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Bebauungsplan Eidelstedt 4 1. Änderung Hamburg

Die Verordnung über den Bebauungsplan Eidelstedt 4 vom 16. Oktober 1973 (HmbGVBl. S. 436) wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Eidelstedt 4" wird der Verordnung beigefügt. 2.Der "Einzige Paragraph" wird § 1. 3.Es wird folgender § 2 angefügt: § 2 Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften: 1.In den Industriegebieten und im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. 2.Ausnahmsweise sind Einzelhandelsbetriebe zulässig, die in unmittelbarem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerks- oder produzierenden Gewerbebetrieben stehen und nicht mehr als 10 vom Hundert der mit dem Betriebsgebäude überbauten Fläche, jedoch nicht mehr als insgesamt 200 m2 Verkaufs- und Ausstellungsfläche haben. 3.Ausnahmsweise sind Läden zur Nahversorgung bis zu einer Verkaufsfläche von 100 m2 zulässig. 4.Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479). 5.Die in der Anlage zur Verordnung mit "A" bezeichnete Fläche wird als Industriegebiet festgesetzt."

Bebauungsplan Eidelstedt 30 1. Änderung Hamburg

Das Gesetz über den Bebauungsplan Eidelstedt 30 vom 25. Juni 1997 (HmbGVBl. S. 289), geändert am 1. Dezember 1997 (HmbGVBl. S. 524), wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Eidelstedt 30" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2.In § 2 wird folgende Nummer 9 angefügt: "9. Für das in der Anlage dargestellte Gebiet der Änderung des Bebauungsplans Eidelstedt 30 gilt: 9.1 Im Mischgebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Ausnahmsweise sind Einzelhandelsnutzungen zulässig, die in unmittelbarem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerks- oder produzierenden Gewerbebetrieben stehen und deren Fläche nicht mehr als 20 vom Hundert der mit Betriebsgebäuden überbauten Fläche beträgt. 9.2 Entlang des Rungwisch sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichen-der Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. 9.3 Aufenthaltsräume von gewerblichen Nutzungen, hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume, sind durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den von Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden. 9.4 Abweichend von Nummer 3 gilt für das Mischgebiet nördlich des Rungwisch folgende Festsetzung: Entlang der Holsteiner Chaussee sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind an den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Räume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel verglaste Loggien mit teilgeöffneten Bauteilen, sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird."

Schöpfwerk

Schöpfwerke stellen den ständigen oder zeitweisen Abfluss aus fließenden oder stehenden oberirdischen Gewässern sicher. Die Gewässer können auch Abwasser aus bebauten Gebieten enthalten. Sie spielen bei der Gewässerentwicklung (Gewässerentwicklungskonzept, Gewässerentwicklungsplan), der Wasserrahmenrichtlinie und den Hochwassergefahrenkarten eine Rolle.

WMS SL ATKIS Basis-DLM-Shape - SIE01 Ortslage

Dieser Dienst beschreibt das ATKIS-Basis-DLM. Die hier zugrunde liegenden Daten wurden nach Vorgabe der AdV Produktspezifikation ATKIS-Basis-DLM-Shape in der Version 1.1 modelliert.:Diese Ebene beinhaltet alle Objekte der Objektart AX_Ortslage (52001).„‚Ortslage' ist eine im Zusammenhang bebaute Fläche. Die Ortslage enthält neben 'Wohnbaufläche', 'Industrie- und Gewerbefläche', 'Fläche gemischter Nutzung', 'Fläche besonderer funktionalerPrägung' auch die dazu in einem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehendenFlächen des Verkehrs, von Gewässern, von Flächen, die von 'Bauwerke und sonstige Einrichtungen' für Erholung, Sport und Freizeit belegt sind, sowie von 'Vegetationsflächen'.“ [OK]Ihre Ausdehnung überdeckt in der Regel Flächenobjekte aus allen anderen Ebenen.

