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Lessons Learned from the MPPI and Benefits of Future Private-Public Partnerships in the Framework of the Basel Convention

This report is about lessons learned from the Mobile Phone Partnership Initiative (MPPI), and provides a basis for any future public-private partnerships in the framework of inter-national agreements, such as the Basel Convention on the Control of Transboundary Movements of Hazardous Wastes and their Disposal. It is intended to provide some guidance for governmental authorities and international organizations, interested in set-ting up public-private partnerships. Veröffentlicht in Texte | 16/2010.

Interpretation of the new entries for plastic waste in transboundary waste shipments

This report contains information that contributes to the description of plastic waste qualities in transboundary waste shipment. These support the interpretation of the new entries for plastic waste under the Basel Convention, implemented into EU-law since 1.1.2021. The technical foundations for the description of plastic waste qualities as well as relevant specifications, standards and regulations were researched, combined with interviews and workshops. In addition to the information from stakeholders, the focus was on how the stakeholders should deal with the imprecise legal terms, especially in the areas of sampling and control. The perspective of the sorting and processing plants was also considered. Veröffentlicht in Texte | 24/2023.

Import zustimmungspflichtiger Abfälle weiterhin auf hohem Niveau

Umweltbundesamt veröffentlicht Statistik für das Jahr 2009 Die Einfuhr zustimmungspflichtiger Abfälle war auch im Jahr 2009 hoch - wie schon in den Jahren zuvor. Sie betrug 7,6 Millionen Tonnen (Mio. t) und nahm vor allem wegen einer Großbaustelle im deutsch-österreichischen Grenzgebiet deutlich zu (Abbildung 1). Der Export hingegen ging um rund 20 Prozent zurück und betrug nur noch 1,2 Mio. t. Auch der Anteil gefährlicher Abfälle ging zurück. Die Ausfuhr betrug nur noch 160.000 t (Rückgang um 30 Prozent), die Einfuhr drei Mio. t (sieben Prozent niedriger als 2008). Für das Jahr 2009 sind keine bedeutenden illegalen Verbringungen bekannt. Auf der Großbaustelle – ein 6.700 m langer Autobahntunnel bei Bregenz in Österreich – entstanden 1,6 Mio. t Abraummaterial, die in Deutschland bei der ⁠ Rekultivierung ⁠ ehemaliger Kiesgruben eine angemessene Verwendung fanden. Die Transportentfernung betrug hier rund 20 km. Bei den importierten gefährlichen Abfällen handelt es sich vor allem um belasteten Boden (400.000 t), asbesthaltige Abfälle (300.000 t), Altholz mit gefährlichen Inhaltsstoffen (270.000 t) und Rückstände aus Abfallverbrennungslagen (280.000 t). Exportiert wurden vor allem Restfraktionen aus der Abfallsortierung (410.000 t). Das Handelsvolumen unproblematischer und daher nicht zustimmungspflichtiger Abfälle (vor allem Metallschrott, Altglas, Altpapier, Kunststoff- und Textilabfälle) hat nach den vorläufigen Daten des Statistischen Bundesamtes abgenommen. Es liegt für das Jahr 2009 bei der Einfuhr mit etwa 11 Mio. t um 20 Prozent und bei der Ausfuhr mit rund 18 Mio. t um sieben Prozent unter den Werten des Vorjahres. Die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen ist völkerrechtlich geregelt durch das Basler Übereinkommen. Den Verkehr zwischen den EU-Staaten regelt die EG-Verordnung über die Verbringung von Abfällen. Dazu gehört auch die Überprüfung der betroffenen Entsorgungsanlagen auf ihre Eignung und die Dokumentation des Entsorgungsvorgangs durch ein Begleitformularverfahren. Seit Beginn der statistischen Beobachtung ist der Import zustimmungspflichtiger Abfälle stark angestiegen – im Vergleich zum Abfallaufkommen in Deutschland ist die grenzüberschreitende Verbringung hingegen relativ gering. Bei Hausmüll und Bauschutt lag sie im Jahr 2007 bei einem Anteil von deutlich unter einem Prozent. Der Anteil gefährlicher Abfälle betrug beim Export zwischen ein und zwei Prozent und beim Import rund 15 Prozent. Relativ hohe Außenhandelsquoten gibt es bei einigen zustimmungsfreien Abfällen wie zum Beispiel Metallschrott und Altpapier (siehe Abbildung 2). Dessau-Roßlau, 11.06.2010

