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Stadtentwicklungsplan (StEP) Klima 2.0

Der StEP Klima 2.0 widmet sich den räumlichen und stadtplanerischen Ansätzen zum Umgang mit dem Klimawandel. Er beschreibt über ein räumliches Leitbild und vier Handlungsansätze die räumlichen Prioritäten zur Klimaanpassung: für Bestand und Neubau, für Grün- und Freiflächen, für Synergien zwischen Stadtentwicklung und Wasser sowie mit Blick auf Starkregen und Hochwasserschutz. Und er stellt dar, wo und wie die Stadt durch blau-grüne Maßnahmen zu kühlen ist, wo Entlastungs- und Potenzialräume liegen, in denen sich durch Stadtentwicklungsprojekte Synergien für den Wasserhaushalt erschließen lassen.

Planungshinweise aus klimatischer Sicht (2017) - lokale Hinweise

Kleinräumige Planungsempfehlungen für abgegrenzte Bereiche

Umsetzung der EU-GAP-Reform (2014-2020) in den EU-Nachbarstaaten

Mit der Reform der GAP 2013/2014 wurden den Mitgliedsstaaten eine Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet. So können bspw. bis zu 15% der finanziellen Mittel zwischen den Säulen umgeschichtet werden oder im Rahmen der ersten Säule gekoppelte Zahlungen gewährt werden. Des Weiteren konnten die Mitgliedsstaaten bzgl. der Greening-Auflagen Gestaltungsspielräume nutzen wie z.B. die Wahl von ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) Typen aus einer Liste an Standardelementen bzw. die Zulassung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln auf bestimmten ÖVF-Typen. Der vorliegende Bericht stellt die Umsetzung der GAP-Reform in den Mitgliedsstaaten Frankreich, Niederlande, Dänemark und Österreich dar. Hierfür wurden eine leitfadengestützte Befragung von Experten in den ausgewählten Mitgliedsstaaten sowie eine Literaturanalyse durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass durchaus Unterschiede in der Ausgestaltung der GAP in den Mitgliedsstaaten existieren. Aus Sicht des Natur- und Umweltschutzes werden jedoch die Gestaltungsmöglichkeiten meist nicht optimal genutzt. So ergibt sich hinsichtlich eines Mid-Term-Review 2017 bzw. einer Reform ab 2020 die Forderung, die GAP hinsichtlich der Erreichung von Natur- und Umweltzielsetzungen zu verbessern. Neben einer grundlegenden Reform bietet es sich zum einen an, die schon existierenden Gestaltungsmöglichkeiten besser zu nutzen wie z.B. eine Umschichtung von Mitteln aus der ersten in die zweite Säule oder die Einschränkung der ÖVF-Typen auf diejenigen, die aus Natur- und Umweltsicht besonders positiv zu bewerten sind, wie z.B. Brache, Landschaftselemente, Terrassen. Des Weiteren existieren auch Überlegungen im Rahmen eines Mid-Term-Review bzw. einer Reform ab 2020, die Greening-Auflagen verstärkt am Natur- und Umweltschutz auszurichten und z.B. einen max. Anteil von 30 bis 50% der Hauptfrucht im Rahmen der Anbaudiversifizierung zu erlauben, bzw. weitere Greening-Auflagen einzuführen. Quelle: Forschungsbericht

Evaluierung der GAP-Reform von 2013 aus Sicht des Umweltschutzes anhand einer Datenbankanalyse von InVeKoS-Daten der Bundesländer

2013 wurde die Gemeinsame Agrarpolitik mit dem Ziel reformiert, die negativen Umweltwir-kungen der Landwirtschaft zu senken. Um Fördergelder der EU zu erhalten, müssen Landwirte in der Förderperiode von 2014 bis 2022 auf ihren Flächen mit dem sogenannten "Greening" bestimmte Bewirtschaftungsmethoden einhalten. Mithilfe von Daten der Agrarstrukturerhebung, der Bodennutzungshaupterhebung sowie des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems der Bundesländer Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wurde die GAP-Reform auf ihre Umweltwirkung analysiert. Die Ergebnisse zeigen, dass mit der Einführung des Greenings und verstärkter Implementierung von Maßnahmen im Rahmen der 2. Säule der jahrelange Rückgang von ökologisch wertvollen Flächen gestoppt werden konnte und Brachflächen sogar wieder zunahmen. Die Vielfalt der Ackerkulturen auf lokaler und regionaler Ebene hat sich mit der Einführung des Greenings allerdings nicht geändert. In vielen Regionen Deutschlands dominieren weiterhin wenige Kulturen wie Winterweizen, Raps und Mais die Ackernutzung. Die Dauergrünlandfläche hat, nach einer drastischen Abnahme von 0,5 Mio. ha seit 1999, zwischen 2014 und 2019 wieder um ca. 130.000 ha zugenommen. Das Greening hat zudem nur zu einer sehr geringen Abnahme des Umweltrisikos bei der Anwendung von Pflanzenschutzmit-teln geführt. Jedes Jahr zahlt die EU 1,5 Mrd. EUR an landwirtschaftliche Betriebe für die Umset-zung der Greening-Vorgaben. Die Kosten für die Betriebe betragen 190 Mio. EUR, also nur ein Achtel dieser EU-Zahlungen. Zeitgleich werden ökologisch wertvolle Greening-Maßnahmen wie das Bereitstellen von Brachen und Blühstreifen nicht ausreichend umgesetzt. Bei zukünftigen GAP-Reformen sollte berücksichtigt werden, dass nur mit passgenauen finanziellen Anreizen Umweltmaßnahmen in allen Regionen Deutschlands im nennenswerten Umfang umgesetzt wer-den können. Die Fördersätze für Umweltmaßnahmen in der 1. Säule sollten also nach Standor-ten und nach ökologischer Ambition differenziert werden. Quelle: Forschungsbericht

