<p>Am 18. August 2025 sind die Regelungen der europäischen Batterieverordnung in Kraft getreten, welche die Rücknahme und Verwertung von Altbatterien neu ordnen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gibt es Erleichterungen bei der Rückgabe von E-Bike- und E-Scooter-Batterien. Außerdem bleibt die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) die nach Batteriegesetz zuständige Behörde.</p><p>Bereits seit dem 17. August 2023 gibt es die neue <a href="https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/1542/oj">europäische Batterieverordnung (EU) 2023/1542</a> („EU-BattVO“). Deren abfallrechtliche Regelungen über die Bewirtschaftung von Altbatterien sind auf Grund einer Übergangsvorschrift erst am 18. August 2025 wirksam geworden und damit unmittelbar geltendes Recht. So können sich Hersteller nun in den fünf neuen Batteriekategorien der EU-BattVO registrieren lassen. Ausländische Hersteller benötigen dafür ab sofort einen Bevollmächtigten mit Sitz in Deutschland, sofern sie keinen eigenen Sitz hier haben. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gibt es vor allem Erleichterungen bei der Rückgabe von alten E-Bike- und E-Scooter-Batterien: Diese können nunmehr auch an den kommunalen Wertstoffhöfen abgegeben werden. Außerdem muss der Handel insgesamt besser über die Rückgabemöglichkeiten für Altbatterien informieren.</p><p>Zur Anpassung des nationalen Batterierechts an die neue EU-BattVO wird derzeit ein neues Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) erarbeitet; die Abstimmung im Bundestag steht am 11. September 2025 an. Bis zur Verkündung des neuen BattDG (<a href="https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw37-de-batterierecht-1099336#:~:text=%C3%9Cber%20die%20von%20der%20Bundesregierung%20und%20den%20Koalitionsfraktionen,am%20Donnerstag%2C%2011.%20September%202025%2C%20nach%2030-min%C3%BCtiger%20Debatte.">Gesetzentwurf im Bundestag</a>) behält das derzeit aktuelle Batteriegesetz (BattG) seine Gültigkeit.</p><p>Das Umweltbundesamt hat mit Änderungsbescheid vom 26. Juni 2025 ergänzend zum Beleihungsbescheid vom 1. Januar 2021 der stiftung ear die Befugnis übertragen, ihre Aufgaben aus dem Batteriegesetz in gemeinschaftsrechtskonformer Auslegung unter Anwendung der EU-BattVO in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts wahrzunehmen. Sie ist damit weiterhin zuständig für die Registrierung der Batteriehersteller, aber auch für die Genehmigung der Organisationen für Herstellerverantwortung (OfH), über welche die Hersteller ihre Pflichten nach der EU-BattVO zukünftig wahrnehmen. Weitere Informationen zur Übergangszeit bis zum Inkrafttreten des BattDG gibt es auf den Webseiten des <a href="https://www.bundesumweltministerium.de/presse/fragen-und-antworten-faq/uebergangsregelungen-im-zusammenspiel-von-eu-battvo-verordnung-eu-2023/1542-und-batteriegesetz">Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)</a> sowie der <a href="https://www.stiftung-ear.de/anleitungen/fit-for-battvo/">stiftung ear</a>.</p>
<p>Altbatterien können giftige Schwermetalle wie Quecksilber, Cadmium und Blei sowie stark brennbare Inhaltsstoffe enthalten. Um Mensch und Umwelt zu schützen und Wertstoffe in hohem Maße wiederzugewinnen, müssen sie getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall gesammelt und recycelt werden</p><p>Im Jahr 2023 hat Deutschland alle von der EU geforderten Mindestziele erreicht</p><p>Die Masse von 213.595 Tonnen (t) Altbatterien, die den speziellen Recyclingverfahren für Altbatterien zugeführt wurden, stieg im Vergleich zum Vorjahr um 0,4 Prozent (%). Somit konnten 166.709 t Sekundärrohstoffe wiedergewonnen werden.</p><p>In den einzelnen Verfahren waren das unter anderem Blei, Schwefelsäure, Eisen/Stahl, Ferromangan, Nickel, Zink, Kupfer, Aluminium, Cadmium sowie Kobalt und Lithium. Diese Rohstoffe können im Rahmen einer Kreislaufführung erneut zur Batterie- und Akkuherstellung eingesetzt werden.</p><p>Untergliedert man die der stofflichen Verwertung zugeführte Gesamtmenge an Altbatterien in die im europäischen Berichtswesen gängigen drei Kategorien </p><p>wird der beständig hohe Anteil der Blei-Säure-Altbatterien am Gesamtmarkt der Altbatterien deutlich. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich die recycelte Masse der Blei-Säure-Altbatterien sogar um 7.473 t.</p><p>In die Kategorie „sonstige Altbatterien“ ordnen sich mengenmäßig insbesondere Lithium-Ionen (Li-Ion), Alkali-Mangan (AlMn)- und Zink-Kohle (ZnC)-Altbatterien ein. Nach 37.100 t im Jahr 2021 und 33.594 t im Jahr 2022 waren es 2023 noch 27.172 t sonstige Altbatterien, die einem Recyclingverfahren zugeführt wurden. Ein ansteigender Rücklauf ausgedienter Li-Ion-Akkus, bspw. aus dem Fahrzeug- oder stationären Energiespeicherbereich konnte noch nicht verzeichnet werden.