Labordatenverarbeitungssystem Umweltuntersuchungen mit Daten zu den Umweltmedien Wasser, Boden, Luft und Abfall. Anorg., org., mikrobiolog. Analyseergebnisse von Grund-, Trink- und Brauchwasser, Oberflächengewässern, Abwasser, Deponieflächen. Untersuchungsdaten zu Boden- und Abfallbelastung: bodenkundliche, sensorische, physikalische, chemische und biologische Daten einschließlich der Daten des ehemaligen Dioxinkatasters DIXI. Ergebnisse diskontinuierlicher Messungen von gas- und staubförmigen Bestandteilen in der Außenluft; Depositionsmessungen, Untersuchung von Hausstaubproben. Jährlich wechselnde Messprogramme in unterschiedlichen Gebieten von Hamburg Messdaten, Probenbegleitdaten, Projektbegleitdaten, Stammdaten von Firmen, Objekten, Gewässern, Deponien, Messstellen.
Dieser Datensatz enthält Informationen zur Flussmessstelle Nr. 383 in Usa, Bad Nauheim, Thermalbad, oberhalb Badewasser. Auf der Webseite zur Messstelle ist ein Link zum Herunterladen der Rohdaten vorhanden.
Dieser Datensatz enthält Informationen zur Flussmessstelle Nr. 624 in Usa, Bad Nauheim, oberhalb KA, unterhalb Badewasser, Schwebstoff-Messstelle. Auf der Webseite zur Messstelle ist ein Link zum Herunterladen der Rohdaten vorhanden.
LENA GmbH Olvenstedter Str. 66, 39108 Magdeburg www.lena.sachsen-anhalt.de Wir machen Energiegewinner. Pressekontakt: Anja Hochmuth E-Mail hochmuth@lena-lsa.de Tel. 0391 5067-4045 Gefördert durch das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressemitteilung Magdeburg | 24. März 2023 Nachhaltig und ressourcenschonend saniert: Grüne Hausnummer PLUS in Dessau-Roßlau verliehen Ein fast 170 Jahre altes Einfamilienhaus in Dessau-Roßlau wurde gestern (23. März) mit einer „Grünen Hausnummer Sachsen-Anhalt PLUS“ ausgezeichnet. Familie Hennig darf sich als Eigentümerin nun über ein individuell angefertigtes Hausnummernschild freuen. Überreicht wurde die „Grüne Nummer“ von Energiestaatssekretär Thomas Wünsch, dem Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Halle, Dirk Neumann und dem Prokuristen der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA), Dirk Trappe. Das ausgezeichnete Wohnhaus steht im Norden der Stadt Dessau-Roßlau im Ortsteil Ziebigk und wurde 1856 errichtet. Ausschlaggebend für die Auszeichnung mit einer „Grünen Hausnummer PLUS“ ist die von 2018 bis 2021 erfolgte energetische Komplettsanierung hin zum KfW-Effizienz- haus 115. Ziel von Familie Hennig war es, alle erforderlichen Sanierungsmaßnahmen möglichst nachhaltig und ressourcenschonend umzusetzen. So wurde beispielsweise bei der Auswahl der Baumaterialien auf Umweltverträglichkeit und den jeweiligen Energieeinsatz bei der Produktion von Bauteilen geachtet: Die Wärmedämmung erfolgte mittels Holzfaserplatten, Wärmedämm- verbundsysteme aus Holz sowie Zellulose-Einblasdämmung für die Zwischenräume. Ein Pelletofen inkl. Schichtenspeicher für die Warmwasserbereitung, eine Solarthermie-Anlage sowie eine Lehmdeckenheizung versorgen das Gebäude mit der notwendigen Wärme. Letztere kann im Sommer unter Zuhilfenahme von Brunnenwasser zur Klimatisierung genutzt werden. Um die eigenen Verbräuche weiterhin zu optimieren, wurden umfangreiche Smart-Home- Steuerelemente verbaut. Weiterhin wird verbrauchtes Dusch- und Badewasser in einem separa- ten, isolierten Speicher mit 250 Liter Volumen aufgefangen und für die Toilettenspülung wiederverwendet. Die Restwärme wird vorab mit einem Wärmetauscher dem Brauchwasser zugeführt. Energiestaatssekretär Thomas Wünsch sagte bei der Verleihung: „Ich freue mich, dass wir heute in Dessau-Roßlau eine weitere ‚Grüne Hausnummer PLUS‘ überreichen können. Familie Hennig hat enorme Anstrengungen auf sich genommen, um ihr knapp 170 Jahre altes Eigenheim fit zu machen für eine klimafreundliche Zukunft. Die umfassende Sanierung wurde möglichst ressourcenschonend umgesetzt und zeigt, wie auch alte Bausubstanz im Land mit individuellen Lösungen energieeffizient werden kann.