Das Projekt AntiEPS ist als grundlagen- und anwendungsorientiertes Forschungsvorhaben in einem Verbund der zwei Forschungsinstitutionen (FVA Baden-Württemberg, Julius Kühn-Institut) und der AIM Advanced Identification Methods GmbH geplant und entwickelt. Darüber hinaus wird eine enge Zusammenarbeit mit Forschungsinstitutionen bundesweit wie auch den lokalen und regionalen Betriebseinrichtungen angestrebt. Die durch negative Auswirkungen globaler Klimaveränderungen resultierenden Schadursachen in heimischen Waldökosystemen begünstigen das teilweise massenhafte Auftreten von Schadorganismen und beinträchtigen somit erheblich die Waldgesundheit. Ziel des geplanten Teilvorhabens ist, die Diversität an EPS-Pathogenen (Bakterien, Pilze, einschließlich Mikrosporidien, Protisten) sowie EPS-Parasiten, -Parasitoiden und -Prädatoren, wie auch die Intensität des Befalls in verschiedenen Entwicklungsstadien des EPS mittels breit angelegter DNA Metabarcoding gestützter Monitoringversuche zu erfassen. Weiterhin sollen hierbei verschiedene Populationen und Entwicklungsstadien untersucht werden, um mögliche Assoziationen zwischen der Geographie und des Entwicklungsstandes zum möglichen Parasitierungsgrad zu detektieren. Die DNA Metabarcoding Technologie bietet hierbei einen hohen Grad Detektionssensivität, sowie taxonomischer Abdeckung um ein möglichst umfassendes Bild der EPS-Gegenspielercommunities zu erhalten.
Ziel des Projekts ist es zu verstehen, wie Wirt-Mikrobiota-Interaktionen in natürlichen Böden lokale und systemische Reaktionen auf nützliche und schädliche wurzelbesiedelnde Pilze beeinflussen und umgekehrt wie diese Interaktionen durch sie geprägt werden. Um dies zu erreichen, haben wir in einem reduktionistischen Ansatz ein gnotobiotisches „split-root“ System etabliert. Bei Verwendung eines natürlichen Bodens können so pflanzliche und mikrobielle Transkripte, Proteine und Metabolite identifiziert werden, die lokal oder systemisch diese Interaktionen beeinflussen. Das beantragte Projekt wird in mit Pilzen und Bakterien besiedelten Gerstenwurzeln lokale und systemische Wurzel-zu-Wurzel Signalwege analysieren. Untersucht werden einzelne und gemeinsame Wurzelinfektionen von Gersten- und Arabidopsis-Wildtyppflanzen und Mutanten mit dem pilzlichen Pathogen Bipolaris sorokiniana, dem mutualistischen Pilzendophyten Serendipita vermifera und selektieren Bakterien aus Gersten- und Arabidopsiswurzeln (Synthetic Communities, SynComs). Die Auswirkungen auf die lokale und systemische Pflanzenresistenz werden durch Analyse proteomischer, metabolomischer und reziproker transkriptioneller Reaktionen auf pilzliche und bakterielle Besiedlung untersucht. Insbesondere werden wir die Wurzel-Nischenspezialisierung durch zytologische Ansätze und Phänotypisierung untersuchen sowie pilzliche und pflanzliche apoplastische Kompatibilitätsfaktoren und neuartige Diterpen-Phytoalexine aus Gerste identifizieren, deren lokale und systemische mikroben-induzierte Biosynthese aus unseren „split-root“ Transkriptom-Daten gefolgert werden kann. Schlussendlich wird ihre Rolle in Multispezies-Wurzelinteraktionen bewertet.
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ
LEBENSMITTELÜBERWACHUNG
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Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2024
Lebensmittelüberwachung ist
aktiver staatlicher Verbraucherschutz
Qualitativ hochwertige Lebensmittel und das in
ausreichender Menge zu einem angemessenen
Preis, das ist der Wunsch eines jeden Menschen,
um sich zu ernähren. Ernährung bedeutet heu-
te aber nicht nur eine Versorgung mit ausreichend
Kalorien oder Kilojoule, denn „satt werden“ allein
reicht schon längst nicht mehr. Zusätzliche Eigen-
schaften werden zunehmend nachgefragt, seien
es spezielle sekundäre Pflanzeninhaltsstoffe, Vit-
amine, Spurenelemente oder einfach nur ein be-
sonders hoher Proteingehalt. Deshalb betrifft die
Sicherheit von Lebensmitteln unmittelbar jeden.