</p><p>Für das Jahr 2023 wurden – entsprechend der Methodik der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1539943366156&uri=CELEX:32012R0493">Recyclingeffizienzverordnung (EU) 493/2012</a>– folgende durchschnittliche Recyclingeffizienzen für Verfahren der Recyclingbetriebe erzielt:</p><p>Das Ziel der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1539943366156&uri=CELEX:32012R0493">Recyclingeffizienzverordnung (EU) 493/2012</a>, die im Jahr 2012 in Kraft trat, ist die Vergleichbarkeit der Recyclingeffizienzen der EU-Mitgliedstaaten durch eine einheitliche Berechnungsgrundlage. Die Begriffe Output- und Inputfraktion sind im Artikel 2 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 in Verbindung mit Anhang I dieser Verordnung definiert.<br>Die Recyclingeffizienz eines Recyclingverfahrens erhält man, indem die Masse der zurückgewonnenen Sekundärrohstoffe (Outputfraktionen) zur Masse der Altbatterien, die dem Verfahren zugeführt wurde (Inputfraktionen), ins Verhältnis gesetzt wird.</p><p>Zur Bewertung der Ergebnisse der deutschen Recyclingbetriebe kann die folgende Abbildung, die die ermittelten durchschnittlichen Recyclingeffizienzen den EU-Mindestzielen gegenübergestellt, beitragen (siehe Abb. „Effizienzen der Recyclingverfahren für Altbatterien 2022 und 2023“).</p><p>Bei der Darstellung von durchschnittlichen Recyclingeffizienzen, die der Prüfung der EU-Mindestziele dienen, kann es vorkommen, dass einzelne ineffiziente Recyclingverfahren die Zielanforderungen nicht erreichen und aufgrund der Systematik unerkannt bleiben. Unsere Einzelfallbetrachtung zeigt jedoch, dass alle Recyclingverfahren die Mindestziele erfüllen oder sogar weit übertreffen. Einzig die Recyclingverfahren für Nickel-Cadmium-Batterien liefern ein differenziertes Bild: So zählen die Verfahren mit 75,2 % zwar zu den effizientesten Recyclingverfahren – im Vergleich zu den gesetzlichen Mindestvorgaben in Höhe von 75 % wurden die Mindestziele jedoch nur knapp erreicht.</p><p>Ferner übermitteln die Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien ausführliche Daten zu den Verwertungsergebnissen der Geräte-Altbatterien im Rahmen der jährlichen Erfolgskontrollberichte – eine aktuelle <a href="https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/battgruecknahmesysteme">Liste der genehmigten Rücknahmesysteme für Gerät-Altbatterien</a> stellt die stiftung elektro-altgeräte (stiftung ear) zur Verfügung.</p><p>Die Masse der Geräte-Altbatterien, die einem Recyclingverfahren zur stofflichen Verwertung zugeführt wurde, betrug den Angaben der Rücknahmesysteme zufolge im Jahr 2023 30.483 t (2022: 35.123 t). Die Verwertungsquote für Geräte-Altbatterien, die ausdrückt, wieviel von den gesammelten Altbatterien einer stofflichen Verwertung zugeführt wurden, betrug exakt 100,0 % nach 108,4 % im Jahr 2022. Die erreichte Quote spiegelt wider, dass im Jahr 2023 alle gesammelten Altbatterien einer stofflichen Verwertung zugeführt wurden. Nennenswerte Altbatteriemengen, die nicht identifiziert und recycelt werden konnten, gab es im Berichtsjahr 2023 nicht.<em> </em></p><p><em>Wie erklären sich Verwertungsquoten von unter oder über 100 % in einzelnen Jahren?</em></p><p>Da sich die Verwertungsquote auf die Sammlung und die Verwertung von Altbatterien eines Kalenderjahres bezieht, resultieren Verwertungsquoten unter oder über 100 % größtenteils aus dem Auf- oder Abbau von Lagerbeständen, bspw. bei Sortier- und Recyclinganlagen.</p><p>Im Ergebnis belegen die aktuellen Daten, dass sowohl Sammlung als auch Sortierung – zur Sicherstellung des Altbatterierecyclings – etabliert sind und Recyclingbetriebe, die zugeführten Altbatterien über die Mindestziele hinaus recyceln.</p><p>Die Sammelquote für Geräte-Altbatterien sank im Jahr 2023 auf 50,4 Prozent</p><p>Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 55.197 t Gerätebatterien in Verkehr gebracht. Gegenüber dem Vorjahr war das ein Rückgang um 7.937 t. Die Masse der zurückgenommenen Geräte-Altbatterien verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 1.938 t auf 30.483 t. Dies entspricht einem Rückgang von ca. 5,9 %. Im Ergebnis betrug die Sammelquote 50,4 % (2022: 50,7 %). Das Mindestsammelziel gemäß der derzeit noch gültigen <a href="https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2006/66">EU-Batterie-Richtlinie</a> (2006/66/EG) in Höhe von 45 % wurde damit erfüllt. Ebenfalls erfüllt wurde die auf Grundlage des Batteriegesetzes geltende Sammelquote von 50 % für Geräte-Altbatterien. (siehe Abb. „Gerätebatterien: Sammelquote stieg im Berichtsjahr 2023“).