Limited environmental impact and high costs

Mithilfe von Landnutzungsdaten wurde die Reform der Gemeinsamenagrarpolitik aus dem Jahr 2013 auf ihre Umweltwirkung analysiert. Im Fokus der Analyse stand das sogenannte Greening. Teile der Direktzahlungen (30 Prozent) wurden an die Auflagen "Bereitstellung ökologischer Vorrangfläche", "Vielfalt beim Anbau von Ackerkulturen" sowie "Erhalt des Dauergrünlands" gekoppelt. Zur Beurteilung dieser Maßnahmen auf den Umwelt- und Naturschutz wurden Daten der Agrarstrukturerhebung, der Bodennutzungshaupterhebung sowie des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem der Bundesländer Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ausgewertet. Mit Einführung des Greenings konnte der jahrelange Rückgang bei Brachen und Dauergrünland gestoppt werden. Zudem nahmen diese Flächen seit Einführung der Maßnahmen leicht zu, erreichten aber nicht das Niveau zu Beginn der 2000er Jahre. Bei der Vielfalt der Ackerkulturen konnte hingegen keine Verbesserung im Zuge der Reform festgestellt werden. Da die Landnutzungsänderung insgesamt gering ausfiel, blieb auch das Umweltrisiko durch den Einsatz von Pflanzenschutzmittel unverändert. Würde die Förderung anreizbasiert gestaltet werden, könnte bei gleichem Budget mehr Fläche aus der Produktion genommen werden. Allerdings würde eine solche Förderung zu einer höheren Akkumulation von Brachflächen in Gebieten mit geringerer Wertschöpfung führen, während intensiv-wirtschaftende Regionen kaum erreicht würden. Zur Umsetzung der Greening-Maßnahmen steht jährlich eine Fördersumme von 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung, während die Gesamtkosten der Umsetzung circa 190 Mio. Euro betragen. Insgesamt lässt sich feststellen, dass mit hohen Fördersummen nur geringe Umweltwirkung erreicht wurden. Die Ergebnisse der Studie dienen als Grundlage für die nationale Umsetzung der GAP nach 2020 inklusive der Erreichung der Ziele, die in den Strategiepläne der EU Kommission (Farm-to-Fork, Biodiversitätsstratgie für 2030) festgelegt wurden. Quelle: Forschungsbericht

Geringe Umweltwirkung, hohe Kosten

Mithilfe von Landnutzungsdaten wurde die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik aus dem Jahr 2013 auf ihre Umweltwirkung analysiert. Im Fokus der Analyse stand das sogenannte Greening. Teile der Direktzahlungen (30 Prozent) wurden an die Auflagen "Bereitstellung ökologischer Vorrangfläche", "Vielfalt beim Anbau von Ackerkulturen" sowie "Erhalt des Dauergrünlands" gekoppelt. Zur Beurteilung der Auswirkungen dieser Maßnahmen auf den Umwelt- und Naturschutz wurden Daten der Agrarstrukturerhebung, der Bodennutzungshaupterhebung sowie des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems der Bundesländer Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ausgewertet. Mit Einführung des Greenings konnte der jahrelange Rückgang bei Brachen und Dauergrünland gestoppt werden. Zudem nahmen diese Flächen seit Einführung der Maßnahmen leicht zu, erreichten aber nicht das Niveau wie zu Beginn der 2000er Jahre. Bei der Vielfalt der Ackerkulturen konnte hingegen keine Verbesserung im Zuge der Reform festgestellt werden. Da die Landnutzungsänderung insgesamt gering ausfiel, blieb auch das Umweltrisiko durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln unverändert. Würde die Förderung anreizbasiert gestaltet werden, könnte bei gleichem Budget mehr Fläche aus der Produktion genommen werden. Allerdings würde eine solche Förderung zu einer höheren Akkumulation von Brachflächen in Gebieten mit geringerer Wertschöpfung führen, während intensiv-wirtschaftende Regionen kaum erreicht würden. Zur Umsetzung der Greening-Maßnahmen steht jährlich eine Fördersumme von 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung, während die Gesamtkosten der Umsetzung circa 190 Millionen Euro betragen. Insgesamt lässt sich feststellen, dass mit hohen Fördersummen nur geringe Umweltwirkungen erreicht wurden. Die Ergebnisse der Studie dienen als Grundlage für die nationale Umsetzung der GAP nach 2020 inklusive der Erreichung der Ziele, die in den Strategiepläne der EU-Kommission (Farm-to-Fork, Biodiversitätsstrategie für 2030) festgelegt wurden. Quelle: Forschungsbericht