Die amtliche Lebensmittelüberwachung trägt
dazu bei, Verbraucherinnen und Verbraucher vor
Gesundheitsgefahren und irreführenden Angaben
zu schützen.
So wie Autohersteller und Autohändler selbst für
die Sicherheit der verkauften Fahrzeuge verant-
wortlich sind, so sind die Hersteller von Lebens-
mitteln, Bedarfsgegenständen oder Kosmetika
bzw. diejenigen, die solche Produkte in den Ver-
kehr bringen, für die Sicherheit und Echtheit ihrer
Produkte verantwortlich. In Rheinland-Pfalz gehen
die Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmit-
telkontrolleure der Kreise und Städte in die Her-
stellerbetriebe und in den Einzelhandel, um diese
Pflicht zur Eigenkontrolle zu überwachen.
Im vergangenen Jahr haben sie 32.065 Kontroll-
besuche in 17.707 Betrieben durchgeführt. Dabei
entnehmen sie nach einem risikoorientierten An-
satz unterschiedlichste Produkte von A wie Apfel
bis Z wie Zuckerwaren und senden sie an das Lan-
desuntersuchungsamt (LUA) zur detaillierten Un-
tersuchung und Beurteilung.
2024 hat das LUA 19.403 Proben aus verschie-
denen Warengruppen untersucht. Im Jahr davor
waren es 19.590. Die
Beanstandungs-
quote war mit
10,2 Prozent
unverändert
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auf dem Niveau der Vorjahre. Die überwiegende
Mehrzahl der Beanstandungen betraf eine falsche
oder irreführende Kennzeichnung.
Nur sehr wenige krankmachende Proben
Als gesundheitsschädlich waren nur wenige Ein-
zelproben zu beurteilen. Das zeigt, dass die Qua-
litätssicherungsmaßnahmen der Hersteller und
Händler grundsätzlich greifen. Das LUA identifi-
ziert gesundheitsgefährdende Produkte, die trotz
der Qualitätssicherung der Hersteller auf den
Markt gelangt sind. Es trägt mit seinen Kontrol-
len dazu bei, den hohen Standard der Lebensmit-
telsicherheit weiter zu verbessern. 2024 konnten
bei einzelnen Proben potentiell gefährliche Pro-
dukteigenschaften wie zum Beispiel Fremdkör-
per oder hygienische Mängel festgestellt werden
- nach wie vor jedoch sehr selten. Im Jahr 2024
wurden 13 solcher gesundheitsschädlichen Pro-
ben identifiziert, im Vorjahr waren es 26. Im lang-
jährigen Vergleich bleibt die Quote mit etwa 0,1
Prozent aller untersuchten Proben aber konstant
niedrig. Die entsprechenden Artikel wurden aus
dem Handel entfernt und die Verbraucherinnen
und Verbraucher informiert, wenn es zu öffentli-
chen Rückrufen kam.
Die Sachverständigen des LUA wiesen in neun
Proben bakterielle Verunreinigungen mit krank-
machenden Bakterien nach. Sprossen, Tahin (Se-
sampaste) und eine Blattsalatmischung waren
mit Salmonellen belastet. Drei Proben Thunfisch
überschritten den Grenzwert von 200 Milligramm
pro Kilogramm Histamin um das 16- bis 30-fache.
Größere Mengen an Histamin können - insbeson-
dere bei sensiblen Personen - zu Vergiftungssym-
ptomen wie Atemnot, Blutdruckabfall, Erbrechen,
Durchfall und Hautrötungen führen. Thunfisch aus
der Dose wird in der Gastronomie als Zutat für
Pizza und Salat verwendet. Während Thunfisch in
der geschlossenen Konserve oft über viele Jahre
bei Raumtemperatur haltbar ist, muss der Thun-
fisch aus der Konserve nach dem Öffnen kühl ge-
lagert (max. 7 °C) und schnell verbraucht werden.