</p><p>Die von den Rücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien veröffentlichten Berichte und ermittelten individuellen Sammelquoten des Berichtsjahres 2023 sind unter folgenden Links im Internet abrufbar:</p><p>Die Rücknahmesysteme müssen jeweils im eigenen System jährlich das gesetzlich vorgegebene Mindestsammelziel erreichen und dauerhaft sicherstellen. Da nicht alle Rücknahmesysteme ihre Sammelquoten im Einklang mit den vom Umweltbundesamt zur einheitlichen Berechnung der Sammelquoten und Überprüfung der Mindestsammelziele bekanntgegebenen Hinweisen ermittelt haben, ist eine unmittelbare Vergleichbarkeit der jeweils veröffentlichten Sammelergebnisse nicht gegeben. Rücknahmesysteme, die bei der Ermittlung der Sammelquote nicht den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>-Hinweisen gefolgt sind, weisen dies in ihren Berichten aus.</p><p>Hintergrund: Für eine dauerhafte Sicherstellung der Sammelquote ist unter Umständen ein rechnerischer Faktor (sogenannter dS-Faktor) bei der Ermittlung der Sammelquote zu berücksichtigen. Ohne Anwendung dieses mathematischen Ausgleichsfaktors kann durch eine unterjährige Wechselkonstellation die Situation entstehen, dass Hersteller beim Wechsel in ein neues Rücknahmesystem bei mehrjähriger Betrachtung eine geringere Masse Geräte-Altbatterien zur Erreichung des Sammelziels zurücknehmen müssten als Hersteller, die im alten Rücknahmesystem verblieben sind und die gleiche Masse an Batterien im gleichen Zeitraum in Verkehr gebracht haben. Insofern sorgt der Ausgleichsfaktor für verbesserte Wettbewerbsbedingungen unter den Rücknahmesystemen.</p><p>Gerätebatteriemarkt: Menge der in Verkehr gebrachten nicht wiederaufladbaren Batterien und Akkus sinkt im Jahr 2023 deutlich</p><p>Die Gerätebatterien unterteilen sich in die Primär- und die Sekundärbatterien. Als Primärbatterien (nicht wiederaufladbar) bezeichnet man die herkömmlichen Einwegbatterien. Sekundärbatterien (wiederaufladbar) werden in der Regel Akkus genannt und können nach Gebrauch mit einem Ladegerät mit neuer Energie versorgt werden.</p><p><strong>Primärbatterien</strong>:</p><p><strong>Sekundärbatterien</strong>:</p><p>Im Jahr 2023 wurden 36,0 % der Gerätebatterien als Akkus in Verkehr gebracht. Einhergehend mit der Gesamtmarktentwicklung verringerte sich allerdings auch im Bereich der Sekundärbatterien die Inverkehrbringungsmenge. Im Jahr 2023 verzeichnete die Menge einen Rückgang um 1.981 t auf insgesamt 19.359 t.</p><p>Bei einer Betrachtung über einen längeren Zeitraum von 2010-2023 zeigt sich: Die Masse der Akkus erhöhte sich in diesem Zeitraum um über 70 %. (siehe Abb. „Gerätebatterien: Entwicklung der in Verkehr gebrachten Primär- und Sekundärbatterien und der größten Batteriesysteme"). Unter ökologischen Aspekten ist eine weitere Steigerung des Akku-Anteils wünschenswert. Akkus können mehrfach wiederaufgeladen werden und verbessern so ihre Umwelt- und Energiebilanz. Ersetzt man beispielsweise Primärbatterien der Baugröße AA durch NiMH-Akkus gleicher Baugröße, lässt sich etwa ein halbes Kilogramm klimarelevantes Kohlendioxid pro Servicestunde der Batterie sparen <a href="https://www.yumpu.com/de/document/view/18213860/klimabilanz-batterien-climatop">(climatop 2009)</a>. Die Klimabelastung pro Servicestunde lässt sich weiter senken, wenn der Akku jeweils langsam aufgeladen und das Ladegerät nach Gebrauch vom Stromnetz getrennt wird.</p>
<p>Die Abfallwirtschaft ist für den gesamten Abfallkreislauf verantwortlich: von der Abfallvermeidung über die Wiederverwendung und Verwertung bis hin zur Beseitigung. Auch das Sammeln und der Transport von Abfällen, die Sortierung und die Behandlung gehören zu ihren Aufgaben.</p><p>Abfallwirtschaft in Deutschland</p><p>Für Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ist es nahezu selbstverständlich, dass Abfälle gesammelt und entsorgt werden. Diese Selbstverständlichkeit steht aber am Ende eines langen Entwicklungsprozesses der Abfallwirtschaft, der Abfalltechnik und des Abfallrechts in Deutschland.</p><p>Erste gesetzliche Grundlagen für die Abfallentsorgung in Deutschland wurden Anfang des 19. Jahrhunderts in einigen Landesteilen entwickelt. Nachdem die Zusammenhänge zwischen fehlender Stadthygiene und weitverbreiteten Krankheiten wie Cholera immer deutlicher wurden, legte man mehr Wert auf eine geordnete Entwässerung und Abfallentsorgung. Auf kommunaler und regionaler Ebene wurden entsprechende Vorkehrungen getroffen.