“ LANDESENERGIEAGENTUR SACHSEN-ANHALT Wir machen Energiegewinner. „Das Haus von Familie Hennig ist ein Aushängeschild für die erfolgreiche energetische Sanierung eines Bestandsgebäudes unter Berücksichtigung hoher Nachhaltigkeitsstandards. Mit der Grünen Hausnummer möchten wir das vorbildliche Engagement der Familie in Sachen Klimaschutz würdi- gen und noch viele weitere Bau- und Sanierungswillige im Land zum Nachahmen anregen“, betont LENA-Prokurist Dirk Trappe. Hintergrund zum Auszeichnungswettbewerb „Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt“ Der von der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) ins Leben gerufene Auszeich- nungswettbewerb um die „Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt“ und die „Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt PLUS“ startete im November 2017 und würdigt Gebäudeeigentümerinnen und - eigentümer, die nach dem 1. Dezember 2009 besonders innovativ, energieeffizient, nachhaltig oder wohngesund saniert oder gebaut haben. Seit 2021 richtet sich der Wettbewerb nicht mehr ausschließlich an private, sondern auch an gewerbliche Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden. Alle Bewerberinnen und Bewerber, die von einer Jury geprüfte Qualitätskriterien erfüllen, erhalten ein individuell angefertigtes Hausnummernschild. Bei der Auszeichnung von Familie Hennig handelt es sich um die insgesamt 37. Verleihung einer „Grünen Hausnummer“ oder einer „Grünen Hausnummer PLUS“ in Sachsen-Anhalt und um die dritte Auszeichnung in Dessau-Roßlau. Alle Informationen zum Wettbewerb und zur Bewerbung erhalten Sie unter www.gruene- nummer.de.
Coronaviren und Umwelt Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Verbreitung und Übertragung des neuartigen Coronavirus. Wie wird das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 übertragen? Die Hauptübertragungswege sind zum einen direkte Mensch-zu-Mensch-Übertragungen virushaltiger Tröpfchen, die durch feuchte Aussrache und beim Husten und Niesen freigesetzt werden, zum anderen ausgeatmete Aerosolpartikel, die sich insbesondere in schlecht gelüfteten Innenräumen anreichern können. Nicht auszuschließen sind auch Schmierinfektionen durch Übertragungen virushaltiger Tröpfchen und Speichel aus dem direkten Umfeld infizierter Personen über die Hände auf die Schleimhäute. Mehr Informationen beim RKI Kann das SARS-CoV-2 auch über das Wasser übertragen werden? Die Morphologie und chemische Struktur von SARS-CoV-2 ist anderen Coronaviren sehr ähnlich, bei denen in Untersuchungen gezeigt wurde, dass Wasser keinen relevanten Übertragungsweg darstellt. Bisher gibt es nach Einschätzung der WHO auch keine Hinweise darauf, dass das neuartige SARS-CoV-2 über den Wasserweg übertragen wird. Ist das SARS-CoV-2 über Leitungswasser übertragbar? Trinkwässer, die unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik gewonnen, aufbereitet und verteilt werden, sind sehr gut gegen alle Viren, einschließlich Coronaviren, geschützt. Trinkwasser durchläuft gemäß dem Multibarrieren-Prinzip einen mehrstufigen Reinigungsprozess. Insbesondere sind hier die Bodenpassage und die Partikelfiltration