Stadtklima - Klimaanalyse Nacht, IST-Zustand

<p>Klimaanalyse Nacht IST-Zustand (Stand 6/21) in Bielefeld. <span style="font-family:helvetica neue,helvetica,arial,sans-serif; font-size:14px">Die Karte wurde im Auftrag der Stadt Bielefeld von der Firma GEO-NET Umweltonculting Gmbh, Hannover/Dresden im Rahmen des Klimaanpassungskonzeptes der Stadt Bielefeld erstellt. </span>Dargestellt werden:</p> <div> <ul> <li>Kaltluftlieferung der Grün- und Freiflächen. Kaltluftströmungen, die von den Grün- und Freiflächen ausgehen und in der Regel in eine Kaltluftleitbahn (z. B. Bachtal) münden oder in die Bebauung hinein gerichtet sind.</li> <li>Wärmeinseleffekt im Siedlungsgebiet. Überhitzte Bereiche innerhalb der Bebauung im Sommer.</li> <li>Mittlere bodennahe Strömung (m/s). Nächtliche Kaltluftströmung in den bodennahen Luftschichten.</li> <li>Kaltlufteinwirkbereich innerhalb der Bebauung. Siedlungsbereich, der durch die einströmende Kaltluft nachts ein günstiges Bioklima nachts besitzt. Bereiche, die besonders viel Kaltluft bilden.</li> <li>Luftaustausch. Kleinräumige Luftströmungen zwischen kühleren und wärmeren Flächen, z. B. zwischen Grünflächen und bebauten Flächen. <div> </div> </li> </ul> </div>

Abgrenzungssatzung Nr. 1 der Gemeinde Wietze

Abgrenzungssatzung Nr. 1 der Gemeinde Wietze für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wieckenberg

Abgrenzungssatzung Nr. 3 der Gemeinde Wietze

Abgrenzungssatzung Nr. 3 der Gemeinde Wietze über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Jeversen

Abgrenzungssatzung Nr. 2 der Gemeinde Wietze

Abgrenzungssatzung Nr. 2 der Gemeinde Wietze für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Jeversen

Sanierung FGL 086 Maßnahmen 1, 3, 4, 5 und 6, JS 2025, ONTRAS Projekt-Nr.: 16.23165

Die ONTRAS Gastransport GmbH plant die Sanierung der FGL 086 und FGL 086.01 (DN 300, DP 25) in den Landkreisen Oberhavel und Uckermark durchzuführen. Die Ferngasleitung FGL 086 (DN 300, DP 25) verläuft von Gransee nach Heinersdorf und die FGL 086.01 verläuft von Flieth-Stegelitz nach Blindow. Folgende Maßnahmen (MN) sind an der FGL 086 und 086.01 im Jahr 2025 geplant: FGL 086 • MN 1 - Auswechselung Abzweigarmaturengruppe AAG 086-6 - Beseitigung Minderdeckung durch Tieferlegung • MN 2 - Rohrauswechselung im bebauten Gebiet (Betriebshof) • MN 3 - Demontage Rohrbrücke – Neubau Düker • MN 4 - Demontage Rohrbrücke – Setzen Passstück • MN 5 - Demontage Rohrbrücke – Neubau Düker - Beseitigung Minderdeckung durch Tieferlegung • MN 6 - Umverlegung Medienrohr im bebauten Gebiet - Neubau Düker FGL 086.01 • MN 1 - Mantelrohrsanierung mit Medienrohrwechsel inkl. TS, Straßenkreuzung • MN 2 - Mantelrohrsanierung mit Medienrohrwechsel inkl. TS, Bahnkreuzung

REFOPLAN 2022 - Ressortforschungsplan 2022, Atmosphärische Langzeitausbreitungsmodelle im urbanen Gebiet für die Expositionsberechnung im Umfeld von medizinischen und industriellen Einrichtungen

Das Projekt "REFOPLAN 2022 - Ressortforschungsplan 2022, Atmosphärische Langzeitausbreitungsmodelle im urbanen Gebiet für die Expositionsberechnung im Umfeld von medizinischen und industriellen Einrichtungen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Strahlenschutz (BMU,BfS). Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hamburg, Fachbereich Erdsystemwissenschaften, Meteorologisches Institut.

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