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Naturnahe Gewässer und Auen erhalten die biologische Vielfalt

Gemeinsame Presseinformation mit dem Bundesamt für Naturschutz Maߟnahmen des Natur- sowie des Umweltschutzes nötig Der Verlust der biologischen Vielfalt ist eines der wichtigsten Umweltprobleme des 21. Jahrhunderts. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und das Umweltbundesamt (UBA) wollen zusammen an der Lösung dieses Problems arbeiten. Mehr als 100 deutsche und ausländische Fachleute aus Wissenschaft und Praxis trafen sich am 29. und 30. Oktober 2008 bei einem Symposium in Bonn, um Wege zu identifizieren, wie die biologische Vielfalt in und an Gewässern, Auen und im Grundwasser nachhaltig gesichert werden kann. „Damit wir auch weiterhin die vielfältigen Dienstleistungen der Natur wie z. B. die Selbstreinigungskräfte intakter Böden und Gewässer für die Gewinnung sauberen Trinkwassers nutzen können, bedarf es eines schonenden Umgangs mit ihr. Ihre Ökosystemfunktionen bekommen wir zwar unentgeltlich, aber ihren immensen Wert müssen wir erhalten und pflegen”, erläuterte Dr. Rainer Blanke, Fachbereichsleiter für Ökologie und Naturhaushalt des ⁠ BfN ⁠. Dr. Thomas Holzmann, Vize-Präsident des ⁠ UBA ⁠, ergänzte: „Der Schutz der Vielfalt an Arten und Lebensräumen kann nur dann erfolgreich sein, wenn wir den klassischen Naturschutz, also Artenschutz sowie die Ausweisung und Vernetzung von Schutzgebieten, durch einen umfassenden Schutz von Wasser, Boden und Luft ergänzen”. 72 Prozent der verschiedenen natürlichen Lebensräume und ein Drittel der Tier- und Pflanzenarten in Deutschland sind gefährdet. Alle benötigen Wasser und viele davon bestehen und leben in oder an Gewässern. An zwei Dritteln der Flüsse und Seen sind Maßnahmen erforderlich, um sie wieder in einen guten ökologischen Zustand zu bringen, den die europäische Wasserrahmen-Richtlinie fordert. Dazu müssen Wehre für Fische passierbar gemacht werden und die Uferbereiche wieder naturnäher gestaltet werden. Vernetzte naturnahe Gewässer und Auen ermöglichen es Arten und Lebensräumen, sich verändernden Umweltverhältnissen anzupassen. Vor allem die Landwirte sind aufgefordert, dafür zu sorgen, dass Pflanzennährstoffe von ihren Anbauflächen nicht weiter in Oberflächengewässer und Grundwasser gelangen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Symposiums waren sich einig: Ökologische Verbesserungen sind notwendig, um die biologische Vielfalt von Gewässern, Auen und Grundwasser zu erhalten - zum Nutzen von Natur und Menschen gleichermaßen.

