Gewässergütekarten Zusätzliche Informationen Datengewinnung: digital, liegt vor als: Karte, beziehbar: analog
Eine Jahrhundertaufgabe für das grüne Berlin ist unter besonderer Berücksichtigung der Klimaprognosen die Bewältigung der historisch-ökologischen Erblast der Kiefernära und die Wiederherstellung der Zukunftsfähigkeit der Berliner Wälder in den kommenden Jahrzehnten. Ziel ist die Umgestaltung der naturfernen, instabilen einschichtigen Kiefernbestände zu stabilen Laubmischwäldern mit deutlich verbesserter Grundwasserspende unter konsequenter Weiterentwicklung der naturnahen Waldbewirtschaftung. Fast ein Fünftel Berlins ist bewaldet. Die Berliner Wälder innerhalb und außerhalb der Landesgrenzen werden seit Anfang der 1990er Jahre naturgemäß bewirtschaftet und sind seit 2002 nach FSC® (Forest Stewardship Council®) und Naturland zertifiziert. Die Verjüngungs- und Waldumbauaktivitäten und somit die Entwicklung von naturnahen Mischwäldern stellt vor dem Hintergrund der Klimaprognosen eine wichtige Aufgabe der Daseinsvorsorge Berlins dar. Die Berliner Forsten haben daher bereits vor drei Jahrzehnten mit dem Umbau der einschichtigen Kiefernbestände zu artenreichen und vielschichtigen Mischwäldern begonnen. Dieser Umbau folgt dem Prinzip der natürlichen Verjüngung. Er setzt hauptsächlich auf die Selbstaussaat der Laubbäume mit unterstützender Pflege der heranwachsenden Bestandesschicht. Wo dies aufgrund fehlender Mutterbäume nicht möglich ist, erfolgte die Einbringung der Jungbäume durch Pflanzung oder Saat. Besondere Priorität haben die alten Kiefernbestände. Sie werden durch die Auswirkungen der Klimakrise – Trockenheit, Sturm und in der Folge Insekten und Pilze wie den Kiefernbaumschwamm zunehmend destabilisiert. Als Investition in die Zukunft für die nachfolgenden Generationen wurde im Jahr 2012 wurde ein Waldumbaubedarf auf ungefähr der Hälfte der Berliner Waldfläche (ca. 15.000 ha) identifiziert. Bei einem Zeithorizont von 50 Jahren ergab sich daraus ein jährlicher Waldumbaubedarf von ca. 300 ha (zum Vergleich: Die Flächengröße des Tempelhofer Feldes beträgt 386 ha). Ein Effekt des Waldumbaus ist ein verbesserter Wasserhaushalt. Laut der Studie „Die Berliner Wälder und ihre Bedeutung für die Ressource Wasser“ (2017) kann unter Laubbäumen mehr Niederschlag den Waldboden erreichen und somit als Grundwasserspende versickern als unter Nadelbäumen – vor allem außerhalb der Vegetationszeit. Der naturgemäße Waldumbau der Berliner Forsten kann somit zu einer Erhöhung der Grundwasserspende um bis zu 5,5 Millionen Kubikmeter führen – auf dann 18 Millionen Kubikmeter pro Jahr. Ziel muss es sein, das Niederschlagswasser im Raum zu halten, damit neben klimawirksamen Kühlungseffekten durch Verdunstung auch eine Verzögerung des Abflusses zur Stabilisierung des Niedrigwasserabflusses in den Gewässern entstehen kann. Da Berlin sein Trinkwasser nicht importiert, sondern stadtnah aus dem Grundwasser gewinnt, ist die Rückhaltung und Versickerung der Niederschläge über Wald eine wesentliche Voraussetzung für die Qualität und Quantität des Trinkwassers. Waldlandschaften, welche die Selbstreinigungskraft der Gewässer erhöhen, die Rückhaltung und Zwischenspeicherung fördern und die Grundwasseranreicherung steigern, werden im Klimawandel einen erheblichen Bedeutungszuwachs erfahren. Die Stadtwälder leisten schon heute einen wichtigen Beitrag zur Trinkwasserversorgung. Für die praktische Umsetzung des Waldumbaus wurde das sogenannte Mischwaldprogramm eingesetzt. Zwischen 2012 bis 2023 wurden im Rahmen des Mischwaldprogrammes jedes Jahr ca. 100 Hektar neue Mischwaldflächen geschaffen. Dafür wurden jährlich zwischen 300.000 und 500.000 junge, standortheimische Laubbäumen wie Eichen, Buchen, Hainbuchen, Winterlinden, Ulmen, usw. gepflanzt. Seit 2024 wird das Mischwaldprogramm und die Methoden des Waldumbaus bei den Berliner Forsten evaluiert.
Die folgende Beschreibung bezieht sich auf das LSG „Umflutehle-Külzauer Forst“. Quelle: Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts. Ergänzungsband (2003); ISSN 3-00-012241-9 Gebietsbeschreibung Begrenzt wird das neu verordnete LSG im Nordosten durch den Elbe-Havel-Kanal und im Osten von Burg bis Möser durch die Bahnlinie Magdeburg-Berlin sowie von Möser bis zur Verbindungsstraße Lostau-Körbelitz durch die Bundesstraße B1, dabei ist die Ortslage Möser weiträumig ausgegliedert. Der Text im LSG-Buch beschreibt ab S. 422 (nächster Abschnitt) unter „Zuwachs-Külzauer Forst” schon das neu verordnete LSG „Umflutehle-Külzauer Forst”, dessen Abgrenzung zum damaligen Zeitpunkt im Entwurf vorlag. Das LSG ist Teil der Elbeniederung (hier Magdeburg-Breslauer Urstromtal). Besonders im Nordteil wird es von Altwasserarmen der Elbe geprägt. Das LSG ist infolge mehrerer Mäanderdurchstiche (bes. 1740 und 1790) und der seit Mitte des 19. Jh. vorhandenen Eindeichung zur Hochwasserabteilung stark anthropogen überprägt. Die Ehle entspringt im Westfläming. Im Unterlauf, zwischen Gübs und Heyrothsberge, benutzt sie einen alten Elbelauf. Ihre Wasserführung ist ab Dannigkow eng mit den Regulierungsmaßnahmen an der Elbe verbunden. Heute führt der Ehlekanal die Hauptwassermenge zur Elbe ab, während das eigentliche Bachbett unterhalb des Kanals kaum wasserführend ist. In der ca. 6–7 km breiten Elbeaue stehen ander Oberfläche überwiegend sandige Ablagerungen des Holozäns und Pleistozäns (Weichsel) an, die von bindigem Holozän (Auelehm und -ton) und teilweise anmoorigen Bildungen überdeckt sind. Der Grundwasserspiegel ist flurnah und befindet sich stellenweise nur wenige Dezimeter unter der Geländeoberkante. Mit den