Veränderungen der Wasseraufnahme und -speicherung landwirtschaftlicher Böden und Auswirkungen auf das Überflutungsrisiko durch zunehmende Stark- und Dauerregenereignisse

Ziel des Forschungsvorhabens war es, zunächst einen Überblick zum aktuellen Stand der Forschung der durch Nutzung und Bewirtschaftung veränderbaren Einflussfaktoren auf die Wasserinfiltration in den Boden zu erarbeiten. Dabei standen besonders die landwirtschaftlichen Anbauverfahren, Bodenbearbeitungssysteme und pflanzenbaulichen Maßnahmen im Fokus der Untersuchungen. Darauf aufbauend wurde geprüft, inwieweit die aktuellen landwirtschaftlichen Fördermaßnahmen geeignet sind, die Infiltrationsfähigkeit landwirtschaftlich genutzter Flächen zu verbessern, um damit auch im Falle von extremen Niederschlagsereignissen Wassererosion und Überflutungen entgegenzuwirken. Ein weiteres Ziel war die Zusammenstellung und Auswertung der bestehenden rechtlichen Vorgaben (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien etc.) und ihre Umsetzung in der sog. "guten fachlichen Praxis" (gfP) im Hinblick auf die Verbesserung der Wasserinfiltration landwirtschaftlicher Böden. Sowohl für die aktuellen Förderprogramme als auch die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen wurden nach einer Defizitanalyse gezielte Verbesserungsvorschläge und Maßnahmenempfehlungen zur Weiterentwicklung der Fördermaßnahmen und gesetzlichen Vorgaben abgeleitet. Für vier ausgewählte Stark- oder Dauerregenereignisse, die zu markanten Schäden geführt haben, wurde anhand regionaler Analysen herausgearbeitet, warum es zu den erheblichen Auswirkungen gekommen ist und welche Zusammenhänge zwischen der landwirtschaftlichen Flächennutzung und den Überflutungen bestehen. Aufbauend auf diesen Fallbeispielen wurden in Verbindung mit den Ergebnissen der Literaturrecherche und der Analyse der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Förderprogramme Vorschläge für zukünftige Risikoabschätzungen und möglicher Gegenmaßnahmen erarbeitet sowie Handlungs- und Forschungsbedarf abgeleitet. Quelle: Forschungsbericht

Stadtgrün - Fit for Future

Das Projekt "Stadtgrün - Fit for Future" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg, Institut für angewandte Forschung durchgeführt. Zielsetzung und Anlass des Vorhabens Der aktuelle Stand der Klimaforschung zeigt, dass es aufgrund von fehlendem Handeln (bei allen globalen Akteuren und auf allen globalen Ebenen und Handlungsfeldern) nicht mehr darum geht, Folgen des Klimawandels auf Umwelt und Zivilisationen zu vermeiden. In Zukunft wird es vielmehr darum gehen, sich mit geeigneten und rechtzeitig eingeleiteten Handlungskonzepten und Maßnahmen auf die Auswirkungen des Klimawandels einzustellen. Dies betrifft als unmittelbare Handlungsebene auch in starkem Maße die Kommunen. In Deutsch-land ist in vielen Städten und Gemeinden eine zunehmende Sensibilisierung, ja Betroffenheit festzustellen. Befragungen von Bürgern und kommunalen Verwaltungen zeigen, dass es vor allem die Themenfelder Land- und Forstwirtschaft, der Gesundheitsbereich sowie die Wasserversorgung und -entsorgung sind, die mit dem Thema Klimawandel und -anpassungs-strategien assoziert werden. Unternehmen wiederum sehen ihre Risiken vor allem in den Bereichen Logistik sowie Investition und Finanzierung, manche sehen im Absatzbereich bestimmter Produkte und Dienstleistungen aber auch positive Impulse durch den Klimawandel. Im Vorhaben (Stadtgrün - Fit for Future) wird die Thematik der städtischen Grünflächen im Kontext des Klimawandels und zu diskutierender Anpassungen adressiert. Dieser Sektor wird bislang allgemein (noch) nicht als ein Schwerpunktthema erkannt. Wir wollen jedoch mit dem im Weiteren beschriebenen Vorhaben deutlich machen, dass Diskussions- und Handlungsbedarf besteht. Gemeinsam mit der Stadt Friedrichshafen und dem Bündnis der Kommunen für biologische Vielfalt als Projektpartnern soll beispielhaft untersucht werden, vor welchen neuen Herausforderungen (Problemen) das 'Stadtgrün' bei sich ändernden Klima-bedingungen steht. Es soll weiterhin diskutiert werden, welche Chancen im Sinne der Um-setzung von Biodiversitäts-sichernden und -verbessernden Maßnahmen (Stadtökologie) auf kommunaler Ebene bei sich ändernden Standortbedingungen bestehen. Dazu sollen auch umsetzungsfähige Handlungskonzepte entwickelt werden. Das Vorhaben soll in zwei unabhängig voneinander bearbeitbaren Abschnitten bearbeitet werden. Im vorliegenden ersten Projektteil stehen Analyse und Ableitung von Handlungs-empfehlungen im Vordergrund. Im geplanten zweiten Projektteil sollen Vermittlung an Handlungsträger und konkrete planerische Übertragungen im Fokus stehen.