als wirksame Schritte hervorzuheben. Behüllte Viren wie SARS-CoV-2 werden zudem wirksam durch Desinfektion mittels Ozonierung, UV-Bestrahlung bzw. mit Chlor oder Chlordioxid eliminiert. Eine Übertragung des Coronavirus über die öffentliche Trinkwasserversorgung ist nach derzeitigem Kenntnisstand daher höchst unwahrscheinlich. Mehr Informationen zum Thema Kann ich mich beim Schwimmbadbesuch mit dem SARS-CoV-2 infizieren? Grundsätzlich besteht in einem Hallenbad oder einem Schwimmbad wie für alle Orte, an denen viele Menschen versammelt sind, ein Infektionsrisiko, welches vor allem auf der direkten Übertragung der Erreger von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion beruht. Daher sind in derartigen Einrichtungen die jeweils gültigen Hygienekonzepte und die allgemeinen Hygienevorschriften einzuhalten. Generell ist eine direkte Übertragung von SARS-CoV-2 über das Schwimm- und Badewasser höchst unwahrscheinlich. Das Wasser in Frei- oder Hallenbädern unterliegt einer ständigen Aufbereitung. Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik bietet einen weitreichenden Schutz, auch vor unbekannten Organismen und chemischen Stoffen. Filtration und Desinfektion sind wirksame Verfahren zur Inaktivierung von eingetragenen Bakterien und Viren. Coronaviren sind behüllte Viren, die durch Desinfektionsverfahren leichter zu inaktivieren sind als unbehüllte Viren wie Noroviren oder Adenoviren. Das Wasser in Bädern mit biologischer Aufbereitung enthält kein Desinfektionsmittel, daher geht von derartigen Bädern generell ein gewisses Infektionsrisiko mit Mikroorganismen aus, auf welches der Badegast vor Ort hingewiesen werden sollte. Bisher gibt es nach Einschätzung der WHO aber keine Hinweise darauf, dass das neuartige SARS-CoV-2 über den Wasserweg übertragen wird. Mehr Informationen zum Thema Kann sich das SARS-CoV-2 in der Umwelt vermehren? Eine Vermehrung von SARS-CoV-2 in der Umwelt ist nicht möglich. Viren können sich nicht eigenständig vermehren, sondern brauchen zu ihrer Vermehrung Wirtszellen, im Fall von SARS-CoV-2 z.B. menschliche Zellen. Wie gelangt das SARS-CoV-2 ins Abwasser? Kann es dort nachgewiesen werden? Im Stuhl von infizierten Personen wurden in einigen Fällen infektiöse SARS-CoV-2 nachgewiesen. Diese könnten über die Abwässer in die Kläranlage gelangen. Im Rohabwasser, vor der Behandlung in der Kläranlage, wurde bislang lediglich das Erbgut des SARS-CoV-2 mit molekularbiologischen Methoden nachgewiesen. Infektiöse Viren wurden bisher im Rohabwasser nicht nachgewiesen. Bei der SARS-Epidemie von 2002/2003 wurden nur in wenigen Fällen infektiöse Coronaviren aus Krankenhausabwässern isoliert. Kommt das SARS-CoV-2 auch in behandeltem Abwasser vor? In Kläranlagen werden die im Rohabwasser vorhandenen Konzentrationen an Viren generell um 90 % bis 99 % reduziert. Außerdem ist das neuartige Coronavirus ein behülltes Virus, d.h. es besitzt eine ganz empfindliche Lipidhülle und ist damit in der Umwelt viel weniger stabil als unbehüllte Viren, wie z.B. Noroviren. Daher sind im Ablauf von Kläranlagen aufgrund der Verdünnung und Reinigungsleistung sowie durch die Inaktivierung der Coronaviren nur sehr geringe Virenkonzentrationen zu erwarten. Bisher wurden keine SARS-CoV-2 in behandeltem Abwasser nachgewiesen. Kann ich mich beim Baden in Badegewässern in der Natur mit dem SARS-CoV-2 infizieren? Ein Eintrag von SARS-CoV-2 in Badegewässer wäre denkbar über Abwassereinleitungen, wenn die Viren mit dem Stuhl ausgeschieden werden, oder über infizierte