Gewässertyp des Jahres: der steinige, kalkarme Mittelgebirgsbach

UBA: Bis 2015 sollen weitere 15 Prozent dieses Gewässertyps einen guten Zustand erreichen Der Gewässertyp des Jahres 2011, in der Fachsprache übrigens als „grobmaterialreicher, silikatischer Mittelgebirgsbach (Typ 5)“ bekannt, hat unsere volle Aufmerksamkeit verdient: Denn mit über 18.000 Kilometern Fließstrecke ist er der häufigste Fließgewässertyp in Deutschland. Überall in den deutschen Mittelgebirgen schlängelt er sich zwischen 250 und 1000 Metern Höhe - durch Harz, Thüringer Wald, Bayerischen Wald, Erzgebirge, Franken- oder Schwarzwald und das Rheinische Schiefergebirge. Ist der Bach gesund, leben in ihm Köcher-, Stein- oder Eintagsfliegen und viele andere Wasserinsekten. Sie ernähren sich vom Algenbewuchs der Steine und leben auch vom Laub und Holzresten im Wasser. Die Wasserinsekten selbst sind Nahrung für Bachforelle, Groppe, Schmerle und andere Fische. Aber der Preisträger braucht unsere Hilfe: Nur knapp 20 Prozent der steinigen, kalkarmen Mittelgebirgsbäche in Deutschland befinden sich noch in einem sehr guten bis guten ökologischen Zustand. Einen mäßigen Zustand haben dagegen 43 Prozent; einen unbefriedigenden 27 Prozent und 10 Prozent gar einen schlechten. Bis 2015 möchten die Gewässerschützer weiteren 15 Prozent der Mittelgebirgsbäche ihren guten Zustand zurückgeben. Dazu müssen dem Gewässer links und rechts wieder mehr Raum zur Verfügung gestellt, Wehre rückgebaut oder entfernt und Bäume und Sträucher im Uferbereich gepflanzt werden. Aus den Kläranlagen und Feldern müssen weniger Nährstoffe wie Stickstoff und Phosphat in die Bäche gelangen. Mit der neuen Aktion „Gewässertyp des Jahres“, die 2011 erstmals startet, will das ⁠ UBA ⁠ mehr Aufmerksamkeit für Gewässer schaffen, die wegen ihrer Verbreitung, Eigenschaft, Nutzung, Zustand und insbesondere Gefährdungspotenzial unser besonderes Augenmerk benötigen. Neben dem Gewinner des Jahres 2011, gibt es weitere 50 verschiedene Typen von Flüssen, Seen, Übergangs- und Küstengewässern. Gewässer sind vielfältige und ökologisch äußerst wertvolle Lebensräume, die im Naturhaushalt eine zentrale Rolle einnehmen: So helfen Gewässer, der Ausbreitung von Arten und stellen durch ihre Selbstreinigungskraft sauberes Wasser für Mensch, Tiere und Pflanzen zu Verfügung. Dessau-Roßlau, 21.03.2011

Bedrohter See des Jahres 2012: Titicaca See in Peru und Bolivien

Seit 2004 ernennt der Global Nature Fund am 2. Februar 2012 jedes Jahr einen Bedrohten See des Jahres. 2012 wurde der Titicaca See nominiert. Der Titicaca See ist der größte Trinkwassersee in Südamerika und das höchste, kommerziell schiffbare Gewässer weltweit. In der kargen Hochebene der Anden, dem Altiplano in Peru und Bolivien, war und ist der Titicaca See als Trinkwasser- und Nahrungsquelle, v.a. durch seinen Fischreichtum, für die umliegende Bevölkerung von existentieller Bedeutung. Heute leben im Einzugsgebiet des Titicaca Sees ca. 2 Millionen Menschen. Dies hat eine starke Inanspruchnahme aller Ressourcen des Sees und seiner Uferzonen sowie der angrenzenden Landflächen zur Folge. In den vergangenen Jahrzehnten setzte man auf die Selbstreinigungskraft des Sees, weshalb die Klärung der anfallenden Abwässer im Einzugsgebiet nur unzureichend durchgeführt wurde. Heutzutage sind die gravierenden Folgen dieser Versäumnisse vielerorts zu sehen, die zusammen mit der massiven Übernutzung den stark bedrohten Zustand des Sees begründen und auch die zukünftige Bereitstellung der Lebensgrundlagen für viele Menschen und Tiere gefährden.

Untersuchungsprogramm Gewässerstruktur (StALU VP Stralsund)

Kartierung der Gewässerstrukturgüte an ausgewählten Fließgewässern in M-V.

Untersuchungsprogramm Gewässerstruktur von Fließgewässern (StALU MS Neubrandenburg)

Kartierung der Gewässerstrukturgüte an ausgewählten Fließgewässern in M-V.

Untersuchungsprogramm Gewässerstruktur (StALU WM Schwerin)

Kartierung der Gewässerstrukturgüte an ausgewählten Fließgewässern in M-V.

