und Verbrauchern voraus. Um die beteiligten Kreise für das Umweltzeichen anzusprechen, bedarf es der Entwicklung neuer Vergabegrundlagen für den Blauen Engel und einer kontinuierlichen Fortentwicklung bestehender Vergabegrundlagen in innovationsorientierten Produktgruppen. Im Rahmen des Vorhabens sollen fünf neue Umweltzeichen für Waschmittel, ein neues Umweltzeichen für Büromaterialien und die bestehenden Vergabegrundlagen für Gartengeräte und Komposthäcksler zu einem Umweltzeichen zusammengeführt werden.
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] Bilanz DER Weinüberwachung Ergebnisse von Kontrollen und Untersuchungen im Jahr 2016 © Yvonne Stadtfeld / Fotolia Bilanz der Weinüberwachung 2016 Das Geschäftsmodell: Die Weinhandlung bezog Fassweine aus Europa und Übersee, füllte sie un- mittelbar ab, etikettierte sie um und verlud sie so- fort auf Lastwagen, um sie weiter zu exportieren. Im Betrieb selbst lagerten nie längere Zeit nen- nenswerte Bestände. Viele kleine Beanstandungen, aber auch eini- ge schwerwiegende Verstöße - so lautet das Re- sümee der Jahresbilanz 2016 des Landesuntersu- chungsamtes (LUA) zur Weinüberwachung. Die Wein-Spezialisten des LUA haben im Jahr 2016 rund 5.500 Kontrollen in Betrieben durchgeführt und 4.246 Proben im Weinlabor untersucht. Da- hinter steht eine überprüfte Menge Wein von mehr als 40 Millionen Litern. Die für die Exporte notwendigen Dokumente so- wie die zugehörigen Stempel wurden schlichtweg gefälscht. Diverse Laborbetriebe und ausländische Weingüter, die in den Dokumenten als Vorliefe- ranten angegeben wurden, waren zudem frei er- funden. Ergebnis: 369 Proben (8,7 Prozent) wurden bean- standet. Die Quote ist damit gegenüber dem Vor- jahr gesunken - 2015 mussten noch 10,5 Prozent der untersuchten Weine beanstandet werden. Noch niedriger ist die Beanstandungsquote bei den schwerwiegenden Weinverfälschungen durch unzulässige Behandlungsstoffe und Behandlungs- verfahren. Deswegen fielen 2016 nur 81 der 4.246 untersuchten Weine durch – das sind 1,9 Prozent. Die Quote verharrt damit auf niedrigem Niveau. Das Ehepaar, das die Weinhandlung führte, und zwei ehemalige Mitarbeiterinnen wurden im Früh- jahr 2017 zu Bewährungsstrafen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren sowie zu Geldbußen von 1.000 Euro bis 1.500 Euro verurteilt. Aus dem Vermögen des Ehepaares fielen 133.000 Euro an den Staat. Der Ehemann, ein gelernter Winzer- meister und Weinbautechniker, erhielt zudem ein Berufsverbot. In den nächsten fünf Jahren darf er lediglich im Weinberg arbeiten. Zu den schwerwiegenden Weinverfälschungen ge- hören die immer wieder vorkommenden verbote- nen Zugaben von technischem Glycerin oder Aro- men, um Weine nachträglich aufzuwerten. Im vergangenen Jahr haben aber auch nicht alltägli- che Fälle die Weinüberwachung beschäftigt, wie einige Schlaglichter belegen. Ungeeignete Tanks? Chrom und Nickel in spanischem Wein Gutes Zusammenspiel von betrieblicher Eigen- kontrolle und amtlicher Überwachung: 2016 wies der Betriebsleiter einer rheinland-pfälzischen Kel- lerei das LUA auf stark erhöhte Gehalte der bei- den Metalle Chrom und Nickel im Wein eines spa- nischen Lieferanten hin. Illegale Exporte im großen Stil: Weinhändler verurteilt Der entscheidende Hinweis kam von der Konkur- renz: Ein Mitbewerber einer Weinhandlung aus Rheinhessen spielte dem LUA einen in Russland gekauften Wein zu. Die falsch etikettierte Flasche führte auf die Spur eines groß angelegten Betrugs. In mehrjähriger Kleinarbeit ermittelten Wein- überwachung und Staatsanwaltschaft den ge- samten Umfang der Betrügereien. Insgesamt ex- portierte der