Ausbau- und Regulierungsarbeiten an der Elbe hat eine verstärkte Tiefenerosion des Flusses eingesetzt, die auch Auswirkungen auf die Grundwasserstände in der angrenzenden Aue hatte. Durch die Eindeichungen wurden weitere Überflutungen des Auenbereichs unterbunden. Der Külzauer Forst befindet sich bereits teilweise auf der östlich an das Elbetal angrenzenden Hochfläche. Dünen, die den Talsanden aufgesetzt sind, prägen bei Gerwisch das Landschaftsbild. Der Nordteil des LSG gehört zur Hochfläche des Westfläming (Teil des Südlichen Landrückens). An der Oberfläche stehen sowohl Dünen als auch Endmoränenkuppen und Sander der Saale-Vereisung (Warthe-Stadium) an. Die nachfolgende Beschreibung bezieht sich auf LSG „Zuwachs-Külzauer Forst“. Quelle: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts (2000); ISSN 3-00-006057-X Gebietsbeschreibung Das LSG umfaßt von der Autobahn Berlin-Hannover (A2) bis Biederitz das im Landkreis Jerichower Land liegende Tangermünder und Dessauer Elbetal. Weiter nach Süden sind die Flächen des Umflutkanals, im Westen begrenzt durch die Deiche und im Osten durch die Stadtgrenze zu Magdeburg, in das LSG einbezogen. Im Norden gehören mit dem Külzauer Forst und der Hohen Heide Teile des Burger Vorflämings zum Gebiet. Begrenzt wird dieser Bereich im Norden durch den Elbe-Havel-Kanal und im Osten von Burg bis Biederitz durch die Bundesstraße 1, dabei sind die Ortslagen Möser, Gerwisch und Biederitz weiträumig ausgegliedert. Im Norden wird das LSG durch Ausläufer des Flämings geprägt. Im zentralen Gelände wechseln lehmig-sandige Hügel mit Muldentälern. Mit dem Hölleberg (87,9 m über NN) und dem Langen Berg (80 m über NN) hat es seine höchsten Erhebungen. Mit einer Geländestufe von 15-20 m setzt sich der Vorfläming deutlich vom Elbetal ab. Dabei reicht der Weinberg, eine Endmoränenkuppe der größten Ausdehnung des Warthestadiums der Saaleeiszeit, bis dicht an den Strom heran. Der südliche Teil des nach Südwesten geneigten Steilhanges ist mit einem dichten Feldulmenwald bedeckt, an den sich ackerbaulich genutzte Flächen anschließen. Diese werden nach Osten durch Kiefernforste abgelöst, die auch die ehemals offenen Dünen im Külzauer Forst bedecken. Nur kleinflächig sind hier noch Reste der Halbtrocken- und Magerrasenvegetation zu erkennen. In ausgeprägter und großflächiger Form sind sie dagegen noch auf der weitgehend gehölzfreien Sanddüne bei Gerwisch zu finden. Am Quickberg (68 m über NN) bei Külzau befindet sich die Quickbornquelle, die inmitten der Kiefernforste von einem hartholzauenähnlichen Laubwald umgeben ist. Unterhalb des Weinberges beginnen zumeist recht artenarme Auenwiesen, zum Teil mit Einzelbäumen und Gehölzen durchsetzt. Besonders innerhalb der alten Elbeschlinge sind sie noch artenreich. Ausgedehnte Schilfröhrichte umgeben den bereits stark verlandeten ehemaligen Elbearm im Schwisau bei Lostau. Die sich nach Süden anschließenden, etwas höher gelegenen Flächen des Elbetals werden ackerbaulich genutzt. Diese Nutzung reicht bis in den Bereich des Zuwachs hinein, der von einem weiteren ehemaligen Elbearm umgeben ist. Besonders der südliche Teil dieses Altwassers wird von ausgedehnten Schilfröhrichten begleitet. Von Süden aus dem Umflutkanal kommend durchfließt die Ehle den alten Elbearm. Nachdem sie ihn verlassen hat, weist sie über einen kurzen Abschnitt einen natürlichen Lauf mit zahlreichen Auskolkungen auf, ehe sie die letzten 1,5 km bis zur Mündung in die Elbe in einem kanalartig ausgebauten Bett zurücklegt. Unterhalb des Zuwachs fließt die Ehle im Umflutkanal, der den südlichsten Abschnitt des LSG bildet. Hier sind weite, reliefreiche Vorländer mit permanenten und periodischen Gewässern, seenartige Aufweitungen des Fließgewässers und bachbegleitende Weichholzgürtel charakteristisch. Die Gewässersohle besteht zumeist aus steinig-kiesigen Substraten, die Fließgeschwindigkeiten wechseln stark. Das Gewässer weist eine hohe Selbstreinigungskraft auf. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Ein 200 000 Jahre alter, beim Kiesabbau bei Gerwisch entdeckter Faustkeil stellt das älteste Zeugnis der Anwesenheit des Menschen im LSG dar. Die auf den Dünen nordwestlich von Gerwisch entdeckten mittelsteinzeitlichen Steinwerkzeuge, die von Gemeinschaften stammen, die in der Elbeaue ein reiches Nahrungsangebot an Kleinwild und Vögeln sowie an Fischen in der Elbe vorgefunden haben, sind 10 000 Jahre alt. Die jungsteinzeitlichen Siedlungen liegen am Niederterrassenrand der Elbe zwischen Lostau, Gerwisch und Biederitz sowie bei Hohenwarthe und entlang der Bundesstraße nach Niegripp, wobei das östlich anschließende Gebiet bis Möser bisher keinen Siedlungsnachweis erbracht hat. Als älteste Ackerbaukultur tritt die Stichbandkeramikkultur in Erscheinung, die nordöstlich des Dünengeländes bei Biederitz angetroffen wird. Von den Ackerbauern der Alttiefstichkeramik sind mindestens drei Siedlungen auf den Dünen bei Gerwisch nachgewiesen, die dann in der mittleren und späten Jungsteinzeit kontinuierlich besiedelt blieben. Die Alttiefstichkeramikkultur errichtete ihren Toten aus Steinblöcken gefügte Grabkammern, von denen sich nur ein Zeuge am Rande des LSG bei Körbelitz erhalten hat. Mit der Schönfelderkultur setzte nun eine dichte Besiedlung ein, die sich bei Biederitz mit acht, bei Gerwisch mit sechs Fundstellen nachweisen läßt, wozu noch weitere Fundstellen bei Hohenwarte, Lostau, Möser und Schermen kommen. Am Ende der Jungsteinzeit drangen von Nordwesten her die Siedler der Einzelgrabkultur in das Gebiet östlich der Elbe vor. Der Mehrzahl der auf den Sanddünen errichteten Siedlungen endete