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Kunststoffabfälle aus Deutschland: Handlungsempfehlungen zu einer umweltgerechten Behandlung im In- und Ausland

Vor dem Hintergrund der grenzüberschreitenden Verbringung von Kunststoffabfällen und den damit einhergehenden Umweltrisiken in den Importstaaten behandelt die vorliegende Studie Kunststoffabfälle in Deutschland und deren Recyclingpotenzial. Besondere Aufmerksamkeit gilt grenzüberschreitenden Abfallströmen und deren Regelungen durch den ⁠ OECD ⁠-Ratsbeschluss und das Basler Übereinkommen sowie den Einflussfaktoren und Steuerungsinstrumenten Deutschlands, um den Recyclinganteil von Kunststoffabfällen zu erhöhen und umweltgerechte Behandlungen zu fördern. Schließlich zeigt die Studie umfangreiche Handlungsempfehlungen für Akteure auf. Veröffentlicht in Texte | 47/2024.

Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen und des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung

Wesentliche Inhalte des Abfallverbringungsgesetzes Das AbfVerbrG enthält Bestimmungen zur Durchsetzung der Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen. In der Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 ist eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Durchführung von Kontrollen festgelegt; dabei geht es um Kontrollen von Einrichtungen, Unternehmen, Maklern und Händlern sowie von Verbringungen von Abfällen auf allen Verkehrswegen (Straße, Schiene, Luftweg, Seeweg und Binnengewässer). Diese Verpflichtung wurde in Deutschland auf die jeweils zuständigen Behörden. Die Kontrolle von Verbringungen und eventuelle weitere Maßnahmen im Anschluss an die Kontrolle sind im Wesentlichen Sache der Länder. Bundesbehörden wirken dabei mit (Zollbehörden sowie Bundesamt für Güterverkehr für Straßenkontrollen). Zudem haben die Länder Kontrollpläne nach den Maßgaben der Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 zu erstellen (erstmals bis 1. Januar 2017) sowie mindestens alle drei Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Weiterhin sind die Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zur allgemeinen Überwachung anzuwenden und die zuständigen Behörden können die erforderlichen Anordnungen im Einzelfall zu treffen. Weiterhin sind im AbfVerbrG Bußgeld- und Strafvorschriften festgelegt. Es enthält Bußgeldvorschriften sowie, um schnell auf Änderungen der Verordnungen (EG) Nummer 1013/2006 und Nummer 1418/2007 über die Ausfuhr nicht gefährlicher Abfälle in Nicht-OECD-Staaten reagieren zu können, die Ermächtigung für eine Bußgeldverordnung. Weiterhin enthält es strafrechtliche Sanktionsregelungen für Verstöße gegen die Verordnung (EG) Nummer 1013/2006. Es wird unterschieden zwischen Strafvorschriften im Fall illegaler Verbringungen gefährlicher Abfälle und im Fall illegaler Verbringungen nicht gefährlicher Abfälle. Schließlich enthält das AbfVerbrG den Grundsatz der Autarkie für zur Beseitigung bestimmte Abfälle und für gemischte Siedlungsabfälle aus privaten Haushaltungen entsprechend der Verordnung (EG) Nummer 1013/2006, bestimmte Verfahrensvorschriften , durch die Regelungen der Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 konkretisiert oder ergänzt werden, Bestimmungen zu Rücknahmeverpflichtungen und Bestimmungen zur Kennzeichnung von Fahrzeugen . Das Abfallverbringungsgesetz vom 19. Juli 2007 (BGBl. I Seite 1462) wurde zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. November 2021 (BGBl. I Seite 4899) geändert. Abfallverbringung in Deutschland und Europa Vollzugshilfe zur Abfallverbringung Hintergrund: Sachstand und Gesetzgebung zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung Es handelt sich um ein Gesetz auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das AbfVerbrG.