Betrieb für rund zehn Millionen Euro Weinerzeugnisse mit falschen Rebsorten-, Her- kunfts- und Qualitätsangaben nach Russland, Dä- nemark, in die USA und andere Staaten. Ein von ihm beauftragtes Privatlabor hatte Men- gen von ca. einem Milligramm (mg) Chrom und ca. 0,5 Milligramm Nickel pro Liter (mg/l) ermit- telt. Untersuchungen des LUA zeigen aber, dass die Gehalte für beide Metalle in der Regel mit un- ter 0,030 mg/l deutlich darunter liegen. Bei der Bewertung war zudem miteinzubeziehen: Nickel kann schon bei einer kurzfristigen akuten Expositi- on allergische Reaktionen hervorrufen, sei es nach Hautkontakt oder nach der Aufnahme über Le- bensmittel. 2 Die Ergebnisse des privaten Labors bestätigten sich im LUA, der Wein war nicht für den Verzehr geeignet. Da für Chrom und Nickel in Wein bisher keine gesetzlichen Höchstgehalte festgelegt sind, orientierten sich die Sachverständigen an den Grenzwerten der Trinkwasserverordnung. tig überprüft, stets mit negativem Ergebnis – bis jetzt. 2016 war wieder ein mit Glycerin versetztes Erzeugnis dieser Kellerei zu beanstanden. Es zeigt sich also, dass überwunden geglaubte Probleme wieder auftauchen können und nur erkannt wer- den, wenn die Untersuchungen stetig fortgeführt werden. Beprobungen an anliefernden LKWs und Rück- stellproben belegten, dass die Weine bereits vor der Einlagerung in der deutschen Kellerei konta- miniert worden sein mussten. Vermutlich waren Chrom und Nickel während des Herstellungspro- zesses aus ungeeigneten Lagerbehältnissen in den Wein übergegangen. Illegaler Glycerinzusatz ist übrigens kein exklusi- ves Problem von günstigen Weinen. Im LUA-La- bor fielen auch hochwertige aromatische Quali- tätsschaumweine durch. Betroffen waren gleich mehrere Chargen „Prosecco Superiore Coneglia- no Valdobbiadene DOCG“ eines anderen Herstel- lers aus Italien. Etwa eine Million Liter Wein wurde als nicht verkehrsfähig blockiert. An den Endverbrau- cher gelangte davon nichts. Die Weinpartie wur- de vergällt und unter dem wachsamen Auge der Weinkontrolle nach Spanien zurückgeliefert. Dort hat der Lieferant noch die Möglichkeit, Indust- riealkohol daraus herstellen zu lassen – zu mehr taugt der vergällte Wein nicht mehr. Volltreffer bei illegalen Aromatisierungen Dieselbe „alte Bekannte“, die vor etlichen Jahren viele ihrer Weine mit Glycerin unerlaubt aufwer- tete, versuchte dies nun 2016 auch mit unerlaub- ter Aromazugabe. Nachdem dies bei Stichproben nachgewiesen wurde, zogen die Weinkontrolleure nach und nach Proben von allen Erzeugnissen und Chargen dieser Kellerei bei den bekannten rhein- land-pfälzischen Händlern. Beständigkeit zahlt sich aus: Glycerinzusätze aufgedeckt Der Zusatz von technischem Glycerin ist verbo- ten, weil er Weine vollmundiger erscheinen lässt als sie sind. Nachdem 2015 einige Schaumwei- ne aus Osteuropa der Weinüberwachung deswe- gen aufgefallen waren, wurde dieses Produktseg- ment auch 2016 gezielt beprobt - und wieder ist das LUA fündig geworden. Ergebnis: Von 44 untersuchten Proben wurden 16 beanstandet. Die meisten enthielten den Aroma- trägerstoff Triacetin, der eindeutig auf eine unzu- lässige Aromatisierung hinweist. Aber auch bei anderen ausländischen Weinen, die zuvor schon bei der Verkostung durch die geschul- ten Weinkontrolleure des LUA aufgefallen waren, wurden in der Laboranalyse unzulässige Aroma- stoffe nachgewiesen. So enthielt beispielswei- se ein weiterer italienischer Wein das für seinen fruchtigen Geschmack bekannte „Pfirsichlakton“, mit dem der Charakter der Rebsorte nachträglich betont werden sollte. Ein vermeintlich im Holzfass gelagerter chilenischer Weißwein