mit der Jungsteinzeit. Während der Bronzezeit ging die Siedlungsdichte zurück, und es wurden in der Regel neue Wohnplätze aufgesucht. Das am Ende der Frühbronzezeit einsetzende trockenwarme Klima zwang zur Verlagerung der Ansiedlungen in die Niederung, wo sie entweder vom Auenlehm bedeckt oder durch die Erosion der Elbe zerstört sind. Für die Eisenzeit ist dagegen wieder ein Zuwachs an Siedlungen auf der Niederterrasse zu verzeichnen, wobei Kontinuität seit der Bronzezeit nur im Zusammenhang mit einer Siedlung bei Hohenwarte belegt ist. Da die spätbronzezeitlichen Siedlungen am Grunde des Auenlehms liegen, wird die Sedimentation mit den steigenden Niederschlägen am Anfang des Subatlantikums in Verbindung gebracht, so daß der überwiegende Teil des Auenlehms während der älteren Eisenzeit abgelagert wurde. Die Abspülung von Bodenmaterial deutet darauf hin, daß während der Bronze- und Eisenzeit in Mitteldeutschland in größerem Umfang Ackerflächen vorhanden waren. Eine Reihe eisenzeitlicher Fundstätten blieb bis in die römische Kaiserzeit hinein belegt, während der die Besiedlung insgesamt zurückging. Siedlungsplätze im oberen Bodenhorizont der Niederung deuten darauf hin, daß während der römischen Kaiserzeit die Auenlehmbildung im wesentlichen abgeschlossen war. Ein Brennofen in einer Siedlung bei Gerwisch belegt die Eisenverhüttung aus Raseneisen der Elbeniederung zu Beginn der römischen Kaiserzeit. Im 7. Jahrhundert siedelte sich auf dem Ostufer der Elbe Slawen an. Diese überschritten die Elbe auch nach Westen und errichteten bei Elbeu (Hildagsburg) einen Burgwall zur Sicherung des neu gewonnenen Siedlungsgebietes. Spätestens mit der Erbauung des fränkischen Kastells bei Magdeburg im Jahre 806 endete die Autonomie der Slawen westlich der Elbe, während der Gau Moraciani östlich der Elbe bis ins 10. Jahrhundert hinein unabhängig blieb. Slawische Burgwälle lagen bei Lostau und Biederitz. Die erste urkundliche Erwähnung von Biederitz erfolgte 948. Etwa in dieser Zeit werden auch Lostau (973 als Loztoue) und Gerwisch (992 als Grobizi) erstmalig genannt. Gerwisch und Lostau litten immer wieder unter den Hochwassern der Elbe, wie Berichte vor allem aus dem 18. Jahrhundert zeigen. Um dem zu begegnen, griffen die Lostauer 1742 zur Selbsthilfe und legten einen Durchstich durch den Schwisau an. Weitere solche Versuche wurden von den Gemeinden Gerwisch und Lostau auch am Zuwachs und am Ochshorn unternommen. Doch erst 1789 konnten hier nach einer Anordnung der Regierung die Regulierungsarbeiten abgeschlossen werden. Die Schleifen bei Gerwisch, die Alte Elbe am Zuwachs und die Lostauer Alte Elbe sind noch heute gut zu erkennen. Die steilen Hänge des Weinberges bei Hohenwarthe, der hier prallhangartig an den Strom herantritt und die Aue um nahezu 35 m überragt, trugen im Mittelalter Weinreben, die von Dominikaner-Mönchen in Hohenwarthe gezogen wurden. Im 18. Jahrhundert verlief die Verbindung Magdeburg-Burg über die „Alte Burger Straße“, die auf der Hohen Brücke die Ehle überquerte und dann über das Dünengelände bei Gerwisch und das Sander- und Endmoränengebiet bei Külzau nach Möser führte. Erst Anfang des 19. Jahrhunderts verlor sie mit dem Bau der Chaussee Magdeburg-Burg endgültig ihre Bedeutung, ihr Verlauf ist streckenweise noch heute zu erkennen. 1888 begann der erste Kiesabbau, zunächst im Schwisau, später im Zuwachs. Die dabei entstandenen Kiesseen sind heute beliebte Badegewässer. Neben dem Kiesabbau bot der Schlick in der Elbeaue auch die Möglichkeit, Ziegel herzustellen. Die beiden bei Lostau im 19. Jahrhundert errichteten Ziegeleien wurden aber Anfang des 20. Jahrhunderts wieder aufgegeben. Für die Verregnung der Abwässer der Stadt Magdeburg wurden 1892 Flächen im Gebiet von Möser-Gerwisch-Lostau ausgewählt. Ursprünglich wurden die Abwässer ohne Vorklärung auf die Felder geleitet, später wurden am Cracauer Anger, bei Gerwisch und bei Körbelitz Pumpstationen mit Klärbecken errichtet. Ab Mitte des 19. Jahrhunderts wurden vermehrt auch in der Überschwemmungsaue des Elbetals Ackerflächen angelegt, die aber empfindlich auf Hochwasserereignisse reagierten. Gleichzeitig kam es durch den Bau der Dämme der Berliner Chaussee und der Eisenbahn durch eine nachteilige Stauwirkung oberhalb der Querdämme zunehmend zu bedrohlichen Hochwassern. Um dem begegnen zu können, entschlossen sich die Deichverbände, die um 1860 im preußischen Deichamtsgesetz eine rechtliche Grundlage erhielten, zum Bau eines eingedeichten Vorfluters, der einen Teil des Hochwassers von Magdeburg fernhalten und mit seinen Dämmen die Niederung schützen sollte. 1871 bis 1875 baute man bei Pretzien, außerhalb des LSG, im Bett der Alten Elbe ein Wehr und zog von dort bis zum neuen Eisenbahndamm bei Biederitz einen Kanal. Dieser sogenannte Umflutkanal, der die Tiefenlinie des Urstromtals ausnutzt und zum Teil dem Lauf alter Elbearme folgt, ist bis Biederitz 20 km lang, davon befinden sich zirka 6 km im LSG, und 450 m breit. Nördlich des Bahndammes können die Hochwasser dann noch weitere 7 km bis zum Weinberg bei Hohenwarthe uneingedeicht abfließen. Durch Öffnen des Pretziener Wehrs kann ? des Elbehochwassers durch den Umflutkanal um Magdeburg herumgeführt werden. Geologische Entstehung, Boden, Hydrograhie, Klima Im Landschaftsschutzgebiet befinden sich das warthestadiale Breslau-Magdeburg-Bremer Urstromtal (Saalekaltzeit) und die holozäne Elbeaue. Diese Abflußbahn der Schmelzwasser, über Ohre und Drömling, kam während der Letzlinger Randlage zum Tragen. Spätere Schmelzwasser durchbrachen die Endmoräne bei Rogätz und flossen weiter nördlich ab. Es wurden