Kunststoffabfälle aus Deutschland: Handlungsempfehlungen zu einer umweltgerechten Behandlung im In- und Ausland

Vor dem Hintergrund der grenzüberschreitenden Verbringung von Kunststoffabfällen und den damit einhergehenden Umweltrisiken in den Importstaaten behandelt die vorliegende Studie Kunststoffabfälle in Deutschland und deren Recyclingpotenzial. Besondere Aufmerksamkeit gilt grenzüberschreitenden Abfallströmen und deren Regelungen durch den ⁠OECD⁠-Ratsbeschluss und das Basler Übereinkommen sowie den Einflussfaktoren und Steuerungsinstrumenten Deutschlands, um den Recyclinganteil von Kunststoffabfällen zu erhöhen und umweltgerechte Behandlungen zu fördern. Schließlich zeigt die Studie umfangreiche Handlungsempfehlungen für Akteure auf.

Internationales Chemikalienmanagement

Internationales Chemikalienmanagement Im Umgang mit Chemikalien geht es vor allem darum, negative Auswirkungen für Umwelt und Gesundheit zu minimieren, Ressourcen zu schonen und gleichzeitig den Nutzen von Chemikalienanwendungen für eine nachhaltige Entwicklung zu maximieren. Für dieses Ziel muss eine Vielzahl von Akteuren international zusammenarbeiten und konzertiert wirksame Instrumente zum globalen Chemikalienmanagement einsetzen. Beyond 2020 - eine entscheidende Phase für das Chemikalienmanagement weltweit Globale Trends zeigen ungebremst steigende Herstellungs- und Verwendungsmengen von immer zahlreicheren Chemikalien in zunehmend vielfältigeren Anwendungen und Erzeugnissen. Dadurch wachsen weltweit die Anforderungen an ein verantwortungsvolles Chemikalienmanagement. Gleichzeitig entwickeln sich jenseits bisheriger Industrie-Regionen neue Schwerpunkte der Chemieindustrie und rasch wachsende Konsummärkte. 2002 wurde auf dem Weltgipfel in Johannesburg das sogenannte 2020-Ziel für Chemikalienmanagement vereinbart. Es besagt im Kern, dass beim Umgang mit Chemikalien in allen Phasen ihres Lebenszyklus signifikante negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt bis zum Jahr 2020 weltweit minimiert werden sollen. Bis zum Zieljahr 2020 wurde dies nicht erreicht. Das hat der Global Chemicals Outlook II (GCO II) des ⁠ UN ⁠-Umweltprogramms ( UNEP ) im April 2019 ausdrücklich bestätigt. Über das künftige internationale Chemikalien- und Abfallmanagement haben die Staaten und ⁠ Stakeholder ⁠ auf der Fünften Weltchemikalienkonferenz (International Conference on Chemicals Management - ICCM5 ) entschieden. Ende September 2023 wurden unter deutschem Vorsitz in Bonn zukunftsweisende Beschlüsse gefasst und lassen dem Strategischen Ansatz zu Internationalem Chemikalienmanagement (SAICM) das Global Framework on Chemicals – For a Planet Free of Harm from Chemicals and Waste (GFC) folgen. Bewährte Instrumente nutzen, verbreiten und weiterentwickeln Trotz der Fortschritte in vielen Bereichen sind aus Sicht des Umweltbundesamtes erheblich stärkere Entschlossenheit und konsequentere Orientierung aller Akteure auf dieses übergreifende gemeinsame Ziel dringend notwendig. Politisch und fachlich kann das neue Zielsystem des GFC die konkrete Abstimmung und Umsetzung der zahlreichen dafür erforderlichen Maßnahmen und Beiträge deutlich erleichtern. Gleichzeitig ist die zweite große Herausforderung eines erheblichen Kapazitätsaufbaus zu bewältigen, denn vielerorts müssen geeignete Instrumente des Chemikalienmanagements erst noch eingerichtet werden. Weltweit müssen die besten Praktiken kontinuierlich verbreitet und weiterentwickelt werden, um den Zielen des GFC auch global näher zu kommen und gleichzeitig