Badende. Badegewässer unterliegen in Europa einer strengen Kontrolle hinsichtlich Kontaminationen mit Abwasser. Nach aktuellem Kenntnisstand sind unter Berücksichtigung der üblichen Managementmaßnahmen in Badegewässern über diesen Weg keine relevanten Konzentrationen an SARS-CoV-2 zu erwarten, die zu einer Infektion führen können. Der Eintrag von Coronaviren in Badegewässer durch infizierte Personen ist zwar möglich. Ob auf diesem Weg eine Ansteckung möglich ist, ist nicht geklärt. Die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung ist u.a. wegen der Verdünnung im Wasser äußerst gering. Wichtig ist, dass auch beim Baden im Freien die Abstandsregeln an Strand und im Wasser eingehalten werden. Grundsätzlich sollten Personen, die an einem akuten Infekt der Atemwege oder an einer Durchfallerkrankung leiden, nicht baden, um andere Badende nicht zu gefährden. Dies gilt völlig unabhängig davon, um welche potenziellen Krankheitserreger es sich im Einzelnen handelt. Mehr Informationen zum Thema Kann das SARS-CoV-2 über Verdunstungskühlanlagen verbreitet werden? Denkbar wäre ein Eintrag von Coronaviren in Verdunstungskühlanlagen (z.B. Kühltürme), wenn kontaminiertes Oberflächenwasser zur Kühlung verwendet wird. Da aber Coronaviren bereits im Ablauf von Kläranlagen nur in sehr geringen Konzentrationen zu erwarten sind, ist nicht mit einem relevanten Eintrag zu rechnen. Außerdem kann es in der Anlage nicht zu einer Vermehrung von Coronaviren kommen, sondern die Coronaviren werden weiter inaktiviert. Ein Austrag von Coronaviren über die Abluft von Verdunstungskühlanlagen ist daher nicht zu erwarten. Gibt es einen Zusammenhang zwischen COVID-19-Infektionen mit dem neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 und Luftverschmutzung? Bei der Suche nach Ursachen für die regional sehr unterschiedlichen Infektions- und Todeszahlen bei COVID-19-Infektionen wird auch die Luftverschmutzung, insbesondere die Konzentration an Feinstaub ( PM2,5 und PM10 ) und Stickoxid (NO2), genannt. So ist auffällig, dass es in einigen von schweren COVID-19-Infektionen besonders betroffenen Gebieten eine hohe Feinstaub- und NO2-Belastung gab. Als Erklärung für diesen Zusammenhang werden zwei Szenarien diskutiert: eine Ausbreitung der SARS-CoV-2 an den Feinstaubpartikeln und eine Vorschädigung der Lunge durch die Luftschadstoffe. SARS CoV-2 sind als behüllte Viren in der Umwelt nicht sehr stabil. Untersuchungen an verwandten Coronaviren haben ergeben, dass sie nur wenige Stunden in der Luft überleben können. Auch wenn einige SARS CoV-2 an Feinstaubpartikel angeheftet überleben, reicht die Konzentration in einem in der Außenluft verbreiteten Feinstaubaerosol nach den vorliegenden Erkenntnissen durch den Verdünnungseffekt nicht aus, dass eine Infektion über längere Strecken hinweg auf diesem Weg befürchtet werden müsste. Luftschadstoffe können Erkrankungen der Atemwege wie Asthma und COPD sowie Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems (mit-)verursachen. Dies könnte dazu führen, dass Menschen in Gebieten mit hoher Luftschadstoffbelastung empfindlicher auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 reagieren und die Infektion bei solchen Patientinnen und Patienten einen schwereren Verlauf zeigt als bei Menschen mit einem weniger vorgeschädigten Atemwegs- und Herz-Kreislaufsystem. So ist auch bekannt, dass Rauchen zu vorgeschädigten Atemorganen führt und dass daher Infektionskrankheiten generell bei Rauchern einen schwereren Verlauf nehmen als bei Nichtrauchern. Kann das SARS-CoV-2 