Bei der Herstellung der Konserve werden Mikroor-
ganismen durch den Sterilisierungsprozess abge-
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Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefahren und Täuschung untersucht das
LUA Lebensmittel im Labor. Rund 19.400 Proben waren es im vergangenen Jahr. © LUA
tötet, beim Öffnen der Konserve können aber von
außen erneut Keime in den Thunfisch gelangen
und ihn verunreinigen. Einige dieser Keime bauen
dann den im Thunfisch reichlich vorhandenen Ei-
weißbaustein Histidin zu Histamin ab, ein erhöh-
ter Histamingehalt ist also ein Verderbnismarker.
Sogenannte Shigatoxin-bildende E.coli Bakterien
(STEC) wurden in zwei Wurstproben zum Rohver-
zehr gefunden. Eine Suppenprobe war mit Bacillus
cereus kontaminiert. Diesen Keimen ist gemein-
sam, dass sie selbst oder die von ihnen gebildeten
Toxine Erbrechen und/oder schwere Durchfaller-
krankungen auslösen können. Für Menschen mit
geschwächtem oder unvollständigem Immunsys-
tem wie Kleinkinder, alte oder kranke Menschen
besteht dadurch eine besondere Gefahr.
Neben einer Gefährdung durch Inhaltsstoffe kön-
nen auch durch zum Beispiel Fehlfunktionen wäh-
rend der Lebensmittelproduktion oder andere
unvorhersehbare Ereignisse Fremdkörper in Le-
bensmittel gelangen, die gesundheitsschädlich
sind. Das LUA musste 2024 vier derartige Beur-
teilungen aussprechen. So wurden in geriebe-
nem Käse mehrere dünne Metalldrähte, in einem
Cheeseburger zahlreiche harte und spitze Fremd-
körper und in einem Erdbeerfruchtaufstrich und
einem Elisenlebkuchen jeweils ein scharfkanti-
ger Fremdkörper gefunden. Fremdkörper sind
physikalische Festkörper, die nicht Bestandteil
der Rezeptur sind und sensorisch erkannt wer-
den können. Besonderes Augenmerk ist auf schar-
fe Kanten oder Spitzen zu richten, da dies für die
Beurteilung eines potentiellen Verletzungsrisikos
wichtig ist. Die hier genannten vier Fremdköper
waren geeignet, eine Verletzung des Mund-Ra-
chenbereiches wie aber auch des nachfolgenden
Verdauungstraktes auszulösen und wurden als ge-
sundheitsschädlich beurteilt.
Internetportal für öffentliche Rückrufe
Es kommt vor, dass Produkte, die nicht sicher sind,
bereits überregional verkauft werden. Im Über-
wachungsportal www.lebensmittelwarung.de
veröffentlichen die Überwachungsbehörden der
16 Bundesländer entsprechende Warnungen. In
Rheinland-Pfalz macht dies das LUA. 2024 hat
sich das LUA 200 solcher Lebensmittelwarnun-
3
gen angeschlossen, denn der Handel in Rhein-
land-Pfalz war ebenfalls betroffen. Die meisten
Lebensmittelwarnungen betrafen Rückrufe wegen
gesundheitsschädlicher Keime wie Salmonellen,
verschluckbarer Fremdkörper sowie wegen Aller-
genen, die nicht ausreichend auf der Verpackung
gekennzeichnet und damit potentiell schädlich für
Allergiker waren. Von den 200 Warnungen, denen
sich das LUA 2024 angeschlossen hat, betrafen 24
Bedarfsgegenstände und Kosmetika. Diese Pro-
dukte enthielten zum Beispiel giftige Schwerme-
talle oder gesundheitsschädliche Weichmacher.
„Ewigkeitschemikalien“ PFAS:
Lebensmittel nicht beanstandet
Stabil, haltbar – und ein Problem für die Lebens-
mittelsicherheit: Die Abkürzung PFAS steht für
per- und polyfluorierte Alkylverbindungen, und
dahinter verbergen sich seit Mitte des 20. Jahr-
hunderts künstlich hergestellte Industriechemika-
lien. Sie bauen sich kaum ab, deshalb werden sie
auch „Ewigkeitschemikalien“ genannt.
PFAS finden aufgrund ihrer besonderen chemi-
schen Eigenschaften häufig Einsatz in Alltagspro-
dukten wie Anoraks, Pfannen oder Kosmetik und
in vielen industriellen Prozessen. Die Kehrseite ih-
rer Langlebigkeit: Sie sind inzwischen auch in Bö-
den, Trinkwasser, Futtermitteln und Lebensmit-
teln nachweisbar.