die anderen Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung voranzutreiben. Wichtige bereits existierende Bausteine und Grundlagen dafür sind: Mit dem GFC folgt dem Strategischen Ansatz für Internationales Chemikalienmanagement SAICM ein übergreifendes Rahmenwerk mit der einzigartigen multi-Sektor- und multi-⁠ Stakeholder ⁠-Ausrichtung, die sich im SAICM bereits bewährt hat. Zusätzliche Robustheit erhält das GFC u.a. durch sein konkretisiertes Zielsystem und zahlreiche Umsetzungsmechanismen; Völkerrechtlich verbindliche Regelwerke wie die Übereinkommen von Basel (zu gefährlichen Abfällen), Rotterdam (zur Information über exportierte gefährliche Stoffe), Stockholm (zu langlebigen organischen Schadstoffen ⁠POP⁠) und Minamata (zu Quecksilber); International akzeptierte Werkzeuge zu Prüfung, Bewertung und Management von Chemikalien, die maßgeblich die OECD mit ihren Mitgliedern entwickelt und bereitstellt. Über den OECD-Raum hinaus bietet besonders das IOMC umfassende Unterstützungsangebote für Schwellen- und Entwicklungsländer. Eine ganz wesentliche Grundlage für jedes Chemikalienmanagement ist das auf ⁠UN⁠-Ebene entwickelte Globally Harmonised System GHS ; Bedeutende regionale Regelwerke wie z.B. die europäischen Verordnungen zu Chemikalien ( REACH und ⁠ CLP ⁠), Pflanzenschutzmitteln oder Bioziden . Nachhaltige Entwicklung im und mit Chemikalienmanagement konsequenter vorantreiben Das 2020-Ziel wenigstens "beyond 2020" zu erreichen erfordert aus Sicht des Umweltbundesamts aber deutlich mehr. Zur konsequenten Ausrichtung aller Maßnahmen im Chemikalienmanagement - genannten wie ungenannten, verbindlichen wie zahlreichen freiwilligen - muss ein umfassendes, für viele auch transformatives Konzept für Nachhaltige Chemie eine zukunftssichere fachliche Orientierung für unternehmerisches, zivilgesellschaftliches und behördliches Handeln im Chemiesektor liefern. Für diese übergreifende Orientierung ist eine breite Verständigung aller Akteure und Interessenträger über zahlreiche spezifische Aspekte und geeignete Indikatoren erforderlich. Dies gilt zum Beispiel auch im Zusammenhang mit der Entwicklung einer funktionierenden und „ungiftigen“ Kreislaufwirtschaft, für die unsere Produktions- und Konsummuster und unser Umgang mit Ressourcen neu organisiert werden müssen. Noch deutlicher wird dies mit Blick auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung, die sogenannten SDG (Sustainable Development Goals), die die Weltgemeinschaft im Folgeprozess zum Rio-Gipfel erarbeitet und im September 2015 als Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung verabschiedet hat. SDG-Unterziel 12.4 sieht vor, einen umweltverträglichen Umgang mit Chemikalien und allen Abfällen während ihres gesamten Lebenszyklus zu erreichen und ihre Freisetzung in Luft, Wasser und Boden erheblich zu verringern. Dass dieses Ziel weltweit auch nach Ablauf der ersten Halbzeit der Agenda 2030 bei weitem noch nicht erreicht ist, verdeutlicht den enormen Handlungsdruck. Darüber hinaus ergibt sich aus der Agenda 2030, dass die Bedeutung von versiertem Chemikalienmanagement für die nachhaltige Entwicklung insgesamt noch zu oft unterschätzt wird. Denn viele Lösungen sind auf wesentliche Beiträge aus dem Chemiesektor angewiesen, zum Beispiel bei Bekämpfung von Armut, Hunger, ⁠Klimawandel⁠, bei der Sicherung von Gesundheit, Hygiene, Ernährung, sauberem Wasser, sauberer Energieversorgung, und für viele andere gesellschaftliche Bedürfnisse und Herausforderungen mehr. Wenn sich Chemiesektor