glazifluviatile und fluviatile Sedimente abgelagert, das heißt Sande, Kiese und Schluff. Die Böden im Elbetal werden von Gleyen, Vega-Gleyen und Vegas aus Auenlehm, zum Teil über fluviatilen Sanden und Kiesen, je nach der Lage zur Grundwasseroberfläche, gebildet. Auf der Niederterrasse sind Acker-Gley-Braunerde-Podsole und Gley-Braunerden anzutreffen. Als sehr junge Ablagerungen finden sich Dünen mit Regosolen. Das Bild des Gewässernetzes wird durch den Elbestrom mit seinen Altwassern, dem Lostauer See, der Alten Elbe am Zuwachs, und die unterhalb von Alt-Lostau in die Elbe mündende Ehle bestimmt. Das Wasserregime der Elbe steht in enger Wechselbeziehung zu den Grundwasserverhältnissen in der Aue. So strömt das Grundwasser von den Niederterrassen auf den Fluß zu. Bei Niedrigwasser senkt sich in Flußnähe der Grundwasserspiegel erheblich ab, während er bei Hochwasser zunächst flußnah ansteigt. Da zugleich das zuströmende Grundwasser angestaut wird, kommt es zunehmend auch in flußferneren Bereichen zu einem Anstieg des Grundwassers. An der geologisch-hydrologischen Grenze zwischen der Grundmoräne und den aufgelagerten Endmoränen sind Quellaustritte nicht selten wie beispielsweise im Külzauer Forst. Die Zugehörigkeit des betroffenen Elbetalabschnittes zum herzynischen Trockengebiet bedingt mittlere Jahresniederschläge von nur 474 mm, zum Fläming hin steigen sie auf über 500 mm an. Die Jahresmitteltemperatur liegt bei Magdeburg bei 9,4 C und im Westteil des Burger Vorflämings bei 8,2°C. Pflanzen- und Tierwelt Besonders bemerkenswert sind die Reste wärmeliebender Trockenrasen, die kleinflächig besonders am Nordhang des Weinberges zu finden sind. Sie werden auf Löß von Haarfedergras-Steppenrasen und Fiederzwenkenrasen, unter anderem mit Weißer Skabiose, Liegendem Ehrenpreis und Großem Schillergras und auf Sandstandorten von Silber- und Straußgrasfluren, unter anderem mit Ohrlöffel-Leimkraut und Felsen-Nelke, besiedelt. An den Ufern der Elbe treten in den Buhnenfeldern Flußufer-Pioniergesellschaften wie die Spitzklettenflur auf. Teilweise begleitet eine schmale Weichholzaue mit Silber- und Bruch-Weiden die Ufer, vereinzelt sollen Schwarz-Pappeln zu finden sein. Die Auenwiesen sind durch intensive Nutzung meist recht artenarm, nur noch vereinzelt kommen Kuckucks-Lichtnelke und WiesenSchaumkraut vor. Charakteristisch für die großen Stromtalauen ist das Vorkommen von Stromtalpflanzen, deren Samen und Früchte durch fließendes Wasser transportiert werden. Die im Mittelelbegebiet anzutreffenden Arten stammen meist aus dem süd- und südosteuropäischen Raum. Hierzu gehören beispielsweise Fluß-Kreuzkraut, Aufrechte Waldrebe, Sumpf-Wolfsmilch, Langblättriger Blauweiderich und Gelbe Wiesenraute. Die Verlandungsbereiche der Altwasser sind durch zum Teil großflächige Röhrichte und Riede gekennzeichnet, die sich aus Gemeinem Schilf, Großem Schwaden, Schlank- und Ufer-Segge oder Rohr-Glanzgras aufbauen. Schwimmblatt- und Wasserschwebergesellschaften mit der Teichrose als markanter Art, bedecken teilweise als dichter Teppich die Wasserflächen. Im Umflutgelände säumt zum Teil galerieartiger Weichholzauenwald die Ufer, der auch Rohrglanzgras- und Wasserschwadenröhrichte aufweist. Hervorzuheben sind das Wasserschlauch-Auftreten und wärmeliebende Stromtalpflanzen der Auengewässer wie Krebsschere und Schwimmfarn. Zu den auffälligsten Tierarten des LSG gehört der Biber, dessen Wohnburgen sowohl unmittelbar am Ufer der Stromelbe als auch an den Altwassern und im Umflutkanal in erstaunlich hoher Zahl zu finden sind. Besonders interessant sind auch die von ihm geschaffenen Dämme am Ausfluß des Grabens aus der Lostauer Alten Elbe. Der Fischotter hat zwar keine feste Ansiedlung im LSG, durchstreift auf seinen oft ausgedehnten Wanderungen aber regelmäßig das Gebiet. Eine Vielzahl weiterer Säugetierarten besiedelt das LSG, von denen nur Mauswiesel, Zwergmaus sowie Zwerg- und Wasserspitzmaus erwähnt seien. In den ausgedehnten Röhrichten kommen Rohrweihe, Teich-, Schilf- und Drosselrohrsänger und in den letzten Jahren zunehmend Bartmeisen vor. Ebenso sind hier Teichhuhn, Wasser- und Tüpfelralle zu finden. Ein recht häufiger Brutvogel der Gewässer ist der Haubentaucher, und die Beutelmeise hängt ihr kunstvolles Nest in den Weichholzsaum am Gewässerrand. Zu den Charakterarten der Aue gehört auch der Schlagschwirl. Besonders nach großen Hochwasserereignissen entstehen immer wieder Abbruchkanten, in denen Eisvogel und Uferschwalbe ihre Brutröhren anlegen. Die trockeneren, mit Einzelgehölzen bestandenen Abschnitte des Umflutkanals besiedeln Neuntöter und Sperbergrasmücke. Das Braunkehlchen ist besonders entlang der Dämme zu finden. Das LSG hat große Bedeutung als Aufenthaltsraum für Zugvögel und Wintergäste. Von der Vielzahl der im Gebiet verweilenden Wasservögel soll nur der Singschwan hervorgehoben werden, der besonders im Zuwachsgebiet regelmäßig überwintert. Die Wiesen und Ackerflächen des LSG werden im Winterhalbjahr von großen Schwärmen nordischer Gänse aufgesucht. Das reiche Nahrungsangebot zieht auch den Seeadler an. Einzelne alte Weiden am unmittelbaren Elbeufer, vom Kormorankot weiß gefärbt und weithin sichtbar, dienen mehreren Hundert dieser Vögel als Schlafbäume. Von hier verteilen sie sich zur Nahrungssuche über die Elbe und die angrenzenden Gewässer. Besondere Bedeutung hat der nördliche Teil des Gebietes für beständige Brutvorkommen des nur noch wenige Brutpaare zählenden Steinkauzes. Im Gebiet kommen neben anderen Amphibien auch Laubfrosch und Rotbauchunke sowie Ringelnatter und besonders an den trocken-warmen Dämmen des Kanals die Zauneidechse