20 Jahre Anlaufstelle Basler Übereinkommen - 20 Years Focal Point Basel Convention

Der Bericht fasst die verschiedenen Beiträge der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zusammen und hebt die aktuellen Herausforderungen sowie mögliche Verbesserungsmaßnahmen hervor. Er dient als Inspiration für alle Akteure, welche sich mit der internationalen Optimierung der Abfallwirtschaft auseinandersetzen. This report gives a reflection of the different contributions of the speakers and the participants and highlights the new challenges and possible ways forward. This may serve as inspiration for those involved in the international development of instruments to improve the management of waste. Veröffentlicht in Texte | 35/2016.

Import zustimmungspflichtiger Abfälle erreicht neuen Höchstwert

Umweltbundesamt veröffentlicht Statistik für das Jahr 2008 Die Einfuhr zustimmungspflichtiger Abfälle erreichte im Jahr 2008 mit 6,9 Millionen Tonnen (Mio. t) ein neues Rekordniveau. Der Export ging dagegen zurück und betrug 1,6 Mio. t. Die größten Import-Mengen bildeten behandeltes Holz und belasteter Boden (jeweils 1,1 Mio. t); beim Export hatten 500 000 t aus Restfraktionen der Abfallsortieranlagen den größten Anteil. Zustimmungspflichtig sind insbesondere alle Abfälle mit gefährlichen Inhaltsstoffen. Vor allem die Einfuhr von Abfällen zur Ablagerung auf Deponien nahm stark zu. Sie hat sich im Vergleich zum Jahr 2005 mit einer Menge von 1,0 Mio. t mehr als verdoppelt. Die Abfälle kamen vor allem aus Italien (740 000 t) und Irland (220 000 t) und wurden auf Deponien vor allem in den Bundesländern Sachsen (460 000 t) und Mecklenburg-Vorpommern (250 000 t) verbracht. Es handelte sich dabei nur um anorganisches Material, denn seit 2005 gilt ein Ablagerungsverbot für organische Abfälle. Die Importe von Hausmüll aus Italien, die große Medienaufmerksamkeit bewirkt hatten und sich auf mehrere Bundesländer verteilten, sind mit 160 000 t im Vergleich zum Gesamtaufkommen an Siedlungsabfällen gering. Der Hausmüll aus Italien wurde entweder verbrannt oder mechanisch-biologisch behandelt. Der Transport der oben genannten Abfallmengen wurde von den Behörden der Bundesländer genehmigt und überwacht. Die Behörden überprüfen die betroffenen Entsorgungsanlagen auf ihre Eignung und dokumentieren den Entsorgungsvorgang durch ein Begleitscheinverfahren. Illegale Verbringungen größeren Ausmaßes im Jahr 2008 sind nicht bekannt. Grenzüberschreitende Abfallverbringung ist daher nicht zwangsläufig ein Umweltproblem. Transporte zwischen EU-Staaten sind auch ein Zeichen zunehmender europäischer Integration. Das hohe Niveau der Abfalleinfuhr nach Deutschland geht insbesondere auf die hochwertigen Entsorgungsstrukturen in Deutschland und ökonomische Gründe zurück. Im grenznahen Raum kann der Transport ins Ausland eine ortsnahe Verwertung ermöglichen, die im Inland nur in großer Entfernung zur Verfügung stünde. Gerade kleinere Staaten haben im Inland keine Verwertungsmöglichkeiten für bestimmte Abfälle. Dann bliebe die Abfallbeseitigung als einzige Möglichkeit der Entsorgung im Inland. Für Abfälle zur Beseitigung sind jedoch die Grundsätze der Nähe, des Vorrangs für die Verwertung und der Entsorgungsautarkie auf nationaler Ebene zu berücksichtigen. Das Handelsvolumen unproblematischer und daher nicht genehmigungspflichtiger Abfälle (vor allem Metallschrott, Altglas, Altpapier, Kunststoff- und Textilabfälle) für das Jahr 2007 liegt nach den Daten des Statistischen Bundesamtes bei 21,8 Mio. t, die Einfuhr bei 16,8 Mio. t. Haupthandelspartner sind auch hier die Niederlande mit jeweils 11 Mio. t. für Ein- und Ausfuhr. Wichtigstes nichteuropäisches Ausfuhrland ist die Volksrepublik China mit 1,4 Mio. t. Die Ein- und Ausfuhr von Abfällen ist völkerrechtlich geregelt durch das Basler Übereinkommen und der Verkehr zwischen den EU-Staaten durch die EG-Verordnung über die Verbringung von Abfällen. Dessau-Roßlau, 09.06.2009

