Das Vorhaben umfasst zwei Berichtsjahre, 2020 und 2021. Dieser Bericht betrifft das Berichtsjahr 2020. Zum 01.01.2019 ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz - VerpackG) in Kraft getreten. 1 Dementsprechend werden für das Berichtsjahr 2020 die Festlegungen des VerpackG in der für den jeweiligen Berichtszeitraum geltenden Fassung zugrunde gelegt. Die quantitativen Zielvorgaben für Getränkeverpackungen beziehen sich im VerpackG ausschließlich auf den Anteil von Mehrwegverpackungen (MW) im Gegensatz zur Verpackungsverordnung (VerpackV) 2, die noch auf die Mehrweg- und ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen (MövE-Verpackungen) abzielte. Als Zielgröße wird ein Mehrweganteil von 70 Prozent festgelegt. Im Rahmen des Vorhabens werden die Anteile der MW-Getränkeverpackungen in den pfandpflichtigen Segmenten für die Berichtspflicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) ermittelt. Darüber hinaus werden die Anteile der MW-Verpackungen in den nicht-pfandpflichtigen Getränkesegmenten ausgewiesen. Die vorliegende Studie bestimmt die in Deutschland abgesetzten Getränkevolumen für die verschiedenen Packmittelgruppen insgesamt und nach Getränkesegmenten. Dabei werden nur trinkfertig abgepackte und in Verkehr gebrachte Getränke bis zu einer Füllgröße von zehn Litern einbezogen. 2020 wurden 43,1 % der in Deutschland konsumierten pfandpflichtigen Getränke in Mehrwegverpackungen befüllt. Dieser Mehrweganteil wurde unter Bezug auf die Ausnahmeregelungen zur Pfanderhebungspflicht in § 31 Abs. 4 VerpackG ermittelt. Der Wert liegt 1,3 Prozentpunkte höher als der Anteil im Vorjahr. Somit konnten die Mehrweggetränkeverpackungen ihren Marktanteil das zweite Jahr in Folge nach stetigem Rückgang seit der Pfandeinführung im Jahr 2003 ausbauen. Bei den nicht-pfandpflichtigen Getränkesegmenten lag der Anteil der Mehrwegpackmittel mit 4,6 % wesentlich niedriger als bei den pfandpflichtigen Getränkesegmenten. Im Gegensatz zu den pfandpflichtigen Segmenten ist der Mehrweganteil der nicht-pfandpflichtigen Getränkesegmente nicht gestiegen, sondern ist in den letzten fünf Jahren unverändert auf dem gleichen Niveau geblieben. Quelle: Forschungsbericht
Das Vorhaben umfasst zwei Berichtsjahre. Für das Berichtsjahr 2018 ist die Verpackungsverordnung (VerpackV) vom 21.08.1998, die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17.07.2014 (BGBl. I S. 1061) geändert wurde, die Rechtsgrundlage. Nach der VerpackV soll der Anteil der in Mehrweg- und ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen (MövE) abgefüllten Getränke gestärkt werden. Als Zielgröße wird ein Anteil von 80 % genannt. Die Bundesregierung ist verpflichtet, die geforderte Zielgröße durch jährliche Erhebungen zu überprüfen und die Ergebnisse zu veröffentlichen. Zum 01.01.2019 ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz - VerpackG) in Kraft getreten. Dementsprechend liegen für das Berichtsjahr 2019 die Festlegungen des VerpackG zugrunde. Die quantitativen Zielvorgaben für Getränkeverpackungen beziehen sich im VerpackG ausschließlich auf den Anteil von Mehrwegverpackungen (MW) im Gegensatz zur VerpackV, die noch auf die MövE-Verpackungen abzielte. Als Zielgröße wird ein MW-Anteil von 70 % genannt. Die vorliegende Studie bestimmt die in Deutschland abgesetzten Getränkevolumen