Einfluss von Begruenungspflanzen im Steilhang auf das Wachstum und die Gesundheit von Reben

Das Projekt "Einfluss von Begruenungspflanzen im Steilhang auf das Wachstum und die Gesundheit von Reben" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft durchgeführt. Die Begruenung von Weinbergen hat sich in den letzten Jahren weitgehend durchgesetzt. Sie ermoeglicht z.B. einen wirkungsvollen Bodenschutz, beugt physiologischen Krankheiten (Chlorose, Stiellaehme) vor und foerdert wichtige Nuetzlinge. Im Gegensatz zu den Rebflaechen in Flach- und Hanglagen bereitet die Begruenung in Steillagen noch erhebliche Probleme. Daher werden Versuche mit verschiedenen Pflanzen und Techniken durchgefuehrt. Ziel ist es, Begruenungen in Steillagen zu etablieren und zu pflegen. Gleichzeitig werden die Auswirkungen auf abiotische und biotische Krankheiten der Rebe untersucht.

Cover sealing of a blast furnace dust dump - a comparative evaluation of in situ test fields

Das Projekt "Cover sealing of a blast furnace dust dump - a comparative evaluation of in situ test fields" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Trier, Fachbereich VI, Lehrstuhl für Geologie durchgeführt. Objective: The purpose of this EC research project is to obtain data on the water balance and water movement in a cover sealing system and to quantify the functioning of different sealing systems under natural conditions. A comparative assessment is to be made of the effectiveness and cost-effectiveness of different in situ test fields. General Information: The requirements of a cover seal are fundamentally different from those of a base liner, as they are exposed to different risks and they are used for different purposes. There are few results available on the long-term effectiveness of different capping systems. The function and effectiveness of such systems have been studied in laboratory experiments, but their results cannot simply be extrapolated to natural conditions. The cover seal of landfills or contaminated sites has the following functions: 1. to minimize seepage of rainwater into the dump; 2. to prevent leaching of soluble contaminants into surface waters (particularly at the edges); 3. to serve as a substrate for recultivation. These functions must be maintained in the long term, i.e. the cover seal must be protected from erosion, frost, drying out, clogging, settling, penetration by roots and burrowing, etc. Normally, a combination of covering layers, drainage systems and barrier layers is used to meet these requirements. Planting of the cover layers helps to protect the deeper layers from direct atmospheric and biotic attack. The cover layer and the vegetation should store a large proportion of the precipitation and/or increase its evaporation. The drainage layer below is designed to channel the water seeping in from the cover layer to the edge. The barrier layer below this can be built up of various materials: a) plastic sheeting; b) cohesive, mineral soil (mineral seal); c) non-cohesive, mineral soil (capillary barrier); d) asphalt concrete. The Technical Instruction on Municipal Waste (regulations in force in Germany) requires a landfill site to be capped once it is full. In the case of category I landfills, a simple mineral seal is sufficient as a covering. After settling has ceased, there must be a gradient greater than or equal to 5 per cent. A drainage layer greater than or equal to 30 cm must be applied on top of the mineral seal. A 1 m thick recultivation layer must be applied on top of the drainage layer, which must consist of cultivable soil and be planted with suitable vegetation. The recultivation layer must be capable of protecting the mineral layer from root penetration and frost damage. The vegetation must provide sufficient protection against wind or water erosion. The water balance of the landfill capping system must be in equilibrium. The state of the recultivation layer and the vegetation of the closed landfill must be monitored at six-monthly intervals to detect any erosion damage, settling or deformation.

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