</p><p>Die erste bundeseinheitliche rechtliche Regelung wurde 1972 mit dem Erlass des Abfallbeseitigungsgesetzes geschaffen. Bereits 1974 wurden auch auf europäischer Ebene zahlreiche Regelungen erlassen um die Anforderungen an Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in allen EU-Mitgliedsstaaten zu harmonisieren. Die zentrale europäische Vorgabe in diesem Politikbereich ist die 2018 aktualisierte <a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:312:0003:0030:de:PDF">EU-Abfallrahmenrichtlinie</a>.</p><p>Die aktuelle Grundlage für das Abfallrecht in Deutschland ist das <a href="https://www.bmuv.de/WS587">Kreislaufwirtschaftsgesetz</a> (KrWG), das im Jahr 2020 novelliert wurde und die Vorgaben des europäischen Abfallrechts umsetzt.</p><p>Am 31. Juli 2013 hat das Bundeskabinett das unter der Beteiligung der Länder erarbeitete <a href="https://www.bmuv.de/publikation?tx_bmubpublications_publications%5Bpublication%5D=77&cHash=8b1574d2e57dcc88815b0a513a4961ec">Abfallvermeidungsprogramm des Bundes</a> verabschiedet. Es erfasst systematisch und umfassend zielführende Ansätze der öffentlichen Hand zur Abfallvermeidung in Form von konkreten Empfehlungen, Instrumenten und Maßnahmen. Es analysiert unterschiedliche abfallvermeidende Maßnahmen in der Produktion, Produktgestaltung, Handel, Gewerbe und dem Gebrauch von Produkten auch unter Beachtung von ökonomischen, sozialen und rechtlichen Kriterien.</p><p>Mit dem „<a href="https://www.bmuv.de/download/abfallvermeidungsprogramm-des-bundes-unter-beteiligung-der-laender-fortschreibung-wertschaetzen-statt-wegwerfen">Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder: Fortschreibung</a>“ (Oktober 2020) wird der 2013 angestoßene Prozess fortgeführt und erweitert. Nun werden auch Maßnahmen einbezogen, die Bürgern, Unternehmen, Vereinen und anderen Institutionen Abfallvermeidungsmöglichkeiten aufzeigen.</p><p>Von der Beseitigung zum Kreislauf</p><p>Die Abfallwirtschaft hat sich in diesem Zeitraum seit 1972 erheblich gewandelt. Der dabei vollzogene Schritt von der Beseitigungswirtschaft zur Kreislaufwirtschaft stellt einen bedeutenden Paradigmenwechsel dar. Ziel ist es nunmehr, natürliche Ressourcen zu schonen und Abfälle umweltverträglich zu bewirtschaften. Dabei spielen die nachhaltige Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie die Ressourceneffizienz eine wesentliche Rolle.</p><p>Ein zentraler Grundsatz des Gesetzes ist die fünfstufige Abfallhierarchie:</p><p>Abfälle müssen von Anfang an getrennt gesammelt werden, um die stofflichen Potenziale der verschiedenen Abfallströme möglichst vollständig nutzen zu können. Die getrennte Erfassung der Abfälle ist für die Einhaltung der abfallstromspezifischen Qualitätsanforderungen bei der stofflichen Verwertung grundsätzlich erforderlich. Die haushaltsnah anfallenden Abfallströme Altpapier, Altglas, Kunststoffabfälle und Bioabfälle sind gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) seit 2015 verpflichtend getrennt zu sammeln. Die Pflicht zur getrennten Sammlung gilt gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__10.html">§10 Abs. 1 ElektroG</a>) auch für derartige Geräte sowie laut Batteriegesetz (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/battg/__11.html">§11 Abs. 1 BattG</a>) für Altbatterien und Akkumulatoren.</p><p>Das im KrWG verankerte Instrument der Produktverantwortung legt Verantwortlichkeiten entlang des Lebenszyklus von Produkten fest. Es schafft Anreize, langlebige und abfallarme Produkte herzustellen. Die Produktverantwortung soll zudem die umweltverträgliche Verwertung und Beseitigung nach dem Gebrauch sicherstellen.</p><p>Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/abfallaufkommen">Netto-Abfallaufkommen</a> in Deutschland beträgt jährlich etwa 350 Millionen Tonnen. Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch) machen mit rund 60 Prozent den Großteil dieses Abfallaufkommens aus. Rund 14 Prozent sind Siedlungsabfälle. Der Anteil der auch als „Sonderabfälle“ bekannten gefährlichen Abfälle beträgt rund fünf Prozent. Weitere Informationen unter Abfallstatistik.</p><p>Zur Bewältigung dieser Abfallströme stehen eine Reihe hochwertiger Entsorgungsverfahren zur Verfügung, deren Weiterentwicklung das UBA gefördert und begleitet hat. Dabei kommen je nach Abfallart unterschiedliche Abfallbehandlungsverfahren zum Einsatz.</p><p>Die Abfallwirtschaft in Deutschland ist technologisch hoch entwickelt. Deshalb unterstützt das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> gezielt den Transfer von Wissen und Technologien.</p><p>Im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Abfallverbringungen wurde 1994 im UBA auf Grundlage des Abfallverbringungsgesetzes die Anlaufstelle Basler Übereinkommen eingerichtet. Die Anlaufstelle hat insbesondere die Aufgabe, über den Abfalltransport durch Deutschland zu entscheiden (Erteilung von Transitgenehmigungen), Informationsanfragen zu beantworten sowie Behörden und die Wirtschaft zu beraten. Ferner ist sie Kontaktstelle für andere Anlaufstellen und das Sekretariat der UNEP und der EU-Kommission</p>