Kunststoffabfälle aus Deutschland: Handlungsempfehlungen zu einer umweltgerechten Behandlung im In- und Ausland

Vor dem Hintergrund der grenzüberschreitenden Verbringung von Kunststoffabfällen und den damit einhergehenden Umweltrisiken in den Importstaaten behandelt die vorliegende Studie Kunststoffabfälle in Deutschland und deren Recyclingpotenzial. Besondere Aufmerksamkeit gilt grenzüberschreitenden Abfallströmen und deren Regelungen durch den ⁠ OECD ⁠-Ratsbeschluss und das Basler Übereinkommen sowie den Einflussfaktoren und Steuerungsinstrumenten Deutschlands, um den Recyclinganteil von Kunststoffabfällen zu erhöhen und umweltgerechte Behandlungen zu fördern. Schließlich zeigt die Studie umfangreiche Handlungsempfehlungen für Akteure auf. Veröffentlicht in Texte | 47/2024.

Die Vereinten Nationen - gemeinsam für ein weltweites Chemikalienmanagement

Internationales Programm SAICM - für eine weltweit sichere Produktion, Verwendung und Entsorgung von Chemikalien Der Schutz der Umwelt vor schädlichen Einflüssen - unter anderem durch Chemikalien - ist ohne die Vereinten Nationen nicht denkbar. 2006 wurde unter Federführung des UN-Umweltprogramms UNEP der Strategische Ansatz für ein Internationales Chemikalienmanagement (SAICM) ins Leben gerufen, mit dem Ziel, den Umgang mit Chemikalien weltweit sicherer zu machen. Am 24. Oktober 2009 jährt sich das Inkrafttreten der Charta der Vereinten Nationen zum 64sten Mal - ein Anlass, die Rolle der Vereinten Nationen im globalen Umweltschutz zu würdigen. Als zwischenstaatlicher Zusammenschluss von 192 Staaten besitzen die Vereinten Nationen neben ihren Hauptorganen (wie der Generalversammlung und dem Sicherheitsrat) 22 Nebenorgane, zu denen unter anderen das Umweltprogramm ⁠ UNEP ⁠ gehört. UNEP wurde 1972 mit einer ⁠ UN ⁠-Resolution ins Leben gerufen und hat die Aufgabe, politische Instrumente für einen erfolgreichen Umweltschutz zu entwickeln. Die erfolgreiche Arbeit der vergangenen Jahrzehnte findet weltweite Anerkennung. Deshalb unterstützt auch das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) die politische Forderung, UNEP den Status einer eigenständigen UN-Organisation zu geben und zur United Nations Environmental Organisation (UNEO) fortzuentwickeln. Unter dem Dach von UNEP sind einige der wichtigsten, heute gültigen internationalen Übereinkommen zum Schutz der globalen Umwelt entstanden: 1987 zum Beispiel das Montrealer Protokoll zum Schutz der Ozonschicht, 1997 das Kyoto-Protokoll zum ⁠ Klimaschutz ⁠ und 2001 die Stockholmer Konvention zum Schutz vor langlebigen Chemikalien, die sich in der Nahrungskette anreichern. SAICM ergänzt bestehende Abkommen zur Sicherheit von Chemikalien, die eine begrenzte Zahl von Stoffen mit bestimmten Eigenschaften betreffen (zum Beispiel: die Stockholmer Konvention oder das Basler Übereinkommen über eine grenzüberschreitende Abfallverbringung). SAICM bietet einen übergreifenden Ansatz für Grundregeln des sicheren Umgangs mit allen Chemikalien. Initiativen zum Chemikalienmanagement werden weltweit gesammelt, koordiniert und in Zusammenarbeit mit vielen Interessengruppen (wie etwa Nichtregierungsorganisationen, Industrievertreter, Interessenverbände) gebündelt und umgesetzt. Chemische Produkte gehören zu unserem alltäglichen Leben. Oft jedoch besitzen wir noch zu wenige Informationen über die in den einzelnen Produkten enthaltenen Chemikalien sowie deren Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt. Der weltweite Handel erfordert ein international abgestimmtes Chemikalienmanagement zum Schutz von Umwelt und Gesundheit. Gemeinsame Regeln und Prinzipien helfen auch, Produkte weltweit vermarkten und Handelsbarrieren abbauen zu können. Länder, die bisher kein eigenes Chemikalienmanagement haben, finden Empfehlungen und Orientierung für die Entwicklung eigener nationaler Regeln. Das Umweltbundesamt beteiligt sich aktiv an der Entwicklung von Vorschlägen, stellt Informationen zur Verfügung und vermittelt die Ziele von SAICM an die Akteure in Deutschland. Dass internationales Chemikalienmanagement wichtig ist, macht Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamts deutlich: „Einige gefährliche Chemikalien breiten sich über die Luft und das Wasser rasch aus und bedrohen auch Ökosysteme und Menschen in fernen Regionen. Der Handel verteilt chemische Produkte weltweit und Deutschland ist einer der wichtigsten Chemikalienproduzenten der Welt. Die Sicherheit von Chemikalien ist deshalb nicht nur ein nationales Thema, sondern erfordert internationale Zusammenarbeit.” Eine Regierungskonferenz von SAICM im Mai 2009 in Genf benannte vier zentrale Themen mit besonderer internationaler Brisanz: Gefährliche Chemikalien in unkontrolliert gehandelten Erzeugnissen, Chemikalien in Elektroschrott, bleihaltige Farben in Konsumentenprodukten wie Spielzeug sowie Chancen und Risiken der neu auf den Markt kommenden Nanomaterialien. Auch das UBA wird bei diesen Themen zu einem verbesserten Informationsaustausch und zu partnerschaftlichen Aktionen zwischen Industrie- und Entwicklungsländern beitragen.