auch über zentrale Lüftungsanlagen oder zentrale Klimaanlagen übertragen werden? Derzeit geht man davon aus, dass SARS CoV-2-Viren im luftgetragenen Zustand einige Stunden infektiös bleiben können. Dies erklärt Superspreading-Events, die während Chorproben bzw. während Arbeitsschichten in fleischverarbeitenden Betrieben dokumentiert wurden, wo Menschen während mehrerer Stunden derselben Innenraumluft ausgesetzt waren. Bei zentralen Lüftungs- und zentralen Klimaanlagen ist darauf zu achten, dass diese für die Dauer der Pandemie mit einem möglichst hohen Frischluftanteil und mit einem möglichst geringen Umluftanteil betrieben werden. Je geringer der Umluftanteil einer solchen Anlage eingestellt werden kann, desto geringer ist das Übertragungsrisiko von SARS-CoV-2 über den Aerosolweg. Eine regelmäßige Wartung und Kontrolle der Anlagen ist wichtig, um beispielsweise Fehlströmungen innerhalb eines Gebäudes zu vermeiden. Erfolgt die Führung von Zu- und Abluft konsequent getrennt voneinander und kann Abluft aus einem Raum nicht in andere Räume gelangen, dann besteht kein Risiko der Übertragung von Viren im Gebäude. Besteht keinerlei Möglichkeit, den Frischluftanteil in der Zuluft zu erhöhen, ist es angebracht, Umluftsysteme mit zusätzlichen Filterstufen für Hochleistungsschwebstoff-Filtern (HEPA – H 13 oder H 14) auszustatten und zusätzlich zu lüften. Erhöht der Betrieb von dezentralen Klimageräten das Infektionsrisiko mit SARS-CoV-2? Bei dezentralen Klimageräten, die nur einzelne Räume in einer Wohnung kühlen, kann es zwar konstruktionsbedingt nicht zu einer Verbreitung von Viren in andere Räume kommen. Allerdings können durch die Luftströmungen, welche solche Geräte erzeugen, infektiöse Aerosole sich schneller und gleichmäßiger in geschlossenen Räumen verteilen. Daher ist der Betrieb dieser Geräte im Hinblick auf die Übertragung von Coronaviren unter bestimmten Bedingungen nicht unkritisch, besonders dann, wenn keine oder nur eine geringe Zuführung von Außenluft erfolgt. Kann das SARS-CoV-2 durch Filter aus der Luft entfernt werden? Mit Hilfe von Hochleistungsfiltern (HEPA-Filter) ist eine Entfernung von Coronaviren grundsätzlich möglich. HEPA-Filter sind darauf ausgelegt, luftgetragene Partikel mit einem Wirkungsgrad von 99,95 % über einen breiten Größenbereich zurückzuhalten. Die Abscheidefähigkeit schließt sowohl Coronaviren selbst (100-120 Nanometer) als auch die durch den Atem exhalierten Partikel und Tröpfchen (bis in den im Bereich weniger Mikrometer) mit ein. Allerdings wurden HEPA-Filter in dreistufigen Filteranlagen bislang vornehmlich als Bestandteil der Lüftungsanlagen von Krankenhäusern oder bestimmten industriellen Gebäuden, wo es auf hohe Keim- und Partikelarmut ankommt, eingesetzt. Bei mobilen, frei aufstellbaren Luftfiltergeräten ist zu beachten, dass diese nach dem Umluftprinzip arbeiten und zu jedem Zeitpunkt nur einen bestimmten Anteil der Raumluft reinigen. In großen Räumen wie Klassenzimmern, Versammlungsräumen und Großraumbüros hat sich gezeigt, dass Geräte mit Schwebstofffiltern großzügig dimensioniert sein müssen und eine Umsatzrate des fünf- oder mehrfachen Raumvolumens pro Stunde leisten müssen, um die Partikelkonzentrationen im Raum wirksam zu reduzieren. Geräte mit Schwebstofffiltern haben den Nachteil, dass sie durch menschliche Atmung anfallendes CO2 , die Luftfeuchte und geruchsaktive Substanzen sowie andere chemische Schadstoffe nicht aus der Raumluft entfernen. Selbst einfache Filtergeräte erfordern zudem eine kontinuierliche Wartung und ein