vor. In den Gewässern des Umflutkanals finden sich reiche Großmuschelbestände, besonders bemerkenswert ist das Vorkommen der anspruchsvollen Kugelmuschel (Sphaerium rivicola). Entwicklungsziele Die eintönigen Kiefernforste des Külzauer Forstes sind kleinflächig durch Umwandlung in natürliche Laubwälder in ihrem Erscheinungsbild und als Lebensraum weiter aufzuwerten. Hierzu gehört auch die Anlage von Laubholzgürteln entlang der Wanderwege. Am Elbeufer ist die Entwicklung einer breiteren und durchgehenden Weichholzaue anzustreben. Eine extensive Grünlandnutzung der Auen ohne Düngung mit kleinflächiger Staffelmahd sollte die Entwicklung wertvoller Auenwiesen wie zum Beispiel Brenndolden-Wiesen und Silgen-Wiesen ermöglichen. Die wertvollen Magerrasen der Hochwasserdämme am Umflutkanal müssen durch extensive Beweidung oder Mahd offengehalten werden. Die Sandtrockenrasen der Gerwischer Düne sind vor Verbuschung, Sandabgrabungen und besonders vor dem Befahren mit Geländefahrzeugen zu schützen. Für das Umflutgelände und den Bereich des Zuwachs ist die derzeit stattfindende ungeordnete Nutzung durch Badende, Angler und Dauercamper dringend zu regeln. Im Interesse einer Verbesserung der touristischen Möglichkeiten ist der Ausbau des Elberadweges von Hamburg nach Dresden abzuschließen sowie insgesamt eine Verbesserung des Radwegnetzes zu erreichen. Exkursionsvorschläge Weinberg bei Hohenwarthe Die Wanderung beginnt am Elbeufer unter der neuen, nunmehr sechsspuringen Autobahnbrücke und führt anfangs durch Obstgärten, später entlang der Ackerkante zum höchsten Punkt des Weinberges, der bei 75,5 m über NN liegt. Von hier bietet sich ein herrlicher Blick über die mit Altwassern, Einzelbäumen und Gehölzen reich strukturierte Elbeaue, die sich bei Hochwasserereignissen auch als kilometerweite Wasserfläche darstellen kann. Weiter reicht der Blick über die verschiedenen Landschaften Elbetal, Niedere Börde, Hochbörderand und Westfläming. Wendet man den Blick vom Elbetal ab, sieht man auf den bewaldeten Tränkeberg, aus dem die Dächer des Waldkrankenhauses Lostau herausleuchten. Es wurde 1902 als Tuberkuloseheilstätte an der Straße Hohenwarthe-Lostau errichtet. Der Weg führt durch einen mit Baumkronen überdachten Hohlweg hangabwärts und am Hangfuß zurück in Richtung Hohenwarthe. Am Weg sind Aufschlüsse des den Hangfuß bildenden Rupeltons zu erkennen, ebenso wie die den Hang teilweise bedeckenden Lößauflagen. Quellaustritte am Unterhang sind zu überqueren, bis der Weg wieder unter der Autobahnbrücke hindurch nach Hohenwarthe führt. Forsthaus Külzau und Quickbornquelle Von der Waldgaststätte Möser führt ein gut ausgebauter Wanderweg, teilweise von Birken gesäumt, zum Forsthaus Külzau, das am Kreuzungspunkt mehrerer Wege als Revierförsterei errichtet wurde. An dieser Stelle befand sich im 14. Jahrhundert das wüste Dorf Kulzowe, später wurden auf der "wüsten Flur" zwei zum Amte Niegripp gehörige Vorwerke angelegt, die mit einer Schäferei, der alten Külzauer Wassermühle und einem Krug im Jahre 1782 31 Einwohner zählten. Der Weg führt weiter durch den Külzauer Forst über eine Brücke, die die Autobahn überquert und gelangt zu einem Rastplatz an der Quickbornquelle. Hier hat sich inmitten der Nadelwälder ein auenwaldartiger Laubbaumbestand entwickelt. Für den Rückweg muß aufgrund der notwendigen Autobahnüberquerung bis zum Forsthaus der gleiche Weg gewählt werden, danach bieten sich verschiedene Möglichkeiten für die Rückkehr nach Möser oder auch Lostau an. Radwanderung von Möser Vom Bahnhof Möser führt ein gut ausgebauter Radweg zum Forsthaus Külzau, das nach 2,4 km erreicht wird. Durch den Külzauer Forst, vorbei an der Quickbornquelle, führt nach 2,9 km eine Brücke über die Autobahn. Nach ca. 4,8 km erreicht man das Haupttor des Schießplatzes und fährt weiter auf einem hügeligen Waldweg bis zum Damm des Elbe-Havel-Kanals. Entlang des Kanaldammes geht es bis zur Kanalbrücke, die einen Abstecher zur Niegripper Schleuse ermöglicht. Der Weg führt am Kanal weiter zu einer sehr schönen Rastmöglichkeit an einer zweiten Brücke. Weiter geht es über bewaldete Endmoränenhügel, unter anderem den Butterberg mit 64 m über NN, nach Detershagen, das nach zirka 10 km erreicht ist. Von hier führt der Weg entlang des Bahndammes über die Bocksmühle, einer Gaststätte in einem Wassermühlenhaus, zurück nach Möser. Elberadweg Dresden-Hamburg Der genannte Fernradwanderweg führt über einen kurzen Abschnitt durch das LSG. Vom Herrenkrugpark in Magdeburg vorbei am Zuwachs und nach Überquerung des Ehlekanals führt der Weg nach Lostau. Letzte Aktualisierung: 24.06.2020
Auhagen, A. 1991: Vorschlag für eine Präzisierung der Definition der in Roten Listen verwendeten Gefährdungsgrade, in: Auhagen, A., Platen, R., Sukopp, H. (Hrsg.), Rote Listen der gefährdeten Pflanzen und Tiere in Berlin, in: Landschaftsentwicklung und Umweltforschung, Sonderheft 6, S.15 – 23. Barthelmes et al. 1991: Fischereibiologische Situationsaufnahme der Spree- und Dahmegewässer unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse im Großen Müggelsee vor dem Hintergrund geplanter Sanierungsmaßnahmen zur Sicherung der Trinkwasserversorgung Berlins, Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin, unveröffentlicht. Bless, R. 1985: Zur Regeneration von Bächen der Agrarlandschaft – Eine ichthyologische Fallstudie, in: Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, 26, 80 S. Bless, R., Lelek, A., Waterstraat, A.: Rote Liste der Rundmäuler und Fische der Bundesrepublik Deutschland, Entwurf vom 10.7.1992, unveröffentlicht. von dem Borne, M. 1882: Die Fischerei-Verhältnisse des Deutschen