Gewässergütekarten (StALU MM Rostock)

Gewässergütekarten Zusätzliche Informationen Datengewinnung: digital, liegt vor als: Karte, beziehbar: analog

Fischfauna 1993

Auhagen, A. 1991: Vorschlag für eine Präzisierung der Definition der in Roten Listen verwendeten Gefährdungsgrade, in: Auhagen, A., Platen, R., Sukopp, H. (Hrsg.), Rote Listen der gefährdeten Pflanzen und Tiere in Berlin, in: Landschaftsentwicklung und Umweltforschung, Sonderheft 6, S.15 – 23. Barthelmes et al. 1991: Fischereibiologische Situationsaufnahme der Spree- und Dahmegewässer unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse im Großen Müggelsee vor dem Hintergrund geplanter Sanierungsmaßnahmen zur Sicherung der Trinkwasserversorgung Berlins, Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin, unveröffentlicht. Bless, R. 1985: Zur Regeneration von Bächen der Agrarlandschaft – Eine ichthyologische Fallstudie, in: Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, 26, 80 S. Bless, R., Lelek, A., Waterstraat, A.: Rote Liste der Rundmäuler und Fische der Bundesrepublik Deutschland, Entwurf vom 10.7.1992, unveröffentlicht. von dem Borne, M. 1882: Die Fischerei-Verhältnisse des Deutschen Reiches, Oesterreich-Ungarns, der Schweiz und Luxemburgs, Hofbuchdruckerei W. Moeser, Berlin, 306 S. Brehme, S., Geißler, T., Sedlaczek, J. 1992: Die Rote Liste der Rundmäuler (Cyclostomata) und Fische (Pisces) von Ost-Berlin, RANA, 6, S. 162 – 167. Buchallick, C., Fleischer, L., Schulze, K. 1992: Situations- und Konfliktbeschreibung am Fredersdorfer Mühlenfließ 1992, Umschulungsarbeit u.t.b., 58 S., unveröffentlicht. Burmeister, W. 1985: Das Fredersdorfer Mühlenfließ – erstes geplantes ichthyologisches und malakologisches Schutzgebiet in Berlin, in: RANA, 3, S. 49 – 53. Burmeister, W. 1987: Nachtrag zur Fischfauna des Fredersdorfer Mühlenfließes, in: RANA, 4, S. 97. Doering, P., Ludwig, J. 1989: Fischfauna, in: Gewässer im Großen Tiergarten, Maßnahmevorbereitende Untersuchungen – Biotop- und Artenschutz, Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin, 165 S., unveröffentlicht. Eckstein, K. 1903: Die Fischerei-Verhältnisse der Provinz Brandenburg zu Anfang des 20. Jahrhunderts, Verlag von Gebrüder Borntraeger, Berlin, 182 S. Eckstein, K. 1908: Die Fischerei-Verhältnisse der Provinz Brandenburg zu Anfang des 20. Jahrhunderts, II. Teil: Die Gewässer der Provinz Brandenburg in alphabetischer Reihe und deren fischereiliche Verhältnisse, Verlag des Fischereivereins für die Provinz Brandenburg, 275 S. Fredrich, F., Wolter, Ch. (im Druck): Ichthyoökologische Untersuchung des Fredersdorfer Mühlenfließes. Grosch, U. A. 1979: Die Fischfauna in Berlin (West) am Ende der siebziger Jahre. Rückblick – Status – Prognose – Restitutionsmöglichkeiten, in: Berliner Naturschutzblätter, 23. Jg., 68, S. 530 – 536. Grosch, U. A. 1980 : Die Fischfauna in Berlin (West) am Ende der siebziger Jahre. Rückblick – Status – Prognose – Restitutionsmöglichkeiten, Fortsetzung und Schluß, in: Berliner Naturschutzblätter, 24. Jg., 69, S. 560 – 565. Grosch, U. A., Buchin, H.