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Sanierung FGL 086 Maßnahmen 1, 3, 4, 5 und 6, JS 2025, ONTRAS Projekt-Nr.: 16.23165

Die ONTRAS Gastransport GmbH plant die Sanierung der FGL 086 und FGL 086.01 (DN 300, DP 25) in den Landkreisen Oberhavel und Uckermark durchzuführen. Die Ferngasleitung FGL 086 (DN 300, DP 25) verläuft von Gransee nach Heinersdorf und die FGL 086.01 verläuft von Flieth-Stegelitz nach Blindow. Folgende Maßnahmen (MN) sind an der FGL 086 und 086.01 im Jahr 2025 geplant: FGL 086 • MN 1 - Auswechselung Abzweigarmaturengruppe AAG 086-6 - Beseitigung Minderdeckung durch Tieferlegung • MN 2 - Rohrauswechselung im bebauten Gebiet (Betriebshof) • MN 3 - Demontage Rohrbrücke – Neubau Düker • MN 4 - Demontage Rohrbrücke – Setzen Passstück • MN 5 - Demontage Rohrbrücke – Neubau Düker - Beseitigung Minderdeckung durch Tieferlegung • MN 6 - Umverlegung Medienrohr im bebauten Gebiet - Neubau Düker FGL 086.01 • MN 1 - Mantelrohrsanierung mit Medienrohrwechsel inkl. TS, Straßenkreuzung • MN 2 - Mantelrohrsanierung mit Medienrohrwechsel inkl. TS, Bahnkreuzung

Bebauungsplan Eidelstedt 4 1. Änderung Hamburg

Die Verordnung über den Bebauungsplan Eidelstedt 4 vom 16. Oktober 1973 (HmbGVBl. S. 436) wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Eidelstedt 4" wird der Verordnung beigefügt. 2.Der "Einzige Paragraph" wird § 1. 3.Es wird folgender § 2 angefügt: § 2 Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften: 1.In den Industriegebieten und im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. 2.Ausnahmsweise sind Einzelhandelsbetriebe zulässig, die in unmittelbarem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerks- oder produzierenden Gewerbebetrieben stehen und nicht mehr als 10 vom Hundert der mit dem Betriebsgebäude überbauten Fläche, jedoch nicht mehr als insgesamt 200 m2 Verkaufs- und Ausstellungsfläche haben. 3.Ausnahmsweise sind Läden zur Nahversorgung bis zu einer Verkaufsfläche von 100 m2 zulässig. 4.Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479). 5.Die in der Anlage zur Verordnung mit "A" bezeichnete Fläche wird als Industriegebiet festgesetzt."

Bebauungsplan Eidelstedt 30 1. Änderung Hamburg

Das Gesetz über den Bebauungsplan Eidelstedt 30 vom 25. Juni 1997 (HmbGVBl. S. 289), geändert am 1. Dezember 1997 (HmbGVBl. S. 524), wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Eidelstedt 30" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2.In § 2 wird folgende Nummer 9 angefügt: "9. Für das in der Anlage dargestellte Gebiet der Änderung des Bebauungsplans Eidelstedt 30 gilt: 9.1 Im Mischgebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Ausnahmsweise sind Einzelhandelsnutzungen zulässig, die in unmittelbarem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerks- oder produzierenden Gewerbebetrieben stehen und deren Fläche nicht mehr als 20 vom Hundert der mit Betriebsgebäuden überbauten Fläche beträgt. 9.2 Entlang des Rungwisch sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichen-der Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. 9.3 Aufenthaltsräume von gewerblichen Nutzungen, hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume, sind durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den von Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden. 9.4 Abweichend von Nummer 3 gilt für das Mischgebiet nördlich des Rungwisch folgende Festsetzung: Entlang der Holsteiner Chaussee sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind an den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Räume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel verglaste Loggien mit teilgeöffneten Bauteilen, sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird."

WMS SL ATKIS Basis-DLM-Shape - SIE01 Ortslage

Dieser Dienst beschreibt das ATKIS-Basis-DLM. Die hier zugrunde liegenden Daten wurden nach Vorgabe der AdV Produktspezifikation ATKIS-Basis-DLM-Shape in der Version 1.1 modelliert.:Diese Ebene beinhaltet alle Objekte der Objektart AX_Ortslage (52001).„‚Ortslage' ist eine im Zusammenhang bebaute Fläche. Die Ortslage enthält neben 'Wohnbaufläche', 'Industrie- und Gewerbefläche', 'Fläche gemischter Nutzung', 'Fläche besonderer funktionalerPrägung' auch die dazu in einem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehendenFlächen des Verkehrs, von Gewässern, von Flächen, die von 'Bauwerke und sonstige Einrichtungen' für Erholung, Sport und Freizeit belegt sind, sowie von 'Vegetationsflächen'.“ [OK]Ihre Ausdehnung überdeckt in der Regel Flächenobjekte aus allen anderen Ebenen.

Schöpfwerk

Schöpfwerke stellen den ständigen oder zeitweisen Abfluss aus fließenden oder stehenden oberirdischen Gewässern sicher. Die Gewässer können auch Abwasser aus bebauten Gebieten enthalten. Sie spielen bei der Gewässerentwicklung (Gewässerentwicklungskonzept, Gewässerentwicklungsplan), der Wasserrahmenrichtlinie und den Hochwassergefahrenkarten eine Rolle.