Reiches, Oesterreich-Ungarns, der Schweiz und Luxemburgs, Hofbuchdruckerei W. Moeser, Berlin, 306 S. Brehme, S., Geißler, T., Sedlaczek, J. 1992: Die Rote Liste der Rundmäuler (Cyclostomata) und Fische (Pisces) von Ost-Berlin, RANA, 6, S. 162 – 167. Buchallick, C., Fleischer, L., Schulze, K. 1992: Situations- und Konfliktbeschreibung am Fredersdorfer Mühlenfließ 1992, Umschulungsarbeit u.t.b., 58 S., unveröffentlicht. Burmeister, W. 1985: Das Fredersdorfer Mühlenfließ – erstes geplantes ichthyologisches und malakologisches Schutzgebiet in Berlin, in: RANA, 3, S. 49 – 53. Burmeister, W. 1987: Nachtrag zur Fischfauna des Fredersdorfer Mühlenfließes, in: RANA, 4, S. 97. Doering, P., Ludwig, J. 1989: Fischfauna, in: Gewässer im Großen Tiergarten, Maßnahmevorbereitende Untersuchungen – Biotop- und Artenschutz, Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin, 165 S., unveröffentlicht. Eckstein, K. 1903: Die Fischerei-Verhältnisse der Provinz Brandenburg zu Anfang des 20. Jahrhunderts, Verlag von Gebrüder Borntraeger, Berlin, 182 S. Eckstein, K. 1908: Die Fischerei-Verhältnisse der Provinz Brandenburg zu Anfang des 20. Jahrhunderts, II. Teil: Die Gewässer der Provinz Brandenburg in alphabetischer Reihe und deren fischereiliche Verhältnisse, Verlag des Fischereivereins für die Provinz Brandenburg, 275 S. Fredrich, F., Wolter, Ch. (im Druck): Ichthyoökologische Untersuchung des Fredersdorfer Mühlenfließes. Grosch, U. A. 1979: Die Fischfauna in Berlin (West) am Ende der siebziger Jahre. Rückblick – Status – Prognose – Restitutionsmöglichkeiten, in: Berliner Naturschutzblätter, 23. Jg., 68, S. 530 – 536. Grosch, U. A. 1980 : Die Fischfauna in Berlin (West) am Ende der siebziger Jahre. Rückblick – Status – Prognose – Restitutionsmöglichkeiten, Fortsetzung und Schluß, in: Berliner Naturschutzblätter, 24. Jg., 69, S. 560 – 565. Grosch, U. A., Buchin, H.-E., Kroezus, E. 1974: Über die Fischerei auf der Berliner Havel und die Arbeiten des Fischereiamts, in: Der Fischwirt, 24. Jg., 9, S. 49 – 52. Grosch, U. A., Elvers, H. 1982: Die Rote Liste der gefährdeten Rundmäuler (Cyclostomata) und Fische (Pisces) von Berlin (West), in: Landschaftsentwicklung und Umweltforschung, 11, S. 197 – 209. Jörgensen, L. 1989: Fischereibiologische Analyse der Kleinen Grunewaldseen in Berlin (West) im Rahmen des Bewirtschaftungsplanes vom 14.12.1987, Projektabschlußbericht, 242 S., unveröffentlicht. Kloos, R. 1981: Die Verkehrswasserwirtschaft in Berlin, Hrsg.: Der Senator für Bau- und Wohnungswesen Berlin, Berlin, 48 S. Körner, S. 1992: Vergleich zweier unterschiedlich belasteter und genutzter Fließgewässer hinsichtlich ihrer naturräumlichen Ausstattung und ihres Selbstreinigungsvermögens am Beispiel der Wuhle und des Fredersdorfer Mühlenfließes, Diplomarbeit an der Humboldt-Universität Berlin, unveröffentlicht. Lehmann, C. 1925: Die Verunreinigung der Spree und Havel durch die Abwässer Groß-Berlins nebst einem Überblick über die fischereilichen Verhältnisse, in: Zeitschrift für Fischerei, 23, S. 523 – 548. SenStadtUm (Der Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1985: Umweltatlas Berlin, Bd. 1, Karte 02.08 Fischfauna – Verbreitung, Umweltansprüche und Gefährdung, 1:50 000, Berlin. SenStadtUm (Der Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1988a: Bewirtschaftungsplan für die Kleine Grunewaldseenkette, in: Umwelt- und Naturschutz für Berliner Gewässer, 4, Berlin, 30 S. SenStadtUm (Der Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1988b: Bewirtschaftungsplan für die Große Grunewaldseenkette, in: Umwelt- und Naturschutz für Berliner Gewässer, 5, Berlin, 31 S. Thienemann, A. 1925: Die Süßwasserfische Deutschlands – Eine tiergeographische Skizze, in: Demoll, R., Maier, H.N. (Hrsg.), Handbuch der Binnenfischerei Mitteleuropas, Bd. III A, Stuttgart, 1941, S. 1 – 32. Vilcinskas, A. 1991a: Rote Liste der gefährdeten Fische und Rundmäuler (Osteichthyes et Cyclostomata) von Berlin (West), in: Auhagen, A., Platen, R., Sukopp, H. (Hrsg.), Rote Listen der gefährdeten Pflanzen und Tiere in Berlin, in: Landschaftsentwicklung und Umweltforschung, Sonderheft 6, S. 157 – 167. Vilcinskas, A. 1991b: Fischereibiologische Bestandsaufnahmen und Bewertungen im Malchower See und in den Gewässern der Malchower Aue, Gutachten im Auftrag des Planungsbüros von Prof. Tröger, unveröffentlicht. Vilcinskas, A., Wolter, Ch. 1992a: Erfassung und Bewertung der Fischfauna in den Gewässern der ehemaligen Rieselfelder im Bereich des Forstamtes Buch einschließlich Rückstandsuntersuchungen an Fischen, Gutachten im Auftrag der Berliner Forsten – Landesforstamt, unveröffentlicht. Vilcinskas, A., Wolter, Ch. 1992b: Erfassung und Bewertung der Fischbestände in den Kaulsdorfer Seen, Gutachten im Auftrag des Bezirksamtes Hellersdorf, unveröffentlicht. Wolter, Ch. 1991: Untersuchungen zum Problem der fischereilichen Bestandsschätzung mit einem Echolot in Binnengewässern, Forschungsbericht Institut für Binnenfischerei, unveröffentlicht. Wolter, Ch., Vilcinskas, A., Geißler, T. (in Vorbereitung): Berliner Rote Liste der gefährdeten Rundmäuler (Cyclostomata) und Fische (Pisces).