Auch Menschen können PFAS aufnehmen - vor al-
lem über Lebensmittel (inklusive Trinkwasser).
Nach Angaben der europäischen Lebensmittelsi-
cherheitsbehörde EFSA sind vor allem Lebensmit-
tel tierischer Herkunft mit PFAS belastet. Das Pro-
blem: Mit der Nahrung zugeführte PFAS werden
vom Menschen rasch und fast vollständig aufge-
nommen und verbleiben (je nach Einzelsubstanz)
über Monate bis Jahre im Körper. Seit dem 1. Janu-
ar 2023 gelten deshalb EU-weit in der Verordnung
(EU) 2023/915 neue Höchstgehalte für Perfluo-
ralkylsubstanzen in bestimmten Lebensmitteln.
Nach geltendem EU-Recht sind die Lebensmittel-
unternehmer dafür verantwortlich, dass die von
ihnen in den Verkehr gebrachten Lebensmittel
diese neuen Höchstgehalte einhalten.
Im Jahr 2024 wurden im LUA 72 Lebensmittel-
proben aus dem rheinland-pfälzischen Handel auf
PFAS untersucht. Es handelte sich dabei um Hüh-
nereier (30 Proben), Pute (11 Proben), Rindfleisch
(14 Proben), Schweinefleisch (8 Proben) und Fo-
rellen (9 Proben). Ergebnis: Die Gehalte für Per-
fluoroctansäure (PFOA), Perfluorhexansulfon-
säure (PFHxS) und Perfluornonansäure (PFNA)
lagen in allen Proben unter der jeweiligen Bestim-
mungsgrenze, in 14 Proben wurden Gehalte für
Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) über der Bestim-
mungsgrenze ermittelt. Alle Gehalte lagen unter
dem jeweiligen Höchstgehalt.weit gültigen Höchstgehalt an PFAS deutlich
überschritten haben. Die PFAS-Summengehal-
te für die Verbindungen PFOA, PFOS, PFNA und
PFHxS lagen bei den 30 Wildschweinleber-Proben
zwischen 98 Mikrogramm pro Kilogramm (µg/
kg) und 738 µg/kg; der Mittelwert lag bei 310 µg/
kg. Der lebensmittelrechtliche Höchstgehalt, der
nicht überschritten werden darf, liegt für Wild-
schweinleber bei 50 µg/kg. Wegen der gesund-
heitlichen Risiken rät das LUA vom Verzehr der
Leber von Wildschweinen dringend ab; das Ver-
markten und die Weiterverarbeitung in anderen
Produkten sind in Rheinland-Pfalz untersagt.
Die Lebern von Wildschweinen hingegen sind
hoch mit den perfluorierten und polyfluorierten
Alkylsubstanzen (PFAS) belastet – auch in Rhein-
land-Pfalz. Das zeigten im vergangenen Jahr die
Untersuchungen eines externen Labors im Auf-
trag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt,
Energie und Mobilität (MKUEM). Insgesamt wur-
den dort 60 Proben von in Rheinland-Pfalz erleg-
ten Wildschweinen (30 Proben von Fleisch und
30 Proben der zugehörigen Leber) auf PFAS un-
tersucht. Die Ergebnisse zeigten, dass alle Wild-
schweinlebern den seit dem 1. Januar 2023 EU-Wichtig: Beim Verzehr von Wildschwein muss zwi-
schen Wildschweinfleisch und Wildschweinleber
unterschieden werden. Denn die vom externen
Labor ermittelten PFAS-Gehalte der Wildschwein-
fleisch-Proben lagen erfreulicherweise in der Re-
gel deutlich unterhalb der zulässigen Höchst-
gehalte. Der für Wildschweinfleisch geltende
Höchstgehalt für die Summe aus PFOS, PFOA,
PFNA und PFHxS in Höhe von 9,0 µg/kg wur-
de von keiner Probe überschritten, sodass Wild-
schweinfleisch hinsichtlich PFAS weiterhin ge-
sundheitlich unbedenklich ist.
Nicht zu beanstanden: Insgesamt 72 Lebensmittelproben hat das LUA im vergangenen Jahr gezielt auf
Rückstände von PFAS-Chemikalien untersucht, darunter auch Hühnereier. © LUA
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