sicherer Austausch der möglicherweise mit Viren kontaminierten Filter muss gewährleistet sein. [Weitere Informationen] https://www.umweltbundesamt.de/themen/mobile-luftreiniger-in-schulen-nur... Was kann ich für eine gute Luft in meiner Wohnung tun? Aufgrund der COVID-19-Pandemie verbringen viele Menschen momentan mehr Zeit zuhause. Lüften Sie daher genügend, am besten mehrmals täglich. Empfohlen wird zwei- bis dreimal am Tag das Stoßlüften (am besten Querlüften (Durchzug herstellen)) mit weit geöffneten Fenstern, je 5-10 Minuten lang (im Sommer auch länger). Den raschen Lüftungserfolg erhöht das Querlüften mit gleichzeitigem Öffnen von gegenüberliegendem von Fenstern. Dadurch lässt sich, besonders auch im Winter, die Lüftungsdauer bei gleichem Lüftungserfolg verringern. Der Luftaustausch sorgt für einen Abtransport der „verbrauchten“ Luft (Kohlendioxid, Gerüche), der chemischen Ausdünstungen aus Möbeln und Bauprodukten sowie der Luftfeuchtigkeit nach draußen, was u.a. Schimmelbefall vorbeugt. Auch kürzeres Fensterlüften zwischendurch trägt zu einem gesunden Innenraumklima bei. Da die Außenluft praktisch virenfrei ist, sorgt das Lüften auch für einen wirksamen Abtransport eventueller virushaltiger Partikel aus dem Innenraum. Mehr Informationen zum Thema Welchen Nutzen haben mobile Luftreinigungsgeräte zur Reduzierung der Infektionsgefahr? Zur Aufbereitung der Innenraumluft werden mobile Luftreinigungsgeräte (d.h. frei im Raum aufstellbare Geräte) angeboten, die sich verschiedener Techniken bedienen. Die Eignung eines Geräts für eine bestimmte Raum- und Belegungssituation Situation hängt stark vom Einzelfall ab und sollte fachkundig bewertet werden. Bei mobilen, frei aufstellbaren Luftfiltergeräten ist zu beachten, dass diese nach dem Umluftprinzip arbeiten und zu jedem Zeitpunkt nur einen bestimmten Anteil der Raumluft reinigen. In großen Räumen wie Klassenzimmern, Versammlungsräumen und Großraumbüros hat sich gezeigt, dass Geräte mit Schwebstofffiltern großzügig dimensioniert sein müssen und eine Umsatzrate des fünf- oder mehrfachen Raumvolumens pro Stunde benötigen, um die Partikelkonzentrationen im Raum wirksam zu reduzieren. Geräte mit Schwebstofffiltern haben jedoch den Nachteil, dass sie anfallendes CO2 , die Luftfeuchte und geruchsaktive Substanzen sowie andere chemische Schadstoffe nicht aus der Raumluft entfernen. Selbst einfache Filtergeräte erfordern eine kontinuierliche Wartung und einen sicheren Austausch der möglicherweise mit Viren kontaminierten Filter. Bei vielen anderen Gerätetypen ist die Wirksamkeit der Reduzierung von SARS-CoV-2-Viren in Realräumen aus Sicht des Umweltbundesamtes bislang nicht nachgewiesen. Bevor eine Anschaffung erwogen wird, sollte man entsprechende Prüfnachweise von Herstellerseite angefordert werden. Dies gilt besonders auch für Geräte, welche mit einer UVC-Lampe arbeiten und durchströmende Luft dekontaminieren sollen. Aus diesen Gründen hält das Umweltbundesamt mobile Luftreinigungsgeräte nur in Ausnahmefällen als Maßnahme zur Unterstützung einer nicht ausreichenden Frischluftzufuhr für sinnvoll, wobei Räume, welche nicht über Fensterlüftung oder technisch mit Außenluft versorgt werden können generell nicht für eine Nutzung geeignet sind. [Weitere Informationen] https://www.umweltbundesamt.de/themen/mobile-luftreiniger-in-schulen-nur-im-ausnahmefall Was ist bei Renovierungsarbeiten in der Wohnung zu beachten? Auch wenn es momentan günstig erscheint, die Zeit zum Renovieren der eigenen vier Wände zu nutzen: Beachten Sie, dass