In dem Vorhaben 'Entwicklung eines Konzepts und Maßnahmen für einen ressourcensichernden Rückbau von Windenergieanlagen' (UBA-Texte 117/2019) wurden Grundlagen für den Rückbau und das Recycling von onshore Windenergieanlagen geschaffen. Neben einer Standardisierung des Rückbaus und des Aufbaus einer hochwertigen Verwertung für Rotorblätter bestand eine wichtige Empfehlung des Vorhabens in zwischen Bund und Ländern angestimmten Leitlinien für den Rückbau. Für derartige Leitlinien soll das Vorhaben tiefergehende fachliche Grundlagen entwickeln, um regionale Behörden bei der Überwachung des Rückbaus zu unterstützen und eine Grundlage für ihr Einschreiten bei unsachgemäßer Ausführung eines Rückbaus zu bieten. Hierzu sind folgende Arbeitsschritte vorgesehen: a) Sichtung der der Erlasslage der Länder und Befragungen der Behörden zur Ermittlung des weiteren Regelungsbedarfs, b) Überprüfung der Berechnungsformeln für Rückstellungleistungen nach § 35 BauGB und Entwicklung von Vorschlägen für neue Berechnungsmodelle, c) Entwicklung von Maßnahmen zur gesicherten Übermittlung von rückbaurelevanten Herstellerinformationen, wozu einerseits technische Normen aber auch genehmigungsrechtliche Auflagen in Betracht kommen, d) Analyse des Umfangs in welchem Behörden den Rückbauumfang und die anzuwendende Rückbautechnik vorschreiben dürfen, Ermittlung der diesbezüglichen Grundlagen und Identifizierung weiterer zweckmäßiger Instrumente, e) Im Hinblick auf die Herstellerverantwortung soll einerseits erörtert werden, ob brancheninterne Recyclingkreisläufe für werthaltige Teile sinnvoll sind, und andererseits , welche Energiespeicher unter das Batteriegesetz fallen, ob die Windenergienutzung Veränderungen im Batteriegesetz erforderlich macht und wie mit Speichern, welche nicht unter dieses Gesetz der Herstellerverantwortung fallen, am Ende der Lebensdauer umgegangen werden kann.
<p>Nur etwa 48 Prozent der in Haushalten anfallenden Geräte-Altbatterien werden ordnungsgemäß zurückgegeben. Unsachgemäß – etwa im Restmüll – entsorgte Batterien und Akkus gehen mit großen Rohstoffverlusten einher und erhöhen Brandgefahren. Am internationalen Tag der Batterie, 18. Februar, startete eine bundesweite Aufklärungskampagne der Batterie-Rücknahmesysteme.</p><p>Schätzungsweise werden durchschnittlich bis zu 5 Geräte-Batterien pro Person jährlich falsch im Restmüll und Verpackungsmüll entsorgt. Viele Alt-Batterien schlummern auch noch in Schubladen oder Schränken oder alten nicht mehr benötigten Elektrogeräten.</p><p>Alte nicht wiederaufladbare Batterien und alte wiederaufladbare Akkus (Sammelbegriff: Alt-Batterien) stecken voller wertvoller Rohstoffe, wie zum Beispiel Zink, Nickel, Aluminium, Eisen/Stahl und Mangan. Weitere mögliche Batterie-Rohstoffe wie Lithium oder Kobalt sind in der EU sogar kritisch, das heißt für sie besteht ein Versorgungsrisiko bzw. eine Versorgungsabhängigkeit von außereuropäischen Ländern. Daneben können (besonders) alte Batterien auch noch umweltgefährliche Schwermetalle wie Blei, Quecksilber und Cadmium enthalten. Die aktuell marktbeherrschenden lithiumhaltigen Batterien und Akkus, die mittlerweile in den meisten Elektrogeräten stecken, können bei falschem Umgang und insbesondere falscher Entsorgung im Restmüll, Verpackungsmüll (gelbe Tonne, gelber Sack) oder anderen falschen Abfallströmen, trotz verbauter Sicherheitsmechanismen, Brände auslösen. Mittlerweile werden wöchentlich Brände, die vermutlich durch falsch entsorgte lithiumhaltige Batterien oder batteriehaltige Altgeräte ausgelöst wurden, gemeldet – durch gesundheits- und umweltgefährliche Batterieinhaltsstoffe entstehen so unnötige Gesundheits- und Umweltgefahren.</p><p>Aus all diesen Gründen ist es umso wichtiger, alte Batterien und Akkus der ordnungsgemäßen Sammlung und Rücknahme zuzuführen, damit diese umweltverträglich entsorgt und hochwertig recycelt werden können, um Sekundärrohstoffe für neue Produkte zurückzugewinnen.</p><p>Deshalb sollten Alt-Batterien einfach zurückgegeben werden – kostenlos im Handel oder weiteren Sammelstellen – „Es gibt ein zurück. Machen Sie alte Batterien und Akkus wieder glücklich!