Abgrenzungssatzung Nr. 1 der Gemeinde Wietze

Abgrenzungssatzung Nr. 1 der Gemeinde Wietze für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wieckenberg

Abgrenzungssatzung Nr. 2 der Gemeinde Wietze

Abgrenzungssatzung Nr. 2 der Gemeinde Wietze für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Jeversen

Abgrenzungssatzung Nr. 3 der Gemeinde Wietze

Abgrenzungssatzung Nr. 3 der Gemeinde Wietze über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Jeversen

Stadtklima - Klimaanalyse Nacht, IST-Zustand

<p>Klimaanalyse Nacht IST-Zustand (Stand 6/21) in Bielefeld. <span style="font-family:helvetica neue,helvetica,arial,sans-serif; font-size:14px">Die Karte wurde im Auftrag der Stadt Bielefeld von der Firma GEO-NET Umweltonculting Gmbh, Hannover/Dresden im Rahmen des Klimaanpassungskonzeptes der Stadt Bielefeld erstellt. </span>Dargestellt werden:</p> <div> <ul> <li>Kaltluftlieferung der Grün- und Freiflächen. Kaltluftströmungen, die von den Grün- und Freiflächen ausgehen und in der Regel in eine Kaltluftleitbahn (z. B. Bachtal) münden oder in die Bebauung hinein gerichtet sind.</li> <li>Wärmeinseleffekt im Siedlungsgebiet. Überhitzte Bereiche innerhalb der Bebauung im Sommer.</li> <li>Mittlere bodennahe Strömung (m/s). Nächtliche Kaltluftströmung in den bodennahen Luftschichten.</li> <li>Kaltlufteinwirkbereich innerhalb der Bebauung. Siedlungsbereich, der durch die einströmende Kaltluft nachts ein günstiges Bioklima nachts besitzt. Bereiche, die besonders viel Kaltluft bilden.</li> <li>Luftaustausch. Kleinräumige Luftströmungen zwischen kühleren und wärmeren Flächen, z. B. zwischen Grünflächen und bebauten Flächen. <div> </div> </li> </ul> </div>

Innovative Agro-Photovoltaik

Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth übergibt Förderbescheid an das Unternehmen Steinicke in Niedersachsen. Das Bundesumweltministerium fördert mit mehr als 400.000 Euro eine innovative Agro-Photovoltaikanlage des Unternehmens Steinicke im niedersächsischen Lüchow. Mit dem Pilotprojekt sollen Agrarflächen sowohl zur Lebensmittelerzeugung als auch darüberliegend zur Stromgewinnung durch Photovoltaik genutzt werden. Jährlich sollen durch die Anlage 756.000 Kilowattstunden Strom erzeugt werden, mehr als zehn Prozent oberhalb einer konventionellen Photovoltaikanlage gleicher Leistung. Jochen Flasbarth, Staatssekretär im Bundesumweltministerium, übergibt heute den Förderbescheid aus dem BMU-Umweltinnovationsprogramm bei seinem Besuch des Unternehmens Steinicke - Haus der Hochlandgewürze GmbH in Lüchow. Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth: 'Auf dem Weg zur Klimaneutralität 2045 benötigen wir deutlich mehr Erneuerbare Energien. Beim Ausbau der Erneuerbaren Energien brauchen wir viel mehr Kreativität, wie wir Nutzungskonflikte bei den verfügbaren Flächen auflösen können. Deshalb ist die Erprobung von Mehrfachnutzungen von landwirtschaftlicher Produktion und darüberliegender Photovoltaik eine innovative Lösung mit viel Zukunftspotenzial. Bei dem Vorhaben der Steinicke GmbH wird die Agro-Photovoltaik erstmals in großtechnischem Maßstab umgesetzt. Das ist eine Win-Win-Situation für das Klima, für eine zukunftsfähige Landwirtschaft und die Lebensmittelerzeugung.' Konventionelle Freiflächen-Photovoltaikanlagen werden bodennah errichtet. Die bebaute Fläche ist dann für eine andere Verwendung, wie z.B. die landwirtschaftliche Nutzung, nicht mehr geeignet. Um diesen Flächenkonflikt aufzulösen, plant das Unternehmen die erstmalige Errichtung einer Agro-Photovoltaikanlage (APV) in großtechnischem Maßstab. Eine höhere Aufständerung und größere Reihenabstände zwischen den einzelnen Modulen ermöglichen es, die Fläche zusätzlich für die landwirtschaftliche Bestellung auch mit landwirtschaftlichen Maschinen zu nutzen. Hierzu sollen auch neue Anbauverfahren zum Einsatz kommen. Außerdem verfügt die Agro-Photovoltaikanlage über zweiseitige Zellen, die das einfallende Licht nicht nur über die Vorder-, sondern auch über die Rückseite nutzen, und erzeugt so im Vergleich zu konventionellen Photovoltaikanlagen einen höheren Stromertrag. Der Strom soll für den Eigenbedarf, wie z.B. den Trocknungsprozess, eingesetzt werden. Darüber hinaus wird der Boden unter den Modulen von diesen beschattet, was weitere positive Effekte mit sich bringt, zum Beispiel den Erhalt der Bodenfeuchtigkeit und die Verringerung der Erosion und des Wasserverbrauchs. Unterhalb der PV-Anlage entsteht so eine Bodenstruktur mit günstigem Mikroklima, was einen Beitrag für eine umwelt- und klimafreundliche und damit zukunftsfähige Landwirtschaft darstellt.

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