Fußbodenbeläge, Estriche, Holzwerkstoffe, Anstriche, lösungsmittelhaltige Lacke und Klebstoffe eine Reihe nicht ganz unproblematischer Substanzen abgeben können. Flüchtige organische Verbindungen ( VOC ) liegen zwar meist nur in geringer, gesundheitlich eher unbedenklicher Konzentration vor, doch können teils deutlich erhöhte Konzentrationen in Zeiträumen nach Renovierungsarbeiten auftreten. Bei hohen Raumluftkonzentrationen können VOC zu Geruchsbelästigungen, Reizungen der Augen und Schleimhäute, Ausschlag, Kopfschmerzen, Erschöpfung und Konzentrationsschwierigkeiten führen. Achten Sie daher, sofern Sie Renovierungs- oder Bastelarbeiten durchführen müssen, umso mehr auf ein konsequentes Lüften. Mit dem „Blauen Engel“ ausgezeichnete Produkte geben weniger chemische Ausdünstungen ab. UBA-Publikation: Gesund und umweltfreundlich renovieren UBA-Themenseite: Allergien Benötige ich Desinfektionsmittel zum Putzen der Wohnung? Feuchtes Reinigen verringert die Staublast in der Wohnung. Dies vermindert die Menge an aufgewirbeltem Staub in der Wohnung und z.B. auch die Menge an möglichen Allergenen. Zusätzliche Raumluftbelastungen können jedoch beim Putzen mit chemischen Reinigungsprodukten entstehen, die Substanzen in die Raumluft abgeben. Beim Putzen der eigenen Wohnung vorsorglich Desinfektionsmittel zu verwenden, ist auch in der aktuellen Situation während der COVID-19 Pandemie nicht erforderlich, ja sogar schädlich für Mensch und Umwelt! Allerdings kann die Anwendung von Desinfektionsmitteln im Infektionsfall angezeigt sein. Informieren Sie sich hierüber über die Informationen des RKI . U BA-Themenseite: Frühjahrsputz BfR: Kann das neuartige Coronavirus über Lebensmittel und Gegenstände übertragen werden?
Wie kommt es zum typischen Hallenbadgeruch? Wie wird das Beckenwasser in Schwimmbädern gereinigt? Was ist beim Schwimmen lernen zu beachten? Gibt es Besonderheiten beim Baden in freier Natur? Schon vor dem Laufen lernen ins Wasser? All das und vieles mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber. Veröffentlicht in Ratgeber.
fld Nr.HochwertRechtswertGewässerWander- hindernisRegistrierungs- nummerBehördeKategorieNutzerGenehmigung vom fld_nrhwrwgewaesserwh_gekreg_nrbehoerdekategorienutzer06432865796597SchoeleckeSC_PA03, SC_WH08404.2.4-62659-83295.1- 01-09-17Staurecht16333435811800GrundwasserAL_PA0270.20.06/239/201426461205804025Grundwasser-70.20.06/053/201736406505801620Grundwasser (Brunnen)AL_PA06, AL_WH0570.20.06/076/201546406505801620Grundwasser (Brunnen)-70.20.06/076/201556406505801620Grundwasser (Brunnen)-70.20.06/076/201565804099Dorfteich-I 70.20.13/02/2016unbekannt unbekannt unbekannt unbekannt unbekannt unbekannt unbekanntStadt Oebisfelde-Weferlingen17.02.2016 19.04.2016 19.04.2016 19.04.2016 17.03.2017 09.05.2017 07.06.2017 genehm_vom Staurecht Landwirtschaft Privatperson Privatperson Privatperson Privatperson Stadt Oebisfelde-Weferlingen 1 von 8 12 Genehmigung bis10 11 Bemerkung genehm_bis9bemerkung unbekannt8Zweck: Aufstauen um eine Mindesthöhe zu erreichen 482137Zweck: Produktionswasser für Pflanzenproduktion/Beregnung unbekannt6Zweck: Produktionswasser für Tierproduktion 441965Zweck: Produktionswasser für Pflanzenproduktion/Beregnung 441964Zweck: Produktionswasser für Pflanzenproduktion/Beregnung 441963Zweck: Produktionswasser für Pflanzenproduktion/Beregnung unbekannt2 Entnahme Entnahme Entnahme Entnahme Entnahme GW GW GW GW GW 1646091 GEK Aller - Anlage 05 - Wasserrechte und Nutzungen Zweck: Aufstauen um eine Mindesthöhe zu erreichen AL_PA02IV 70.20.06/411/2011 