für die verschiedenen Packmittelgruppen insgesamt und nach Getränkesegmenten. Dabei werden nur trinkfertig abgepackte und in Verkehr gebrachte Getränke bis zu einer Füllgröße von zehn Litern einbezogen. Zur Bestimmung des Getränkeverbrauchs werden vielfältige Informationen und Daten zusammengetragen und analysiert, insbesondere Daten des Statistischen Bundesamtes, der Getränkeverbände und wichtiger Packmittelhersteller, wobei der Ausgangspunkt die im Rahmen des GVM-Getränkepanels ermittelten Abfüllmengen des jeweiligen Bezugsjahres darstellt. Im Ergebnis wurden 2018 42,8 % der in Deutschland verbrauchten Getränke in MövE-Verpackungen verpackt. Der Wert liegt 0,8 Prozentpunkte niedriger als der Anteil im Vorjahr. Dies ist auf die Verluste bei Mehrweggetränkeverpackungen zurückzuführen. Der Getränkeverbrauch in Mehrweg ging um 1,0 Prozentpunkte auf 41,1 % zurück. Ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen (övE) konnten dagegen ihren Marktanteil um 0,2 Prozentpunkte geringfügig auf 1,6 % erweitern. Quelle: Forschungsbericht
Nach der Verpackungsverordnung (VerpackV) vom 21. August 1998, die durch die Siebte Novellierung vom 17. Juli 2014 geändert worden ist, ist die Bundesregierung angehalten, jährlich die Anteile der in Mehrweggetränkeverpackungen sowie in ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen (MövE) abgefüllten Getränke zu ermitteln. Zum 01.01.2019 ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz â€Ì VerpackG) in Kraft getreten. Für das Bezugsjahr 2017 bleibt es jedoch unberücksichtigt, da zu diesem Zeitpunkt die VerpackV Gültigkeit besaß. Die quantitativen Zielvorgaben für Getränkeverpackungen beziehen sich im VerpackG ausschließlich auf den Anteil von Mehrwegverpackungen im Gegensatz zur VerpackV, die noch auf die MövE-Verpackungen abzielte. Die vorliegende Studie bestimmt nach den Vorgaben des § 9 der VerpackV die in Deutschland abgesetzten Getränkevolumen für die verschiedenen Packmittelgruppen insgesamt und nach Getränkesegmenten. Dabei werden nur trinkfertig abgepackte und in Verkehr gebrachte Getränke bis zu einer Füllgröße von zehn Litern einbezogen. Zur Bestimmung des Getränkeverbrauchs werden vielfältige Informationen und Daten zusammengetragen und analysiert, insbesondere Daten des Statistischen Bundesamtes, der Getränkeverbände und wichtiger Packmittelhersteller, wobei der Ausgangspunkt die im Rahmen der GVM-Getränke-Panelberichte ermittelten Abfüllmengen zum Jahr 2017 darstellt. Ausgehend von der Abfüllung in Deutschland wird unter Abzug der Exporte der Inlandsabsatz bestimmt und mit der Zurechnung der Importe der Getränkeverbrauch ermittelt. Im Ergebnis wurden 2017 43,6 % der in Deutschland verbrauchten Getränke in MövE-Verpackungen verpackt. Der Wert liegt 0,6 Prozentpunkte niedriger als der Anteil im Vorjahr. Dies ist auf die Verluste bei Mehrweggetränkeverpackungen zurückzuführen. Der Getränkeverbrauch in Mehrweg ging um 0,7 Prozentpunkte auf 42,2 % zurück. Ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen (övE) konnten dagegen ihren Marktanteil um 0,1 Prozentpunkte geringfügig auf 1,5 % erweitern. Quelle: Bericht