enthielt unge- wöhnlich viel Vanillin und zudem auch das künst- liche Ethylvanillin – beides Stoffe, die geschmack- lich eine Lagerung im Holzfass suggerieren. In einem weißen Schaumwein aus der Ukraine wurde die Substanz festgestellt, ebenso im wei- ßen Krimsekt eines Herstellers, der auch im Jahr zuvor negativ aufgefallen war. Im Weinland Italien gab es 2016 ein Wiedersehen mit einer alten Bekannten. Vor etwa zehn Jahren hatte das LUA bei einer Vielzahl von Erzeugnissen einer italienischen Kellerei einen unerlaubten Gly- cerinzusatz festgestellt. In der Zeit danach wur- den Weine von dort immer wieder stichprobenar- 3 „Orange Wine“: Eine neue Weinfarbe? Weine oft höhere Mengen an Gärungsnebenpro- dukten. Im Idealfall ergibt sich durch diese Her- stellung ein subtiles, ungewohntes Geschmack- sprofil - sie kann aber auch zum Verderb des Weines führen. Gravierende Weinfehler wie Mäu- sel-Ton oder Essigstich sind aber auch für „Oran- ge Wine“ tabu. In Weinkreisen macht ein neuer Begriff die Run- de: Orange Wine. Zwar handelt es sich bisher aus- schließlich um Nischenprodukte – die amtliche Überwachung stellt sich dennoch darauf ein, dass diese ungewöhnlichen Weine künftig häufiger als Probe zur Verkostung und zur chemischen Analyse im Labor aufschlagen. Wer frische und fruchtige deutsche Weißwei- ne gewohnt ist, wird die erdigen orangenen Wei- ne zunächst in keine Schublade stecken können. Auch bei der Weinkontrolle, wo grundsätzlich als Maßstab die „handelsübliche Beschaffenheit“ an- gelegt wird, entziehen sich die neuartigen Erzeug- nisse noch einer gängigen Charakterisierung. Bei „Orange Wine“ werden Weißweintrauben wie bei der Rotweinherstellung auf der Maische, also mit Beerenschalen, vergoren. Die Machart der Weine ist allerdings nicht einheitlich. Es werden verschiedene Stilmittel eingesetzt wie zum Beispiel Oxidation, Lagerung im Barrique, im Holzfass oder in der Amphore, sowie ein weitgehender Verzicht auf Schwefelgaben, Schönungen und Filtration. Grundsätzlich sollte der Weinwirtschaft jedoch die Möglichkeit zu Neuentwicklungen gegeben werden. „Orange Wine“ hat in der Regel zwar kei- ne Chance, als Qualitätsweine zugelassen zu wer- den. Als „Deutscher Wein“ kann er von der Wein- kontrolle aber als verkehrsfähig beurteilt werden. Klar ist: Verbraucher dürfen bei der Kennzeich- nung nicht in die Irre geführt werden. In Preis- listen und auf Etiketten muss auf die besondere Machart der Weine hingewiesen werden. Der Oxidationsgrad ist deutlich höher als bei ge- wohnten Weinen, was zu der ungewöhnlichen Weinfarbe führt. Auch sensorisch weichen die Weine deutlich von der Norm ab: Durch die un- gehemmten Aktivitäten sogenannter Wilder He- fen und anderer Mikroorganismen enthalten diese © LUA 4 Bilanz der Weinüberwachung 2016 Weinüberwachung ‐ Probenaufkommen, Beanstandungen nach Herkunft Gesamt Probenzahl überprüfte Menge [hl] davon Deutsch‐ EU, ohne land Inland Drittland Zollw.1 4246 4088172948 158887Zahl der insgesamt beanstandeten Proben369232108291 Anteil der insgesamt beanstandeten Proben in % Zahl der wegen Grenzwertverstößen und unzulässiger Behandlung beanstandeter Proben Anteil der wegen Grenzwertverstößen und unzulässiger Behandlung beanstandeten Proben in %8,77,912,96,31,4 11863552,82,16,6211308446113121372240 5,15,35,82,51,9 insgesamt beanstandete Menge [hl] Anteil insgesamt beanstandeter Menge in % 1 837 194565 461 55365 70 12911 Drittlandswein, der bei der Einfuhr ins Inland von den Zollbehörden für eine stichprobenartige Untersuchung entn Landesuntersuchungsamt Rheinland‐Pfalz