Der Wasser- und Bodenverband „Mittlere Elde“ mit Sitz in 19370 Parchim, Eichenweg 4, beabsichtigt mit der geplanten Renaturierung der Warnow in der Gemeinde Zölkow, Teilabschnitt Hof Grabow, den ausgebauten Gewässerabschnitt ohne nennenswerte Strukturen in Sohle und Ufer sowie angemessenen Gewässerrandstreifen ökologisch durchgängig zu gestalten sowie eine natürliche Gewässerentwicklung innerhalb eines vorgegebenen Entwicklungskorridores zu erzielen. Vom Vorhaben betroffen sind die Flurstücke: Gemarkung Flur Flurstücke Zölkow 1 145 -148, 149/1, 150/1, 151/4, 151/5, 151/6, 151/7, 151/8, 152/2, 152/4, 152/5, 153/4, 153/5, 153/6, 153/7, 153/8, 155/2, 161/1, 161/2, Zölkow 2 109, 110, 112 Zölkow 5 48, 49 Hof Grabow 1 1, 41/1, 61- 80, 81/1, 81/2, 82, 83, 84/1, 84/2, 85,2, 86/1, 87/1, 88 – 100, 101/1, 101/2, 102/1, 103/1, 103/2, 104/1, 104/2, 105/1, 106/2, 107/1, 108/1, 109/1, 110/3, 111/1, 112/1, 112/2, 113, 114, 115, 116/1, 116/2, 118, 119/1, 120/1, 121/1, 122, 123, 124/1, 125 -132, 133/1, 134/1, 135/1, 136 - 141, 142/1, 143/1, 144/1, 145/1, 146/1, 147, 148/1, 149/1, 149/2, 150/1 Hof Grabow 2 1/2, 2 – 11, 12/1, 12/2, 13 – 18, 19/1, 20/1, 20/2, 21/1, 21/2, 22/2, 38, 189/1, 194/1, 196/1, 196/2, 197/1, 197/4, 197/6, 197/7, 198, 199/1, 200/4, 200/5, 200/7, 200/8, 200/9, 200/10, 201/2, 201/3, 201/4, 202, 203/2, 203/4, 203/5, 205/3 Kossebade 2 12/2, 13/2, 15/2, 16/1, 17/1, 18/1, 19, 22, 23,114, 115/1, 116, 117/1, 118/2, 118/3, 119/2, 119/3, 122, 123/2, 123/3, 124, 125/2, 125/3, 126/2, 126/4, 126/5, 127, 128/1, 130/1, 131/2, 132, 133/2, 134, 135/1, 136 – 142, 143/1, 143/2, 159/1 Für das Vorhabensgebiet wird das Flurneuordnungsverfahren Zölkow — Kladrum und das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Hof Grabow durchgeführt und wurde öffentlich bekanntgegeben (StALU WM voml 5.04.2020). Der Wasser- und Bodenverband „Mittlere Elde" hat hierfür einen Antrag auf Plangenehmigung nach § 68 WHG gestellt. Die untere Wasserbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim als Genehmigungsbehörde hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß dem S 7 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Nummer 13.18.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich. Wesentliche Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht nach § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3 UVPG ergeben sich aus der überschlägigen Prüfung gemäß den in Anlage 3 aufgeführten Schutzkriterien. Maßgebend für die Einschätzung waren die Merkmale des Vorhabens, der Standort hinsichtlich der Nutzungs- und Schutzkriterien unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich sowie die Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen. Baudenkmale sind im Vorhabenbereich nicht betroffen. Altlastverdächtige Flächen befinden sich nicht im Vorhabengebiet. Die Warnow ist ein nach EU-WRRL berichtspflichtiges Gewässer. Sie ist zwischen Grebbin und Kladrum als Wasserkörper mit der Nummer WAOB-0800 gemeldet und als erheblich verändertes Gewässer mit dem Bewirtschaftungsziel „gutes ökologisches Potential" eingestuft. Mit dieser Planung wird die Maßnahme aus dem Maßnahmeprogramm WAOB-0800_M_05 umgesetzt. Die Renaturierung des Abschnittes bewirkt die Rückführung des Gewässers in einen naturnahen Zustand. Nach Beendigung der Bauarbeiten ist eine bedarfsorientierte Gewässerunterhaltung geplant. Neben der verbesserten Habitatfunktion für Fische und Wirbellose wird auch das Selbstreinigungsvermögen des Gewässers erhöht. Es wurde ein Fachbeitrag nach WRRL erarbeitet. Die Prüfung hat ergeben, dass durch die Umsetzung des Vorhabens keine Verschlechterung des ökologischen und chemischen Zustandes im Sinne des § 27 WHG zu erwarten ist. Es werden alle Voraussetzungen gemäß dem Verbesserungsgebot erfüllt. Das Projekt steht in Übereinstimmung mit den Forderung der EU-WRRL und hat eine sehr hohe Priorität. Das Vorhaben stellt gemäß § 14 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. § 12 Abs. 1 Nr. 6 und Nr. 7 NatSchAG M-V aufgrund der wesentlichen Umgestaltung des Gewässers sowie des Ufers und der möglichen sonstigen erheblichen Beeinträchtigung von Mooren einen Eingriff in Natur und Landschaft dar, welcher die ökologische Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen kann. Der Verursacher hat die Beeinträchtigungen bei den geplanten Eingriffen in Natur und Landschaft in den Unterlagen dargestellt. Da es sich bei der Renaturierung der Warnow um eine Maßnahme nach WRRL handelt, ist die Maßnahme nicht als naturschutzrechtlicher, ausgleichspflichtiger Eingriff anzusehen. Trotzdem muss der Planungsträger die Beeinträchtigung von Natur und Landschaft gemäß S 15 Abs. 1 BNatSchG vermeiden bzw. mindern und entsprechende Schutzmaßnahmen umsetzen. Die getroffenen Nebenbestimmungen dienen allgemein der Einhaltung der Belange der Eingriffsregelung. Da sich im Zuge der geplanten Maßnahme der Zustand für Fauna und Flora der Warnow verbessern wird, verzichtet die untere Naturschutzbehörde auf die Festsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen - die getroffenen Vermeidungsmaßnahmen sind aber zwingend umzusetzen. Gemäß 18 und 20 NatSchAG M-V ist es verboten gesetzlich geschützte Bäume und Biotope erheblich oder nachhaltig zu beeinträchtigen. Aus diesem Grund sind vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen. Die genannten Vermeidungsmaßnahmen sind daher in der Genehmigung festzusetzen. Die Anordnung einer ökologischen Baubegleitung ist erforderlich um die Einhaltung der vorgegebenen Vermeidungsmaßnahmen während der Bauphase zu sichern und auch bei abweichenden Sachlagen vor Ort unmittelbar fachgerechte Vorsorge zu treffen, um die Beeinträchtigung von Schutzgütern kontinuierlich auszuschließen und die Einhaltung der naturschutzrechtlichen Vorschriften zu gewährleisten. Durch die Festlegung von Schutz-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen in der Vorhabenbeschreibung sowie der Einhaltung von Immissionsrichtwerten und rechtlicher Sicherheitsvorschriften sind für die Umsetzung der Maßnahme keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen prognostiziert.