und Chemikalienmanagement dabei umfassend an einem übergreifenden Konzept nachhaltiger Chemie orientieren, tragen sie damit entscheidend zur nachhaltigen Entwicklung bei. Umgekehrt wird business as usual – laut GCO II keine Option! – so hohe Kosten für die Gesellschaft verursachen, dass eine Transformation auch aus diesem Grund immer dringlicher wird. Mit Blick auf SDG 17 („Partnerschaften zum Erreichen der Ziele“) ist bemerkenswert, dass Transparenz und Kooperation der betroffenen ⁠Stakeholder⁠ für das Finden wirksamer Lösungen oft entscheidend sind. Solche kooperativen Ansätze sind wesentliche Elemente sowohl im Strategischen Ansatz SAICM und seinem Nachfolger GFC als auch zur praktischen Umsetzung eines umfassenden Konzepts für Nachhaltige Chemie. Mit dem eigenständig agierenden International Sustainable Chemistry Collaborative Centre ISC3 entstand 2017 als Initiative und Beitrag Deutschlands eine international vernetzte und besonders dialogorientierte Institution, die genau mit diesem Gedanken die Nachhaltige Chemie weltweit fördern und verbreiten soll. Die Rolle des Umweltbundesamts Das Fachgebiet "Internationales Chemikalienmanagement" (IV 1.1) des Umweltbundesamts agiert als Deutsche Kontaktstelle (National Focal Point) zu SAICM/GFC sowie den Übereinkommen von Stockholm und Minamata. Es adressiert den oben skizzierten Arbeits- und Entwicklungsbedarf mit eigenen Arbeiten und einer Reihe von Projekten des Umweltressortforschungsplans, sowie in enger Zusammenarbeit mit zahlreichen Facheinheiten des ganzen Hauses und mit dem BMUV . Bei Produktion und Einsatz von Chemikalien ist letztlich immer die Frage zu beantworten, welchen gesamtgesellschaftlichen Nutzen und Schaden dies bedeutet. Die politischen Entscheidungsträger müssen ökonomische, soziale und ökologische Argumente abwägen, wenn sie über geeignete – das heißt im Sinne der oben genannten Ziele wirksame und dabei möglichst effiziente – Maßnahmen eines verantwortungsvollen Chemikalienmanagements entscheiden. Strikte gesetzliche Regelungen können genauso wichtig sein wie ökonomische Lenkungsinstrumente oder freiwillige Programme. Entscheidend sind sorgfältige Konzeption, angemessene Ressourcen zur Umsetzung und wirksames Zusammenspiel aller Maßnahmen. Das Umweltbundesamt ist als Partner in diesem Zusammenspiel besonders dafür verantwortlich, mit wissenschaftlichen Methoden ökologische Grenzen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ermitteln. Wo die ökologischen bzw. planetaren Grenzen noch unklar sind, identifizieren wir Leitplanken im Sinne des Vorsorgeprinzips und nach bestem verfügbarem Wissen, die uns vor fatalem Überschreiten dieser Grenzen bewahren sollen. Mehr aktuelle Informationen Das International Institute for Sustainable Development ( IISD ) ist ein kanadisches Forschungsinstitut, das sich seit über 30 Jahren mit nachhaltiger Entwicklung weltweit beschäftigt. Als gemeinnützige Organisation wird es u.a. von verschiedenen Regierungen, einigen Institutionen der Vereinten Nationen, Stiftungen und aus dem Privatsektor finanziell unterstützt, so auch vom ⁠ BMUV ⁠. Seit 2016 betreibt das IISD das „ SDG Knowledge Hub “ – ein Online-Ressourcenzentrum mit Nachrichten zur Umsetzung der Agenda 2030. Das Earth Negotiations Bulletin ( ENB ) berichtet unabhängig und zeitnah über die Verhandlungen der Vereinten Nationen zu Umwelt und Entwicklung und ist ebenfalls ein Projekt des IISD. Aktuelle Informationen zu Chemikalien und Abfällen sind auf der spezifischen Themenseite des ENB zu finden.