Nach der Verpackungsverordnung vom 21. August 1998 (BGBl. I S. 2379), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. Juli 2014 (BGBl. I S. 1061) geändert worden ist (VerpackV), ist die Bundesregierung angehalten, jährlich die Anteile der in Mehrweggetränkeverpackungen sowie in ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränke (MövE) zu ermitteln. Die vorliegende Studie bestimmt nach den Vorgaben des § 9 der VerpackV die in Deutschland abgesetzten Getränkevolumen für die verschiedenen Packmittelgruppen insgesamt und nach Getränkesegmenten. Dabei werden nur trinkfertig abgepackte und in Verkehr gebrachte Getränke bis zu einer Füllgröße von zehn Litern einbezogen. Zur Bestimmung des Getränkeverbrauchs werden vielfältige Informationen und Daten zusammengetragen und analysiert, insbesondere Daten des Statistischen Bundesamtes, der Getränkeverbände, wichtiger Packmittelhersteller u.v.m., wobei der Ausgangspunkt die im Rahmen der GVM-Getränkemarktforschung ermittelten Abfüllmengen zum Jahr 2015 darstellen. Ausgehend von der Abfüllung in Deutschland wird unter Abzug der Exporte der Inlandsabsatz bestimmt und mit der Zurechnung der Importe der Getränkeverbrauch ermittelt. Im Ergebnis wurden 2015 45,5 % der in Deutschland verbrauchten Getränke in MövE-Verpackungen verpackt. Der Wert liegt 0,6 Prozentpunkte niedriger als der Anteil im Vorjahr. Dies ist auf die Verluste bei Mehrweggetränkeverpackungen zurückzuführen. Der Getränkeverbrauch in Mehrweg ging um 0,8 % auf 44,3 % zurück. Ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen (övE) konnten dagegen ihren Marktanteil um 0,1 % geringfügig auf 1,2 % erweitern. Quelle: Forschungsbericht
Die Verpackungsverordnung nennt als Zielgröße für Massengetränke den Anteil von 80 v. H. für Mehrweg- und ökologisch vorteilhafte Einweg-Verpackungen (MövE). Im Rahmen dieser Studie wurde untersucht, welcher Anteil im Jahr 2011 erreicht worden ist. Der Anteil der MövE-Verpackungen liegt 2011 bei 48,3 % und ist damit um 1,8 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Die Rückgänge betreffen alle Getränkebereiche. Der Mehrweganteil beträgt 2011 nur noch 46,7 % und ist damit um 1,3 Prozentpunkte zurückgegangen. Insgesamt spielen die ökologisch vorteilhaften Einweg-Verpackungen mit 1,6 % Anteil nur eine geringe Rolle, vorzugsweise in den Getränkesegmenten ohne CO2. Der Anteil verminderte sich im Vergleich zum Vorjahr um 0,5 Prozentpunkte. Der Verbrauch von Getränken in sonstigen Einweg-Verpackungen wächst vor allem bei Erfrischungsgetränken und Mineralwasser weiter stark an.<BR>Quelle: www.umweltbundesamt.de
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Das Projekt "Untersuchungen zum Energie- und Proteinwert von Biertreber" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft durchgeführt.
Das Projekt "Umsetzung des Kommunalen Klimaschutzkonzeptes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gemeindeverwaltungsverband Donaueschingen durchgeführt. Im Jahr 1993 verabschiedete der Gemeinderat der Stadt Donaueschingen ein ehrgeiziges 'Klimaschutz-Handlungsprogramm'. Zu den Themen 'Bauleitplanung', 'Staedtischer Verbrauch', 'regenerative Energie', 'Kraft-Waerme-Kopplung' und 'Verkehr' wurde ein Massnahmenkatalog verabschiedet, der seither sukzessive umgesetzt wird. Eine Auswertung ergab, dass die Umsetzung der Massnahmen bereits gut fortgeschritten ist. Allerdings ist offen, ob sie ausreichen, das Ziel der wesentlichen Reduktion der Treibhausgas-Emission zu erreichen.