Basler Übereinkommen

In Basel (CH) wurde das so genannte Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung beschlossen. Das Übereinkommen strebt weltweit ein umweltgerechtes Abfallmanagement und die Kontrolle grenzüberschreitender Transporte gefährlicher Abfälle an und ist am 5. Mai 1992 in Kraft getreten. Die EU hat das Basler Übereinkommen in der EG-Abfallverbringungsverordnung für alle Mitgliedsstaaten rechtsverbindlich umgesetzt (Inkrafttreten 1993).

Transboundary waste shipments and the new plastic inputs

Against the background of the new entries for plastic waste, as implemented into EU-law since 1.1.2021, this implementation guide is aimed at all companies or institutions that deal with plastic waste on a crossborder basis. In particular, this includes waste producers, waste handlers such as sorters and recyclers, transporters and enforcement and control authorities. It is an aid to the correct classification of the new plastic entries in accordance with the VVA and the handling in practice of the definitions explained in more detail in Correspondents' Guidelines No. 12. Quelle: www.umweltbundesamt.de

Contributions to the further development of the EC Waste Shipment Regulation

Regulation (EC) No 1013/2006 of the European Parliament and of the Council of 14 June 2006 on Shipments of Waste (Waste Shipment Regulation - WSR) transposes the requirements of the Basel Convention on the control of transboundary movements of hazardous wastes and their disposal as well as OECD Decision C (2001) 107 into Union law. Following international law, the WSR prohibits certain transboundary shipments of waste and provides a procedural framework with two applicable types of procedures, which are to be used depending on the waste concerned, the planned method of waste management and the states involved. By 31 December 2020, the European Commission shall carry out a review of the WSR and, if appropriate, submit a legislative proposal. In this context, the Commission will also assess inspection plans and their effectiveness in combating illegal shipments. Against this background, the aim of the present project was to summarise and evaluate the implementation of the WSR in Germany with a focus on 1. identifying existing obstacles to an improved combat against illegal shipments and developing corresponding proposals; 2. making suggestions for more efficient enforcement; 3. outlining starting points for strengthening circular economy. In this report, inspection plans adopted by the German federal states (Bundesländer) in accordance with Article 50(2a) of the WSR are assessed. Furthermore, relevant topics relating to the application of the WSR are analysed and suggestions for measures are developed. Quelle: Forschungsbericht

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