SC_WH10, SC_WH08IV 70.20.06/309/2012 Landwirtschaft Landwirtschaft Privatperson Privatperson Privatperson 2 von 8 Genehmigung bis IV 70.20.06/411/2011 unbekannt unbekannt unbekannt unbekannt unbekannt unbekannt unbekannt SP_WH14, SP_WH15 Landwirtschaft Zweck: Aufstauen um eine Mindesthöhe zu erreichen Zweck: Aufstauen um eine Mindesthöhe zu erreichen Zweck: Aufstauen um eine Mindesthöhe zu erreichen Zweck: Produktionswasser für Tierproduktion Zweck: Produktionswasser für Pflanzenproduktion/Beregnung Zweck: Produktionswasser für Pflanzenproduktion/Beregnung Zweck: Produktionswasser für Tierproduktion 44834IV70.20.06/75/2013 Privatperson Bemerkung Zweck: Produktionswasser für Pflanzenproduktion/Beregnung 44834SC_PA03Privatperson 27.02.2012 27.02.2012 10.09.2012 22.03.2013 22.03.2013 13.05.2013 04.11.2013 05.11.2013 06.11.2013 Genehmigung vom IV 70.20.06/410/2011 IV 70.20.13/11/2013 Muehlenwehr Nutzer GrundwasserAL_PA06, AL_WH05Kategorie IV 70.20.06/410/2011 IV 70.20.13/11/2013 Burggraben StaurechtGrundwasserAL_PA06, AL_WH05Privatperson StaurechtGrundwasserIV 70.20.13/11/2013 Schlosstei StaurechtGrundwasserAL_PA06, AL_WH05 Entnahme Entnahme Entnahme Entnahme Entnahme Entnahme GW GW GW GW GW GW GrundwasserRegistrierungs- nummer BehördeGrundwasserWander- hindernisunbekannt unbekannt unbekannt unbekannt unbekannt unbekannt unbekannt unbekannt unbekanntRechtswert580169858014165801494638146 155796566644531 14Pferdeschwe mme, Muehlenaller5811800633386 13Burggraben5811847633343 128 Schlossteich5795133643126 117 Gewässer5800212641551 10fld Nr. 5800173Hochwert 641407 641354 9638163 GEK Aller - Anlage 05 - Wasserrechte und Nutzungen Zweck: Produktionswasser für Pflanzenproduktion/Beregnung -I 66.20.06/299/2006 Grundwasser-I 66.20.06/299/2006 Grundwasser-I 66.3.3/101/2002 Grundwasser-I 66.3.3/101/2002 Privatperson Kommunale Abwasser- und Abfallbehandlung Kommunale Abwasser- und Abfallbehandlung Kommunale Abwasser- und Abfallbehandlung Kommunale Abwasser- und Abfallbehandlung 3 von 8 Genehmigung bis Grundwasser Privatperson unbekannt unbekannt unbekannt unbekannt unbekannt unbekannt unbekannt unbekannt unbekannt I/66.20.06/364/2006 Landwirtschaft 28.10.2002 28.10.2002 26.09.2006 26.09.2006 29.11.2006 30.01.2008 01.08.2008 25.09.2008 25.09.2008 Genehmigung vom SP_WH01Nutzer GrundwasserKategorieIV 70.20.15/004/08 Entnahme GWRI_WH03Entnahme GWRiole Entnahme GW IV 70.20.06/240/2008 Staurecht -Privatperson Entnahme GW GrundwasserPrivatperson Entnahme Entnahme Entnahme Entnahme GW GW GW GW IV 70.20.06/274/2008 Behörde-unbekannt unbekannt unbekannt unbekannt unbekannt unbekannt unbekannt unbekannt unbekanntRechtswert645673 245800895645688 235800895645688 22Grundwasser5798226642822 21IV 70.20.06/274/2008 5793427640577 20-5804263638639 19Grundwasser5804748638213 18Registrierungs- nummer 5804748638213 17Wander- hindernis5804887Hochwert 16Gewässer5804887fld Nr.645673 GEK Aller - Anlage 05 - Wasserrechte und Nutzungen Bemerkung Zweck: Produktionswasser mit Trinkwasserqualität Zweck: sonst. TW-Verwendung z.B. Badewasser Zweck: Produktionswasser für Pflanzenproduktion/Beregnung Zweck: Aufstauen um eine Mindesthöhe zu erreichen Zweck: sonst. landwirtschaftl. Produktionswasser Zweck: Produktionswasser mit Brauchwasserqualität Zweck: Produktionswasser mit Brauchwasserqualität Zweck: Produktionswasser mit Brauchwasserqualität Zweck: Aufstauen um eine Mindesthöhe zu erreichen
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License | Count |
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