Das Projekt "TV: Rohstoffakquise, Logistik, rechtliche Rahmenbedingungen und Konzeption/Errichtung der Versuchsanlage" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von BFC Trading GmbH durchgeführt. Während im Stromsektor bzgl. der Senkung der THG-Emissionen in Deutschland in den letzten Jahren bereits Fortschritte erzielt wurden, so muss für den Verkehrssektor festgehalten werden, dass bisher keine signifikanten Reduzierungen erreicht wurden. Die Einhaltung von steigenden Quoten und damit die Vermeidung von Strafzahlungen sind für die einzelnen Mineralölunternehmen nur erreichbar, wenn ausreichend alternative Kraftstoffe mit einer nachweislich besseren CO2-Bilanz eingesetzt werden (beispielsweise Bioethanol). Gesamtziel des Projektes Bieranol ist zum einen die Erschließung von Abwässern aus der Herstellung von alkoholfreiem Bier (sowie perspektivisch von alkoholfreiem Wein und Sekt) für die Erzeugung von Bioethanol in Kraftstoffqualität. Zum anderen sollen zusätzliche Potenziale zur Erzeugung von Bioethanol-Kraftstoff aus den Reststoffen bei der Bierherstellung erschlossen werden (z.B. Treber, Filtrate, Trubstoffe) indem diese Stoffe auf-geschlossen und erneut fermentiert werden. Insgesamt sollen damit bisher nicht genutzte Ressourcen für die Bereitstellung von regenerativem Kraftstoff einen Beitrag zur Senkung der THG-Emissionen im Verkehrssektor leisten. Aktuell werden allein bei der Brauereibranche Alkohol- bzw. Ethanolmengen bei der Herstellung alkoholfreier Sorten frei, um bis zu 400 Mio. PKW-Kilometer zurücklegen zu können. Gelingt es zusätzlich aus den Reststoffen der Bierherstellung weitere 10% Ethanol zu gewinnen, entspräche dies einem CO2-neutralem Treibstoffpotenzial für weitere 600 Mio. PKW-Kilometer. Schlüssel zur Realisierung dieser Zielstellung ist zum einen die logistisch effiziente Erfassung auch kleinerer Prozesswasser- und Reststoffströme in diesem Marktsegment. Zum anderen sollen innovative Methoden zur Ethanolabtrennung (neuartige Zeolithmembranen) sowie zum Substrataufschluss entwickelt und bewertet werden.
Das Projekt "TV: Messtechnische Substratbewertung und Prozessentwicklung im Bereich Ethanolerzeugung und -Aufkonzentrierung inkl. Membranentwicklung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Keramische Technologien und Systeme durchgeführt. Während im Stromsektor bzgl. der Senkung der THG-Emissionen in Deutschland in den letzten Jahren bereits Fortschritte erzielt wurden, so muss für den Verkehrssektor festgehalten werden, dass bisher keine signifikanten Reduzierungen erreicht wurden. Die Einhaltung von steigenden Quoten und damit die Vermeidung von Strafzahlungen sind für die einzelnen Mineralölunternehmen nur erreichbar, wenn ausreichend alternative Kraftstoffe mit einer nachweislich besseren CO2-Bilanz eingesetzt werden (beispielsweise Bioethanol). Gesamtziel des Projektes Bieranol ist zum einen die Erschließung von Abwässern aus der Herstellung von alkoholfreiem Bier (sowie perspektivisch von alkoholfreiem Wein und Sekt) für die Erzeugung von Bioethanol in Kraftstoffqualität. Zum anderen sollen zusätzliche Potenziale zur Erzeugung von Bioethanol-Kraftstoff aus den Reststoffen bei der Bierherstellung erschlossen werden (z.B. Treber, Filtrate, Trubstoffe) indem diese Stoffe auf-geschlossen und erneut fermentiert werden. Insgesamt sollen damit bisher nicht genutzte Ressourcen für die Bereitstellung von regenerativem Kraftstoff einen Beitrag zur Senkung der THG-Emissionen im Verkehrssektor leisten. Aktuell werden allein bei der Brauereibranche Alkohol- bzw. Ethanolmengen bei der Herstellung alkoholfreier Sorten frei, um bis zu 400 Mio. PKW-Kilometer zurücklegen zu können. Gelingt es zusätzlich aus den Reststoffen der Bierherstellung weitere 10% Ethanol zu gewinnen, entspräche dies einem CO2-neutralem Treibstoffpotenzial für weitere 600 Mio. PKW-Kilometer. Schlüssel zur Realisierung dieser Zielstellung ist zum einen die logistisch effiziente Erfassung auch kleinerer Prozesswasser- und Reststoffströme in diesem Marktsegment. Zum anderen sollen innovative Methoden zur Ethanolabtrennung (neuartige Zeolithmembranen) sowie zum Substrataufschluss entwickelt und bewertet werden.
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