§ 12 Allgemeine Vorschriften über Ausbau und Neubau (1) Der Ausbau und der Neubau der Bundeswasserstraßen sind Hoheitsaufgaben des Bundes. (2) Ausbau sind die über die Unterhaltung hinausgehenden Maßnahmen zur wesentlichen Umgestaltung einer Bundeswasserstraße, einer Kreuzung mit einer Bundeswasserstraße, eines oder beider Ufer, die die Bundeswasserstraße als Verkehrsweg betreffen, zur Herstellung oder zur wesentlichen Umgestaltung von Einrichtungen oder von Gewässerteilen im Sinne des § 1 Absatz 6 Nummer 3, zur wesentlichen Umgestaltung einer Binnenwasserstraße des Bundes (§ 1 Absatz 1 Nummer 1) oder ihrer Ufer (§ 1 Absatz 3) im Sinne des § 67 Absatz 2 Satz 1 und 2 des Wasserhaushaltsgesetzes, soweit die Maßnahmen erforderlich sind, um die Bewirtschaftungsziele nach Maßgabe der §§ 27 bis 31 des Wasserhaushaltsgesetzes zu erreichen; hierzu gehören nicht Maßnahmen, die überwiegend zum Zwecke des Hochwasserschutzes oder der Verbesserung der physikalischen oder chemischen Beschaffenheit des Wassers durchgeführt werden. Zu den Maßnahmen nach Satz 1 Nummer 3 gehören auch solche Maßnahmen, bei denen Gewässerteile nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 letzter Halbsatz entstehen, die einen räumlichen Zusammenhang mit der Binnenwasserstraße aufweisen, auch wenn sie sich vor der Ausbaumaßnahme außerhalb des Ufers der Binnenwasserstraße befanden. Ausbaumaßnahmen nach Satz 1 Nummer 3 sind durchzuführen, soweit es die dort genannten Bewirtschaftungsziele nach Maßgabe der §§ 27 bis 31 des Wasserhaushaltsgesetzes erfordern. Für die Beseitigung einer Bundeswasserstraße gelten die Vorschriften über den Ausbau entsprechend. (3) Gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen, die zum Ausbau oder Neubau Beitragsleistungen Dritter vorsehen oder nach denen die Leistungen Dritten auferlegt werden können, bleiben unberührt. (4) Ausbauverpflichtungen des Bundes nach dem Nachtrag zu dem Gesetz über den Staatsvertrag betreffend den Übergang der Wasserstraßen von den Ländern auf das Reich vom 18. Februar 1922 ( RGBl. I Seite 222) bleiben unberührt. (5) Der Ausbau oder der Neubau kann im Einzelfall Dritten zur Ausführung übertragen werden; dabei gehen hoheitliche Befugnisse des Bundes nicht über. (6) Maßnahmen, die dem Ausbau oder dem Neubau einer Bundeswasserstraße dienen, bedürfen keiner Erlaubnis, Bewilligung oder Genehmigung. Die in diesem Gesetz und anderen bundesrechtlichen Vorschriften geregelten Beteiligungspflichten bleiben hiervon unberührt. (7) Beim Ausbau einer Bundeswasserstraße nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 oder beim Neubau einer Bundeswasserstraße sind die Bewirtschaftungsziele nach Maßgabe der §§ 27 bis 31 des Wasserhaushaltsgesetzes und in Linienführung und Bauweise Bild und Erholungseignung der Gewässerlandschaft sowie die Erhaltung und Verbesserung des Selbstreinigungsvermögens des Gewässers zu beachten. Die natürlichen Lebensgrundlagen sind zu bewahren. Bei Ausbaumaßnahmen nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 sind die Anforderungen nach § 67 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes zu beachten. Ausbau- oder Neubaumaßnahmen werden so durchgeführt, dass mehr als nur geringfügige Auswirkungen auf den Hochwasserschutz vermieden werden. Stand: 09. Juni 2021
Die Landeshauptstadt Dresden, Umweltamt, Grunaer Straße 2, 01069 Dresden hat bei der Landesdirektion Sachsen mit Schreiben vom 12. Februar 2020 die Entscheidung beantragt, ob für das Vorhaben anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden kann. In Zusammenhang mit der Hochwasservorsorge der Landeshauptstadt Dresden sind die Offenlegung und der naturnahe Ausbau des Weißiger Keppbaches im Ortsteil Schönfeld-Weißig geplant. Hierfür ist nach § 26 SächsWG eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich. Grundlage des Vorhabens ist § 61 SächsWG, das vorrangiges Ziel der Maßnahme ist es daher, den im Bearbeitungsgebiet verrohrten Bachlauf offen zu legen. Die ökologische Funktionsfähigkeit des Fließgewässers und seine Fähigkeit zur Selbstreinigung sollen verbessert werden. Das Vorhaben „ Offenlegung und der naturnahe Ausbau des Weißiger Keppbaches im Ortsteil Schönfeld-Weißig“ fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen, die im Ergebnis negativ ausfiel.
Gewässern mehr Raum geben Großräumig renaturierte Flüsse und Bäche wie die Wümme dienen als ökologische Korridore in der Kulturlandschaft. Gewässerrandstreifen und Saumstreifen aus Gehölzen trennen das Gewässer von angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen ab und sind wichtige Puffer gegenüber Schadstoffeinträgen. Weniger als zehn Prozent der deutschen Flüsse und Bäche sind im guten ökologischen Zustand. Um das Ziel der Wasserrahmenrichtlinie – 100 Prozent – zu erreichen, empfiehlt der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) in seinem Umweltgutachten 2020, Gewässern als Voraussetzung für einen guten ökologischen Zustand mehr Platz zu geben. Das UBA unterstützt diese Empfehlung. Bäche und Flüsse brauchen genügend Platz, damit sie natürliche Lebensräume formen und ihre Funktionsfähigkeit und Selbstreinigungskraft voll entfalten können. Von ökologisch intakten Gewässern profitiert nicht nur die Natur, sondern auch der Mensch: In Zeiten zunehmender Wetterextreme können Hochwasserwellen abgeschwächt werden. In Niedrigwasserzeiten dienen bachbegleitende Auen als Wasserspeicher und lassen den Boden nicht so rasant austrocknen. Natürliche Landschaften an den Gewässern bedeuten auch einen höheren Erholungswert für Bürgerinnen und Bürger. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) beschäftigt sich in einem aktuellen Umweltgutachten mit der Frage, wie die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Bezug auf Strukturveränderungen der Gewässer verbessert werden kann. Der SRU empfiehlt dringend die Flächenverfügbarkeit für die Renaturierung der Gewässer zu verbessern. Die naturwissenschaftlichen Grundlagen sind bereits vorhanden, um die Fläche zu bestimmen, die ein Fluss oder Bach benötigt, um sein typisches Strukturinventar auszubilden. Weitgehend offen ist, wie viel Gewässerentwicklungsfläche bundesweit notwendig ist, um die Gewässerschutzziele zu erreichen und wie sich dieser Flächenbedarf unter Berücksichtigung aller Interessen stillen lässt. In die Beantwortung dieser Fragen wird sich das Umweltbundesamt in den kommenden Jahren verstärkt einbringen. Der SRU empfiehlt auch ein Flächenmanagement, eine stringente Fachplanung und die Stärkung von Flurbereinigungsverfahren für die Gewässerschutzbelange. Gleichzeitig erfordert die ökologische Gewässerentwicklung auch eine ausreichende Ausstattung mit qualifiziertem Personal und Finanzmitteln, die nach Ansicht des SRU unbedingt verbessert werden müsste. Mittelfristig empfiehlt der Rat zudem die Einführung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe „Gewässerschutz“. Um die Akzeptanz für Renaturierungsmaßnahmen zu verbessern, sollte die Kommunikation über den Nutzen und die Erfolge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie verbessert werden. Nicht zuletzt sollten Synergien mit dem Natur- und Hochwasserschutz stärker zum Tragen kommen. Das Umweltbundesamt unterstützt die Vorschläge ausdrücklich und empfiehlt darüber hinaus Gewässerentwicklungsflächen dort verbindlich auszuweisen, wo Nutzungen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Gewässerrenaturierungen können schneller umgesetzt werden, wenn Flächen zur Verfügung stehen und Planungen sich an Vorbildern orientieren. Hierbei hilft die Online-Plattform „ Renaturierung von Fließgewässern “ des Umweltbundesamtes, die sich z.B. an Städte und Gemeinden, Wasserwirtschaftsbehörden, Gewässerunterhaltungsverbände, Angelvereine oder Bürgerinitiativen richtet.
Bau eines Raugerinnes WRRL Neubau Rauhgerinne Reinstedt Ziel:- Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit in der Selke bei Falkenstein OT Reinstedt - Abschnittsweiser Umbau Wanderungshindernisse zu einer Sohlgleite - Verbesserung Sauerstoffeintrag sowie des Selbstreinigungsvermögens Stand:- Bau 2018 abgeschlossen, Grunderwerb, Entwicklungspflege und biologische Funktionskontrolle voraussichtlich bis 2020 Kosten:- ca. 715.000,00 € in aktueller Förderperiode
Kartierung der Gewässerstrukturgüte an ausgewählten Fließgewässern in M-V.
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