“</p><p>Die <strong>Informationskampagne „</strong><a href="https://www.batterie-zurueck.de/"><strong>Batterie-zurück</strong></a><strong>“</strong> vermittelt Verbraucher*innen einheitliche und wiedererkennbare Informationen über Rückgabemöglichkeiten für im Haushalt vorkommende Batterien und Akkus – so zum Beispiel das einheitliche Sammelstellenlogo. Sie sensibilisiert zugleich und leistet somit einen wichtigen Beitrag zu mehr Kreislaufwirtschaft, Ressourcenschonung, Erhöhung der Rückgabequoten und auch zur Brandvermeidung.</p><p>Die Kampagne hilft den Verbraucher*innen, fehlende Kenntnisse darüber, was sie mit alten Batterien und Akkus machen sollen, aufzufrischen.</p><p>Die Kampagne „Batterie-zurück“ wird bundesweit mit umfangreicher Online- und Social-Media-Präsenz unter anderem via Instagram und LinkedIn gestreut. Daneben werden Informationen und Drucksachen, wie Poster und Regal- und Deckenaufhänger für den Handel und weitere Sammelstellen, zur Verfügung gestellt.</p><p><p>Absender der Kampagne „Batterie-zurück“ sind die aktuell registrierten und genehmigten Eigenrücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien, die im Auftrag der Hersteller und unter deren Finanzierung für die Entsorgung von Gerät-Altbatterien zuständig sind: DS Entsorgungs- und Dienstleistungs-GmbH, Gemeinsames Rücknahmesystem Servicegesellschaft mbH, ÖcoRecell | IFA-Ingenieurgesellschaft für Abfallwirtschaft und Umweltlogistik mbH, REBAT | RLG Systems AG sowie Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien. Sie kommen damit ihrer Verpflichtung nach § 18 Absätze 3 und 4 des Batteriegesetzes (BattG) nach, die Öffentlichkeit umfassend und gemeinsam zu informieren.</p><p>Weitere Informationen unter <a href="http://www.batterie-zurueck.de/">www.batterie-zurueck.de</a></p></p><p>Absender der Kampagne „Batterie-zurück“ sind die aktuell registrierten und genehmigten Eigenrücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien, die im Auftrag der Hersteller und unter deren Finanzierung für die Entsorgung von Gerät-Altbatterien zuständig sind: DS Entsorgungs- und Dienstleistungs-GmbH, Gemeinsames Rücknahmesystem Servicegesellschaft mbH, ÖcoRecell | IFA-Ingenieurgesellschaft für Abfallwirtschaft und Umweltlogistik mbH, REBAT | RLG Systems AG sowie Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien. Sie kommen damit ihrer Verpflichtung nach § 18 Absätze 3 und 4 des Batteriegesetzes (BattG) nach, die Öffentlichkeit umfassend und gemeinsam zu informieren.</p><p>Weitere Informationen unter <a href="http://www.batterie-zurueck.de/">www.batterie-zurueck.de</a></p><p>Um die Sammelstellen leicht zu finden, wurde ein einheitliches Sammelstellenlogo geschaffen. Wo immer Sie das Logo „Batterie Rücknahme“ sehen, z. B. im Handel oder am Wertstoff- oder Recyclinghof, können Sie sich sicher sein, dass man Geräte-Altbatterien zurückgeben kann.</p>
Ausgangssituation: In den Jahren 2005 und 2006 wurde ein UFOPLAN-Projekt zur Analyse der Schwermetallgehalte in Batterien durchgeführt (FKZ 205 35 312, Abschlussbericht: deutsch: http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3350.pdf , englisch: http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3351.pdf) durchgeführt. Dabei wurde eine geringfügige Überschreitung des Grenzwertes für Quecksilber in Batterien festgestellt. Bei der Verwertung von Altbatterien treten jedoch nach Aussage von Batterie-Sammlern und -Verwertern immer noch Altbatterien mit erhöhten Quecksilber-Gehalten auf. Als Quellen werden Plagiate, 'Billigimporte' und in 'Billigstgeräten' eingebaute Batterien vermutet. Mit Inkrafttreten des Batteriegesetzes im Jahr 2009 wurden außerdem ein Cadmium-Grenzwert für Gerätebatterien eingeführt und die Kennzeichnungsschwellenwerte für Cadmium und Blei verschärft. Verschiedene Batterien aus der 2005/2006er Untersuchung wiesen Analysenwerte auf, die die neuen verschärften Anforderungen überschreiten würden. Dass die derzeitige Sammelquote für Gerätebatterien bei gut 40 Prozent liegt, bedeutet auch, dass immer noch viele Gerätebatterien nicht getrennt erfasst und verwertet werden. Damit können die enthaltenen Schwermetalle mittelbar über den Hausmüll oder unmittelbar durch achtloses Wegwerfen ('Littering') in die Umwelt eingetragen werden Ziel des Projektes ist es, eine qualitative Situationsbeschreibung der Umsetzung der Produktverantwortung nach dem Batteriegesetz (BattG) hinsichtlich der Schwermetallgehalte (Quecksilber, Cadmium und Blei) in Batterien zu erhalten. Dazu soll eine für die relevanten Sektoren möglichst repräsentative Stichprobe mit besonderem Augenmerk auf potenziell problematische Quellen zu untersucht werden.