Interpretation of the new entries for plastic waste in transboundary waste shipments

This report contains information that contributes to the description of plastic waste qualities in transboundary waste shipment. These support the interpretation of the new entries for plastic waste under the Basel Convention, implemented into EU-law since 1.1.2021. The technical foundations for the description of plastic waste qualities as well as relevant specifications, standards and regulations were researched, combined with interviews and workshops. In addition to the information from stakeholders, the focus was on how the stakeholders should deal with the imprecise legal terms, especially in the areas of sampling and control. The perspective of the sorting and processing plants was also considered. Veröffentlicht in Texte | 24/2023.

Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Abfall- und Kreislaufwirtschaft Die Abfallwirtschaft ist für den gesamten Abfallkreislauf verantwortlich: von der Abfallvermeidung über die Wiederverwendung und Verwertung bis hin zur Beseitigung. Auch das Sammeln und der Transport von Abfällen, die Sortierung und die Behandlung gehören zu ihren Aufgaben. Abfallwirtschaft in Deutschland Für Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ist es nahezu selbstverständlich, dass Abfälle gesammelt und entsorgt werden. Diese Selbstverständlichkeit steht aber am Ende eines langen Entwicklungsprozesses der Abfallwirtschaft, der Abfalltechnik und des Abfallrechts in Deutschland. Erste gesetzliche Grundlagen für die Abfallentsorgung in Deutschland wurden Anfang des 19. Jahrhunderts in einigen Landesteilen entwickelt. Nachdem die Zusammenhänge zwischen fehlender Stadthygiene und weitverbreiteten Krankheiten wie Cholera immer deutlicher wurden, legte man mehr Wert auf eine geordnete Entwässerung und Abfallentsorgung. Auf kommunaler und regionaler Ebene wurden entsprechende Vorkehrungen getroffen. Die erste bundeseinheitliche rechtliche Regelung wurde 1972 mit dem Erlass des Abfallbeseitigungsgesetzes geschaffen. Bereits 1974 wurden auch auf europäischer Ebene zahlreiche Regelungen erlassen um die Anforderungen an Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in allen EU-Mitgliedsstaaten zu harmonisieren. Die zentrale europäische Vorgabe in diesem Politikbereich ist die 2018 aktualisierte EU-Abfallrahmenrichtlinie . Die aktuelle Grundlage für das Abfallrecht in Deutschland ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), das im Jahr 2020 novelliert wurde und die Vorgaben des europäischen Abfallrechts umsetzt. Am 31. Juli 2013 hat das Bundeskabinett das unter der Beteiligung der Länder erarbeitete Abfallvermeidungsprogramm des Bundes verabschiedet. Es erfasst systematisch und umfassend zielführende Ansätze der öffentlichen Hand zur Abfallvermeidung in Form von konkreten Empfehlungen, Instrumenten und Maßnahmen. Es analysiert unterschiedliche abfallvermeidende Maßnahmen in der Produktion, Produktgestaltung, Handel, Gewerbe und dem Gebrauch von Produkten auch unter Beachtung von ökonomischen, sozialen und rechtlichen Kriterien. Mit dem „ Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder: Fortschreibung “ (Oktober 2020) wird der 2013 angestoßene Prozess fortgeführt und erweitert. Nun werden auch Maßnahmen