-E., Kroezus, E. 1974: Über die Fischerei auf der Berliner Havel und die Arbeiten des Fischereiamts, in: Der Fischwirt, 24. Jg., 9, S. 49 – 52. Grosch, U. A., Elvers, H. 1982: Die Rote Liste der gefährdeten Rundmäuler (Cyclostomata) und Fische (Pisces) von Berlin (West), in: Landschaftsentwicklung und Umweltforschung, 11, S. 197 – 209. Jörgensen, L. 1989: Fischereibiologische Analyse der Kleinen Grunewaldseen in Berlin (West) im Rahmen des Bewirtschaftungsplanes vom 14.12.1987, Projektabschlußbericht, 242 S., unveröffentlicht. Kloos, R. 1981: Die Verkehrswasserwirtschaft in Berlin, Hrsg.: Der Senator für Bau- und Wohnungswesen Berlin, Berlin, 48 S. Körner, S. 1992: Vergleich zweier unterschiedlich belasteter und genutzter Fließgewässer hinsichtlich ihrer naturräumlichen Ausstattung und ihres Selbstreinigungsvermögens am Beispiel der Wuhle und des Fredersdorfer Mühlenfließes, Diplomarbeit an der Humboldt-Universität Berlin, unveröffentlicht. Lehmann, C. 1925: Die Verunreinigung der Spree und Havel durch die Abwässer Groß-Berlins nebst einem Überblick über die fischereilichen Verhältnisse, in: Zeitschrift für Fischerei, 23, S. 523 – 548. SenStadtUm (Der Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1985: Umweltatlas Berlin, Bd. 1, Karte 02.08 Fischfauna – Verbreitung, Umweltansprüche und Gefährdung, 1:50 000, Berlin. SenStadtUm (Der Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1988a: Bewirtschaftungsplan für die Kleine Grunewaldseenkette, in: Umwelt- und Naturschutz für Berliner Gewässer, 4, Berlin, 30 S. SenStadtUm (Der Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1988b: Bewirtschaftungsplan für die Große Grunewaldseenkette, in: Umwelt- und Naturschutz für Berliner Gewässer, 5, Berlin, 31 S. Thienemann, A. 1925: Die Süßwasserfische Deutschlands – Eine tiergeographische Skizze, in: Demoll, R., Maier, H.N. (Hrsg.), Handbuch der Binnenfischerei Mitteleuropas, Bd. III A, Stuttgart, 1941, S. 1 – 32. Vilcinskas, A. 1991a: Rote Liste der gefährdeten Fische und Rundmäuler (Osteichthyes et Cyclostomata) von Berlin (West), in: Auhagen, A., Platen, R., Sukopp, H. (Hrsg.), Rote Listen der gefährdeten Pflanzen und Tiere in Berlin, in: Landschaftsentwicklung und Umweltforschung, Sonderheft 6, S. 157 – 167. Vilcinskas, A. 1991b: Fischereibiologische Bestandsaufnahmen und Bewertungen im Malchower See und in den Gewässern der Malchower Aue, Gutachten im Auftrag des Planungsbüros von Prof. Tröger, unveröffentlicht. Vilcinskas, A., Wolter, Ch. 1992a: Erfassung und Bewertung der Fischfauna in den Gewässern der ehemaligen Rieselfelder im Bereich des Forstamtes Buch einschließlich Rückstandsuntersuchungen an Fischen, Gutachten im Auftrag der Berliner Forsten – Landesforstamt, unveröffentlicht. Vilcinskas, A., Wolter, Ch. 1992b: Erfassung und Bewertung der Fischbestände in den Kaulsdorfer Seen, Gutachten im Auftrag des Bezirksamtes Hellersdorf, unveröffentlicht. Wolter, Ch. 1991: Untersuchungen zum Problem der fischereilichen Bestandsschätzung mit einem Echolot in Binnengewässern, Forschungsbericht Institut für Binnenfischerei, unveröffentlicht. Wolter, Ch., Vilcinskas, A., Geißler, T. (in Vorbereitung): Berliner Rote Liste der gefährdeten Rundmäuler (Cyclostomata) und Fische (Pisces).