<p>Der „Blaue Engel“ erleichtert es, umweltfreundliche und gesundheitsschonende Produkte auszuwählen. Er wird künftig in fünf neuen Produktgruppen vergeben: Maschinengeschirrspülmittel, Waschmittel, abwaschbare Kosmetika wie Shampoos und Duschgele, Schreibgeräte und Malfarben.</p><p>Der Blaue Engel für <strong>Schreibgeräte und Stempel</strong> fordert in seinen Kriterien den Einsatz von ressourcenschonenden Materialien, eine umweltfreundliche Verpackung und die Vermeidung von gefährlichen Inhaltsstoffen. <br> <br><strong>Malfarben</strong> bestehen aus komplexen Stoffgemischen und können umwelt- und gesundheitsgefährdende Substanzen enthalten. Der Blaue Engel stellt Anforderungen an die Inhaltsstoffe, die Qualität, die Verpackung und Nachfüllbarkeit der Farben. Die relevanten Anforderungen werden jährlich überprüft. <br> <br>Wasch- bzw. Spülwasser kann die Gewässer belasten, wenn die Bestandteile nicht vollständig in der Kläranlage zurückgehalten oder abgebaut werden. Darüber hinaus können Wasch- und Reinigungsmittel gesundheitsrelevante Stoffe wie z.B. bestimmte Konservierungsmittel oder allergene Duftstoffe enthalten. Diese dürfen beim Blauen Engel für <strong>Maschinengeschirrspülmittel und Waschmittel</strong> entweder gar nicht eingesetzt werden oder sind auf ein Minimum reduziert. Waschmittel mit dem Blauen Engel leisten einen Beitrag zur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=Nachhaltigkeit#alphabar">Nachhaltigkeit</a>, indem bei der Herstellung der Tenside statt petrochemischer bevorzugt nachwachsende Rohstoffe eingesetzt werden, die unter möglichst nachhaltigen Bedingungen angebaut wurden.<br> <br><strong>Shampoos, Duschgele und Seifen und weitere sogenannte „Rinse-off“-(„abspülbare“)-Kosmetikprodukte</strong> enthalten Stoffe, die die Gewässer belasten können, wenn sie nicht vollständig in der Kläranlage zurückgehalten oder abgebaut werden. Weiterhin können kosmetische Mittel gesundheitsrelevante Stoffe, wie z.B. bestimmte Konservierungsmittel enthalten, die bei Produkten mit dem Blauen Engel nicht eingesetzt werden dürfen. Mit dem Blauen Engel werden umwelt- und gesundheitsbelastende Stoffe weitgehend vermieden, Verpackungsabfall wird reduziert und der nachhaltige Anbau nachwachsender Rohstoffe wird gefördert.</p>
Elektrische Kontaktstellen auf Stanzteilen werden durch galvanisches Beschichten mit teuren Edelmetallen hergestellt. Allerdings ist der Edelmetallverbrauch bei den bekannten galvanischen Verfahren deutlich zu hoch und unwirtschaftlich, da immer mehr Edelmetall als funktional notwendig aufgebracht wird. Außerdem erhöht das nachträgliche galvanische Beschichten den logistischen Aufwand immens und birgt hohe Fehlerraten. Ziel ist die punktgenaue Beschichtung des Stanzteils im Stanzwerkzeug mit einer funktional optimierten Menge an Edelmetall mittels scannerbasiertem Mikrodraht- Laseraufschweißen im laufenden Stanzprozess. Technisches Arbeitsziel der CARL DILLENIUS METALLWAREN ist die Herstellung eines Stanzwerkzeuges und der mechanischen Zuführungen und Positioniereinheiten innerhalb der Stanzprozeßkette. Es wird ein Stanzstreifen produziert, anhand dessen die Projektpartner die Kamera-Einheit, die Laser-Einheit und Drahtpositioniereinheit integrieren können. Dazu wird mit den Partnern im ersten Schritt ein Lastenheft definiert, um alle Rahmenbedingungen zu erfassen. Auf dessen Basis erfolgt die Werkzeug-Konstruktion und die Konstruktion der Bearbeitungszelle. Die Detail-Konstruktion wird vor der mechanischen Umsetzung final mit den Partnern abgestimmt. Nach der Freigabe erfolgt die mechanische Bearbeitung der Werkzeug-Einzelteile, wie Platten, Stempel und Führungselemente zuletzt erfolgt die Montage.
