Die Stadt Schneverdingen ist eine von 8 Gemeinden und 3 Samtgemeinden im Landkreis Heidekreis, die Bebauungspläne führt. Mit dem Bebauungsplan wird der Bauherr über die baurechtlichen Vorschriften, die in dem jeweiligen Baugebiet gelten, informiert. Der Bebauungsplan beinhaltet die Planzeichnung und die textlichen Festsetzungen. Die baurechtlichen Vorschriften werden durch die Stadt unter Berücksichtigung des Bauordnungsrechtes der einzelnen Bundesländer festgesetzt und sind rechtsverbindlich.
Die Bauordnung ist Hauptbestandteil des Bauordnungsrechts; sie regelt die Anforderungen, die bei Bauvorhaben zu beachten sind.
Das Rechtsamt ist im Bereich Stadtentwicklung zuständig für die Bearbeitung von Rechtsangelegenheiten im Zusammenhang mit dem Wegerecht, dem Bau und der Unterhaltung öffentlicher Verkehrsanlagen, dem Bauordnungsrecht, dem Bauverwaltungsrecht, dem Gewässerausbau, dem Hochwasserschutz, dem Recht der Bauleit- und Landschaftsplanung, dem Bauberufsrecht und dem Bauvergabewesen. Durch das Rechtsamt wird die Funktion der Gewerbeaufsicht über die Unternehmen des Personen- und Güterkraftverkehrsgewerbes ausgeübt. Daneben nimmt das Rechtsamt Aufgaben im Zusammenhang mit der Ausübung der Rechtsaufsicht über den Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen sowie folgende Körperschaften des öffentlichen Rechts wahr: Architektenkammer, Ingenieurkammer und in Hamburg bestehende Wasser- und Bodenverbände. Im Bereich Umwelt ist das Rechtsamt zuständig insbesondere auf den Gebieten des Naturschutz-, Gewässerschutz-, Grünanlagen-, Kleingarten-, Gentechnik-, Immissionsschutz, Abfall-, Schornsteinfeger-, Stoff-, Atom-, Bodenschutz- und Chemikalienrechts sowie des fachübergreifenden Umweltrechts. Das Rechtsamt bearbeitet grundsätzliche und spezielle Rechtsangelegenheiten des Senats und der Behördenleitung, berät die Ämter der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt sowie die Bezirksverwaltung und übt die ihm übertragenen Aufsichtsfunktionen aus. Dem Rechtsamt sind die VOB-Prüf- und Beratungsstelle Hamburg und die Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zugeordnet.
Eine Baulast ist eine freiwillig übernommene öffentlich-rechtliche Verpflichtung einer Grundstückseigentümerin / eines Grundstückseigentümers oder einer Erbbauberechtigten / eines Erbbauberechtigten zu einem ihr / sein Grundstück betreffendes, baurechtlich bedeutsames Handeln, Dulden oder Unterlassen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde. Die Baulast wird durch die Vergabe der Baulastenblattnummer und ihre Eintragung in das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) beim Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung rechtswirksam. Die beschreibenden Angaben der Baulasten (Verpflichtungserklärungen, Liegenschaftskarte mit Darstellung der Baulastfläche etc.) sind nicht Bestandteil des ALKIS, sondern des Baulastenverzeichnisses. Auskünfte / Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis werden vom Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung gebührenpflichtig erteilt. Über die im Baulastenverzeichnis eingetragenen Baulasten hinaus können noch weitere, nach altem Bauordnungsrecht begründete Hofgemeinschaften und andere Baubeschränkungen, bestehen. Auskunft hierüber kann nur die jeweilige Bauprüfdienststelle geben.