einbezogen, die Bürgern, Unternehmen, Vereinen und anderen Institutionen Abfallvermeidungsmöglichkeiten aufzeigen. Von der Beseitigung zum Kreislauf Die Abfallwirtschaft hat sich in diesem Zeitraum seit 1972 erheblich gewandelt. Der dabei vollzogene Schritt von der Beseitigungswirtschaft zur Kreislaufwirtschaft stellt einen bedeutenden Paradigmenwechsel dar. Ziel ist es nunmehr, natürliche Ressourcen zu schonen und Abfälle umweltverträglich zu bewirtschaften. Dabei spielen die nachhaltige Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie die Ressourceneffizienz eine wesentliche Rolle. Ein zentraler Grundsatz des Gesetzes ist die fünfstufige Abfallhierarchie: Vermeidung von Abfällen Vorbereitung zur Wiederverwendung von Abfällen Recycling von Abfällen Sonstige Verwertung von Abfällen (energetische Verwertung, Verfüllung von Abgrabungs- oder Abbaustätten, etc.) Beseitigung von Abfällen. Abfälle müssen von Anfang an getrennt gesammelt werden, um die stofflichen Potenziale der verschiedenen Abfallströme möglichst vollständig nutzen zu können. Die getrennte Erfassung der Abfälle ist für die Einhaltung der abfallstromspezifischen Qualitätsanforderungen bei der stofflichen Verwertung grundsätzlich erforderlich. Die haushaltsnah anfallenden Abfallströme Altpapier, Altglas, Kunststoffabfälle und Bioabfälle sind gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) seit 2015 verpflichtend getrennt zu sammeln. Die Pflicht zur getrennten Sammlung gilt gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz ( §10 Abs. 1 ElektroG ) auch für derartige Geräte sowie laut Batteriegesetz ( §11 Abs. 1 BattG ) für Altbatterien und Akkumulatoren. Das im KrWG verankerte Instrument der Produktverantwortung legt Verantwortlichkeiten entlang des Lebenszyklus von Produkten fest. Es schafft Anreize, langlebige und abfallarme Produkte herzustellen. Die Produktverantwortung soll zudem die umweltverträgliche Verwertung und Beseitigung nach dem Gebrauch sicherstellen. Das ⁠ Netto-Abfallaufkommen ⁠ in Deutschland beträgt jährlich etwa 350 Millionen Tonnen. Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch) machen mit rund 60 Prozent den Großteil dieses Abfallaufkommens aus. Rund 14 Prozent sind Siedlungsabfälle. Der Anteil der auch als „Sonderabfälle“ bekannten gefährlichen Abfälle beträgt rund fünf Prozent. Weitere Informationen unter Abfallstatistik. Zur Bewältigung dieser Abfallströme stehen eine Reihe hochwertiger Entsorgungsverfahren zur Verfügung, deren Weiterentwicklung das ⁠UBA⁠ gefördert und begleitet hat. Dabei kommen je nach Abfallart unterschiedliche Abfallbehandlungsverfahren zum Einsatz. Die Abfallwirtschaft in Deutschland ist technologisch hoch entwickelt. Deshalb unterstützt das ⁠ UBA ⁠ gezielt den Transfer von Wissen und Technologien. Im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Abfallverbringungen wurde 1994 im UBA auf Grundlage des Abfallverbringungsgesetzes die Anlaufstelle Basler Übereinkommen eingerichtet. Die Anlaufstelle hat insbesondere die Aufgabe, über den Abfalltransport durch Deutschland zu entscheiden (Erteilung von Transitgenehmigungen), Informationsanfragen zu beantworten sowie Behörden und die Wirtschaft zu beraten. Ferner ist sie Kontaktstelle für andere Anlaufstellen und das Sekretariat der ⁠UNEP⁠ und der EU-Kommission