Ziel des Teilprojektes ist die Realisierung effizienter Hybridsolarzellen aus CIGS-Absorbern und flüssig-prozessierbaren, funktionalen organischen Halbleitern. Letztere werden vornehmlich als Ersatz für die CdS-Pufferschichten in CIGS-Solarzellen untersucht und optimiert. Ferner werden hybride Tandemsolarzellen erforscht, deren einer Absorber aus CIGS und deren anderer Absorber aus lichtabsorbierenden Polymeren hergestellt werden. Dieser Lösungsansatz reduziert die durch die geringe Bandlücke des CIGS verursachten Energieverluste hochenergetischer Photonen und soll so Wirkungsgrade von mehr als 10Prozent erlauben. Zur Herstellung von Hybridsolarzellen werden neue Verfahren wie Sprühbeschichtung oder Stempeln zur Abscheidung der organischen Schichten auf der sehr rauen CIGS-Oberfläche erprobt und ein tieferes Verständnis für die zugrunde liegenden physikalischen Prozesse und Grenzschichten erarbeitet. Hierfür steht die Infrastruktur am InnovationLab (iL) zur Verfügung. Impedanz-Analyse liefert Aufschluss über die Schicht-Grenzflächen im Bauelement. Die Tandemsolarzellen werden zunächst durch Spincoating und Rakeln hergestellt und eine Übertragung auf die am iL vorhandenen Druck- und Beschichtungsprozesse geprüft, um den Weg für eine Hochskalierung der Prozesse zu ebnen.
Das Spark-Plasma Consolidation (SPC) Verfahren ist ein stromunterstütztes Kurzzeit-Sinter-verfahren, das großtechnisch bisher noch nicht angewendet wird. Es besitzt jedoch ein hohes Potenzial, als schnelles, kostengünstiges Fertigungsverfahren von verschleißbeständigen Serien- und Massenteilen bzw. zur Beschichtung dieser eingesetzt werden zu können. Zwischen zwei elektrisch gut leitenden Stempeln wird Pulver durch einen bis drei synchrone Kraft- und Stromimpulse im Millisekundenbereich dicht kompaktiert. Auf der Basis des grundlegenden Verständnisses der Sintervorgänge, einer an die Sinterverfahren angepassten Werkstofftechnik, der Entwicklung neuartiger MMC und der wissenschaftlichen Begleitung des Einsatzes von verschleißbeständigen Bauteilen erscheint es möglich, in den Anwendungsfeldern der beteiligten Kooperationspartner innovative Werkstoffkonzepte mit hoher Ressourceneffizienz umzusetzen. Ziel des Teilprojektes des Lehrstuhles Werkstofftechnik ist die Entwicklung neuer verschleißbeständiger MMC und Bauteile mit Schichten aus MMC, sowie deren Herstellung durch das Spark-Plasma Consolidation.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 64 |
| Land | 19 |
| Weitere | 64 |
| Wissenschaft | 20 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 28 |
| Text | 67 |
| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 49 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 62 |
| Offen | 84 |
| Unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 142 |
| Englisch | 1 |
| andere | 5 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Dokument | 58 |
| Keine | 64 |
| Webseite | 39 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 60 |
| Lebewesen und Lebensräume | 103 |
| Luft | 59 |
| Mensch und Umwelt | 130 |
| Wasser | 44 |
| Weitere | 147 |