Das Projekt "Energieforschungsplan EVUPLAN, Abbau von Hemmnissen beim Repowering von Windenergieanlagen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Es wird/wurde ausgeführt durch: Deutsche WindGuard Offshore GmbH.Etwa die Hälfte des aktuellen Bestandes an Windenergie ist aus planungsrechtlicher Sicht repoweringfähig. Bestehende Anlagen in etablierten Altgebieten zu repowern, ist aus vielen Aspekten heraus als zielführend einzustufen. Repoweringvorhaben sind im Vergleich zu neuen Windparks akzeptierter, die Anzahl der Anlagen wird in der Regel verringert, die installierte Leistung und der Energieertrag erhöht. Teilweise kann bestehende Infrastruktur weiter genutzt werden, was den notwendigen Eingriff in die Umwelt verringert. Aufgrund der nur in begrenztem Maß zur Verfügung stehenden neuen Flächen, ist eine hohe Repoweringquote zudem unumgänglich, um die Ausbauziele für den Klimaschutz zu erreichen. Repoweringvorhaben sind viel komplexer als der Neubau von Windenergieanlagen auf der grünen Wiese. Maßgeblich aufgrund der oft diversen Betreiber- und Eigentümerstrukturen, dem Umgang mit Vorbelastungen oder Fragen zur Anrechenbarkeit des Rückbaus. Zu nennende Themen sind der Umgang mit Vorbelastungen durch Geräuschimmissionen (z.B. mit Lärmsanierungskonzepten oder Dauermessanlagen), Fragen des Flächenzugriffs (z.B. Zielabweichungsverfahren der Raumordnung, Anträge von Kommunen nach § 249 BauGB), bauordnungsrechtliche Erleichterungen (z.B. zu sichernde Abstandsflächen nach Bauordnungsrecht), Möglichkeiten des Repowering von Anlagen in Natura 2000- oder FFH-Gebieten, Anrechnung des Rückbaus in Bezug auf die Ermittlung des Eingriffs in das Landschaftsbild, Auswirkungen auf Belange des Denkmalschutzes oder Weiternutzung bestehender Ausgleichsmaßnahmen. Der Umgang mit den genannten Themen ist bislang nicht einheitlich geregelt, oft bestehen Unsicherheiten bei den involvierten Akteuren, wie diesen im konkreten Einzelfall begegnet werden kann. Im Vorhaben soll untersucht werden, welche Regelungen aktuell auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene gelten, wie sich der Umgang in der Praxis zu den genannten Punkten momentan bundesweit darstellt und welche Ansätze sich bereits (Text gekürzt)
Künstliche nächtliche Beleuchtung erweist sich zunehmend als Problem für Tiere, Pflanzen, Ökosysteme, menschliche Gesundheit, Energieverbrauch und die Sichtbarkeit des Sternenhimmels. Am Beispiel des Sternenparks Rhön sowie weiterer praxisrelevanter Ansätze zeigt der Beitrag, wie ein Entgegenwirken gelingen kann; z. B. durch die Umsetzung selbstverpflichtender Beleuchtungsrichtlinien, zielgruppenspezifische Planungshilfen sowie verbindliche Vorgaben in Bauleitverfahren. Kommunale Handlungsmöglichkeiten zur Umsetzung in die Praxis ergeben sich weiterhin über städtebauliche Verträge, das Bauordnungsrecht, Satzungen, Wettbewerbe, Ausschreibungen und Förderprogramme sowie Umweltbildung und Kooperationen.
Welche Behörden sind für die Kontrolle von Mobilfunksendeanlagen zuständig? Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen ( Bundesnetzagentur ) prüft im Standortverfahren die Einhaltung der Grenzwerte als Voraussetzung für die Zulassung einer Mobilfunksendeanlage. Anschließend überwachen die zuständigen Immissionsschutzbehörden und die Bundesnetzagentur , ob die Mobilfunksendeanlage beim Betrieb die Grenzwerte einhält. Weitere öffentlich-rechtliche Anforderungen, insbesondere aus dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, werden von den Baubehörden im Baugenehmigungsverfahren geprüft. Bei baugenehmigungsfreien Mobilfunksendeanlagen kontrolliert die Bauaufsicht die Einhaltung des Baurechts.
Informationen über nach Bauordnungsrecht anerkannte Prüfberechtigte und Prüfsachverständige in den Fachbereichen Standsicherheit, Brandschutz, technische Anlagen und Einrichtungen sowie Erd- und Grundbau.
Klimaschutzministerin Anne Spiegel fordert bei der Sonder-Umweltministerinnen und -ministerkonferenz bei der Risikovorsorge zu neuen Denkansätzen auf. „Die verheerende Flutkatastrophe im Juli hat uns vor Augen geführt, dass es in der Gefahrenabwehr kein weiter so geben darf. Herkömmliche Hochwasserschutzmaßnahmen kommen bei derartigen Extremwetterereignissen an ihre Grenzen. Wir brauchen neue Denkansätze und müssen weg von der reinen Gefahrenabwehr hin zu einer umfassenden, vorausschauenden Risikokultur. Sowohl beim Klimaschutz als auch bei der Anpassung an den Klimawandel müssen die Anstrengungen deutlich erhöht werden – denn je wirksamer unsere heutige Klimapolitik ist, desto größer sind die Chancen künftiger Generationen, die Folgen des Klimawandels bewältigen zu können“, sagte Klimaschutzministerin Anne Spiegel anlässlich der heutigen Sonder-Umweltministerinnen und -ministerkonferenz zur Hochwasserkatastrophe. Ministerin Spiegel erklärte zudem, dass das Ahrtal durch den Wiederaufbau zu einer Modellregion werden wird: „Beim Aufbau werden Klimaschutz etwa durch neuste und sparsame Wärme- und Heiztechniken und Strategien zur Klimaanpassung Hand in Hand gehen.