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] TIPPS FÜR DEN EINKAUF ■■ Wer zu Elektrogeräten greift, die auch über die Steckdose mit Strom versorgt werden können, ver- braucht weniger Batterien. ■■ Elektrische Energie aus Batterien ist viel teurer als Energie aus der Steckdose. Günstigere Alternativen sind z. B. solarbetriebene Geräte oder Geräte mit einem Stecker für die Steckdose. Auch Akkus sind „preiswerter“. ■■ Akkus können grundsätzlich mehrfach verwendet werden. Das schont Ressourcen und schützt das Klima. Prinzipiell sind daher Akkus den Batterien vorzuziehen. Bei Geräten, die nur wenig Strom benötigen, wie z. B. einer Wanduhr, sind allerdings Batterien aufgrund des niedrigen Entladestroms und der dadurch langen Haltbarkeit sinnvoller. ■■ Achten Sie beim Kauf eines Elektrogerätes darauf, dass die Batterien entnommen und damit ausge- tauscht werden können. Die problemlose Entnahme ist sogar im Elektrogesetz geregelt. ■■ Achten Sie beim Kauf eines lithiumhaltigen Akkus auf das Herstellungsdatum. In der Regel endet die Lebensdauer – entsprechend der Auslegung – nach etwa 5 Jahren. Akkus auf Vorrat zu erwerben, ist folglich nicht empfehlenswert. ■■ Nutzen Sie möglichst Ökostrom zum Beladen der Akkus. Reine Ökostromanbieter finden Sie im Internet. ■■ Verzichten Sie auf den Kauf von Produkten mit integrierten Batterien, z. B. blinkende Schuhe oder singende Grußkarten. Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Str. 1, 55116 Mainz Telefon: 06131 16-0 Unsere Kooperationspartner ■■ Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz ■■ Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ■■ Bund Umwelt- und Naturschutz (BUND) ■■ DWA, Landesverband Hessen/Rheinland-Pfalz/ Saarland ■■ Bioland Rheinland-Pfalz/Saarland e. V. ■■ Handwerkskammern Rheinland-Pfalz ■■ Energieagentur Rheinland-Pfalz ■■ Gartenakademie Rheinland-Pfalz ■■ Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz ■■ Landesforsten Rheinland-Pfalz ■■ SGD Nord und SGD Süd ■■ Landesuntersuchungsamt Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.umweltschutz-im-alltag.rlp.de Impressum „Umweltschutz im Alltag“ ist eine Initiative des rhein- land-pfälzischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten für einen effizienten und nach- haltigen Umweltschutz. Redaktion: Sell, LfU Fotos: Pixabay, LfU © Landesamt für Umwelt (LfU); Februar 2020 UMWELTSCHUTZ IM ALLTAG LITHIUMHALTIGE BATTERIEN UND AKKUS AKKUS UND BATTERIENSICHERER UMGANGRICHTIGE ENTSORGUNG Batterien bzw. Akkumulatoren sind elektrochemische Energiespeicher, die chemische Energie in elektrische Energie umwandeln. Nach Definition im Batterie- gesetz werden sowohl Akkus als auch Batterien als „Batterien“ bezeichnet. Der Unterschied: Batterien, auch Primärbatterien genannt, können nach ihrer Entladung nicht wieder aufgeladen werden. Akkus, auch Sekundärbatterien genannt, sind dagegen wie- der aufladbar.■■ Bei ordnungs- und sachgemäßem Umgang gelten lithiumhaltige Akkus in Geräten als sicher. Sollte ein Lithium-Akku trotzdem Beschädigungen aufweisen, entfernen und entsorgen sie ihn umgehend.Zum Schutz der Umwelt und Erhalt der wertvollen Rohstoffe der Geräte-Lithiumbatterien/-akkus ist ihre getrennte Entsorgung zwingend erforderlich. Dadurch lassen sich wertvolle Rohstoffe, wie z. B. Mangan, Ko- balt, Nickel, Kupfer gezielt zurückgewinnen. Aufgrund des starken Zuwachses und der Relevanz für Verbraucher an lithiumhaltigen Geräte-Batterien und -Akkus am Markt, werden diese Batteriesysteme hier näher beleuchtet. Immer mehr Hersteller greifen zu lithiumhaltigen Geräte-Akkus, da sie gegenüber den „herkömm- lichen“ Akkus, die z. B. Nickel-Metallhydrid enthalten, bestimmte Vorteile aufweisen: ■■ hohe Zellspannung (mehr Volt), geringe Selbstent- ladung sowie einen hohen Wirkungsgrad ■■ kein Memory-Effekt (das heißt kein Kapazitätsver- lust, der bei sehr häufiger Teilentladung auftritt) Der Einsatz von lithiumhaltigen Geräte-Akkus erfolgt häufig z. B. in Notebooks, Handys, Kameras oder schnurlosen Elektrowerkzeugen. Neben dem Roh- stoff Lithium enthalten die Batterien weitere seltene Metalle, wie Kobalt und Mangan. Die Rohstoffe stam- men oft aus Ländern, in denen geringe Umwelt- und Arbeitsschutzstandards gelten. Deshalb ist es wichtig, dass wir sparsam und nachhaltig mit diesen umgehen. Das Batteriegesetz unterscheidet zwischen Geräte-, In- dustrie- und Fahrzeugbatterien. „Gerätebatterien“ sind z. B. Batterien und Akkus, die für die üblichen Zwecke im Haushalt genutzt werden. Sie sind gekapselt (ver- schlossen) und können in der Hand gehalten werden. ■■ Jegliche Manipulationen an einem Akku sind zu un- terlassen. Das heißt: nicht öffnen, nicht beschädigen (thermisch oder mechanisch), nicht kurzschließen und nicht ins Feuer werfen. ■■ Vermeiden Sie leere Akkus: Laden Sie lieber möglichst frühzeitig auf bzw. beenden Sie mög- lichst zeitnah das Laden, wenn der Akku voll ist. Mittlerweile gibt es auch Geräte, die automatisch das Aufladen beenden. ■■ Benutzen Sie ein Gerät längere Zeit nicht, entneh- men Sie die