Transboundary waste shipments and the new plastic inputs

Against the background of the new entries for plastic waste, as implemented into EU-law since 1.1.2021, this implementation guide is aimed at all companies or institutions that deal with plastic waste on a crossborder basis. In particular, this includes waste producers, waste handlers such as sorters and recyclers, transporters and enforcement and control authorities. It is an aid to the correct classification of the new plastic entries in accordance with the VVA and the handling in practice of the definitions explained in more detail in Correspondents' Guidelines No. 12. Quelle: www.umweltbundesamt.de

FAQ-Liste grenzüberschreitende Abfallverbringung von Kunststoffabfall

Vor dem Hintergrund der neuen Einträge für Kunststoffeinträge die seit dem 1.1.2021 in EU-Recht umgesetzt worden sind, richten sich diese FAQs als Umsetzungshilfe an alle Unternehmen bzw. Einrichtungen, die sich im Umgang mit Kunststoffabfällen grenzüberschreitend befassen, dienen aber auch der breiten Öffentlichkeit zur Information. Quelle: www.umweltbundesamt.de

Auslegung der neuen Einträge für Kunststoffabfälle in der grenzüberschreitenden Abfallverbringung

Dieser Bericht enthält Informationen, die zur Beschreibung von Kunststoffabfallqualitäten in der grenzüberschreitenden Abfallverbringung beitragen. Diese unterstützen die Auslegung der im Beschluss BC-14/12 der Vertragsstaatenkonferenz des Basler Übereinkommens im Mai 2019 festgelegten und gemäß Umsetzung in der europäischen Abfallverbringungsverordnung (VVA)1 ab 1.1.2021 EU-weit geltenden neuen Einträge für Kunststoffabfälle B3011 und EU3011 einschließlich der Gemische daraus in Anhang IIIA der VVA. Hierfür wurden zum einen fachliche Grundlagen zur Beschreibung von Kunststoffabfallqualitäten sowie relevante Spezifikationen, Normen und Regelungen unter Einbeziehung der Erfahrungen und Umsetzungshilfen anderer Länder und Regionen recherchiert. Flankierend wurden Interviews mit Branchenvertretern und Branchenvertreterinnen aus der Wirtschaft und von Wirtschaftsverbänden sowie mit Vertretern und Vertreterinnen der zuständigen Behörden geführt. Die Ergebnisse wurden in Fachworkshops diskutiert. Im Zentrum stand neben der Information der Akteure, der Umgang von Akteuren mit den unbestimmten Rechtsbegriffen insbesondere in den Bereichen Probenahme und Kontrolle sowie auch in den jeweiligen Sortier- und Aufbereitungsanlagen. Neben diesem Bericht entstanden im Forschungsprojekt eine englische Kurzfassung des Berichtes â€ÌInterpretation of the new entries for plastic waste in transboundary waste shipmentsâ€Ì, eine deutsch- und englischsprachige Broschüre â€ÌGrenzüberscheitende Abfallverbringung und die neuen Kunststoffeinträgeâ€Ì und ein FAQ, die auf der Website des Umweltbundesamtes veröffentlicht werden. Quelle: Forschungsbericht

Grenzüberscheitende Abfallverbringung und die neuen Kunststoffeinträge

Vor dem Hintergrund der neuen Einträge für Kunststoffeinträge die seit dem 1.1.2021 in EU-Recht umgesetzt worden sind, richtet sich diese Umsetzungshilfe an alle Unternehmen bzw. Einrichtungen, die sich im Umgang mit Kunststoffabfällen grenzüberschreitend befassen. Dazu gehören insbesondere Abfallerzeuger, Abfallbehandler wie z.B. Sortierer und Verwerter, Transporteure sowie Behörden im Vollzug und bei der Kontrolle. Damit dient sie als Hilfestellung zur richtigen Einordnung der neuen Kunststoffeinträge nach der Abfallverbringungsverordnung und dem Umgang in der Praxis mit den in den Anlaufstellen-Leitlinien Nr. 12 näher erläuterten Begriffsregelungen. Quelle: www.umweltbundesamt.de

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