“ Die Prognosen zur fortschreitenden Entwicklung des Klimawandels sagen eine Zunahme von Extremwetterereignissen auch für Rheinland-Pfalz voraus. „Die Wahrscheinlichkeit extremer Regenfälle, wie solche, die mit ursächlich für die Katastrophe im Juli waren, hat sich durch den Klimawandel erhöht. Starkregenereignisse können theoretisch überall auftreten und kleine Gewässer und Gräben in kürzester Zeit zu reißenden Strömen anschwellen lassen. Zudem drohen uns in Zukunft weitere Klimarisiken wie Hitze- oder Trockenperioden. Es müssen konkrete Schlüsse gezogen werden, um unsere Bevölkerung bestmöglich vor den Folgen des Klimawandels zu schützen“, forderte die Klimaschutzministerin. „Regeln der Hochwasservorsorge, wie das Bauverbot in Überschwemmungsgebieten, müssen konsequent umgesetzt werden: Nur in genau geprüften Ausnahmefällen darf in Überschwemmungsgebieten gebaut werden. Das müssen wir jetzt beim Wiederaufbau im Ahrtal, aber ganz generell in allen Regionen in Rheinland-Pfalz und Deutschlands berücksichtigen“, führte die Ministerin aus. Das rheinland-pfälzische Klimaschutzministerium setzt sich unter anderem dafür ein, dass das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht ein wesentlicher Ansatzpunkt für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge sowie für die Resilienz gegenüber Klimawandelfolgen insgesamt ist. Es vertritt darüber hinaus die Auffassung, dass es hierfür zum einen verbindliche Vorgaben im Umwelt- und Baurecht geben muss und zum anderen die Kommunen durch eine verbesserte Städtebauförderung bei der Umsetzung unterstützt werden müssen. „Das Management von Hochwasserrisiken und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels sowie deren Bewältigung müssen als Gemeinschaftsaufgabe betrachtet werden. Bei der Bauleitplanung müssen wir Klimawandelfolgen in Zukunft mitdenken. Es ist daher stets zu prüfen, inwiefern Gefährdungen durch Klimarisiken und Extremwetterereignisse eintreten können“, sagte die Klimaschutzministerin abschließend.
Das Projekt "Standard-BIPV: Entwicklung einer vorgefertigten Standard-BIPV-Fassade für ausgewählte Bauwerkskategorien in Deutschland für die energetische Sanierung des Gebäudebestandes und Bereitstellung von erneuerbarer Energie vor Ort, Teilvorhaben: Baukonstruktion" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Es wird/wurde ausgeführt durch: IAB - Institut für Angewandte Bauforschung Weimar gemeinnützige GmbH.Auf Basis von Marktanalysen führt IAB baukonstruktive Analysen der Fassaden-/Tragkonstruktionen für bis zu 3 Gebäudetypen an ca. 20 Objekten durch. Es folgt die Entwicklung eines weitgehend verallgemeinerungsfähigen Anforderungskataloges für die BIPV-Fassadensanierung. Daran schließt sich die Entwicklung von BIPV-Fassadensystemen an, in die sich die BIPV-Module der Partner einordnen werden. Die von/mit den Partnern zu entwickelnden BIPV-Bauelemente werden als Prototypen in einer Pilotfassade getestet. Dazu sind das standortkonkrete Fassadensystem und die Prototypen-Integration zu entwickeln, die konstruktiv-technischen und gestalterischen Entwurfsvorgaben zu definieren, Monitoring, Transport- und Montage zu planen. Es sind der Bauantrag zu stellen und im Vorfeld zulassungsrelevante Prüfungen der Bauelemente vorzubereiten/durchzuführen. Für die Realisierung wird ein Auftrag an einen Fassadenbauer vergeben. Die Prototypen/Fassadensysteme werden einem Monitoring unterzogen. IAB analysiert und bewertet diese bzgl. Konstruktion Fassadensystem, BIPV-Bauelemente, Verkabelungen, Schnittstellen, Nutzerakzeptanz während Bau- und Nutzungsphase, Transport-, Montagetechnologie, Austauschfähigkeit. Zur erfolgreichen Markt-Platzierung sind Zulassungsfragen zu klären. Der Verbundpartner Fraunhofer ISE untersucht internationale Zulassungs-Aspekte, IAB analysiert das nationale Bauordnungsrecht. IAB wird für eine Zulassung die Durchführung von Versuchen vorbereiten und die bautechnischen Prüfungen selbst durchführen. IAB trägt intensiv zur Verwertung der Ergebnisse bei (Informationsmaterialen und Vortragstätigkeit) und gestaltet den Koop-Prozess zum Verbundprojekt intensiv mit.
Origin | Count |
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Bund | 18 |
Kommune | 3 |
Land | 13 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 12 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 1 |
Umweltprüfung | 3 |
unbekannt | 12 |
License | Count |
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geschlossen | 8 |
offen | 16 |
unbekannt | 5 |
Language | Count |
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Deutsch | 29 |
Englisch | 1 |
Resource type | Count |
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Dokument | 3 |
Keine | 14 |
Webdienst | 2 |
Webseite | 10 |
Topic | Count |
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Boden | 13 |
Lebewesen & Lebensräume | 20 |
Luft | 9 |
Mensch & Umwelt | 29 |
Wasser | 10 |
Weitere | 24 |