Akkus. Sie sollten trocken und bei Tem- peraturen von 10 – 25°C gelagert werden, um ein vorzeitiges Altern bzw. eine Brandgefahr zu vermei- den. Auch extreme Temperaturen (unter -20°C und über +50°C) sind zu verhindern. ■■ Bei Lagerung des Akkus außerhalb des Geräts treten die wenigsten Kapazitätsverluste des Akkus auf, wenn dieser ca. 30 bis 40% geladen ist. Ein Nachla- den ist nach spätestens 6 Monaten notwendig, um eine Tiefentladung des Akkus zu vermeiden. ■■ Belassen Sie Batterien und Akkus nicht im Gerät, wenn Sie stets nur mit Netzstrom arbeiten – dies kann das Gerät langfristig schädigen, zum Auslau- fen von Batterien führen oder die Lebensdauer von Akkus verringern. Weitere Informationen finden Sie auf www.umweltschutz-im-alltag.rlp.de Die Brandgefahr der Batterien/Akkus wird durch eine gezielte und separate Erfassung, meistens in speziell dafür zugelassenen Behältnissen, minimiert. ■■ Händler müssen die Batterien/ Akkus kostenlos zurücknehmen, sofern sie solche Batterien im Sorti- ment als Neuware führen. Verbrau- cherInnen können Batterien in den Batteriesammelboxen abgeben. Sie gehören auf keinen Fall in die Restmülltonne. ■■ Viele Wertstoffhöfe nehmen ebenfalls die Geräte- Batterien/-Akkus unentgeltlich zur Entsorgung entgegen. ■■ Zur Sicherheit kleben Sie beide Pole der Lithiumbat- terien /-akkus (sofern diese offen liegen) mit Klebe- band ab, um einen Kurzschluss zu vermeiden. ■■ Ausgediente Akkus von Elektrofahrrädern und Pe- delecs (Industriebatterien) werden von den Vertrei- bern solcher Batterien zurückgenommen. Die im Handel und an den meisten Wertstoffhöfen gesammelten Lithiumbatterien/-akkus werden über ein Rücknahmesystem abgeholt und in Sortieranla- gen weiter verwertet. Das Ziel dabei ist die Rückge- winnung der enthaltenen Metalle mithilfe von ther- mischen Verfahren. Die wieder gewonnenen Metalle können anschließend erneut für die Batterieherstel- lung verwendet werden.
<p>Die Produktverantwortung in der Abfallwirtschaft nimmt Hersteller auch dann noch in die Pflicht, wenn aus ihren Produkten Abfall wird. Dies betrifft vor allem die Rücknahme und Verwertung. Sie soll einen Anreiz schaffen, Abfälle schon bei der Herstellung von Produkten zu vermeiden. Die umweltverträgliche Verwertung und Beseitigung nach dem Gebrauch soll ebenso sichergestellt sein.</p><p>Gesetzliche Grundlage</p><p>Die gesetzliche Grundlage für die Produktverantwortung in der Abfallwirtschaft legt das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dazu zählen insbesondere Vorgaben für die Entwicklung langlebiger Produkte, den Einsatz von Sekundärrohstoffen bei der Herstellung sowie die Rücknahme und umweltgerechte Entsorgung nach Gebrauch. Das Verbot von Stoffen, Kennzeichnungspflichten sowie Rücknahmepflichten für Hersteller sowie den Handel unterstützen diese Ziele.</p><p><br>Konkrete Vorgaben für bestimmte Produkte können durch Gesetze oder Verordnungen festgelegt werden (zum Beispiel für die Pfandregelung bei Verpackungen). <br>In einigen Gesetzen beziehungsweise Verordnungen wird für Verpackungen, Fahrzeuge, Batterien, Elektro- und Elektronikgeräte und (Mineral-) Öle der Umfang der abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung konkretisiert:</p><p>Als Beispiel sei hier das Batteriegesetz genannt, das die Rücknahme und Entsorgung von gebrauchten Batterien regelt. Die Verantwortung der Verbraucherinnen und Verbraucher besteht darin, die alten Batterien einer getrennten Sammlung zuzuführen. Der Handel ist verpflichtet, Altbatterien unentgeltlich zurückzunehmen und hierfür geeignete Sammelboxen aufzustellen. Die Hersteller von Batterien sind für die umweltverträgliche Verwertung der getrennt gesammelten Altbatterien verantwortlich.</p>
Seit dem 01.03.2010 stellt u.a. das Inverkehrbringen von Batterien ohne vorherige Anzeige der Marktteilnahme im Batteriegesetz-Melderegister eine Ordnungswidrigkeit dar. Das Batteriegesetz-Melderegister ist seit dem 01.12.2009 über die Internetseite des UBA erreichbar. Hersteller im Sinne des Batteriegesetzes (BattG) sind verpflichtet, das Inverkehrbringen von Batterien gegenüber dem UBA anzuzeigen.
Das neue Batteriegesetz wurde am 30. Juni 2009 im Bundesgesetzblatt verkündet und kann damit zum 1. Dezember 2009 in Kraft treten.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 23 |
| Europa | 2 |
| Land | 5 |
| Weitere | 4 |
| Type | Count |
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| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 4 |
| Gesetzestext | 3 |
| Text | 16 |
| unbekannt | 6 |
| License | Count |
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| Geschlossen | 23 |
| Offen | 9 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 29 |
| Englisch | 6 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 4 |
| Dokument | 14 |
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| Unbekannt | 3 |
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| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 15 |
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| Weitere | 32 |