Phase II A

Das Projekt "Phase II A" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität-Gesamthochschule Essen, Fachbereich 13 Energie-, Verfahrens- und Elektrotechnik, Institut für Umweltverfahrenstechnik durchgeführt. Im Rahmen des Verbundprojektes soll ein kombinierter Gas-/Dampfturbinenprozess mit druckaufgeladener Kohlenstaubfeuerung entwickelt und erprobt werden. Dazu wurde die Entwicklung eines geeigneten Kohleumwandlungs- und Gasreinigungssystems in Angriff genommen. Nach positiver Klaerung der dabei auftretenden grundsaetzlichen Fragen soll im Rahmen der Phase II des Verbundprojektes eine Pilotanlage fuer etwa 1MegaW geplant werden. Voraussetzung und Kernstueck ist hierbei die Auslegung und Optimierung von geeigneten Apparaten zur Abscheidung von fluessiger Asche und gasfoermigen Alkalien, wobei die jeweilige zu erreichende Abscheidung von der Belastbarkeit der nachgeschalteten Gasturbine abhaengt. Ziele des Vorhabens sind daher: - Die entwickelten Fluessigasche- und Alkaliabscheider im Dauerbetrieb zu erproben, - die Belastbarkeit untersch. Turbinenschaufeln zu erfassen, - noch offene material- und verfahrenstechnische Fragen zubeantworten.

Renaturierung der Warnow im Teilabschnitt „Hof Grabow“ von Stat. 133+800 bis Stat. 129+100

Der Wasser- und Bodenverband „Mittlere Elde“ mit Sitz in 19370 Parchim, Eichenweg 4, beabsichtigt mit der geplanten Renaturierung der Warnow in der Gemeinde Zölkow, Teilabschnitt Hof Grabow, den ausgebauten Gewässerabschnitt ohne nennenswerte Strukturen in Sohle und Ufer sowie angemessenen Gewässerrandstreifen ökologisch durchgängig zu gestalten sowie eine natürliche Gewässerentwicklung innerhalb eines vorgegebenen Entwicklungskorridores zu erzielen. Vom Vorhaben betroffen sind die Flurstücke: Gemarkung Flur Flurstücke Zölkow 1 145 -148, 149/1, 150/1, 151/4, 151/5, 151/6, 151/7, 151/8, 152/2, 152/4, 152/5, 153/4, 153/5, 153/6, 153/7, 153/8, 155/2, 161/1, 161/2, Zölkow 2 109, 110, 112 Zölkow 5 48, 49 Hof Grabow 1 1, 41/1, 61- 80, 81/1, 81/2, 82, 83, 84/1, 84/2, 85,2, 86/1, 87/1, 88 – 100, 101/1, 101/2, 102/1, 103/1, 103/2, 104/1, 104/2, 105/1, 106/2, 107/1, 108/1, 109/1, 110/3, 111/1, 112/1, 112/2, 113, 114, 115, 116/1, 116/2, 118, 119/1, 120/1, 121/1, 122, 123, 124/1, 125 -132, 133/1, 134/1, 135/1, 136 - 141, 142/1, 143/1, 144/1, 145/1, 146/1, 147, 148/1, 149/1, 149/2, 150/1 Hof Grabow 2 1/2, 2 – 11, 12/1, 12/2, 13 – 18, 19/1, 20/1, 20/2, 21/1, 21/2, 22/2, 38, 189/1, 194/1, 196/1, 196/2, 197/1, 197/4, 197/6, 197/7, 198, 199/1, 200/4, 200/5, 200/7, 200/8, 200/9, 200/10, 201/2, 201/3, 201/4, 202, 203/2, 203/4, 203/5, 205/3 Kossebade 2 12/2, 13/2, 15/2, 16/1, 17/1, 18/1, 19, 22, 23,114, 115/1, 116, 117/1, 118/2, 118/3, 119/2, 119/3, 122, 123/2, 123/3, 124, 125/2, 125/3, 126/2, 126/4, 126/5, 127, 128/1, 130/1, 131/2, 132, 133/2, 134, 135/1, 136 – 142, 143/1, 143/2, 159/1 Für das Vorhabensgebiet wird das Flurneuordnungsverfahren Zölkow — Kladrum und das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Hof Grabow durchgeführt und wurde öffentlich bekanntgegeben (StALU WM voml 5.04.2020). Der Wasser- und Bodenverband „Mittlere Elde" hat hierfür einen Antrag auf Plangenehmigung nach § 68 WHG gestellt. Die untere Wasserbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim als Genehmigungsbehörde hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß dem S 7 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Nummer 13.18.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich. Wesentliche Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht nach § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3 UVPG ergeben sich aus der überschlägigen Prüfung gemäß den in Anlage 3 aufgeführten Schutzkriterien. Maßgebend für die Einschätzung waren die Merkmale des Vorhabens, der Standort hinsichtlich der Nutzungs- und Schutzkriterien unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich sowie die Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen. Baudenkmale sind im Vorhabenbereich nicht betroffen. Altlastverdächtige Flächen befinden sich nicht im Vorhabengebiet. Die Warnow ist ein nach EU-WRRL berichtspflichtiges Gewässer. Sie ist zwischen Grebbin und Kladrum als Wasserkörper mit der Nummer WAOB-0800 gemeldet und als erheblich verändertes Gewässer mit dem Bewirtschaftungsziel „gutes ökologisches Potential" eingestuft. Mit dieser Planung wird die Maßnahme aus dem Maßnahmeprogramm WAOB-0800_M_05 umgesetzt. Die Renaturierung des Abschnittes bewirkt die Rückführung des Gewässers in einen naturnahen Zustand. Nach Beendigung der Bauarbeiten ist eine bedarfsorientierte Gewässerunterhaltung geplant. Neben der verbesserten Habitatfunktion für Fische und Wirbellose wird auch das Selbstreinigungsvermögen des Gewässers erhöht. Es wurde ein Fachbeitrag nach WRRL erarbeitet. Die Prüfung hat ergeben, dass durch die Umsetzung des Vorhabens keine Verschlechterung des ökologischen und chemischen Zustandes im Sinne des § 27 WHG zu erwarten ist. Es werden alle Voraussetzungen gemäß dem Verbesserungsgebot erfüllt. Das Projekt steht in Übereinstimmung mit den Forderung der EU-WRRL und hat eine sehr hohe Priorität. Das Vorhaben stellt gemäß § 14 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. § 12 Abs. 1 Nr. 6 und Nr. 7 NatSchAG M-V aufgrund der wesentlichen Umgestaltung des Gewässers sowie des Ufers und der möglichen sonstigen erheblichen Beeinträchtigung von Mooren einen Eingriff in Natur und Landschaft dar, welcher die ökologische Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen kann. Der Verursacher hat die Beeinträchtigungen bei den geplanten Eingriffen in Natur und Landschaft in den Unterlagen dargestellt. Da es sich bei der Renaturierung der Warnow um eine Maßnahme nach WRRL handelt, ist die Maßnahme nicht als naturschutzrechtlicher, ausgleichspflichtiger Eingriff anzusehen. Trotzdem muss der Planungsträger die Beeinträchtigung von Natur und Landschaft gemäß S 15 Abs. 1 BNatSchG vermeiden bzw. mindern und entsprechende Schutzmaßnahmen umsetzen. Die getroffenen Nebenbestimmungen dienen allgemein der Einhaltung der Belange der Eingriffsregelung. Da sich im Zuge der geplanten Maßnahme der Zustand für Fauna und Flora der Warnow verbessern wird, verzichtet die untere Naturschutzbehörde auf die Festsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen - die getroffenen Vermeidungsmaßnahmen sind aber zwingend umzusetzen. Gemäß 18 und 20 NatSchAG M-V ist es verboten gesetzlich geschützte Bäume und Biotope erheblich oder nachhaltig zu beeinträchtigen. Aus diesem Grund sind vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen. Die genannten Vermeidungsmaßnahmen sind daher in der Genehmigung festzusetzen. Die Anordnung einer ökologischen Baubegleitung ist erforderlich um die Einhaltung der vorgegebenen Vermeidungsmaßnahmen während der Bauphase zu sichern und auch bei abweichenden Sachlagen vor Ort unmittelbar fachgerechte Vorsorge zu treffen, um die Beeinträchtigung von Schutzgütern kontinuierlich auszuschließen und die Einhaltung der naturschutzrechtlichen Vorschriften zu gewährleisten. Durch die Festlegung von Schutz-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen in der Vorhabenbeschreibung sowie der Einhaltung von Immissionsrichtwerten und rechtlicher Sicherheitsvorschriften sind für die Umsetzung der Maßnahme keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen prognostiziert.

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